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<title type="main">Schriften und Entwürfe I (1817–1825)</title>
<title type="short">Schriften und Entwürfe I (1817–1825)</title>
<author><persName ref="https://d-nb.info/gnd/118547739">Hegel, Georg Wilhelm Friedrich</persName></author>
<respStmt><resp>Transkription und Kodierung</resp><persName>Giuliano Infantino</persName></respStmt>
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<publisher>Digitale Hegel Edition</publisher>
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<idno type="siglum">GW 15</idno>
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<p n="database">CC BY 4.0</p>
<p n="text">public domain (Hegel, gest. 1831)</p>
<p n="attribution">Giuliano Infantino, Digitale Hegel-Edition, hegeledition.com</p>
<p n="excludes">Der historisch-kritische Apparat der Herausgeber der Gesammelten Werke ist nicht enthalten.</p>
<p n="warranty">Ohne Gewaehr. Keine Haftung fuer Richtigkeit oder Eignung.</p>
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<title type="source">Schriften und Entwürfe I (1817–1825)</title>
<title type="series">GW</title>
<biblScope unit="volume" n="15">15</biblScope>
<publisher>Felix Meiner Verlag</publisher>
<idno type="source_pdf">GW/GW 15 Schriften und Entwürfe I (1817-1825).pdf</idno>
<idno type="pdf_filename">GW 15 Schriften und Entwürfe I (1817-1825).pdf</idno>
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<projectDesc><p>Quellfassung der Digitalen Hegel-Edition: der vollständige Bestand des Bandes einschließlich
Titel-, Verzeichnis-, Leer- und Anhangseiten, aus dem sich die Leserdaten (work-*.js) exakt zurückgewinnen lassen.
Der historisch-kritische Apparat der Herausgeber der Gesammelten Werke ist nicht erfasst.</p></projectDesc>
<editorialDecl>
<p>Der Text steht einmal, in der Zeilenfolge des Drucks (lb/@n = gedruckte Zeilenzahl). Daraus ergeben sich zwei Fassungen:
die Druckzeilen und die Lesefassung. lb ergibt in der Lesefassung ein Leerzeichen, lb[@break="no"] nichts,
lb[@type="zeile"] einen Zeilenwechsel, lb[@type="absatz"] einen Absatzwechsel; das erste lb einer Einheit ergibt nichts.
Text vor dem ersten lb einer Einheit gehört nur der Lesefassung an.</p>
<p>Nur in den Druckzeilen stehen: pc[@force="weak"] (Trennstrich am Zeilenende), seg[@type="balken"] (Blattwechselbalken
der GW mit seinen Leerzeichen), seg[@type="marke"] (gedruckte Notenmarke am Notenanfang), seg[@type="verweis"]
(Verweisziffer auf den nicht erfassten Apparat), seg[@type="fuehrungspunkte"] und seg[@type="leerraum"] (Führungspunkte und Leerraum, die nur der Druck hat) und choice/orig. seg[@rend="g-umgekehrt"] steht in beiden Fassungen, in den Druckzeilen mit umgekehrtem Sperrzustand. Nur in der Lesefassung steht choice/reg.
ref[@type="anker"] gibt in den Druckzeilen die gedruckte Marke wieder, in der Lesefassung den Notenanker;
ptr[@type="anker"] steht in beiden Fassungen als Anker.</p>
<p>hi[@rendition="#g"] ist Sperrsatz; ein leeres hi steht für zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Grenzen.
lb[@rend="g-umgekehrt"]: an diesem Zeilenwechsel gilt in den Druckzeilen der umgekehrte Sperrzustand
(der Lauf ist dort zeilenweise geschlossen und neu geöffnet, in der Lesefassung läuft er durch, oder umgekehrt).</p>
<p>pb/@n ist die Buchseite der GW, pb/@facs die Seite im PDF-Scan, pb/@type die Seitenart des Bestands
(nur "body" erscheint im Leser), pb[@subtype="apparat"]: die Seite trägt im Druck Herausgeberapparat.
milestone[@unit="vorlage"]/@n: Seiten- oder Blattangabe der Vorlage (Originaldruck, Handschrift).
fw[@type="header"]: Kolumnentitel.</p>
<p>Hegels Noten: note/@xml:id ist die Notenkennung des Bestands (weitere Teile mit .t2, .t3 …, verkettet über
@prev/@next), @n die Marke, @type die Lage in der Handschrift (rand, ueber, kopf …), @place die Stellung im Druck
(margin, supralinear), @target die Zeile, an der eine Randnote steht. Überschriften öffnen ein neues div;
eine Hierarchie wird nicht behauptet.</p>
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<rendition xml:id="g" scheme="free">Sperrsatz</rendition>
<rendition xml:id="anmerkung" scheme="free">Anmerkung zum Paragraphen (im Druck kleiner)</rendition>
<rendition xml:id="grad2" scheme="free">zweiter Schriftgrad der GW</rendition>
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<classDecl><taxonomy xml:id="j"><desc>Formfragen der JSON-Fassung, die keinen Textbefund tragen; sie stehen nur, damit sich die JSON-Fassung exakt zurückgewinnen lässt.</desc>
<category xml:id="j.leer-zeilen"><catDesc>Spacer mit leerem `text` und leerer Zeilenliste.</catDesc></category>
</taxonomy></classDecl>
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<profileDesc><langUsage><language ident="de">Deutsch</language></langUsage></profileDesc>
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<div type="inhalt" subtype="toc_printed"><list>
<item n="1"><ref>DRUCKSCHRIFTEN</ref></item>
<item n="2"><ref n="7">I. Friederich Heinrich Jacobi’s Werke</ref></item>
<item n="2"><ref n="30">II. Verhandlungen in der Versammlung der Landstände</ref></item>
<item n="2"><ref n="126">III. Vorwort zu: H. F. W. Hinrichs: Die Religion</ref></item>
<item n="1"><ref>MANUSKRIPTE</ref></item>
<item n="2"><ref n="147">I. Über die Errichtung einer kritischen Zeitschrift der Literatur (handschriftlicher Entwurf)</ref></item>
<item n="2"><ref n="189">II. Über die Einrichtung einer kritischen Zeitschrift der Literatur</ref></item>
<item n="2"><ref n="204">III. Über von Kügelgens Bilder</ref></item>
<item n="2"><ref n="207">IV. Fragment zur Philosophie des subjektiven Geistes</ref></item>
<item n="1"><ref>SEKUNDÄRE ÜBERLIEFERUNG</ref></item>
<item n="2"><ref n="253">I. Anmerkungen zu Creuzers Proclus-Edition</ref></item>
<item n="2"><ref n="255">II. Zwei Aufsätze zur Farbenlehre</ref></item>
<item n="2"><ref n="277">III. Fragment zur Philosophie</ref></item>
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<div type="inhalt" subtype="toc_headings"><list>
<item><ref n="7">I. FRIEDERICH HEINRICH JACOBI'S WERKE.</ref></item>
<item><ref n="8">1817</ref></item>
<item><ref n="30">II. VERHANDLUNGEN IN DER VERSAMMLUNG DER LANDSTÄNDE.</ref></item>
<item><ref n="126">III. VORWORT ZU: H. F. W. HINRICHS: DIE RELIGION.</ref></item>
<item><ref n="147">I. ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER KRITISCHEN ZEITSCHRIFT DER LITERATUR</ref></item>
<item><ref n="147">[HANDSCHRIFTLICHER ENTWURF]</ref></item>
<item><ref n="147">Über die Errichtung einer kritischen Zeitschrifft der Literatur</ref></item>
<item><ref n="148">KRIT. ZEITSCHRIFT</ref></item>
<item><ref n="189">II. ÜBER DIE EINRICHTUNG EINER KRITISCHEN ZEITSCHRIFT DER LITERATUR</ref></item>
<item><ref n="189">[ERSTDRUCK]</ref></item>
<item><ref n="189">Ueber die Einrichtung einer kritischen Zeitschrift der Literatur. (An das Ministerium des Unterrichts eingesandt.)</ref></item>
<item><ref n="204">III. ÜBER VON KÜGELGENS BILDER</ref></item>
<item><ref n="204">[Über von Kügelgens Bilder]</ref></item>
<item><ref n="207">IV. FRAGMENT ZUR PHILOSOPHIE DES SUBJEKTIVEN GEISTES</ref></item>
<item><ref n="207">[ERSTES BRUCHSTÜCK]</ref></item>
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<item><ref n="218">Begriff des Geistes und Eintheilung der Wissenschaft.</ref></item>
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<item><ref n="220">[ZWEITES BRUCHSTÜCK]</ref></item>
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<item><ref n="247">[ANHANG]</ref></item>
<item><ref n="253">I. ANMERKUNGEN ZU CREUZERS PROCLUS-EDITION</ref></item>
<item><ref n="253">[Anmerkungen zu Creuzers Proclus-Edition]</ref></item>
<item><ref n="255">II. ZWEI AUFSÄTZE ZUR FARBENLEHRE</ref></item>
<item><ref n="255">I. Zu des Herrn Geheimen OberRegierungsRaths Schulz Abhandlung: Über physiologische Gesichts- und Farben Erscheinungen, im Journal für Chemie und Physik von Schweigger XVI. Band 1816. S. 121.ff.</ref></item>
<item><ref n="260">Grundfigur</ref></item>
<item><ref n="260">Figur 1</ref></item>
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<item><ref n="271">ZU PFAFFS SCHRIFT</ref></item>
<item><ref n="272">Figur 2</ref></item>
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<item><ref n="277">III. FRAGMENT ZUR PHILOSOPHIE</ref></item>
<item><ref n="277">[Einseitigkeit der Philosophie ...]</ref></item>
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<head><lb n="1"/>INHALTSVERZEICHNIS</head>
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<p><lb n="3"/>I. Friederich Heinrich Jacobi's Werke <seg type="fuehrungspunkte">. . . . . . . . . . . . . . </seg>7</p>
<p><lb n="4"/>II. Verhandlungen in der Versammlung der Landstände <seg type="fuehrungspunkte">. . . . . . . . . </seg>30</p>
<p><lb n="5"/>III. Vorwort zu: H. F. W. Hinrichs: Die Religion <seg type="fuehrungspunkte">. . . . . . . . . . . . </seg>126</p>
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<head><lb n="6"/>MANUSKRIPTE</head>
<p><lb n="7"/>I. Über die Errichtung einer kritischen Zeitschrift der Literatur (hand<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>schriftlicher Entwurf) <seg type="fuehrungspunkte">. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . </seg>147</p>
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<head><lb n="12"/>SEKUNDÄRE ÜBERLIEFERUNG</head>
<p><lb n="13"/>I. Anmerkungen zu Creuzers Proclus-Edition <seg type="fuehrungspunkte">. . . . . . . . . . . . </seg>253</p>
<p><lb n="14"/>II. Zwei Aufsätze zur Farbenlehre<seg type="fuehrungspunkte">. . . . . . . . . . . . . . . . . .</seg> 255</p>
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<head><lb n="16"/>ANHANG</head>
<p><lb n="17"/>Zeichen, Siglen, Abkürzungen <seg type="fuehrungspunkte">. . . . . . . . . . . . . . . . . . </seg>281</p>
<p><lb n="18"/>Editorischer Bericht <seg type="fuehrungspunkte">. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . </seg>285</p>
<p><lb n="19"/>Anmerkungen <seg type="fuehrungspunkte">. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . </seg>310</p>
<p><lb n="20"/>Personenverzeichnis <seg type="fuehrungspunkte">. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . </seg>332</p>
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<head><lb n="1"/>H<choice><orig>EIDELBERGISCHE<lb n="2"/>JAHRBÜCHER<lb n="3"/>DER<lb n="4"/>LITTERATUR</orig><reg>eidelbergische Jahrbücher der Litteratur</reg></choice>.</head>
<p><lb n="5"/>Zehnter Jahrgang.<lb n="6"/>Erste Hälfte.<lb n="7"/>Januar bis Juny.</p>
<p><lb n="8"/>Heidelberg,<lb n="9"/>bey Mohr und Winter.<lb n="10"/>1817.</p>
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<p><lb n="5"/>Zehnter Jahrgang.<lb n="6"/>Erste Hälfte.<lb n="7"/>Januar bis Juny.</p>
<p><lb n="8"/>Heidelberg,<lb n="9"/>bey Mohr und Winter.<lb n="10"/>1817.</p>
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<head><lb n="1"/>Heidelbergische<lb n="2"/>Jahrbücher<lb n="3"/>der<lb n="4"/>Litteratur.</head>
<p><lb n="5"/>Zehnter Jahrgang.<lb n="6"/>Erste Hälfte.<lb n="7"/>Januar bis Juny.</p>
<p><lb n="8"/>Heidelberg,<lb n="9"/>bey Mohr und Winter.<lb n="10"/>1817.</p>
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<head><lb n="1"/>DRUCKSCHRIFTEN</head>
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<fw type="header" place="top">JACOBI'S WERKE</fw>
<head><lb n="1"/>I.</head>
<head><lb n="2"/>FRIEDERICH HEINRICH JACOBI'S WERKE.</head>
<p><lb n="3"/><hi rendition="#g">Friederich Heinrich Jacobi's Werke</hi>. Dritter Band. Leipzig, bey Gerhard<lb n="4"/>Fleischer d. Jüng. 1816. XXXVI und 568 S.</p>
<p><lb n="5"/>Referent freut sich der bald nach dem vorhergehenden, erfolgten Erscheinung eines<lb n="6"/>neuen Bandes der gesammelten Werke <hi rendition="#g">Jacobi's</hi>, und wünscht dem edlen Greise<lb n="7"/>ebenso als dem Publicum Glück zu der ungestörten Fortführung dieses Geschäfts. –<lb n="8"/>Der vorliegende dritte Band enthält vier Schriften, die, nach dem Ausdrucke der<lb n="9"/>Vorrede, »gewissermaßen auch zugleich entstanden, und nur auseinandergetretene<lb n="10"/>Theile eines Ganzen sind, das sich in jedem dieser Theile auf eine andere Weise<lb n="11"/>wiederholt.« Es sind 1) der im J. 1799 erschienene <hi rendition="#g">Brief J's an Fichte</hi>. 2) Die<lb n="12"/>Abhandlung, die wir zuerst in Reinholds Beyträgen u.s.w. 31. Heft 1801. lasen:<lb n="13"/><hi rendition="#g">Ueber das Unternehmen des Kriticismus, die Vernunft zu Verstande<lb n="14" rend="g-umgekehrt"/>zu bringen und der Philosophie überhaupt eine neue Ansicht zu<lb n="15" rend="g-umgekehrt"/>geben</hi>. 3) <hi rendition="#g">Ueber eine Weissagung Lichtenbergs</hi>, zuerst gedruckt 1801. 4)<lb n="16"/>Die Schrift: <hi rendition="#g">Von den göttlichen Dingen und ihrer Offenbarung</hi>, mit<lb n="17"/>einem Vorberichte zu der gegenwärtigen neuen Ausgabe. Eine interessante Zugabe<lb n="18"/>von 23 Briefen an Joh. Müller, Ge. Forster, Herder, Kant (darunter auch einem von<lb n="19"/>Kant an Jacobi), Geh. Rath Schlosser, J. G. Jacobi und an einige Ungenannte be<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>schließt den Band.</p>
<p><lb n="21"/>Vielleicht hätte man wünschen mögen, daß in der Folgenreihe dieser Sammlung,<lb n="22"/>die frühere Schrift J's, die <hi rendition="#g">Briefe über die Lehre des Spinoza</hi>, den im gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>wärtigen Bande enthaltenen Abhandlungen vorausgeschickt worden wäre, indem<lb n="24"/>diese <hi rendition="#g">Briefe</hi> sich an ein Zeitinteresse knüpfen, das der Erscheinung nach älter ist, als<lb n="25"/>die philosophischen Gestalten, mit denen sich diese Abhandlungen beschäftigen,<lb n="26"/>nämlich an die <seg type="balken">| </seg>zur letzten Mattheit herabgesunkene Leibnizisch-Wolfische Meta<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>physik, an welcher die Jacobische Philosophie zugleich den gemeinschaftlichen Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>gangspunkt mit der Kantischen Philosophie hat, welcher sie später gegenüber getre<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>ten ist. Die genannten <hi rendition="#g">Briefe</hi> stellen auch die <hi rendition="#g">Ansicht</hi> J's, <hi rendition="#g">von der Nichtigkeit<lb n="30" rend="g-umgekehrt"/>aller wissenschaftlichen Erkenntniß des Göttlichen</hi>, in einer gewissen<lb n="31"/>Ausführung und Begründung dar, – eine Ansicht, die in den vorliegenden Schriften<lb n="32"/>nicht bloß mit der Einschränkung auf die darin behandelten philosophischen</p>
<pb n="8" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=11" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>Systeme, sondern in ihrer ganzen Allgemeinheit herrschend ist, und mit so viel Geist<lb n="2"/>und Wärme begleitet sie vorkommt, doch für die, welche über die Wahrheit noch<lb n="3"/>nach Gründen zu fragen gewohnt sind, weitere Wünsche zuläßt; die Vorausschi<choice><orig>k-</orig><reg>c</reg></choice><lb n="4" break="no"/>kung der <hi rendition="#g">Briefe</hi> hätte mehr noch als die Vorausschickung des Gesprächs: <hi rendition="#g">David<lb n="5" rend="g-umgekehrt"/>Hume über den Glauben</hi>, im II. Bande, als eine dieser Gewohnheit noch er<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>zeigte Ehre angesehen werden können. – Die Art und Weise, welche in gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>wärtiger Anzeige darzustellen ist, wie sich J. den in vorliegendem Bande behandel<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>ten Philosophieen gegenüber stellt, wird mehr Klarheit und Anschaulichkeit gewin<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>nen, wenn wir vorher daran erinnert haben, wie sein Geist sich in das Studium des<lb n="10"/>Spinozismus vertieft, und sich in dieser Beschäftigung sein Standpunkt fixirt hat, auf<lb n="11"/>welchem ihn schon mit sich fertig, die Kantische Philosophie bey ihrer Erscheinung<lb n="12"/>antraf. Zur Erläuterung dessen ist aber einiges über den damaligen Zustand der<lb n="13"/>Philosophie ins Gedächtniß zu rufen.</p>
<p><lb n="14"/>Die <hi rendition="#g">französische</hi> Philosophie hatte den großen Geist des Kartesianischen: cogito<lb n="15"/>ergo sum, den Gedanken als den Grund des Seyns zu wissen, und die Gestaltungen<lb n="16"/>des letztern nur aus und in jenem zu erkennen, aufgegeben, und den umgekehrten<lb n="17"/>Weg des Lockeanismus eingeschlagen, den Gedanken aus dem unmittelbar Gege<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>benen der <hi rendition="#g">Erscheinungswelt</hi> abzuleiten. In sofern noch das Bedürfniß blieb, auch<lb n="19"/>in dieser einen allgemeinen Grund zu fassen, wurde eine <hi rendition="#g">begrifflose</hi> Allgemein<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>heit, nämlich eine unbestimmte <hi rendition="#g">Natur</hi> oder vielmehr eine Natur, an welche die<lb n="21"/>ganze Oberflächlichkeit einiger dürftigen Reflexionsbestimmungen von Ganzem,<lb n="22"/>Kräften, Zusammensetzung und dergleichen Formen der Aeußerlichkeit <seg type="balken">| </seg>und des<lb n="23"/>Mechanismus geheftet wurde, als Grundwesen ausgesprochen. Die <hi rendition="#g">deutsche</hi> Bil<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>dung hatte der Sache nach dieselbe Richtung genommen, und die <hi rendition="#g">Aufklärung</hi> die<lb n="25"/>Traditionen ehrwürdiger Lehre und Sitte, den <hi rendition="#g">empfangenen</hi> und unmittelbar<lb n="26"/><hi rendition="#g">gegebenen</hi> Inhalt einer <hi rendition="#g">göttlichen</hi> Welt nach allen Seiten aufgelöst, und dieses<lb n="27"/>sogenannte Positive, weil und in sofern das Selbstbewußtseyn sich in ihm nicht,<lb n="28"/>oder, was dasselbe ist, weil es sich nicht im Selbstbewußtseyn fand, aufgegeben und<lb n="29"/>verworfen. Was übrig blieb, war der <hi rendition="#g">Todtenkopf</hi> eines abstracten leeren Wesens,<lb n="30"/><hi rendition="#g">das nicht erkannt werden könne</hi>, d. h. in welchem das Denken sich selbst<lb n="31"/>nicht habe; das <hi rendition="#g">an und für sich seyende</hi> war damit eigentlich auf <hi rendition="#g">Nichts</hi><lb n="32"/>reducirt, denn was das Selbstbewußtseyn in sich fand, waren <hi rendition="#g">endliche Zwecke</hi>,<lb n="33"/>und die <hi rendition="#g">Nützlichkeit</hi>, als die Beziehung aller Dinge auf solche Zwecke. Dieser<lb n="34"/>Ansteckung begnügten sich Andere ihr religiöses Gefühl entgegenzusetzen, schrie<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>ben auch die theoretischen Resultate Fehlern, die das Erkennen begehe, zu, und<lb n="36"/>suchten etwa die Wahrheit durch Berichtigung und Verbesserung der Erkenntniß</p>
<pb n="9" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=12" type="body"/>
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<p><lb n="1"/>derselben zu stützen und zu retten. Jacobi dagegen setzte nicht nur die Sicherheit<lb n="2"/>seines Gemüths entgegen, sondern die tiefe Gründlichkeit seines Geistes blieb nicht<lb n="3"/>bey den kahlen Resten, in denen die Metaphysik ein ermattetes Leben dürftig fristete<lb n="4"/>und noch schaale Hoffnungen nährte, stehen; sie faßte vielmehr die Philosophie in<lb n="5"/>den Quellen des Wissens auf, und versenkte sich in ihre kräftigste Gediegenheit. Wie<lb n="6"/>auch das philosophische Bestreben sonst in Materien der Metaphysik sich mit Ana<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>lysiren, Unterscheiden oder Zusammenleimen, mit Erfinden von Denkmöglich<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>keiten und Widerlegung anderer Möglichkeiten abmühen mag; wenn es die gedie<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>gene unendliche Anschauung und Erkenntniß des Einen Substantiellen, welche der<lb n="10"/>Spinozismus ist, und in deren Besitz wir Jacobi sehen, nicht zu seiner Grundlage hat,<lb n="11"/>und alle weitere Bestimmungen nicht daran mißt, so fehlt diejenige Beziehung,<lb n="12"/>durch welche alle Erkenntniß-Bestimmungen allein Wahrheit erhalten, – die Bezie<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>hung, welche Spinoza so ausdrückt, daß Alles <hi rendition="#g">unter der Gestalt des Ewigen</hi><lb n="14"/>betrachtet werden müsse. Jacobi trat mit dieser ausgezeichneten Ueber<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>legenheit in<lb n="15"/>der Zeit der vormaligen Metaphysik auf, weil ihm die Gediegenheit jener An<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>schauung beywohnte, die andern aber das Interesse des Erkennens in etliche dürftige,<lb n="17"/>begrifflose Verstandesbestimmungen von Daseyn, Möglichkeit, Begriff und der<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>gleichen legten. Es macht keinen Unterschied, daß Gott dabey der Gegenstand und<lb n="19"/>das Ziel war; indem er durch Bestimmungen dieser Art gefaßt werden soll, so sind<lb n="20"/>sie das, was den <hi rendition="#g">Inhalt</hi> der Erkenntniß ausmacht. Die Idee Gottes selbst bleibt<lb n="21"/><hi rendition="#g">außer</hi> solchem endlichen Inhalt eine bloße <hi rendition="#g">Vorstellung</hi> oder <hi rendition="#g">Empfindung</hi>, die<lb n="22"/>nach ihrer Unendlichkeit nicht in jenes Erkennen eintritt. In dem Einen Absoluten<lb n="23"/>aber sind diese Endlichkeiten des Inhalts und damit eben so des subjectiven Ab<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>mühens mit denselben aufgezehrt; der Geist erreicht dasselbe nur und wird sich Be<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>wußtseyn der Vernunft, indem er diese seine Beschränkungen als <hi rendition="#g">nichtige</hi>, als<lb n="26"/>Formen nur der <hi rendition="#g">Erscheinung</hi> erkennt, und sie somit in jenen Abgrund versenkt. –<lb n="27"/>J. hatte diese höchste Anschauung nicht bloß im Gefühl und der Vorstellung er<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>reicht, einer Form, bey welcher die bloße Religiosität stehen bleibt, sondern durch<lb n="29"/>den höhern Weg des <hi rendition="#g">Gedankens</hi>, mit Spinoza erkannt, daß sie das <hi rendition="#g">letzte wahr<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="30" break="no"/><hi rendition="#g">hafte Resultat des Denkens</hi> ist, daß jedes consequente Philosophiren auf den<lb n="31"/>Spinozismus führen muß.</p>
<p><lb n="32"/>Hier tritt nun aber der große Unterschied ein, daß die Eine absolute Substanz nur<lb n="33"/>als die <hi rendition="#g">nächste</hi> Form des nothwendigen Resultats gefaßt, und daß über dieselbe<lb n="34"/>hinaus gegangen werden muß. In <hi rendition="#g">Jacobi</hi> zeigte sich denn das eben so feste Gefühl,<lb n="35"/>daß das Wahre in dieser seiner <hi rendition="#g">ersten Unmittelbarkeit</hi>, für den <hi rendition="#g">Geist</hi>, der<lb n="36"/>nicht ein Unmittelbares ist, ungenügend, daß es noch nicht als der <hi rendition="#g">absolute Geist</hi><lb n="37"/>erfaßt ist. Das Object, wie es vom <hi rendition="#g">sinnlichen</hi> Bewußtseyn aufgenommen wird, ist<lb n="38"/>das <hi rendition="#g">geglaubte Seyn</hi> endlicher Dinge. Das zur Vernunft fortschreitende Bewußt<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>seyn verwirft aber solche Wahrheit des Unmittelbaren und den <hi rendition="#g">Glauben der</hi></p>
<pb n="10" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=13" type="body"/>
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<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">Sinnlichkeit</hi>. Das zur Unendlichkeit erhobene <hi rendition="#g">Seyn</hi> ist die <hi rendition="#g">reine Abstraction<lb n="2" rend="g-umgekehrt"/>des Denkens</hi>, und dies Denken des reinen Seyns ist nicht sinnliche Anschauung,<lb n="3"/>sondern <hi rendition="#g">intellectuelle</hi> oder Vernunft-An<seg type="balken">|</seg><hi rendition="#g">schauung</hi>. Weil aber das unendliche<lb n="4"/>Seyn in dieser <hi rendition="#g">Unmittelbarkeit</hi> das nur abstracte, unbewegte, ungeistige ist,<lb n="5"/>vermißt sich das Freye als das sich aus sich selbst <hi rendition="#g">bestimmende</hi>, in jenem Ab<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>grund, in den sich alle Bestimmtheit geworfen und zerbrochen hat; die Freyheit ist<lb n="7"/>sich unmittelbar <hi rendition="#g">Persönlichkeit</hi>, als der unendliche Punkt <hi rendition="#g">des an und für sich<lb n="8" rend="g-umgekehrt"/>Bestimmens</hi>. In der <hi rendition="#g">Einen gediegenen Substanz</hi> aber, oder in dem <hi rendition="#g">reinen<lb n="9" rend="g-umgekehrt"/>Anschauen</hi>, was dasselbe ist, als das <hi rendition="#g">abstracte Denken</hi>, ist nur die <hi rendition="#g">Eine</hi> Seite<lb n="10"/>der Freyheit enthalten, nämlich diese Seite, welche aus den Endlichkeiten des Seyns<lb n="11"/>und Bewußtseyns nur erst zum <hi rendition="#g">einfachen</hi> Elemente der <hi rendition="#g">Allgemeinheit</hi><lb n="12"/>gekommen ist, aber darin noch nicht die Selbstbestimmung und Persönlichkeit ge<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>setzt hat. Denn es hilft nichts, daß in der absoluten Substanz das <hi rendition="#g">Denken</hi>, das Prin<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>cip der Freyheit und Persönlichkeit, eben so wohl <hi rendition="#g">Attribut</hi> ist, als das <hi rendition="#g">Seyn</hi> oder<lb n="15"/>die Ausdehnung; weil die Substanz die ununterschiedene und ununterscheidbare<lb n="16"/>Einheit derselben ist, so ist ihre <hi rendition="#g">Grundbestimmung</hi> wieder nur die <hi rendition="#g">Unmittel<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="17" break="no"/><hi rendition="#g">barkeit</hi> oder das <hi rendition="#g">Seyn</hi>. Aus diesem Seyn ist aber daher kein Uebergang zu dem<lb n="18"/>Verstande und zum Einzelnen enthalten. Die noch näher liegende Foderung wäre,<lb n="19"/>daß ein Uebergang von dem Absolut-Einen zu den göttlichen Attributen aufgezeigt<lb n="20"/>wäre. Es ist aber nur <hi rendition="#g">angenommen</hi>, daß es solche Attribute <hi rendition="#g">gibt</hi>, so wie ferner,<lb n="21"/>daß ein endlicher <hi rendition="#g">Verstand</hi>, oder <hi rendition="#g">Einbildungskraft</hi>, und in denselben <hi rendition="#g">ein<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="22" break="no"/><hi rendition="#g">zelne</hi> und <hi rendition="#g">endliche Dinge sind</hi>. Das <hi rendition="#g">Seyn</hi> derselben wird zwar immer zurück<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>genommen, und als ein Unwahres in die Unendlichkeit der Substanz versenkt; sie<lb n="24"/>haben dabey die Stellung eines <hi rendition="#g">gegebenen Ausgangspunktes</hi> für dieses Erken<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>nen ihrer Negativität; aber umgekehrt ist die absolute Substanz nicht als Ausgangs<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>punkt für <hi rendition="#g">Unterschiede</hi>, <hi rendition="#g">Vereinzelung</hi>, <hi rendition="#g">Individuation</hi> gefaßt, überhaupt<lb n="27"/>für alle Unterschiede, wie sie erscheinen mögen, als Attribute und Modi, als Seyn<lb n="28"/>und Denken, Verstand, Einbildungskraft u.s.w. – Es geht daher in der Substanz alles<lb n="29"/>nur unter, sie ist unbewegt in sich, und [es] kehrt aus ihr nichts zurück.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="30"/>Es ist aber in der That eine einfache Betrachtung, welche in ihr selbst das Princip<lb n="31"/>der Abscheidung erkennen läßt, – eine Betrachtung nur dessen, was die Substanz,<lb n="32"/>factisch so zu sagen, enthält. Indem sie nämlich als die Wahrheit der einzelnen<lb n="33"/>Dinge, welche in ihr aufgehoben und ausgelöscht sind, erkannt worden, so ist die<lb n="34"/><hi rendition="#g">absolute Negativität</hi>, welche der Quell der Freyheit ist, die in sie selbst bereits<lb n="35"/>gesetzte Bestimmung. – Es kommt hiebey nur darauf an, die Stellung und Bedeu<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>tung des <hi rendition="#g">Negativen</hi> richtig ins Auge zu fassen. Wenn es nur als <hi rendition="#g">Bestimmtheit</hi><lb n="37"/>der endlichen Dinge genommen wird (omnis determinatio est negatio), so ist damit<lb n="38"/>die Vorstellung aus der absoluten Substanz heraus, hat die endlichen Dinge aus ihr<lb n="39"/>herausfallen lassen, und erhält sie <hi rendition="#g">außer</hi> ihr. So aber wird die Negation, wie sie</p>
<pb n="11" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=14" type="body"/>
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<p><lb n="1"/>Bestimmtheit der endlichen Dinge ist, nicht aufgefaßt <hi rendition="#g">als im Unendlichen</hi> oder<lb n="2"/><hi rendition="#g">als in der Substanz</hi>, die vielmehr das <hi rendition="#g">Aufgehobenseyn</hi> der endlichen Dinge<lb n="3"/>ist. – Wie dagegen die Negation aber in der Substanz ist, dies ist schon gesagt, und<lb n="4"/>das systematische Fortschreiten im Philosophiren besteht eigentlich in nichts, als<lb n="5"/>darin, zu wissen, was man selbst schon gesagt hat; – die Substanz soll nämlich seyn<lb n="6"/>das Aufgehobenseyn des Endlichen, damit sagt man, daß sie ist die <hi rendition="#g">Negation der<lb n="7" rend="g-umgekehrt"/>Negation</hi>, da dem Endlichen nur bloß die <hi rendition="#g">Negation</hi> zugetheilt ist; – als Nega<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>tion der Negation ist die Substanz hiemit die absolute <hi rendition="#g">Affirmation</hi>, und eben so<lb n="9"/>unmittelbar <hi rendition="#g">Freyheit</hi> und <hi rendition="#g">Selbstbestimmung</hi>. – Der Unterschied, ob das<lb n="10"/>Absolute nur als <hi rendition="#g">Substanz</hi> oder als <hi rendition="#g">Geist</hi> bestimmt ist, besteht hienach allein in<lb n="11"/>dem Unterschiede, ob das Denken, welches seine Endlichkeiten und Vermittlungen<lb n="12"/>vernichtet, seine Negationen negirt und hiedurch das Eine Absolute erfaßt hat, das<lb n="13"/>Bewußtseyn dessen besitzt, was es im Erkennen der absoluten Substanz bereits<lb n="14"/>gethan, oder ob es dies Bewußtseyn nicht hat. – <hi rendition="#g">Jacobi</hi> hatte diesen Uebergang von<lb n="15"/>der absoluten Substanz zum absoluten Geiste, in seinem <hi rendition="#g">Innersten</hi> gemacht, und<lb n="16"/>mit unwiderstehlichem <hi rendition="#g">Gefühle der Gewißheit</hi> ausgerufen: <hi rendition="#g">Gott ist Geist,<lb n="17" rend="g-umgekehrt"/>das Absolute ist frey und persönlich</hi>. – In Rücksicht auf die <hi rendition="#g">philoso<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="18" break="no"/><hi rendition="#g">phische Einsicht</hi> <seg type="balken">| </seg>war es von der bedeutendsten Wichtigkeit, daß durch ihn das<lb n="19"/>Moment der <hi rendition="#g">Unmittelbarkeit</hi> der Erkenntniß Gottes aufs bestimmteste und<lb n="20"/>kräftigste herausgehoben worden ist. Gott ist kein todter, sondern <hi rendition="#g">lebendiger</hi><lb n="21"/>Gott; er ist noch mehr als der Lebendige, er ist <hi rendition="#g">Geist</hi> und die <hi rendition="#g">ewige Liebe</hi>, und<lb n="22"/>ist dies allein dadurch, daß sein <hi rendition="#g">Seyn</hi> nicht das <hi rendition="#g">abstracte</hi>, sondern das sich in sich<lb n="23"/>bewegende Unterscheiden, und in der von ihm unterschiedenen Person Erkennen<lb n="24"/>seiner selbst ist; und sein Wesen ist nur die <hi rendition="#g">unmittelbare</hi>, d. i. <hi rendition="#g">seyende</hi> Einheit,<lb n="25"/>in sofern es jene ewige Vermittlung zur Einheit ewig <hi rendition="#g">zurückführt</hi>, und dieses<lb n="26"/>Zurückführen ist selbst diese Einheit, die Einheit des Lebens, Selbstgefühls, der Per<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>sönlichkeit, des Wissens von sich. – So hat Jacobi von der <hi rendition="#g">Vernunft</hi>, als dem<lb n="28"/><hi rendition="#g">Uebernatürlichen</hi> und <hi rendition="#g">Göttlichen</hi> im Menschen, welches von Gott weiß,<lb n="29"/>behauptet, daß sie <hi rendition="#g">Anschauen</hi> ist, somit, indem sie als Leben und Geist wesentlich<lb n="30"/>die Vermittlung ist, ist sie unmittelbares Wissen nur als Aufheben jener Vermittlung.<lb n="31"/>Ein todtes, sinnliches Ding ist allein ein Unmittelbares nicht durch die Vermittlung<lb n="32"/>seiner mit sich selbst. – Jedoch hat bey J. der Uebergang von der Vermittlung zur<lb n="33"/>Unmittelbarkeit, mehr die Gestalt einer <hi rendition="#g">äußerlichen</hi> Wegwerfung und Verwer<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>fung der Vermittlung. Es ist in sofern das reflectirende Bewußtsein, welches getrennt<lb n="35"/>von der Vernunftanschauung, jene vermittelnde Bewegung des Erkennens von<lb n="36"/>dieser Anschauung entfernt; ja er geht noch weiter und erklärt sie sogar für etwas, was<lb n="37"/>dieser Anschauung hinderlich und verderblich sey. Es sind hier zwey Actus zu unter<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>scheiden, erstlich das endliche Erkennen selbst, welches nur mit Gegenständen und<lb n="39"/>Formen zu thun hat, die nicht an und für sich, sondern bedingt und begründet durch</p>
<pb n="12" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=15" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>anderes sind, – ein Erkennen, dessen Charakter somit die Vermittlung ausmacht; –<lb n="2"/>das zweyte Erkennen ist dann die so eben genannte Reflexion, welche sowohl die<lb n="3"/>Gegenstände als die subjective Erkenntnißweisen des ersten für einen Inhalt und für<lb n="4"/>Formen der Vermittlung, und damit für nicht absolut erkennt. Dies zweyte Erken<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>nen ist daher einerseits selbst vermittelt, denn es ist wesentlich auf jenes erste Erken<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>nen bezogen, hat dasselbe zu seiner Voraussetzung und Gegenstande; <seg type="balken">| </seg>andererseits<lb n="7"/>ist es Aufheben jenes ersten Erkennens; – also, wie vorhin gesagt wurde, ein Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>mitteln, welches Aufhebung der Vermittlung ist; – oder ein solches Aufheben der<lb n="9"/>Vermittlung, nur in sofern es selbst ein Vermitteln ist. Das Erkennen, als Aufheben<lb n="10"/>der Vermittlung, ist eben damit <hi rendition="#g">unmittelbares</hi> Erkennen; faßt es seine Unmittel<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>barkeit nicht so auf, so wird nicht aufgefaßt, daß sie so allein die <hi rendition="#g">Unmittelbarkeit<lb n="12" rend="g-umgekehrt"/>der Vernunft</hi>, nicht eines <hi rendition="#g">Steines</hi> ist. Im natürlichen Bewußtseyn mag das Wis<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>sen von Gott die Erscheinung von einem bloß unmittelbaren Wissen haben, es mag<lb n="14"/>die Unmittelbarkeit, nach der ihm der Geist <hi rendition="#g">ist</hi>, der Unmittelbarkeit seines Wahr<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>nehmens des Steines gleich erachten; aber das Geschäft des philosophischen Wissens<lb n="16"/>ist es, zu erkennen, worin wahrhaft das Thun jenes Bewußtseyns besteht, zu erken<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>nen, daß in ihm jene Unmittelbarkeit eine lebendige, geistige ist, und nur in einer<lb n="18"/>sich selbst aufhebenden Vermittlung hervorgeht. Das natürliche Bewußtseyn ent<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>behrt gerade so diese Einsicht, wie es als organisch-lebendiges verdaut, ohne die<lb n="20"/>Wissenschaft der Physiologie zu besitzen. – Es scheint, daß J. durch die Form der<lb n="21"/>Erkenntnisse von Gott, welche man früher <hi rendition="#g">die Beweise vom Daseyn Gottes</hi><lb n="22"/>genannt hat, zu der Vorstellung veranlaßt worden, als ob dem Bewußtseyn damit<lb n="23"/>zugemuthet worden sey, daß es kein Wissen von Gott seyn könne, ohne die Reihe<lb n="24"/>der Schlüsse, vorausgesetzter Begriffe und Folgerungen, die jene Beweise enthielten,<lb n="25"/><hi rendition="#g">förmlich</hi> durchgemacht zu haben; – gerade, wie so eben erinnert, als ob man dem<lb n="26"/>Menschen zumuthe, er könne nicht verdauen, noch gehen, noch sehen, noch hören,<lb n="27"/>ohne Anatomie und Physiologie studirt zu haben. Ein damit zusammenhängendes<lb n="28"/>Misverständniß ist dieses, daß das <hi rendition="#g">Wissen von Gott</hi> und das <hi rendition="#g">Seyn Gottes</hi> selbst,<lb n="29"/>durch die Vermittlung des Erkennens zu einem <hi rendition="#g">abhängigen, in einem andern<lb n="30" rend="g-umgekehrt"/>gegründeten</hi> gemacht worden. Dies scheinbare Misverhältniß ist aber schon<lb n="31"/>durch die Sache selbst aufgehoben; – indem nämlich <hi rendition="#g">Gott</hi> das Resultat ist, so erklärt<lb n="32"/>sich im Gegentheil darin diese Vermittlung selbst als sich durch sich aufhebend. Was<lb n="33"/>das Letzte ist, ist als das <hi rendition="#g">Erste</hi> erkannt; das <hi rendition="#g">Ende</hi> ist der <hi rendition="#g">Zweck</hi>; dadurch, daß es<lb n="34"/>als der Zweck und zwar als der ab<seg type="balken">|</seg>solute Endzweck erfunden, ist dies Product<lb n="35"/>vielmehr für das unmittelbare, erste Bewegende erklärt. Dieses Fortgehen zu einem<lb n="36"/>Resultat ist hiemit eben so sehr das Rückgehen in sich, der Gegenstoß gegen sich; es<lb n="37"/>ist das, was vorhin als die einzige Natur des Geistes angegeben worden, als des wir-</p>
<pb n="13" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=16" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>kenden Endzwecks, der sich selbst hervorbringt. Wäre er ohne Wirken ein unmittel<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>bares Seyn, so wäre er nicht Geist, nicht einmal Leben; wäre er nicht Zweck, und<lb n="3"/>ein Wirken nach Zwecken, so fände er nicht in seinem Product, daß dieses Wirken<lb n="4"/>nur ein Zusammengehen mit sich selbst, nur eine Vermittlung ist, durch welche ihre<lb n="5"/>Bestimmung zur <hi rendition="#g">Unmittelbarkeit</hi> vermittelt wird.<lb n="6"/>Indem nun J. die <hi rendition="#g">Vermittlung</hi>, die im Erkennen ist, wegwirft, und sie sich ihm<lb n="7"/>nicht <hi rendition="#g">innerhalb</hi> der Natur des Geistes, als dessen wesentliches Moment, wieder<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>herstellt, – so hält sich sein <hi rendition="#g">Bewußtseyn des absoluten Geistes</hi> in der Form<lb n="9"/>des <hi rendition="#g">unmittelbaren</hi>, nur <hi rendition="#g">substantiellen Wissens</hi> fest. Die einfache Grund<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>anschauung des Spinozismus hat die Substantialität zum einzigen Inhalt. Wenn die<lb n="11"/>Anschauung des Absoluten sich aber als <hi rendition="#g">intellectuelle</hi>, d. h. erkennende An<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>schauung weiß, wenn ferner ihr Gegenstand und Inhalt nicht die starre Substanz,<lb n="13"/>sondern der <hi rendition="#g">Geist</hi> ist, so müßte eben so wohl die bloße Form der Substantialität des<lb n="14"/>Wissens, nämlich die Unmittelbarkeit desselben, weggeworfen werden. Denn eben<lb n="15"/>durch das Leben und die wissende Bewegung in sich selbst unterscheidet sich allein<lb n="16"/>der absolute Geist von der absoluten Substanz, und das Wissen von ihm ist nur ein<lb n="17"/>Geistiges, Intellectuelles. – Es ist nun hauptsächlich an der Bestimmung von <hi rendition="#g">Geist</hi>,<lb n="18"/>welche J. in seiner Vernunftanschauung findet, woran er die philosophischen<lb n="19"/>Systeme mißt, die er in den in dem vorliegenden Bande enthaltenen Abhandlungen<lb n="20"/>zu seinem Gegenstande machte. Er spricht nun diesen Philosophieen gegenüber nicht<lb n="21"/>nur den Inhalt, sondern eben so hartnäckig diese substantielle Form seiner Vernunft<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>anschauung aus. Die Kantische, Fichtesche und die Natur-Philosophie sind es,<lb n="23"/>welche hier von ihm betrachtet werden; und der Grundcharakter seiner Behand<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>lungsweise ist durch das Angegebene bezeichnet.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="25"/>Die <hi rendition="#g">Abhandlungen</hi> selbst sind dem Publicum sattsam bekannt; aber die<lb n="26"/>Leidenschaft der Zeit, in der sie erschienen, kann als vorbey gegangen angesehen<lb n="27"/>werden; die Betrachtung ihrer Momente kann darum um so kürzer und auch un<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>verfänglicher seyn und sich auf das Wesentliche beschränken. Ueberflüssig darf die<lb n="29"/>vorliegende Sammlung und deren Studium nicht scheinen, weil ein Theil der Philo<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>sophieen, auf die sie sich bezieht, <hi rendition="#g">vergangen</hi> seyen; ungern sehe ich auch Jacobi<lb n="31"/>S. 340 in dem Tone sprechen, daß es bekannt sey, wie schnell die philosophischen<lb n="32"/>Systeme seit 25 Jahren in Deutschland gewechselt haben. Denn dies pflegt sonst<lb n="33"/>vornemlich die Sprache derer zu seyn, die sich über ihre Verachtung der Philosophie<lb n="34"/>nicht nur bey sich rechtfertigen, sondern etwas darauf zu Gute thun wollen, daß ja<lb n="35"/>die philosophischen Systeme sich so sehr widersprechen und so oft wechseln, daß es<lb n="36"/>hiemit eine simple Klugheit sey, sich nicht einzulassen, um so mehr, da dies Einlassen<lb n="37"/>den Sinn habe, in einem so Vergänglichen nicht ein Vergängliches suchen und haben</p>
<pb n="14" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=17" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>zu wollen, sondern vielmehr unvergängliche Wahrheit. – Was in der That vergäng<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>lich ist und gewesen ist, sind die vielerley Bestrebungen, ohne Philosophie, philoso<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>phiren und eine Philosophie haben zu wollen. Doch dieses Vergängliche selbst kann<lb n="4"/>auch als unvergänglich, der Wechsel als perennirend angesehen werden. – Die<lb n="5"/>Jacobischen Behauptungen von der Unfähigkeit der Wissenschaft, das Göttliche zu<lb n="6"/>erkennen, können wohl von dieser Folge nicht frey gesprochen werden, daß die<lb n="7"/>Unwissenheit und Geistlosigkeit sich solche Sätze als ein bequemes Polster utiliter<lb n="8"/>acceptirt, und sich daraus ein gutes Gewissen, und sogar Hochmuth bereitet hat; wie<lb n="9"/>die Kantische Philosophie das Object zu einem problematischen Etwas herabgesetzt,<lb n="10"/>und ihm nach einem geistreichen Ausdruck J's S. 74 <hi rendition="#g">als Ding-an-sich</hi>, ein otium<lb n="11"/>cum dignitate zu genießen verschafft hat.</p>
<p><lb n="12"/>Die <hi rendition="#g">Kantische Philosophie</hi> ist hauptsächlich der Gegenstand der zweyten<lb n="13"/>Abhandlung, deren Titel oben angegeben ist; die andern Abhandlungen, insbeson<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>dere die dritte, kommen aber gleichfalls häufig auf sie zurück. Ich will von ihr, als<lb n="15"/>der ersten, und der Jacobischen Polemik gegen dieselbe zuerst sprechen, und kurz<lb n="16"/>angeben, warum ihre Lehrsätze <seg type="balken">| </seg>an dem großen Standpunkte Jacobi's gemessen,<lb n="17"/>daß das Absolute als Geist zu erfassen ist, sich für denselben sehr ungenügend zeigen<lb n="18"/>müssen. Was diese Philosophie nämlich auf dem <hi rendition="#g">theoretischen</hi> Wege, das ist, im<lb n="19"/>Erkennen dessen, <hi rendition="#g">was ist</hi>, als das <hi rendition="#g">Höchste</hi> findet, sind im Allgemeinen bloße<lb n="20"/><hi rendition="#g">Erscheinungen</hi>. Als deren Wesenheiten aber ergeben sich drey Bestimmungen, in<lb n="21"/>welche sie analysirt sind, nämlich <hi rendition="#g">erstens</hi> ein <hi rendition="#g">Ding-an-sich</hi>, dem gar keine<lb n="22"/>weitere Bestimmung zukommt, als dies ganz begrifflose Ding-an-sich zu seyn;<lb n="23"/><hi rendition="#g">zweytens</hi> das <hi rendition="#g">Ich</hi> des <hi rendition="#g">Selbstbewußtseyns</hi>, in sofern es aus sich <hi rendition="#g">Verknüp<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="24" break="no"/><hi rendition="#g">fungen</hi> macht, aber hiebey durch ein gegebenes Mannichfaltiges bedingt ist, und<lb n="25"/>nur endliche Verknüpfungen des Endlichen hervorbringt; <hi rendition="#g">endlich</hi> das andere<lb n="26"/>Extrem zum reinen Ding-an-sich, das <hi rendition="#g">Ich</hi> als <hi rendition="#g">reine Einheit</hi>. Ich in jener endlichen<lb n="27"/>Thätigkeit hat Kant <hi rendition="#g">Verstand</hi>, Ich als die reine Einheit, <hi rendition="#g">Vernunft</hi> genannt. Die<lb n="28"/>beyden <hi rendition="#g">Extreme</hi> des <hi rendition="#g">Schlusses</hi>, als welcher das Erkennen dessen, <hi rendition="#g">was ist</hi>, dar<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>gestellt wird, das Ding-an-sich und die reine Einheit des Selbstbewußtseyns, sind<lb n="30"/>somit abstracte Allgemeinheiten; und so fixirt, sind sie durchaus ein <hi rendition="#g">ungeistiges</hi>.<lb n="31"/>Eben so ist die <hi rendition="#g">Mitte</hi> des Schlusses zwar ein Concretes, aber dafür ein <hi rendition="#g">äußerliches</hi><lb n="32"/>Zusammenkommen und Zusammenbringen wesentlich gegen einander <hi rendition="#g">äußerlich</hi><lb n="33"/>bleibender Ingredienzien; eben so wenig ist daher hierin weder der seiner selbst<lb n="34"/>gewisse, noch des Andern als eines Wahren gewisse Geist zu erkennen. Für das Wis<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>sen aber dessen, <hi rendition="#g">was seyn soll</hi>, des Praktischen fand Kant im Selbstbewußtseyn<lb n="36"/>dieselbe <hi rendition="#g">formale Einheit</hi>, die das eine Extrem des vorigen Schlusses ausmachte,<lb n="37"/>als das Princip, wodurch das Gute und die Pflicht constituirt werden soll. Diesem</p>
<pb n="15" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=18" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>Princip gegenüber macht eine mannichfaltige Natur das andere Extrem aus; die<lb n="2"/><hi rendition="#g">concrete</hi>, allgemeine Einheit dieser Extreme bleibt, im Kantischen Systeme, ein<lb n="3"/><hi rendition="#g">Jenseits</hi>. Die innere Gewißheit nur seiner selbst, und die als äußerlich vorgefun<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>dene Wirklichkeit werden als schlechthin geschiedene und wahrhaft seyende erhal<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>ten; und die Einheit dessen, was <hi rendition="#g">ist</hi>, und dessen, was <hi rendition="#g">seyn soll</hi>, des Daseyns und<lb n="6"/>des Begriffs, kann deswegen nur als perennirendes <hi rendition="#g">Postulat</hi>, nicht als das, was<lb n="7"/>wahrhaftig <hi rendition="#g">ist</hi>, hervorkommen. <seg type="balken">| </seg>Das Praktische hat darum auch den Geist nicht zu<lb n="8"/>seinem letzten Resultate, und damit, wie vorhin erläutert wurde, findet er sich nicht<lb n="9"/>in ihm als erste Grundlage und Wahrheit.</p>
<p><lb n="10"/>J. hat nun an die Kantische Philosophie nicht bloß seinen Maßstab als <hi rendition="#g">voraus<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="11" break="no"/><hi rendition="#g">gesetzt</hi> angelegt, sondern hat sie auch auf die wahrhafte Weise, nämlich <hi rendition="#g">dialek<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="12" break="no"/><hi rendition="#g">tisch</hi>, behandelt. Die Kantische Bestimmung der Form, nach welcher die Aufgabe<lb n="13"/>der Philosophie gefaßt und gelöst werden sollte, gab selbst unmittelbar die Waffe<lb n="14"/>dazu. Kant stellte die Frage auf: wie sind synthetische Urtheile a priori <hi rendition="#g">möglich</hi>?<lb n="15"/>statt die <hi rendition="#g">Nothwendigkeit</hi> dieser Urtheile als den Gegenstand der Philosophie zu<lb n="16"/>bestimmen. Er theilte die Stellung der Aufgabe mit der Methode der Metaphysik<lb n="17"/>seiner Zeit, welche von den Begriffen, so auch von dem Begriffe Gottes, allererst die<lb n="18"/><hi rendition="#g">Möglichkeit</hi> darthun zu müssen meinte. Solcher Möglichkeit, da sie von Wirk<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>lichkeit und Nothwendigkeit noch getrennt gehalten werden soll, hiemit ein<lb n="20"/>Abstractum ist, liegt die abstracte <hi rendition="#g">Identität</hi>, die <hi rendition="#g">formelle</hi> Einheit des <hi rendition="#g">Verstan<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="21" break="no"/><hi rendition="#g">des</hi>, zu Grunde. Jac. nimmt diese Form auf, und hält so <hi rendition="#g">Raum</hi> als Eines, die <hi rendition="#g">Zeit</hi><lb n="22"/>als Eines, das <hi rendition="#g">Bewußtseyn</hi> als Eines, dessen reine <hi rendition="#g">Synthesis</hi>, die Synthesis an<lb n="23"/><hi rendition="#g">sich</hi>, von Thesis und Antithesis unabhängig, d. h. die ganz <hi rendition="#g">abstracte</hi> Copula, <hi rendition="#g">Ist,<lb n="24" rend="g-umgekehrt"/>Ist, Ist</hi>, ohne Anfang und Ende, nach dem trocknen Verstande fest, in dem sie<lb n="25"/>vorkommen, und frägt nun mit Recht, wie hier die <hi rendition="#g">Möglichkeit</hi>, daß ein <hi rendition="#g">Kno<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="26" break="no"/><hi rendition="#g">ten geschlungen</hi> werde, Statt finden sollte. In der That, wenn das Weiße nur<lb n="27"/>weiß, das Schwarze gegenüber nur schwarz bleiben soll, so ist nicht möglich, daß ein<lb n="28"/>Grau oder sonst eine Farbe entstehe, noch bestehe. – Ferner schildert nun Jacobi mit<lb n="29"/>gleichem Recht solche Abstractionen als leere Gedankendinge, als Schatten und<lb n="30"/>Hexenräuche. – Nur bleibt er dabey stehen, die <hi rendition="#g">Nichtigkeit</hi> des abstracten<lb n="31"/>Raumes, der abstracten Zeit, der abstracten Identität und der abstracten Verschie<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>denheit, als seine <hi rendition="#g">eigene</hi>, diesen Abstractionen <hi rendition="#g">äußerliche</hi> Reflexion zu betrach<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>ten. Dies ist in sofern ganz consequent, als die Dialektik hier nur gegen die Kantische<lb n="34"/>Darstellung gerichtet war, und nur deren gleichfalls <hi rendition="#g">abstractes</hi> Nichts daraus her<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>vor<seg type="balken">|</seg>gehen sollte. Die solchen Abstractionen immanente Nichtigkeit aber wäre die<lb n="36"/><hi rendition="#g">objective</hi> Dialektik derselben gewesen, und hätte zur <hi rendition="#g">Nothwendigkeit des<lb n="37" rend="g-umgekehrt"/>Concreten</hi> geführt, des hier sogenannten synthetischen a priori. Der Beweis von</p>
<pb n="16" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=19" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>der <hi rendition="#g">Unmöglichkeit des Concreten</hi>, der aus der vorausgesetzten Gültigkeit<lb n="2"/>jener Gedankendinge geführt wird, wäre somit, vermittelst ihrer aufgezeigten<lb n="3"/>Unwahrheit, in das Gegentheil, in den Beweis der Nothwendigkeit des Concreten,<lb n="4"/>umgeschlagen. – Ferner kommt nun auch das Concrete, als Einbildungskraft, Ur<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>theilen, Apperception des Selbstbewußtseyns, <hi rendition="#g">in Beziehung auf jene Abstrac<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="6" break="no"/><hi rendition="#g">tionen</hi> vor. Für dies Verhältniß, indem die Abstractionen als für sich bestehende<lb n="7"/>fixirt sind, ergibt sich nun, daß sie und eben so auch die Concreten in ihrer Verschie<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>denheit wieder abstract festgehalten, die nicht sich selbst aufhebende, dialektische,<lb n="9"/>sondern <hi rendition="#g">bestehende Grundlage</hi> von einander sind; – daß die Vernunft auf dem<lb n="10"/>Verstande <hi rendition="#g">ruhe</hi>, der Verstand auf der Einbildungskraft, diese auf der Sinnlichkeit,<lb n="11"/>und diese auch wieder auf der Einbildungskraft. – Es ließe sich jedoch noch darüber<lb n="12"/>streiten, ob nicht das Verhältniß von <hi rendition="#g">Bedingung</hi> und <hi rendition="#g">Bedingtem</hi> genauer die<lb n="13"/>Beziehung ausdrückte, in welcher jene Kräfte bey Kant gegen einander erscheinen. –<lb n="14"/>Wichtiger aber ist es, bey dieser Behandlung der Kantischen Kritik der Vernunft<lb n="15"/>nicht zu übersehen, daß das unendliche Verdienst derselben nicht bemerklich<lb n="16"/>gemacht ist, die <hi rendition="#g">Freyheit des Geistes</hi> auch in der <hi rendition="#g">theoretischen</hi> Seite als Prin<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>cip erkannt zu haben. Dies Princip, freylich in einer abstracten Form, liegt in der<lb n="18"/>Idee einer ursprünglic-synthetischen Apperception des Selbstbewußtseyns, welches<lb n="19"/>auch im Erkennen wesentlich <hi rendition="#g">selbstbestimmend</hi> seyn will. So abstract diese<lb n="20"/>theoretische Freyheit ist, so ist sie nicht abstracter als die <hi rendition="#g">moralische</hi>, von der J. S.<lb n="21"/>324 sagt, daß sie zwar das Vermögen im Menschen ist, »wodurch er <hi rendition="#g">sein Leben in<lb n="22" rend="g-umgekehrt"/>ihm selbst hat</hi>, einer jeden Widerstand überwindenden Kraft zum Guten sich<lb n="23"/>bewußt ist; – aber die theils durch einen Widerstand bedingt ist, theils nicht zur<lb n="24"/>Wirklichkeit kommt, und nur ein Annähern und Streben ist.« – Erwähnt etwa ist<lb n="25"/>dieser Seite in sofern, als S. 80 gesagt ist, daß ein ur<seg type="balken">|</seg>sprüngliches Synthesiren ein<lb n="26"/><hi rendition="#g">ursprüngliches Bestimmen</hi> seyn würde; dieser Begriff ist jedoch daselbst damit<lb n="27"/>beseitigt, daß ein ursprüngliches Bestimmen ein <hi rendition="#g">Erschaffen aus Nichts</hi> seyn<lb n="28"/>würde. Mit dieser Consequenz, oder vielmehr mit dem <hi rendition="#g">Ausdrucke</hi>: Erschaffen aus<lb n="29"/>nichts, kann man aber den Begriff der Freyheit im Theoretischen um so weniger für<lb n="30"/>abgefertigt halten, als auch die moralische Freyheit damit abgefertigt wäre.</p>
<p><lb n="31"/>Sonst aber gibt die <hi rendition="#g">erzählende</hi> Manier Kants, dem es zunächst auf seinem<lb n="32"/>Standpunkt nur noch überhaupt um eine <hi rendition="#g">Basis eines Allgemeinen</hi> und <hi rendition="#g">Noth<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="33" break="no"/><hi rendition="#g">wendigen</hi> im Erkennen zu thun war, – allerdings die gegründete Veranlassung an<lb n="34"/>die Hand, die <hi rendition="#g">Materialien</hi> seiner <hi rendition="#g">Historie</hi> vom Erkennen, <hi rendition="#g">Gefühl, Zeit</hi> und<lb n="35"/><hi rendition="#g">Raum, Einbildungskraft, Verstand</hi> und zuletzt <hi rendition="#g">Vernunft</hi>, als ganz <hi rendition="#g">zufäl<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="36" break="no"/><hi rendition="#g">lig gegen einander</hi>, wie ihr Zusammenkommen in einer bloßen Historie er<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>scheint, zu nehmen, und indem sie als abstracte Grundlagen fixirt werden, den</p>
<pb n="17" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=20" type="body"/>
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<p><lb n="1"/>Widerspruch geltend zu machen, sie <hi rendition="#g">zusammenzubringen</hi> und <hi rendition="#g">in eins zu<lb n="2" rend="g-umgekehrt"/>setzen</hi>. Diese Geistlosigkeit ihres Auffassens, der Mangel dieser Darstellung, an die<lb n="3"/>Aufzeigung der <hi rendition="#g">Nothwendigkeit</hi> dieser Geistesthätigkeiten in ihrer Bestimmtheit<lb n="4"/>sowohl, als des <hi rendition="#g">Concreten</hi> derselben nicht gedacht zu haben, ist es, was durch die<lb n="5"/>Jacobische Kritik klar gemacht wird. Diese Kritik erhält dermalen eine um so grö<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>ßere Bedeutsamkeit, als selbst Freunde J's haben meinen können, sogar eine <hi rendition="#g">Ver<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="7" break="no"/><hi rendition="#g">besserung</hi> der kritischen Philosophie damit gefunden zu haben, daß sich die<lb n="8"/>Erkenntniß des erkennenden Geistes zur Sache einer <hi rendition="#g">Anthropologie</hi> machen lasse,<lb n="9"/>– zu einem simpeln Erzählen von <hi rendition="#g">Thatsachen</hi>, die im Bewußtseyn sollen <hi rendition="#g">vor<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="10" break="no"/><hi rendition="#g">gefunden</hi> werden, und das Erkennen dann in nichts weiter bestehe, als in einer<lb n="11"/><hi rendition="#g">Zergliederung</hi> des Vorgefundenen. Sie geben damit vorsätzlich, als ob dies das<lb n="12"/>rechte wäre, es auf, die Thätigkeiten des Geistes in ihrer <hi rendition="#g">Nothwendigkeit</hi> zu<lb n="13"/>erkennen, da vielmehr der <hi rendition="#g">Mangel</hi> dieser <hi rendition="#g">Nothwenigkeit</hi>, die <hi rendition="#g">Zufälligkeit</hi><lb n="14"/>und <hi rendition="#g">Aeußerlichkeit</hi>, in welcher die Bestimmungen des Geistes gegen einander<lb n="15"/>bey Kant erscheinen, es ist, was J. den Grund seiner Dialektik <seg type="balken">| </seg>gegen deren Syn<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>thesis überhaupt und gegen die schlechten, endlichen Verhältnisse gibt, welche bey<lb n="17"/>jener vorausgesetzten Aeußerlichkeit der Thätigkeiten des Geistes zum Vorschein<lb n="18"/>kommen.</p>
<p><lb n="19"/>Es ist hienach noch kürzlich zu erwähnen, wie der Mangel dessen, was die Kanti<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>sche Philosophie von der <hi rendition="#g">praktischen Vernunft</hi> lehrt, in der Jacobischen Ab<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>handlung aufgefaßt wird. Der theoretischen Vernunft sind die Ideen von Gott, Frey<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>heit und Unsterblichkeit <hi rendition="#g">unerweislich</hi>, diese ihre Gegenstände können nicht <hi rendition="#g">er<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="23" break="no"/><hi rendition="#g">kannt</hi> werden; sie geht auf das, <hi rendition="#g">was ist</hi>; zur Erkenntniß desselben, bedarf sie des<lb n="24"/>Verstandes, der seinerseits zur Anwendung seiner Kategorien, einer Erfahrung oder<lb n="25"/>vielmehr der Wahrnehmung von Zeitlichem und Räumlichem und eines Gefühl<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>stoffes bedarf. Solche Erkenntniß bringt es hiemit nur zu <hi rendition="#g">Erscheinungen</hi>; Gott,<lb n="27"/>Freyheit und Unsterblichkeit fallen aber nicht in solches Erfahren und in die Erschei<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>nungswelt. Die praktische Vernunft postulirt nun diese Ideen, die theoretisch uner<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>weislich sind; die <hi rendition="#g">Subjectivität</hi> derselben braucht aber nicht postulirt zu werden,<lb n="30"/>denn diese haben sie als Ideen; ihre <hi rendition="#g">Objectivität</hi> aber ist eben diese Seite, welche<lb n="31"/>der erkennenden Vernunft angehört. Die Rüge dieser Einseitigkeit des Praktischen<lb n="32"/>ist höchst bedeutsam, um so mehr da es beynahe zu einem Vorurtheil geworden ist,<lb n="33"/>im Praktischen, im Triebe des Herzens, sey allein das Wahrhafte zu finden, und<lb n="34"/>Erkenntniß, Wissen, theoretische Vernunft sey dazu entbehrlich, ja selbst nachtheilig<lb n="35"/>und gefährlich. Das Bewußtseyn, daß Gott <hi rendition="#g">ist</hi>, daß Freyheit <hi rendition="#g">ist</hi>, daß Unsterblich<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>keit <hi rendition="#g">ist</hi>, ist etwas ganz anderes als das Postulat, daß diese Ideen nur <hi rendition="#g">seyn sollen</hi>;<lb n="37"/>jene theoretische Seite macht das Complement zum <hi rendition="#g">Sollen</hi> aus, und erst die Ueber<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>zeugung, daß das Vernünftige eben so <hi rendition="#g">ist</hi>, als es seyn soll, kann die Grundlage fürs<lb n="39"/>Praktische ausmachen; das bloße Sollen, der subjective Begriff ohne Objectivität ist</p>
<pb n="18" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=21" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>eben so geistlos, als ein bloßes <hi rendition="#g">Seyn ohne den Begriff</hi>, ohne sein <hi rendition="#g">Seyn-Sollen</hi><lb n="2"/>in sich zu haben und ihm gemäß zu seyn, ein leerer Schein ist.</p>
<p><lb n="3"/>Wir gehen nun zu dem <hi rendition="#g">Briefe</hi> an <hi rendition="#g">Fichte</hi> über. Das Ungenügende, was an der<lb n="4"/><hi rendition="#g">Fichteschen Philosophie</hi> <seg type="balken">| </seg>in diesem Aufsatze, dem ersten dieses Bandes,<lb n="5"/>aufgezeigt wird, geht im Wesentlichen auf dasselbe, was J. an der Kantischen<lb n="6"/>bestritt. Das <hi rendition="#g">Fichtesche</hi> System ist bekanntlich durch das Kantische in eine höhere<lb n="7"/>Abstraction erhoben und consequenter durchgeführt. Es ist ein Versuch, die Kate<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>gorieen, die Denkbestimmungen der theoretischen sowohl als der praktischen<lb n="9"/>Sphäre, auf eine systematische Weise im Zusammenhange der Nothwendigkeit<lb n="10"/>darzustellen. Wenn bey Kant das Object zu einem unerkannten und unerkennbaren<lb n="11"/>Ding-an-sich erst gewissermaßen durch den ganzen Verlauf der Kritik zusammen<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>schrumpft, und außer dem Bereich der Verstandes und dann auch der Vernunft erst<lb n="13"/>durch die Erkenntniß dieser sogenannten Seelenvermögen gesetzt wird, so tritt bey<lb n="14"/>Fichte <hi rendition="#g">gleich unmittelbar</hi> die <hi rendition="#g">reine Einheit des Ich mit sich selbst</hi>, und<lb n="15"/>ihm entgegen sogleich so abstract das Ding-an-sich, als <hi rendition="#g">Nicht-Ich</hi> auf; die fernere<lb n="16"/>Entwicklung der Formen, welche die <hi rendition="#g">Bestimmung des einen durch das<lb n="17" rend="g-umgekehrt"/>andere</hi> annimmt, hat jenen Gegensatz fortdauernd zum Grunde liegen, indem jede<lb n="18"/>weitere Form zwar eine reichere <hi rendition="#g">Synthesis</hi> desselben ist, aber nicht dazu kommt,<lb n="19"/>ihn zu überwinden. Diese Auflösungen bleiben deswegen <hi rendition="#g">Verhältnisse</hi> und <hi rendition="#g">end<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="20" break="no"/><hi rendition="#g">liche Formen</hi>, deren letzte Auflösung gleichfalls ins Praktische hinübergewiesen<lb n="21"/>wird, welches aber eben so nicht gebracht wird, als zu einem einseitigen, mit einem<lb n="22"/>Jenseits behafteten <hi rendition="#g">Sollen</hi> und <hi rendition="#g">Streben</hi>. Von so unendlicher Wichtigkeit seinem<lb n="23"/>Inhalte nach das Fichtesche Princip als <hi rendition="#g">Moment</hi> ist, oder von Seiten der Form, daß<lb n="24"/>Fichte dem Kantischen Princip diese hohe Abstraction gegeben hat, so muß es, weil<lb n="25"/>es in seiner Einseitigkeit absolutes Princip bleiben soll, und nicht zum Moment<lb n="26"/>herabgesetzt wird, dem concreten Geiste gegenüber, gleichfalls als ein Geistloses<lb n="27"/>erscheinen.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="28"/>Jacobi hat diese Philosophie nicht dialektisch behandelt, wie die Kantische, ob<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>gleich sie ihrer wissenschaftlichen Form wegen sich einfacher dieser Behandlung<lb n="30"/>dargeboten hätte. Denn indem Fichte mit <hi rendition="#g">Ich = Ich</hi> als dem <hi rendition="#g">ersten</hi> absoluten<lb n="31"/>Grundsatz seiner Philosophie anfängt, so läßt er unmittelbar den <hi rendition="#g">zweyten</hi> folgen,<lb n="32"/>daß das <hi rendition="#g">Ich</hi> sich ein <hi rendition="#g">Nicht-Ich</hi> schlechthin <hi rendition="#g">entgegensetzt</hi>, welcher Grundsatz<lb n="33"/>seiner Form nach, als <hi rendition="#g">Entgegensetzen</hi> nämlich, gleichfalls <hi rendition="#g">unbedingt</hi> sey. Diese<lb n="34"/>beyden Unbedingten sind eben solche mit sich identische Abstractionen, als der<lb n="35"/>abstracte Raum und die abstracte Zeit, oder das abstracte <hi rendition="#g">Ist</hi> bey Kant. Gegen den<lb n="36"/>dritten Grundsatz bey Fichte, welcher die <hi rendition="#g">Synthese</hi> jener Abstractionen und die<lb n="37"/>Grundlage aller folgenden Synthesen enthält, konnte dieselbe <hi rendition="#g">Unmöglichkeit</hi><lb n="38"/>geltend gemacht werden, als gegen die Kantische Synthese. J. begnügt sich hier,<lb n="39"/>seine gediegene Anschauung des absolut Concreten, des Geistigen, gegen jene Ab-</p>
<pb n="19" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=22" type="body"/>
<fw type="header" place="top">JACOBI'S WERKE</fw>
<p><lb n="1"/>straction des Ich, die auch in ihrer Synthese noch immer dieselbe bleibt, auszuspre<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>chen, und aus jenem Standpunkt heraus die Einseitigkeit der Fichteschen Subjecti<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>vität zu verwerfen. Was Jacobi S. 40 das Moral-Princip der <hi rendition="#g">Vernunft</hi> nennt, was<lb n="4"/>aber eigentlich nur das Princip einer zum <hi rendition="#g">Verstand</hi> heruntergebrachten <hi rendition="#g">Vernunft</hi><lb n="5"/>ist, nämlich die abstracte Einstimmigkeit des Menschen mit sich selbst, bestimmt er<lb n="6"/>richtig als <hi rendition="#g">öde, wüste</hi> und <hi rendition="#g">leer</hi>, und stellt ihr das Vermögen der <hi rendition="#g">Ideen als<lb n="7" rend="g-umgekehrt"/>nicht leerer,</hi> die <hi rendition="#g">concrete</hi> Vernunft, unter dem populären Namen <hi rendition="#g">Herz</hi> ent<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>gegen. – Im Grunde ist dies dasselbe, was schon <hi rendition="#g">Aristoteles</hi> <seg type="balken">| </seg>an dem moralischen<lb n="9"/>Princip tadelt (Ἠθικ. μεγ. Α), er sagt nämlich, der erste Lehrer der Moral, Sokrates,<lb n="10"/>habe <hi rendition="#g">die Tugenden zu einem Wissen,</hi> ἐπιστήμας <hi rendition="#g">gemacht, –</hi> das <hi rendition="#g">Gute</hi> und<lb n="11"/><hi rendition="#g">Schöne</hi> ist die praktische Idee nur als <hi rendition="#g">Allgemeines, –</hi> dies <hi rendition="#g">aber ist unmög<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="12" break="no"/><hi rendition="#g">lich</hi>, setzt er hinzu; <hi rendition="#g">denn alles Wissen ist mit einem Grunde</hi> (λόγος), <hi rendition="#g">der<lb n="13" rend="g-umgekehrt"/>Grund aber gehört der denkenden Seite des Geistes an</hi>; <hi rendition="#g">es widerfährt<lb n="14" rend="g-umgekehrt"/>ihm daher, daß er die alogische Seite der Seele aufhebt, den Trieb<lb n="15" rend="g-umgekehrt"/>und die Sitte</hi> (πάθος καὶ ἦθος). – Das Allgemeine des Praktischen enthält nur, was<lb n="16"/><hi rendition="#g">seyn soll</hi>; Aristoteles vermißt, wie Jacobi, daran die Seite dessen, durch und nach<lb n="17"/>welcher das Allgemeine <hi rendition="#g">ist</hi>. <hi rendition="#g">Trieb</hi> und <hi rendition="#g">Sitte</hi> des Aristoteles sagen aber etwas viel<lb n="18"/>bestimmteres als das bloße <hi rendition="#g">Herz</hi>. – Es ist von je für das Werk der weisesten Männer<lb n="19"/>erachtet worden, nicht nur das Allgemeine, die abstracten <hi rendition="#g">Gesetze</hi>, zu kennen,<lb n="20"/>sondern auch die Einsicht in das zu haben, was dem Trieb, der Gewohnheit und<lb n="21"/>Sitte, als bewußtloser Seite, angehört, und die Regulirung dieser Seite zu finden und<lb n="22"/>zu Stande zu bringen. Durch eine solche Regulirung hat jene abstracte Seite eine<lb n="23"/>natürliche <hi rendition="#g">Realität</hi> in einem besondern Volke, und das Gesetz hat als <hi rendition="#g">Sitte</hi> für den<lb n="24"/>Einzelnen eine <hi rendition="#g">seyende</hi> Gültigkeit; so ist es sowohl als <hi rendition="#g">sein Trieb</hi>, als auch für<lb n="25"/>den noch unbestimmten, richtungslosen Trieb <hi rendition="#g">gegeben</hi>. Für die höher gebildete<lb n="26"/>Gesinnung und für deren Moralität ist aber eine noch allgemeinere Erkenntniß<lb n="27"/>erforderlich, nämlich das, was <hi rendition="#g">seyn soll</hi>, nicht nur als das <hi rendition="#g">Seyn</hi> eines Volkes vor<lb n="28"/>sich zu haben, sondern es auch als das <hi rendition="#g">Seyn</hi>, welches als <hi rendition="#g">Natur, Welt</hi> und<lb n="29"/><hi rendition="#g">Geschichte</hi> erscheint, zu wissen. Dies ist dasselbe, was vorhin als die Einseitigkeit<lb n="30"/>des praktischen Grundsatzes, wie er im Kantischen Systeme gefaßt ist, aufgezeigt<lb n="31"/>wurde, daß er nämlich vom <hi rendition="#g">theoretischen</hi> Momente abstrahirt, und daher subjec<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>tiv ist. – Es kann scheinen, daß der Tadel des <hi rendition="#g">Aristoteles</hi> vielmehr gerade das<lb n="33"/>Gegentheil betreffe, und darauf gehe, daß die Tugend von Sokrates zu einem Wissen<lb n="34"/>gemacht, d. i. das moralische Princip etwas <hi rendition="#g">theoretisches</hi> sey. – Einestheils aber<lb n="35"/>tadelt Aristoteles es nicht, daß das, was im Sittlichen <seg type="balken">| </seg>das Allgemeine ist, d. i.<lb n="36"/><hi rendition="#g">das Gute</hi>, gefaßt werde, vielmehr findet er, im weitern Verfolge, die Betrachtung<lb n="37"/>desselben nothwendig, nur unterscheidet er sie von der Untersuchung über die<lb n="38"/>Tugend. Jacobi weicht in sofern hievon ab, als er diese Form des Guten und eine<lb n="39"/>Pflichtenlehre verwirft, und darüber an das <hi rendition="#g">Herz</hi> verweist. – Als immanenter</p>
<pb n="20" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=23" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">Zweck</hi> des Selbstbewußtseyns <hi rendition="#g">ist</hi> nun das Gute, und sein <hi rendition="#g">Seyn</hi> ist ein <hi rendition="#g">Anundfür<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="2" break="no"/><hi rendition="#g">sichseyn</hi>; in sofern gehört es zum theoretischen; es ist aber in sofern einseitig, als es<lb n="3"/>in der <hi rendition="#g">Form</hi> der Allgemeinheit gegen die concrete Idee festgehalten wird. Sein<lb n="4"/><hi rendition="#g">Inhalt</hi> ist dagegen das, was <hi rendition="#g">seyn soll</hi>, also als <hi rendition="#g">subjectiver Zweck</hi> gesetzt ist.<lb n="5"/>Hievon ist die andere <hi rendition="#g">Seite</hi> die <hi rendition="#g">Realität</hi>, das eigentlich <hi rendition="#g">theoretische</hi> Moment,<lb n="6"/>was als unvernünftiges, als Natur, sowohl als äußerliche, körperliche, wie auch als<lb n="7"/>innerliche, Gefühl, Trieb, Gewohnheit, Sitte, vorgefunden wird. Das Wissen von<lb n="8"/>dieser Natur erhält ihr seinerseits diese Form der Unvernünftigkeit, in sofern es des<lb n="9"/>Begriffes, wie sie <hi rendition="#g">seyn soll</hi>, entbehrt, in ihr nicht den <hi rendition="#g">absoluten Endzweck</hi>, sie<lb n="10"/>nicht als bloße Realisation und Darstellung desselben weiß; so wie das Gute geistlos<lb n="11"/>bleibt und sich nicht über den Standpunkt des <hi rendition="#g">Daseyns</hi>, nämlich das bloße Stre<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>ben, erhebt, in sofern es sich nicht durch die Ansicht der Realität ergänzt.</p>
<p><lb n="13"/>Es ist jedoch noch in einem andern Sinne, in welchem Jacobi das <hi rendition="#g">Herz</hi> hier dem<lb n="14"/><hi rendition="#g">an sich Guten</hi>, dem <hi rendition="#g">an sich Wahren</hi> gegenüberstellt; er sagt S. 37, daß er das<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>selbe <hi rendition="#g">nicht kenne</hi>, von ihm nur eine ferne <hi rendition="#g">Ahndung</hi> habe; er erklärt, daß es ihn<lb n="16"/>empöre, wenn man ihm den Willen, <hi rendition="#g">der Nichts will</hi>, diese hohle Nuß der Selbst<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>ständigkeit und Freyheit im <hi rendition="#g">absolut Unbestimmten</hi> dafür aufdringen will. Dies<lb n="18"/>wäre hiemit jenes <hi rendition="#g">an sich Gute</hi>. J. erklärt sich feyerlicher in der darauf folgenden<lb n="19"/>schönen Stelle: »Ja, ich bin der Atheist und Gottlose, der <hi rendition="#g">dem Willen der Nichts<lb n="20" rend="g-umgekehrt"/>will</hi> zuwider, – lügen will, wie <hi rendition="#g">Desdemona</hi> sterbend log; lügen und betrügen<lb n="21"/>will, wie der für Orest sich darstellende <hi rendition="#g">Pylades</hi>; morden will, wie <hi rendition="#g">Timoleon</hi>;<lb n="22"/>Gesetz und Eyd brechen, wie <hi rendition="#g">Epaminondas</hi>, wie <hi rendition="#g">Johann de Witt</hi>; Selbstmord<lb n="23"/>beschließen, wie <hi rendition="#g">Otho</hi>, Tempelraub unternehmen, <seg type="balken">| </seg>wie <hi rendition="#g">David</hi>, – ja, Aehren<lb n="24"/>ausraufen am <hi rendition="#g">Sabbath</hi>, auch nur darum, weil mich <hi rendition="#g">hungert, und das Gesetz<lb n="25" rend="g-umgekehrt"/>um des Menschen willen gemacht ist, nicht der Mensch um des Ge<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="26" break="no"/><hi rendition="#g">setzes willen</hi>; – mit der heiligsten Gewißheit, die ich in mir habe, weiß ich, daß<lb n="27"/>das privilegium aggratiandi wegen solcher Verbrechen wider den reinen Buchstaben<lb n="28"/>des absolut allgemeinen Vernunftgesetzes, das eigentliche <hi rendition="#g">Majestätsrecht des<lb n="29" rend="g-umgekehrt"/>Menschen, das Siegel seiner Würde, seiner göttlichen Natur ist.</hi>« –<lb n="30"/>Man kann die Absolutheit, die das Selbstbewußtseyn in sich weiß, nicht wärmer und<lb n="31"/>edler aussprechen, als hier geschieht. Warum erscheint aber diese <hi rendition="#g">Majestät</hi>, die in<lb n="32"/>demselben ist, diese <hi rendition="#g">Würde</hi>, diese <hi rendition="#g">göttliche Natur</hi> hier der <hi rendition="#g">Vernunft</hi> ent<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>gegengesetzt? Ist es nicht sonst allenthalben die ausdrücklichste Behauptung Jacobi's,<lb n="34"/>daß die <hi rendition="#g">Vernunft</hi> das Uebernatürliche, das Göttliche im Menschen ist, welches<lb n="35"/>Gott offenbart? – Aber dies Göttliche ist hier nur dem Vernunft<hi rendition="#g">gesetze</hi>, dem<lb n="36"/><hi rendition="#g">Buchstaben</hi> des Gesetzes, und in den aufgenommenen Beyspielen, den Gesetzen<lb n="37"/>von <hi rendition="#g">bestimmtem</hi> Inhalt, welche diesen bestimmten Inhalt zu einem Absoluten<lb n="38"/>machen, entgegengestellt, – den bestimmten Gesetzen, welche <hi rendition="#g">absolut</hi> verbieten<lb n="39"/><hi rendition="#g">zu lügen, zu betrügen, zu morden, Gesetz</hi> und <hi rendition="#g">Eyd</hi> zu brechen, <hi rendition="#g">Selbst-</hi></p>
<pb n="21" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=24" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">mord</hi> <hi rendition="#g">zu</hi> beschließen, die <hi rendition="#g">Tempel zu berauben</hi>, den <hi rendition="#g">Sabbath zu brechen</hi>. –<lb n="2"/><hi rendition="#g">Ich will</hi>, sagt Jacobi, solches thun, berechtigt durch die Majestät, die im Menschen<lb n="3"/>ist! – Spricht er hier nicht einen absoluten <hi rendition="#g">Willen</hi> aus, der <hi rendition="#g">Nichts</hi> will, d. i. nicht<lb n="4"/>ein <hi rendition="#g">bestimmtes</hi> Gesetz, nicht ein <hi rendition="#g">bestimmtes</hi> <hi rendition="#g">Allgemeines</hi>, – eine Selbststän<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>digkeit und Freyheit im <hi rendition="#g">absolut Unbestimmten</hi>? Die Handlungen Desdemo<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>na's, des Pylades, Timoleons u.s.f. sind äußerlich-concrete Wirklichkeiten, aber ihr<lb n="7"/>Inneres ist der Willen, das innerlich Concrete, das diese Hoheit und Majestät nur<lb n="8"/>erreicht, durch diese unendliche Kraft <hi rendition="#g">der Abstraction von dem Bestimm<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="9" break="no"/><hi rendition="#g">ten</hi>, und das allein dadurch Selbstständigkeit und Freyheit ist, als es sich als das<lb n="10"/>absolut Unbestimmte, <hi rendition="#g">das Allgemeine, an sich Gute weiß</hi>, und sich zum<lb n="11"/>absolut Unbestimmten macht, zugleich aber eben darum nur sich <hi rendition="#g">aus sich selbst</hi><lb n="12"/>bestimmt, <seg type="balken">| </seg>und concretes Handeln ist. – So wichtig ferner es nun ist, daß der Wille<lb n="13"/>als diese allmächtige, rein allgemeine Negativität gegen das Bestimmte erkannt<lb n="14"/>werde, so wichtig ist es, auch den Willen in seiner <hi rendition="#g">Besonderung</hi>, die Rechte,<lb n="15"/>Pflichten, Gesetze, zu erkennen und anzuerkennen; sie machen den Inhalt der sitt<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>lichen oder moralischen Sphäre aus. Wenn J. an die unbestimmte Seite der Majestät<lb n="17"/>der Persönlichkeit nur <hi rendition="#g">appellirt</hi>, und nur aus der <hi rendition="#g">Gewißheit</hi>, die er in sich<lb n="18"/>findet, von ihr spricht, so ist es einestheils dieselbe Grundlage und das Resultat,<lb n="19"/>welches eine <hi rendition="#g">Dialektik</hi> hat, die an den <hi rendition="#g">bestimmten</hi> Rechten, Pflichten, morali<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>schen oder religiösen Geboten ihre <hi rendition="#g">Schranke</hi> zum Bewußtseyn bringt. Aber<lb n="21"/>anderntheils ist eben so wichtig, daß das Erkennen dieser Schranken nicht bloß dem<lb n="22"/><hi rendition="#g">Herzen</hi> überlassen bleibe. Jacobi's Appellation geht, wie vorhin bemerkt, nicht<lb n="23"/>gegen das <hi rendition="#g">an sich Gute</hi>, d. i. nicht gegen den Willen, der in diesem reinen Selbst<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>bewußtseyn seiner Wesenheit alle Bestimmtheit aufgehoben hat; wenn sie gegen die<lb n="25"/><hi rendition="#g">bestimmte Einsicht</hi> der <hi rendition="#g">Endlichkeit</hi> der <hi rendition="#g">bestimmten</hi> Gesetze, Rechte und<lb n="26"/>Pflichten gehen sollte, so bedarf es keiner Ausführung, wohin dies führen würde;<lb n="27"/>eben so wenig als einer Rechtfertigung dieser <hi rendition="#g">bestimmten</hi> Einsicht selbst, da ja<lb n="28"/>dasjenige, dessen Einsicht sie ist, selbst ein <hi rendition="#g">bestimmtes</hi>, ein Recht, eine Pflicht, ein<lb n="29"/>Gesetz ist.</p>
<p><lb n="30"/>Aber diese Appellation kann auch nicht absolut gegen diese <hi rendition="#g">Bestimmungen</hi><lb n="31"/>selbst gehen. Wenn die Dialektik zwar die <hi rendition="#g">Schranken</hi> derselben darstellt, und<lb n="32"/>damit ihre Bedingtheit und Endlichkeit, ihre Unterwürfigkeit unter ein Höheres<lb n="33"/>erkennt, so muß eben so sehr ihre Sphäre, wo sie ein positives <hi rendition="#g">Gelten</hi> haben, aner<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>kannt werden. Es ist gleichmäßig eine Foderung an die Philosophie, diese Noth<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>wendigkeit der sittlichen Bestimmungen und ihres Geltens, als auch das Höhere<lb n="36"/>aufzuzeigen, in welchem sie gegründet sind, das eben darum auch Macht und Maje<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>stät über sie hat. – Ja, man könnte sogar geneigt werden, das Bewußtseyn dieser</p>
<pb n="22" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=25" type="body"/>
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<p><lb n="1"/>Majestät für den Ort der Wissenschaft oder das Allerheiligste der Religion aufzu<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>sparen, und es von einer populären Behandlung, in welcher Appellationen an das<lb n="3"/>Gefühl und die innere Gewißheit des Subjects gestattet sind, ferne zu halten; wenn<lb n="4"/>man nämlich <seg type="balken">| </seg>betrachtet, wie die <hi rendition="#g">Romantik</hi> leicht auch in die Sittlichkeit ein<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>bricht, wie gern die Menschen lieber <hi rendition="#g">großmüthig</hi> als <hi rendition="#g">rechtlich</hi>, lieber <hi rendition="#g">edel</hi> als<lb n="6"/><hi rendition="#g">moralisch</hi> zu handeln geneigt sind, und indem sie sich wider den <hi rendition="#g">Buchstaben</hi><lb n="7"/>des Gesetzes zu handeln erlauben, sich nicht so sehr vom Buchstaben, als vom <hi rendition="#g">Ge<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="8" break="no"/><hi rendition="#g">setz</hi> lossprechen. – Außerdem ist jenes, aus göttlicher Majestät sich vom Gesetze<lb n="9"/>lossagende Handeln, auf dessen Beyspiele sich J. beruft, gleichfalls <hi rendition="#g">bedingt</hi>, bedingt<lb n="10"/>durch besonderes Naturell des Charakters, vornemlich durch Lage und Umstände; –<lb n="11"/>und durch welche Umstände? durch Verwicklungen des höchsten Unglücks, durch<lb n="12"/>seltene höchste Noth, in welche seltene Individuen versetzt sind. Es wäre traurig mit<lb n="13"/>der Freyheit beschaffen, wenn sie nur in außerordentlichen Fällen grausamer Zerris<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>senheit des sittlichen und natürlichen Lebens, und in außerordentlichen Individuen<lb n="15"/>ihre Majestät beweisen und sich Wirklichkeit geben könnte. Die <hi rendition="#g">Alten</hi> haben<lb n="16"/>dagegen die höchste Sittlichkeit in dem Leben eines wohlgeordneten Staates gefun<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>den. – Von einem solchen Leben könnte man auch sagen, daß darin der <hi rendition="#g">Mensch</hi><lb n="18"/>vielmehr <hi rendition="#g">um des Gesetzes willen</hi>, als das <hi rendition="#g">Gesetz</hi> um <hi rendition="#g">des Menschen willen</hi><lb n="19"/>gemacht und gilt. Der umgekehrte bekannte Satz, der oben angeführt wurde, schloß<lb n="20"/>eine hohe Wahrheit in sich, indem er das positive, d. i. bloß statutarische Gesetz<lb n="21"/>meinte; aber das sittliche Gesetz allgemein genommen, so ist es wohl wahrer, zu<lb n="22"/>sagen, daß der Mensch um desselben gemacht ist; denn wenn man einmal Gesetz<lb n="23"/>und Mensch so trennen und entgegensetzen will, so bleibt dem Menschen nur die<lb n="24"/>Einzelnheit, die sinnlichen Zwecke der Begierde übrig, und diese können nur als<lb n="25"/><hi rendition="#g">Mittel</hi> im Verhältniß zum Gesetze betrachtet werden.</p>
<p><lb n="26"/>Wir gehen nun noch zu der <hi rendition="#g">Schrift von den göttlichen Dingen</hi> über. Sie<lb n="27"/>ist aber ohne Zweifel von ihrer ersten Erscheinung her noch so in der Erinnerung<lb n="28"/>des Publikums, daß es unzweckmäßig seyn würde, sich länger dabey aufzuhalten. –<lb n="29"/>Der erste Theil betrifft die Einseitigkeit des Positiven in der Religion, wenn dasselbe<lb n="30"/>in bloß äußerlicher Haltung bleiben solle, hiemit das Verhältniß des Menschen als<lb n="31"/>ein geistloses vorgestellt wird. J. macht in einer schönen <seg type="balken">| </seg>Ausführung hier die<lb n="32"/>Nothwendigkeit des <hi rendition="#g">subjectiven</hi> Moments geltend, daß, wie es S. 292 ausge<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>drückt wird, das Sehen nicht aus den Dingen hervorgehe, die gesehen werden, das<lb n="34"/>Vernehmen nicht aus dem, was vernommen wird, das <hi rendition="#g">Selbst</hi> nicht aus dem<lb n="35"/><hi rendition="#g">Andern</hi>; wie auf der andern Seite das Sehen für sich allein <hi rendition="#g">Nichts</hi> sehe, das Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>nehmen allein <hi rendition="#g">Nichts</hi> vernehme; das Selbst endlich – nicht zu sich selbst komme,<lb n="37"/>sondern wir unser Daseyn von einem andern erfahren müssen; – daß der <hi rendition="#g">Geist</hi> im<lb n="38"/>Menschen allein von einem <hi rendition="#g">Gott</hi> zeuge. – Der andere Theil dieser Schrift betrifft<lb n="39"/>die <hi rendition="#g">Naturphilosophie</hi>. Die Grundidee dieser Philosophie ist nicht mehr eine der</p>
<pb n="23" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=26" type="body"/>
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<p><lb n="1"/>Abstractionen und Einseitigkeiten, die so eben bezeichnet worden, oder die in den<lb n="2"/>oben betrachteten Systemen die Basis ausmachen, sondern das Concrete, der Geist,<lb n="3"/>selbst. Hier gilt es also nicht mehr, dessen Anschauung entgegenzusetzen, noch sich<lb n="4"/>bloß an die Aufzeigung des Widerspruchs, die der Natur alles Concreten nach darin<lb n="5"/>leicht bewerkstelligt werden kann, zu halten. Es würde eine vergebliche und un<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>fruchtbare Mühe seyn, die Mißverständnisse entwirren zu wollen, die in den Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>handlungen hierüber vorgekommen sind; ich schränke mich auf zwey Bemerkun<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>gen ein. – Es geht erstens schon aus den wiederholt erneuerten Versuchen, der<lb n="9"/>Naturphilosophie ihre <hi rendition="#g">wissenschaftliche Form</hi> zu finden, hervor, daß sie sich<lb n="10"/>darin selbst noch nicht befriedigt, so wie keine der nach einander folgenden Darstel<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>lungen die Vollständigkeit des <hi rendition="#g">Inhalts</hi> erschöpft, sondern jede nach mehr oder<lb n="12"/>weniger weit fortgeführtem Anfang vor der Vollendung wieder abgebrochen ist.<lb n="13"/>Beyde Umstände können einer Polemik Seiten für vortheilhafte Angriffe gewähren.<lb n="14"/>Wenn die wissenschaftliche Form nicht ihre bestimmte und sichere Methode ge<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>wonnen, so muß das Verhältniß von <hi rendition="#g">Natur</hi> und <hi rendition="#g">Geist</hi> eine Bestimmung von<lb n="16"/>Unmittelbarkeit behalten, welche einer gegründeten Dialektik bloß gestellt ist. Dies<lb n="17"/>Verhältniß kann außerdem nur vermittelst der vollständigen Durchführung zur<lb n="18"/>Wahrheit verklärt werden, und alle die unvollkommnen Verhältnisse abstreifen, in<lb n="19"/>denen es vor dem <hi rendition="#g">Ende</hi> erscheint.</p>
<p><lb n="20"/>Was aber zweytens die Dialektik J's hiebey betrifft, so hängt sie nicht sowohl von<lb n="21"/>dem <hi rendition="#g">Gehalte</hi> seines Standpunk<seg type="balken">|</seg>tes, als von der beharrlichen <hi rendition="#g">Form</hi> ab, in welcher<lb n="22"/>er diesen Standpunkt behauptet. Nur diese Form will ich daher näher zu beschreiben<lb n="23"/>suchen. Sie hat bekanntlich das Eigenthümliche, der Entwicklung aus Begriffen, dem<lb n="24"/>Beweisen und der Methode im Denken entgegengesetzt zu seyn. Nackt von diesen<lb n="25"/>Erkenntnißformen, durch welche eine Idee als <hi rendition="#g">nothwendig</hi> aufgezeigt wird, vor<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>getragen, zeigen sich die positiven Ideen J's nur mit dem Werthe von <hi rendition="#g">Versiche<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="27" break="no"/><hi rendition="#g">rungen; Gefühl, Ahndung, Unmittelbarkeit des Bewußtseins,</hi> intellec<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>tuelle <hi rendition="#g">Anschauung, Glauben</hi>, – unwiderstehliche <hi rendition="#g">Gewißheit</hi> der Ideen sind als<lb n="29"/>die Grundlagen ihrer <hi rendition="#g">Wahrheit</hi> angegeben. Was nun aber dem Vortrage von Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>sicherungen und dem bloßen Berufen auf solche Grundlagen die Trockenheit be<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>nimmt, ist der edle Geist, das tiefe Gemüth, und die ganze vielseitige Bildung des<lb n="32"/>verehrten, liebevollen Individuums. Hievon umgeben treten die Ideen gefühlvoll,<lb n="33"/>gegenwärtig oft mit tiefer Klarheit, immer <hi rendition="#g">geistreich</hi> hervor. Das <hi rendition="#g">Geistreiche</hi><lb n="34"/>ist eine Art von <hi rendition="#g">Surrogat</hi> des methodisch ausgebildeten Denkens und der in<lb n="35"/>solchem Denken fortschreitenden Vernunft. Ueber den Verstand erhaben hat es die<lb n="36"/>Idee zu seiner Seele; es ergreift die Antithese, in der sie liegt; indem es aber nicht<lb n="37"/>deren abstracten Gedanken, noch den dialektischen Uebergang in Begriffen zum<lb n="38"/>Bewußtseyn bringt, so hat es nur concrete Vorstellungen, auch verständige Gedan<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>ken zu seinem <hi rendition="#g">Material</hi>, und ist ein Ringen, darin das Höhere reflectiren zu</p>
<pb n="24" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=27" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>machen. Dieser Schein des Höhern in Verständigem und in Vorstellungen, der<lb n="2"/>durch die Gewalt des Geistes in solchem Material hervorgebracht wird, ist mit dem<lb n="3"/>eigenen milden Reitze vergesellschaftet, mit dem uns die Dämmerung anzieht. Es<lb n="4"/>begegnet uns daher auch in den sämmtlichen vorliegenden Abhandlungen ein<lb n="5"/>Reichthum geistreicher Wendungen und Bilder, durch welche das Tiefe in seiner<lb n="6"/>Klarheit und Naivität hervortritt, – oft ganz einfache Gegensätze, die eine Fülle von<lb n="7"/>großem Sinn bemerklich machen, einzelne Stellen, die für sich weit übergreifende<lb n="8"/>Gnomen sind. Das Verdienst solcher glücklicher Eingebungen und sinnreicher Erfin<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>dungen ist nicht nur nicht zu verkennen, sondern wir dürfen uns ihrem Genusse<lb n="10"/>überlassen, in sofern sie dafür da <seg type="balken">| </seg>sind, durch Sinn und Vorstellung den Gedanken<lb n="11"/>und das Geistige anzuregen. In diesem Genusse dürfen wir uns da noch nicht stören<lb n="12"/>lassen, wenn das Bestreben des Geistreichen, seine Gesichtspunkte klar zu machen,<lb n="13"/>zur Uebertreibung derselben und der Consequenzen geführt wird. Denn es ist sein<lb n="14"/>Recht, sich auf die Spitze zu treiben, weil die Form und Gestalt der Aeußerung nur<lb n="15"/>Mittel ist, und die Gewaltsamkeit, die darin erscheint, gleichfalls nur zum Mittel<lb n="16"/>gehört.</p>
<p><lb n="17"/>Nur dann wird diese Manier störender, wenn sie sich im Speculativen, besonders<lb n="18"/>wenn sie sich darin polemisch zeigt. Denn so sehr das Geistreiche der Philosophie<lb n="19"/>selbst nur das Speculative zu seiner innern, aber verborgenen Triebfeder hat, so sehr<lb n="20"/>vermag dieses, wo es als Speculatives seyn soll, nur in der Form des Begriffes offen<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>bar zu werden. Wenn die Dämmerung des Geistreichen darum lieblich ist, weil das<lb n="22"/>Licht der Idee in derselben scheint, so verliert sie dies Verdienst da, wo das Licht der<lb n="23"/>Vernunft leuchtet, und was ihr gegen dieses eigenthümlich zukommt, ist dann nur<lb n="24"/>die Dunkelheit. Alles, was sonst dieser Weise gestattet wird, das Unzusammenhän<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>gende, die Sprünge, die Kühnheit des Ausdrucks, die Schärfe des Verstandes, und<lb n="26"/>seine Uebertreibung und Hartnäckigkeit, der Gebrauch von sinnlicher Vorstellung,<lb n="27"/>die Berufung aufs Gefühl und an den gesunden Menschenverstand, wird hier dem<lb n="28"/>Gegenstande unangemessen. – Die äußere Gestalt auch der Abhandlungen, welche<lb n="29"/>der vorliegende Band enthält, zeigt keine methodische und doctrinelle, sondern<lb n="30"/>zufällige Absichten und Veranlassungen, deren die Vorberichte Erwähnung thun,<lb n="31"/>zugleich mit der Angabe der erlittenen Unterbrechungen, so wie der auch mehr<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>fachen Abänderung der ursprünglichen Absicht im Fortgange der Zeit und der Ar<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>beit; – Umstände, die für das Verständniß der Gestalt dieser Schriften angegeben<lb n="34"/>sind, welche Angabe ihnen auch von dieser Seite den Charakter zufälliger Ergies<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>sungen oder einer Mittelgattung, die mehr vom Briefe als einer Abhandlung hat,<lb n="36"/>bewährt.</p>
<p><lb n="37"/>Es hat aber bey J. die eigne Bewandniß, daß er dies Zufällige der Form und das<lb n="38"/>Geistreiche nicht nur unbefangen als Manier seines Geistes hat, sondern daß er posi<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>tiv und polemisch an dem Standpunkte hält, speculatives Wissen, be<seg type="balken">|</seg>greifendes</p>
<pb n="25" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=28" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>Erkennen für unmöglich zu erklären, – ja selbst für ein ärgeres als das unmögliche,<lb n="2"/>indem wir z. B. bey ihm die Rede finden, daß ein <hi rendition="#g">Gott</hi>, <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">gewußt</hi> würde, <hi rendition="#g">kein</hi><lb n="3"/>Gott mehr wäre, daß der Mensch sich selbst, und das Wesen Gottes <hi rendition="#g">unergründ<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="4" break="no"/><hi rendition="#g">lich</hi> sey, weil sonst im Menschen ein <hi rendition="#g">übergöttliches</hi> Vermögen wohnen, Gott<lb n="5"/>von dem Menschen müßte <hi rendition="#g">erfunden</hi> werden können, – und andres in diesem<lb n="6"/>Sinne. Es wird nicht leicht in Abrede gestellt werden, daß es das gemeinsame Werk<lb n="7"/>J's und Kants ist, der <hi rendition="#g">vormaligen Metaphysik</hi> nicht so sehr ihrem Inhalte nach,<lb n="8"/>als ihrer <hi rendition="#g">Weise der Erkenntniß</hi>, ein Ende gemacht und damit die Nothwendig<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>keit einer völlig veränderten Ansicht des <hi rendition="#g">Logischen</hi> begründet zu haben. Jacobi<lb n="10"/>hat hiedurch in der Geschichte der deutschen Philosophie, und, da außer Deutsch<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>land die Philosophie ganz verkommen und ausgegangen ist, in der Geschichte der<lb n="12"/>Philosophie überhaupt eine bleibende Epoche gemacht. Bey Anerkennung dieses<lb n="13"/>Verdienstes in Ansehung des Erkennens muß stehen geblieben werden; denn das<lb n="14"/>Weitere ist, daß, wie Kant das <hi rendition="#g">negative</hi> Resultat gegen die endlichen Erkenntniß<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>formen, J. es gegen das <hi rendition="#g">Erkennen an und für sich</hi> fixirt hat. Er hat sich enthal<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>ten, weiter zu gehen, und, anstatt des Verstandes, der vorher so zu sagen die Seele<lb n="17"/>des Erkennens war, nun die Vernunft und den <hi rendition="#g">Geist</hi> zur <hi rendition="#g">Seele</hi> des <hi rendition="#g">Erkennens</hi> zu<lb n="18"/>machen, es aus Vernunft und Geist wieder zu gebähren, es mit diesem, nach der<lb n="19"/>Wassertaufe des Verstandes, wieder zu taufen. – Den <hi rendition="#g">Versicherungen</hi> J's hierüber<lb n="20"/>ließen sich nur <hi rendition="#g">Versicherungen</hi> entgegenstellen, seinen <hi rendition="#g">Autoritäten</hi> andere<lb n="21"/><hi rendition="#g">Autoritäten</hi>, z. B. die Autorität des <hi rendition="#g">Christenthums</hi>, welches, <hi rendition="#g">Gott erken<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="22" break="no"/><hi rendition="#g">nen</hi>, zur höchsten Foderung macht, wie der <hi rendition="#g">Delphische Apoll</hi> die <hi rendition="#g">Erkennt<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="23" break="no"/><hi rendition="#g">niß seiner selbst</hi>, nämlich die Erkenntniß des absoluten Wesens des Selbstbe<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>wußtseyns.</p>
<p><lb n="25"/>Worauf es der Sache nach ankommt, ist oben angedeutet worden. <hi rendition="#g">Polemisch</hi><lb n="26"/>aber und <hi rendition="#g">dialektisch</hi> gegen das Geistreiche verfahren zu wollen, würde unge<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>schickt seyn. Einerseits ist dasselbe <hi rendition="#g">schon von seiner Seite</hi> zu Mißverständnissen<lb n="28"/>geneigt. Indem seiner Form überhaupt der Charakter <seg type="balken">| </seg>der Zufälligkeit beywohnt,<lb n="29"/>so steht ihm offen, diese oder eine andere Seite eines philosophischen Systems zu<lb n="30"/>ergreifen, und diesen oder einen andern Gesichtspunkt gegen dasselbe festzuhalten.<lb n="31"/>Für so gegründet oben z. B. die Dialektik gegen das Kantische System anerkannt<lb n="32"/>wurde, wenn sie den trocknen Verstand seiner Abstractionen dem Ursprünglich-<lb n="33" break="no"/>Synthetischen oder eigentlich Geistigen desselben entgegenhält, das mit jenen eben<lb n="34"/>so ungeistig zusammengehängt ist, so konnte umgekehrt dieses gegen jene geltend<lb n="35"/>gemacht, und statt die Unstatthaftigkeit des Ursprünglich-Synthetischen durch das<lb n="36"/>Beharren auf der Abstraction zu zeigen, vielmehr die Unwahrheit der Abstraction<lb n="37"/>durch die Behauptung des Synthetischen gezeigt, oder besser aus der Unwahrheit</p>
<pb n="26" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=29" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>der erstern die Wahrheit des Letztern hergeleitet werden. – In sofern aber das Geist<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>reiche seine Art, sein Auffassen und Haben des Wahren nur als ein <hi rendition="#g">unmittelbares</hi><lb n="3"/>Bewußtseyn kennt, und die Ausschließung des Begriffs aus sich thetisch behauptet,<lb n="4"/>so muß ihm der Mißverstand widerfahren, <hi rendition="#g">sich selbst, seine eigene</hi> Anschau<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>ung sowohl der Form als dem Inhalte nach, in Ausdrückungen und Gestalten nicht<lb n="6"/>wieder zu erkennen, welche von der seinigen verschieden sind, welche aber denselben<lb n="7"/>Inhalt, dieselben materiellen Resultate enthalten, aber das Denken und den Begriff<lb n="8"/>zu ihrer Seele haben. So hält es nicht schwer, z. B. schon in den ersten Definitionen<lb n="9"/>Spinoza's, in dem Begriffe der causa sui für sich, in der Definition derselben, als<lb n="10"/>einer solchen, deren <hi rendition="#g">Natur</hi> nur als <hi rendition="#g">existirend begriffen</hi> werden können, in der<lb n="11"/>Definition der Substanz, als eines solchen, das <hi rendition="#g">in sich ist</hi> und <hi rendition="#g">aus sich begriffen</hi><lb n="12"/>werde, d. i. dessen <hi rendition="#g">Begriff</hi> nicht des <hi rendition="#g">Begriffes einer andern Sache bedürfe</hi>,<lb n="13"/>– etwas Höheres zu finden, als bloß das <hi rendition="#g">starre</hi> Seyn, die <hi rendition="#g">geistlose</hi> Nothwendig<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>keit. Es ist vielmehr der reine Begriff der Freyheit, des für-sich-seyenden Denkens,<lb n="15"/>des Geistes darin <hi rendition="#g">enthalten</hi>, so sehr als in dem <hi rendition="#g">Subject-Object</hi>. – Nur müßte<lb n="16"/>z. B. die causa sui, nicht auf die <hi rendition="#g">mechanische</hi> Weise entstanden, vorgestellt<lb n="17"/>werden, wie dies S. 416 <hi rendition="#g">über die Lehre des Spinoza</hi>, genommen ist, als ob nur<lb n="18"/>dem Satze, <hi rendition="#g">daß Alles seine Ursache habe</hi>, zu liebe, um Gott darunter ein<pc force="weak">-</pc><seg type="balken">|</seg><lb n="19" break="no"/>schließen zu können, bey Gott eine <hi rendition="#g">andere</hi> Ursache, so wie auch eine <hi rendition="#g">andere</hi><lb n="20"/>Wirkung formeller Weise weggeschnitten, und er selbst sich auch zur Ursache, so<lb n="21"/>wie zur Wirkung hinzugesetzt worden sey; so daß der Begriff der causa sui eigent<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>lich eine bloße äußerliche Zurichtung, nicht an und für sich ein <hi rendition="#g">Gedanke</hi> seyn<lb n="23"/>würde.</p>
<p><lb n="24"/>Bey Gelegenheit des Begriffes von <hi rendition="#g">Ursache</hi> kann im Vorbeygehen erwähnt<lb n="25"/>werden, daß es als eine Inconsequenz gegen die Abneigung vor Begriffen und Be<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>griffsbestimmungen erscheinen kann, wenn wir J. ein Gewicht darauf legen sehen,<lb n="27"/>daß Gott nicht als <hi rendition="#g">Grund</hi>, sondern als <hi rendition="#g">Ursache</hi> der Welt gedacht werden sollte.<lb n="28"/>Man kann es als eine populäre Befugniß, oder im Philosophiren als einen augen<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>blicklichen Notbehelf gelten lassen, solche Verhältnisse zur Bestimmung der Natur<lb n="30"/>Gottes oder seiner Beziehung zur Welt zu gebrauchen; es möchte seyn, daß das eine<lb n="31"/>bey einer Seite einen kleinen Vorzug vor dem andern hätte; aber beyde sind gleich<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>mäßig nur <hi rendition="#g">Verstandesbestimmungen</hi>, Verhältnisse der <hi rendition="#g">Endlichkeit</hi> (vergl. S.<lb n="33"/>413), die hiemit den Begriff des Geistes nicht zu fassen vermögen. Die causa sui ist<lb n="34"/>auch in dieser Rücksicht das geistreichere, weil sie das ursachliche Verhältniß zu<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>gleich in seinem Gegenstoße gegen sich selbst, und das Aufheben seiner Endlichkeit<lb n="36"/>enthält, – nicht daß es gar nicht sey, sondern zugleich diese Bewegung sich selbst<lb n="37"/>aufzuheben; so wie auch, wenn Gott als Grund sich bestimmend gedacht wird, er</p>
<pb n="27" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=30" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>eben so wesentlich als ewig ein solches Verhältniß aufhebend gedacht werden muß. –<lb n="2"/>Dergleichen Bestimmungen, noch mehr die dunklern, welche in bloßen Präpositio<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>nen, z. B. <hi rendition="#g">außer</hi> mir, <hi rendition="#g">über</hi> mir u.s.f. enthalten sind, mögen nicht wohl dazu<lb n="4"/>dienen, Mißverständnisse zu entfernen; der Erfolg hat vielmehr gezeigt, daß sie<lb n="5"/>solche eher veranlassen und vermehren. Denn der bloßen Verständigkeit, die zu<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>nächst damit ausgedrückt ist, und zwar in den Präpositionen auf eine unvollkomm<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>nere Weise, ist die im übrigen herrschende Idee des Geistes zuwider. Indem aber<lb n="8"/>doch der Nachdruck auf sie gelegt wird, als ob in ihnen der Gegensatz, der gemeint<lb n="9"/>ist, wahrhaft gefaßt sey, so geben sie schon für sich zu Angriffen eine Berechtigung,<lb n="10"/>noch mehr, da andere <seg type="balken">| </seg>Stellen solchen Behauptungen der einen Seite des Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>satzes widersprechen müssen. Oft ist diejenige Seite ganz nahe gelegt und selbst ver<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>bunden, durch welche die berichtigt und aufgehoben wird, welche behauptet<lb n="13"/>werden sollte. So behauptet Jacobi durchaus, daß es das <hi rendition="#g">Uebernatürliche</hi> im<lb n="14"/>Menschen ist, das Gott offenbart, (S. 424) das höchste Wesen in ihm, was von einem<lb n="15"/>Allerhöchsten <hi rendition="#g">außer</hi> ihm zeugt; der Geist in ihm allein von einem Gott; (S. 325)<lb n="16"/>diese Majestät im Menschen wird auch, wie oben angeführt, seine <hi rendition="#g">göttliche</hi> Natur<lb n="17"/>genannt. – Somit ist es selbst gesagt, daß Gott ebenso so sehr <hi rendition="#g">nicht außer</hi> mir ist,<lb n="18"/>denn was wäre das gottverlassene Göttliche in mir? nicht einmal <hi rendition="#g">das Gott</hi>, wie<lb n="19"/>Jacobi geistreich den bewußtlosen Naturgott nennt; – auch nicht das <hi rendition="#g">Böse</hi>, denn<lb n="20"/>dies Göttliche in mir ist der heilige Zeuge von Gott. Mit der Idee des Geistes, als die<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>ses Zeugen in mir, wird man auch den Hauptsatz im <hi rendition="#g">Briefe an Fichte</hi> nicht über<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>einstimmend finden können, der S. 49 so ausgedrückt ist: »Gott ist, und ist <hi rendition="#g">außer<lb n="23" rend="g-umgekehrt"/>mir,</hi> ein <hi rendition="#g">lebendiges, für sich bestehendes Wesen,</hi> oder <hi rendition="#g">Ich bin Gott. Es<lb n="24" rend="g-umgekehrt"/>gibt kein Drittes.</hi>« Man wird diesen Gegensatz vielmehr als dem ganzen übrigen<lb n="25"/>Sinn Jacobi's widersprechend ansehen können, und namentlich demjenigen, was S.<lb n="26"/>253 mit einem schönen Bilde in Ansehung des Christenthums ausgedrückt, und als<lb n="27"/>die offenbare Richtung der Schrift von den <hi rendition="#g">göttlichen Dingen</hi> angegeben wird,<lb n="28"/>»auf die mannichfaltige Weise darzuthun, daß der religiöse <hi rendition="#g">bloße</hi> Idealist, und der<lb n="29"/>religiöse <hi rendition="#g">bloße</hi> Materialist sich nur in <hi rendition="#g">die beyden Schalen</hi> der Muschel <hi rendition="#g">theilen</hi>,<lb n="30"/>welche die Perle des Christenthums enthält.« In Obigem <hi rendition="#g">Entweder, Oder:</hi> es<lb n="31"/><hi rendition="#g">gibt kein Drittes</hi>, ist das principium exclusi tertii zu Grunde gelegt und aner<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>kannt; ein <hi rendition="#g">Verstandesprincip der vormaligen Logik</hi>, welche sowohl in<lb n="33"/>ihrem übrigen Umfange, als insbesondre nach diesem höchsten Grundsatze der<lb n="34"/>Einseitigkeit des Verstandes, gerade das Erkenntnißgesetz der vormaligen Meta<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>physik ausmachte, – ein Erkenntnißgesetz, das ausdrücklich zu verwerfen ein Haupt<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>gedanke, und, wie oben erwähnt, ein Hauptverdienst Jacobi's ist.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="37"/>Der Geist und die Grundanschauung Jacobi's ist soweit von solchen Bestimmun-</p>
<pb n="28" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=31" type="body"/>
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<p><lb n="1"/>gen des trocknen Verstandes entfernt, daß dieser dessen ungeachtet gemachte Ge<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>brauch derselben, um die Natur Gottes zu bestimmen, wohl nichts als Mißverständ<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>nisse veranlassen konnte, wenn er für ernstlicher gelten und genommen werden<lb n="4"/>sollte, als mit dem Sinne des tiefen Denkers und dessen übrigen geistreichen Formen<lb n="5"/>verträglich war. – In der allgemeinen <hi rendition="#g">Vorrede</hi> dieses Bandes und in dem beson<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>dern <hi rendition="#g">Vorberichte</hi> zu der <hi rendition="#g">Schrift</hi> von <hi rendition="#g">den göttlichen Dingen</hi> läßt sich J. auf<lb n="7"/>einige solche Mißverständnisse ein, die ihm widerfahren sind; unter andern auch in<lb n="8"/>Betreff <hi rendition="#g">seines Christenthums</hi>. Es begegnen uns überhaupt in diesen philosophi<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>schen Verhandlungen viele Aeußerungen über Persönlichkeit. Jacobi sagt z. B. zu<lb n="10"/><hi rendition="#g">Fichte</hi>, in dem Briefe an denselben S. 46, daß er ihn <hi rendition="#g">persönlich</hi> für keinen<lb n="11"/>Atheisten, für keinen <hi rendition="#g">Gottlosen</hi> halten würde, wenn er schon dessen Lehre, gleich<lb n="12"/>der des <hi rendition="#g">Spinoza</hi>, Atheistisch nennen müßte; eben solches Zeugniß legt er von<lb n="13"/>diesem ab, und führt die schöne Stelle über ihn an, worin er ihn anrief: »<hi rendition="#g">sey du<lb n="14" rend="g-umgekehrt"/>mir gesegnet, großer, ja heiliger Benedictus! wie du auch über die<lb n="15" rend="g-umgekehrt"/>Natur des höchsten Wesens philosophiren und in Worten dich ver<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="16" break="no"/><hi rendition="#g">irren mochtest; seine Wahrheit war in deiner Seele, und seine Liebe<lb n="17" rend="g-umgekehrt"/>war dein Leben.</hi>« – Diese gefühlvolle und wahre Huldigung betrifft einen edeln,<lb n="18"/>so verkannten Schatten; etwas fremdartiges und anderes aber liegt in öffentlichen<lb n="19"/>Behauptungen über die persönliche Gesinnung und Religion eines gegenwärtigen<lb n="20"/>Individuums. Bey der vorhin dargestellten Art und Weise J's, seine Ansichten über<lb n="21"/>die höchsten Ideen zu äußern, war die Ableitung von diesen Ideen und deren<lb n="22"/>Untersuchung auf die Person nahe gelegt; so will dann auch ich, ohne weitern ver<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>geblichen Versuch, jene Mißverständnisse zu vermitteln, diese Anzeige mit der<lb n="24"/>Aeußerung des Gefühls schließen, das die meisten Leser der Jacobischen Schriften<lb n="25"/>wohl gemeinschaftlich mit mir haben, sich im Studium derselben mit einem liebe<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>vollen und edeln Geiste unterhalten zu haben, und vielfältig, tief, lehr- und sinnreich<lb n="27"/>angeregt worden zu seyn.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="28"/>Es knüpft sich hieran von selbst die noch zu machende Erwähnung der angenehmen<lb n="29"/>Zugabe von 23 Briefen, in denen wir J. in seiner eigenthümlichsten Gestalt, der liebenden,<lb n="30"/>gedankenreichen und heitern Persönlichkeit sehen; sie werden daher keiner weitern Emp<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>fehlung bey unsern Lesern bedürfen. Ich hebe daraus nur einiges zur Probe über einen be<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>sonders merkwürdigen Freund Jacobi's, <hi rendition="#g">Hamann</hi>, aus, der uns darin näher auf eine inter<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>essante Weise zur Anschauung gebracht wird, und dessen Schriften wir vielleicht von J.<lb n="34"/>noch gesammelt zu sehen hoffen dürfen. J. schreibt an seinen Bruder in Freyburg, den 5.<lb n="35"/>Sept. 1787 folgendes über ihn: »Der Genuß, den ich an ihm habe, läßt sich nicht beschrei<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>ben, wie denn immer bey außerordentlichen Menschen, was ihren besondern und eigent<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>lichen Eindruck macht, gerade das ist, was sich nicht beschreiben oder angeben läßt. Es ist<lb n="38"/>wunderbar, in welch hohem Grade er fast <hi rendition="#g">alle Extreme in sich vereinigt</hi>. Deswegen<lb n="39"/>ist er auch von Jugend auf dem principio contradictionis« <hi rendition="#g">(– damit um so mehr dem</hi></p>
<pb n="29" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=32" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">vorhin erwähnten</hi> principio exclusi tertii –) »so wie dem des zureichenden Grun<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>des von Herzen <hi rendition="#g">gram</hi> gewesen, und immer nur der coincidentiae oppositorum<lb n="3"/>nachgegangen. Die <hi rendition="#g">Coincidenz</hi>« (– J. faßt sie hier nicht als einen <hi rendition="#g">leeren Abgrund<seg rend="g-umgekehrt">,</seg><lb n="4" rend="g-umgekehrt"/>als Ungestalt, Chaos, durchaus Unbestimmtes,</hi> das <hi rendition="#g">Nichts als Nichts</hi>, son<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>dern vielmehr als die höchste Lebendigkeit des Geistes, auf –), »die <hi rendition="#g">Formel der Auflö<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="6" break="no"/><hi rendition="#g">sung einiger entgegengesetzten Dinge</hi> in ihm, <hi rendition="#g">bin ich noch nicht im Stande,<lb n="7" rend="g-umgekehrt"/>vollkommen zu finden</hi>, aber ich erhalte doch fast mit jedem Tage darüber neues<lb n="8"/>Licht, unterdessen ich mich an der <hi rendition="#g">Freyheit</hi> seines Geistes, <hi rendition="#g">die zwischen ihm und<lb n="9" rend="g-umgekehrt"/>mir die köstlichste Harmonie hervorbringt</hi>, beständig weide. – Er ist eben so<lb n="10"/>geneigt, als ich, seiner Laune freyen Lauf zu lassen, und die Ansicht des Augenblicks zu<lb n="11"/>verfolgen; – – Buchholz sagte im Scherz von ihm, er sey ein vollkommner <hi rendition="#g">Indifferen<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="12" break="no"/><hi rendition="#g">tist</hi>, und ich habe diesen Beynamen nicht abkommen lassen. Die verschiedensten hetero<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>gensten Dinge, was nur in seiner Art schön, wahr und ganz ist, eigenes Leben hat, Fülle<lb n="14"/>und Virtuosität verräth, genießt er mit gleichem Entzücken; omnia divina, et humana<lb n="15"/>omnia. – Lavater's Durst nach <hi rendition="#g">Wundern</hi> ist ihm ein bitteres Aergerniß und erregt ihm<lb n="16"/>Mißtrauen in Absicht auf die <hi rendition="#g">Gottseligkeit</hi> des Mannes, den er übrigens von Herzen<lb n="17"/>liebt und ehrt, u.s.f.« – Dürften wir hiernach nicht die Gewißheit haben, daß J., wie er hier<lb n="18"/>den Geist Hamanns schildert und sich mit ihm harmonisch findet, auch eben so sich <seg type="balken">| </seg>in<lb n="19"/>Harmonie mit einem Erkennen finden sollte, das nur ein Bewußtseyn der <hi rendition="#g">Coincidenz</hi>,<lb n="20"/>und ein Wissen der Ideen von Persönlichkeit, Freyheit und Gott, nicht in der Kategorie<lb n="21"/>von <hi rendition="#g">unbegreiflichen Geheimnissen</hi> und <hi rendition="#g">Wundern</hi> ist?</p>
<p><lb n="22"/><hi rendition="#g">Hegel</hi>.</p>
<pb n="30" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=33" type="body"/>
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<div>
<head><lb n="1"/>II.<lb n="2"/>VERHANDLUNGEN IN DER VERSAMMLUNG<lb n="3"/>DER LANDSTÄNDE.</head>
<p><lb n="4"/><hi rendition="#g">Verhandlungen in der Versammlung der Landstände des Königreichs<lb n="5" rend="g-umgekehrt"/>Würtemberg, im Jahr 1815 und 1816.</hi> XXXIII Abtheilungen. 1815. 1816.</p>
<p><lb n="6"/>Das vor drittehalb Jahren begonnene Geschäfte, eine deutsche Monarchie, die wir<lb n="7"/>in unsern Zeiten entstehen sahen, durch die Einführung einer repräsentativen Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>fassung zu vollenden, hat von seinem Beginnen, ein so allgemeines Interesse bey<lb n="9"/>dem deutschen Publicum erweckt, daß für dasselbe nichts angenehmeres geschehen<lb n="10"/>konnte, als daß die <hi rendition="#g">Verhandlungen</hi> der <hi rendition="#g">Würtembergischen Ständever<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="11" break="no"/><hi rendition="#g">sammlung</hi> öffentlich bekannt gemacht worden sind. An die Stelle der <hi rendition="#g">Hoff<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="12" break="no"/><hi rendition="#g">nungen</hi>, welche den Anfang und Fortgang begleiteten, muß am Schlusse sich<lb n="13"/><hi rendition="#g">Erfolg</hi> und <hi rendition="#g">Urtheil</hi> zeigen. Die XXXIII Hefte, auf welche sich diese Betrach<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>tung zunächst beschränkt, enthalten zwar noch nicht die Vollendung des Haupt<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>zweckes, aber sie bilden insofern ein geschichtliches Ganzes, als sie einerseits den<lb n="16"/>Verfolg bis zum Tode des Königes darstellen, welcher die Monarchie gestiftet und<lb n="17"/>auch den zweyten Schritt, der innern freyen Constituirung derselben, begonnen<lb n="18"/>hat, und als die eigenthümliche Entwicklung dieser Begebenheit in ihren Haupt<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>zügen als seiner Regierung angehörig angesehen werden konnte; – andererseits<lb n="20"/>erscheint die Arbeit von Seiten der Stände als ein Vollendetes, insofern ein hiezu<lb n="21"/>von ihnen beauftragter Ausschuß mit seinem <hi rendition="#g">Entwurfe</hi> einer Verfassung fertig<lb n="22"/>geworden, welcher gleichfalls im Druck erschienen ist.</p>
<p><lb n="23"/>Diese Verhandlungen stellen ferner zwar vornemlich nur <hi rendition="#g">die eine Seite</hi> der<lb n="24"/>Arbeiten jenes Versuchs dar, die <hi rendition="#g">öffentlichen Arbeiten</hi> nemlich, so weit sie in<lb n="25"/>die Stände-Versammlung treten; die innere Geschichte der Arbeiten des Cabinets <seg type="balken">|</seg><lb n="26" break="no"/>und des Ministeriums, so wie, was außer der Versammlung im Volke vorging, die<lb n="27"/>etwaigen äußern Zwecke und Thätigkeiten der Mitglieder der Stände, überhaupt<lb n="28"/>was man sonst zum <hi rendition="#g">geheimen Zusammenhange</hi> der Ereignisse und Handlun<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>gen zu rechnen pflegt, ist hier verdeckt. Das Interesse des Publicums ist aber schon<lb n="30"/>von selbst vornemlich auf den öffentlichen Theil der Verhandlungen aufmerksam<lb n="31"/>gewesen, welcher ohnehin vornemlich den Charakter hat, die würdigen Materia<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>lien der Geschichte abzugeben. Die sogenannten geheimen Triebfedern und Ab-</p>
<pb n="31" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=34" type="body"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>sichten einzelner Individuen, Anekdoten und subjective Einwirkungen wurden in<lb n="2"/>einer noch vor kurzem beliebten <hi rendition="#g">psychologischen</hi> Ansicht der Geschichte für<lb n="3"/>das Wichtigste gehalten. Diese Ansicht ist jedoch nun außer Credit gekommen,<lb n="4"/>und die Geschichte strebt wieder nach ihrer Würde, die Natur und den Gang der<lb n="5"/>substantiellen Sache darzustellen und die Charaktere der handelnden Personen aus<lb n="6"/>dem, was sie <hi rendition="#g">thun</hi>, zu erkennen zu geben; die Ueberzeugung ist allgemeiner<lb n="7"/>geworden, daß aus Zufälligkeiten weder die Sache, noch die Charaktere in ihrer<lb n="8"/>Gediegenheit hervorgehen und zu erkennen sind.</p>
<p><lb n="9"/>Die geschichtlichen Vorgänge, die wir hier vor uns sehen, haben den eigenthüm<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>lichen Reitz, daß sie nicht einen so beträchtlichen Theil von <hi rendition="#g">Vergangenem</hi><lb n="11"/>enthalten, als eine Geschichte fernerer Zeiten; die großen Zwecke und Interessen,<lb n="12"/>wie die kleinern Eigenthümlichkeiten und Aeußerlichkeiten haben noch Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>wart. Die <hi rendition="#g">Begriffe</hi> über den Gegenstand des Interesses, welche wir an diese<lb n="14"/>Begebenheit mitbringen müssen, dürfen wir an kein entfernteres Zeitalter, selbst<lb n="15"/>nicht des gebildeten Griechenlands und Roms fodern; sie sind unserer Zeit eigen<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>thümlich. Alsdann sehen wir diese Ideen über Staatsverfassung und insbesondere<lb n="17"/>über die Aufnahme eines Antheils darin, wodurch dem Volke eine Einwirkung in<lb n="18"/>dieselbe und ein öffentliches Leben eingeräumt wird, hier nicht als <hi rendition="#g">Gedanken</hi><lb n="19"/>eines Schriftstellers etwa mit den Gedanken eines andern verglichen, sondern eine<lb n="20"/>deutsche Regierung und ein deutsches Volk in der geistigen Arbeit um diese<lb n="21"/>Gegenstände begriffen, und die Gedanken in der Wiedergeburt einer Wirklichkeit<lb n="22"/>beschäftigt.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="23"/>Die Zeit hatte für Wirtemberg eine neue Aufgabe und die Foderung ihrer<lb n="24"/>Lösung herbeygeführt, die Aufgabe, die <hi rendition="#g">Wirtembergischen</hi> <hi rendition="#g">Lande</hi> <hi rendition="#g">zu</hi> <hi rendition="#g">einem</hi><lb n="25"/><hi rendition="#g">Staate</hi> <hi rendition="#g">zu</hi> <hi rendition="#g">errichten</hi>. Nachdem der Unsinn der Einrichtung, welcher <hi rendition="#g">deut<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="26" break="no"/><hi rendition="#g">sches</hi> <hi rendition="#g">Reich</hi> genannt, und der wohl am richtigsten von einem wenigstens geist<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>reichen Geschichtschreiber als die <hi rendition="#g">Constituirung</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Anarchie</hi> bezeichnet<lb n="28"/>worden ist, endlich sein verdientes, und ihm auch in der äußern Art und Weise<lb n="29"/>gemäßes, schimpfliches Ende erreicht hatte, erhielt das vormalige Wirtemberg<lb n="30"/>nicht nur eine Vergrößerung um mehr als das Doppelte gegen seinen vorherigen<lb n="31"/>Bestand, sondern dieses Ganze, dessen Theile vorher deutsche Reichslehen, der<lb n="32"/>Theil, der das Herzogthum ausgemacht hatte, auch ein böhmisches Afterlehen<lb n="33"/>gewesen war, warf diese Unterordnung ab, trat mit der königlichen Würde des<lb n="34"/>Fürsten in die Souveränetät über, und in die Stellung eines Staates, – eines von den<lb n="35"/>wirklichen <hi rendition="#g">deutschen</hi> <hi rendition="#g">Reichen</hi>, die den Platz des Undings einnehmen, das nur<lb n="36"/>noch den leeren Nahmen eines Reichs geführt hatte.</p>
<p><lb n="37"/>Solche Epochen sind höchst selten, eben so selten die Individuen, welchen das<lb n="38"/>Schicksal das ausgezeichnete Loos zutheilte, Staaten zu stiften. Das Geschichtliche<lb n="39"/>dieser Wenigen verliert sich meist in eine graue Vorzeit und in einen Zustand von</p>
<pb n="32" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=35" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>wilden, wenigstens noch wenig gebildeten Sitten, wo nach Außen zwar ein Staat<lb n="2"/>geworden, die innere Einrichtung aber in einfachen Gewohnheiten des Volks und<lb n="3"/>in dem Charakter des Chefs lag. Die geschichtliche Entstehung gegliederter Verfas<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>sungen ist durch eine lange Reihe von Jahrhunderten ausgedehnt; den wenigen<lb n="5"/>Hauptzügen, die zu Grunde lagen, gab das Bedürfniß des Augenblicks, Noth und<lb n="6"/>Gewalt der Umstände jedesmal an irgend einem einzelnen Punkte eine Entwick<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>lung und Zusätze. Der Gesichtspunkt, um den sich die nähern Bemühungen dieser<lb n="8"/>Ausbildung drehen, ist ziemlich einfach; es sind einerseits die Anstrengungen der<lb n="9"/>Regierung, die Macht und die Anmaßungen des aristokratischen Mittelgliedes zu<lb n="10"/>bezwingen und dem Staate seine Rechte gegen dasselbe zu erwerben, andererseits<lb n="11"/>die Anstrengungen des dritten Standes, der oft auch für sich Volk heißt, gegen<lb n="12"/>dieselbe Zwischenmacht, zuweilen auch gegen die Regierung selbst, sich <seg type="balken">| </seg>Bürger<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>rechte zu erringen und abzutrotzen. So zeigt eine Verfassung im Ueberblicke sich<lb n="14"/>als ein Aggregat entstanden, die Entwicklung nicht gleichförmig fortgeschritten,<lb n="15"/>einzelne Theile zurückgeblieben, andere zu störenden Auswüchsen erweitert; so<lb n="16"/>daß solche Verfassung einem alten Hause gleicht, dessen einfache Grundform eine<lb n="17"/>lange Reihe von Besitzern, nach den Erweiterungen der Familie und dem Bedürf<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>nisse des Augenblicks in eine Sammlung von Anbauten und Winkeln verwandelt<lb n="19"/>hat, die ihre einzelnen Bequemlichkeiten haben, aber zusammen ein unförmliches<lb n="20"/>und unverständiges Ganzes ausmachen. Die Geistesbildung der Zeit hat die <hi rendition="#g">Idee</hi><lb n="21"/>eines Staats und damit seiner wesentlichen Einheit, und eine 25jährige, so eben<lb n="22"/>abgelaufene, meist fürchterliche Wirklichkeit hat die Anschauung der mannichfal<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>tigen Versuche, die Idee zu fassen, und eine kostbare vollständige Erfahrung gege<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>ben. Die Gunst der Umstände endlich gewährte hiezu dem Regenten Wirtembergs<lb n="25"/>auch das Dritte, die äußerlichen Bedingungen, und noch den ausgezeichneten<lb n="26"/>Vortheil, daß er den aristokratischen Mittelstand, nicht als ein früher festgestelltes<lb n="27"/>Hinderniß, in einem privilegirten Landadel, vorzufinden, sondern daß dies Element<lb n="28"/>jetzt erst nur aufzunehmen zu seyn schien. Der König schien hiemit auf den in der<lb n="29"/>Geschichte einzigen Standpunkt gestellt zu seyn, eine Verfassung <hi rendition="#g">aus</hi> <hi rendition="#g">Einem</hi><lb n="30"/><hi rendition="#g">Gusse</hi> geben zu können.</p>
<p><lb n="31"/>Von der erlangten Souveränetät war die Eine Seite, die Existenz und Anerken<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>nung des neuen Würtembergischen Staats <hi rendition="#g">nach</hi> <hi rendition="#g">Außen</hi>, vollbracht. Die erste Zeit<lb n="33"/>ihrer Entstehung war in Umstände gefallen, unter denen alles für die äußerliche<lb n="34"/>Herstellung und Erhaltung gebieterisch aufgeboten, nach Innen daher die Mittel<lb n="35"/>durch eine kräftige Ministerialregierung zusammengenommen und in fester Hand<lb n="36"/>zum Gebrauch bereit gemacht werden mußten. Nun war die Zeit gekommen, wo<lb n="37"/>nicht bloß die <hi rendition="#g">Macht</hi> des Staats, sondern auch der <hi rendition="#g">Wille</hi> desselben lebendig<lb n="38"/>werden konnte. Das Glück und die Anstrengungen der europäischen Regierungen<lb n="39"/>und ihrer Völker hatten es vollbracht, die Souveränetät der deutschen Reiche von</p>
<pb n="33" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=36" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>der Beschränkung, unter der sie noch lagen, zu befreyen, und damit die Möglich<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>keit herbeygeführt, den Völkern <seg type="balken">| </seg>freye Verfassungen zunächst <hi rendition="#g">zu</hi> <hi rendition="#g">versprechen</hi>.<lb n="3"/>Eine höhere Nothwendigkeit aber als in dem positiven Bande eines Versprechens,<lb n="4"/>liegt in der Natur der zu allgemeiner Ueberzeugung gewordenen Begriffe, welche<lb n="5"/>an eine Monarchie die Bestimmung einer repräsentativen Verfassung, eines gesetz<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>mäßigen Zustandes und einer Einwirkung des Volkes bey der Gesetzgebung,<lb n="7"/>knüpfen. – Friederich II. that nun auch diesen zweyten Schritt, den monarchischen<lb n="8"/>Staat <hi rendition="#g">nach</hi> <hi rendition="#g">Innen</hi> zu schaffen.</p>
<p><lb n="9"/>Das Versprechen ließ sich auf eine Weise erfüllen, welche für die klügste ge<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>halten, ja sogar für die rechtlichste ausgegeben werden konnte, welche aber der<lb n="11"/><hi rendition="#g">perfideste</hi> <hi rendition="#g">Rath</hi> gewesen wäre, den Minister hätten geben können. Wenn die<lb n="12"/>Fürsten der neuen Reiche ihre Völker recht gründlich hätten betriegen, und sich<lb n="13"/>Ehre, so zu sagen, vor Gott und den Menschen hätten erwerben wollen, so hätten<lb n="14"/>sie ihren Völkern die sogenannten alten Verfassungen zurückgegeben; – Ehre vor<lb n="15"/><hi rendition="#g">Gott</hi> und <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Welt</hi> – denn, nach so vielen öffentlichen Stimmen und insbeson<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>dere auch nach der vorliegenden Geschichte könnte man meynen, daß die Völker<lb n="17"/>in die Kirchen geströmt und laute Tedeums gesungen hätten. – Für <hi rendition="#g">Machiavel<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="18" break="no"/><hi rendition="#g">li's</hi> Manen hätten sich die Fürsten den Ruhm der feinen Politik der <hi rendition="#g">Auguste</hi> und<lb n="19"/>der <hi rendition="#g">Tibere</hi> erworben, welche gleichfalls die Formen des vorhergehenden Zustan<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>des, damals einer Republik, bestehen ließen, während diese Sache nicht mehr war<lb n="21"/>und unwiderruflich nicht mehr seyn konnte, – ein Bestehen und ein Betrug, in<lb n="22"/>welchen ihre Römer eingingen, und wodurch die Errichtung eines vernünftigen,<lb n="23"/>monarchischen Zustandes, dessen Begriff die Römer noch nicht fanden, unmöglich<lb n="24"/>wurde. – Diese Politik konnte unsern Fürsten um so näher liegen, wenn sie aus der<lb n="25"/>Erfahrung der letzten 25 Jahre die Gefahren und Fürchterlichkeiten, welche sich an<lb n="26"/>die Erschaffung neuer Verfassungen und einer vom Gedanken ausgehenden Wirk<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>lichkeit geknüpft, und dagegen die gefahrlose Ruhe und Nullität, in welche die<lb n="28"/>Institute der vormaligen landständischen Verfassungen sich herabgebracht hatten,<lb n="29"/>mit einander verglichen; – wenn sie mit dieser schon vorhandenen Nullität weiter<lb n="30"/>die Reflexion verbanden, wie jene Institute in dem ganz andern Verhältnisse, das<lb n="31"/>eingetreten war, wie die <seg type="balken">| </seg>römischen Institute, welche August und Tiber bestehen<lb n="32"/>ließen, den wenigen Sinn und Consequenz vollends verloren, die sie in einem<lb n="33"/>deutschen Reichslehen noch zu haben scheinen konnten.</p>
<p><lb n="34"/>König Friederich hat sich über die Versuchung dieser Täuschung erhaben ge<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>zeigt. Er berief die fürstlichen und gräflichen Familienhäupter seines Reichs und<lb n="36"/>eine Auswahl aus dem übrigen Adel desselben, ingleichem eine Anzahl von den<lb n="37"/>Bürgern gewählter Volksdeputirter auf den 15ten März 1815 zusammen, und die</p>
<pb n="34" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=37" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>Geschichte dieser Verhandlungen eröffnet sich mit der immer großen Scene, daß<lb n="2"/>der König in voller Versammlung dieser seiner Reichsstände zuerst vom Throne<lb n="3"/>eine Rede an sie hielt, worin er, nachdem er zunächst ausgedrückt, was bereits<lb n="4"/>gethan sey, daß nemlich die vorher so verschiedenen Landestheile und Unterthanen<lb n="5"/>in ein unzertrennbares Ganzes vereinigt, der Unterschied des Religionsbekenntnisses<lb n="6"/>und des Standes in bürgerlicher Beziehung verschwunden, die öffentlichen Lasten<lb n="7"/>für Alle zu gleichem Verhältniß gebracht, und somit Alle <hi rendition="#g">zu</hi> <hi rendition="#g">Bürgern</hi> <hi rendition="#g">Eines</hi><lb n="8"/><hi rendition="#g">Staats</hi> geworden, – dann seinem Volke das Zeugniß der Treue und Gehorsams,<lb n="9"/>dem Heer das Zeugniß der Tapferkeit und der dem Nahmen Wirtemberg ge<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>brachten Ehre, den Staatsdienern das der Unterstützung in seinen Bemühungen<lb n="11"/>und den Unterthanen aller Classen das einer willigen Ergebung in die schweren<lb n="12"/>Lasten der Zeit und der Anstrengungen aller Art, durch welche die Sicherheit und<lb n="13"/>Erhaltung errungen worden, ertheilt hatte,<lb n="14"/>nun erklärte, daß er den <hi rendition="#g">Schlußstein</hi> zu dem Gebäude des Staats lege, <hi rendition="#g">indem</hi><lb n="15"/><hi rendition="#g">er</hi> <hi rendition="#g">seinem</hi> <hi rendition="#g">Volke</hi> <hi rendition="#g">eine</hi> <hi rendition="#g">Verfassung</hi> gebe;<lb n="16"/>nachdem er an die anwesenden Stellvertreter, durch welche die Nation berufen<lb n="17"/>sey, sich mit dem Staats-Oberhaupte, zur Ausübung der bedeutendsten<lb n="18"/>Rechte der Regierungsgewalt zu vereinigen,<lb n="19"/>zum Schlusse noch den Aufruf gemacht hatte: Laßt <hi rendition="#g">Uns</hi> <hi rendition="#g">vereinigt</hi> zur Förde<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>rung der Angelegenheiten der Nation, wozu die Verfassung diese Versammlung<lb n="21"/>beruft, das <hi rendition="#g">heilige</hi> <hi rendition="#g">Band</hi> <hi rendition="#g">zwischen</hi> <hi rendition="#g">Mir</hi> und <hi rendition="#g">meinen</hi> <hi rendition="#g">Unterthanen</hi> mit <hi rendition="#g">ent<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="22" break="no"/><hi rendition="#g">gegenkommendem</hi> <hi rendition="#g">Vertrauen</hi> befestigen: <seg type="balken">|</seg><lb n="23" break="no"/>– ließ er die <hi rendition="#g">Verfassungs-Urkunde</hi> durch den Minister des Innern verkündigen.<lb n="24"/>Nach ihrer Verlesung <hi rendition="#g">verpflichtete</hi> er sich selbst darauf, und <hi rendition="#g">übergab</hi> sie eigen<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>händig <hi rendition="#g">dem</hi> <hi rendition="#g">Präsidenten</hi> der <hi rendition="#g">Versammlung</hi>.</p>
<p><lb n="26"/>Es kann wohl kein größeres weltliches Schauspiel auf Erden geben, als daß ein<lb n="27"/>Monarch zu der Staatsgewalt, die zunächst ganz in seinen Händen ist, eine weitere<lb n="28"/>und zwar die Grundlage hinzufügt, daß er sein Volk zu einem wesentlich ein<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>wirkenden Bestandtheil in sie aufnimmt. Wenn man sonst das große Werk einer<lb n="30"/>Staatsverfassung, ja die meisten andern Regierungshandlungen nur in einer Reihe<lb n="31"/>zerstückelter Handlungen und zufälliger Begebenheiten ohne Uebersicht und<lb n="32"/>Oeffentlichkeit werden sieht, und die öffentliche Erscheinung der Fürstlichkeit und<lb n="33"/>Majestät sich nach und nach auf Geburtstags-Feyer oder Vermählungsfeste be<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>schränkt hatte, so kann man versucht werden, bey jener Scene, wo die Erscheinung<lb n="35"/>der Majestät dem innern Gehalte ihrer Handlung so entsprechend ist, als bey einer<lb n="36"/>wohlthätigen, erhabenen und bekräftigenden Anschauung einen Augenblick zu<lb n="37"/>verweilen. Aber eben so nahe würde es liegen, zu meynen, man habe sich für einen</p>
<pb n="35" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=38" type="body"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>solchen Augenblick des Verweilens zu entschuldigen. Denn die Veranlassungen, in<lb n="2"/>denen wir die fürstliche Repräsentation zu sehen gewohnt worden, die Leerheit<lb n="3"/>und Thatlosigkeit der vormaligen Staatsversammlung, des deutschen Reichstags,<lb n="4"/>überhaupt die Nullität und Unwirklichkeit des öffentlichen Lebens, haben eine<lb n="5"/>solche Verdrießlichkeit gegen dergleichen Actus, einen moralischen und hypo<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>chondrischen Privatdünkel gegen das Oeffentliche und gegen die Erscheinung der<lb n="7"/>Majestät, zur durchgreifenden Stimmung gemacht, daß die Erwähnung derselben<lb n="8"/>und etwa die Ansicht, solche Erscheinung für fähig zur Anregung großherziger<lb n="9"/>Gefühle zu halten, eher für alles andere als für Ernst, kaum für Gutmüthigkeit<lb n="10"/>genommen, oder aber für höfische Thorheit und sclavische Verblendung und<lb n="11"/>Absichtlichkeit beurtheilt zu werden, sich der Gefahr aussetzte. Unsere politische<lb n="12"/>Erstorbenheit ist unempfänglich, solcher Scenen froh zu werden, und die Gründ<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>lichkeit wendet sich davon als bloßen Aeußerlichkeiten ab zur Substanz der Sache<lb n="14"/>und eigenen Gedanken darüber; und auch hier ist zunächst die Substanz der <seg type="balken">| </seg>Sache,<lb n="15"/>der <hi rendition="#g">Inhalt</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Verfassungsurkunde</hi>, die der König gegeben hat, kurz<lb n="16"/>anzuführen.</p>
<p><lb n="17"/>Sie besteht aus 66 Paragraphen und zerfällt in 2 Theile, deren der erste von<lb n="18"/>46 §§. den Titel: <hi rendition="#g">Die</hi> <hi rendition="#g">landständische</hi> <hi rendition="#g">Verfassung</hi>, der zweyte von 20 §§. den<lb n="19"/>Titel: <hi rendition="#g">Allgemeine</hi> <hi rendition="#g">Bestimmungen</hi> <hi rendition="#g">in</hi> <hi rendition="#g">Beziehung</hi> <hi rendition="#g">auf</hi> <hi rendition="#g">die</hi> <hi rendition="#g">Verfassung</hi><lb n="20"/><hi rendition="#g">des</hi> <hi rendition="#g">Königreichs</hi> <hi rendition="#g">und</hi> <hi rendition="#g">die</hi> <hi rendition="#g">Rechte</hi> <hi rendition="#g">und</hi> <hi rendition="#g">Verbindlichkeiten</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">königl.</hi><lb n="21"/><hi rendition="#g">Unterthanen</hi>, führt, somit der eine sich gleich als der ausführlichere, der andere<lb n="22"/>als der weniger entwickelte zeigt.</p>
<p><lb n="23"/>Durch den Ersten gewährte der König eine <hi rendition="#g">ständische</hi> <hi rendition="#g">Repräsentation</hi> mit<lb n="24"/>folgenden Hauptbestimmungen: Sie soll a) aus <hi rendition="#g">Virilstimmführern</hi> und b) aus<lb n="25"/><hi rendition="#g">gewählten</hi> <hi rendition="#g">Mitgliedern</hi>, beyde in <hi rendition="#g">Einer</hi> <hi rendition="#g">Kammer</hi> bestehen. Die <hi rendition="#g">Wahl<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="26" break="no"/><hi rendition="#g">fähigkeit</hi> für die letztern ist an keinen Stand gebunden; die in königlichen Stel<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>len befindlichen Diener, Unterofficiere und Soldaten, Geistliche, Aerzte und<lb n="28"/>Chirurgen sind ausgeschlossen; die einzige weitere Bedingung ist ein Lebensalter<lb n="29"/>von 30 Jahren, außerdem zu einem der drey christlichen Religions-Bekenntnisse zu<lb n="30"/>gehören; der Besitz eines gewissen Vermögens ist nicht unter die Bedingungen<lb n="31"/>aufgenommen. – Zur Eigenschaft eines <hi rendition="#g">Wahlmanns</hi> wird der reine Ertrag von<lb n="32"/>200 Gulden aus liegenden Gründen und ein Alter von 25 Jahren gefodert. Die<lb n="33"/><hi rendition="#g">Stände</hi> <hi rendition="#g">versammeln</hi> sich nur auf Einberufung des Königs und nothwendig alle<lb n="34"/>3 Jahre; nach welcher Zeit die gewählten Repräsentanten zur Hälfte austreten,<lb n="35"/>doch wieder wählbar sind, und durch neue Wahlen ersetzt werden. Die Versamm<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>lung dauert nicht über 6 Wochen, und wird vom Könige entlassen, vertagt oder<lb n="37"/>ganz aufgelöst. Die gewählten Deputirten mit Einschluß des Canzlers der Universi<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>tät, des evangelischen General-Superintendenten und katholischen Decans erhalten<lb n="39"/>die <hi rendition="#g">Reisekosten</hi> <hi rendition="#g">bezahlt</hi>, und <hi rendition="#g">Taggelder</hi> (à 5 fl. 30 kr.). Die Minister können</p>
<pb n="36" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=39" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>zu jeder Zeit der Versammlung beywohnen. – In den Jahren, in welchen die<lb n="2"/>Ständeversammlung nicht einberufen wird, versammelt sich ein von ihr auf 3 Jahre<lb n="3"/>gewählter <hi rendition="#g">Ausschuß</hi> von 12 Mitgliedern zur Erledigung der dringenden Ange<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>legen<seg type="balken">|</seg>heiten; eine Erhöhung der Abgaben oder Umänderung der Gesetzgebung<lb n="5"/>jedoch ist nicht in seiner Competenz.</p>
<p><lb n="6"/>Für die <hi rendition="#g">Einführung</hi> <hi rendition="#g">neuer</hi> Steuern, directer sowohl als indirecter Abgaben,<lb n="7"/>und für die <hi rendition="#g">Erhebung</hi> ist die Einwilligung der Stände nöthig; die bestehenden<lb n="8"/>Abgaben bleiben für die Regierung des damaligen Königs als Grundlagen. Die<lb n="9"/>Berechnung der Einnahmen und die Verwendung der Abgaben wird den Ständen<lb n="10"/>alle Jahre vorgelegt. Die Bestimmung einer <hi rendition="#g">Civilliste</hi> für den König ist weitern<lb n="11"/>Verhandlungen ausgesetzt.</p>
<p><lb n="12"/>Eben solchen Antheil haben die Stände an der <hi rendition="#g">Gesetzgebung</hi>; ohne ihre<lb n="13"/>Zustimmung kann kein neues, die persönliche Freyheit und das Eigenthum oder<lb n="14"/>die Verfassung betreffendes allgemeines Gesetz promulgirt werden. Dem Könige<lb n="15"/>kommt dabey die <hi rendition="#g">Initiative</hi> zu; die Stände können aber <hi rendition="#g">Gesetzesvorschläge</hi><lb n="16"/>als Wünsche dem Könige vortragen, im Fall abschlägiger Antwort sie dreymal in<lb n="17"/>künftigen Versammlungen wiederholen, und auf die letzte Antwort, die motivirt<lb n="18"/>seyn muß, in Hinsicht der Motive neue Vorstellungen machen.</p>
<p><lb n="19"/>Den Ständen ist ferner eingeräumt, allgemeine Wünsche, Vorstellungen und<lb n="20"/>Beschwerden dem Könige vorzulegen, – und der König verspricht auf jeden Vor<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>trag der Stände Entschließung zu geben; – auch die von einzelnen Unterthanen an<lb n="22"/>sie gebrachte Beschwerden anzunehmen, wenn bescheinigtermaßen die Staatsbe<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>hörden sich geweigert haben, sie anzunehmen.</p>
<p><lb n="24"/>Endlich können die Stände gegen königliche Staatsbeamte Anordnung einer<lb n="25"/>Untersuchung verlangen, und auf die vom Könige nie zu versagende Bewilligung<lb n="26"/>soll im Falle des Hochverraths und der Concussion von einem ständischen Gerich<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>te, in andern Fällen auf dem ordentlichen Rechtswege, Urtheil gesprochen werden.</p>
<p><lb n="28"/>Die unendliche Wichtigkeit und Liberalität der Rechte, welche hier den Land<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>ständen eingeräumt sind, so wie die Einfachheit und Offenheit dieser Bestimmun<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>gen, <hi rendition="#g">unpartheyisch</hi> <hi rendition="#g">blos</hi> <hi rendition="#g">nach</hi> <hi rendition="#g">ihrem</hi> <hi rendition="#g">Inhalt</hi> <hi rendition="#g">ohne</hi> <hi rendition="#g">alle</hi> <hi rendition="#g">andere</hi> <hi rendition="#g">Rücksicht</hi><lb n="31"/><hi rendition="#g">betrachtet</hi>, macht gewiß dem Fürsten, der sie gab, so wie der Zeit, in welcher<lb n="32"/>das Staatsrecht sich von Privilegien gereinigt hat und bis zu Grundsätzen gereift ist,<lb n="33"/>die <seg type="balken">| </seg>höchste Ehre, und noch mehr gewinnt ein solches Werk durch die Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>gleichung mit der Unförmlichkeit, Engherzigkeit und Unklarheit, in welcher in in-<lb n="35"/>und ausländischen Verfassungen, namentlich in der Alt-Würtembergischen, oft<lb n="36"/>Volksrechte in Privilegien und Particularitäten verhüllt und verkümmert, be<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>schränkt und zweydeutig, ja oft ganz zum leeren Scheine gemacht sind. Sind die<lb n="38"/>angeführten Bestimmungen nicht solche Verfassungs-Grundlagen, welche nicht<lb n="39"/>anders als mit höchster Zustimmung anerkannt und angenommen werden müssen?</p>
<pb n="37" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=40" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>Was <hi rendition="#g">vermißt</hi> werden könnte, kann nicht etwas seyn, was ihnen <hi rendition="#g">entgegen</hi> wäre,<lb n="2"/>sondern nur Zusätze und entwickeltere Bestimmungen, aber nur jenen allgemeinen<lb n="3"/>Wahrheiten eines staatsrechtlichen Zustandes gemäß. Was noch aus dem <hi rendition="#g">positi<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="4" break="no"/><hi rendition="#g">ven</hi> Staatsrechte herrührt, ist vornemlich nur das Privilegium des aristokratischen<lb n="5"/>Instituts. Außerdem aber, daß das vernünftige Staatsrecht von den demokratischen<lb n="6"/>Abstractionen zurückgekommen ist, welche ein solches Institut schlechthin ver<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>werfen, so ist das Privilegium dieser ohnehin gegebenen Wirklichkeit durch weite<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>re Statuten vom vormaligen Feudalrechte überhaupt sehr entfernt gesetzt worden. –<lb n="9"/>Hier verdient zunächst nur dies ausgezeichnet zu werden, daß diesem Elemente in<lb n="10"/>der königlichen Verfassungs-Urkunde, das mit den gewählten Deputirten in <hi rendition="#g">Eine</hi><lb n="11"/><hi rendition="#g">Kammer</hi> vereinigt ist, nur 50 Stimmen, den letztern dagegen 73 Stimmen, hiemit<lb n="12"/>ein bedeutendes Uebergewicht eingeräumt wurde. Dies Verhältniß politischer<lb n="13"/>Macht weicht von dem sehr ab, welches bey dem Systeme von zwey Kammern<lb n="14"/>eintritt, und schon durch seine allgemeinere Einführung und Alter wichtige Auto<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>rität hat. Der Contrast jenes Stimmenverhältnisses gegen das in der provisorischen<lb n="16"/>Ständeversammlung des Königreichs <hi rendition="#g">Hannover</hi> angenommene, wo dem Ritter<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>stande <hi rendition="#g">Eine</hi> Stimme mehr als dem bürgerlichen zugetheilt worden war, kann<lb n="18"/>beyläufig darum angeführt werden, da die Wirtembergischen Stände in folgenden<lb n="19"/>Verhandlungen auf die liberalen Aeußerungen der Hannöverischen Gesandtschaft<lb n="20"/>bey dem Congresse in Wien in Betreff von deutschen Verfassungsangelegenheiten,<lb n="21"/>mehreremal provocirt haben.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="22"/>Unerwarteter noch konnte die weitere Ausdehnung und beynahe völlige Unge<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>bundenheit scheinen, welche dem <hi rendition="#g">demokratischen</hi> <hi rendition="#g">Princip</hi> durch die Wäh<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>lungsart der Repräsentanten gegeben worden, so daß dies Element in fast ganz<lb n="25"/>loser Form in die Staatsordnung eintritt. Die wenigen Temperamente, die sich<lb n="26"/>hiebey zeigen, nachdem bereits die Virilstimmführer nicht in einer eigenen Kam<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>mer gegenüber gestellt sind, sind etwa die Bestimmungen, daß die Wahlversamm<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>lungen von den königlichen Oberamtleuten und in den guten Städten von den<lb n="29"/>Landvögten präsidirt werden, daß die zum Wahlgeschäfte zugezogenen Personen,<lb n="30"/>wie der Amtschreiber und dessen Substitut, in dem Bezirke selbst, worin sie diese<lb n="31"/>Function haben, nicht wählbar sind; jedoch sind sie es in andern Bezirken. Die<lb n="32"/>Fähigkeit zum Repräsentanten gewählt zu werden, ist, wie oben angeführt, auf<lb n="33"/>sehr wenige Bedingungen beschränkt. Vors erste sind alle <hi rendition="#g">Staatsdiener</hi> und<lb n="34"/><hi rendition="#g">Geistliche</hi>, wie auch die <hi rendition="#g">Aerzte</hi> und <hi rendition="#g">Chirurgen</hi>, ausgeschlossen. Die Rück<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>sicht, welche wohl die letztern beyden Classen ausgeschlossen hat, mag auch bey<lb n="36"/>den erstern genommen worden seyn, daß nemlich ihre Amtsfunctionen ihnen<lb n="37"/>keine längere Entfernung und anderweitige Beschäftigung gestatten. Abgesehen</p>
<pb n="38" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=41" type="body"/>
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<p><lb n="1"/>davon, daß dies auch bey den Virilstimmführern, die in königlichen Aemtern<lb n="2"/>stehen, insofern der Fall wäre, als wohl nicht vorausgesetzt wird, daß sie sich dann<lb n="3"/>jedesmal durch andere vertreten lassen sollen, alsdenn daß sich bey den, im Orte<lb n="4"/>der Ständeversammlung, der in der Regel wohl die Hauptstadt seyn wird, Bedien<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>steten jener Grund vermindert, so ist diese Rücksicht gewiß nicht bedeutend<lb n="6"/>genug, um eine für die Hauptsache so höchst wichtige Disposition zu rechtfertigen.<lb n="7"/>Noch in dem <hi rendition="#g">Entwurfe</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Grundzüge</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">neuen</hi> <hi rendition="#g">ständischen</hi> <hi rendition="#g">Verfas<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="8" break="no"/><hi rendition="#g">sung</hi>, mit deren Abfassung sich der König selbst beschäftigt hatte (s. Supplement<lb n="9"/>von Actenstücken S. 5), und die er in einer im versammelten Staatsrath d. 11. Jan.<lb n="10"/>1815 gehaltenen Rede einer eigenen Commission von Staatsräthen und Oberbe<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>amten zur Berathung übergeben hatte, kommt die Bestimmung vor (s. S. 8), daß<lb n="12"/>auch die königl. Diener, insofern ihre Dienstverhältnisse es gestatten, wahlfähig<lb n="13"/>seyen.</p>
<p><lb n="14"/>Referent will sich über diesen Gegenstand, der von großer <seg type="balken">| </seg>Wichtigkeit ist,<lb n="15"/>weitläufiger verbreiten. – Schon dieser Umstand darf dabey nicht übersehen wer<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>den, daß in großen Staaten wie Frankreich z. B. und noch mehr England, der<lb n="17"/>ganze gesellschaftliche Zustand im Innern und der weitreichende Zusammenhang<lb n="18"/>nach Außen die Individuen in ganz andere Verhältnisse des Reichthums, der Bil<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>dung und der Gewohnheit, in allgemeinern Interessen zu leben und sich zu be<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>nehmen, stellt, als in einem Lande von größerer Beschränktheit des Umfangs, des<lb n="21"/>gesellschaftlichen Zustands und Reichthums. In solchen kleinern Ländern wird sich<lb n="22"/>der größte Theil derer, die sich eine wissenschaftliche, überhaupt allgemeinere<lb n="23"/>Bildung erwerben, veranlaßt sehen, seine ökonomische und gesellschaftliche Exi<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>stenz in einem Staatsdienste zu suchen; es werden daher, wenn die Staatsdiener<lb n="25"/>abgezogen worden, außer Verhältniß wenigere zu finden seyn, die eine bedeutende<lb n="26"/>Einsicht und Erfahrung in allgemeinen Angelegenheiten, in eine Ständeversamm<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>lung mitbringen, – ohnehin noch wenigere, welche <hi rendition="#g">Staatsmänner</hi> genannt wer<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>den könnten. Der Adelstand ist schon zum Theil unter den Virilstimmführern weg<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>genommen, ein anderer Theil desselben wird sich in königlichen Diensten befinden;<lb n="30"/>überhaupt ist für die Stellen der zu wählenden Deputirten nicht auf den Adel ge<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>rechnet; im Gegentheil. Der <hi rendition="#g">Advocatenstand</hi>, der unter den übrigbleibenden<lb n="32"/>Ständen vornemlich in Rücksicht kommen kann, ist zunächst in seinen Begriffen<lb n="33"/>und Geschäften an die Principien des Privatrechts, überdem des <hi rendition="#g">positiven</hi> Rechts,<lb n="34"/>gebunden, die den Principien des Staatsrechts entgegengesetzt sind, nemlich des<lb n="35"/>vernünftigen, von dem nur bey einer vernünftigen Verfassung die Rede seyn kann; –<lb n="36"/>so daß der Sinn eines nur zu berühmten Staatsmannes es hierin wohl richtig traf,<lb n="37"/>wenn er die Advocaten für die ungeschicktesten erklärte, in öffentlichen Angelegen<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>heiten zu rathen und zu handeln. Wie der Advocatengeist in der Geschichte der<lb n="39"/>Wirtembergischen Ständeversammlung gewirkt hat, wird sich in der Folge zeigen. –</p>
<pb n="39" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=42" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>Der gesetzlichen Ausschließung dieses Standes würde von Seiten des abstracten<lb n="2"/>Rechts wohl widersprochen werden können, aber nicht mehr als der Ausschließung<lb n="3"/>der Aerzte und Chirurgen; eine Staatsorganisation aber beruht auf einer ganz andern<lb n="4"/>concreten Weisheit, als einem aus dem Privatrecht abstrahirten <seg type="balken">| </seg>Formalismus. Ein<lb n="5"/>ganz eigenthümliches Gebilde des altwürtembergischen Zustandes, das für dortige<lb n="6"/>ständische Verfassung von der ersten Wichtigkeit ist, den <hi rendition="#g">Schreiberstand</hi>, wer<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>den wir im Verfolge kennen lernen. Der Beytrag, den der Stand der Kaufleute,<lb n="8"/>Gewerbsleute, sonstiger Güterbesitzer für eine Ständeversammlung liefern kann, so<lb n="9"/>wichtig er ist, kann für diesen Behuf nicht in so zahlreichem Verhältnisse seyn, als in<lb n="10"/>England etwa, und für sich das nicht ersetzen, was durch die Ausschließung der<lb n="11"/>Staatsbeamten abgeht.</p>
<p><lb n="12"/>So wichtig diese Ausschließung nun schon durch die Verminderung des Mate<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>rials ist, aus welchem fähige Deputirte genommen werden können, so viel wichti<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>ger ist sie für das Element der Gesinnung, welches das Ueberwiegende in einer<lb n="15"/>Ständeversammlung seyn muß, wenn sie nicht in das gefährlichste Uebel ausschla<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>gen soll, das in einem Staate möglich ist. Diese Grundeigenschaft kann im Allge<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>meinen der <hi rendition="#g">Sinn</hi> <hi rendition="#g">des</hi> <hi rendition="#g">Staates</hi> genannt werden. Sie ist nicht mit abstracter Ein<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>sicht, noch mit bloßer Rechtschaffenheit und einer guten Gesinnung für das Wohl<lb n="19"/>des Ganzen und das Beste der Einzelnen, abgethan. Güterbesitzer eben sowohl aber<lb n="20"/>auch die gewerbtreibenden und sonst im Besitze eines Eigenthums oder einer<lb n="21"/>Geschicklichkeit befindlichen Individuen haben das Interesse der Erhaltung bürger<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>licher Ordnung, aber das <hi rendition="#g">Directe</hi> ihres Zweckes hiebey ist das <hi rendition="#g">Private</hi> ihres<lb n="23"/>Besitzes. Wenn landständische Deputirte den Sinn des Privatinteresses und Privat<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>rechts als ihres ersten Zwecks mitbringen, wovon das Uebrige abhängig und eine<lb n="25"/>Folge seyn soll, so gehen sie darauf, soviel als möglich dem Staate abzudingen und<lb n="26"/>überflüssig, wenn auch sonst nicht unzweckmäßig, doch für ihren Zweck nicht<lb n="27"/>unumgänglich nothwendig zu finden, und sie kommen überhaupt mit dem Willen<lb n="28"/>herbey, für das Allgemeine <hi rendition="#g">so</hi> <hi rendition="#g">wenig</hi> <hi rendition="#g">als</hi> <hi rendition="#g">möglich</hi> zu <hi rendition="#g">geben</hi> und <hi rendition="#g">zu</hi> <hi rendition="#g">thun</hi>. –<lb n="29"/>Es ist nicht davon die Rede, welche Gesinnungen Deputirte, aus welchem Stande<lb n="30"/>oder Verhältnisse sie hergenommen werden, haben <hi rendition="#g">können</hi>; bey Einrichtungen<lb n="31"/>des Staats, wie bey jeder vernünftigen Veranstaltung darf nicht auf das <hi rendition="#g">Zufällige</hi><lb n="32"/>gerechnet werden, sondern es kann allein die Frage darnach seyn, was die <hi rendition="#g">Natur</hi><lb n="33"/><hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Sache</hi>, hier des Standes, mit sich bringt.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="34"/>Der Sinn des Staates erwirbt sich aber vornemlich in der <hi rendition="#g">habituellen</hi> <hi rendition="#g">Be<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="35" break="no"/><hi rendition="#g">schäftigung</hi> mit den allgemeinen Angelegenheiten, in welcher nicht nur der<lb n="36"/>unendliche Werth, den das Allgemeine in sich selbst hat, empfunden und erkannt,<lb n="37"/>sondern auch die Erfahrung von dem Widerstreben, der Feindschaft und der Un-</p>
<pb n="40" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=43" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>redlichkeit <hi rendition="#g">des</hi> <hi rendition="#g">Privatinteresses</hi>, und der Kampf mit demselben, insbesondere<lb n="2"/>mit dessen Hartnäckigkeit, insofern es sich in der Rechtsform festgesetzt hat,<lb n="3"/>durchgemacht wird. Indem die Deputirten gewählt werden, so ist es eine wesent<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>liche Rücksicht, daß die Wahlmänner vornemlich aus solchen Verhältnissen aus<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>gehen, in welchen dieser Sinn vorhanden seyn muß und worin er gebildet wird.<lb n="6"/>Der vorige Minister des Innern in Frankreich, Vaublanc, nahm in seinen Entwurf<lb n="7"/>eines Gesetzes für die Wählart der Deputirten-Kammer geradezu die Bestimmung<lb n="8"/>auf, daß die königlichen Beamten aller Art nebst den Geistlichen, in den Departe<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>menten die Mehrzahl der Wähler ausmachen sollten. Man ist darüber einstimmig,<lb n="10"/>daß die englische Constitution durch das allein, was man ihre <hi rendition="#g">Misbräuche</hi> nennt,<lb n="11"/>erhalten werde, nemlich durch die ganz ungleiche und daher ungerechte, ja zum<lb n="12"/>Theil völlig sinnlose Privilegien in Ansehung der Wahlrechte, wodurch es aber<lb n="13"/>allein möglich wird, daß die Regierung im Allgemeinen auf die Mehrzahl der<lb n="14"/>Stimmen rechnen kann. – Es ist dabey eine Ansicht Ununterrichteter, die Oppo<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>sitionsparthey als eine Parthey <hi rendition="#g">gegen</hi> <hi rendition="#g">die</hi> <hi rendition="#g">Regierung</hi> oder <hi rendition="#g">gegen</hi> <hi rendition="#g">das</hi> <hi rendition="#g">Mini<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="16" break="no"/><hi rendition="#g">sterium</hi>, als solches zu betrachten; – wenn die Opposition auch nicht bloß ein<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>zelne Ministerial-Maßregeln angreift, was auch von den independenten Mitglie<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>dern, die im Ganzen sonst mit dem Ministerium stimmen, geschieht, sondern wenn<lb n="19"/>sie dieses in allen und jeden Stücken bekämpft, so geht ihr Kampf nur gegen<lb n="20"/><hi rendition="#g">dieses</hi> <hi rendition="#g">einzelne</hi> <hi rendition="#g">Ministerium</hi>, nicht gegen die Regierung und gegen das<lb n="21"/>Ministerium überhaupt. Was man ihnen oft als etwas schlechtes vorwirft, daß sie<lb n="22"/>nemlich nur selbst ins Ministerium kommen wollen, ist gerade ihre größte Recht<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>fertigung, ganz das Gegentheil von der Tendenz, die man an deutschen Land<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>ständen oder Individuen oft als Tapferkeit der Freyheit und Vertheidigung der<lb n="25"/>Bürger und ihrer Rechte gepriesen werden sieht, – der Tendenz dem <seg type="balken">| </seg>Staate an<lb n="26"/>Vermögen soviel möglich für sich abzugewinnen und abzudingen. –</p>
<p><lb n="27"/>Es muß der deutschen Geschichte überlassen bleiben, aufzuzeigen, inwiefern die<lb n="28"/>Erscheinung des ehmaligen sogenannten dritten Standes auf Landtagen seinen<lb n="29"/>Ursprung in dem Verhältniß der <hi rendition="#g">Ministerialität</hi> hatte, in welchem die Vor<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>steher der Städte als fürstliche Beamte gestanden, und inwiefern durch das Eintre<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>ten in dasselbe nachher die bürgerlichen Rathsverwandten auch Antheil an der<lb n="32"/>Landstandschaft erhalten haben, ingleichem wie die ursprünglichen Beamten an<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>fänglich berathschlagend und erst in der Folge der Zeit ihre Stimmen entscheidend<lb n="34"/>geworden sind. – In dem Tübinger Vertrag von 1514, welcher als Grundgesetz in<lb n="35"/>der Verfassung des vormaligen Herzogthums Würtemberg angesehen wird, sind<lb n="36"/>ausdrücklich die <hi rendition="#g">fürstlichen</hi> <hi rendition="#g">Amtleute</hi> <hi rendition="#g">nebst</hi> <hi rendition="#g">einem</hi> <hi rendition="#g">vom</hi> <hi rendition="#g">Gericht</hi> <hi rendition="#g">und</hi><lb n="37"/><hi rendition="#g">einem</hi> <hi rendition="#g">vom</hi> <hi rendition="#g">Rathe</hi> einer Stadt genannt, welche die Deputirten der Landschaft<lb n="38"/>bey den Landtagen ausmachen sollen. – Allein bey den kaiserlichen Commissarien<lb n="39"/>brachten es die Landstände bereits sechs Jahre nachher, im J. 1520 dahin, daß die</p>
<pb n="41" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=44" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>Beamten wieder ausgemerzt wurden; die Stände geben dadurch ein schlechtes<lb n="2"/>Beyspiel von der Unveränderlichkeit so eben feyerlich beschlossener Verträge. –</p>
<p><lb n="3"/>Ganz nahe liegt der Einwurf gegen die Wahlfähigkeit der Beamten zu Deputirten,<lb n="4"/>daß sie als im Dienste des Fürsten, <hi rendition="#g">natürlich</hi> auch in seinem Interesse sprechen<lb n="5"/>und handeln werden, wobey der Gedanke etwa mitunterläuft, daß, was im Interes<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>se des Fürsten sey, <hi rendition="#g">gegen</hi> das Interesse des Volkes und des Staates sey. Ohnehin ist<lb n="7"/>der Dienst bey der <hi rendition="#g">Person</hi> des Fürsten, <hi rendition="#g">Hofchargen</hi>, etwas verschiedenes von<lb n="8"/>dem <hi rendition="#g">Dienste</hi>, welcher der <hi rendition="#g">Regierung</hi> und dem <hi rendition="#g">Staate</hi> geleistet wird, und die<lb n="9"/>Meynung, daß, was im Interesse der Regierung und des Staates geschehe, <hi rendition="#g">gegen</hi><lb n="10"/>das Interesse des Volkes sey, unterscheidet den Pöbel von den Bürgern. – Die<lb n="11"/>neuesten Weltbegebenheiten, der Kampf um Deutschlands Unabhängigkeit hat der<lb n="12"/>deutschen Jugend auf den Universitäten ein höheres Interesse eingeflösst, als die<lb n="13"/>bloße Richtung auf die unmittelbare künftige Erwerbung des Brods und auf Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>sorgung; sie hat auch für den Zweck, daß die deutschen Länder freye Ver<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>fassun<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>gen erhalten, zum Theil mitgeblutet, und die Hoffnung eines dereinstigen weitern<lb n="16"/>Wirkens dazu und einer Wirksamkeit im politischen Leben des Staats aus dem<lb n="17"/>Schlachtfelde mitgebracht; indem sie durch wissenschaftliche Ausbildung sich die<lb n="18"/>Befähigung dazu verschafft und sich vornemlich dem Staatsdienste widmet, soll sie,<lb n="19"/>so wie der ganze wissenschaftlich gebildete Stand, der sich meist dieselbe Bestim<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>mung giebt, eben hiemit die Fähigkeit, Mitglieder von Landständen, Repräsen<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>tanten des Volks werden zu können, verlieren?</p>
<p><lb n="22"/>Es ist hiebey noch der wichtige Umstand in Betracht zu ziehen, daß die Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>änderung im Verhältnisse vormaliger fürstlicher Dienerschaft ein bedeutendes<lb n="24"/>Moment in dem Uebergange Deutschlands von früherer Unförmlichkeit und<lb n="25"/>Barbarey zum vernünftigen Zustande eines <hi rendition="#g">Staatslebens</hi> ausmacht. – Es läßt sich<lb n="26"/>über diesen Umstand einiges aus dem Anhang zur 25sten Abth. der Verhandlungen<lb n="27"/>anführen; daselbst wird S. 25 aus dem 13ten und den nächstfolgenden Jahrhunder<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>ten erwähnt, daß die Kammer-Aemter zuerst meistens nur Personen aus dem<lb n="29"/>Ritterstande mit einem Bezuge ansehnlicher Einkünfte aus liegenden Gründen und<lb n="30"/>Prästationen der Unterthanen anvertraut wurden, welche aber Vorwand fanden,<lb n="31"/>die ihnen beschwerlich gewordene Ausübung des Amtes aufzugeben, und solches<lb n="32"/>durch einen Pflegverweser aus dem Bürgerstande mit Anweisung auf eine geringe<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>re Benutzung verwalten zu lassen. Später wurden diese, wie die Vogteylichen,<lb n="34"/>Richter- und andere Aemter bloß Personen aus dem Bürgerstande übertragen, die<lb n="35"/>dies aber nicht, wie späterhin, für eine Gnade, sondern für eine große Bürde an<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>sahen und sie annehmen mußten; auch wurde diese Beschwerde keinem auf zu</p>
<pb n="42" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=45" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>lange aufgedrungen; es galt für eine besondere Gnade, von solchen Aemtern ver<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>schont zu bleiben: – wovon ebendas. mehrere Beyspiele angeführt werden.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="3"/>Bey dem Verhältnisse dieser Ministerialen nun fielen wenigstens, wenn auch<lb n="4"/>sonst eine Vasallenschaft und selbst etwas von einer Hörigkeit darin liegt, die<lb n="5"/>andern Umstände weg, daß man sie nur für das Interesse des Fürsten <hi rendition="#g">gegen</hi> das<lb n="6"/>Volk zu seyn, in dem Sinne glauben konnte, in welchem man fürstliche <hi rendition="#g">Diener</hi><lb n="7"/>späterhin ohngefähr für fürstliche <hi rendition="#g">Bediente</hi> und für eine vom Volke ausgeschlos<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>sene Classe nahm. Diese letztere Stellung hatten sie insofern, als die Einkünfte,<lb n="9"/>welche sie einzuziehen und zu verrechnen, wie auch die richterliche und policey<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>liche Gewalt, die sie im Namen des Fürsten auszuüben hatten, mehr für Rechte<lb n="11"/>eines <hi rendition="#g">Privatbesitzes</hi> und der <hi rendition="#g">Privatgewalt</hi> eines Dritten gegen die Bürger<lb n="12"/>galten als für Staatseinkünfte und Staatspflichten. Aber wie der Dominialbesitz und<lb n="13"/>die <hi rendition="#g">Familien-</hi>Fidei-Commisse der fürstlichen Familien sich so in spätern Zeiten<lb n="14"/>immer mehr dem Charakter vom <hi rendition="#g">Staatsvermögen</hi> genähert, und die vogtey<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>lichen und andern Rechte über unterthänige und hörige Leute, in den vernünfti<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>gern Charakter von <hi rendition="#g">Staatspflicht</hi> und <hi rendition="#g">Staatsgewalt</hi> überzugehen angefangen<lb n="17"/>hat, so sind die fürstlichen Diener auch über die Abhängigkeit ihrer Besoldungen<lb n="18"/>von der <hi rendition="#g">Willkühr</hi>, hinaus zu Rechten in ihren Aemtern und zu der Würde von<lb n="19"/><hi rendition="#g">Staatsdienern</hi> gekommen. Dieser Uebergang von Verwaltung eines Privatbesit<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>zes in Verwaltung von <hi rendition="#g">Staatsrechten</hi> ist einer der wichtigsten, welcher durch die<lb n="21"/>Zeit eingeleitet worden, und der auch das Verhältniß der Beamten nicht mehr in der<lb n="22"/>Bestimmung gelassen hat, welche zur Zeit der vormaligen Wirtembergischen Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>fassung <seg type="balken">| </seg>Statt hatte – es ist eine der Veränderungen, welche dann mit dem allgemei<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>nen Uebergange eines nicht souveränen Fürstenthums in einen Staat sich befestigt<lb n="25"/>und vollendet hat. – Indem das positive Staatsrecht, welches die ständische Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>sammlung sich vornemlich zur Basis ihrer Ansprüche machte, die Geschichte zu<lb n="27"/>seiner Basis hat, so kann die allgemeine Bemerkung hier angefügt werden, daß es<lb n="28"/>gerade die Geschichte ist, welche die Umstände erkennen lehrt, unter denen eine<lb n="29"/>Verfassungsbestimmung vernünftig war, und hier zum Beyspiel das Resultat gibt,<lb n="30"/>daß wenn die Ausschließung der königlichen Beamten von den Landständen spä<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>terhin vernünftig war, nunmehr unter andern Umständen es nicht mehr ist. – Daß<lb n="32"/>die Ständeversammlung sich weder des alten Verhältnisses der Ministerialität und<lb n="33"/>der ausdrücklichen Disposition im Tübinger Vertrag, noch des Unterschieds von<lb n="34"/>vormaligen fürstlichen Bedienten und von Staatsbeamten erinnert hat, ist sehr<lb n="35"/>begreiflich. Auffallender aber ist es, daß das Ministerium die Ausschließung der<lb n="36"/>Staatsbeamten veranlaßt zu haben scheint.</p>
<p><lb n="37"/>Einen andern nahe verwandten Kreis des öffentlichen Geschäfts gab die Verfas-</p>
<pb n="43" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=46" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>sung des vormaligen Herzogthums an, <hi rendition="#g">Gericht</hi> <hi rendition="#g">und</hi> <hi rendition="#g">Rath</hi> der Städte, woraus die<lb n="2"/>Landtagsdeputirte genommen werden sollten. Gewiß ist eine Magistratsstelle eine<lb n="3"/>passende Vorbereitungsschule für landständische Functionen; Magistratspersonen<lb n="4"/>leben, wie die Beamten, in der täglichen Thätigkeit, die bürgerliche Ordnung<lb n="5"/>handhaben zu helfen, und in der Erfahrung, wie Gesetze und Einrichtungen wir<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>ken, eben so welche Gegenwirkungen der bösen Leidenschaften sie zu bekämpfen<lb n="7"/>und auszuhalten haben. Magistratspersonen sind ferner selbst aus dem Bürger<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>stande, sie theilen dessen bestimmtere Interesse, so wie sie dessen näheres Zutrauen<lb n="9"/>theilen können. – Nur war freylich von einem Ende Deutschlands zum andern die<lb n="10"/>Klage über Unfähigkeit, Trägheit und Gleichgültigkeit, – wenn nicht auch über<lb n="11"/>weitere Verdorbenheit und Schlechtigkeit der Gemeinde-Verwaltungen so laut<lb n="12"/>geworden, daß ihre Einrichtung vor Allem aus eine Wiedergeburt schien nöthig<lb n="13"/>gehabt zu haben, ehe in ihr Männer gebildet und aus ihr hervorgehen konnten,<lb n="14"/>welche Fähigkeit und Zutrauen für einen größern Wirkungskreis besäßen. Das<lb n="15"/>Recht der Magistrate, <seg type="balken">| </seg>die Wiederbesetzung der in ihnen ledig werdenden Stellen,<lb n="16"/>selbst vorzunehmen, wird wohl ein Hauptumstand gewesen seyn, der sie so her<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>untergebracht hat. Was man sonst wohl Despotismus nennen könnte, nemlich daß<lb n="18"/>viele Regierungen den Städtemagistraten und sonstigen Gemeindevorständen die<lb n="19"/>Verwaltung des Gemeinde-Eigenthums, und der übrigen, Kirchen und Schulen<lb n="20"/>und der Armuth gehörigen Stiftungen und Anstalten abgenommen haben, mag in<lb n="21"/>jener Unfähigkeit nicht nur seine Rechtfertigung finden, sondern sich vielmehr als<lb n="22"/>unumgängliche Pflicht haben zeigen können. Derselbe Grund der Unfähigkeit ist<lb n="23"/>es, der auch von dem Antheil, den die Magistrate als Gerichte an der Rechtspflege<lb n="24"/>haben sollten, häufig nicht mehr als die bloße Formalität übrig gelassen, das Ge<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>schäft und die Entscheidung in die Hände der fürstlichen Gerichtsvorstände, der<lb n="26"/>Oberamtleute, gebracht, oder zu Rechtsgutachten von Consulenten und Advocaten<lb n="27"/>die Zuflucht zu nehmen genöthigt hatte; die Regierungen sahen sich ebenfalls<lb n="28"/>hiedurch veranlaßt, auch den bisherigen Antheil an der Rechtspflege nicht länger in<lb n="29"/>den Händen der Magistrate zu lassen. –</p>
<p><lb n="30"/>Wenn nun auch die Städte-Magistrate nach ihrer bisherigen Organisation und<lb n="31"/>Beschaffenheit eben keine große Hoffnung für sich erwecken können, tüchtige<lb n="32"/>Landtagsdeputirte zu liefern, so hätte diese Bestimmung doch verdient, nicht ganz<lb n="33"/>vergessen zu werden; aber erweiternde Modificationen müßten freylich dem<lb n="34"/>Uebertriebenen und Einseitigen jener Beschränkung abhelfen. Das andere, ebenso<lb n="35"/>zu weit gehende Extrem aber sehen wir in der königl. Verfassung, daß <hi rendition="#g">vorserste</hi><lb n="36"/>die Wahlfähigkeit zum Deputirten fast so gut als unbeschränkt, und dann <hi rendition="#g">vors-</hi></p>
<pb n="44" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=47" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">andere</hi> daß die Bedingungen, um <hi rendition="#g">Wähler</hi> zu seyn, ebenso unbedeutend sind; –<lb n="2"/>außer einem Alter von 25 Jahren, wird hiezu nur eine Vermögenssumme von<lb n="3"/>200 fl. aus Liegenschaften erfodert.</p>
<p><lb n="4"/>Diese letztere Art von Bedingungen der Fähigkeit zu wählen, ist den deutschen<lb n="5"/>Institutionen bisher fremd gewesen, und erst in neuern Zeiten diese Idee in Umlauf<lb n="6"/>gekommen; wir wollen einiges darüber bemerken. Das zunächst auffallende dabey<lb n="7"/>ist, daß nach solchen trockenen, abstracten Bestimmungen, als die beyden ange<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>führten sind, die Wähler sonst in keinem Verband <seg type="balken">| </seg>und Beziehung auf die bürger<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>liche Ordnung und auf die Organisation des Staats-Ganzen auftreten. Die Bürger<lb n="10"/>erscheinen als isolirte Atome und die Wahlversammlungen als ungeordnete, unor<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>ganische Aggregate, das Volk überhaupt in einen <hi rendition="#g">Haufen</hi> <hi rendition="#g">aufgelöst</hi>, – eine<lb n="12"/>Gestalt, in welcher das Gemeinwesen, wo es eine Handlung vornimmt, nie sich<lb n="13"/>zeigen sollte; sie ist die seiner unwürdigste, und seinem Begriffe, geistige Ordnung<lb n="14"/>zu seyn, am widersprechendste. Denn das <hi rendition="#g">Alter</hi>, ingleichen das <hi rendition="#g">Vermögen</hi>, sind<lb n="15"/>Qualitäten, welche bloß den <hi rendition="#g">Einzelnen</hi> <hi rendition="#g">für</hi> <hi rendition="#g">sich</hi> betreffen, nicht Eigenschaften,<lb n="16"/>welche sein <hi rendition="#g">Gelten</hi> <hi rendition="#g">in</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">bürgerlichen</hi> <hi rendition="#g">Ordnung</hi> ausmachen. Ein solches<lb n="17"/>Gelten hat er allein kraft eines Amtes, Standes, einer bürgerlich anerkannten Ge<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>werbsgeschicklichkeit und Berechtigung nach derselben, Meisterschaft, Titel u.s.f. –<lb n="19"/>Die Volksvorstellung ist mit solchem Gelten so vertraut, daß man erst dann von<lb n="20"/>einem Manne sagt, er ist <hi rendition="#g">Etwas</hi>, wenn er ein Amt, Meisterschaft, und sonst in<lb n="21"/>einem bestimmten bürgerlichen Kreise die Aufnahme erlangt hat; von einem<lb n="22"/>hingegen, der nur 25 Jahre alt und Besitzer einer Liegenschaft, die ihm 200 fl. und<lb n="23"/>mehr jährlich abwirft, sagt man, er ist <hi rendition="#g">Nichts</hi>. Wenn eine Verfassung ihn doch zu<lb n="24"/><hi rendition="#g">Etwas</hi> macht, zu einem <hi rendition="#g">Wähler</hi>, so räumt sie ihm ein hohes politisches Recht,<lb n="25"/>ohne alle Verbindung mit den übrigen bürgerlichen Existenzen, ein, und führt für<lb n="26"/>eine der wichtigsten Angelegenheiten einen Zustand herbey, der mehr mit dem<lb n="27"/>demokratischen, ja selbst anarchischen Princip der <hi rendition="#g">Vereinzelung</hi> zusammen<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>hängt, als mit dem Princip einer organischen Ordnung. – Die großen Anfänge zu<lb n="29"/>innern rechtlichen Verhältnissen in Deutschland, wodurch die förmliche Staatsbil<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>dung vorbereitet worden, sind in der Geschichte da zu suchen, wo, nachdem die<lb n="31"/>alte königliche Regierungsgewalt im Mittelalter versunken, und das Ganze sich in<lb n="32"/>Atome aufgelöst hatte, nun die Ritter, die freyen Leute, Klöster, die Herren wie<lb n="33"/>die Handel- und Gewerbtreibenden, sich gegen diesen Zustand der Zerrüttung in<lb n="34"/>Genossenschaften und Corporationen bildeten, welche sich dann so lange an ein<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>ander abrieben, bis sie ein leidliches Nebeneinanderbestehen fanden. Weil dabey die<lb n="36"/>oberste Staatsgewalt, in deren Ohnmacht gerade das Bedürfniß jener Corpora<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>tionen <seg type="balken">| </seg>lag, etwas so loses war, so bildeten diese partiellen Gemeinwesen ihre</p>
<pb n="45" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=48" type="body"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>Verbindungsweisen desto fester, genauer, ja selbst peinlich bis zu einem ganz<lb n="2"/>einengenden Formalismus und Zunftgeist aus, der durch seinen Aristokratismus, der<lb n="3"/>Ausbildung der Staatsgewalt hinderlich und gefährlich wurde. Nachdem in den<lb n="4"/>neuesten Zeiten die Ausbildung der <hi rendition="#g">obern</hi> <hi rendition="#g">Staatsgewalten</hi> sich vervollkomm<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>net hat, sind jene <hi rendition="#g">untergeordneten</hi> Zunftkreise und Gemeinheiten aufgelöst,<lb n="6"/>oder ihnen wenigstens ihre politische Stelle und Beziehung auf das innere Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>recht genommen worden. Es wäre aber nun wohl wieder Zeit, wie man bisher<lb n="8"/>vornemlich in den Kreisen der höhern Staatsbehörden organisirt hat, auch die<lb n="9"/>untern Sphären wieder zu einer politischen Ordnung und Ehre zurückzubringen,<lb n="10"/>und sie gereinigt von Privilegien und Unrechten in den Staat als eine organische<lb n="11"/>Bildung einzufügen. Ein lebendiger Zusammenhang ist nur in einem gegliederten<lb n="12"/>Ganzen, dessen Theile selbst besondere, untergeordnete Kreise bilden. Um aber ein<lb n="13"/>solches zu erhalten, müssen endlich die <hi rendition="#g">französischen</hi> <hi rendition="#g">Abstractionen</hi> von<lb n="14"/>bloßer <hi rendition="#g">Anzahl</hi> und <hi rendition="#g">Vermögensquantum</hi> verlassen, wenigstens nicht mehr zur<lb n="15"/>Hauptbestimmung gemacht und vornenhin als die einzigen Bedingungen einer der<lb n="16"/>wichtigsten politischen Functionen gestellt werden. Solche atomistische Principien<lb n="17"/>sind wie in der Wissenschaft, so im Politischen, das Tödtende für allen vernünfti<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>gen Begriff, Gegliederung und Lebendigkeit.</p>
<p><lb n="19"/>Es kann noch daran zu erinnern seyn, daß die Ausübung eines solchen ganz<lb n="20"/>vereinzelten Berufs, wie der ist, ein Wähler zu seyn, leicht in kurzem sein Interesse<lb n="21"/>verliert, überhaupt von der zufälligen Gesinnung und augenblicklichen Belieben<lb n="22"/>abhängt. Dieser Beruf ist mit einer einzigen Handlung abgelaufen, einer Handlung,<lb n="23"/>die innerhalb mehreren Jahren nur ein einzigesmal vorkommt; bey der großen<lb n="24"/>Anzahl von Stimmgebenden kann von dem Einzelnen der Einfluß, den seine<lb n="25"/>Stimme hat, für sehr unbedeutend angesehen werden; um so mehr da der Depu<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>tirte, den er wählen hilft, selbst wieder nur ein Mitglied einer zahlreichen Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>sammlung ist, in welcher immer nur eine geringe Anzahl sich zur Evidenz einer<lb n="28"/>bedeutenden Wichtigkeit bringen kann, sonst aber <seg type="balken">| </seg>durch nur Eine Stimme unter<lb n="29"/>vielen einen ebensolchen unscheinbaren Beytrag liefert. So sehr also psycholo<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>gischerweise erwartet wird, daß das Interesse der Staatsbürger sie antreiben solle,<lb n="31"/>die Stimmfähigkeit eifrigst zu suchen, für wichtig und für eine Ehre zu halten, – so<lb n="32"/>wie sich zur Ausübung dieses Rechts zu drängen, und es mit großer Umsicht wie<lb n="33"/>ohne alles andere Interesse wirklich auszuüben, – so zeigte dagegen auch die Erfah<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>rung, daß der zu große Abstand zwischen der Wichtigkeit der Wirkung, die her<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>auskommen soll, zu dem sich als äußerst geringfügig vorstellenden Einfluß des<lb n="36"/>Einzelnen, bald die Folge hat, daß die Stimmberechtigten gleichgültig gegen dies<lb n="37"/>ihr Recht werden, und wenn die ersten Gesetze sich mit dem Ausschließen vieler<lb n="38"/>Bürger vom Stimmgeben beschäftigen, werden bald gesetzliche Dispositionen<lb n="39"/>nöthig, die Berechtigten zu vermögen, sich zum Stimmgeben einzufinden. – Das</p>
<pb n="46" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=49" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>so oft oberflächlich gebrauchte Beyspiel von England, von dem starken Umtrieb<lb n="2"/>bey den Wahlen zum Parlament paßt auch hier nicht; denn in diesem Theile der<lb n="3"/>englischen Verfassung sind gerade die Privilegien und Ungleichheiten der Berechti<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>gung der einflußreichste Umstand, – wovon vielmehr das Gegentheil in jener<lb n="5"/>atomistischen Methode liegt.</p>
<p><lb n="6"/>Uebrigens versteht es sich von selbst, daß diese Bemerkungen gegen die abstrac<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>ten Principien der Anzahl, des Vermögensquantums, des Alters, nicht dahin gehen<lb n="8"/>können, diesen Umständen ihre Bedeutung und ihren Einfluß benehmen zu wol<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>len. Im Gegentheil, wenn die Berechtigung zum Stimmgeben bey den Wahlen,<lb n="10"/>und die Wählbarkeit selbst mit den andern Institutionen des Staats zusammen<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>hängt, so üben diese Umstände schon von selbst ihren Einfluß aus, und wenn dieser<lb n="12"/>hier gesetzlich angeordnet, und z. B. für die Fähigkeit Mitglied eines Städtema<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>gistrats, Gerichts, Vorstand und Mitglied einer Corporation, Zunft und dergleichen<lb n="14"/>zu seyn, ein gewisses Alter, Grundvermögen u.s.f. gefodert wird, so steht dies bey<lb n="15"/>weitem mehr im Verhältniß, als wenn solche trockne, doch nur äußerliche, Bedin<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>gungen dem hohen Interesse der ständischen Mitgliedschaft so schroff gegenüber<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>gestellt werden. – Die <hi rendition="#g">Garantie</hi>, welche durch dergleichen Bedingungen für die<lb n="18"/>Tüchtigkeit der Wählenden und Gewählten <seg type="balken">| </seg>gesucht wird, ist ohnehin theils<lb n="19"/>negativer Art, theils eine bloße Präsumtion; da es hingegen eine ganz andere,<lb n="20"/>positive Garantie gibt, durch das Zutrauen der Regierung zu Staatsdiensten, – oder<lb n="21"/>durch das Zutrauen der Gemeinden und der Mitbürger, zu Gemeindediensten,<lb n="22"/>Aemtern erwählt und in Genossenschaften aufgenommen worden zu seyn, ferner<lb n="23"/>durch wirkliche Thätigkeit und Antheil am organischen Staats- und Volksleben die<lb n="24"/>Geschicklichkeit, so wie den Sinn desselben, den Sinn des Regierens und Gehor<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>chens sich erworben, und Gelegenheit gegeben zu haben, daß die Wähler die<lb n="26"/>Gesinnungen und Befähigung kennen lernen und erproben konnten.</p>
<p><lb n="27"/><hi rendition="#g">Bestimmungen</hi> jener Art, welche das Volk statt als einen Staat, vielmehr als<lb n="28"/>einen Haufen voraussetzen, und diesen nun nach Anzahl in besondere Haufen, und<lb n="29"/>nach Alter und einer einzelnen Vermögensbestimmung in zwey Classen überhaupt<lb n="30"/>abtheilen, können eigentlich nicht <hi rendition="#g">Staatseinrichtungen</hi> genannt werden. Sie<lb n="31"/>reichen nicht hin, dem Antheil des Volkes an den allgemeinen Angelegenheiten<lb n="32"/>seine demokratische Unförmlichkeit zu nehmen, und näher den Zweck, tüchtige<lb n="33"/>Deputirte für eine Landesversammlung zu erhalten, dem Zufall zu entziehen. Eine<lb n="34"/>Staatseinrichtung kann nicht bloß bey der <hi rendition="#g">Foderung</hi> stehen bleiben, daß etwas<lb n="35"/><hi rendition="#g">geschehen</hi> solle, bey der <hi rendition="#g">Hoffnung</hi>, daß es geschehen <hi rendition="#g">werde</hi>, bey der Be<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>schränkung einiger Umstände, welche es erschweren könnten, – sie verdient jenen<lb n="37"/>Namen nur, wenn sie die Anordnung ist, daß <hi rendition="#g">geschieht</hi>, was geschehen soll.</p>
<p><lb n="38"/>Indem Ref. über diesen Punkt so weitläufig geworden ist, müssen die Bemer<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>kungen über die andern kürzer gefaßt werden. – Den Ständen ist die Gerechtsame</p>
<pb n="47" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=50" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>eingeräumt, daß ohne ihre Einwilligung <hi rendition="#g">keine neue Steuern</hi> eingeführt und die<lb n="2"/>bestehenden nicht erhöht werden sollen. Wirtemberg wäre wohl das erste deutsche<lb n="3"/>Land gewesen, worin allgemeine Landstände so frühe auf eine so offene und be<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>stimmte Weise in den Besitz dieses Rechts gekommen wären; die Landstände, die<lb n="5"/>wir anderwärts hatten hervorkommen oder wiederaufleben sehen, enthalten theils<lb n="6"/>aus der Feudalverfassung sehr beschränkende Elemente, theils scheint ihre Bildung<lb n="7"/>und die Bestimmung ihrer Wirksamkeit noch zu sehr in provisori<seg type="balken">|</seg>schem und<lb n="8"/>trübem Lichte, als daß sie mit der freyen, freymüthigen und klaren Form ver<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>glichen werden könnte, in welche der Monarch Wirtembergs die seinigen setzen<lb n="10"/>wollte. – Der blutige Kampf der <hi rendition="#g">Tyroler</hi> gegen Staatsverwaltungsformen, die sie<lb n="11"/>ihren alten angestammten Rechten zuwider glaubten, hat allgemeines Interesse<lb n="12"/>erweckt; bey der endlich erfolgten Wiedereinführung ihrer vormaligen Verfassung<lb n="13"/>hat der Monarch die Bestimmung der Summe der Staatsabgaben sich vorbehalten,<lb n="14"/>und den Ständen nur die Repartition überlassen. Es läßt sich nun darüber streiten,<lb n="15"/>ob die alten Wirtembergischen Stände das ihnen durch die Verfassung des Königs<lb n="16"/>zugestandene Recht schon gehabt, oder nicht; – und ob sie früher nicht ein viel<lb n="17"/>weiter greifendes besessen haben; – ein Streit, der ohne praktisches Interesse, übri<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>gens auch darum um so mehr geeignet wäre, eine rechte querelle d'Allemand<lb n="19"/>abzugeben. Man kann wohl sagen, daß die Wirtembergischen Stände durch die<lb n="20"/>Bestimmung, daß <hi rendition="#g">die bestehenden Steuern belassen</hi> und nur eine <hi rendition="#g">Erhö<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="21" break="no"/><hi rendition="#g">hung</hi> nicht ohne ihre Bewilligung eintreten sollte, formell ungefähr auf den<lb n="22"/>Standpunkt wieder versetzt wurden, auf welchem sich die vormalige Wirtembergi<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>sche Landschaft befand. Denn die directen und indirecten Abgaben, die in die<lb n="24"/>fürstliche Kammer vormals wie jetzt flossen, und auf Bodenzinsen, Gilten, Zehen<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>ten, Leistungen von Arbeit u.s.f. beruhen, sind Dominicalrenten, und in privat<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>rechtlichem Sinne Eigenthum des Regenten oder des Staats; sie haben das <hi rendition="#g">Be<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="27" break="no"/><hi rendition="#g">stehende</hi> zu ihrer Basis, und sind somit aller Einwilligung der Landstände ent<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>nommen. Der andere Theil der eigentlichen, directen und indirecten Steuern, der<lb n="29"/>Abgaben, die in staatsrechlichem Sinne erhoben wurden, war sowohl dem Betrag<lb n="30"/>als ihrer Verwendung zu Staatszwecken nach, nemlich zur Abtragung der Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>schulden, zur Bezahlung des Kreis- und Haus-Militärs, durch Vertrag unter oberst<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>richterlicher Einwirkung und Bestätigung der Reichsbehörde festgesetzt, so daß<lb n="33"/>die Landstände auch hierin an das Bestehende als an ein Gesetz gebunden waren.<lb n="34"/>Möchten nun aus allen Verclausulirungen und besondern Verumständungen heraus,<lb n="35"/>unter denen die vormaligen Landstände, außer im Falle einer Erhöhung, die<lb n="36"/>Steuer-Bewilligung überhaupt <seg type="balken">| </seg>ausübten, auch ein allgemeiner Gesichtspunkt und<lb n="37"/>die Behauptung gezogen werden können, daß <hi rendition="#g">sie dieses Bewilligungsrecht</hi></p>
<pb n="48" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=51" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">in umfassendem Sinne besessen</hi> haben, so erhält doch solches Recht eine<lb n="2"/>ganz neue Stellung und einen unvergleichbar größern Umfang und Wichtigkeit<lb n="3"/>durch die neue Stellung, daß das Wirtembergische Land aus einem Reichslehen ein<lb n="4"/>selbstständiger Staat geworden ist. In jenem Zustande wurde Krieg und Frieden,<lb n="5"/>nicht vom einzelnen Reichsstand, sondern von Kayser und Reich gemacht; die<lb n="6"/>Anstrengungen, welche ein Krieg erfoderte, waren zum Theil ein für allemal durch<lb n="7"/>eine Matrikel festgesetzt. Davon nicht zu sagen, daß der formelle Eigensinn der<lb n="8"/>deutschen Stände, ja nicht mehr zu leisten als rechtlich oder unrechtlich nicht<lb n="9"/>abzuwehren war, die Folge hatte, daß die passiven Anstrengungen um so größer<lb n="10"/>wurden, – ein Aufwand, welcher eben so unabwendbar auf die Landschaft zurück<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>fiel. – Gegen Weigerungen der Landstände hatte der Fürst überhaupt an den<lb n="12"/>Reichsgerichten eine Stütze und Hülfe. Nachdem aber Wirtemberg ein selbst<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>ständiger <hi rendition="#g">Staat</hi> geworden, erhält das Recht der Steuerbewilligung durch Stände<lb n="14"/>eine eben solche Selbstständigkeit und damit einen ganz neuen Sinn, worüber sich<lb n="15"/>auf den vorhergehenden Zustand gar nicht berufen läßt. Hier bedarf denn auch der<lb n="16"/>Staat ganz neuer Garantien gegen Privatsinn und gegen Anmaßlichkeit der Stände,<lb n="17"/>da die vorigen Garantien, welche die Regierung an Kayser und Reich hatte, nicht<lb n="18"/>mehr vorhanden sind; es ist ein ganz neues Element, <hi rendition="#g">das</hi> <hi rendition="#g">politische</hi>, entstanden,<lb n="19"/>in welches die Stände versetzt werden, dessen sie vorher entbehrten. – Die deutsche<lb n="20"/>Specialgeschichte liefert Beyspiele genug, daß der Trieb vormaliger Landstände in<lb n="21"/>ihrer politischen Nullität, <hi rendition="#g">auf</hi> <hi rendition="#g">passive</hi> <hi rendition="#g">Neutralität</hi> ging, am liebsten das Ein<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>greifen in Weltverhältnisse ganz von sich abzuhalten und mit Schande über sich<lb n="23"/>ergehen zu lassen, was ergehen mochte, lieber als zu einem Selbstentschluß, zum<lb n="24"/>Handeln und zur Ehre zu greifen. Mit solchem Triebe zur Ehr- und Thatlosigkeit<lb n="25"/>nach Außen hängt die Richtung zusammen, die Activität statt <hi rendition="#g">gegen die äußern<lb n="26" rend="g-umgekehrt"/>Feinde,</hi> vielmehr <hi rendition="#g">gegen die Regierung</hi> zu kehren. Nur zu oft haben die<lb n="27"/>Landstände in kritischen Umständen nichts anders <seg type="balken">| </seg>als eine vortheilhafte Gelegen<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>heit gesehen, die Regierung in Verlegenheit zu setzen, und für die Anstrengungen,<lb n="29"/>welche diese zu ihrer und ihres Volkes Ehre und Wohl verlangte, Bedingungen<lb n="30"/>vorzuschreiben und sich Vergünstigungen an Rechten gegen sie zu erwerben. Nur<lb n="31"/>zu oft brachten sie es dahin, dadurch Unglück und Schimpf auf ein Land für den<lb n="32"/>gegenwärtigen Augenblick zu bringen, für die Zukunft aber eine Beschränkung<lb n="33"/>und Schwächung der Regierungskraft, und damit eine fortdauernde Grundlage für<lb n="34"/>innere und äußere Zerrüttung. Aus der politischen Nullität, zu welcher das deut<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>sche Volk durch seine Verfassung herabgebracht war, aus der Unvermögenheit der<lb n="36"/>vielen kleinen Ganzen, des größern Theils der Reichsstände, einen eigenen Ent<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>schluß und Willen zu haben, mußte ein Geist der Versumpfung ins Privatinteresse<lb n="38"/>und der Gleichgültigkeit, ja der Feindschaft gegen den Gedanken, eine National-<lb n="39" break="no"/>Ehre zu haben und für sie Aufopferungen zu machen, hervorgehen. – Wenn z. B.</p>
<pb n="49" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=52" type="body"/>
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<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>in der englischen Nation das Gefühl der National-Ehre die verschiedenen Volks<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>klassen allgemeiner durchdrungen hat, so hat das Recht des Parlaments, die Ab<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>gaben jährlich zu verwilligen, einen ganz andern Sinn, als dasselbe Recht in einem<lb n="4"/>Volke haben würde, das in dem Privatsinne auferzogen, und weil es außerhalb des<lb n="5"/>politischen Standpunkts gelegen, in dem Geiste der Beschränktheit und der Privat-<lb n="6" break="no"/>Eigensucht gehalten war. Schon gegen solchen Geist bedürften die Regierungen<lb n="7"/>zur Erhaltung des Staats neuer Garantie, da sie die ohnehin wenig genügende von<lb n="8"/>Kayser und Reich verlohren haben. Das Recht der Theilnahme an der Bestim<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>mung der Staatsabgaben, wie es auch vormals beschaffen seyn mochte, ist nun<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>mehr, da die Stände keinen Obern, als ihre Staatsregierung über sich haben, der sie<lb n="11"/>zugleich gegenübertreten, an und für sich eine unendlich höhere, unabhängigere<lb n="12"/>Befugniß als vorher, so wie sie damit ein Verhältniß und Einfluß auf Krieg und<lb n="13"/>Frieden, auf die äußere Politik überhaupt, so wie auf das innere Staatsleben er<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>halten.</p>
<p><lb n="15"/>Durch den Umstand, daß <hi rendition="#g">die bestehenden Abgaben</hi> durch die königliche<lb n="16"/>Verfassung <hi rendition="#g">für die Lebzeiten des regierenden Monarchen</hi> zur Grundlage<lb n="17"/>genommen worden, wurde dem Recht der Besteurung allerdings der Form <seg type="balken">| </seg>nach<lb n="18"/>eine Beschränkung gegeben, denn der Sache nach beschränkt es sich ohnehin durch<lb n="19"/>die Nothwendigkeit des Bedürfnisses. Diese Nothwendigkeit konnte nun in An<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>sehung der Größe der Abgaben sehr wohl vorhanden seyn; – in allen Staaten hat<lb n="21"/>das Bedürfniß der letzten Jahre – und in den reichsten, wie England, am meisten, –<lb n="22"/>die Auflagen zu einer vorhin nie geahndeten Höhe getrieben, und Frankreich,<lb n="23"/>Oesterreich und andere haben sich in diesen Finanz-Verlegenheiten nur durch<lb n="24"/>eigenmächtige, gewaltsame Operationen geholfen. Abgesehen nun von dem Be<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>dürfnisse, von dem man nirgend Erweise gesehen hat, daß es nicht vorhanden<lb n="26"/>gewesen, abgesehen von der Unmöglichkeit eine Finanzverfassung auf einmal auf<lb n="27"/>andere Principien zu basiren, konnten die Wirtembergischen Landstände sich diesen<lb n="28"/>Artikel aus <hi rendition="#g">Dankbarkeit</hi> gegen den Fürsten gefallen lassen, der der erste, und bis<lb n="29"/>jetzt nach drittehalb Jahren fast der einzige gewesen, der seinem Lande eine solche<lb n="30"/>offene und liberale Verfassung gegeben, – gegen einen Fürsten, gegen den, wie Hr.<lb n="31"/><hi rendition="#g">Graf von Waldek</hi> in der ersten Rede, die von Seiten der Ständeversammlung<lb n="32"/>die Sitzungen eröffnete, gleich zu Anfang (Verh. IIte Abth. S. 3) sagt, alle Stände<lb n="33"/>des Landes, alle Provinzen des Reichs in <hi rendition="#g">Gefühlen der Dankbarkeit</hi> über<lb n="34"/>dessen Entschluß der Herstellung einer Constitution wetteiferten, – gegen einen<lb n="35"/>Fürsten, welchem Hr. <hi rendition="#g">Graf von Waldek</hi> das Lob zu ertheilen fortfährt, (ebenda<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>selbst)<lb n="37"/>»daß derselbe Würtemberg in allen Stürmen der letzten Jahrzehende <hi rendition="#g">mit selte<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="38" break="no"/><hi rendition="#g">ner</hi> Stärke geleitet,« (– »<hi rendition="#g">seltene</hi> Eigenschaften, heißt es im Verfolg der Rede (ang.<lb n="39"/>Ort S. 4), haben von jeher die Regenten Würtembergs ausgezeichnet«; für dieses</p>
<pb n="50" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=53" type="body" subtype="apparat"/>
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<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>unbestimmte Wort gibt die weitere historische Ausführung daselbst bey ihnen,<lb n="2"/>außer bey Herzog Christoph, die nähere Bedeutung herrischer Willkühr oder<lb n="3"/>Schwäche des Charakters.) –</p>
<p><lb n="4"/>das Lob, »daß derselbe Würtemberg eine <hi rendition="#g">beträchtliche Ausdehnung</hi> gege<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>ben,« – (nemlich durch die sogenannte Mediatisirung deutscher vorher reichsunmit<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>telbarer Stände – eine Ausdehnung, welche Hr. Graf von Waldeck (VIte Abth. S.<lb n="7"/>93.) als einen widerrechtlichen Zustand, eine Beeinträchti<seg type="balken">|</seg>gung der Rechte der<lb n="8"/>Standesherrn und ihrer ihnen von Gott anvertrauten Unterthanen, als eine Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>dehnung charakterisirt, welcher sich die, durch deren Einverleibung sie Statt hatte,<lb n="10"/>nur deswegen nicht entziehen konnten, weil sie der Gewalt weichen mußten) –</p>
<p><lb n="11"/>das Lob, »daß derselbe nun keinen Augenblick verliere, um die seinem Willen<lb n="12"/>fremden <hi rendition="#g">Folgen</hi> der Umstände des J. 1806. nemlich die <hi rendition="#g">Aufhebung</hi> der von<lb n="13"/>Seinen Erlauchten Ahnherrn <hi rendition="#g">für ewige Zeiten gegründeten Verfassung,</hi><lb n="14"/>wieder aufzuheben.« (Der ganze Verfolg der Verhandlungen zeigt, daß die Wider<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>setzung der Landstände den einzigen Punkt betraf, daß durch die gegebene königl.<lb n="16"/>Verfassung die vormalige <hi rendition="#g">nicht</hi> wiederhergestellt, jene Folge <hi rendition="#g">nicht</hi> aufgehoben<lb n="17"/>sey.)</p>
<p><lb n="18"/>Uebrigens hat bekanntlich die Foderung der Landstände, daß auch noch bey<lb n="19"/>Lebzeiten des Königs ihre Concurrenz sich auf die schon bestehenden Steuern<lb n="20"/>erstrecke, wegen des frühzeitigen Todes des Königs keinen Erfolg gehabt, so wie<lb n="21"/>sie auch wegen ihrer Nicht-Einnahme der königl. Constitution, welche ihnen neue<lb n="22"/>Verhandlungen über die Steuern bey einer Regierungsveränderung einräumte,<lb n="23"/>solche Verhandlungen abgeschnitten haben.</p>
<p><lb n="24"/>Um die geschichtliche Angabe der Hauptmomente der Verfassungs-Urkunde zu<lb n="25"/>vollenden, wäre noch der zweyte Theil derselben, – die <hi rendition="#g">allgemeinen Bestim<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="26" break="no"/><hi rendition="#g">mungen in Beziehung auf die Verfassung des Königreichs und der<lb n="27" rend="g-umgekehrt"/>Rechte und Verbindlichkeiten der königl. Unterthanen,</hi> anzuführen.<lb n="28"/>Diese leiden aber weder einen Auszug, noch eine Beurtheilung, es sind einfache<lb n="29"/>organische Bestimmungen, welche für sich selbst sprechen und die vernünftige<lb n="30"/>Grundlage eines staatsrechtlichen Zustandes ausmachen. Z. B. <hi rendition="#g">§. 52. Alle Unter<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="31" break="no"/><hi rendition="#g">thanen sind vor dem Gesetze gleich; sie haben zu allen Staatsämtern<lb n="32" rend="g-umgekehrt"/>Zutritt; weder Geburt, noch eines der drey christlichen Religionsbe<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="33" break="no"/><hi rendition="#g">kenntnisse schließt davon aus. – §. 53. Zu den öffentlichen Lasten<lb n="34" rend="g-umgekehrt"/>und Abgaben haben nach den Gesetzen Alle verhältnißmäßig gleich<lb n="35" rend="g-umgekehrt"/>beyzutragen. – §. 55. Jeder <seg type="balken">| </seg>Unterthan hat, wenn er von der Militär<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="36" break="no"/><hi rendition="#g">pflichtigkeit frey ist, oder ihr Genüge geleistet, das Recht der Aus<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="37" break="no"/><hi rendition="#g">wanderung. – §. 56. Jedem Unterthan steht es frey, seinen Stand und</hi></p>
<pb n="51" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=54" type="body"/>
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<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">Gewerbe nach eigener freyer Neigung zu wählen und sich dazu aus<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="2" break="no"/><hi rendition="#g">zubilden</hi> u.s.f. Diese Grundsätze lassen nur die Bemerkung zu, daß es Reichsstän<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>den nie wird einfallen können, sie zu verwerfen, und nur eine widrige Verkehrt<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>heit, Verstocktheit oder wie man es nennen wollte, eine solche Versammlung<lb n="5"/>dahin bringen könnte, ihrer nicht zu erwähnen und dem Regenten nicht die Ehre<lb n="6"/>zu geben, der sie <hi rendition="#g">ausdrücklich</hi> zu Grundbestimmungen der Rechte und Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>bindlichkeiten seiner Unterthanen macht. Wie auch ältere Verfassungen sich zu<lb n="8"/>solchen Grundsätzen verhalten mögen, so sind diese daran an <hi rendition="#g">particuläre</hi> und<lb n="9"/><hi rendition="#g">äußerliche</hi> Umstände geknüpft, in ihnen befangen, ja oft verdunkelt; es ist nicht<lb n="10"/>um des Princips willen, d. i. um der Vernünftigkeit und eines absoluten Rechts<lb n="11"/>willen, daß darin Rechte vorhanden erscheinen, sondern sie erscheinen als einzelne<lb n="12"/>Erwerbungen, welche besondern Umständen zu verdanken, auch nur auf diese und<lb n="13"/>jene Fälle eingeschränkt sind; als ob sie durch unglückliche Umstände eben so gut<lb n="14"/>auch verloren gehen könnten. Es ist ein unendlich wichtiger Fortschritt der Bil<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>dung, daß sie zur Erkenntniß der einfachen Grundlagen der Staatseinrichtungen<lb n="16"/>vorgedrungen ist, und diese Grundlagen in <hi rendition="#g">einfache Sätze</hi>, als einen <hi rendition="#g">ele<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="17" break="no"/><hi rendition="#g">mentarischen Katechismus</hi> zu fassen gewußt hat. Wenn die Ständeversamm<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>lung veranlaßt hätte, daß die 20 §§., welche diese allgemeinen Bestimmungen<lb n="19"/>enthalten, auf Tafeln in den Kirchen aufgehängt, der erwachsenen Jugend beyge<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>bracht und zu einem stehenden Artikel des Schulen- und kirchlichen Unterrichts<lb n="21"/>gemacht worden wären, so würde man sich weniger darüber verwundern können,<lb n="22"/>als daß die Landesversammlung dieselben ignorirt und den Werth der öffentlichen<lb n="23"/>Anerkennung durch die Regierung und der allgemeinen Kenntniß solcher Grund<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>sätze nicht empfunden hat.</p>
<p><lb n="25"/>Aber um dieser Allgemeinheit willen machen sie nur erst den <hi rendition="#g">Grundriß</hi> für<lb n="26"/>eine zu entwerfende Gesetzgebung aus, wie die mosaischen Gebote oder die be<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>rühmten Droits de <seg type="balken">| </seg>l'homme et du citoyen der neuern Zeit. Für eine bestehende<lb n="28"/>Gesetzgebung und schon vorhandene Regierung und Verwaltung sind sie die<lb n="29"/>bleibenden Regulatoren, auf welche sich eine Revision, so wie eine Erweiterung<lb n="30"/>des bereits Bestehenden gründen muß, wenn die eine oder die andere nöthig ist.<lb n="31"/>Die königl. Verfassungs-Urkunde bleibt bey diesen allgemeinen Grundlagen stehen<lb n="32"/>und enthält die weitere Entwicklung derselben nicht, noch die Aufnahme näherer<lb n="33"/>Bestimmungen, welche schon als Staatseinrichtungen vorhanden seyn konnten.<lb n="34"/>Organische Verfassungs-Bestimmungen und eigentliche Gesetze gränzen über<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>haupt sehr nahe an einander, und die weitere Arbeit der Entwicklung und Subsumtion<lb n="36"/>der schon bestehenden Einrichtungen konnte vornemlich einen Gegenstand der<lb n="37"/>Thätigkeit der Ständeversammlung abgeben.</p>
<p><lb n="38"/>Dies sind nun die Hauptmomente der Art und Weise, wie der König die bisheri<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>ge Staatsverfassung seines Reichs mit dem wichtigen Gliede einer Volksvertretung,</p>
<pb n="52" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=55" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1070-1071"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>und mit der Anerkennung und Proclamation der allgemeinen Grundsätze der<lb n="2"/>Gerechtigkeit im Staatsleben, ergänzt zu haben meynte, und die Einverleibung<lb n="3"/>jenes Gliedes und damit die Herstellung der Grundlage für die weitere Ausbildung<lb n="4"/>und Anwendung der Rechtsprincipien, durch die wirkliche nach der Bestimmung<lb n="5"/>der Verfassungsurkunde vorgenommene Einberufung von Landständen, durch<lb n="6"/>seine eigene öffentliche Verpflichtung auf die Urkunde, deren feyerliche Uebergabe<lb n="7"/>an seine Stände und Bekanntmachung als der Instruction, welche ihnen ihre Be<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>rechtigung ertheilte, bewerkstelligt und vollendet zu haben glaubte. Man erwartete<lb n="9"/>nun etwa, daß der weitere Verlauf der Geschichte darstellen werde, wie dies neue<lb n="10"/>Geschöpf, die Landstände, sich in dem ihnen eingeräumten Kreise bewegt, und dies<lb n="11"/>wichtige zum Organismus des Staats hinzugefügte Lebenselement in ihm gewirkt<lb n="12"/>habe. Aber es ist nicht die Geschichte einer solchen assimilirenden und lebensthä<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>tigen Wirksamkeit, die sich vor unsern Augen entwickelt, sondern die dazu be<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>rufenen Mitglieder verweigern, sich als dieses Glied in den Staat aufnehmen zu<lb n="15"/>lassen, erklären sich aber doch für Landstände, aber einer andern Welt, einer ver<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>gangenen Zeit, und fodern, daß die <seg type="balken">| </seg>Gegenwart zur Vergangenheit, die Wirklich<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>keit zur Unwirklichkeit umgeformt werden solle.</p>
<p><lb n="18"/>In derselben Sitzung, am 15ten März, worin der König sein Reich vollends nach<lb n="19"/>Innen constituirt zu haben glaubte, geschieht der Anfang, daß theils die vormals<lb n="20"/>privilegirten Classen, theils die, um Landstände zu seyn, Einberufenen gemein<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>schaftlich erklärten, daß sie sich <hi rendition="#g">außerhalb</hi> der neuen Rechtsverfassung des<lb n="22"/>Staates befinden, und daß sie in die vom Könige gegebene Verfassung gar nicht<lb n="23"/>eintreten.</p>
<p><lb n="24"/>Vors erste erklären die <hi rendition="#g">Agnaten</hi> des königl. Hauses (I. Abth. S. 26ff.), daß sie<lb n="25"/>sich und allen künftigen Agnaten, Erben und Erbes-Erben des königl. Hauses die<lb n="26"/>Rechte des vormaligen Zustandes ausdrücklich vorbehalten wollen. – Alsdenn<lb n="27"/>erklärt eine Anzahl von <hi rendition="#g">Standesherrn</hi>, daß sie von dem Congreß der Monar<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>chen in Wien die Bestimmung ihrer Rechte und Verhältnisse erwarten, und sich<lb n="29"/>daher einer particular-landständischen Verfassung nicht zum Voraus untergeben<lb n="30"/>können; sie sagten sich daher von einer Theilnahme an den Verhandlungen los. –<lb n="31"/>Ueberhaupt wurde in die erste Addresse der Stände die Erklärung eingeschaltet<lb n="32"/>(ohne daß eben ersichtlich ist, aus welcher Bevollmächtigung), daß auch die übri<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>gen <hi rendition="#g">Fürsten und Grafen und der Gesammtadel</hi> sich nur mit <hi rendition="#g">Vorbehalt<lb n="34" rend="g-umgekehrt"/>ihrer Rechte und des Ausspruches des Congresses</hi> einlassen können. –<lb n="35"/>Diesen <hi rendition="#g">vorbehaltnen Rechten</hi> wird insbesondere in einer an die Stände ge<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>richteten Beschwerdeschrift des Herrn Grafen von Waldek im Namen des hoch<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>gräflich-limpurgischen Hauses (VIte Abth. S. 91ff.) ein auffallend weiter Sinn</p>
<pb n="53" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=56" type="body" subtype="apparat"/>
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<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>gegeben. Es heißt daselbst S. 93, daß dieses hochgräfliche Haus die <hi rendition="#g">Abdication</hi><lb n="2"/>des <hi rendition="#g">Römischen Kaysers</hi> nie <hi rendition="#g">angenommen</hi> habe, (eine Abdication, welche<lb n="3"/>sonst von allen Potentaten Europens angenommen worden ist) und (S. 97) nach<lb n="4"/>Aufhebung des Rheinbundes in den <hi rendition="#g">rechtlichen Besitz</hi> aller seiner frühern<lb n="5"/><hi rendition="#g">Rechtszuständigkeiten getreten</hi> sey, und es fehle bis auf diesen Augenblick<lb n="6"/>nur widerrechtlich der wirkliche Besitz derselben; – d. h. mit andern Worten, es<lb n="7"/>wird sich hiemit von der rechtlichen Einverleibung in den Wirtembergischen Staat<lb n="8"/>und von dem Unterthänigkeits-Ver<seg type="balken">|</seg>hältniß zu demselben förmlich losgesagt, und<lb n="9"/>sogar hinzugefügt, daß der Hr. Graf bereit sey, seiner Zeit, wenn erst ein constitu<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>tioneller Zustand in Würtemberg zu Stande gekommen, <hi rendition="#g">diejenigen Bestim<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="11" break="no"/><hi rendition="#g">mungen anzugeben,</hi> unter welchen die Grafschaft Limpurg durch einen Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>trag in ein <hi rendition="#g">Subjections-Verhältniß</hi> gegen Wirtemberg <hi rendition="#g">zu treten bereit</hi><lb n="13"/>seyn werde. – Wie das königl. Ministerium dergleichen, sogar ins lächerliche, bis<lb n="14"/>zur Nichtanerkennung der Abdication des römischen Kaysers gehende An<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>maßungen von Standesherrn ansehen konnte, gehört hieher nicht; aber an einer<lb n="16"/>Ständeversammlung kann es unbegreiflich scheinen, die Theilnahme und Stimmge<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>bung an ihren Berathschlagungen und Beschlüssen solchen Mitgliedern zuzuge<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>stehen, welche förmlich erklären, daß sie rechtlich dem Königreich Wirtemberg<lb n="19"/>noch gar nicht angehören, daß sie wohl daran Theil nehmen wollen, für das<lb n="20"/>Wirtembergische Volk verbindliche Beschlüsse zu fassen, aber daß dieselbe für<lb n="21"/>solche Helfer noch nicht verbindlich seyen, sondern erst, wenn ein constitutioneller<lb n="22"/>Zustand, mit ihrer Hülfe, zu Stande gekommen, wollen sie sich erklären, auf<lb n="23"/>welche Bedingungen sie sich daran anzuschließen belieben wollen. – Wenn auch<lb n="24"/>sonst das Phänomen der Anmaßung, Gesetze für andere zu machen, sich selbst aber<lb n="25"/>für denselben nicht unterworfen zu erklären, näher bey der Hand liegen mag, so<lb n="26"/>wird es dagegen schwerer seyn, Beyspiele von einem solchen Grade der Schlaffheit<lb n="27"/>an Landständen zu finden, dergleichen sich gefallen zu lassen, und auf solche gegen<lb n="28"/>den König eben so eigenmächtige Bedingung, einen Antheil an den Berathschla<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>gungen und Beschlüssen zuzugestehen.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="30"/>Noch ein Stand, die <hi rendition="#g">Prälaten</hi> nemlich, machten nach etlichen Tagen den<lb n="31"/>unbedeutenden Schritt, in einer Addresse, doch nur als <hi rendition="#g">Wunsch</hi> vorzutragen, daß<lb n="32"/>sie als ein besonderer Stand in der Ständeversammlung <hi rendition="#g">repräsentirt</hi><ptr type="anker" target="#fn-53-1"/> und ihnen<lb n="33"/>die vormaligen Rechte eingeräumt werden möchten. – Von den beyden Prälaten,<lb n="34"/>welche bereits Mitglied der Ständeversammlung waren, erklärte der eine, der als<lb n="35"/>Canzler der Universität Tübingen berufene, daß er nicht wisse, ob er die Universi-</p>
<note xml:id="fn-53-1" n="∗"><lb n="36"/><seg type="marke">∗) </seg>Da in der Landesversammlung des vormal. Herzogthums Wirtemberg die sämmtlichen<lb n="37"/>14 Prälaten Sitz und Stimme hatten, so waren sie somit darin nicht <hi rendition="#g">repräsentirt</hi>, sondern<lb n="38"/>traten als Virilstimmen, als Pairs, auf.</note>
<pb n="54" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=57" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1073-1074"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>tät, oder die Kirche oder den gelehrten Stand repräsentire; der andere, der als<lb n="2"/>evangelischer Generalsuperintendent berufene, machte die naive Aeußerung,<lb n="3"/>daß ihm ein guter Freund gerathen, jene Eingabe der andern Prälaten nicht zu unter<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>schreiben, um als impartiell zu erscheinen, und desto mehr ihre Sache unterstützen<lb n="5"/>zu können (II. Abth. S. 64 ff.).</p>
<p><lb n="6"/>Die gesammte Ständeversammlung selbst stellt sich eben so auf einen den wirk<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>lichen Weltverhältnissen entgegengesetzten Standpunkt. Sie verwirft die vom<lb n="8"/>Könige gegebene Verfassung und damit die Instruction, kraft der sie versammelt<lb n="9"/>ist, nimmt sich einen eigenen Beruf heraus und beschließt die Nichtannahme jener<lb n="10"/>Verfassung in einem Sinne, welcher der allgemeinen, so eben von sämmtlichen<lb n="11"/>europäischen Mächten neu begründeten Verfassung Europa's und Deutschlands<lb n="12"/>wider<seg type="balken">|</seg>sprach. – Die Ständeversammlung verwarf die königliche Verfassung nicht<lb n="13"/>deswegen, weil sie dem Rechte, welches Unterthanen aus dem ewigen Rechte der<lb n="14"/>Vernunft für sich in der Staatsverfassung fodern können, entgegen sey. Was man<lb n="15"/>erwarten mußte, daß sie ihrer Verwerfung vorausgehen lassen würde, eine Unter<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>suchung jener Urkunde, darauf ließ sie sich gar nicht ein, und hätte wohl die<lb n="17"/>allgemeinen Grundsätze derselben anerkennen müssen; – sondern sie verwarf sie<lb n="18"/>deswegen, weil es nicht <hi rendition="#g">die altwürtembergische Verfassung</hi> sey, – auch<lb n="19"/>nicht bloß insofern, als sie von dieser verschieden wäre, auch diese Untersuchung<lb n="20"/>schickte sie nicht voran, sondern trocken und ausdrücklich, weil es nicht nament<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>lich diese vormalige Verfassung sey, weil der Act, wodurch sie eintreten sollte,<lb n="22"/>nicht das bloße Wiederherstellen und Wiederaufleben des Alten sey. – Das Todte<lb n="23"/>kann aber nicht wieder aufleben; die Ständeversammlung bewies in ihrer Fode<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>rung, daß sie von der Natur der Aufgabe, welche zu lösen war, nicht nur keinen<lb n="25"/>Begriff, sondern auch keine Ahndung hatte. Sie zeigte, daß sie das Nothwendige<lb n="26"/>der Aufgabe als ein Belieben und Privat-Willkühr des Königs oder seines Ministe<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>riums betrachtete, und es mit einer Zufälligkeit, nicht mit der Natur der Sache zu<lb n="28"/>thun zu haben glaubte. Sie gab zwar zu, daß einige Umstände neu und daher in<lb n="29"/>Ansehung derselben Modificationen einzutreten hätten. Für diese neuen Umstände<lb n="30"/>galten ihr bloß ein paar Aeußerlichkeiten, welche das Wesen in dem Unterschiede<lb n="31"/>des alten und neuen Verhältnisses so gut als gar nicht betrafen; – nemlich das<lb n="32"/>Hinzukommen eines <hi rendition="#g">Adelstandes</hi>, welcher, wie oben bemerkt, dagegen sich<lb n="33"/>dafür ansehen wollte, daß er rechtlich, somit in Beziehung auf Verfassung, wo<lb n="34"/>allein vom Rechtszustande die Rede war, eigentlich noch gar nicht einen Theil der<lb n="35"/>Unterthanen ausmache, ja der die Bestimmung einer staats- und privatrechtlichen<lb n="36"/>Stellung im Reiche, vom Staate mit Concurrenz der Ständeversammlung, zu<lb n="37"/>erhalten, ausschlug. Der andere Umstand war die Aufnahme der, <hi rendition="#g">einer andern</hi></p>
<pb n="55" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=58" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="1074-1076"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">christlichen Confession</hi> angehörigen Unterthanen in die gleichen Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>bürgerrechte mit den Lutheranern; ein Umstand, der ohnehin die Natur der Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>fassung nicht betraf, wie der erstere noch kein Gegenstand der<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>selben seyn sollte.<lb n="4"/>Als eine weitere Veranlassung zu Modificationen wurde die <hi rendition="#g">Vergrößerung</hi> des<lb n="5"/>Landes um mehr als die Hälfte gegen seinen vorherigen Bestand betrachtet. In der<lb n="6"/>That konnte dieser Umstand einen sehr wichtigen Grund gegen die trockne Ein<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>führung der vormaligen Verfassung Altwirtembergs abgeben, wogegen die Stände<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>versammlung mit Advocatengründen aus vormaligen Fällen, dem alten positiven<lb n="9"/>Staatsrecht, dem formellen Begriffe der Incorporation, zu erweisen suchte, daß der<lb n="10"/>neuhinzugekommene Theil ein Recht an die Wohlthat der Verfassung des andern<lb n="11"/>Theils habe. Im Grunde besehen, aber war für die Hauptsache die ganze Betrach<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>tung dieser Rücksicht, und vollends die Advocatenbeweise, etwas sehr müssiges,<lb n="13"/>nahezu eine querelle d'Allemand; denn wenn Wirtemberg auch gar keine Erweite<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>rung erhalten hätte, und ganz nur in seinem vorigen Gebiete, das die alte Verfas<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>sung hatte, geblieben wäre, so wäre die Veränderung der Stellung für dasselbe, das<lb n="16"/>Bedürfniß und die Nothwendigkeit einer neuen Verfassung die nemliche ge<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>blieben.</p>
<p><lb n="18"/>Für die nähere Beleuchtung dieser Nothwendigkeit ließen sich nun nach sehr<lb n="19"/>vielen Seiten hin die <hi rendition="#g">nachtheiligen Folgen</hi> entwickeln, welche die Wiederein<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>führung der altwirtembergischen Verfassung unter den ganz anders verschiedenen<lb n="21"/>Umständen als nur den eben erwähnten, gehabt haben würde. Die Bildung der<lb n="22"/>Zeit foderte schon, wenigstens eine Zusammenstellung und Sichtung der, gleich<lb n="23"/>der deutschen Reichsverfassung, zu einem <hi rendition="#g">unförmlichen</hi> Gebäude ausgelaufenen<lb n="24"/>Constructionen und Constitutionen. Man braucht nur die verdienstliche, von<lb n="25"/>unserm Herrn Geh. Kirchenrath <hi rendition="#g">Paulus</hi> veranstaltete <hi rendition="#g">Sammlung der Haupt<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="26" break="no"/><hi rendition="#g">urkunden</hi> der Wirt. Landesgrundverfassung zu betrachten, um zu sehen, daß ein<lb n="27"/>solcher Zustand der Verfassungs-Grundlagen eine unerschöpfliche Rüstkammer für<lb n="28"/>Advocaten und Consulenten zu Deductionen, aber zugleich eine Fassung ist, wo<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>durch die Verfassungskenntniß und damit mehr oder weniger die Sache selbst dem<lb n="30"/><hi rendition="#g">Volke</hi> entzogen wird, eine Fassung, mit der sich die Zeit nicht mehr begnügen<lb n="31"/>kann. Daß in Ansehung dieser Förmlichkeit etwas zu Stande gekommen, und daß<lb n="32"/>ein bloß die <hi rendition="#g">Form</hi> zu betreffen scheinendes Geschäfte auch auf die <hi rendition="#g">Materie</hi><lb n="33"/>Einfluß haben mußte, <seg type="balken">| </seg>davon wird unten noch die Rede seyn. – Was aber die<lb n="34"/>nachtheiligen Folgen betrifft, so können ihnen die sogenannten <hi rendition="#g">wohlthätigen</hi><lb n="35"/>Folgen, vornemlich aber das <hi rendition="#g">Recht,</hi> welches nicht von Folgen abhängig gemacht<lb n="36"/>werden solle, entgegengestellt werden; in Ansehung des letztern insbesondere ist<lb n="37"/>dies auch von den Ständen zur Genüge und zum Ueberdruß geschehen. – Es ent<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>steht mit solcher Auseinandersetzung das gewöhnliche endlose Hin- und Herreden,<lb n="39"/>weil solche Gründe und Gegengründe keine letzte Entscheidung in sich haben,</p>
<pb n="56" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=59" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1076-1077"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>wenn der Praetor fehlt, der diese Entscheidung geben müßte. Worauf es an<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>kommt, ist allein die Natur der Sache, und diese ist im vorliegenden Falle sehr<lb n="3"/>einfach. Die Veränderung, die sich seit Jahrhunderten vorbereitet und spät genug<lb n="4"/>vollendet hat, ist der schon genannte Uebergang der beträchtlichern deutschen<lb n="5"/>Länder aus dem Verhältniß von <hi rendition="#g">Reichslehen</hi> in das Verhältniß von <hi rendition="#g">souverä<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="6" break="no"/><hi rendition="#g">nen Ländern</hi>, d. i. von <hi rendition="#g">Staaten</hi>. In jenen konnten einerseits der <hi rendition="#g">Fürst,</hi> ande<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>rerseits <hi rendition="#g">Land und Leute,</hi> obgleich die letztern als Unterthanen (selbst oft bis<lb n="8"/>zum Grade der Leibeigenschaft,) mit einer Unabhängigkeit einander gegenüber<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>stehen, welche von beyden Seiten sich fast Souveränetätsrechten nähern konnte.<lb n="10"/>Denn zwischen beyden stand Kayser und Reich als ein äußerliches Band, welches<lb n="11"/>beyde in dieser Selbstständigkeit hielt und auch nothdürftig zusammenhielt; wie<lb n="12"/>der Privatmann gegen den Privatmann eine unabhängige Person ist; in den Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>hältnissen, die sie mit einander knüpfen, gehen sie von dem subjectiven Bedürfniß<lb n="14"/>und der Willkühr aus, aber allein, weil sie zugleich in <hi rendition="#g">Einem Staate</hi> sind, eine<lb n="15"/>Obrigkeit und Gerichte über sich haben, werden Verhältnisse zu <hi rendition="#g">Verträgen</hi>, hat<lb n="16"/>es einen <hi rendition="#g">vollständigen</hi> wirklichen Sinn, Verträge zu schließen, und werden die<lb n="17"/>Einzelnen in ihrer Selbstständigkeit und in ihren Verhältnissen aufrecht erhalten. Je<lb n="18"/>unmächtiger aber jene Zwischen- und Obermacht sich bewies, desto schlimmer<lb n="19"/>mußten beyde Theile in ihren Collisionen daran seyn, weil sie, bey ihrer Unab<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>hängigkeit zugleich als Regierung und Unterthanen aneinander gebunden, nicht<lb n="21"/>auseinander kommen konnten.</p>
<p><lb n="22"/>Ein solcher Zustand, in welchem Fürst und Volk durch eine solche äußerliche<lb n="23"/>Macht verknüpft waren, führte es mit <seg type="balken">| </seg>sich, daß eigentliche <hi rendition="#g">Staatsrechte</hi> sich<lb n="24"/>auf Seiten der Unterthanen befanden. Zu Rechten dieser Art gehören die Meisten<lb n="25"/>derjenigen, welche aus dem Lehensverhältnisse flossen; doch wäre es überflüssig,<lb n="26"/>hier solche zu berühren, weil sich in Alt-Wirtemberg nur ein unbedeutender Adel<lb n="27"/>vorfand, dessen Rechte überhaupt von keiner großen Consequenz für das Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>verhältniß waren. Eine wesentliche Erwähnung aber verdient das Recht der vor<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>maligen Wirtembergischen Landstände, die <hi rendition="#g">Steuerkasse</hi> in Händen zu haben. Es<lb n="30"/>war damit das Recht für sie verbunden, nicht nur selbst Diäten zu genießen, son<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>dern auch Beamte, Consulenten und vornemlich einen Ausschuß zu ernennen, und<lb n="32"/>dessen Mitgliedern so wie auch jenen Beamten Besoldungen aus der Steuerkasse<lb n="33"/>anzuweisen. Ja dieser Ausschuß hatte selbst die Verwaltung der Casse, aus der er<lb n="34"/>seine im Ganzen von den Ständen bestimmte Besoldung bezog; aber außerdem<lb n="35"/>erstreckte sich sein Verwaltungsrecht so weit, daß er sich sogar auch Besoldungszu<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>schüsse und Remunerationen decretirte, ferner seinen Mitgliedern so wie andern<lb n="37"/>Individuen für wirkliche oder eingebildete Dienste Belohnungen und Pensionen</p>
<pb n="57" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=60" type="body"/>
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<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>decretirte und ausbezahlte; ja gerade diese Verwendung der Landesgelder <hi rendition="#g">fürs<lb n="2" rend="g-umgekehrt"/>Persönliche,</hi> für sich selbst, welche geheim zu halten die Ehre am allermeisten<lb n="3"/>verschmähen wird, war aller Controlle entzogen. – Der innern Zerrüttung und<lb n="4"/>sittlichen Versumpfung, die in einer solchen Privat-Plünderung und einem solchen<lb n="5"/>Zustande überhaupt liegt, ist die förmliche Staats-Zerrüttung ganz nahe verwandt,<lb n="6"/>daß Landstände durch die Casse, welche sie in Händen haben, sich für sich als eine<lb n="7"/>Art von souveräner Macht, für ihre Zwecke mit äußern Mächten in Verbindung<lb n="8"/>setzen. Von der eignen Casse ist kein großer Schritt zur Unterhaltung eigener<lb n="9"/>Truppen, und es würde nur lächerlich seyn, das letztere Ständen gesetzlich zu<lb n="10"/>verbieten, durch die erstere ihnen aber die Macht und die Mittel dazu in die Hände<lb n="11"/>zu geben. Wenn die vorgenannte Zwischen- und Obermacht des Kaysers und<lb n="12"/>Reichs noch vorhanden war, dann konnte eine solche Folge in einzelnen Fällen<lb n="13"/>verhütet werden; – wo nemlich jene Macht wirksam war, so wie auch im Fall es<lb n="14"/>ihr beliebte; aber es blieb eine Zufälligkeit, ob diese Folge verhütet wurde oder<lb n="15"/>nicht. Aber es fehlte <seg type="balken">| </seg>im deutschen Reiche auch nicht an Fällen, wo Stände zur<lb n="16"/>Haltung eigener Truppen berechtigt waren, wie z. B. in <hi rendition="#g">Ostfriesland</hi> die Stadt<lb n="17"/>Emden, eben so wenig daran, daß in eben diesem Lande, das entfernter von der<lb n="18"/>Einwirkung des Reichs lag, die Stände selbst Truppen gegen ihren Fürsten warben,<lb n="19"/>mit ausländischen Mächten Tractate schlossen und deren Armeen ins Land riefen<lb n="20"/>und sie besoldeten. Es giebt in dieser Rücksicht nicht leicht eine lehrreichere Ge<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>schichte, als die vortreffliche von <hi rendition="#g">Wiarda</hi> verfaßte <hi rendition="#g">Geschichte von Ostfries<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="22" break="no"/><hi rendition="#g">land;</hi> wir sehen darin ein zusammenhängendes Gemählde der schmählichsten,<lb n="23"/>widrigsten und zerstörendsten Zerrüttung, die aus dem Verhältnisse vom Fürsten<lb n="24"/>und von Landständen hervorging, in deren Hände sich Rechte befanden, die der<lb n="25"/>Souveränetät zustehen. In größern Zügen ist dergleichen übrigens z. B. in Frank<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>reichs, Englands Geschichte vorhanden, ehe diese Länder ihre Bildung zu Staaten<lb n="27"/>vollendet hatten, um Pohlens nicht zu erwähnen, nur daß diese Geschichten auch<lb n="28"/>von der ekelhaften Seite, nemlich dem vollständigen Rechts- und Papier-Formalis<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>mus des deutschen Landes, mehr befreyt sind.</p>
<p><lb n="30"/>Dem genannten Geschichtschreiber waren die Archive der Ostfriesischen Land<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>stände, bey denen er selbst in Diensten steht und auf deren Auftrag er sein Werk<lb n="32"/>schrieb, geöffnet. Die Wirtembergischen Landstände haben eine solche Geschichte<lb n="33"/>nicht veranlaßt; den berühmten <hi rendition="#g">Moser</hi>, der dazu befähigt, der auch ihr Consulent<lb n="34"/>war, haben sie aus ihrer Mitte vertrieben. Doch unter andern Einzelnheiten, die<lb n="35"/>dem Publicum vorliegen, zeichnet sich eine Broschüre aus, die in eine Seite des<lb n="36"/>berührten Gegenstandes, in <hi rendition="#g">die unabhängige ständische Cassenverwal<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="37" break="no"/><hi rendition="#g">tung</hi> während einer Periode wenigstens, Blicke thun läßt, und unter dem Titel<lb n="38"/>erschienen ist: <hi rendition="#g">Die Verwaltung der Wirtembergischen Landeskasse<lb n="39" rend="g-umgekehrt"/>durch die vormaligen, nun kassirten Ausschüsse der Wirtembergi-</hi></p>
<pb n="58" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=61" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1078-1080"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">schen Landstandschaft; aus landschaftlichen Rechnungen, Akten und<lb n="2" rend="g-umgekehrt"/>Urkunden gezogen</hi> (ohne Druckort) 1799. Die Landesversammlung, welche im<lb n="3"/>J. 1796 nach etwa 25 Jahren wieder einmal zusammenberufen wurde, untersuchte<lb n="4"/>die Rechnungen der von ihr <seg type="balken">| </seg>vorgefundenen <hi rendition="#g">Ausschüsse</hi>; die genannte Bro<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>schüre liefert wenigstens einen Theil der Resultate dieser Untersuchung. Die Vor<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>rede sagt darüber summarisch: »Die Resultate dieser Rechnungen enthalten nicht<lb n="7"/>nur etliche Tonnen Goldes, welche <hi rendition="#g">gesetzwidrig</hi> verwendet worden sind; son<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>dern sie laufen in <hi rendition="#g">Millionen</hi>, und betragen von dem letztern Landtage 1771 bis zu<lb n="9"/>Anfange des gegenwärtigen, im März 1797, wo dem Unwesen ein Ende gemacht<lb n="10"/>wurde, die enorme Summe von 4,238,000 fl., sage: <hi rendition="#g">Vier Millionen, zwey<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="11" break="no"/><hi rendition="#g">hundert acht und dreyßig tausend Gulden Staatsvermögen,</hi> über deren<lb n="12"/><hi rendition="#g">treue</hi> Verwaltung und Verwendung die Ausschüsse <hi rendition="#g">Eid</hi> und <hi rendition="#g">Pflicht</hi> hatten.«</p>
<p><lb n="13"/>Dies Resultat mag hinreichend seyn zu erwähnen; ein detaillirtes Gemählde, wie<lb n="14"/>tief die Unabhängigkeit diese ständische Verwaltung hat sinken lassen, daraus<lb n="15"/>auszuziehen, gehört nicht hieher. Es wären insbesondre die vielfachen Remunera<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>tionen auszuheben, welche die Ausschuß-Mitglieder für jedes bedeutende und<lb n="17"/>unbedeutende Geschäft außer ihrem ordentlichen Gehalt (z. B. einem Canzellisten<lb n="18"/>dafür, daß er sich nach dem Befinden des Herzogs erkundigte) sich selbst zutheil<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>ten, und so manches, was eine förmliche Prellerey scheint genannt werden zu<lb n="20"/>können, wobey dieselben Familien-Nahmen besonders häufig vorkommen. Als<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>denn wären auch die saubern Proben diplomatischer Versuche und Sendungen,<lb n="22"/>und vornemlich deren Belohnungen merkwürdig; in der Rechnung von 1778–81<lb n="23"/>kommt eine Summe von 5000 fl. vor, die einem auswärtigen Hofrath im J. 1770<lb n="24"/>zu einer Reise nach <hi rendition="#g">Petersburg</hi> übermacht wurden, um die <hi rendition="#g">dort verlegenen</hi><lb n="25"/>(??) Landesangelegenheiten zu betreiben; eine Reise nach München in Commerz<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>angelegenheiten à 8700 fl. u.s.w. – Es hilft nichts zu sagen, daß Vergeudungen und<lb n="27"/>Plünderungen der Staatskasse <hi rendition="#g">Misbräuche</hi> und <hi rendition="#g">Gesetzwidrigkeiten</hi> gewesen<lb n="28"/>seyn; wenn in 26 Jahren die Summe von gesetzwidrig verwendetem Landesgelde<lb n="29"/>sich auf 4 Millionen belaufen kann, so taugen gewiß die Gesetze nicht, bey wel<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>chen dergleichen Gesetzwidrigkeit möglich ist; eine gute Verfassung ist ja wohl<lb n="31"/>nur dann eine solche, wenn durch sie Gesetzwidrigkeiten bestraft und noch mehr<lb n="32"/>verhütet werden. – Wenn <seg type="balken">| </seg>solches geschah am grünen Holze, möchte man fragen,<lb n="33"/>was soll's am dürren werden? Wenn Plünderung und Vergeudung geschah zu<lb n="34"/>einer Zeit, wo Kayser und Reichsgerichte noch über den Landständen standen, –<lb n="35"/>wo die Stände selbst einen langwierigen, höchst kostspieligen Proceß gegen ihren<lb n="36"/>Fürsten wegen Erpressungen und Gesetzwidrigkeiten beendigt, und eine große<lb n="37"/>Schuldenmasse, – deren Abtragung seit bald 50 Jahren bis diese Stunde noch nicht</p>
<pb n="59" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=62" type="body" subtype="apparat"/>
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<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>vollendet seyn mag, übernommen hatten; – zu einer Zeit, die man als eine Zeit<lb n="2"/>deutscher Redlichkeit, landständischer Würdigkeit, einer durch die Verfassung<lb n="3"/>erschaffnen Glückseligkeit, im Gegensatze gegen das Verderben, den Luxus und<lb n="4"/>das Unrecht neuerer Zeit lobpreisen hört!</p>
<p><lb n="5"/>Das Uebel aber, daß die Selbstständigkeit der Landstände es ihnen möglich<lb n="6"/>machte, die Staatskasse zu plündern, bleibe nun eine natürliche Folge, oder es<lb n="7"/>könne ihm durch Gesetze und veränderte Einrichtungen gesteuert werden, so<lb n="8"/>bleibt immer der weit größere Uebelstand im Verhältniß zum Staat, daß die<lb n="9"/>Selbstständigkeit der Landstände in der Disposition und Verwaltung einer Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>kasse es ihnen möglich macht, den Gang des Staates zu erschweren, ja zu hemmen,<lb n="11"/>theils nach der Seite der innern Angelegenheiten, theils insbesondere nach der Seite<lb n="12"/>des politischen Verhältnisses zu andern Staaten, welches den Landständen ohnehin<lb n="13"/>entfernter liegt, ja oft verhaßt ist, den deutschen aber überhaupt bisher fremd war.<lb n="14"/>Der Einfall, Landständen oder welcher Corporation im Staate es sey, eine von der<lb n="15"/>Regierung unabhängige Militärmacht und Armee in die Hände geben zu wollen,<lb n="16"/>würde allgemein als eine den Staat zertrümmernde Maßregel angesehen werden;<lb n="17"/>aber es wäre kein großer Unterschied, wenn die Disposition der ganzen oder eines<lb n="18"/>Theils der Staatskasse und die Befugniß, daraus Besoldungen und Pensionen zu<lb n="19"/>ertheilen, einer solchen Corporation zustehen sollte. Es kann scheinen, daß Stände<lb n="20"/>eines vormaligen deutschen Landes, welche eine solche Disposition hatten, wenn<lb n="21"/>ihnen diese nicht mehr zugestanden wird, an Befugniß und Macht sehr viel ver<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>lieren. Allein es ist schon bemerkt worden, daß durch die Veränderung eines<lb n="23"/>Landes aus einem Reichs-Lehen in einen souveränen Staat, <seg type="balken">| </seg>die Stände unendlich<lb n="24"/>an Befugniß und Macht gewonnen, und nur um dieses neuen Zuwachses willen,<lb n="25"/>mit demselben jene frühere Befugniß nicht vereinigt bleiben kann. Der Staat<lb n="26"/>würde mit solchen Bestimmungen aufhören, ein Staat zu seyn, und durch die zwey<lb n="27"/>souveräne Gewalten, die sich in ihm befänden, zertrümmert werden; – oder viel<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>mehr die Einheit würde sich herstellen, entweder, daß die sogenannten Stände, wie<lb n="29"/>wir dies in der neuern Geschichte gesehen, die bisherige Regierung stürzten und an<lb n="30"/>sich rissen, oder, was wir gleichfalls gesehen, daß die Regierungen solche Land<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>stände fortjagten und Staat und Volk dadurch retteten. Die größte Garantie und<lb n="32"/>Sicherheit der Landstände ist gerade dies, daß sie eine der Natur der Sache wider<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>sprechende Macht nicht besitzen; das thörigste dagegen, in einer solchen Macht für<lb n="34"/>sich und für das Volk einen Schutz zu suchen; denn eine solche Macht macht es<lb n="35"/>zum Recht und früher oder später zur Nothwendigkeit, solche Landstände aufzu<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>heben.</p>
<p><lb n="37"/>Es ist noch hinzuzufügen, daß mit der qualitativen Verschiedenheit eines Lehens</p>
<pb n="60" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=63" type="body"/>
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<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>und eines Staates auch die <hi rendition="#g">nähere Förmlichkeit</hi> ganz verändert ist, die in jenem<lb n="2"/>das <hi rendition="#g">Verhältniß</hi> zwischen Fürst und Unterthanen hatte. Indem Fürst und Land als<lb n="3"/>Eigenthümer und Inhaber von besondern Gerechtsamen in der Weise von <hi rendition="#g">Privat-</hi><lb n="4" break="no"/><hi rendition="#g">Berechtigten</hi> einander gegenüber, und so unter einem Dritten, der Gewalt von<lb n="5"/>Kayser und Reich, standen, waren sie als unter einem Prätor im Falle <hi rendition="#g">Verträge</hi><lb n="6"/>mit einander schließen und sich nach der Weise des Privatrechts gegen einander<lb n="7"/>verhalten zu können. Auch in neuerer Zeit, wo wahrhaftere Begriffe an die Stelle<lb n="8"/>der vormals gedanken- und vernunftlos genommenen Vorstellung, daß die Regie<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>rungen und die Fürsten auf göttlicher Autorität beruhen, getreten sind, hat der<lb n="10"/>Ausdruck: <hi rendition="#g">Staatsvertrag</hi>, noch immer den falschen Gedanken zu enthalten<lb n="11"/>geschienen, als ob im Staate auf das Verhältniß von Fürst und Unterthanen, von<lb n="12"/>Regierung und Volk, der Begriff vom <hi rendition="#g">Vertrag</hi> wahrhaft passen und die gesetz<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>lichen Bestimmungen des <hi rendition="#g">Privatrechts,</hi> welche aus der Natur eines Vertrags<lb n="14"/>folgen, hier ihre Anwendung finden könnten, ja sollten. Ein geringes Nachdenken<lb n="15"/>läßt erkennen, daß der Zusammenhang von Fürst und Unter<seg type="balken">|</seg>than, von Regierung<lb n="16"/>und Volk eine <hi rendition="#g">ursprüngliche, substantielle Einheit</hi> zur Grundlage ihrer<lb n="17"/>Verhältnisse hat, da im Vertrage hingegen vielmehr vom Gegentheil, nemlich der<lb n="18"/>gleichen Unabhängigkeit und Gleichgültigkeit beyder Theile gegen einander aus<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>gegangen wird; eine Vereinbarung, die sie mit einander, über etwas eingehen, ist<lb n="20"/>ein zufälliges Verhältniß, das aus dem subjectiven Bedürfniß und der Willkühr<lb n="21"/>beyder herkommt. Von einem solchen Vertrage unterscheidet sich der Zusammen<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>hang im Staate wesentlich, der ein objectives, nothwendiges, von der Willkühr<lb n="23"/>und dem Belieben unabhängiges Verhältniß ist; es ist an und für sich eine Pflicht,<lb n="24"/>von der die Rechte abhängen; im Vertrag dagegen räumt die Willkühr gegenseitig<lb n="25"/>Rechte ein, aus denen dann erst Pflichten fließen. – Mit dem Uebergange eines<lb n="26"/>Landes aus seiner Reichslehenschaft in einen Staat ist die vorherige, durch eine<lb n="27"/>dritte Zwischen- und Obergewalt vermittelnde Selbstständigkeit der beyden Seiten,<lb n="28"/>und damit auch das ganze Vertragsverhältniß hinweggefallen.</p>
<p><lb n="29"/>Der Grundirrthum der Stellung, die sich die Wirtembergischen Landstände<lb n="30"/>gaben, liegt hierin, daß sie von einem <hi rendition="#g">positiven Rechte</hi> ausgehen, sich ganz nur<lb n="31"/>ansahen, als ob sie noch auf diesem Standpunkte ständen, und das Recht nur fodern<lb n="32"/>aus dem Grunde, weil sie es vormals besessen haben. Sie handelten, wie ein Kauf<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>mann handeln würde, der auf ein Schiff hin, das sein Vermögen enthielt, das aber<lb n="34"/>durch Sturm zu Grunde gegangen ist, noch dieselbe Lebensart fortsetzen und<lb n="35"/>denselben Credit von andern darauf fodern wollte, – oder wie ein Gutsbesitzer,<lb n="36"/>dem eine wohlthätige Ueberschwemmung den Sandboden, den er besaß, mit<lb n="37"/>fruchtbarer Dammerde überzogen hätte, und der sein Feld auf dieselbe Weise<lb n="38"/>beackern und bewirthschaften wollte als vorher. –</p>
<p><lb n="39"/>Man sieht in der Art, wie sich die in Wirtemberg berufenen Landstände gehal-</p>
<pb n="61" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=64" type="body" subtype="apparat"/>
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<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>ten, gerade das Widerspiel von dem, was vor 25 Jahren in einem benachbarten<lb n="2"/>Reiche begann und was damals in allen Geistern wiedergeklungen hat, daß nemlich<lb n="3"/>in einer Staatsverfassung nichts als gültig anerkannt werden solle, als was nach dem<lb n="4"/>Recht der Vernunft anzuerkennen sey. Man konnte die Besorgniß haben, als ob<lb n="5"/>der Sauerteig <seg type="balken">| </seg>der revolutionären Grundsätze jener Zeit, der abstracten Gedanken<lb n="6"/>von Freyheit, in Deutschland noch nicht ausgegohren und verdaut sey, und<lb n="7"/>Ständeversammlungen sich zur Gelegenheit machen würden, ähnliche Versuche zu<lb n="8"/>machen, und Verwirrungen und Gefahren herbeyzuführen. Wirtemberg hat das,<lb n="9"/>allerdings auch bis auf diesen Grad tröstliche Beyspiel gegeben, daß solcher böse<lb n="10"/>Geist nicht mehr spucke, zugleich aber auch, daß die ungeheure Erfahrung, die in<lb n="11"/>Frankreich und außer Frankreich, in Deutschland so gut als dort gemacht gewor<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>den ist, für diese Landstände verlohren war, – die Erfahrung nemlich, daß das<lb n="13"/>Extrem des steifen Beharrens auf dem positiven Staats-Rechte eines verschwunde<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>nen Zustandes, und das entgegengesetzte Extrem einer abstracten Theorie und eines<lb n="15"/>seichten Geschwätzes, gleichmäßig die Verschanzungen der Eigensucht und die<lb n="16"/>Quellen des Unglücks in jenem Lande und außer demselben gewesen sind. – Die<lb n="17"/>Wirtembergischen Landstände haben auf dem Standpunkte wieder anfangen wol<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>len, worauf die vormaligen Landstände sich befanden; sie haben sich auf den <hi rendition="#g">In<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="19" break="no"/><hi rendition="#g">halt</hi> der königlichen Verfassungsurkunde nicht eingelassen, und nicht gefragt und<lb n="20"/>zu beweisen gesucht, was und daß Etwas vernünftiges Recht sey; sondern sind<lb n="21"/>schlechthin auf dem Formalismus beharrt, ein altes positives Recht zu fodern, auf<lb n="22"/>den Grund, daß es positiv und vertragsmäßig gewesen sey. Man mußte den Beginn<lb n="23"/>der französischen Revolution als den Kampf betrachten, den das vernünftige Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>recht mit der Masse des positiven Rechts und der Privilegien, wodurch jenes unter<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>drückt worden war, einging; in den Verhandlungen der Wirtemb. Landstände<lb n="26"/>sehen wir denselben Kampf dieser Principien, nur daß die Stellen verwechselt sind.<lb n="27"/>Wenn damals die Majorität der französ. Reichsstände und die Volksparthie die<lb n="28"/>Rechte der Vernunft behauptete und zurückfoderte, und die Regierung auf der<lb n="29"/>Seite der Privilegien war, so stellte in Wirtemberg vielmehr der König seine Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>fassung in das Gebiet des vernünftigen Staatsrechts; die Landstände werfen sich<lb n="31"/>dagegen zu Vertheidigern des Positiven und der Privilegien auf; ja sie geben das<lb n="32"/>verkehrte Schauspiel, daß sie dieses im Namen des Volkes thun, gegen dessen <seg type="balken">|</seg><lb n="33" break="no"/>Interesse noch mehr, als gegen das des Fürsten jene Privilegien gerichtet sind.</p>
<p><lb n="34"/>Man konnte von den Wirtembergischen Landständen sagen, was von den<lb n="35"/>französischen Remigranten gesagt worden ist, <hi rendition="#g">sie haben nichts vergessen und<lb n="36" rend="g-umgekehrt"/>nicht gelernt</hi>; sie scheinen diese letzten 25 Jahre, die reichsten, welche die Welt<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>geschichte wohl gehabt hat, und die für uns lehrreichsten, weil ihnen unsere Welt</p>
<pb n="62" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=65" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1084-1085"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>und unsere Vorstellungen angehören, <hi rendition="#g">verschlafen</hi> zu haben. Es konnte kaum<lb n="2"/>einen furchtbarern Mörser geben, um die falschen Rechtsbegriffe und Vorurtheile<lb n="3"/>über Staatsverfassungen zu zerstampfen, als das Gericht dieser 25 Jahre, aber diese<lb n="4"/>Landstände sind unversehrt daraus hervorgegangen, wie sie vorher waren. – <hi rendition="#g">Altes<lb n="5" rend="g-umgekehrt"/>Recht und alte Verfassung</hi>, sind eben so schöne, große Worte, als es frevel<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>haft klingt, <hi rendition="#g">einem Volke seine Rechte zu rauben</hi>. Allein ob das, was altes<lb n="7"/>Recht und Verfassung heißt, recht oder schlecht ist, kann nicht aufs Alter an<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>kommen; auch die Abschaffung des Menschenopfers, der Sklaverey, des Feudal-<lb n="9" break="no"/>Despotismus und unzähliger Infamien war immer ein Aufheben von etwas, das ein<lb n="10"/>altes Recht war. Man hat oft wiederholt, daß <hi rendition="#g">Rechte nicht verlohren gehen<lb n="11" rend="g-umgekehrt"/>können, daß hundert Jahre Unrecht kein Recht machen könne</hi>, – man<lb n="12"/>hätte hinzusetzen sollen, wenn auch das hundertjährige <hi rendition="#g">Unrecht</hi> diese hundert<lb n="13"/>Jahre lang <hi rendition="#g">Recht</hi> geheißen hätte; ferner daß hundertjähriges und wirkliches posi<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>tives <hi rendition="#g">Recht</hi> mit Recht zu Grunde geht, wenn die Basis wegfällt, welche die Be<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>dingung seiner Existenz ist. Wenn man das Belieben hat, leeres Stroh zu dreschen,<lb n="16"/>so mag man behaupten, daß dem einen Ehegatten auch noch nach dem Tode des<lb n="17"/>andern sein Recht als Recht auf den andern, dem Kaufmann, dessen Schiff von der<lb n="18"/>See verschlungen worden, noch sein Recht auf dasselbe verbleibe. Es ist von jeher<lb n="19"/>die Krankheit der Deutschen gewesen, sich an solchen Formalismus zu hängen und<lb n="20"/>damit herumzutreiben. So ist denn auch noch bey dieser Wirtembergischen<lb n="21"/>Ständeversammlung beynahe der ganze Inhalt ihrer Thätigkeit auf die unfruchtbare<lb n="22"/>Behauptung eines formellen Rechts mit Advocaten-Eigensinn beschränkt. Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>gebens versuchten einige wenige Stimmen sie auf die Sache <seg type="balken">| </seg>selbst zu führen,<lb n="24"/>unter andern der Präsident der Versammlung, der Herr Fürst zu <hi rendition="#g">Hohenlohe-</hi><lb n="25" break="no"/><hi rendition="#g">Oehringen</hi>, sie gelegentlich von dem processualischen Gange abzubringen; hatte<lb n="26"/>ja der Mörser, in welchem die Zeit 25 Jahre lang zerstoßen worden, nichts auf sie<lb n="27"/>vermocht.</p>
<p><lb n="28"/>Aus diesem Verhalten der Landstände, sich in dem Formalismus des positiven<lb n="29"/>Rechts und dem Standpunkt des Privatrechts zu halten, wo es sich vom vernünf<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>tigen und vom Staats-Recht handelte, folgt für die Geschichte ihrer anderthalb<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>jährigen Verhandlungen, daß sie höchst leer an Gedanken sind, und für einen so<lb n="32"/>großen Gegenstand, als der ihnen vorgelegte, <hi rendition="#g">die freye Verfassung eines<lb n="33" rend="g-umgekehrt"/>deutschen Staats itziger Zeit</hi>, wenig oder fast nichts lehrreiches enthalten.<lb n="34"/>Statt einer fruchtbaren Arbeit bietet sich daher fast nur eine äußerliche Geschichte<lb n="35"/>dar, von der jetzt der Hauptgang anzugeben ist.</p>
<p><lb n="36"/>Es ist schon angeführt worden, daß nachdem der König am 15ten März 1815 die<lb n="37"/>Ständeversammlung feyerlich eröffnet, und nach Uebergabe der Constitutionsur-</p>
<pb n="63" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=66" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1085-1086"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>kunde sie sich selbst überlassen hatte, Hr. Graf von Waldek, kein Alt-Wirtem<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>berger, auch nicht für sich ein Viril-Stimmführer, sondern ein Substitut eines<lb n="3"/>solchen, mit einer Rede auftrat, welche mit dem vorhin erwähnten Lobe des<lb n="4"/>Königs begann, des »erhabenen Monarchen, der <hi rendition="#g">seltene</hi> Stärke bewiesen,<lb n="5"/>Wirtemberg beträchtlich <hi rendition="#g">ausgedehnt</hi>, und nun die von seinen Erlauchten Ahn<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>herrn, – lauter Fürsten von <hi rendition="#g">seltenen</hi> Eigenschaften, auf <hi rendition="#g">ewig</hi> gegründete Verfas<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>sung herstellt.« – Es konnte nicht wohl anders gemacht werden, als daß die erste<lb n="8"/>Aeußerung von Seiten der Ständeversammlung, wenn nicht eine Anerkennung der<lb n="9"/>so eben vollzogenen königlichen Handlung, seinem Reiche eine Verfassung zu<lb n="10"/>geben, doch eine sich als schicklich zeigende Lobpreisung ins allgemeine enthielt.<lb n="11"/>Diese Lobpreisung ist nun, wie die ganze Rede, so geschraubt und zweydeutig<lb n="12"/>gehalten, jedem Worte so der Stempel der Feinheit aufgedrückt, daß die Stände<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>versammlung sich darin der Geschicklichkeit ihres Redners, nach Außen die<lb n="14"/>schuldige Devotion bewiesen, nach Innen aber Alles vorbehalten zu haben, er<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>freuen konnte; – der König dagegen und das Ministerium <seg type="balken">| </seg>konnte diese verdreh<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>ten und versteckten Ausdrücke als Hohn aufnehmen, um so mehr, als ihm aus<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>drücklich der <hi rendition="#g">Entschluß</hi> zugeschrieben wird, das <hi rendition="#g">seit Jahrhunderten als<lb n="18" rend="g-umgekehrt"/>wohlthätig anerkannte Band</hi> zwischen dem Regenten und <hi rendition="#g">allen</hi> Ständen des<lb n="19"/>Staates und eine <hi rendition="#g">alle</hi> Theile <hi rendition="#g">zufriedenstellende</hi> Constitution <hi rendition="#g">herzustellen</hi>,<lb n="20"/>und die seit 9 Jahren geschehene <hi rendition="#g">Aufhebung</hi> der von den <hi rendition="#g">Erlauchten Ahnen</hi><lb n="21"/>für <hi rendition="#g">ewige</hi> Zeiten <hi rendition="#g">gegründete Verfassung</hi> wieder <hi rendition="#g">aufzuheben</hi>. Man konnte<lb n="22"/>diese Versicherung für eine kecke Voraussetzung nehmen, wenn sogleich und nur<lb n="23"/>in ihrem Sinne gehandelt worden; aber sie mochte, wie gesagt, mehr nur höhnisch<lb n="24"/>und hämisch erscheinen, da die Beschwerniß der Ständeversammlung gleich von<lb n="25"/>dieser ersten Sitzung an nur den Inhalt hatte, daß im Gegentheil der König eben<lb n="26"/>jene alte Verfassung <hi rendition="#g">nicht</hi> habe wiederherstellen wollen, daß mit der von ihm<lb n="27"/>herrührenden Verfassung vielmehr <hi rendition="#g">kein einziger</hi> der Stände seines Staates, <hi rendition="#g">kein<lb n="28" rend="g-umgekehrt"/>Theil</hi> desselben (außer dem Könige selbst und seinen Ministern) <hi rendition="#g">zufrieden</hi> sey.</p>
<p><lb n="29"/>Der weitere Verfolg dieser Rede ist eine historische Zusammenstellung der<lb n="30"/>Schicksale Wirtembergs unter seiner Verfassung; als allgemeines Resultat erscheint,<lb n="31"/>daß der Zustand des Landes zu allen Zeiten, <hi rendition="#g">während es jene Verfassung<lb n="32" rend="g-umgekehrt"/>hatte, elend, niedergedrückt, unglücklich</hi> war. Hieraus wird der mit<lb n="33"/>solcher Prämisse contrastirende Schluß gemacht, »daß die alte Wirtembergische<lb n="34"/>Verfassung das Land seit Jahrhunderten <hi rendition="#g">beglückt</hi>, daß sie die entschiedensten<lb n="35"/>Vorzüge vor <hi rendition="#g">allen</hi> Verfassungen <hi rendition="#g">anderer</hi> Länder habe, <hi rendition="#g">ohne Zweifel</hi> von<lb n="36"/>jeher die beste Verfassung eines deutschen Landes, der Gegenstand nicht allein der<lb n="37"/>Bewunderung Deutschlands, sondern <hi rendition="#g">sogar</hi> wiederholt der <hi rendition="#g">Aufmerksamkeit</hi></p>
<pb n="64" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=67" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="1086-1087"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>Englands gewesen sey.« Hiemit und weil in ihr alles vertragsmäßig bestimmt, und<lb n="2"/>nichts Zweifelhaftes, weil sie garantirt, von allen Regenten beschworen sey, das<lb n="3"/>Volk nicht auf sie Verzicht geleistet habe u.s.f., sey sie ganz allein als <hi rendition="#g">Grundge<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="4" break="no"/><hi rendition="#g">setz</hi> und <hi rendition="#g">Grundvertrag</hi> anzuerkennen. Einige Modificationen, welche durch die<lb n="5"/>veränderten Umstände nothwendig geworden, die oben erwähnten, seyen nur auf<lb n="6"/>sie zu gründen. <seg type="balken">| </seg>Die hiernach vom Redner vorgeschlagene und von der Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>sammlung angenommene Addresse drückt diese Gedanken nicht in directem Style<lb n="8"/>aus, sondern bringt sie schieferweise in die Form von indirecten <hi rendition="#g">Hypothesen</hi>, auf<lb n="9"/>folgende Weise: <hi rendition="#g">Wenn</hi> das Volk Repräsentanten nur gewählt habe, in der Voraus<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>setzung, daß die alte vererbte, Wirtemberg seit Jahrhunderten beglückt <hi rendition="#g">habende</hi>,<lb n="11"/>bestätigte u.s.f. Verfassung, allen Modificationen zu Grund gelegt werden müsse,<lb n="12"/><hi rendition="#g">wenn</hi> ferner die Mehrzahl der Standesherrn sich ihre Rechte und den Ausspruch<lb n="13"/>des Congresses vorbehalten müssen, so erkennen die Stände mit <hi rendition="#g">allerunt<seg rend="g-umgekehrt">.</seg><lb n="14" rend="g-umgekehrt"/>Danke</hi>, daß der König in der Eröffnung von diesem Tage ihnen eine <hi rendition="#g">Veranlas<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="15" break="no"/><hi rendition="#g">sung</hi> zur <hi rendition="#g">Berathung</hi> über die <hi rendition="#g">Anwendung der neuern Verhältnisse</hi> auf<lb n="16"/><hi rendition="#g">die alten Verhältnisse des Landes</hi> an die Hand gegeben habe. So <hi rendition="#g">wie</hi> daher<lb n="17"/>die Versammlung sich <hi rendition="#g">vorbehalten</hi> müsse, <hi rendition="#g">den Erfolg</hi> ihrer <hi rendition="#g">Berathung</hi> dem<lb n="18"/>Könige vorzutragen, so zweifeln sie nicht u.s.f.</p>
<p><lb n="19"/>Ganz anders als dieser hypothetische versteckende Styl lautet, ganz anders als daß<lb n="20"/>nur eine <hi rendition="#g">Berathung</hi> vorbehalten, daß ein <hi rendition="#g">Erfolg</hi> einer Berathung erst künftig,<lb n="21"/>und wenn ein solcher erhalten werde, alsdann dem Könige vorgetragen werden<lb n="22"/>sollte, spricht die Versammlung gleich in ihrer nächsten Sitzung die Meynung ihrer<lb n="23"/>Addresse ausdrücklich dahin aus, daß sie damit erklärt habe, nur auf die <hi rendition="#g">Basis der<lb n="24" rend="g-umgekehrt"/>Alt-Wirtembergischen Verfassung</hi> könne über die neuern durch besondere<lb n="25"/>Umstände herbeygeführten Modificationen <hi rendition="#g">unterhandelt</hi> werden.</p>
<p><lb n="26"/>Auf die Rede des Herrn Grafen von Waldek und die Ablesung seiner vorbereite<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>ten Addresse erfolgte, nachdem nur noch ein Deputirter einige auffordernde Be<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>merkungen zur Unterzeichnung der Addresse gemacht, die stumme <hi rendition="#g">einmüthige</hi><lb n="29"/>Annahme derselben von der Versammlung.</p>
<p><lb n="30"/>Der <hi rendition="#g">abgewogene</hi>, einerseits mit Keckheit, die man sogar Hohn nennen konnte,<lb n="31"/>durchwobene und andererseits geschrobene, versteckte, steife Berichtsstyl und<lb n="32"/>Inhalt der Rede und Addresse ist schon bemerklich gemacht worden. Die diplo<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>matischen Verhandlungen neuerer Zeit zeigen bey aller Vorsicht, Besonnenheit,<lb n="34"/>und Abgewogenheit der Ausdrücke eine offene, directe, würdige Haltung, und bey<lb n="35"/>der größten Klugheit am wenigsten eine selbstgefällige Pfiffigkeit. Wie viel mehr<lb n="36"/>hätte man von einer deutschen Ständeversammlung Freymüthigkeit, Lebendigkeit<lb n="37"/>und würdige Offenheit in ihrer ersten Erklärung erwarten sollen, statt der an<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>widernden Geschrobenheit und Verstecktheit und dann der Stummheit, womit sich<lb n="39"/>die übrige Versammlung hinter jene Geschrobenheit steckte!<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<pb n="65" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=68" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1088, 1153"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>Aber worauf sie sich hiebey nachher immer sehr viel zu gute that, ist die <hi rendition="#g">Ein<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="2" break="no"/><hi rendition="#g">müthigkeit</hi>, womit der Beschluß, die Addresse anzunehmen, gefaßt worden sey.<lb n="3"/>Welche Bewandniß es hiemit und mit der äußern Manier, die Addresse in der<lb n="4"/>Sitzung durchzusetzen, gehabt habe, zeigt die folgende Sitzung und der fernere<lb n="5"/>Verlauf der Verhandlungen. In dieser Sitzung (vom 17. März) verwahren sich<lb n="6"/><hi rendition="#g">sechs Herren von Adel</hi>, gegen die in der Addresse enthaltene Angabe, daß der<lb n="7"/>anwesende <hi rendition="#g">Gesammtadel</hi> sich seine Rechte vorbehalten habe. Ihre hierüber<lb n="8"/>abgegebene Erklärung führt an, daß die Vorträge der zwey Mitglieder, wovon die<lb n="9"/>Addresse die Folge gewesen, theils so schnell, theils mit so schwacher Stimme<lb n="10"/>vorgetragen worden, daß sie nicht vernommen werden konnten; ferner ist be<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>merkt, daß das <hi rendition="#g">Aufstehen von den Sitzen</hi> die Stelle einer förmlichen Abstim<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>mung habe vertreten sollen, die Veranlassung und der Zweck dieses Aufstehens sey<lb n="13"/>aber nicht allgemein bekannt gewesen. – Die Förmlichkeit des Abstimmens mußte<lb n="14"/>in einer Versammlung vor Allem aus bestimmt und den Mitgliedern bekannt seyn;<lb n="15"/>wenn auch für den ersten Augenblick eine Art und Weise zu erfinden war, mußte<lb n="16"/>sie von einer Aeußerung und Erklärung begleitet werden, daß ihre Bedeutung<lb n="17"/>keinem Zweifel unterliegen konnte. Das Bild der Stummheit macht sich durch die<lb n="18"/>Erwähnung des schnellen Ablesens der Vorträge und der leisen Stimme dabey,<lb n="19"/>vollständig. Ist dies ein Bild, des ersten Auftretens einer Ständeversammlung<lb n="20"/>würdig, eines Auftretens, womit sie den entscheidenden, ja ihren einzigen Beschluß<lb n="21"/>für immer faßte? – Jene sechs Mitglieder gaben die unumwundene Erklärung, daß<lb n="22"/>sie die vom Könige gegebene Constitution dankbarlich annehmen. Diese Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>drücklichkeit sticht sehr mit den Wendungen der Addresse ab, auf deren Sinn man<lb n="24"/>sonst vorbereitet und unterrichtet seyn mußte, um zu wissen, daß er die Nicht-<lb n="25" break="no"/>Annahme der Constitution seyn sollte. Offener und einer Versammlung von deut<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>schen Männern und Volksrepräsentanten würdiger hätte es gelassen, wenn sie ihre<lb n="27"/>Nicht-Annahme der königl. Verfassung eben so unumwunden erklärt hätte, als<lb n="28"/>jene sechs Adelichen ihre Annahme. Es wird im Folgenden zuweilen der gegen den<lb n="29"/>König zu beobachtenden <hi rendition="#g">Delicatesse</hi> erwähnt; die ächte Delicatesse liegt aber<lb n="30"/>ohne Zweifel in einer gebildeten Freymüthigkeit, und das gegen den König und<lb n="31"/>gegen sich selbst undelicateste Benehmen und Ton ist wohl die oben erwähnte<lb n="32"/>Geschrobenheit und Haltung.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="33"/>Wichtiger ist jedoch, daß einem Haupt-Beschlusse nicht blos zwey die Materie<lb n="34"/>beynah nicht berührenden Vorträge hätten vorangehen müssen, daß überhaupt die<lb n="35"/><hi rendition="#g">Einmüthigkeit</hi> des Beschlusses, statt für einen Vorzug gelten zu können, viel<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>mehr der Versammlung zum größten Vorwurf und Tadel gereichen mußte. Man<lb n="37"/>sieht eine Ständeversammlung, wohl der großen Mehrheit nach, über ihren Be-</p>
<pb n="66" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=69" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1153-1154"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>schluß schon zum voraus einverstanden und die Sache im Stillen abgemacht. Ein<lb n="2"/>anderer Theil zeigt späterhin wohl zum Theil eine <hi rendition="#g">Opposition</hi>, vornehmlich<lb n="3"/>aber zeigt er gänzliche Gleichgültigkeit gegen den Nerv des Beschlusses, nemlich<lb n="4"/>gegen <hi rendition="#g">die alte Verfassung</hi>; dieser Theil macht für sich weder einen Anspruch<lb n="5"/>auf das formelle Recht, noch auf den Inhalt derselben; sondern will nur eine gute,<lb n="6"/>und daher vielmehr eine bessere Verfassung als die altwirtembergische. – Man sieht<lb n="7"/>daher eine in ihrem Verhältnisse noch neue Versammlung, welche von der Un<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>kenntniß ihrer Bestandtheile, der Ungewißheit dessen, was werden soll, der Unge<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>wohntheit und Ungeübtheit zur Zurückhaltung und Stummheit gebracht ist, und<lb n="10"/>welcher die Geschrobenheit und versteckende Entschiedenheit einiger Mitglieder<lb n="11"/>imponirt. Wenn die Versammlung ihre Stellung und Begriff klarer und muthiger<lb n="12"/>erfaßt hätte, so hätte sie vielmehr die größte Offenheit und Ausführlichkeit zu<lb n="13"/>ihrem Gesetze machen, und statt stumm zu seyn, es für das Größte halten müssen,<lb n="14"/>da es ihr eingeräumt worden, das Wort zu haben. Wäre die Einmüthigkeit auch<lb n="15"/>der wirklichen Intention nach vorhanden gewesen, oder aus Einschüchterung und<lb n="16"/>Mangel an Selbstzutrauen hervorgegangen, so <seg type="balken">| </seg>mußte sie in allen Fällen es sich<lb n="17"/>selbst zur Pflicht machen, wenn man es so nennen will, einen Advocatum Diaboli<lb n="18"/>zu ernennen – und dieser Name scheint nicht zu unpassend in Betracht der bewie<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>senen Animosität gegen die Königliche Constitution – sie mußte von Amtswegen<lb n="20"/>alle Gründe, welche sich für die Annahme der königl. Verfassung ergeben konn<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>ten, selbst entwickeln und ins hellste Licht setzen lassen, und dann ebenso eine<lb n="22"/>unumwundene Angabe ihrer wirklichen Meinung, und eine ausführliche Ausein<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>andersetzung ihrer Beweggründe ihren Beschlüssen vorangehen lassen. Aber eine<lb n="24"/>solche Berathung ist weder dem Beschlusse vorangegangen, noch nachgefolgt;<lb n="25"/>dazu ist aber eine Ständeversammlung vorhanden, nicht nur daß sie nicht unbe<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>rathen handle, sondern daß sie vor dem Volke und der Welt ihre Berathungen<lb n="27"/>über die Interessen des Staats, anstelle. – Als etliche Monate später Hr. <hi rendition="#g">Gleich</hi>,<lb n="28"/>Repräsentant von Aalen, einen Vortrag hielt, der den bisher unberathenen Voraus<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>setzungen der Versammlung ganz entgegengesetzt war, so führte das Comité,<lb n="30"/>welches einen Bericht darüber abzustatten hatte, demselben zu Gemüth, daß eine<lb n="31"/>solche Erscheinung befremden und allgemeine Mißbilligung erregen müsse in einer<lb n="32"/>Versammlung, wo <hi rendition="#g">Eintracht</hi> und <hi rendition="#g">patriotische Redlichkeit</hi> bisher <hi rendition="#g">jeden<lb n="33" rend="g-umgekehrt"/>fremden unlautern Einfluß</hi> entfernt gehalten habe. Wie? ein Deputirter, der<lb n="34"/>den Muth faßt, seine dissentirende Meinung gegen diese stumme und todte Un<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>animität endlich laut werden zu lassen, muß sich damit der Anspielung auf <hi rendition="#g">frem<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="36" break="no"/><hi rendition="#g">den unlautern</hi> Einfluß aussetzen? Ohnehin wäre die directe Bezüchtigung der<lb n="37"/>Unlauterkeit, oder die gänzliche Enthaltung von bloßer Insinuation würdiger</p>
<pb n="67" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=70" type="body"/>
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<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>gewesen. – Dem Vortrag des Hrn. <hi rendition="#g">Gleich</hi> wird übrigens sogleich im Anfang des<lb n="2"/>Berichts vom Comité der Zweck beygelegt, – oder vielmehr gesagt, daß er den<lb n="3"/>Zweck zu haben <hi rendition="#g">scheine</hi>, eine <hi rendition="#g">Oppositionsparthey</hi> zu bilden, – in der durch<lb n="4"/>Eintracht bisher so <hi rendition="#g">rühmlichst charakterisirten</hi> Versammlung. Wer nur etwas<lb n="5"/>über die Natur einer Ständeversammlung nachgedacht hat, und mit ihren Erschei<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>nungen bekannt ist, dem kann es nicht entgehen, daß ohne Opposition, eine solche<lb n="7"/>Versammlung ohne äussere und innere Lebendigkeit ist, daß gerade ein solcher<lb n="8"/>Gegensatz in ihr zu ih<seg type="balken">|</seg>rem <hi rendition="#g">Wesen</hi>, zu ihrer <hi rendition="#g">Rechtfertigung</hi> gehört, und daß<lb n="9"/>sie nur erst, wenn eine Opposition sich in ihr hervorthut, eigentlich constituirt ist;<lb n="10"/>ohne eine solche hat sie die Gestalt nur einer <hi rendition="#g">Parthey</hi>, oder gar eines Klumpens.</p>
<p><lb n="11"/>Referent hat sich mit der Art und Weise, wie die Ständeversammlung aufgetre<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>ten ist, so lange aufgehalten, weil sie nicht nur für sich merkwürdig, sondern auch<lb n="13"/>für die ganze Folge charakteristisch ist. In Ansehung der <hi rendition="#g">Förmlichkeit</hi> des<lb n="14"/>Ganges, mit der die Versammlung ihr Geschäft betrieb, verdienen noch zwey<lb n="15"/>Umstände bemerklich gemacht zu werden. – Der Gang ihrer Verhandlungen<lb n="16"/>innerhalb ihrer selbst war im Allgemeinen dieser, daß von ihr für einen vorkom<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>menden Gegenstand ein Comité ernannt, von diesem ein Bericht erstattet, dann<lb n="18"/>debattirt und hierauf der Beschluß gefaßt werden sollte. – Bey der <hi rendition="#g">Wahl des<lb n="19" rend="g-umgekehrt"/>Comité's</hi> war es am häufigsten, besonders Anfangs, wo es am meisten darauf<lb n="20"/>ankam, sich in Besitz zu setzen und zu imponiren, durchgängig der Vicepräsident,<lb n="21"/>welcher <hi rendition="#g">namentlich</hi> die Mitglieder vorschlug. Dieser von der Versammlung<lb n="22"/>gewählte Vorstand schlug in die ersten Comités, nachdem sich nur erst zwey<lb n="23"/>Mitglieder in der Versammlung öffentlich gezeigt hatten, gleich die Mitglieder<lb n="24"/>vor, welche sich für immer als Häupter der altwirtembergischen Parthey aus<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>zeichneten. Es erfolgte daraus, daß das <hi rendition="#g">Wort</hi> vollständig in ihre Hände kam, um<lb n="26"/>so mehr wenn man die sonstige <hi rendition="#g">Delicatesse</hi> der Mitglieder der Ständeversamm<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>lung gegen einander sieht. Diese ging so weit, daß in einem Fall, wo die Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>sammlung beschlossen hatte, ein Comité von <hi rendition="#g">zwölf</hi> Mitgliedern zu ernennen, und<lb n="29"/>eilf die Majorität erhielten, für die zwölfte Stelle aber <hi rendition="#g">vier</hi> Mitglieder gleiche<lb n="30"/>Stimmen hatten, sie nun nicht aus diesen vier <hi rendition="#g">einen</hi> dazu wählte, womit drey<lb n="31"/>davon <hi rendition="#g">ausgeschlossen</hi> worden wären, sondern vielmehr gegen ihren Beschluß<lb n="32"/>alle fünfzehn in ihr Comité von zwölf Mitgliedern ernannte. – Gleich bey dem<lb n="33"/>zweyten Comité, das zu ernennen war, kommt dann eine auffallende Geschroben<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>heit vor, um es zu Stande zu bringen, daß die vier in das erste ernannten Häupter<lb n="35"/>auch nicht ermangelten, Mitglieder des zweyten zu werden. Es ist für die Freyheit<lb n="36"/>einer Versammlung sehr wesentlich bey dem großen Einfluß eines Comités <seg type="balken">| </seg>über<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>haupt, daß nicht dieselben Individuen alle Comités besetzen, wenn jedes vorkommen<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>de Geschäft durch ein solches vorbereitet werden muß, damit nicht diese Vorberei<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>tung für Alles in denselben Händen bleibt. Dieser Einfluß ist vollends beynahe un-</p>
<pb n="68" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=71" type="body"/>
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<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>bedingt in einer Versammlung, wo fast der einzige, wenigstens der Hauptvortrag in<lb n="2"/>einer Sache vom Comité ausgeht, und so zusagen, eigentlich gar nicht discutirt wird.</p>
<p><lb n="3"/>Das andere Bemerkenswerthe ist nemlich die Art und Weise der <hi rendition="#g">Vorträge</hi>.<lb n="4"/>Man findet in den Verhandlungen nicht freygehaltene Reden, sondern am aller<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>meisten nur abgelesene Vorträge, wenigere und nur kurze mündliche Aeusserungen,<lb n="6"/>überhaupt keine lebendige Rede und Gegenrede; nur gegen das Ende der Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>sammlung einmal, als statt der Sache die <hi rendition="#g">Persönlichkeit</hi> eines dissentirenden<lb n="8"/>Mitglieds, des Hrn. Dr. Cotta, zum Gegenstande gemacht wurde, fielen die Aeus<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>serungen, und darunter ziemlich unanständige Persönlichkeiten, nicht wie sonst<lb n="10"/>gewöhnlich als vota scripta, sondern dießmal ohne Vorbereitung Schlag auf Schlag;<lb n="11"/>es zeigte sich die natürliche Beredsamkeit, die sich auf unsern Märkten auch noch<lb n="12"/>für solche Fälle erhalten hat: die Beredsamkeit aber, die auf einem römischen<lb n="13"/>Forum herrschend war, hat man nicht zum Vorschein kommen sehen. – Daß die<lb n="14"/>Berichte der Comités schriftlich verfaßt und abgelesen wurden, versteht sich auch<lb n="15"/>sonst von selbst. Was aber das etwa hierauffolgende <hi rendition="#g">Debattiren</hi> hieß, bestand<lb n="16"/>meist darin, daß, und dieß zuweilen mehrere Tage und Wochen nachher, eins oder<lb n="17"/>einige Mitglieder, ein mitgebrachtes votum scriptum ablasen, und wieder vielleicht<lb n="18"/>Tage und Wochen später ein anderes Mitglied ein eben solches votum producirte.<lb n="19"/>In einer und derselben Sitzung konnte daher ein Ablesen mehrerer Aufsätze aufein<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>ander folgen, deren jeder sich auf einen ganz verschiedenen Gegenstand bezog,<lb n="21"/>auch sehr häufig eben keine weitere Folge hatte, als daß er eben abgelesen war.<lb n="22"/>Gerade das Belebende, welches daraus hervorgeht, daß eine Versammlung von<lb n="23"/>Männern sich gegenüber gestellt wird, um von Angesicht zu Angesicht, von Mund<lb n="24"/>zu Mund mit lebendiger Gegenwart des Geistes zu behaupten, zu beweisen, zu<lb n="25"/>widerlegen, zu bewegen, fällt durch jene schriftliche Methode so gut als ganz<lb n="26"/>hinweg. – <hi rendition="#g">Discutiren</hi> kann man ein Able<seg type="balken">|</seg>sen von vielerley Abhandlungen nach<lb n="27"/>einander nicht nennen. Mit Recht ist es im englischen Parlament Gesetz, daß das<lb n="28"/>Ablesen schriftlicher Vorträge nicht gestattet wird, theils weil ein solcher Aufsatz<lb n="29"/>sehr leicht die Arbeit eines andern seyn kann, theils aber vorzüglich weil die ganze<lb n="30"/>Natur einer solchen Versammlung dadurch geändert wird. Ausser wenigern, mit<lb n="31"/>lebendigem Sinne verfaßten, jedoch gleichfalls abgelesenen Reden, machen die<lb n="32"/>vorliegenden Hefte der Verhandlungen vornemlich eine Sammlung von recht<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>lichen Bedenken, mit Citationen, nicht blos aus der Litaney von Landtags-Abschie<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>den, Erbvergleichen, fürstlichen Testamenten u.s.f. sondern auch z. B. aus dem<lb n="35"/>Corpus Juris, Montesquieu, Zonaras, Cramer in der Abh. de tacente dissentiente<lb n="36"/>(in Opusc. T. II. und im Usus philosoph. Wolf. in jure spec. XII.) und dgl. statt<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>lichen Gelehrsamkeiten gespickten Deductionen, und todtgebornen Advocaten<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>schriften aus. – Wenn eine Ständeversammlung das Volk vorstellt, ist ein solches<lb n="39"/>Verhandeln die Art, wie ein Volk sich äussert, wie auf eine solche Versammlung</p>
<pb n="69" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=72" type="body" subtype="apparat"/>
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<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>und auf das Volk selbst gewirkt wird? Abhandlungen, in jener Weise auf der<lb n="2"/>Studierstube verfaßt, sind auch nur an Studirstuben addressirt, oder zu Acten für<lb n="3"/>Geschäftsmänner bestimmt. Ständeversammlungen aber haben ihr wesentliches<lb n="4"/>Publicum an dem Volke; wie kann dieses an dergl. Papier-Verhandlungen und<lb n="5"/>pedantischen Deductionen Interesse nehmen und damit fortgehen? Vielmehr iso<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>liren sich seine Repräsentanten auf solche Art von einander und noch mehr vom<lb n="7"/>Volke selbst, und treiben die Angelegenheiten des Volkes vielmehr mit Ausschlies<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>sung desselben, wenn auch die Sitzungen öffentlich wären. Die Physiognomie der<lb n="9"/>Verhandlungen der wirtemb. Versammlung ist auf solche Weise nicht viel von der<lb n="10"/>der Thätigkeit einer Gesellschaft junger Leute verschieden, die sich verbindet, zu<lb n="11"/>ihrer Uebung und zum Fortschreiten ihrer Bildung Aufsätze zu verfertigen, und<lb n="12"/>sich gegenseitig dazu herleiht, sie ablesen zu hören. – Von dem Materiellen abge<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>sehen, war diese schriftliche Manier mit den Folgen, die sie auf den ganzen Gang<lb n="14"/>der Geschäftsbehandlung haben mußte, wohl auch ein Grund zu der Abth. VIII.<lb n="15"/>S. 20. angeführten, freylich für <hi rendition="#g">unziemlich</hi> erklärten Aeusserung eines Repräsen<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>tanten, daß »wenn die <seg type="balken">| </seg>eingekommenen Petitionen nicht Stoff zur Unterhaltung<lb n="17"/>gewährt hätten, man sich der <hi rendition="#g">Langeweile</hi> nicht zu erwehren gewußt hätte.« –<lb n="18"/>Ohnehin wenn die Debatten von Landständen vornemlich in einer Mittheilung<lb n="19"/>von schriftlichen Deductionen bestehen sollten, so wäre ihr persönlicher Zusam<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>mentritt ziemlich überflüssig, und viele Unkosten erspart; das Ganze liesse sich<lb n="21"/>durch Circulation der Aufsätze abthun. Wer das Lesen gewohnt ist, zieht ohnehin<lb n="22"/>vor, solche Aufsätze selbst zu lesen als sich zum Anhören herzugeben; jeder hätte<lb n="23"/>aber auch die Wahl, sie sich von seiner Frau oder einem guten Freunde ablesen zu<lb n="24"/>lassen, und die Vota liessen sich dann ebenso schriftlich einschicken.</p>
<p><lb n="25"/>Um nun aber das Geschichtliche weiter zu verfolgen, so trat gleich in den An<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>fang der Sitzungen der Ständeversammlung das grosse politische Ereigniß ein, <hi rendition="#g">die<lb n="27" rend="g-umgekehrt"/>Ankunft Bonaparte's in Frankreich</hi> aus der Insel Elba. Der König setzte<lb n="28"/>schon zwey Tage nach der Eröffnung der Stände sie von den in Wien getroffenen<lb n="29"/>Maßregeln in Kenntniß. Eine Begebenheit dieser Art war geeignet, die Gesinnung<lb n="30"/>und den ganzen Charakter einer deutschen Ständeversammlung, durch ihr Be<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>nehmen und Haltung dabey, ins Licht zu setzen. Wenn es möglich gewesen wäre,<lb n="32"/>daß ein deutsches Volk dieses Ereigniß mit Freude und Hoffnung hätte aufnehmen<lb n="33"/>können, so konnte es gefährlich scheinen, daß Landstände, die in den schon ange<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>gebenen, dem Willen ihres Königes entgegengesetzten Absichten waren, in diesem<lb n="35"/>Zeitpunkte sich beysammen befinden. Da aber jenes unmöglich war, so mußte eine<lb n="36"/>solche Versammlung um so erwünschter scheinen, um mit vereinter Energie Mittel</p>
<pb n="70" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=73" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>aufbieten zu können, welche eine so weitaussehende, die Ruhe Europa's aufs neue<lb n="2"/>zu bedrohen scheinende Begebenheit, besonders in den, Frankreich nahe liegenden<lb n="3"/>Ländern erfoderte.</p>
<p><lb n="4"/>Es ist nur allzuhäufig der verderbliche, unpatriotische, ja in höherem Sinne oft<lb n="5"/>verbrecherische Kunstgriff von Landständen gewesen, den Drang politischer Um<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>stände, in den ihre Regierung versetzt war, statt mit ihr offen <hi rendition="#g">gemeinschaft<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="7" break="no"/><hi rendition="#g">liche</hi> Sache zur Abwehrung der Noth des Staates zu machen, vielmehr dazu<lb n="8"/>benutzen zu wollen, Vortheile für sich der Regierung abzudringen, und zugleich<lb n="9"/>mit der äussern eine Verlegen<seg type="balken">|</seg>heit nach Innen hervorzubringen; womit die Kraft<lb n="10"/>der Regierung nach Aussen, statt vermehrt zu werden, geschwächt, und dem<lb n="11"/>Wesen und der That nach mit dem Feinde gemeinschaftliche Sache gemacht<lb n="12"/>wurde. – Am 28. März trug ein Mitglied im ganzen Gefühle der Wichtigkeit der<lb n="13"/>Umstände darauf an, (II. Abth. S. 41.) daß die Versammlung ihrerseits dem<lb n="14"/>Könige erklären solle, daß der <hi rendition="#g">letzte Tropfen</hi> Bluts, die <hi rendition="#g">letzte Gabe</hi> ihres<lb n="15"/>Guts <hi rendition="#g">für Ihn</hi> und <hi rendition="#g">die gute Sache</hi> bereit sey; wie die Versammlung dies durch<lb n="16"/>allgemeine Bewaffnung, durch ein zu eröffnendes Darleihen bezwecken wolle, wie<lb n="17"/>sie dies aber <hi rendition="#g">nur</hi> im <hi rendition="#g">alt-constitutionellen Wege</hi> auszuführen sich im Stande<lb n="18"/>sehe. – Ein Theil des <hi rendition="#g">Adels</hi> erkannte in einer Adresse, an die Stände, (II. Abth. S.<lb n="19"/>14.) daß die höchste Gefahr die höchste Anstrengung erfordere, und bat, ohne<lb n="20"/>Bedingungen hinzuzufügen, die Versammlung um Einleitung dahin, daß der<lb n="21"/>König eine allgemeine Landesbewaffnung und Waffenübung anordnen möge.<lb n="22"/>Adressen von vielen Oberämtern liefen in ähnlichem Sinne ein. Eine von Eßlingen<lb n="23"/>vom 29. März. (II. Abth. S. 48. die andern sind ungedruckt geblieben) drückte bey<lb n="24"/>der vom Könige bereits getroffenen Verfügung der Aufstellung eines Landbatail<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>lons, in jedem Oberamte von 500 Mann, die Besorgniß aus, daß <hi rendition="#g">zu<seg rend="g-umgekehrt"> </seg>viele<lb n="26" rend="g-umgekehrt"/>schonende</hi> Rücksichten vorgeschrieben seyen und die Vertheidigungsanstalten<lb n="27"/>dadurch Schwierigkeiten und Aufschub leiden könnten; sie wünschte ein <hi rendition="#g">allge<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="28" break="no"/><hi rendition="#g">meines Aufgebot</hi>. Ein beygelegter Bericht des Schultheissen <hi rendition="#g">Reinhard</hi> von<lb n="29"/>Obereßlingen, ist als eine »kräftige Erklärung,« gleichfalls (II. Abth. S. 50.) abge<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>druckt; er besagt: »Der Versuch, Freywillige zu Feldwebels zu erhalten, scheint<lb n="31"/>vergebens zu seyn bey den ausgedienten Soldaten. Diese Menschen haben, so wie<lb n="32"/><hi rendition="#g">viele</hi> oder <hi rendition="#g">die meisten vom Volk ein zu stumpfes Gefühl für Vater<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="33" break="no"/><hi rendition="#g">landsliebe und Vertheidigung</hi>. Alles soll die Waffen ergreifen, was gesund<lb n="34"/>ist, vom 18. bis 40. Jahr. Wenn die Schwaben in Masse aufgeboten werden, so<lb n="35"/>gehen sie und schlagen mit Kraft, <hi rendition="#g">wenn sie aber freyen Willen haben, so<lb n="36" rend="g-umgekehrt"/>geschieht nichts</hi>.«!! – Diesem Schultheissen, indem er so von <seg type="balken">| </seg>seinem Volke,</p>
<pb n="71" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=74" type="body"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>unter dem er mitten drinnen steht, spricht, hat die Ständeversammlung wohl nicht<lb n="2"/>den Vorwurf von <hi rendition="#g">Volksverläumdung</hi>, – ein in unsern Tagen beliebt geworde<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>ner Ausdruck – machen wollen, als sie seinem Berichte die Auszeichnung, ihn<lb n="4"/>abdrucken zu lassen, und den Titel <hi rendition="#g">einer kräftigen Erklärung</hi> gab.</p>
<p><lb n="5"/>Die Ständeversammlung hatte sich nun aber für diese, wie für ihre andern An<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>gelegenheiten bereits dadurch Fesseln angelegt, daß sie annahm, Anträge und<lb n="7"/>Vorschläge, die sie mache, können ihr für eine <hi rendition="#g">Ausübung</hi> des in der Königl.<lb n="8"/>Constitution ihr zugestandenen Petitions-Rechts, und als <hi rendition="#g">Consequenz</hi> hievon, für<lb n="9"/>eine <hi rendition="#g">factische Anerkennung</hi> dieser Constitution ausgelegt werden. Als ob das<lb n="10"/>Beysammenseyn der Ständeversammlung auf den Grund dieser Verfassung nicht<lb n="11"/>schon ein ganz förmliches Factum gewesen wäre, und als ob die Repräsentanten<lb n="12"/>eines Volks, die unter solchen Umständen, unter welchem Titel, Form und Be<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>vollmächtigung es sey, versammelt sind, nicht alle andern Rücksichten, insbe<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>sondere die Furcht vor <hi rendition="#g">Consequenzenmacherey</hi> verbannen, und allein kräftig<lb n="15"/>für die Rettung ihres Volkes denken und handeln mußten! – Die Versammlung<lb n="16"/>ließ anfangs jene eingelaufenen Adressen ablesen und legte sie ad acta. Von der<lb n="17"/>allgemeinen Landesbewaffnung wurde wohl ziemlich unzeitig als ein <hi rendition="#g">Verdienst</hi><lb n="18"/>der Stadt Tübingen bemerkt, daß diese bereits den Antrag dazu gemacht, wo <hi rendition="#g">die<lb n="19" rend="g-umgekehrt"/>Verhältnisse</hi> in Frankreich <hi rendition="#g">noch nicht bekannt</hi> waren. Wenn der Patriotis<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>mus bey einer auswärtigen Gefahr so leicht auf den Einfall einer allgemeinen<lb n="21"/>Volksbewaffnung gerathen kann, so war einer Ständeversammlung eine reifere,<lb n="22"/>bessere Einsicht auch in die militärische, vornemlich aber in die politische Rath<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>samkeit einer solchen Maßregel zuzutrauen, – zu einer Zeit, wo das neue Beysam<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>menseyn der Stände selbst die mannichfaltigsten Umtriebe und innere Spannung<lb n="25"/>veranlaßte. In welches Licht aber konnte der Vorschlag einer solchen Bewaffnung<lb n="26"/>gestellt werden, wenn er noch früher erschien, eh das Ereigniß in Frankreich eine<lb n="27"/>solche Maßregel äusserlich motivierte! Ohnehin hatte die Erfahrung gelehrt, daß<lb n="28"/>eine solche verfassungsmäßige Bewaffnung in den vielen Fällen seit 25 Jahren, wo<lb n="29"/>Wirtemberg insbe<seg type="balken">|</seg>sondere, mit Krieg überzogen war, nicht die geringste Wirk<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>samkeit, ja sich überhaupt nicht gezeigt hatte, wie es nach ihrer ganzen Absicht<lb n="31"/>und Zustand nicht wohl anders seyn konnte; es kann insofern fast lächerlich<lb n="32"/>scheinen, an eine solche Landesbewaffnung unter der damaligen Gefahr nur zu<lb n="33"/>erinnern. Wenn die Landstände einen Vorschlag vorbrachten, von dem sie die<lb n="34"/>große Wahrscheinlichkeit haben mußten, daß ihm vom Könige keine Folge gege<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>ben würde, so wurde der Glauben an ihren Ernst und guten Willen noch zweifel<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>hafter, wenn sie dann zu den militärischen Maßregeln, welche der König für<lb n="37"/>zweckmäßig erkannte und anordnete, von ihrer Seite mitzuwirken unterliessen. –<lb n="38"/>Zu den Mitteln gehörte insbesondere die Aufbringung des ausserordentlichen<lb n="39"/>Kriegsaufwands; worüber der König den Ständen unter dem 17. April die Berech-</p>
<pb n="72" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=75" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>nung vorlegen ließ. Nach derselben überstiegen allein die Kosten der Ausrüstung<lb n="2"/>und der Unterhaltung einer Armee von 20000 Mann, zu deren Stellung sich der<lb n="3"/>König gegen seine Alliirte verbindlich gemacht hatte, den Friedensetat um 3½<lb n="4"/>Millionen; dazu kamen die Lasten der Durchzüge der alliirten Heere, worüber<lb n="5"/>gleichfalls eine Convention abgeschlossen worden war. Der König verlangte von<lb n="6"/>den Ständen eine Berathung und in kurzmöglichster Zeit eine Erklärung, wie diese<lb n="7"/>ausserordentlichen Hülfsmittel aufzubringen seyen. – Die Antwort auf die Frage, –<lb n="8"/>was die wirtembergischen Stände, von ihrem König so wie von ihren Committen<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>ten ausdrücklich zur Mitwirkung aufgefodert und zum Verdienst an der Sache<lb n="10"/>Europas berechtigt, für die Abwendung jener Gefahr von einziger Art und von<lb n="11"/>ganz ausserordentlichem Charakter, gethan, – fällt dahin aus, <hi rendition="#g">daß sie gar nichts<lb n="12" rend="g-umgekehrt"/>gethan haben</hi>. Das ganze Verdienst, wie Wirtemberg in der Reihe sämmtlicher<lb n="13"/>europäischer Mächte damals aufgetreten ist, haben sie vielmehr dem Könige, dem<lb n="14"/>damaligen Kronprinzen, dem Ministerium und der Armee überlassen. – Die Regie<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>rung hat zur Erfüllung ihrer allgemeinen, moralischen und positiven Verbindlich<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>keiten für sich ihren Gang mit Ehre und Ruhm verfolgt, und wie es scheint, durch<lb n="17"/>die Verweigerung der ständischen Mitwirkung sich im Geringsten nicht aufge<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>halten gefunden. Die Stände dagegen haben nichts erlangt, als nur ihren übeln<lb n="19"/>Willen, das Verkennen ihrer <seg type="balken">| </seg>schönen Position, und die Entbehrlichkeit ihrer<lb n="20"/>Mitwirkung gezeigt zu haben.</p>
<p><lb n="21"/>Weiterhin wurden von ihnen noch einige diesen Gegenstand direct betreffende<lb n="22"/>Addressen an das Ministerium eingegeben, welche nicht mehr von der Bereitwil<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>ligkeit zu Aufopferungen sprachen, sondern für die Erleichterung des freylich<lb n="24"/>erschöpften Landes dadurch sorgen sollten, daß sie die Concurrenz der kön. Do<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>mänenkammer, des Kirchenguts u.s.f. zu den Kriegslasten foderten. Für jenen<lb n="26"/>Zweck hatte der König bereits mit seinen Alliirten und den treffenden Armee-<lb n="27" break="no"/>Commando's wirksam unterhandeln lassen; die Antwort, welche die Stände auf<lb n="28"/>ihre Foderung erhielten, war einfach diese, daß soviel aus andern Staatseinkünften<lb n="29"/>beygeschossen würde, dem Finanzetat wieder aus andern Quellen ersetzt werden<lb n="30"/>müßte, und hier gerade von außerordentlichen Hülfsmitteln die Rede sey. – Im<lb n="31"/>Sinne des frühern Verhältnisses, wo Fürst und Land jedes gleichsam seine Privat<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>kasse hatte, mußte das Bestreben beyder Theile dahin gehen, dem andern soviel als<lb n="33"/>möglich von den Lasten zuzuwälzen. Da es für die Stände überhaupt von dem<lb n="34"/>bestehenden Verhältnisse eines Staats noch gar nichts anerkanntes gab, und insbe<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>sondere die Ausscheidung einer <hi rendition="#g">Civilliste</hi>, zu der sich der König schon in der<lb n="36"/>Constitution willfährig erklärt hatte, noch nicht regulirt, ja noch nicht zur Sprache<lb n="37"/>gekommen war, so konnten die aus vergangenen Verhältnissen genommenen, in</p>
<pb n="73" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=76" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>den jetzigen veränderten um so mehr verworrenen Vorstellungen von Entgegen<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>setzung des Landesinteresses und Staatsinteresses, einer Landeskasse und der Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>kasse keine Bedeutung, vielweniger Anwendung und Wirksamkeit haben.</p>
<p><lb n="4"/>Die Haupterwiederung aber, welche die Stände auf die Auffoderung des Königs<lb n="5"/>zur Mitwirkung in den außerordentlichen Verhältnissen des Vaterlandes gaben,<lb n="6"/>war, daß sie eine solche von der Gewährung ihrer Foderung, der Zurücknahme<lb n="7"/>der königl. Constitution und der Wiedereinführung der Altwirtembergischen<lb n="8"/>abhängig machten. Derjenige Adel, welcher den 4. April für sich und, da er auch<lb n="9"/>für den Gesammt-Adel des Reichs in dieser Rücksicht gutstehen zu können glaub<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>te, auch für diesen, in einer Addresse an die Stände seine Pflicht zu <seg type="balken">| </seg>erkennen<lb n="11"/>erklärte, in den Reihen der allgemeinen Landesbewaffnung zu streiten, und mit den<lb n="12"/>übrigen Ständen, Gut und Blut für das Vaterland zu opfern, – <hi rendition="#g">erläuterte</hi> dies den<lb n="13"/>folgenden Tag dahin, daß sich die eingereichte Erklärung blos für die Ständever<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>sammlung eigne, keineswegs für das königl. Staats-Ministerium, da Aufsätze, die<lb n="15"/><hi rendition="#g">aus dem Herzen fließen, so mannigfaltiger Erklärungen</hi> ausgesetzt<lb n="16"/>seyen. – In der That war diese Erläuterung das unmittelbarste Beyspiel von solcher<lb n="17"/>mannichfaltiger Erklärungsfähigkeit. – Er unterwarf daher seine Bereitwilligkeit,<lb n="18"/>mit Gut und Blut der Vertheidigung des Vaterlandes beyzutreten, der von der<lb n="19"/>Ständeversammlung zu treffenden Einleitung. – Diese Einleitung aber bestand<lb n="20"/>darin, daß die Versammlung in einer Addresse an den König von dems. Datum<lb n="21"/>beydes, die Verfassungsangelegenheit und die Maßregeln, welche die gegenwärtige<lb n="22"/>Lage erfoderte, in Eins zusammen brachte, obgleich der König ihr so eben hatte<lb n="23"/>eröffnen lassen, daß er für eine definitive Entschließung über den erstern Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>stand die Rückkehr des Kronprinzen erwarte. Dieser für den Augenblick aus<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>beugende Grund war an die Stände ein Argumentum ad hominem, da diese sich in<lb n="26"/>weitläufigen staatsrechtlichen Deductionen bewiesen, den Agnaten komme das<lb n="27"/>Recht zu, daß über Verfassungsangelegenheiten ihre Genehmigung erhalten werde;<lb n="28"/>die Stände konnten aus der Zuziehung des Kronprinzen die <hi rendition="#g">Consequenz</hi> einer<lb n="29"/><hi rendition="#g">factischen Anerkennung</hi> dieses Rechts ziehen. – Die Stände erklärten sich in<lb n="30"/>ihrer Addresse näher dahin, daß nichts dringender sey, als das Volk durch <hi rendition="#g">ver<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="31" break="no"/><hi rendition="#g">einte Leitung des Monarchen</hi> und der <hi rendition="#g">Stände</hi> in die Lage zu setzen, das<lb n="32"/>Vaterland zu vertheidigen, und daß der Wille des biedern Volkes zu allem –<lb n="33"/><hi rendition="#g">seinem</hi> Eifer <hi rendition="#g">nöthig scheinenden</hi> sich erbiete; sie können ihre Handlungen<lb n="34"/>aber nur auf die Grundlagen der erbländischen Verfassung bauen, und die Wieder<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>herstellung des Staatskredits sey nur durch ein <hi rendition="#g">constitutionell garantirtes<lb n="36" rend="g-umgekehrt"/>Anlehen</hi> möglich, – d. h. indem den Ständen die Einziehung der Steuern und die<lb n="37"/>Disposition über diesen Theil der Staatskasse übergeben würde. Ein gleiches ge-</p>
<pb n="74" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=77" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>schah in einer Addresse vom 18. April, worin sie angeben, »daß für alle Unter<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>thanen, für <seg type="balken">| </seg>die <hi rendition="#g">neuen</hi> wie für die <hi rendition="#g">alten</hi>, der Name, <hi rendition="#g">alte Verfassung</hi> eine<lb n="3"/><hi rendition="#g">magische Kraft</hi> habe.« Es hatte sich aber aus den eingegangenen Petitionen und<lb n="4"/>Addressen gezeigt, daß der allgemeine Unwille gegen die Wiedererscheinung<lb n="5"/>Bonaparte's, das Gefühl der daraus dem Vaterlande drohenden Gefahr, für sich eine<lb n="6"/>magische Kraft bewiesen, wie ein elektrischer Schlag gewirkt hatte. Wenn in der<lb n="7"/>Addresse unmittelbar vorher angeführt wird, daß die Obst- und Weinerndte er<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>froren und daher ein großer Theil der Unterthanen buchstäblich mit der Verzweif<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>lung ringe, so ist nicht einzusehen, wie die alte Verfassung hier ihre magische Kraft<lb n="10"/>hätte beweisen können, wie die Stände sich enthalten konnten, unter so harten<lb n="11"/>äußern und innern Umständen <hi rendition="#g">mit der That vereinte Hülfe</hi> zu bewerkstelli<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>gen. – Gleichfalls hat sich ferner zur Genüge gezeigt, daß die altwirtemb. Verfas<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>sung auf die neuern Unterthanen, – mehr als die Hälfte des Landes – ganz und gar<lb n="14"/>keine magische Kraft ausübte, daß sie das, was sie von derselben zu genießen be<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>kommen hatten, vielmehr für eine Art von Pest, für die <hi rendition="#g">ärgste Landplage</hi><lb n="16"/>ansahen, – wie weiterhin angeführt werden wird. Sonst aber läßt sich der ganze<lb n="17"/>Verlauf der ständischen Verhandlungen wohl als eine Geschichte der magischen<lb n="18"/>Kraft jenes Namens ansehen, der sich die Versammlung gleich von Anfang ergeben<lb n="19"/>hatte, ohne in die <hi rendition="#g">Sache</hi> einzugehen; – oder vielmehr ist oben schon bey Erwäh<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>nung der ständischen Casse-Haushaltung berührt worden, was ehmals unter jenem<lb n="21"/><hi rendition="#g">Namen</hi> für eine Sache steckte, und die noch zu machende Anführung der nieder<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>drückenden <hi rendition="#g">Landplage</hi> wird noch anderes ergeben. Im vorliegenden Falle ist es<lb n="23"/>die <hi rendition="#g">schwarze</hi> Magie des Wortes, welches die Worte, für <hi rendition="#g">die gute Sache Gut<lb n="24" rend="g-umgekehrt"/>und Blut aufzuopfern bereitwillig zu seyn</hi>, zu weiter nichts gedeihen ließ,<lb n="25"/>als <hi rendition="#g">Worte</hi> zu bleiben. – Von dieser magischen Kraft geben die Stände näher an,<lb n="26"/>daß nichts das Vaterland gegen <hi rendition="#g">das Gift der gefährlichen Grundsätze</hi>,<lb n="27"/>welche jetzt wieder, wie vor 25 Jahren, von Frankreich verbreitet werden, <hi rendition="#g">so<lb n="28" rend="g-umgekehrt"/>gewiß sicher stelle</hi>; – es ist oben schon bemerkt worden, daß jene Kraft die<lb n="29"/>Stände nicht nur vor dem Gifte der verflosse<seg type="balken">|</seg>nen 25 Jahren, sondern auch, so zu<lb n="30"/>sagen, noch vielmehr vor den <hi rendition="#g">vernünftigen Begriffen</hi> derselben bewahrt hat.</p>
<p><lb n="31"/>Was nun die nähern Seiten der Stellung betrifft, welche sich die Stände gaben, so<lb n="32"/>waren sie, indem sie die königl. Constitution verwarfen, auf deren Grund sie sich<lb n="33"/>zusammenbefanden, in Ungewißheit, ob sie <hi rendition="#g">überhaupt existiren oder nicht</hi>.<lb n="34"/>Consequenterweise hätten sie sich, nach der vom Könige geschehenen Eröffnung,<lb n="35"/>sogleich auflösen und auseinandergehen, oder vielmehr, da schon die Wählart nicht<lb n="36"/>der alten Verfassung angemessen war, sich gar nicht wählen lassen, und die Wähler<lb n="37"/>gar nicht wählen müssen. – Da es jetzt eine Grundmaxime ihrer Thätigkeit wurde,<lb n="38"/>nichts zu thun, woraus eine <hi rendition="#g">Consequenz</hi> auf ihre <hi rendition="#g">factische</hi> Anerkennung der<lb n="39"/>königl. Constitution gezogen werden könnte, so gingen sie auch in den äußer-</p>
<pb n="75" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=78" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>lichsten Förmlichkeiten, wie auf Eyern. Gleich in der ersten Addresse vom 15.<lb n="2"/>März enthielten sie sich wohlweise der Unterschrift: <hi rendition="#g">Ständeversammlung</hi>, und<lb n="3"/>unterzeichneten sich: <hi rendition="#g">Zur Ständeversammlung einberufene</hi>. Als ihnen in<lb n="4"/>der königl. Resolution vom 17. dess. hierauf bemerklich gemacht wurde, daß der<lb n="5"/>König nicht von solchen, sondern nur von der von Ihm constituirten Landesver<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>sammlung in der vorschriftsmäßigen Form Eingaben und Anträge zu erwarten<lb n="7"/>habe, indem nur <hi rendition="#g">der Landesversammlung</hi> die in der Constitutionsurkunde<lb n="8"/><hi rendition="#g">bestimmten Rechte zustehen</hi>, daß er übrigens sich durch <hi rendition="#g">Formalitäten<lb n="9" rend="g-umgekehrt"/>nicht aufhalten</hi> lassen und über den Mangel an Form vorerst hinwegsehen<lb n="10"/>wolle, – wie sich diese Resolution wirklich auf den Inhalt der ständischen Eingabe<lb n="11"/>einließ, so fand die Majorität in der Unterschrift: <hi rendition="#g">Ständeversammlung</hi>, ein<lb n="12"/><hi rendition="#g">Präjudiz und Inconsequenz</hi>, bis der Repräsentant von Marbach, Hr. <hi rendition="#g">Bolley</hi>,<lb n="13"/>dieser Scrupulosität durch das saubere Expediens abhalf, in ihrer nächsten Eingabe<lb n="14"/>(vom 22. März) zwar so zu unterzeichnen, aber darin zugleich eine <hi rendition="#g">Verwahrung</hi><lb n="15"/>niederzulegen! In dieser Eingabe heißt es auch, daß eine <hi rendition="#g">Bedenklichkeit in<lb n="16" rend="g-umgekehrt"/>Rücksicht auf Formalitäten ein Vergehen</hi> gegen den <hi rendition="#g">einzigen Zweck<seg rend="g-umgekehrt">,</seg><lb n="17" rend="g-umgekehrt"/>das Wohl des Monarchen und der Unterthanen</hi>, gewesen wäre; – nemlich<lb n="18"/>in Beziehung auf ihre Wählart und <seg type="balken">| </seg>ihre Erscheinung auf die Einberufung.<lb n="19"/>Warum bleiben sie denn aber fürs Uebrige wegen der Formalitäten so bedenklich?<lb n="20"/>haben sie sich nicht dadurch an <hi rendition="#g">jenem einzigen Zwecke</hi>, wie sie sagen, ver<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>gangen? – Jenes Conclusi und der angebrachten Verwahrung ungeachtet, hatte der<lb n="22"/>Secretär doch in der Sitzung vom 28. anzuzeigen, daß in ihm erst nach gemachter<lb n="23"/>Ausfertigung der Eingabe, – welche ausgefertigte Eingabe übrigens in der nächsten<lb n="24"/>Sitzung vom 23. März noch einmal in der Versammlung öffentlich verlesen und<lb n="25"/>vom Präsidenten, Vice-Präsidenten, einem Viril-Stimmführer und einem gewähl<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>ten Deputirten und den beyden Secretärs unterzeichnet worden war, – eingefallen<lb n="27"/>sey, daß darin <hi rendition="#g">doch noch</hi> das Schlußwort »Ständeversammlung« <hi rendition="#g">abgehe</hi>. Dieser<lb n="28"/>Mangel wurde denn durch eine nachträgliche Eingabe beseitigt. In der nächsten<lb n="29"/>kön. Resolution wurde die Versammlung angewiesen, durch einen geordneten<lb n="30"/>Geschäftsgang die Fehler selbst der äußern Form, die in ihren bisherigen Eingaben<lb n="31"/>aufgefallen, zu beseitigen, und zu dem Ende sich an den in der Constitutions-<lb n="32" break="no"/>Urkunde vorgezeichneten Geschäftsgang zu halten, und insbesondere einen <hi rendition="#g">Vice-</hi><lb n="33" break="no"/><hi rendition="#g">Präsidenten</hi>, ingleichem Secretärs und die landständischen Officialen zu wählen.</p>
<p><lb n="34"/>Es würde zu weitläufig und zu langweilig seyn, den pedantischen Gang dieser<lb n="35"/>Vorsichtigkeiten weiter zu verfolgen. Obgleich der durchlauchtige Hr. Präsident<lb n="36"/>die Versammlung wiederholt zu den Wahlen jener Beamten, denen der König<lb n="37"/>freylich auch die Ablegung von <hi rendition="#g">Diensteyden</hi> vorgeschrieben hatte, auffoderte</p>
<pb n="76" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=79" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>und sie (Abth. III. 151) von ihren beständigen, »<hi rendition="#g">um nichts weiter führenden<lb n="2" rend="g-umgekehrt"/>Wiederholungen einmal geäußerter Sätze</hi>«, »<hi rendition="#g">von ihrem processuali</hi><pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/><hi rendition="#g">schen</hi>« Advocaten-Gange abzubringen suchte, sie, da ohnehin eine solche Wahl<lb n="4"/><hi rendition="#g">ohne Präjudiz</hi> geschehen könne, erinnerte, »über <hi rendition="#g">dem Hängen an Formen</hi><lb n="5"/>und an dem <hi rendition="#g">leeren Schall des Worts</hi> das Gute selbst nicht aufs Spiel zu setzen,«<lb n="6"/>so waren sie in ihrer Bedenklichkeit und Klugheit viel zu beharrlich, um sich zu<lb n="7"/>solchen für ihre Ansprüche unbedeutenden Handlungen bewegen zu lassen, – wenn<lb n="8"/>nur aber ihre übrigen Handlungen mehr Inhalt und Bedeutung gehabt hätten!<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="9"/>Die bestimmtere Behauptung der Landständeversammlung war, daß dem Rechte<lb n="10"/>nach die alte Verfassung <hi rendition="#g">nicht untergegangen</hi> und <hi rendition="#g">aufgehoben</hi> sey; daß sie<lb n="11"/>und das <hi rendition="#g">Volk</hi> den königl. Entschluß nach dem Aufhören der bisherigen Hinder<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>nisse eine Verfassung zu geben, nur in dem Sinne habe nehmen können, daß die<lb n="13"/><hi rendition="#g">alte wieder in Wirklichkeit treten sollte</hi>. Zugleich verlangte sie, daß der<lb n="14"/>König zu Verordnungen, welche er während des Beysammenseyns der Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>sammlung ergehen ließ, ihre Berathung und Bewilligung einholen lassen sollte;<lb n="16"/>somit verlangte sie, als <hi rendition="#g">wirkliche alte Landstände</hi> Rechte auszuüben. So<lb n="17"/>ernannte sie sich auch keinen Vice-Präsidenten aus dem Grunde, weil diese Stelle<lb n="18"/><hi rendition="#g">kein Institut der altwirtembergischen Landständeversammlung</hi> sey,<lb n="19"/>ließ sich aber die Präsidenz des Hrn. Fürsten von Hohenlohe-Oehringen, das Mit<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>stimmen der Standesherrn, gleichfalls keine Institute der alten Verfassung, gefallen. –<lb n="21"/>Für ihre einzige und simpliciter gemachte Foderung der Wiederherstellung der<lb n="22"/>alten Verfassung stützte sie sich auf den bey den Wahlen und in einer Menge<lb n="23"/>eingereichter Addressen ausdrücklich ausgesprochenen <hi rendition="#g">Willen des Volks</hi>. – Dies<lb n="24"/>ist ein <hi rendition="#g">großes Wort</hi>; am meisten haben sich die Repräsentanten des Volks zu<lb n="25"/>hüten, dies Wort zu entweihen, oder leichtsinnig zu gebrauchen. Welche Be<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>wandniß es mit dem Willen des neuwirtembergischen Volkes hatte, ist schon<lb n="27"/>erwähnt. Auch ist angeführt, was ein Mann des Volks, der Schultheiß Reinhard<lb n="28"/>sagte, daß so Viele, ja die Meisten vom Volke ein zu stumpfes Gefühl für Vater<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>landsliebe und Vertheidigung haben. Aber abgesehen hievon, so gehört es zum<lb n="30"/>schwersten und darum zum größten, was man von einem Menschen sagen kann,<lb n="31"/>daß er <hi rendition="#g">weiß, was er will</hi>. Zu Volks-Repräsentanten werden nur deswegen nicht<lb n="32"/>die Nächsten Besten aus dem Volke aufgegriffen, sondern es sollen die Weisesten<lb n="33"/>genommen werden, weil nicht jenes es weiß, aber sie es wissen sollen, was sein<lb n="34"/><hi rendition="#g">wahrhafter</hi> und <hi rendition="#g">wirklicher Wille,</hi> d. h. was <hi rendition="#g">ihm gut</hi> ist. Wie sehr ver<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>kennen sie ihre Würde und <hi rendition="#g">Bestimmung</hi>, wenn sie sich darüber an das laute<lb n="36"/>Geschrey, vollends an ein so <hi rendition="#g">dürres</hi> Geschrey, <hi rendition="#g">wie alte <seg type="balken">| </seg>Verfassung</hi>, halten,<lb n="37"/>ja gar sich auf die dießfalsigen Petitionen und Addressen stützen wollen.</p>
<p><lb n="38"/>Wenn sie aber in solchen Grund die <hi rendition="#g">Natur</hi> ihrer <hi rendition="#g">ganzen</hi> Bevollmächtigung<lb n="39"/>setzten und sich weigerten, die königl. Bevollmächtigung anzuerkennen, so gaben</p>
<pb n="77" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=80" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>sie sich eine aus dem Staatsorganismus tretende, der Regierung als selbstständige<lb n="2"/>Macht gegenübertretende Stellung, deren Basis, wenn nicht schon das <hi rendition="#g">Gift</hi> eines<lb n="3"/>revolutionären Princips darin ist, wenigstens nahe daran streift. Nach dieser Stel<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>lung nannte die Ständeversammlung ihre Verhandlungen mit der Regierung<lb n="5"/><hi rendition="#g">Unterhandlungen</hi>, – es waren <hi rendition="#g">Noten</hi>, welche sie mit derselben wechselte; sie<lb n="6"/>nannte ihr Eingeben von Addressen an das Ministerium, einen <hi rendition="#g">diplomatischen</hi><lb n="7"/>Weg, Abth. VIII. S. 81, – einen Weg, den nur <hi rendition="#g">souveräne Staaten gegen<lb n="8" rend="g-umgekehrt"/>einander betreten</hi>. Die Lage, in welcher sich die Regierung durch die Noth des<lb n="9"/>Augenblicks und selbst durch die Spannung befand, die durch das Beysammenseyn<lb n="10"/>einer solchen Ständeversammlung unter solchen Umständen verursacht wurde, –<lb n="11"/>außerdem der Umstand, daß der König wohl sein selbstständig angefangenes Werk<lb n="12"/>nicht sobald wieder abbrechen mochte, mögen das ihrige beygetragen haben; aber<lb n="13"/>immer ist auch die Mäßigung des Königs anzuerkennen, das Unförmliche und<lb n="14"/>Anmaßende eines solchen Verhältnisses zu übersehen, sich auf diese Weise mit der<lb n="15"/>Versammlung einzulassen, und obgleich sie es verschmähte, die Landstände seines<lb n="16"/>Rechts zu seyn, doch sie fort als solche zu behandeln.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="17"/>Soviel über die <hi rendition="#g">Förmlichkeit</hi> des Verhältnisses, in welches sich die Landstände<lb n="18"/>setzten. Um aber das Wesentliche desselben näher zu betrachten, so läßt sich be<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>merken, daß sie, nachdem ihnen der König seine Constitution bekannt gemacht,<lb n="20"/><hi rendition="#g">dreyerley</hi> thun konnten; – entweder sich weigern, sie <hi rendition="#g">ungeprüft</hi> geradezu als<lb n="21"/>verbindlich gelten zu lassen, daher in eine <hi rendition="#g">Untersuchung</hi> über sie eingehen und<lb n="22"/>erst nach Befund derselben sich darüber erklären; – zweytens sie annehmen, aber<lb n="23"/>sich vorbehalten, das noch Vermißte und Unentwickelte zu bearbeiten, und dem<lb n="24"/>gemäße Gesetzesvorschläge veranlassen; oder drittens die königliche Verfassung<lb n="25"/>unbesehen geradezu verwerfen, ihrerseits eine hervorbringen, und vom Könige die<lb n="26"/>Annahme derselben fodern. – Die Foderung kann nicht bloß billig, sondern absolut<lb n="27"/>gerecht scheinen, daß ein Volk die Verfassung, welche ihm gegeben wird, selbst<lb n="28"/>prüfen müsse, und ihr gar nicht anders Gültigkeit gegeben werden könne, als<lb n="29"/>indem das Volk mit seinem Willen und Einsicht sie annehme; wenn dem nicht so<lb n="30"/>wäre, kann man hinzusetzen, so könnte der Despotismus, die Tiranney, die Infamie<lb n="31"/>das Volk in beliebige Fesseln schlagen. – Und doch, um die Sache von keiner<lb n="32"/>anderen Seite zu betrachten, als der Erfahrung, so kann man sich auf diese berufen,<lb n="33"/>theils daß Völker selbst und zwar von den freysinnigsten, ihre Ungeschicklichkeit<lb n="34"/>anerkannt haben, sich eine Verfassung zu geben, und einen <hi rendition="#g">Solon, Lykurg</hi><lb n="35"/>damit beauftragten, welche Männer ferner eine List gebrauchten, um den soge<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>nannten Willen des Volks und die Erklärung dieses Willens über ihre Verfassung<lb n="37"/>zu beseitigen; – theils daß <seg type="balken">| </seg><hi rendition="#g">Moses</hi> wie <hi rendition="#g">Ludwig XVIII. von sich aus</hi> die</p>
<pb n="78" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=81" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>Verfassung <hi rendition="#g">gaben</hi>, und nicht den Volkswillen, sondern die göttliche oder könig<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>liche Autorität zum Grunde der Gültigkeit derselben machten. – In Rücksicht auf<lb n="3"/>Wirtemberg hätte aber der oben angeführte Schultheiß Reinhard von Ober-Eslin<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>gen in seinem Dictum alles erschöpft: <hi rendition="#g">Wenn die Schwaben freyen Willen<lb n="5" rend="g-umgekehrt"/>haben, so geschieht gar nichts</hi>. – Was aber die <hi rendition="#g">Besorglichkeit</hi> über<lb n="6"/>despotische Verfassungen, die ohne den Volkswillen zu Rathe zu ziehen, heraus<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>kommen könnten, betrifft, so möchte sie aus einem gegründeten Mistrauen, oder<lb n="8"/>aus seichter Wohlweisheit und muthloser Miskenntniß der wahrhaften Macht des<lb n="9"/>Volks- und Zeitgeistes herrühren; hier ist nicht von einer Hypothese, sondern von<lb n="10"/>einem bestimmten Falle die Rede. – Wie es die Erfahrung ergibt, so ist eben so<lb n="11"/>leicht auch nach der Natur der Sache einzusehen, daß Niemand weniger Geschick<lb n="12"/>haben kann, eine Verfassung zu machen, als das, was man das Volk nennen mag,<lb n="13"/>oder als eine Versammlung seiner Stände; wenn man auch nicht betrachten will,<lb n="14"/>daß die Existenz eines Volks und einer Ständeversammlung bereits eine Verfassung,<lb n="15"/>einen organischen Zustand, ein geordnetes Volksleben, voraussetzt. – Die <hi rendition="#g">dritte</hi><lb n="16"/>Parthie, welche die wirtembergischen Landstände ergriffen, unbesehen die königl.<lb n="17"/>Verfassung zu verwerfen, – <hi rendition="#g">ohne sie zu prüfen und ohne das auszuschei</hi><pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/><hi rendition="#g">den, was sie anerkennen könnten, und was nicht, und was sie noch<lb n="19" rend="g-umgekehrt"/>vermißten</hi> – ist wohl die ungeschickteste, unschicklichste, unverzeihlichste ge<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>wesen. Sie gaben sich damit zugleich umgekehrt gegen den König die Stellung,<lb n="21"/>ihrerseits von ihm zu verlangen, daß er unbesehen und unbedingt die Verfassung,<lb n="22"/>welche sie und das Volk zu wollen meynten, annehmen solle, sogar daß ihm ein<lb n="23"/>Act des Annehmens gar nicht mehr zustehe, sondern daß er schon an und für sich<lb n="24"/>zu derselben verbindlich sey. Es thut wenig zur Sache, daß sie von der Anmaßung<lb n="25"/>frey zu seyn schienen, die ihrige selbst machen zu wollen oder gemacht zu haben,<lb n="26"/>da es die altwirtembergische Verfassung war, welche sie der königlichen entgegen<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>setzten; sie ergaben sich damit nur unter die Autorität von etwas, das an und für<lb n="28"/>sich nicht mehr <hi rendition="#g">stehen</hi> <hi rendition="#g">noch</hi> <hi rendition="#g">gehen</hi> konnte, und von dem sie nachher naiv <seg type="balken">|</seg><lb n="29" break="no"/>genug erklärten (XI. S. 282), daß es in seinem vollen Umfang anzugeben, ihnen<lb n="30"/><hi rendition="#g">dermalen ganz unmöglich sey</hi>, – und warum dieß? – weil ihnen das <hi rendition="#g">alte<lb n="31" rend="g-umgekehrt"/>Landschaftsarchiv noch vorenthalten</hi> werde! – Daß der Büchergelehrte<lb n="32"/>etwa auf dem Sande ist, wenn er den Schlüssel zu seiner Bibliothek verlohren hat,<lb n="33"/>ist in der Ordnung; aber wenn die Landstände ihre Verfassung anzugeben für<lb n="34"/>unmöglich finden, wenn sie das Archiv nicht zur Benützung haben, welchen<lb n="35"/><hi rendition="#g">Moderbegriff</hi> von Verfassung setzt dieß voraus? Aber es ist ebendaselbst noch<lb n="36"/>näher angegeben, welches die Quellen seyen, aus denen »der Inhalt der <hi rendition="#g">Grundge</hi><pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/><hi rendition="#g">setze</hi> der Verfassung aufgezählt und entwickelt werden müsse;« es ist dieß cha-</p>
<pb n="79" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=82" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>rakteristisch genug, um es auszuheben, nemlich nicht bloß »<hi rendition="#g">aus den würtem<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="2" break="no"/><hi rendition="#g">bergischen Haus- und Regierungsordnungen, den Landtags- und<lb n="3" rend="g-umgekehrt"/>Ausschußrecessen, den Testamenten der Regenten</hi>;«</p>
<p><lb n="4"/>»sondern auch aus den verschiedenen einzelnen Gesetzbüchern, z. B. <hi rendition="#g">dem<lb n="5" rend="g-umgekehrt"/>Landrechte, der Landesordnung,</hi> den sogenannten <hi rendition="#g">Allerhand-Ordnun<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="6" break="no"/><hi rendition="#g">gen,</hi> der <hi rendition="#g">Kirchen- und Kastenordnung, der Ehe- und Ehegerichts-</hi><lb n="7" break="no"/><hi rendition="#g">Ordnung, der Kanzelordnung, der Forstordnung, der Communord<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="8" break="no"/><hi rendition="#g">nung u.s.w.</hi>«</p>
<p><lb n="9"/>»Aus <hi rendition="#g">unzähligen (!!) einzelnen Rescripten</hi>, und hauptsächlich <hi rendition="#g">aus den<lb n="10" rend="g-umgekehrt"/>vielen Resolutionen</hi>, welche auf ständische Beschwerden, Bitten und Wün<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>schen ertheilt wurden.«</p>
<p><lb n="12"/>»Manche <hi rendition="#g">wichtige</hi> Sätze lassen sich nur durch <hi rendition="#g">Combination verschiede<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="13" break="no"/><hi rendition="#g">ner Quellen</hi> des würtemb. Staatsrechts, manche nur durch <hi rendition="#g">Induction</hi>, manche<lb n="14"/>nur durch die in den Gesetzen bestätigte <hi rendition="#g">Kraft</hi> des <hi rendition="#g">Herkommens</hi> erweisen.«</p>
<p><lb n="15"/>In derselben Addresse ist weiter vornen die Besorgniß geäußert, daß man ohne<lb n="16"/>Voraussetzung der fortdauernden verbindenden Kraft dieser positiven Verfassung<lb n="17"/>in die <hi rendition="#g">Labyrinthe des natürlichen Staatsrechts</hi> geführt würde. Kann es<lb n="18"/>aber ein ärgeres Labyrinth geben, als jene angegebene Quellenmasse? Einem Advo<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>caten mag es fröhlich zu Muthe seyn, eine solche Rüstkammer zu haben, um<lb n="20"/>Consequenzen, <seg type="balken">| </seg>Combinationen, Inductionen, Analogieen, für seine Deductionen<lb n="21"/>in Hülle und Fülle zu schöpfen; aber wie mag eine Ständeversammlung sich vor<lb n="22"/>der Vernunft, der Quelle des sogenannten <hi rendition="#g">natürlichen Staatsrechts</hi> fürchten,<lb n="23"/>und gegen eine solche Furcht Hülfe und Sicherheit in dem Vertiefen in solches<lb n="24"/><hi rendition="#g">Papier-Labyrinth</hi> suchen! Wenn die Stände einerseits dem Könige zumutheten,<lb n="25"/>ihre in Jahr und Tagen ans Licht zu bringenden Consequenzen, Combinationen,<lb n="26"/>Inductionen u.s.f. (es heißt ebendaselbst, es würde ein Unternehmen mehrerer<lb n="27"/>Jahre seyn) aus solchen Quellen, als Rechte der wirtemb. Unterthanen zum Voraus<lb n="28"/>anzuerkennen, wollten sie andererseits behaupten, daß dieß der <hi rendition="#g">Volkswille</hi> sey,<lb n="29"/>der ein solches Gebäude von Verfassung nicht <hi rendition="#g">kennen</hi> konnte, das die Stände<lb n="30"/>ihnen selbst für unmöglich erklärten, anzugeben!</p>
<p><lb n="31"/>Man hätte übrigens noch die Ansicht fassen können, daß es den Ständen mit<lb n="32"/>ihrer Foderung der vergangenen Verfassung nicht eigentlich so Ernst gewesen<lb n="33"/>wäre, und sie hätten nur die verständige Absicht gehabt, die Abänderung einiger<lb n="34"/>Punkte der königl. Constitution, vornemlich eine umfassendere Entwicklung der<lb n="35"/>Grundsätze zu erlangen, zugleich aber ein wirksames Mittel zur Erreichung dieses<lb n="36"/>Zwecks gesucht. Man kann zugeben, daß sie zu keinem Mittel greifen konnten, das</p>
<pb n="80" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=83" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>wenigstens von mehr äußerlicher Gewalt gewesen wäre, als die Erweckung der<lb n="2"/><hi rendition="#g">Zauberformel</hi>, wie der <hi rendition="#g">Name</hi> der altwirtembergischen Verfassung auch von<lb n="3"/>ihnen genannt wird. Die sogenannte <hi rendition="#g">Einmüthigkeit</hi> der Versammlung hierüber<lb n="4"/>haben wir gesehen. Derjenige <hi rendition="#g">hohe</hi> und <hi rendition="#g">niedere Adel</hi>, welcher noch Rechte<lb n="5"/>ansprach, die mit dem Interesse und Rechte des Volks und des Staats im Wider<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>spruche standen, ja der es überhaupt als problematisch stellte, ob er bereits zu<lb n="7"/>Wirtemberg gehörte und von Bedingungen sprach, unter welchen erst in ein<lb n="8"/>Subjections-Verhältniß zu treten geneigt zu seyn belieben würde, – mußte für seine<lb n="9"/>Ansprüche, die Zauberformel, <hi rendition="#g">gutes altes Recht</hi>, ganz passend finden. Die<lb n="10"/>sogenannten <hi rendition="#g">Neu-Wirtemberger</hi>, welche zunächst die Abhülfe des mannichfal<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>tigen Drucks, unter dem sie seufzten, nicht unmittelbar in der königl. Verfassung<lb n="12"/>erblicken konnten, schlossen in <seg type="balken">| </seg>der ersten Unklarheit über die Sache ihre Opposi<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>tion gegen den gegenwärtigen Zustand an jenen Titel an. – Von allen Seiten liefen<lb n="14"/>Addressen und Petitionen der Städte und Aemter ein, Deputationen erschienen vor<lb n="15"/>ihnen, welche das Verlangen der Wiederherstellung der erbländischen Verfassung<lb n="16"/>ausdrückten, und ein großer Theil der Sitzungen der Versammlung wurde mit<lb n="17"/>dem Verlesen derselben verbracht. So verbraucht und außer Credit gekommen das<lb n="18"/>Mittel der Volksaddressen ist, so wurde es hier nicht verschmäht; es war um so<lb n="19"/>leichter zu bewerkstelligen, je größer der Einfluß der Schreiber-Classe bey dem<lb n="20"/>Volke ist, wovon nachher die Rede seyn wird; aber um so weniger Gehalt und<lb n="21"/>Autorität konnte jenes Mittel in den Augen des Einsichtsvollern haben; es war eher<lb n="22"/>geeignet, einen Schatten auf die Versammlung zu werfen. – Ohnehin ist es an sich<lb n="23"/>der Platz einer Ständeversammlung, das vermittelnde Organ zwischen Fürst und<lb n="24"/>Volk zu seyn; und unter den vorwaltenden äußern Umständen der neuen Unruhen<lb n="25"/>in Frankreich, bey dem mit allem guten Willen gewöhnlichen Unverstande des<lb n="26"/>sogenannten Volkes, wenn es über allgemeine Angelegenheiten zu sprechen<lb n="27"/>kommt, noch mehr bey der Neuheit der Lage, dem Mangel der <hi rendition="#g">Begriffe</hi> im<lb n="28"/>Volke über eine <hi rendition="#g">Staatsverfassung</hi>, da es die Sache noch nie gehabt hatte, bey<lb n="29"/>dem Uebergange aus seiner politischen Nullität in einen bisher unbekannten An<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>theil und Einfluß auf das Ganze eines Staates, – war es um so mehr die Stellung der<lb n="31"/>Landständeversammlung, das Volk mit seinen bisherigen Meynungen aus dem<lb n="32"/>Spiele zu lassen. – In der fünften Sitzung fand es Hr. Graf von Waldek für nöthig,<lb n="33"/>da nach sichern Nachrichten das Volk durch Publication der königl. Constitutions-<lb n="34" break="no"/>Urkunde <hi rendition="#g">beunruhigt</hi> sey, dasselbe zu beruhigen, und trug als das Mittel, dieß<lb n="35"/><hi rendition="#g">ohne Aufsehen</hi> zu thun, vor, daß die Repräsentanten dem Volke berichten<lb n="36"/>sollten, <hi rendition="#g">daß sie sich an die Spitze seiner Vorurtheile gestellt haben</hi>.</p>
<p><lb n="37"/>Wer möchte es Beruhigung des Volkes nennen, wenn ihm die Ständeversammlung</p>
<pb n="81" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=84" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>erklärt, daß es in ihr – im Gegensatze gegen den König, die Stütze seiner Unruhe<lb n="2"/>zu sehen habe! – – Uebrigens so viele Petitionen verlesen worden und so viel die<lb n="3"/>Ständeversammlung sich auf sie zu Gute <seg type="balken">| </seg>that, so sieht man auch wieder, daß sie<lb n="4"/>sehr vernachläßigt worden sind, und erkennt eben nicht aus den Protocollen,<lb n="5"/>wodurch die Auswahl bestimmt worden, einen Theil zu verlesen, andere, wie es<lb n="6"/>scheint, nicht einmal zu erwähnen und im Protocoll zu bemerken. Nur einige<lb n="7"/>Beyspiele: In einer Sitzung, vom 20. Dec. 1815 (Abth. XVII. S. 49), kommt ein<lb n="8"/>Antrag vor, eine Anzahl eingekommener Addressen <hi rendition="#g">wenigstens im Protocoll<lb n="9" rend="g-umgekehrt"/>zu bemerken, sie für verlesen anzunehmen,</hi> und zu <hi rendition="#g">den Akten zu<lb n="10" rend="g-umgekehrt"/>legen.</hi> Am 21. Febr. 1816 kommt eine Petition der Stadt Riedlingen vom 12.<lb n="11"/>Apr. 1815 zum Verlesen. Am 5. Apr. 1816 bittet ein Repräsentant eine schon am<lb n="12"/>11. Jun. vor. J. übergebene Petition, einer Section der Versammlung übergeben zu<lb n="13"/>dürfen; aber unter diesem Datum, wo keine Sitzung war, aber auch am 12. Juni,<lb n="14"/>wo eine Sitzung gehalten wurde, geschieht jener Petition gar keine Erwähnung. –<lb n="15"/>Viele andere dergleichen Data zeigen eben nicht, daß die Ständeversammlung für<lb n="16"/>die Petitionen des Volks eine <hi rendition="#g">objective</hi> Achtung, d. h. insofern sie nicht bloß<lb n="17"/>zweckdienlich für die Absichten der Versammlung waren, gehabt habe.</p>
<p><lb n="18"/>Was übrigens den Ernst um die alte Verfassung betrifft, so ergibt sich aus dem<lb n="19"/>Verfolge soviel, daß es der Versammlung nicht bloß um die <hi rendition="#g">Stütze</hi> zu thun war,<lb n="20"/>welche sie durch jene <hi rendition="#g">Zauberformel</hi> an der öffentlichen Meynung fand; der<lb n="21"/><hi rendition="#g">Majorität nach</hi> behauptete sie bleibend ihren Ernst um jene Verfassung, und<lb n="22"/>machte insbesondere die Foderung zur Hauptsache, daß das <hi rendition="#g">formelle Rechts<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="23" break="no"/><hi rendition="#g">princip</hi> anerkannt werde. Der Geist des <hi rendition="#g">Formalismus</hi> und der <hi rendition="#g">Particularität</hi><lb n="24"/>hat bekanntlich von jeher den Charakter und das Unglück Deutschlands in der<lb n="25"/>Geschichte gemacht; dieser Geist hat sich hier in seiner ganzen Stärke gezeigt. Will<lb n="26"/>man ihn <hi rendition="#g">Deutschheit</hi> nennen, so hätte nichts <hi rendition="#g">deutscher</hi> seyn können, als die<lb n="27"/>Gesinnung der altwirtembergischen Deputirten den Adel mit eingeschlossen. Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>stände man aber unter Deutschheit etwas seinem Begriffe nach allgemeines und<lb n="29"/>vernünftiges, – bey aller Verschiedenheit der Territorialherrschaft, so wird es<lb n="30"/>schwer seyn, etwas <hi rendition="#g">undeutscheres</hi> zu finden, als jene Gesinnung.<choice><orig> – </orig><reg/></choice><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="31"/>Die nächste Folge der Stellung aber, welche sich die Ständeversammlung gab,<lb n="32"/>indem sie die königl. Verfassung verwarf, bey Seite setzte, ignorirte, war, daß sie<lb n="33"/>sich einer organischen Lebensthätigkeit unfähig machte. Sie stellte sich der Regie<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>rung gerade gegenüber, formirte nicht eine Opposition innerhalb eines gemein<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>schaftlichen Bodens, und setzte sich selbst aus dem Verhältnisse, <hi rendition="#g">wirksame Ar<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="36" break="no"/><hi rendition="#g">beiten</hi> über Staatsinstitutionen vornehmen und zu Stande bringen zu können. Als<lb n="37"/>einem neuwirtembergischen Repräsentanten, Herrn <hi rendition="#g">Gleich</hi> aus Aalen, nach Ver-</p>
<pb n="82" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=85" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>lauf von drey Monaten und vergeblichem Harren, daß etwas gedeihliches zum<lb n="2"/>Vorschein käme, endlich die Geduld riß, und er der Versammlung (Abth. VIII. S.<lb n="3"/>20f.) unter andern den Vorwurf machte, daß sie sich fast immer nur mit Neben<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>sachen beschäftige und die Hauptsache außer Augen lasse; so wurde ihm dieß für<lb n="5"/>ganz falsch erklärt, denn die Versammlung habe in einer Sitzung den <hi rendition="#g">Beschluß</hi><lb n="6"/>gefaßt, daß jedes Mitglied <hi rendition="#g">aufgefordert</hi> werde, sich auf einen Entwurf der<lb n="7"/>Constitutions-Urkunde <hi rendition="#g">vorzubereiten</hi>! – Als ob nicht jeder Deputirter seine<lb n="8"/>ganze Vorbereitung schon hätte mitbringen sollen; und als ob ein solcher Beschluß<lb n="9"/>der Versammlung, daß jedes Mitglied sich vorbereiten solle, eine Arbeit gewesen<lb n="10"/>wäre, und eine Antwort, wenn nach der dreymonatlichen Arbeit einer Versamm<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>lung gefragt wird. – Ohnehin aber hat man vorhin gesehen, daß am darauf folgen<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>den 26. Oct. der Versammlung einfiel, daß ihr die Angabe der <hi rendition="#g">Grundgesetze</hi><lb n="13"/>ihrer Constitution unmöglich sey, weil sie das Landschaftsarchiv noch nicht habe<lb n="14"/>benutzen können.</p>
<p><lb n="15"/>Unthätig sind darum freylich die Landstände nicht gewesen, sondern auf ihrem<lb n="16"/>diplomatischen Wege haben sie ihres formellen Geschäftes genug getrieben. Da<lb n="17"/>dasselbe aber ganz in die bedingten Gränzen eines bloß positiven Standpunkts, und<lb n="18"/>der selbst als positiver keine Wirklichkeit mehr hat, – eingeengt ist, so bietet sich,<lb n="19"/>je lebhafter das Interesse in der Behauptung des formellen Rechts wird, desto<lb n="20"/>weniger ein unabhängiger vernünftiger Inhalt dar, und in dieser Darstellung,<lb n="21"/>welche die wichtigsten Gesichtspunkte schon berührt hat, kann der ohnehin im<lb n="22"/>Publikum bekannte geschichtliche Gang nur nach seinen Hauptmomenten weiter<lb n="23"/>angeführt werden.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="24"/>Auf die oben erwähnte erste Eingabe der Stände, worin sie auf eine <hi rendition="#g">delicate</hi>,<lb n="25"/>eigentlich aber auf eine nicht offene und freymüthige, sondern versteckt seyn<lb n="26"/>sollende und geschrobene Weise die Verwerfung der königl. Verfassung erklärt<lb n="27"/>hatten, wurden sie vom Könige schon zwey Tage nachher einfach auf die ihnen ver<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>möge dieser Verfassung zustehenden Rechte verwiesen, und sie daran erinnert, daß<lb n="29"/>ihnen darin, wofern sie einzelne Wünsche in dieser Rücksicht vorzutragen haben, der<lb n="30"/>Weg dazu geöffnet sey; es wurde die Versicherung hinzugefügt, daß solche Wünsche<lb n="31"/>und Bitten geneigtes Gehör finden sollen, sobald der König die Ueberzeugung erlange,<lb n="32"/>daß sie dem Interesse des gesammten Königreichs gemäß sind.</p>
<p><lb n="33"/>Was konnte der König auf ihre undeutliche Erklärung mehr und anderes er<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>wiedern? – Der König verlangte <hi rendition="#g">Sachen</hi>, die sie ihm vorlegen sollten; sie bleiben<lb n="35"/>in ihrer Erwiederung vom 23. März beym Stofflosen und Formellen stehen. Einen<lb n="36"/>ausführlichern Entwurf einer Eingabe von Herrn <hi rendition="#g">Bolley</hi> verfaßt, in dem zwar<lb n="37"/>gleich Anfangs die Erklärung gemacht wird, daß die Stände sich enthalten in eine</p>
<pb n="83" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=86" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">vollständige Prüfung</hi> der neuen Urkunde einzugehen, der aber doch <hi rendition="#g">Be<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="2" break="no"/><hi rendition="#g">merkungen</hi> gegen viele Punkte derselben vortrug, hielten sie zurück; er sollte<lb n="3"/>aber für die Urkunde ihres politischen Glaubensbekenntnisses und der Rechenschaft<lb n="4"/>der Gründe ihres Benehmens gelten, und <hi rendition="#g">wenn es nöthig wäre</hi>, seiner Zeit<lb n="5"/>dem königlichen Staatsministerium vorgelegt werden können. (I. Abth. S. 67)<lb n="6"/>Wohl wäre nichts nöthiger gewesen, als die Gründe, aus denen sie die königl.<lb n="7"/>Urkunde nicht annehmen könnten, dem Ministerium vorzulegen, vor allem aus<lb n="8"/>aber sich in die <hi rendition="#g">vollständige Prüfung</hi> einzulassen. – Auch sind es nicht <hi rendition="#g">Be<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="9" break="no"/><hi rendition="#g">merkungen</hi>, deren Vorlegung an das Ministerium die Sache fördern konnte; auf<lb n="10"/>Bemerkungen macht man <hi rendition="#g">Gegenbemerkungen</hi>. Der sogenannte <hi rendition="#g">diplomati<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="11" break="no"/><hi rendition="#g">sche Weg</hi>, der auf solche Weise eingeleitet ist und zu Resultaten führen kann,<lb n="12"/>wie er mag, bringt sonst auch dieß mit, daß die unterhandelnden Parthieen<lb n="13"/><hi rendition="#g">Gründe</hi> und <hi rendition="#g">Gegengründe</hi> vorlegen. Außer dem, daß er nicht im Verhältnisse<lb n="14"/>von Regierung zu Unterthanen, – ein Verhältniß, in welches freylich die Standes<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>herrn erst zu treten zu haben angaben, – ist, <seg type="balken">| </seg>ist er ganz etwas anderes, als was eine<lb n="16"/>Hauptthätigkeit einer Ständeversammlung seyn soll, <hi rendition="#g">Prüfungen</hi> und <hi rendition="#g">Discussio<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="17" break="no"/><hi rendition="#g">nen</hi> innerhalb ihrer selbst über ihre Gegenstände. – Man kann den Gedanken<lb n="18"/>haben, daß wenn die Staatsminister, wie dieß in der königl. Urkunde §. 26. enthal<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>ten ist, jetzt den Sitzungen beyzuwohnen angefangen und das Wort genommen<lb n="20"/>hätten, den Verhandlungen vielleicht schon von vorneherein eine andere Form<lb n="21"/>gegeben worden wäre. Die Gegenbemerkungen, Widerlegungen, Ausführungen<lb n="22"/>von Gründen konnten in den Styl kön. Rescripte nicht eingehen, nicht Aufsätze<lb n="23"/>gegen Aufsätze werden, aber ein Inhalt mündlicher Vorträge der Minister oder<lb n="24"/>Staatsräthe in den Sitzungen der Stände. Diese konnten gleichfalls zur Prüfung,<lb n="25"/>überhaupt zu Entwicklungen und Discussionen geleitet und wo möglich aus der<lb n="26"/>oben bezeichneten Stummheit und Papier-Verhandlung herausgerissen werden.</p>
<p><lb n="27"/>Die Eingabe der Stände vom 22. März, von Hrn. Grafen v. Waldek, wiederholte<lb n="28"/>die gesuchte weder offene noch verständige Wendung, in ihrer Schlußbitte die<lb n="29"/>directe Foderung der alten Verfassung wegzulassen, und diese <hi rendition="#g">vorauszusetzen</hi>.<lb n="30"/>Wenn eine solche Wendung recht würdig und tapfer scheinen konnte, so etwas gar<lb n="31"/>nicht zum Gegenstande einer Bitte machen, und allen Schein einer Zweifelhaftig<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>keit entfernt halten zu wollen, so konnte dieß zu Nichts führen; die Sache mußte<lb n="33"/>doch, nur später, zur directen Sprache kommen. – Die Schlußbitte ging daher<lb n="34"/>feinerweise nur dahin, daß der König in die <hi rendition="#g">Ausdehnung der Verfassung der<lb n="35" rend="g-umgekehrt"/>Erblande</hi> auf das ganze Königreich einwilligen möchte, zu welchem Behuf eine<lb n="36"/>Deduction der rechtlichen Ansprüche der incorporirten Landestheile auf die erb-</p>
<pb n="84" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=87" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>ländische Verfassung hinzugefügt wurde. – Ferner, nachdem die königl. Resolution<lb n="2"/>von den Ständen die Angabe ihrer weitern Wünsche verlangt hatte, kehrten sie<lb n="3"/>dieß um, und wollten es der Regierung zuschieben, mit solcher Angabe anzufan<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>gen. In Verwicklungen von Privatangelegenheiten, in der Advocaten-Praktik mag<lb n="5"/>es zu den Klugheiten gehören, sich verschlossen zu halten, nicht zuerst zu sprechen,<lb n="6"/>den andern kommen zu sehen, ihm zuzuschieben, zuerst mit seinen Ansprüchen<lb n="7"/>und Mitteln herauszugehen; man <seg type="balken">| </seg>behält den Vortheil, angriffsweise gehen zu<lb n="8"/>können, ohne sich etwas zu vergeben und sich auszusetzen u. dergl. Allein eine<lb n="9"/>Ständeversammlung muß ihre Klugheit am wenigsten aus der Advocaten-Praktik<lb n="10"/>hernehmen. – Anstatt <hi rendition="#g">ihre</hi> Wünsche über Artikel der königl. Urkunde abzugeben,<lb n="11"/>setzten sie die zweyte feine Bitte hinzu – um die <hi rendition="#g">Angabe derjenigen Modifi<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="12" break="no"/><hi rendition="#g">cationen</hi>, welche die gegenwärtigen Verhältnisse fodern, zur Treffung einiger<lb n="13"/>gemeinschaftlichen Uebereinkunft; – als ob es bereits um weiter nichts zu thun<lb n="14"/>gewesen wäre. – Wenn man eine solche Sicherheit und eine solche Bitte nicht für<lb n="15"/>Hohn nehmen wollte, so muß es nur als unbegreiflicher Unverstand auffallen, in<lb n="16"/>den kein Strahl einer Reflexion auf die Stellung des gegenüberstehenden Theils<lb n="17"/>fällt, und der ganz gemüthlich seinen Weg fortsetzt ohne allen Gedanken, daß um<lb n="18"/>eine Uebereinkunft zu bewirken, in der That auch Rücksicht auf die Ansicht und<lb n="19"/>den Willen dessen, mit welchem sie getroffen werden soll, und welcher sogar der<lb n="20"/>Fürst und Regierung ist, nöthig ist.</p>
<p><lb n="21"/>Das Ministerium erklärte hierauf am 4. Apr., daß der König die ausführliche<lb n="22"/>Beantwortung dieser Eingabe auf die Rückkehr des Kronprinzen und auf die mit<lb n="23"/>demselben zu nehmende Rücksprache auszusetzen beschlossen habe. Jedoch am 17.<lb n="24"/>April ließ der König den Ständen, zu der Zeit, wo er sie zugleich zur Mitwirkung,<lb n="25"/>die außerordentlichen Kriegsbedürfnisse aufzutreiben, auffordern ließ, eine weitere<lb n="26"/>Antwort zugehen. In derselben wird der Gesichtspunkt, von welchem bey der<lb n="27"/>königl. Verfassung ausgegangen worden, vor Augen gestellt, daß »nemlich bey der<lb n="28"/>Unabhängigkeit des Staats von einem Obern die Verhältnisse zwischen dem Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>oberhaupt und den Ständen nach dem Beyspiel anderer <hi rendition="#g">unabhängiger Staaten</hi><lb n="30"/>bestimmt worden, wie es zur Begründung eines dauerhaften Zustands, zur Sicher<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>stellung der <hi rendition="#g">Rechte des Volks</hi>, und für die <hi rendition="#g">Festigkeit und Energie der<lb n="32" rend="g-umgekehrt"/>Staatsregierung</hi> für nothwendig erachtet worden, – unangesehen, ob die Rechte<lb n="33"/>der Landstände unter der vormaligen <hi rendition="#g">Reichsterritorialverfassung</hi> des <hi rendition="#g">Her<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="34" break="no"/><hi rendition="#g">zogthums</hi> Wirtemberg ausgedehnter oder beschränkter waren; wie sie denn<lb n="35"/>wirklich in der neuen Verfassung in <hi rendition="#g">mehrern wesentlichen <seg type="balken">| </seg>Punkten</hi>,<lb n="36"/>namentlich in Absicht auf die <hi rendition="#g">Unabhängigkeit</hi> in den <hi rendition="#g">Landständlichen</hi></p>
<pb n="85" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=88" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">Verhandlungen</hi>, in dem <hi rendition="#g">Antheil an der Gesetzgebung</hi>, selbst in der <hi rendition="#g">Be<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="2" break="no"/><hi rendition="#g">steurung</hi>, welche in Allem, was die Reichs- und Kreisverhältnisse mit sich brach<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>ten, von der landständischen Zustimmung nicht abhängig war, <hi rendition="#g">größer sind,</hi> als<lb n="4"/>in der vormals bestandenen.«</p>
<p><lb n="5"/>Ferner erklärt der König, zur Erzielung eines gemeinschaftlichen Einverständnis<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>ses über die Anwendbarkeit der Anträge <hi rendition="#g">mündliche Verhandlungen durch<lb n="7" rend="g-umgekehrt"/>Bevollmächtigte von beyden Seiten</hi> eröffnen [zu] lassen. –</p>
<p><lb n="8"/>Die Stände machten, wie oben angegeben, ihre Mitwirkung zur Aufbringung<lb n="9"/>der außerordentlichen Bedürfnisse, von der Zugestehung ihrer Foderungen ab<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>hängig. Das unmittelbare Mittel sahen sie in einem Staatsanlehen; ein solches mit<lb n="11"/>vortheilhaften Bedingungen zu erlangen, wäre die Garantie der Landstände ohne<lb n="12"/>Zweifel von Wichtigkeit gewesen. Hier war der Zeitpunkt bey den Worten, die<lb n="13"/>sie im Munde führten, bereit zu seyn, <hi rendition="#g">Gut und Blut</hi> für das Vaterland aufzu<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>opfern, die <hi rendition="#g">Wahrheit</hi> ihres guten Willens zu beweisen, – ein Beweis, der nur <hi rendition="#g">mit<lb n="15" rend="g-umgekehrt"/>der That</hi> geführt werden kann. Dieser werkthätige Beweis würde zugleich eine<lb n="16"/>Einleitung für ein Einverständniß überhaupt, und näher zur Etablirung einer ge<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>meinschaftlichen Schuldentilgungskasse haben werden können. Sie boten aber diese<lb n="18"/>Garantie nicht an, sondern überschickten am 18. Apr. dem Könige ein Paar ihrer<lb n="19"/>Aufsätze, welche sie im Vorrath hatten, wiederholten ihre eintönigen Vorstellun<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>gen, erklärten sich dann bereit, ihrerseits zur Wahl von Bevollmächtigten zu<lb n="21"/>schreiten.</p>
<p><lb n="22"/>Die Versammlung ernannte am 24. Apr. ein Comité von 25 Mitgliedern, welche<lb n="23"/>die Unterhandlungen <hi rendition="#g">vorbereiten</hi> sollten, und vier Commissarien zur Unter<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>handlung mit den vier vom Könige dazu ernannten Staatsräthen, welche, soviel<lb n="25"/>man sich entsinnen mag, <hi rendition="#g">sämmtlich Altwirtemberger</hi> gewesen zu seyn<lb n="26"/>scheinen. Nun schien eine nähere Einleitung eingetreten zu seyn, welche zur<lb n="27"/><hi rendition="#g">Sache</hi> zu führen Hoffnung geben konnte. Es zeigte sich gleich, daß das Comité<lb n="28"/>unter der aufgetragenen Vorbereitung die <hi rendition="#g">Leitung</hi> der Unterhandlungen und die<lb n="29"/>Instruirung der ständischen Unterhandlungs-<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>Commissarien verstanden, daß es in<lb n="30"/>diesem Sinne seine Thätigkeit begonnen, und sich de facto mit Ausschließung der<lb n="31"/>Versammlung selbst, der Unterhandlungen ganz bemächtigt hatte. Auf die Bemer<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>kung eines Mitglieds in der Versammlung, am 28. Apr., daß die Verhältnisse des<lb n="33"/>Comité bestimmter auszusprechen seyen, <hi rendition="#g">versicherte</hi> Hr. Amtschreiber Bolley,<lb n="34"/>eins der thätigsten Mitglieder des Comité, daß dasselbe <hi rendition="#g">keine gefährliche<lb n="35" rend="g-umgekehrt"/>Schritte thun</hi>, und da, <hi rendition="#g">wo es nöthig sey</hi>, mit der Ständeversammlung com<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>municiren werde; bey Unterhandlungen müssen gewisse Dinge <hi rendition="#g">geheim</hi> gehalten</p>
<pb n="86" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=89" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>werden. Auf diese Versicherung übertrug die Versammlung dem Comité förmlich<lb n="2"/>die Leitung der Unterhandlungen salvâ ratificatione der Versammlung, so wie die<lb n="3"/>Instruirung der Commissarien. – Die eigentliche Thätigkeit der Versammlung, das<lb n="4"/>Geschäft in Beziehung auf die Verfassungs-Angelegenheit war hiemit auf das<lb n="5"/>Comité übergegangen. Es wird nun erwähnt, daß Zusammentritte der ständischen<lb n="6"/>Commissarien mit den königlichen Statt gehabt haben; vom 28. April an, wo eine<lb n="7"/>aber nicht im Druck bekannt gemachte Relation über diese Verhandlungen, und<lb n="8"/>vom 2. May an, wo eine ebenfalls nicht abgedruckte Note des Comité an die<lb n="9"/>Commissarien verlesen wird, erfährt man von diesem Unterhandlungsgeschäfte<lb n="10"/>nichts mehr bis zum 29. May, wo Hr. Dr. Cotta (VI. Abth. S. 79) im Namen der<lb n="11"/>ständischen Commissarien eine ihnen an demselben Tage mitgetheilte <hi rendition="#g">königl.<lb n="12" rend="g-umgekehrt"/>Entschließung</hi> in Betreff von <hi rendition="#g">sechs Gegenständen</hi> der Verfassung, der Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>sammlung vorlegt. Erst aus der in vielen Rücksichten bemerkenswerthen Rede des<lb n="14"/>Hrn. <hi rendition="#g">Gleich</hi> von Aalen vom 23. Juni (VII. Abth. S. 81) erfährt man etwas Nähe<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>res von dem Geiste und dem Benehmen des Comité. Man ersieht nemlich daraus,<lb n="16"/>daß dasselbe sich in eine Entwicklung und Arbeit über die Sache gar nicht eingelas<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>sen, sondern kurz weg <hi rendition="#g">sechs Punkte</hi>, welche, wie Hr. Gleich richtig bemerkt,<lb n="18"/>theils aus der alten wirtembergischen Verfassung, theils aus der königl. Constitu<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>tion genommen waren, Verfassungs-Bruchstücke, als Präliminar-Artikel aufgestellt<lb n="20"/>hatte. – Als die <hi rendition="#g">delicate</hi>, eher aber ungereimte Absicht für solche Handlungs<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>weise wird angegeben, dem Hofe einen <hi rendition="#g">schicklichen</hi> Weg zu öffnen, <seg type="balken">| </seg>um mit<lb n="22"/><hi rendition="#g">guter Art</hi> in die Wünsche der Versammlung einzugehen. – Eben so merkwürdig<lb n="23"/>ist aus der angeführten Rede zu ersehen, daß von dem Comité aus diesen sechs<lb n="24"/>Punkten, der Ständeversammlung selbst ein <hi rendition="#g">Geheimniß</hi> gemacht worden war. Es<lb n="25"/>heißt ebendaselbst, daß, nachdem verlautete, mehrere Mitglieder wollten aus Un<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>zufriedenheit darüber den Landtag verlassen, denselben eine <hi rendition="#g">Art von vertrau<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="27" break="no"/><hi rendition="#g">licher Eröffnung</hi> gemacht wurde. – Es ist oben der Charakter der Stummheit<lb n="28"/>bemerklich gemacht worden, den die Versammlung gleich von Anfang an zeigte;<lb n="29"/>jetzt aber wurde sie von ihrem Comité dazu noch in den Zustand – nicht der<lb n="30"/>Taubheit gesetzt, – denn taub ist nur der, der nicht hört, wenn in seiner Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>wart gesprochen wird, – sondern in den Zustand, nicht zu hören, weil nichts vor<lb n="32"/>ihr gesprochen wurde. – Man verliert hier vollends alle Vorstellung, die man von<lb n="33"/>der Bestimmung und den Arbeiten einer Ständeversammlung haben kann. – Es<lb n="34"/>heißt in derselben Rede, was ebenso aus den Protocollen hervorgeht, daß an das<lb n="35"/>Unerläßliche und Einzige, was hätte geschehen müssen, – »an die Discussion dieser<lb n="36"/>6 Artikel in der Ständeversammlung nun und nimmermehr gedacht wurde.« – So<lb n="37"/>war die Versammlung immer noch nicht zu einer <hi rendition="#g">Materie</hi> in ihren Verhandlun<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>gen und einer gehaltvollen Thätigkeit über die Verfassung gekommen.<choice><orig> –</orig><reg/></choice></p>
<p><lb n="39"/>Das Geheimniß der <hi rendition="#g">sechs Präliminar-Artikel</hi> des Comité, welche nunmehr</p>
<pb n="87" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=90" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>den Wendepunkt ausmachen, lernt man erst aus einem Aufsatze der Stände vom<lb n="2"/>26. Juni kennen. (VIII. S. 89) Da sie wirkliche Materien betreffen, so sollen sie hier<lb n="3"/>kurz angeführt werden, zugleich mit der Angabe desjenigen, was die Resolution<lb n="4"/>des Königs vom 29. May darüber zugesteht, und was von der größten Wichtigkeit<lb n="5"/>ist.</p>
<p><lb n="6"/>Das <hi rendition="#g">erste</hi>, was die Commissarien verlangten, nannten sie sehr ungeschickt:<lb n="7"/><hi rendition="#g">Selbsttaxation</hi>; mit der nähern Bestimmung, daß eine vorgängige Vorlegung<lb n="8"/>der Staatsbedürfnisse und einer Berechnung der Kammereinkünfte, Einsicht in die<lb n="9"/>Rechnungen dieser, Prüfung der wirklichen Verwendung der verwilligten Gelder,<lb n="10"/>eine ständische Administration der Landesgelder damit verbunden seyn solle. – Der<lb n="11"/>König nahm die in seiner Verfassung gemachte Beschränkung der Concurrenz <seg type="balken">|</seg><lb n="12" break="no"/>der Stände zurück, und gab zu, daß nicht nur die Erhöhung, sondern überhaupt<lb n="13"/>die directen und indirecten Steuern von den Ständen bewilligt werden sollten; nur<lb n="14"/>vom J. 1815 bis 1818 sollten die gegenwärtigen bestehen bleiben. Einen Antheil an<lb n="15"/>der <hi rendition="#g">Erhebung</hi> dagegen, so wie auch eine unter ihrer Direction stehende <hi rendition="#g">Casse</hi><lb n="16"/>gestand er den Ständen nicht zu; aber die genauste Einsicht in alle Staatseinnahmen<lb n="17"/>und Ausgaben, und eine vollständige Controlle rücksichtlich der Verwendung mit<lb n="18"/>Ausnahme der Einkünfte aus dem königl. Patrimonial- und Domanial-Eigenthum;<lb n="19"/>wobey der König sich einer und zwar auf das Domanial-Eigenthum zu fundiren<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>den Civilliste nicht entgegen zu seyn erklärte. Ferner soll eine Schulden-Zahlungs-<lb n="21" break="no"/>Behörde niedergesetzt werden, mit Zuziehung und gleicher Zahl ständischer De<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>putirten mit den königlichen Deputirten. – Es bedarf keiner Bemerkung über die<lb n="23"/>Liberalität dieser königl. Concessionen. Daß wohl in einem Reichslehen, aber nicht<lb n="24"/>in einem Staate Stände die Administration der Staatskasse haben können, davon ist<lb n="25"/>oben die Rede gewesen. Daß die Kammern in Frankreich, das Parlament in Eng<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>land eine solche Administration nicht hat, ist bekannt; ebenso auch, daß im erstern<lb n="27"/>Land die Deputirtenkammer auch ständige Deputirte aus ihren Mitgliedern zur<lb n="28"/>Amortisations-Casse ernennt. Der Ausdruck <hi rendition="#g">Landesgelder</hi>, den die ständischen<lb n="29"/>Commissarien statt <hi rendition="#g">Staatsgelder</hi> gebrauchen, diente dazu, das Recht zu bezeich<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>nen, welches das <hi rendition="#g">Land</hi> habe, da die Gelder die seinigen sind, sie auch selbst zu<lb n="31"/>verwalten. – Die frühere Gewohnheit des Reichslehens, Regierung und Land<lb n="32"/>entgegenzusetzen, konnte ihre Rechnung nicht bey dem Ausdrucke <hi rendition="#g">Staat</hi> finden,<lb n="33"/>in welchem der alte Sinn jener Entgegensetzung wegfällt, und Gelder der Privaten,<lb n="34"/>wie sie zu Steuern, zu öffentlichen Geldern werden, nur dem Staate angehören.</p>
<p><lb n="35"/>Die zweyte Foderung war die <hi rendition="#g">Herstellung des Kirchenguts.</hi> Der König<lb n="36"/>gestand sie ganz zu, nur die vormalige abgesonderte Administration schlug er ab.</p>
<p><lb n="37"/>Der <hi rendition="#g">dritte Artikel</hi> war, eine Form der Repräsentation, wobey <hi rendition="#g">alle Classen</hi></p>
<pb n="88" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=91" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">der Unterthanen</hi> verhältnißmäßig gleich vertreten werden sollten. – Es ist oben<lb n="2"/>schon ausführlicher über die sehr demokratische Repräsentationsform gesprochen. <seg type="balken">|</seg><lb n="3" break="no"/>Auf dies ganz unbestimmte, versteckte Verlangen erwiederte der König, daß er<lb n="4"/>weitere Anträge darüber erwarte; nur dies erklärte er, daß er in eine besondere<lb n="5"/>Repräsentation <hi rendition="#g">des Adels</hi> nicht eingehen werde, worauf es hier etwa abgesehen<lb n="6"/>zu seyn schien. – Herr Gleich sagt noch am 23. Juni über diesen Punkt: (VII. Abth.<lb n="7"/>S. 130.) »Welche Vorstellung und Absicht die Commissarien mit demselben<lb n="8"/>hatten, ist <hi rendition="#g">nicht leicht zu errathen.</hi> Darum hätten sie sich billig auch <hi rendition="#g">in der<lb n="9" rend="g-umgekehrt"/>Versammlung</hi> darüber <hi rendition="#g">erklären</hi> sollen.« Also noch am 23. Juni war der Sinn<lb n="10"/>dieses Artikels ein Geheimniß geblieben.</p>
<p><lb n="11"/>Der <hi rendition="#g">vierte</hi> Artikel war ein solcher, der den Mitgliedern der Stände, welche das<lb n="12"/>bekannte alte Ausschußwesen vermissen konnten, sehr am Herzen liegen mochte; –<lb n="13"/><hi rendition="#g">ununterbrochene Ausübung der ständischen Rechte durch einen<lb n="14" rend="g-umgekehrt"/>bleibenden Ausschuß</hi>. – Der König erwiederte, daß die dem Ausschusse in der<lb n="15"/>Königl. Urkunde auf 4 Wochen anberaumte Zeit für seine jährliche Sitzung sehr<lb n="16"/>wohl verlängert und die Zusammenberufung wiederholt werden könne, wenn die<lb n="17"/>Geschäfte dies erfodern. Uebrigens mache er die Stände auf die <hi rendition="#g">Kosten-Ver<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="18" break="no"/><hi rendition="#g">mehrung</hi> aufmerksam. – Dieser letztere Umstand war bey den alten Ausschüssen<lb n="19"/>allerdings sehr von Bedeutung, aber leicht hätte man sagen können, er könnte<lb n="20"/>vielmehr ein stiller Grund <hi rendition="#g">für</hi> die Verlängerung, ja ununterbrochene Dauer der<lb n="21"/>Sitzungen, wenn es auch die Geschäfte nicht erfoderten, – als dagegen werden. In<lb n="22"/>Beziehung auf die alten Ausschüsse möchte dieser Gedanke insofern aber überflüs<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>sig seyn, als sich in der oben S. 1078 angeführten Broschüre: <hi rendition="#g">die Verwaltung<lb n="24" rend="g-umgekehrt"/>der Wirt. Landescasse</hi>, Beyspiele ergeben, daß der engere Ausschuß, der die<lb n="25"/>Verwaltung der Casse und das Recht den grössern Ausschuß einzuberufen hatte,<lb n="26"/>demselben <hi rendition="#g">Geld-Entschädigungen</hi> decretirte und bezahlen ließ, dafür daß der<lb n="27"/>denselben <hi rendition="#g">nicht</hi> einberufen hatte; er wußte also eine <hi rendition="#g">Kostenvermehrung</hi> her<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>vorzubringen, ohne daß Geschäfte vorhanden waren, und ohne daß Sitzungen<lb n="29"/>gehalten wurden. – Erst vor Kurzem ist es im Publicum bekannt worden, daß die<lb n="30"/>Ständeversammlung, deren Verhandlungen hier betrachtet werden, dem Staat<lb n="31"/>260 000 fl. gekostet hat. In den vorliegenden gedruckten Protocollen wird <seg type="balken">| </seg>zwar<lb n="32"/>einigemal erwähnt, daß über die Gehalte der ständischen Mitglieder und sonstige<lb n="33"/>Unkosten referirt, auch ein Comité darüber in Thätigkeit war; es bleibt aber in<lb n="34"/>den gedruckten Protocollen immer nur bey diesen Anzeigen, ohne daß der Inhalt<lb n="35"/>der Berichte oder Beschlüsse angegeben, ohne daß irgendwo Summen namhaft<lb n="36"/>gemacht waren. Gerade diesen Gegenstand mußte eine Ständeversammlung am<lb n="37"/>allerwenigsten mit Geheimthun behandeln, sondern ihm vielmehr mit aller Offen-</p>
<pb n="89" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=92" type="body"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>heit Publicität geben, wenn sie einmal für ihre Arbeiten oder wenigstens für ihr<lb n="2"/>Beysammenseyn Geldbezahlung annahm. Diesen Artikel der Königl. Verfassung,<lb n="3"/>so sehr sie die andern ignorirte, hatte sie wenigstens utiliter acceptirt. – Es ist schon<lb n="4"/>für sich in hohem Grade mißliebig, wenn landständische Mitglieder Besoldungen<lb n="5"/>oder Diäten beziehen; es ist dies ein Umstand von der höchsten Wichtigkeit, er<lb n="6"/>ändert etwas wesentliches in dem ganzen Charakter und der Stellung einer solchen<lb n="7"/>Repräsentation; er gehört auch unter diejenigen, wodurch von selbst dem Eigen<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>thume bey den Wahlen das Uebergewicht gegeben wird, ausserdem daß er sonst<lb n="9"/>mit der Ehre einer solchen Versammlung aufs engste zusammenhängt. Landstände<lb n="10"/>können im Falle sie besoldet sind, nie dem Verdacht oder Vorwurfe entgehen, daß,<lb n="11"/>ob zwar nicht allen, doch vielen oder einigen Mitgliedern ein solcher Bezug eine<lb n="12"/>Rücksicht sey. In den Verhandlungen dieser Ständeversammlung wird der Empfin<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>dung gegen einen Gehaltsbezug, überhaupt einer Anregung dieses so wie anderer<lb n="14"/>wichtigen Gegenstände gar nicht erwähnt, – gleichsam als ob es sich von selbst<lb n="15"/>verstünde, daß die Deputirten besoldet werden, wenigstens, wie einmal vorkommt,<lb n="16"/>daß sie ihre <hi rendition="#g">Kosten ersetzt</hi> erhalten. – Jener Vorwurf ist, wenn Ref. sich recht<lb n="17"/>entsinnt, auch öffentlich nicht ausgeblieben. – Aber die krauseste Foderung, die<lb n="18"/>eine Ständeversammlung machen konnte, war, daß sie noch einen Ausschuß mit<lb n="19"/>besondern Besoldungen und mit Pensionen sollte ernennen können, und vollends,<lb n="20"/>um ja die Unfähigkeit und Faulheit seiner Mitglieder im voraus wieder zu legiti<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>miren, wie vormals <hi rendition="#g">Consulenten-Stellen</hi> sollte hinzufügen und vergeben<lb n="22"/>können.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="23"/>Es hilft nichts, daß die Führer der Stände für den Ausschuß, zu dessen Mitglie<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>dern sie als die qualificirtesten erscheinen mochten, nicht auf den ganzen Zustand<lb n="25"/>und das Recht der vormaligen <hi rendition="#g">geheimen Truhe</hi> Anspruch machten. Mit der<lb n="26"/>Besoldung von Ausschußmitgliedern, vollends mit der Pensionsertheilung an<lb n="27"/>solche, <hi rendition="#g">die</hi>, wie es im <hi rendition="#g">Entwurf</hi> der zu erneuernden wirt. Verfassung heißt, »sich<lb n="28"/><hi rendition="#g">ganz dem Dienste des Vaterlandes</hi> hingegeben und die Bestimmung erhal<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>ten hätten, <hi rendition="#g">in Stuttgart zu wohnen</hi>, (welche Hingebung!) aber bey der, <hi rendition="#g">alle 3<lb n="30" rend="g-umgekehrt"/>Jahr</hi> zu geschehenden Wiedererwählung des Ausschusses nicht von neuem ernannt<lb n="31"/>würden, denen »<hi rendition="#g">wegen des dem Vaterlande gebrachten »Opfers«</hi> bis zu<lb n="32"/>ihrer Wiederanstellung eine jährliche Entschädigung bezahlt werden sollte,« –<lb n="33"/>hiemit würde ein Zustand wieder herbeygeführt, dessen Abschaffung zwar etwa<lb n="34"/>nicht die Ausschußmitglieder selbst oder die die Aussicht haben konnten dazu<lb n="35"/>gewählt zu werden, aber wohl Stände und vornehmlich das Volk für den größten<lb n="36"/>Schritt zu einer freyen und volksmäßigen Verfassung und für die größte Wohlthat<lb n="37"/>ansehen mußten, die die neuere Zeit herbeygebracht hat. – Von gleichem oder<lb n="38"/>selbst größerem Einflusse ist der Umstand, daß durch solchen bleibenden Ausschuß<lb n="39"/>das allerwichtigste, die Versammlung der Landstände selbst, überflüssiger wird.</p>
<pb n="90" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=93" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>Gesetzliche Bestimmungen dagegen sind etwas Unzureichendes, wenn die Sache<lb n="2"/>selbst es so mit sich bringt. Auch von dem Geiste zu abstrahiren, der sich in sol<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>chem wohlbesoldeten Ausschusse bilden muß, <seg type="balken">| </seg>so hat hierüber die Geschichte der<lb n="4"/>alten wirtembergischen Landstände eine hinreichende Erfahrung geliefert. Es ist<lb n="5"/>bekannt, wie selten Stände-Versammlungen gewesen sind. Was die jetzigen Stände<lb n="6"/>für ihr Palladium anzusehen schienen, die ununterbrochene Dauer von Ausschüs<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>sen, hätten sie mit mehr Nachdenken oder bloßem Rücksehen auf jene ihnen am<lb n="8"/>nächsten liegende Erfahrung vielmehr als eine Einrichtung, welche ihrer Unab<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>hängigkeit und ihrer wahrhaften Existenz, nemlich als Gesammt-Versammlung,<lb n="10"/>den gefährlichsten Fallstrick legte, betrachten müssen.</p>
<p><lb n="11"/>Der <hi rendition="#g">fünfte</hi> gefoderte Präliminar-Artikel ist der ständische Antheil an der <hi rendition="#g">Ge<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="12" break="no"/><hi rendition="#g">setzgebung</hi> seit 1806, nemlich Revision der seit 1806 erlassenen Verordnungen,<lb n="13"/>durch eine gemeinschaftliche herr- und landschaftliche Deputation. – Der König<lb n="14"/>erinnerte die Stände an das Mittel, das sie hiefür in dem Petitionsrechte <hi rendition="#g">bereits</hi><lb n="15"/>haben. – Ausserdem aber kann man darin, daß jener Antheil bloß in Bezug auf die<lb n="16"/><hi rendition="#g">seit</hi> 1806, wo die alten Landstände aufgehoben wurden, erlassenen Verordnungen<lb n="17"/>gefodert wurde, nur entweder blindes Vorurtheil für das Frühere, und blinde<lb n="18"/>Animosität gegen das Spätere vom König ausgegangene, oder wenigstens die<lb n="19"/>Sucht, den Glauben an die Vortrefflichkeit von jenem, und die Unzufriedenheit<lb n="20"/>mit diesem zu zeigen, erblicken. Ferner ist die Revision, als blos durch eine <hi rendition="#g">Depu<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="21" break="no"/><hi rendition="#g">tation</hi> Königlicher Räthe und ständischer Mitglieder zu geschehen, – wofür der<lb n="22"/>beliebte Name <hi rendition="#g">herrschaftlich</hi> und <hi rendition="#g">landschaftlich</hi> wieder zum Vorschein<lb n="23"/>kommt, – sonderbarer und unförmlicher Weise in Antrag gebracht, während die<lb n="24"/>Concurrenz der ganzen Ständeversammlung zum Geschäfte der Gesetzgebung<lb n="25"/>gehört; für die Vorarbeiten dabey, wie für alle andere Vorarbeiten, hatte dieselbe<lb n="26"/>die Macht, sie Comitéen aufzutragen.</p>
<p><lb n="27"/>Der <hi rendition="#g">sechste</hi> Artikel ist die <hi rendition="#g">Freyzügigkeit</hi> im alten Sinne des Wortes. – Der<lb n="28"/>König gestand dieselbe, auch vor Ablauf eines Jahrs nach der Willenserklärung<lb n="29"/>eines solchen, der auswandern wolle, wie früher bestimmt war, zu, auch selbst im<lb n="30"/>Falle der Leibeigenschaft, ohne sich von derselben loskaufen zu müssen. Aber da das<lb n="31"/>Auswandern zugleich ein Ver<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>hältniß zu andern Staaten betrifft, bestand er auf dem<lb n="32"/>Grundsatze der Reciprocität, in Ansehung der Nachsteuer.</p>
<p><lb n="33"/>Die ständischen Unterhandlungs-Commissarien hatten diese Artikel mit der<lb n="34"/>peremtorischen Erklärung vorgelegt, daß ohne vertragsmäßige Anerkennung der<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>selben kein glückliches Resultat der Unterhandlungen zu hoffen, und die Mit<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>wirkung der Stände sogar in der gegenwärtigen Noth <hi rendition="#g">schlechterdings unmög<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="37" break="no"/><hi rendition="#g">lich</hi> sey; daß sie daher bitten müssen, der König möchte <hi rendition="#g">jetzt schon,</hi> und <hi rendition="#g">ehe<lb n="38" rend="g-umgekehrt"/>weiter gehandelt werde,</hi> eine befriedigende Erklärung geben, und zwar nicht<lb n="39"/>nur zur Beruhigung der Versammlung, sondern auch des in- und sogar des <hi rendition="#g">aus</hi>-</p>
<pb n="91" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=94" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">ländischen</hi> Publicums. – Der König, der selbst das Grelle der Manier, daß die<lb n="2"/>Versammlung sogar ihre Mitwirkung zu den damals erforderlichen Anstrengungen<lb n="3"/>des Staats, von der <hi rendition="#g">gleich jetzt</hi> und ehe <hi rendition="#g">weiter gehandelt werde</hi>, zu gesche<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>henden Unterwerfung des Königs unter ihren Willen abhängig machte, so wie eine<lb n="5"/>solche Form der Unterhandlung, mit Vorlegung von unzusammenhängenden,<lb n="6"/>unbestimmten, zum Theil dürftigen Präliminar-Artikeln zu beginnen, übersah, und<lb n="7"/>mit großer Nachgiebigkeit in Ansehung des Materiellen den Ständen entgegen<lb n="8"/>gieng, fügte übrigens hinzu, daß seine Entschliessungen auf <hi rendition="#g">unabänderlichen</hi><lb n="9"/>Grundsätzen beruhen, daß auf dieselbe die Unterhandlungen mit den landständi<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>schen Deputirten fortgesetzt, und eine Uebereinkunft zu bewirken versucht werden<lb n="11"/>solle.</p>
<p><lb n="12"/>Die Stände setzten aber diese Unterhandlungen nicht fort. Ihre bisherige Art und<lb n="13"/>Weise, bey der Foderung des blos Formellen stehen zu bleiben, konnte durch die<lb n="14"/>wichtigen Concessionen, welche sie vom Könige auf diesem Wege erlangt hatten,<lb n="15"/>gerechtfertigt erscheinen, wenn sie sich nun in die Sache eingelassen hätten. Wenn<lb n="16"/>auch das Unterhandlungs-Comité dabey noch hatte bleiben wollen, die Königl.<lb n="17"/>Verfassung zu ignoriren, durch welche ein Theil seiner Artikel theils bereits erledigt,<lb n="18"/>theils auch besser ausgeführt und entwickelt war, so war es itzt wohl Zeit, daß die<lb n="19"/>Versammlung berathschlagte, das Specielle sich zum Bewußtseyn brachte und aus<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>sprach, was sie <hi rendition="#g">annehmbar finde und was nicht</hi>. Aus jenem hätten sich wenig<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>stens <hi rendition="#g">Präliminarartikel</hi> und zwar einer <hi rendition="#g">Uebereinkunft</hi>, <seg type="balken">| </seg>nicht einer Unter<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>werfung des Königs ergeben. – So wenig aber die sechs Artikel vorher, ehe man sie<lb n="23"/>zur präliminären unbedingten Annahme vorlegte, einer Discussion der Versamm<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>lung unterworfen wurden, ebenso wenig geschah dies, nach erfolgter königl. Erklä<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>rung, über jene Artikel und über den Inhalt dieser Erklärung. Dagegen verlasen drey<lb n="26"/>oder vier Mitglieder wieder Aufsätze, nemlich in der Gestalt von <hi rendition="#g">Projecten einer<lb n="27" rend="g-umgekehrt"/>Antwort</hi> auf die Königl. Resolution. Die fixe Vorstellung des trocknen Wieder<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>herstellungs-Princips der alten Verfassung begründete die Naivetät, daß die Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>sammlung sich immer ausserhalb der Sache befand, und sich auch itzt nicht mit<lb n="30"/>dieser, sondern nur mit ihrer eigenen <hi rendition="#g">diplomatischen</hi> Art und Weise, wie<lb n="31"/><hi rendition="#g">geantwortet</hi> werden solle, zu schaffen machte. – Hr. Dr. Cotta hatte am 1sten<lb n="32"/>May im Comité einen die Sache betreffenden Aufsatz, der besonders die Errichtung<lb n="33"/>einer ständischen Casse anging, dann vor die Versammlung gezogen wurde, und<lb n="34"/>einen Aufsatz des Hrn. Dr. Weishaar (Sitzung vom 27. May, Abth. VI. S. 38.) zur<lb n="35"/>Folge hatte, vorgelesen; späterhin am 23. Juni ließ er einen andern folgen, worin der<lb n="36"/>Gedanke entwickelt wurde, daß eine solche Casse, wie überhaupt das sonstige Gute<lb n="37"/>der alten Verfassung nicht über die in die Regentenrechte eingreifenden Elemente</p>
<pb n="92" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=95" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>ausgedehnt, und jene Casse vielmehr darauf eingeschränkt werden solle, was der<lb n="2"/>Staatskredit und die Würde der Stände erlaube. So sehr diese Gedanken, auf die er<lb n="3"/>auch späterhin wieder zurückkam, sich zur gründlichen Berathschlagung <hi rendition="#g">vor</hi> einem<lb n="4"/>Beschluß über die Königl. Erklärung eigneten, so waren die Folgen nur diese, daß<lb n="5"/>drey Wochen nachher und zugleich lange nach bewerkstelligter Antwort auf die<lb n="6"/>Kön. Resolutionen Hr. Amtschreiber Bolley, und wieder 8 Tage später Hr. Dr.<lb n="7"/>Weishaar Aufsätze gegen die Ideen des Hrn. Dr. Cotta vorlasen. Zu einer Abstim<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>mung über die Sache selbst kam es gar nicht. – Von dem, was Hr. Bolley, wie er es<lb n="9"/>nannte, <hi rendition="#g">niedergeschrieben</hi>, und dessen Vorlesen, wie das Protocoll (IX. S. 114)<lb n="10"/>angiebt, von der Versammlung mit lebhaftem <hi rendition="#g">Danke</hi> aufgenommen wurde, –<lb n="11"/>kann dies ausgehoben werden, daß er darin auf das bekannte Werk des Hn. <hi rendition="#g">Staats<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="12" break="no"/><hi rendition="#g">ministers von Wangenheim</hi>: Idee der Staatsverfassung, Rücksicht nahm, <seg type="balken">| </seg>und<lb n="13"/>(IX. Abth. S. 124) ihm die Gerechtigkeit widerfahren läßt, »daß die Rechte des<lb n="14"/>Volks, namentlich der Wirtemberger, an dem edlen Verfasser einen so warmen<lb n="15"/>Vertheidiger gefunden haben.« – Auch dies mag noch daraus angeführt werden, daß<lb n="16"/>der Hr. Verfasser in Beziehung auf eine landständische Disposition über die Steuer<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>kasse, versichert, (ebendas. S. 135) »Wenn hohe Staatszwecke in ausserordentlichen<lb n="18"/>Fällen die schnelle Beyschaffung von Geldern fodern, die Stände, das <hi rendition="#g">Wichtigste<lb n="19" rend="g-umgekehrt"/>im Auge habend, gewiß</hi> nie Anstand nehmen werden, den Landesherrn nach<lb n="20"/>Kräften zu unterstützen.« – Dies: <hi rendition="#g">Gewiß</hi>, ist sehr naiv; in solcher <hi rendition="#g">Versicherung</hi><lb n="21"/>sollte die Garantie für den Staat liegen, daß es ihm nicht gefährlich sey, <hi rendition="#g">Zwey</hi><lb n="22"/>unabhängige Regierungsgewalten zu constituiren. – Dies <hi rendition="#g">Gewiß</hi> ist um so naiver,<lb n="23"/>da sich fragen ließ, welcher Staatszweck wichtiger, welcher Fall ausserordentlicher<lb n="24"/>seyn konnte, als der Moment von Napoleons Wiedererscheinung in Frankreich?<lb n="25"/>Wie so eben, wenige Wochen, ehe Hr. Bolley seinen Aufsatz und diese seine Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>sicherung verlas, die wirtemb. Ständeversammlung ihren Landesherrn nach Kräften<lb n="27"/>unterstützt, und sich an die Sache Deutschlands und Europas angeschlossen hatte,<lb n="28"/>haben wir gesehen.</p>
<p><lb n="29"/>Eine umfassendere Veranlassung, sich in die vorliegenden Artikel einzulas<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>sen, ward der Versammlung durch den schon einigemal angeführten, muthvol<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>len, beredten, in Gedanken und Geist vortrefflichen Vortrag des Herrn <hi rendition="#g">Gleich</hi><lb n="32"/>aus Aalen vom 23. Juni. Derselbe spricht es aus, daß es den Ständen nicht um die<lb n="33"/><hi rendition="#g">alt-wirtembergische</hi>, sondern um eine <hi rendition="#g">gute</hi> Verfassung, nicht um ein leeres for<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>melles Recht, sondern um die Sache zu thun seyn solle, und greift vernünftigerweise<lb n="35"/>nicht einige unzusammenhängende Bruchstücke, sondern die wesentlichen Grund<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>sätze auf, auf welche es ankomme. Die Versammlung fand sich überrascht über<lb n="37"/>einen ihren fixen Vorstellungen, so wie ihrem ewigen Selbstlobe und dem Lobe aller</p>
<pb n="93" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=96" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>Zeitungen so fremden Ton. Daß Hn. Gleich sein Muth von Seiten der Versamm<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>lung schlecht bekommen, ist oben schon angeführt worden; diese Stimme ist in der<lb n="3"/>Wüste verhallt, und ihm durch ein halb Dutzend Aufsätze verwiesen worden, daß<lb n="4"/>sein Antrag dahin ging, »sich auf die Königl. Resolution ein<seg type="balken">|</seg>zulassen und die zum<lb n="5"/>Theil acceptabeln Anerbietungen des Königs nicht gleichsam wegzuwerfen.« – Herr<lb n="6"/><hi rendition="#g">Gleich</hi> verschwindet aber von jetzt an aus der Versammlung, ohne daß über seinen<lb n="7"/>Abgang eine Erläuterung aus den Protocollen hervorginge, und es erscheint später<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>hin ein anderer Repräsentant von Aalen. Es gehört dieß aber überhaupt zu den<lb n="9"/>Unförmlichkeiten der Versammlung, daß Mitglieder ihre Deputirten-Stelle nieder<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>legen, und andere an ihrem Platze hervortreten, ohne daß erhellt, aus welcher förm<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>lichen Bevollmächtigung das eine und das andere geschieht. – In Ansehung des Hrn.<lb n="12"/><hi rendition="#g">Gleich</hi> liest man nur nach Jahr und Tagen in einer Sitzung die dunkle Aeußerung<lb n="13"/>eines Mitgliedes angeführt, welches einen andern Deputirten, der von der Meynung<lb n="14"/>der Majorität abwich, warnend an das Schicksal erinnerte, welches Hr. Gleich<lb n="15"/>gehabt habe.</p>
<p><lb n="16"/>Mit dem Antrag des Hrn. Gleich verwarf die Versammlung die Stellung, zu der<lb n="17"/>ihr die kön. Resolutionen den Weg geöffnet, die Stellung einer Uebereinkunft, die<lb n="18"/>über sehr wesentliche Punkte vorhanden war, auszusprechen, und damit eine feste<lb n="19"/>Basis zu weiterer Unterhandlung zu legen. Sie discutirte nicht die Materien selbst,<lb n="20"/>noch, welche der kön. Entschließungen ihrem Inhalte nach annehmbar und welche<lb n="21"/>es nicht wären, sondern nur dergleichen, welche Aufsätze sie ihrer Beantwortung<lb n="22"/>beylegen, welchen Titel sie ihnen geben wolle, und solche Formalien, in einigen<lb n="23"/>Sitzungen. Am 26. Juni, vier Wochen nach Empfang der königl. Entschließung,<lb n="24"/>hatte sie endlich ihre Erwiederung fertig (VIII. Abth. S. 58ff.). Auch bestand diese<lb n="25"/>nicht in einer Gegeninstruction ihrer Unterhandlungs-Bevollmächtigten, sondern in<lb n="26"/>einer Addresse an den König. Die Versammlung fiel somit in den alten Weg ihres<lb n="27"/>Libellirens zurück, der bisher zu nichts geführt hatte, und an dessen Stelle deswegen<lb n="28"/>der Weg mündlicher Unterhandlungen mit königl. Commissarien hatte treten<lb n="29"/>sollen.</p>
<p><lb n="30"/>Die Addresse selbst ist, ohne die Nachgiebigkeit des Königs zu berühren, – nur<lb n="31"/>mit den Ausdrücken von der <hi rendition="#g">gänzlichen Täuschung</hi> ihrer Hoffnungen, von<lb n="32"/>ihrem <hi rendition="#g">nahmenlosen Schmerz</hi> und <hi rendition="#g">Bestürzung</hi>, von ihrer unmöglich gewis<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>senhafteren <hi rendition="#g">Ueberzeugung</hi>, mit dem Selbstrühmen <seg type="balken">| </seg>von ihrer Wahrheitsliebe,<lb n="34"/>der jede unreine Triebfeder, jede selbstsüchtige Absicht fremd sey, von dem Zeug<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>nisse ihres Gewissens vor Gott, vor dessen Richterstuhl sie einst werden gefodert<lb n="36"/>werden, und dergleichen Pathos, angefüllt. In Ansehung der Sache war die Antwort<lb n="37"/>ganz einfach und naiv diese, <hi rendition="#g">daß die königl. Resolution sich mit dem Prin-</hi></p>
<pb n="94" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=97" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">cip der Stände nicht vereinigen lasse</hi>. Der pathetische Schluß der Addresse<lb n="2"/>ist, daß sie den König bitten, ja beschwören, bey Gott, bey Allem was heilig, was<lb n="3"/>ehrwürdig ist, bey dem Glücke seiner eigenen Durchlauchtigsten Familie, daß er die<lb n="4"/>Herstellung des frühern <hi rendition="#g">Rechtszustandes</hi> nicht länger verweigern möge. Hr.<lb n="5"/>Gleich hatte in seinen Vortrag kein dergleichen leeres Pathos eingemischt, aber desto<lb n="6"/>mehr Vernunft darin entwickelt, die aber nicht die erwünschte Wirkung hervor<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>brachte; vielleicht wäre er mit jener Art von Pathos weiter gekommen, doch höch<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>stens hätte er nur etwa die Insinuation von unlautern Absichten abgewendet. – Sonst<lb n="9"/>werden die gewöhnlichen Gründe aus dem positiven Staatsrecht und aus dem Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>tragsverhältniß, insbesondere aber dem Könige dieß zu Gemüthe geführt, daß er<lb n="11"/>selbst, wie die frühern Regenten, bey seinem Regierungsantritt die Aufrechthaltung<lb n="12"/>der Verfassung <hi rendition="#g">feyerlich gelobt und beschworen</hi> habe. Sie fügen hinzu, daß<lb n="13"/>sie aufs Gewissenhafteste untersucht haben, ob eine Veränderung eingetreten sey,<lb n="14"/>welche nach Rechtsgrundsätzen diese Verpflichtungen aufheben konnte; sie konnten<lb n="15"/>keinen solchen <hi rendition="#g">Rechtsgrund</hi> auffinden. Daß sie noch gründlicher hätten suchen<lb n="16"/>müssen, dazu hätten sie sich müssen eben dadurch auffodern lassen, daß sie sich sonst<lb n="17"/>in der Befugniß sahen, gegen ihren Fürsten die Anklage des <hi rendition="#g">Meyneids</hi> gegen sein<lb n="18"/>ganzes Volk zu erheben; – eine Befugniß und eine Handlung, vor der sie hätten<lb n="19"/>zurückschaudern müssen.</p>
<p><lb n="20"/>Der Addresse wurde, außer zwey Aufsätzen, vornemlich eine dritte Beylage<lb n="21"/>angefügt, ein Aufsatz oder vielmehr ein Buch in kleinem Druck von 162 Seiten,<lb n="22"/>(VIII. Abth. S. 91–252) – nemlich die sogenannte Darstellung der <hi rendition="#g">Beschwerden<lb n="23" rend="g-umgekehrt"/>des Landes</hi>. An diesem Buche hatten die Mitglieder viele Wochen lang gearbeitet,<lb n="24"/>und von allen Seiten her alle Arten von Beschwerden zusammengeschleppt. Man <seg type="balken">|</seg><lb n="25" break="no"/>muß es in den Verhandlungen selbst nachlesen, wie mit dieser Arbeit sich die Stände<lb n="26"/>das wichtigste Werk gethan, ihre heiligste Pflicht erfüllt, ihr ganzes Betragen gegen<lb n="27"/>den König am unwidersprechlichsten gerechtfertigt zu haben schienen. Es ist, voll<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>ends in dieser Anzeige, unmöglich, sich auf den Inhalt dieses grellen Bildes von<lb n="29"/>Druck und Klagen einzulassen. Außer der Untersuchung der factischen Behaup<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>tungen könnte es nöthig scheinen, zu unterscheiden, was reelle und was vermeint<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>liche Beschwerden wären; denn man sieht beym ersten Ueberblicke, daß eine<lb n="32"/>Menge der Klagen auf dem <hi rendition="#g">Urtheile</hi> der Verfasser über die Nützlichkeit oder<lb n="33"/>Schädlichkeit von Staats-Einrichtungen beruht. Alsdann wäre zu unterscheiden, was<lb n="34"/>von dem Drucke der Abgaben, insofern er gegründet ist, der Regierung, und was<lb n="35"/>der Nothwendigkeit und Ungunst der Zeiten zur Last fiele. Man hat wohl in allen<lb n="36"/>deutschen Ländern, auch die vielfache Unvernunft des Beschwerens und Unzufrie<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>denseyns abgerechnet, diese Vermischung gesehen, dem Willen der Regierung<lb n="38"/>zuzuschreiben, was Folge der ungeheuren Verhältnisse und Begebenheiten seit 25<lb n="39"/>Jahren war. Man sieht bey dieser Beschwerdesammlung in dieser Rücksicht ebenso,</p>
<pb n="95" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=98" type="body"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>daß den Ständen die Kenntniß der Staatsbedürfnisse und der Lage der Staatscasse<lb n="2"/>abging, und daß die Klagen über die Auflagen ohne alle Vergleichung mit den<lb n="3"/>Staatsbedürfnissen erhoben sind. In specieller Rücksicht aber würde zu untersuchen<lb n="4"/>seyn, ob die Aufhebung der altwirtembergischen Verfassung der alleinige Grund der<lb n="5"/>gegründeten Beschwerden sey, denn dieß war der vornehmste Gesichtspunkt, der<lb n="6"/>dadurch bewiesen werden, oder vielmehr nicht bewiesen werden sollte, sondern der<lb n="7"/>geradezu vorausgesetzt wurde; noch weniger ist es ausgeführt, daß die königl. Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>fassung mit den so eben zugegebenen weitern Bestimmungen, den Beschwerden<lb n="9"/>nicht abzuhelfen fähig wäre, ja daß sie vielmehr unter ihr fortbestehen müßten.<lb n="10"/>Dieser letztere Gesichtspunkt, an dessen Entwicklung gar nicht gedacht wird, wäre<lb n="11"/>der alleinige Nerv der Remonstration gewesen, welche durch diese Beschwerden<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>masse unterstützt werden sollte.</p>
<p><lb n="13"/>Solche Untersuchungen, die sich zunächst als gerecht zeigen könnten, werden<lb n="14"/>aber überhaupt überflüssig, da dieß so gewichtig geschienene Werk von Haus aus<lb n="15"/>mit einem Grundmangel <seg type="balken">| </seg>behaftet war und ohne wichtige Folgen bleiben mußte, ja<lb n="16"/>sogar ohne solche bleiben sollte. – Hier mag hierüber nur das Wenige bemerkt<lb n="17"/>werden, daß die Landes-Gravamina, die Cahiers de doléances, ein bekannter Artikel<lb n="18"/>in den Geschäften vormaliger Reichsstände gewesen sind. Eben so bekannt ist, wie<lb n="19"/>wenig von je damit ausgerichtet worden, wie jeder Landtag oder Reichstag die<lb n="20"/>vorhergehende Beschwerdenmasse meist noch unerledigt vorfand, und sie mit<lb n="21"/>neuem Stoffe weiter anzuschwellen fand, so daß diese Moles selbst und die fest<lb n="22"/>gewordene Gewohnheit, einerseits der Landstände oder Parlamenter, sich in solcher<lb n="23"/>weitläufigen, alles mögliche herbeyziehenden Ausführung von Klagen und Be<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>schwerden nach Pflicht und Gewissen zu ergehen, und andererseits die Gewohnheit<lb n="25"/>der Regierungen zu den Verwilligungen ihrer Stände auch noch eine solche Moles<lb n="26"/>überschickt zu erhalten, beyde Theile so dagegen abgestumpft und abgehärtet hat,<lb n="27"/>daß das Aufsetzen und Empfangen dieser Schriftmassen zur Bedeutung einer Forma<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>lität heruntersank. Ref. erinnert sich irgendwo angeführt gelesen zu haben, daß als<lb n="29"/>den Commissarien des Herzogs <hi rendition="#g">Carl</hi> von Wirtemberg von dem Reichshofrath in<lb n="30"/>Wien, im Lauf der Proceßverhandlungen daselbst zwischen ihm und seinen Land<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>ständen im J. 1768, die Beschwerdesammlung der Letztern insinuirt wurde, jene<lb n="32"/>Commissarien ungefähr erwiederten, daß der Reichshofrath sich über eine solche<lb n="33"/>Masse nicht verwundern solle, indem seit mehrern 100 Jahren die Verfasser der<lb n="34"/>Gravaminum mit ihren Vorgängern darin wetteifern, sie in der Beschreibung zu<lb n="35"/>übertreffen und zu überbieten, und wenn man solchem Ausmahlen Glauben bey<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>messen wollte, das Land schon seit länger als 100 Jahren gänzlich hätte ruinirt seyn<lb n="37"/>müssen.</p>
<p><lb n="38"/>Die Wirtembergische Ständeversammlung, der ein ganz anderer Weg, der Weg<lb n="39"/>nicht bloß zu gravaminiren, sondern an Wegschaffung der Mängel zu arbeiten,</p>
<pb n="96" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=99" type="body"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>durch die königl. Verfassung eröffnet war, zog es vor, da sie in ihr Rechtsprincip<lb n="2"/>altconstitutioneller Verfahrungsweise festgerennt war, bloß den geweisten Weg, die<lb n="3"/>alte Heerstraße zu betreten, und die Masse von Querelen zusammenzutragen. Denn<lb n="4"/>sie hätte es ihrem Gewissen entgegen gehalten, selbst zur Abhülfe beyzutragen, weil<lb n="5"/>sie durch eine werkthätige Arbeit factisch die königl. Verfassung <seg type="balken">| </seg>anzuerkennen<lb n="6"/>geglaubt hätte. Es ist auch eine leichtere Arbeit, eine solche Beschwerdenmasse<lb n="7"/>zusammenzuschleppen, als die constitutionellen und legislatorischen Dispositionen<lb n="8"/>auszudenken und auszuarbeiten, wodurch allein dem gründlich abgeholfen wird,<lb n="9"/>dem abgeholfen werden kann; es ist leichter, sich auf die erstere Weise, nur zu einem<lb n="10"/>hohlen Gefühle der Pflicht-Erfüllung und falscher Gewissens-Befriedigung aufzu<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>spreitzen, als sich auf die zweyte Art ein mühsameres, aber zugleich bescheideneres<lb n="12"/>und reelleres Verdienst zu erwerben. Ein Druck, wie der, der durch übermäßiges<lb n="13"/>Hegen des Wilds und die Jagden entstanden, und der hart genug gewesen zu seyn<lb n="14"/>scheint, ist wohl dazu qualificirt, mit bloßem Beschweren abgethan zu werden;<lb n="15"/>denn zur Abhülfe bedarf es weiter nichts, als eines königl. Befehls, das Wild vor den<lb n="16"/>Kopf zu schießen; – und es erhellt aus den Verhandlungen, daß der König auf die<lb n="17"/>ersten Vorstellungen der Stände darüber noch im März (II. Abth. S. 57) diesem<lb n="18"/>Uebel, »<hi rendition="#g">als dessen Erledigung zunächst von ihm abhing</hi>,« zu steuern Be<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>fehle ertheilt hatte; als die Stände späterhin Zweifel über die genügsame Wirksam<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>keit derselben hatten, erneuerten sie mit Recht ihre Vorstellungen. Indem sie aber<lb n="21"/>auch alles andere, was ihnen in der Staatseinrichtung und Staatshaushaltung unrecht<lb n="22"/>und schädlich schien, in Einer Linie mit jenen Uebeln hererzählten und es gleichfalls<lb n="23"/>beym Klagen und Beschweren bewenden ließen, so sah es aus, als ob sie sich die<lb n="24"/>Abhülfe dieser Uebel auch so vorstellten, daß der König nur Befehl zu geben<lb n="25"/>brauche, <hi rendition="#g">sie wegzuschießen</hi>.</p>
<p><lb n="26"/>Alles Verdienst kann nun etwa jenem Zusammenbringen von Gebrechen und<lb n="27"/>Uebelständen nicht abgesprochen werden; es macht aber nur den Mangel des zwey<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>ten Verdienstes, durch überlegte Vorschläge zu abhelfenden Gesetzen, <hi rendition="#g">wirklich</hi> zur<lb n="29"/>Abhülfe beyzutragen, um so auffallender. Allein in einer vorberathenden Sitzung<lb n="30"/>über die erwähnten Aufsätze – vom 26. Juni (Abth. VIII. S. 8) wird gar die saubere<lb n="31"/>Bedenklichkeit vorgetragen, daß sich das Ministerium auf den Beschwerden-Aufsatz<lb n="32"/><hi rendition="#g">einlassen möchte</hi>, – es möchte nemlich von der <hi rendition="#g">Hauptsache</hi>, d. i. der Herstel<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>lung der altwirtembergischen Verfassung, auf jenen ablenken. Hr. Gr. von Waldek<lb n="34"/>hatte deswegen mit diesem Zweifel zugleich auf eine <hi rendition="#g">Wendung</hi> in <seg type="balken">| </seg>der Addresse<lb n="35"/>angetragen, wodurch man sich gegen das Einlassen <hi rendition="#g">sichern</hi> könne. Diese Wendung<lb n="36"/>und Verwahrung gab dann Hr. Bolley an, darin folgendermaßen angebracht zu<lb n="37"/>haben, »daß die Stände sich durch <hi rendition="#g">Unterhandlungen</hi> über einzelne Beschwerden<lb n="38"/>in Erreichung ihres höhern Zwecks, ihrer einzigen Sorge, nicht werden stören lassen,<lb n="39"/>aber <hi rendition="#g">doch noch</hi> durch Vorlegung der Beschwerden eine <hi rendition="#g">heilige</hi> Pflicht zu erfül-</p>
<pb n="97" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=100" type="body"/>
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<p><lb n="1"/>len haben.« – Sollte es durch <hi rendition="#g">Unterhandlungen</hi> seyn, daß die Beschwerden be<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>handelt werden sollten, so gaben diese freylich Stoff für jahrelange oder vielmehr für<lb n="3"/>endlose Unterhandlungen, da kein <hi rendition="#g">Reichshofrath</hi> mehr für deren Beendigung<lb n="4"/>vorhanden war. Aber wollten die Stände sich weder auf legislative Arbeiten, noch<lb n="5"/>auf sogenannte Unterhandlungen, also überhaupt nicht einlassen, wozu jener <hi rendition="#g">Bal<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="6" break="no"/><hi rendition="#g">last</hi> von Beschwerden? – Sollte es dem Ministerium hiemit überlassen bleiben,<lb n="7"/>ihnen <hi rendition="#g">auf seine Weise</hi> abzuhelfen? – In der That diente dieser Ballast zu weiter<lb n="8"/>nichts, als daß die Stände, wie sie es nennen, eine <hi rendition="#g">heilige</hi> Pflicht erfüllt hatten; die<lb n="9"/><hi rendition="#g">heiligere</hi>, aber freylich <hi rendition="#g">saurere</hi> Pflicht, durch legislative Arbeiten eine Einleitung<lb n="10"/>einer Abhülfe zu machen, kam nicht zur Sprache. Der König ertheilte den 21. Juli<lb n="11"/>(X. Abth. S. 14) den einzig möglichen Bescheid, daß er durch die Vorträge seiner<lb n="12"/>Ministerien in den Stand gesetzt werden müsse, über die vorgetragenen Beschwer<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>den seine Entscheidung zu geben.</p>
<p><lb n="14"/>Unter der Menge von Beschwerden aber betrifft eine im Vorbeygehn das, was der<lb n="15"/><hi rendition="#g">Schreiberey-Unfug</hi> genannt wurde. Durch die nicht zu ermüdenden Erinne<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>rungen des Hrn. v. <hi rendition="#g">Forstner</hi> ist dieser Gegenstand »aus der melancholischen <hi rendition="#g">Lita<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="17" break="no"/><hi rendition="#g">ney</hi> der Beschwerden« herausgehoben und zu einer ausführlichern Beleuchtung<lb n="18"/>gebracht worden, welche das Publicum mit einem Wirtemberg ganz eigenthüm<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>lichen <hi rendition="#g">Institut</hi>, dem <hi rendition="#g">Schreiberey-Institut</hi>, bekannt macht, und einen Zustand<lb n="20"/>von rechtlicher und moralischer, wie von intellectueller Versumpfung aufthut, der<lb n="21"/>unter anderem über ein wichtiges Moment, das Interesse für das <hi rendition="#g">gute alte Recht</hi><lb n="22"/>Aufschluß gibt, und um seines weitgreifenden Einflusses willen näher zu betrachten<lb n="23"/>ist. – Bereits am 15ten May trug Herr <hi rendition="#g">von</hi><choice><orig> | </orig><reg><hi rendition="#g"> </hi></reg></choice><hi rendition="#g">Forstner</hi> den Einfluß, den die soge<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>nannten Schreiber auf die Staatsverwaltung haben, als <hi rendition="#g">eine allgemeine Land<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="25" break="no"/><hi rendition="#g">plage</hi> vor, und zwar sprach er es aus, daß die ehemalige wirtemb. <hi rendition="#g">ständische</hi><lb n="26"/>Verfassung es ist, in deren Innersten dieß Uebel festgewurzelt sey, welche den<lb n="27"/>Schreibern »ein weites Feld der <hi rendition="#g">Willkühr, Bedrückung</hi> und <hi rendition="#g">Beutelschnei<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="28" break="no"/><hi rendition="#g">derey</hi> einräume« (Abth. V. S. 58). Es wurde nun ein Comité niedergesetzt, zur<lb n="29"/>Verfassung eines Gutachtens mit Vorschlägen zur Verbesserung des Instituts. Als im<lb n="30"/>Verlauf von 6 Wochen dieser Gegenstand nicht zur Sprache kam, wiederholte Hr. v.<lb n="31"/><hi rendition="#g">Forstner</hi> am 28. Juni seine Motion; er bemerkt dabey, daß wenn auch manchem<lb n="32"/>achtungswerthen Principal von Schreibern der Unfug ein Gräuel ist, ein solcher ihn<lb n="33"/>nicht verhindern, und nur im Stillen eine Reform wünschen könne, weil er es nicht<lb n="34"/>wage, <hi rendition="#g">das Heiligthum der alten Verfassung anzutasten</hi>, wissend, daß dieß<lb n="35"/>Uebel tief in ihr gegründet und aufs innigste mit ihr verwebt ist. Er fügt hinzu, daß<lb n="36"/>der Wirtemberger sich <hi rendition="#g">nie</hi> (d. h. auch mit Herstellung der alten Verfassung, – im<lb n="37"/>Gegentheil) in seinem Schicksal erleichtert fühlen werde, so lang dieß Uebel nicht<lb n="38"/>beseitigt ist; daß dieses unerträglich und mehr als zureichend ist, <hi rendition="#g">den gemeinen<lb n="39" rend="g-umgekehrt"/>Mann zur Verzweiflung</hi> zu bringen. Er führt es als Thatsache und aus unver-</p>
<pb n="98" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=101" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>werflichen Zeugnissen an, daß dieses Uebel zu allen Zeiten die so häufigen Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>wanderungen der Altwirtemberger ins Ausland bewirkt hat, – Auswanderungen, die<lb n="3"/>sowohl im <hi rendition="#g">größten Flor</hi> der ehemaligen <hi rendition="#g">ständischen</hi> Verfassung, als zur Regie<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>rungszeit der verschiedensten wirtemb. Regenten Statt gehabt haben. <hi rendition="#g">Was konnte<lb n="5" rend="g-umgekehrt"/>sie</hi>, ruft er ferner aus, <hi rendition="#g">anders dazu bewegen, als die Verfassung?</hi> Was<lb n="6"/>sprach sich in derselben so unerträglich für sie aus? Was brachte sie <hi rendition="#g">bey</hi> dieser Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>fassung in Verzweiflung? Nichts anders als der <hi rendition="#g">Druck des Schreiber-Standes</hi>.<lb n="8"/>Und die Verfassung war es, welche diesen Stand berechtigte, den Unterthan zu<lb n="9"/>drangsaliren u.s.f. – Er führt, bey einer fernern Erneuerung seiner Motion (Abth.<lb n="10"/>XVI. S. 84) aus einem Gutachten eines vormaligen wirtemb. Regierungs-Präsiden<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>ten v. <hi rendition="#g">Gemmingen</hi>, eine Stelle an, worin es heißt, daß »Wirtemberg den <seg type="balken">| </seg>trauri<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>gen Vorzug vor andern Ländern habe, eine eigene Race von Menschen zu nähren,<lb n="13"/>die man im übrigen Deutschland seit Dr. Fausts Zeiten nicht mehr kenne, – die<lb n="14"/>Schreiber. Dieß Geschlecht ist, wird fortgefahren, dem arbeitsamen Theile des Volks<lb n="15"/>um so lästiger, als es gleich unverschämt und niederträchtig ist, bey einer günstigen<lb n="16"/>Gelegenheit auf die ersten Aemter des Staats Ansprüche zu machen, oder bey einer<lb n="17"/>ungünstigen, der letzten Classe des Volks seine Nahrung zu entziehen, in allen Fällen<lb n="18"/>immer von fremder Arbeit zu leben.« – In einer höchst merkwürdigen, detaillirten<lb n="19"/>Eingabe des Oberamts <hi rendition="#g">Horb</hi> (XIX. Abth. S. 26ff.) liest man, daß, was jährlich<lb n="20"/>an Schreibereyverdiensten bezogen werde, im Durchschnitte <hi rendition="#g">mehr als eine</hi>, ja<lb n="21"/>in weitern actenmäßigen Angaben liest man, daß es 6 bis 7 <hi rendition="#g">Jahressteuern</hi><lb n="22"/>betrage.</p>
<p><lb n="23"/>Eine solche Darstellung war nun freylich sehr contrastirend mit dem Tone der<lb n="24"/>Versammlung, immer von dem 300jährigen Glücke Wirtembergs unter und durch<lb n="25"/>seine ehemalige ständische Versammlung zu sprechen, und mit der Versicherung,<lb n="26"/>ihre Wiederherstellung sey die ganz simple Abhülfe der so eben zusammengebrach<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>ten Beschwerden, deren Gesammt-Masse vielmehr von dieser einzigen Landplage<lb n="28"/>überwogen zu werden scheinen muß. Noch mehr contrastirend kann man jene<lb n="29"/>Darstellung mit dem Eifer der Versammlung für das <hi rendition="#g">alte Recht</hi> finden, von deren<lb n="30"/>Mitgliedern ein Theil selbst, und darunter von den Koryphäen, wie Hr. Bolley,<lb n="31"/><hi rendition="#g">Principalen</hi> in der Schreib-Dynastie waren, die meisten andern gewählte Depu<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>tirte aber vielleicht überhaupt nach ihrem Stande Brüder, Söhne oder sonst Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>wandte in dieser Classe, oder für ihre Söhne und Verwandte das Recht auf die Theil<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>haftigkeit an den Vortheilen dieser »Landplage« haben konnten. Die Versammlung<lb n="35"/>war jedoch in diesen Gegenstand eingegangen, und hatte dafür ein Comité, wie<lb n="36"/>angegeben, ernannt. Wundern wird man sich aber, oder wenn man will, wird man</p>
<pb n="99" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=102" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>sich <hi rendition="#g">nicht</hi>, wenn man die Saumseligkeit sieht, mit welcher dieser Gegenstand<lb n="2"/>behandelt wurde. Auch auf die zweyte Motion des Hrn. v. <hi rendition="#g">Forstner</hi> erfolgte nur<lb n="3"/>eine Auffoderung an das Comité zur Beschleunigung seiner Arbeit. Nach der auf die<lb n="4"/>Vertagung am 27. Juli wieder erfolgten Zusammenkunft der Versammlung am 16.<lb n="5"/>Oct. <seg type="balken">| </seg>verlautete nichts weiter von dieser Sache; Herr v. F. ließ nicht ab, am 5. Dec.<lb n="6"/>den Gegenstand wieder zu erwecken; andere neuwirtemb. Deputirte schlossen ihre<lb n="7"/>Stimme an. – Wenn eine Eingabe von zwey Amtschreibern, gegen deren einen gleich<lb n="8"/>nachher sehr dringende Klagen (XIX. S. 27) einkommen, die Versammlung um<lb n="9"/>eine Verbesserung der Versorgung dieses Standes bittet, als welcher, wie sie ver<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>sichern, durch seine Einrichtung <hi rendition="#g">schon seit Jahrhunderten</hi> den <hi rendition="#g">wohlthätig<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="11" break="no"/><hi rendition="#g">sten</hi> Einfluß für den Staat und seine Glieder, <hi rendition="#g">vor andern Ländern</hi> gehabt habe<lb n="12"/>(Abth. XVIII. S. 27), – so besagten dagegen andere immer mehr einkommende<lb n="13"/>Petitionen, von denen viele ungedruckt blieben, und zwar als die allgemeine Stimme<lb n="14"/>von Neuwirtemberg (Abth. XVIII. 95ff.), daß wenn von Landesbeschwerden und<lb n="15"/>Bedrückungen die Rede sey, dieses Uebel zuvörderst genannt werden müsse, – sie<lb n="16"/>fügten dazu die Belege, welche dieß sattsam erhärteten, – »daß die Versammlung auf<lb n="17"/>Einrichtungen bedacht seyn möge, daß der Schreiberstand nicht mehr nöthig habe,<lb n="18"/>Tag und Nacht darauf zu sinnen, <hi rendition="#g">den Bürger zu brandschatzen</hi>, – und sein<lb n="19"/>Aufkommen auf den Untergang und Verarmung des Unterthans zu gründen.« In<lb n="20"/>allen diesen Eingaben sind die grellsten Facta angeführt, und die stärksten Ausdrücke<lb n="21"/>gegen diese Unterdrückung gebraucht. – Um die Zeit, als diese Petitionen um Hülfe<lb n="22"/>gegen dieses Aussaugen, Prellen und Brandschatzen, einliefen, war die Betreibung<lb n="23"/>von Remonstrationen gegen ein königl. Steuer-Executionsrescript von der Mitte<lb n="24"/>Jenners 1816 wegen der Jahressteuer von 18¹⁵⁄₁₆, eine Hauptbeschäftigung der<lb n="25"/>Ständeversammlung. Die Klagen über die unerträgliche, zur Verzweiflung treibende<lb n="26"/>Landplage und Brandschatzung durch die Schreiberey, und der Eifer der Landstände<lb n="27"/>um eine Milderung der Abgaben an den Staat, gehen einander parallel; so daß die<lb n="28"/>Zusammenstellung herauskommt, als ob die Beytreibung der Steuern für den Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>zweck ein Hinderniß für die Schreiberey würde, die Jahressteuern, welche sie den<lb n="30"/>Unterthanen auflegte, einzutreiben. – Am 24. Apr. 1816, als nun seit bald <hi rendition="#g">einem<lb n="31" rend="g-umgekehrt"/>Jahre</hi> noch immer nichts in dieser Sache geschehen war, erneuerte Hr. v. F. bey der<lb n="32"/>Versammlung abermals in einem (nicht abgedruck<seg type="balken">|</seg>ten) Aufsatze seine Erinnerung<lb n="33"/>daran. Endlich nach mehr <hi rendition="#g">als einem Jahre</hi>, indem die Versammlung zur Zusam<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>menschleppung ihrer auf alle Zweige des Staatsdiensts sich erstreckende Beschwer<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>den nur etliche Wochen gebraucht hatte, – ist denn die eigentliche Relation des für<lb n="36"/>den Schreiber-Unfug niedergesetzten Comité's und des damit beauftragten Referen-</p>
<pb n="100" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=103" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>ten, in welcher die Zusammenstellung dieser Beschwerden verheißen worden war, –<lb n="2"/><hi rendition="#g">gar nicht</hi> zu Stand und zum Vorschein gekommen (XXII. Abth. S. 7. XXV.<lb n="3"/>Abth. Anh. S. 54). Was erschienen ist, ist eine Begutachtung des Hrn. Consul.<lb n="4"/><hi rendition="#g">Griesinger</hi>, welche als Anhang der 25sten Abth. auf 192 S. besonders abgedruckt<lb n="5"/>ist. Diese ist vom 11. Juni an in mehrern Sitzungen <hi rendition="#g">stückweise nach Gelegen<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="6" break="no"/><hi rendition="#g">heit</hi> bis zum 15. Juli fort, vorgelesen worden. Alsdenn außer einer Bemerkung des<lb n="7"/>Hrn. Dr. <hi rendition="#g">Weishaar</hi> am 6. Aug. gegen eine in der vorherg. Sitzung gemachte<lb n="8"/>Motion, nun eine Reform des Schreiberwesens wirklich vorzunehmen, von welcher<lb n="9"/>Motion man aber im Protocoll von der vorh. Sitzung <hi rendition="#g">nichts</hi> findet, und einigen<lb n="10"/>sonstigen ganz einzelnen Bemerkungen ist von der Versammlung bis nahe vor<lb n="11"/>ihrem Schlusse in dieser wichtigen Angelegenheit nichts mehr geschehen.</p>
<p><lb n="12"/>Das weitläufige Gutachten des Hrn. Consul. Griesinger gibt gleich Anfangs an,<lb n="13"/>daß der Hr. Vf. sich enthalte, das traurige Gemählde aller »der schreyenden und<lb n="14"/>beynahe unglaublichen Thatsachen zu entwerfen, die sich in den Petitionen und<lb n="15"/>Aufsätzen, die bey den Ständen eingegangen, über das Schreiberey-Institut aufge<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>häuft haben, weil ein anderes Mitglied diese Arbeit übernommen habe,« – eine<lb n="17"/>Arbeit, die, wie gesagt, nicht an das Tageslicht gebracht worden ist. Aber jenes<lb n="18"/>Gutachten, nebst den wenigen abgedruckten Petitionen, enthält immer noch genug,<lb n="19"/>daß daraus die in der That »außerordentliche und fast unglaubliche« Natur dieses so<lb n="20"/>berühmten Wirtembergischen Instituts und sein Verhältniß zur ständischen Verfas<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>sung näher hervorgehen mag. Indem der Hr. Verf. zuerst geschichtlich zu Werke<lb n="22"/>geht, kommt er beym Amte der Gerichtsschreiber, weil es sehr alt ist, auf die <hi rendition="#g">alten</hi><lb n="23"/>wirtembergischen <hi rendition="#g">Gerichte</hi> zu reden und seine Ansicht und Beurtheilung der<seg type="balken">|</seg>sel<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>ben zu geben, von der sich Ref. nicht enthalten kann, einiges zuvörderst auszuheben,<lb n="25"/>ehe er an die Schreiberey selbst kommt. Der Hr. Verf. führt aus Canzlers <hi rendition="#g">Naucler</hi>,<lb n="26"/>der zu Ende des XV. Jahrh. lebte, Chronogr. gener. folgendes über die Verfassung<lb n="27"/>dieser <hi rendition="#g">Gerichte</hi> an:</p>
<p><lb n="28"/>In singulis urbibus, oppidis et villis duodecim viri, <hi rendition="#g">vitae integritate ac<lb n="29" rend="g-umgekehrt"/>honestate praecipui</hi>, eliguntur in judices, nullo habito respectu, <hi rendition="#g">an sciant<lb n="30" rend="g-umgekehrt"/>literas, nec non</hi>, qui munus judicum necessario subeunt, licet <hi rendition="#g">remunera<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="31" break="no"/><hi rendition="#g">tionem</hi> seu <hi rendition="#g">mercedem nullam</hi> habeant, propter <hi rendition="#g">honorem</hi>. Sed pro <hi rendition="#g">bono<lb n="32" rend="g-umgekehrt"/>communi</hi>, suis posthabitis negotiis, statutis diebus judiciis intendunt, <hi rendition="#g">jurant<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="33" break="no"/><hi rendition="#g">que</hi> singuli, se <hi rendition="#g">facturos</hi> secundum <hi rendition="#g">quod eis visum fuerit justius ac<lb n="34" rend="g-umgekehrt"/>melius</hi>, et praesente magistratu loci causas audiunt, partibusque ad satietatem<lb n="35"/>auditis sententiam dicunt, <hi rendition="#g">non ut leges censent</hi>, (nemlich wie es vorher<lb n="36"/>heißt – leges imperatorum) quorum nullam notitiam habent, sed prouti <hi rendition="#g">ratio</hi><lb n="37"/>et <hi rendition="#g">consuetudo judiciorum</hi> dictat. – Enthält aber ratio und consuetudo</p>
<pb n="101" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=104" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>judiciorum, das Gewohnheits-Recht, die coutumes, keine Gesetze? – Die<lb n="2"/>Einführung der ausländischen Rechte führte auch gelehrte Consulenten bey den<lb n="3"/>Gerichten ein, und diese Gewohnheit vollends brachte jene aus <hi rendition="#g">ebenbürtigen</hi><lb n="4"/>Männern von ausgezeichneter <hi rendition="#g">Rechtschaffenheit</hi>, die nicht für <hi rendition="#g">Geld</hi>, sondern<lb n="5"/>für <hi rendition="#g">die Ehre</hi> Recht sprachen, bestehenden Gerichte zu der Nullität herunter,<lb n="6"/>welche ihr Aufheben selbst zuletzt für nothwendig erblicken läßt.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="7"/>Jene schöne Darstellung Nauclers nennt aber der Hr. Verf. eine mit den lebhaf<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>testen Farben gemachte <hi rendition="#g">Schilderung</hi> der <hi rendition="#g">Unwissenheit</hi> der damal. wirtemb.<lb n="9"/><hi rendition="#g">Gerichte</hi>, und fährt aus sich fort: »In Gerichten, wo Richter saßen, wie so eben<lb n="10"/>beschrieben worden, denen dann auch die <hi rendition="#g">vielen</hi> (viele gewiß!) <hi rendition="#g">vernünftigen</hi><lb n="11"/>Ausdehnungen und Einschränkungen der Gesetze ganz unbekannt waren, deren<lb n="12"/>Menge heutzutage <hi rendition="#g">alle Nicht-Juristen</hi>«, (wie es noch die Mitglieder der<lb n="13"/>Geschwornengerichte in England und Frankreich sind, – einer Institution, die in<lb n="14"/>diesen Ländern für das Palladium der Freyheit betrachtet wird –) »außer Stand setzt,<lb n="15"/>verworrene Rechtshändel zu entscheiden – in solchen Gerichten konnte das Haupt<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>geschäft der Gerichtsschreiber nur bestehen im Niederschreiben der <hi rendition="#g">thörichten</hi><lb n="17"/>und <hi rendition="#g">abgeschmackten Urtheile unwissender</hi> Richter eines <hi rendition="#g">barbarischen</hi><lb n="18"/>Zeitalters.« – Man sieht, daß von solchen Ansichten eines juristischen Mitglieds einer<lb n="19"/>deutschen Ständeversammlung die Wiedererweckung herrlicher deutscher Alter<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>thümlichkeit, ächt nationaler Institute nicht zu erwarten wäre. – Der Triumph des<lb n="21"/>neuen Rechts, »der neuen und muthigen Ulpiane und die Niederlagen der wirtem<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>berg. Richter« sind S. 31 noch weiter ausgeführt: »Das alte deutsche Recht und die<lb n="23"/>alten deutschen Gewohnheiten lassen sich natürlich, heißt es, mit dem römischen<lb n="24"/>Recht in keine Vergleichung setzen; die <hi rendition="#g">Albernheit roher und ungebildeter</hi><lb n="25"/>Köpfe eines finstern Zeitalters muß neben der Weisheit der größten und erhabensten<lb n="26"/>Rechtsgelehrten des <hi rendition="#g">alten Roms</hi> und der <hi rendition="#g">ganzen Welt</hi> einen sonderbaren Con<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>trast bilden, <seg type="balken">| </seg>ja ganz und gar <hi rendition="#g">lächerlich</hi> und <hi rendition="#g">verächtlich</hi> werden« u.s.f. Ist dieß<lb n="28"/>der Geist deutscher <hi rendition="#g">Volksthümlichkeit</hi>, den wir in solchem Tone geehrt und<lb n="29"/>lebendig sehen? Mit Hohn wird ferner angeführt, daß der Landtag vom J. 1515, so<lb n="30"/>wie mehrere folgende, bittere Beschwerden geführt über die <hi rendition="#g">Gelehrten</hi>, »die<lb n="31"/>merklich bey allen Gerichten, durch das ganze Land, mit ihren Handlungen <hi rendition="#g">ein<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="32" break="no"/><hi rendition="#g">brechen</hi>, so daß jetzt einer, dem Rechtens noth thue, mit zehn Gulden nicht davon<lb n="33"/>komme, der vielleicht vor 12 Jahren mit 10 Schillingen die Sache gar gerichtet hätte,<lb n="34"/>und wenn hier kein Einsehen geschehe, so müsse man in jegliches Dorf mit der Zeit<lb n="35"/>einen oder zwey Doctoren setzen, welche Recht sprechen.« Vergebliche Beschwer<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>den, denn »der <hi rendition="#g">Tod</hi> sey einmal <hi rendition="#g">den alten deutschen Gewohnheiten</hi><lb n="37"/>geschworen gewesen.« Ein oder zwey Doctoren sind zwar nicht in jedes wirtemb.</p>
<pb n="102" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=105" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>Dorf gekommen, aber dafür die Schreiber; und es würde unnütz seyn zu unter<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>suchen, ob bey diesen gleichfalls nicht alten deutschen Gewohnheiten die Bürger<lb n="3"/>gewonnen haben.</p>
<p><lb n="4"/>Diese <hi rendition="#g">Schreiber</hi> nun, um die es hier eigentlich zu thun ist, definirt Hr. Cons.<lb n="5"/>Griesinger als juristische und cameralistische Praktiker, und setzt das Eigenthümliche<lb n="6"/>der wirtemb. Schreiber darin, daß sie solche <hi rendition="#g">blos unstudirte Praktiker</hi> seyen.<lb n="7"/>Daß dieß aber in andern Ländern nemlich bis zu einem gewissen Umfang derselbe<lb n="8"/>Fall ist, ist eine bekannte und natürliche Sache, da zu einem großen Theile der<lb n="9"/>Schreiberey-Functionen eine Universitätsbildung wenigstens etwas überflüssiges ist.<lb n="10"/>Das Eigenthümliche des wirtemb. Schreiberey-Instituts zeigt sich aber nach diesem<lb n="11"/>Gutachten und den Petitionen in etwas ganz anderm zu liegen. Es geht daraus nem<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>lich hervor, daß für jeden Amtsbezirk ein <hi rendition="#g">Stadt-</hi> oder <hi rendition="#g">Amtsschreiber</hi> vorhanden<lb n="13"/>ist, (für die größern Städte nemlich auch ein besonderer Stadtschreiber, und dann für<lb n="14"/>den übrigen Bezirk, der das Amt heißt, wieder ein besonderer Amtsschreiber)<lb n="15"/>welcher das <hi rendition="#g">Monopol</hi> hat, alles, was in diesem Bezirk gerichtliches und amtliches<lb n="16"/>zu <hi rendition="#g">rechnen</hi> und zu <hi rendition="#g">schreiben</hi> ist, <hi rendition="#g">schreiben zu lassen</hi>. – Daß Oberamteyen,<lb n="17"/>nemlich die Justiz- und Policey-Aemter, die Cameralverwaltungen, Forstämter<lb n="18"/>gleichfalls Schreiber als Gehülfen halten, ist ein <seg type="balken">| </seg>für ihre Geschäfte auch in andern<lb n="19"/>Ländern nothwendiger Umstand. In dieser Rücksicht kann nur dieß als Wirtemberg<lb n="20"/>eigenthümlich angesehen werden, daß unter solchen Gehülfen keine aus der Classe<lb n="21"/>studirter Juristen, Cameralisten oder Forstmänner genommene sich befinden,<lb n="22"/>sondern alle Gehülfen sich nur durch die Routine bilden, und nicht dazu bestimmt<lb n="23"/>sind, selbst dereinst ein Amt, in dessen Geschäften sie arbeiten, zu bekleiden. In den<lb n="24"/>Besitz der Forstämter ist längst der Adel gesetzt worden; der bürgerliche Gehülfe ist<lb n="25"/>dadurch schon von der Fähigkeit ausgeschlossen, zu einem solchen Amte zu aspiri<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>ren. In Ansehung der studirten Juristen ist es nicht der Fall, daß ihnen zur Bedin<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>gung, um in einem Amte angestellt werden zu können, gemacht ist, sich nach Voll<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>endung der Universitäts-Studien die praktische Geschicklichkeit hiezu durch eine<lb n="29"/>Praxis von einem oder etlichen Jahren bey einem Beamten zu erwerben; welche<lb n="30"/>Vorbereitung in andern Staaten ein gesetzliches Erforderniß ist. Es ist im <hi rendition="#g">Gut<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="31" break="no"/><hi rendition="#g">achten</hi> mehrfach davon die Rede, daß die studirten Juristen sich viel zu <hi rendition="#g">vornehm</hi><lb n="32"/>dünken, als Gehülfen bey einem Beamten einzutreten. – Eine bey der Ständever<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>sammlung eingegebene Petition der Stadt Urach enthält die Beschwerde, daß der –<lb n="34"/>übermäßig große – Bezirk des dort ehmals seinen Sitz habenden Oberamts verrin<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>gert worden; unter andern ist der saubere Gedanke geäußert, daß die ehemaligen<lb n="36"/>vielen kleinern Oberämter den Nutzen gehabt, den in Geschäften unerfahrnen stu<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>dirten Juristen <hi rendition="#g">zur Vorbereitungs-Bildung</hi> zu dienen, für was? – für die Ver-</p>
<pb n="103" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=106" type="body"/>
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<p><lb n="1"/>sehung ausgedehnterer Oberamtsbezirke! Als ob der Unterschied nicht bloß die<lb n="2"/>Quantität der Geschäfte beträfe; der Qualität nach sind sie dieselben. Die den klei<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>neren Amts-Bezirken angehörigen Bürger wären nach jenem Einfall nur darum die<lb n="4"/>animae viles, an denen der unerfahrne Angestellte sich zum Beamten bilden sollte,<lb n="5"/>weil sie zu einem geographisch kleinern Bezirke gehören. – Weil nun auch diejenige<lb n="6"/>juridische Praxis, welche anderwärts von studirten Juristen zu ihrer Vorbereitungs-<lb n="7" break="no"/>Bildung für ein Amt, unter Aufsicht und Anleitung eines wirklichen Beamten ver<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>sehen wird, ganz den Schreibern anheimfällt, so erhellt die Wichtigkeit der letztern<lb n="9"/>sowohl im Verhältnisse zu einem unerfahrnen Vorgesetzten, <seg type="balken">| </seg>als auch für sich,<lb n="10"/>indem der studirte Vorgesetzte eines Amtes von 20000 und mehr Seelen, der auch<lb n="11"/>die Policeygewalt und Zweige der administrativen Gewalt mit gerichtlicher in sich<lb n="12"/>vereinigte, nur Schreiber zu Gehülfen hat.</p>
<p><lb n="13"/>Die Hauptparthie im Gemählde des Institutes oder Unfugs (denn der Schreiberey-<lb n="14" break="no"/>Unfug erscheint in den Vorträgen und Petitionen gleichsam als ein technischer und<lb n="15"/>anerkannter Ausdruck für das Schreiberey-Institut) ist aber jenes <hi rendition="#g">Monopol</hi>, das<lb n="16"/>den <hi rendition="#g">Stadt- und Amtsschreibern</hi> zugetheilt ist. Ferner, um dasselbe zu exerci<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>ren, halten sie nach Bedarf 10, 20 Schreib-Subjecte, welche sie theils bey sich im<lb n="18"/>Mittelpunkt behalten, theils in die Flecken und Dörfer ausschicken, um zu schreiben.<lb n="19"/>Ein Detail der Geschäfte, die sie zu schreiben haben, muß im Gutachten selbst nach<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>gelesen werden. Außer den Geschäften der Steuerrepartition, des Schreibens von<lb n="21"/>Steuerzetteln, Steuerempfangbüchern, der Bestimmung des steuerbaren Vermögens<lb n="22"/>jedes einzelnen Bürgers, der Bemerkung der Veränderungen durch Verkauf der<lb n="23"/>Häuser, Güter, Heyrathen u.s.f., dann ebenso der Repartition der Communial-<lb n="24" break="no"/>Ausgaben des sogenannten Stadt- und Amts-<hi rendition="#g">Schadens</hi><ptr type="anker" target="#fn-103-1"/> sind vornemlich zweyer<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>ley Gegenstände auszuzeichnen, in denen der Druck und Unfug der Schreiberey<lb n="26"/>seinen vornehmsten Sitz zu haben scheint. <hi rendition="#g">Erstens</hi> haben sie die Acte der nicht<lb n="27"/>streitigen Gerichtsbarkeit, Verträge, Heyrathspacte, insbesondere die Testamente,<lb n="28"/>Zubringens-Inventare, d. i. des Vermögens eines neuen Ehepaars, Verlassenschafts-<lb n="29" break="no"/>Gant-Inventare, Erbschaftstheilungen u. dergl. zu fertigen. Ueber die letztern<lb n="30"/>Gegenstände heißt es z. B. a. a. O. S. 65: Bey fast allen Erbschaftstheilungen findet<lb n="31"/>sich nicht so vieles Geld, als die Schreibgebühren betragen; es wird also das beste<lb n="32"/>Stück Gut, um baares Geld zu bekommen, <hi rendition="#g">öffentlich</hi> verkauft; bey Neuverhey<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>ratheten geht es nicht besser; entweder zehren die Inventurkosten ihr weniges im<lb n="34"/>ledigen Stande sauer erspartes Geld auf, oder sie müssen schon zum Anfange <seg type="balken">| </seg>Schul<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>den machen oder ein Stück Gut verkaufen u.s.f., und als die Folge von solchen<lb n="36"/>Proceduren wird die allgemeine Verarmung der untern Volksclasse angegeben. Ein</p>
<note xml:id="fn-103-1" n="∗"><lb n="37"/><seg type="marke">∗) </seg>Nach dieser Terminologie hieße z. B. auch die Erbauung einer neuen Brücke, eines Rath<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>hauses u.s.f. ein <hi rendition="#g">Schaden</hi>.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></note>
<pb n="104" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=107" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>unverheyrathetes Ehepaar z. B. kann also das Inventar, das nach den dasigen Geset<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>zen aufzunehmen ist, nicht selbst aufsetzen, oder beliebig, von wem es sey, schreiben<lb n="3"/>und dann gerichtlich bestätigen lassen, sondern der Schreib-Monopolist nur kann<lb n="4"/>dieß verrichten; und mit welcher Weitläufigkeit und Kosten er überhaupt seine<lb n="5"/>Arbeiten ausfertigt, davon wird sogleich die Rede seyn. – Einstimmig sind in den<lb n="6"/>Petitionen und sonstigen Angaben die Klagen sowohl über die Natur der gesetz<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>lichen Dispositionen selbst, welche eine endlose Schreiberey und unsägliche Kosten<lb n="8"/>nach sich ziehen, als über die Prellereyen und den Unfug, der das Gesetzlicher<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>laubte verdoppelt, verzehnfacht. – Die <hi rendition="#g">andere</hi> weiter bemerkenswerthe Beschäfti<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>gung der Schreiber ist die Fertigung der Burgermeister-, d. i. der Commun- und<lb n="11"/>anderer hieher gehörigen Rechnungen, alsdann der Armenkassen-, Heiligen-, Almo<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>sen-, Spital- und die Pflegrechnungen, überhaupt der Rechnungen über die Armen-<lb n="13"/>und Kirchenfonds; – außerdem daß sie auch die Probation, Revision der Commun-<lb n="14"/>und Vormundschaftsrechnungen haben. – Hiebey kommt nun ein ganz eigenthüm<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>licher Umstand zum Vorschein, daß jene Burgermeister und Administratoren von<lb n="16"/>sonstigem Gemeinde-Vermögen, Armenfonds u.s.f. die Rechnungen über die Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>waltung ihrer Cassen nicht selbst stellen, oder privatim für dieses Geschäft zu<lb n="18"/>sorgen haben, sondern dasselbe aus der Schreib-Fabrik des Amtsschreibers müssen<lb n="19"/>verfertigen lassen. Die Kosten werden der Gemeinde aufgerechnet, und hier ist der<lb n="20"/>Nahme Amts-Schaden, unter den sie gehören, wohl ganz passend.</p>
<p><lb n="21"/>Was vorerst die Seite dieser Kosten betrifft, die den Gemeinden dadurch erwach<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>sen, so sind grelle Beyspiele davon angeführt, z. B. daß die Fertigung der Rechnung<lb n="23"/>einer neuwirtembergischen Gemeinde, wovon die Kosten früher 1 fl. 30 kr. mach<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>ten, nun durch die neueingeführte altwirtemb. Schreiberey-Methode sich auf 50 fl.<lb n="25"/>erhöhte; einem Weiler, der wegen Mangels an Revenuen früher keiner Rechnung<lb n="26"/>bedurfte, wußte die Kunst doch jetzt eine zu machen, die sich auf 56 fl. 20 kr. <seg type="balken">|</seg><lb n="27" break="no"/>belieff. (Abth. XVIII. S. 99f.) Diese und eine Menge anderer Beyspiele wären lustig<lb n="28"/>zu lesen, wenn sie nicht zugleich zu unerhört, zu infame Prellereyen wären; nur<lb n="29"/>noch ein Fall: Die Commun-Rechnungs-Acten von einem Orte <hi rendition="#g">Mögglingen</hi>,<lb n="30"/>wurden vom Stadtschreiber einer Reihe von Schreibern nach einander zur Fertigung<lb n="31"/>gegeben; diesen zusammen, deren keiner ein Wort an der Rechnung geschrieben<lb n="32"/>hat, mußte die Commune für Actenlesen und einstudiren, den Betrag von 900 fl.,<lb n="33"/>sage neunhundert Gulden, bezahlen; der eine ging dahin, der andere dorthin weiter;<lb n="34"/>soviel kostete die Rechnung, ehe eine Zeile an ihr geschrieben war, und dem, der sie<lb n="35"/>zuletzt wirklich machte, mußte seine Mühe freylich mit Recht wieder fürs Ganze<lb n="36"/>bezahlt werden. – Eine der auffallendsten Klagen unter den von der Ständeversamm<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>lung zusammengestellten Landesbeschwerden macht die zum Theil so beträchtliche</p>
<pb n="105" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=108" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>Vergrößerung der Administrationskosten des Vermögens der Gemeinden, der<lb n="2"/>Armenfonds u.s.f.; sie schreibt alles Uebel dem Aufheben der alten Verfassung zu.<lb n="3"/>Aus den Angaben, die sich über das Schreiberey-Institut ergeben, erhellt, daß diese<lb n="4"/>Klagen besonders in den neu hinzugekommenen Landestheilen erhoben worden<lb n="5"/>sind, und auch die abgedruckten detaillirten Gemeinde-Rechnungen zeigen, daß<lb n="6"/>gerade die Einführung dieses altwirtembergischen Unfugs es ist, welche eine enorme<lb n="7"/>Vergrößerung der Administrationskosten herbeyführte. Es könnte noch vieles ange<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>führt werden, von den unerlaubten Anrechnungen, der Weitläufigkeit der Rech<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>nungen (unter andern werden z. B. in den in duplo oder triplo zu fertigenden<lb n="10"/>Commun-Armenfonds- und andern dergl. Rechnungen, selbst die Zettel der Hand<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>werksleute wieder in extenso, und zwar auch in duplo und triplo inserirt) und der<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>gleichen. – Mit dieser Praktik, sowohl auf rechtmäßige als unrechtmäßige Weise die<lb n="13"/>Bürger auszusaugen, hängt alsdenn das grelle Gemählde zusammen, das von den<lb n="14"/>Sitten dieses Standes, der Unwissenheit, Rohheit, Plumpheit, Arroganz u.s.f. des<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>selben gemacht wird; a. a. O. S. 9ff. Es heißt S. 40 ebendas., »daß dieser Stand zu<lb n="16"/>keiner Zeit in Wirtemberg geachtet worden sey; in der Hochachtung, die man von<lb n="17"/>Zeit zu Zeit mit so vielem Rechte einzelnen Individuen desselben erzeugte, lag<lb n="18"/>stillschweigend die <seg type="balken">| </seg>Geringschätzung des Standes im Ganzen, weil ausgezeichnete<lb n="19"/>Schreiber stets eine große Seltenheit waren.« Die grellen Farben, die man übrigens<lb n="20"/>gleich in dem ersten Kap. dieses Gutachtens liest, sind nicht sowohl von dem Verf.<lb n="21"/>gerieben, sondern nur ein Zusammentrag aus den Schriften, welche über diesen<lb n="22"/>wirtemb. Stand von andern ältern und neuern erschienen sind, und ein einstimmiges<lb n="23"/>Zeugniß geben; – sogar sind darunter einige Verfasser, die diesem Stande selbst<lb n="24"/>angehörten und ihn am besten kennen mußten. Man kann nicht wohl etwas härteres<lb n="25"/>von einer Menschenklasse sagen, als diese Schilderungen enthalten.</p>
<p><lb n="26"/>Eingreifender aber noch als Alles dieses, ist der Umstand, daß an den <hi rendition="#g">Principal</hi>,<lb n="27"/>den Stadt- und Amtsschreiber, <hi rendition="#g">dieselbe</hi> Summe, welche seine ausgeschickten<lb n="28"/>Schreiber für ihre Arbeiten nach ihren Aufrechnungen verdienen oder erpressen,<lb n="29"/>bezahlt werden muß. Hiemit tritt also nun eine eigenthümliche Art von Verhältniß<lb n="30"/>ein. Nicht nur hat der Principal das Monopol des Schreibens in seinem Bezirk,<lb n="31"/>sondern an ihn, welcher der Aufseher über die Handlungen seiner Untergebenen<lb n="32"/>seyn soll, muß, nicht für eine seinerseits geleistete Arbeit, sondern gleichsam als an<lb n="33"/>den Dynasten, wieder ebendasselbe entrichtet werden, was seine Schreiber für sich<lb n="34"/>erarbeiten, und über dessen Uebertreibung schon so sehr Klage geführt wird. Diese<lb n="35"/>Abgabe an den Stadt- oder Amtsschreiber ist unabhängig von den herrschaftlichen<lb n="36"/>Taxen, die noch auf solche Schriften gelegt sind, und fällt in seine Privatcasse. Es<lb n="37"/>heißt hierüber mit Recht S. 137 a. ang. Ort: »Daß die Schreiber immer die <hi rendition="#g">Geld-</hi></p>
<pb n="106" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=109" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">macher</hi> der Stadt- und Amtsschreiber sind, daß diese bey jeder illegalen und über<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>triebenen Anrechnung und Weitläufigkeit ihrer Untergebenen immer nur gewin<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>nen, – schlechter als diese Einrichtung läßt sich nichts ersinnen.« – Der Gedanke eines<lb n="4"/>Dynasten- oder Lehensverhältnisses, nach welchem der Stadt- und Amtsschreiber<lb n="5"/>von den Bürgern, gleichsam als Unterthanen oder <hi rendition="#g">Schreibholden</hi>, wie man sie<lb n="6"/>nennen könnte, Gefälle erhebt, erscheint völlig ausgebildet in dem Fall, der a. a. O.<lb n="7"/>S. 57 angeführt wird. Ein Amtsschreiber rechnete im verflossenen Jahre einem<lb n="8"/>Pächter, der einen verstorbenen Bruder, einen katholischen Pfarrer, zu be<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>erben, und<lb n="9"/>Dispensation von der Inventur und Theilung erhalten hatte, die Summe von 200 fl.<lb n="10"/>an, weil er, durch die Dispensation, um seine Theilungsgebühren nicht kommen<lb n="11"/>könne. Es ist daselbst weiter angeführt, daß der Erbe auch die Summe wirklich<lb n="12"/>bezahlte, und der Amtsschreiber sie einstrich, ohne eine Feder angesetzt zu haben;<lb n="13"/>und es ist ferner nicht bemerkt, daß diese Erpressung Wiederersatz und Zuchthaus-<lb n="14"/>oder andere Strafe zur Folge gehabt habe. Schuldigkeiten, welche aus dem Feudal<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>verhältniß herrühren, enthalten doch noch theils ein Recht des Lehensherrn an<lb n="16"/>Grund und Boden, theils die Pflicht des Schutzes seiner Vasallen. Auch von solchen<lb n="17"/>Bedingungen sind aber jene Gebühren frey, welche der Stadt- und Amtsschreiber<lb n="18"/>bezieht. – Wenn die wirtemb. Bürger wirklich mit dieser Schreib-Hörigkeit oder<lb n="19"/>Schreib-Leibeigenschaft behaftet sind, – wie es de facto der Fall zu seyn scheint, und<lb n="20"/>die Landstände nicht wohl in Abrede seyn könnten, so wäre es wenigstens zweck<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>mäßiger, wie auch gerechter, dem Staate den Vortheil dieser Unterthänigkeit zuzu<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>wenden, und in dessen Nahmen dieses Monopol zu verpachten<ref type="anker" target="#fn-106-1">∗)</ref>, statt daß jene<lb n="23"/>Gefälle, ohne Bezahlung für eine Arbeit zu seyn, nur in den Beutel von Privat<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>personen fallen, von welchen manche dadurch, wie es a. a. O. S. 111 heißt, so gut als<lb n="25"/>ein österreichischer und französischer Bischof stehen.</p>
<p><lb n="26"/>Es ist erwähnt worden, daß die Burgermeister, wie auch andere Gemeindevor<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>steher, Verwalter der Armenfonds u. dgl. die Rechnungen über ihre Verwaltung<lb n="28"/>nicht selbst stellen, sondern dem privilegirten Schreiber dieses Geschäft zusteht. Es ist<lb n="29"/>schon wichtig, daß jene Communalbeamten und Stiftungs-Verwalter durch solche<lb n="30"/>Einrichtung in legitimer Unfähigkeit gehalten werden. Aber von bedeutenderem</p>
<note xml:id="fn-106-1" n="∗"><lb n="31"/><seg type="marke">∗) </seg>S. 64 a. a. O. wird angeführt, daß »der Herzog Carl im J. 1760 den übermäßigen Schrei<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>berverdienst der Stadt- und Amtsschreiber zum Vorwande gebrauchte, um diese zu einem<lb n="33"/>gezwungenen Anlehen von 50000 fl. an die Kriegskasse zu nöthigen.« – Jener Vorwand ließe<lb n="34"/>sich wenigstens als ein eben so guter <hi rendition="#g">Grund</hi>, und diese despotische Handlung leicht als gerade<lb n="35"/>so <hi rendition="#g">gerecht</hi> betrachten, als jene Lehns-Gefälle und Bezüge der Stadt- und Amtsschreiber<lb n="36"/>selbst.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></note>
<pb n="107" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=110" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>Gewicht als dieser <seg type="balken">| </seg>Umstand und selbst als der vorhin betrachtete Kostenaufwand,<lb n="2"/>der den Gemeinden und den andern Fonds hieraus erwächst, ist die <hi rendition="#g">Abhängig<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="3" break="no"/><hi rendition="#g">keit</hi>, in welche damit die sämmtlichen Gemeinde-Vorsteher eines Bezirks von dem<lb n="4"/>Stadt- und Amtsschreiber gesetzt sind. Ueber diese in den Staatsorganismus weiter<lb n="5"/>eingreifende Seite findet sich XVIII. Abth. S. 97 eine Schilderung in einer Petition<lb n="6"/>von <hi rendition="#g">Gmünd</hi>, welche das Ungeheuer des Schreibereywesens nach seinen verschie<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>denen Zweigen mit amtlichen Belegen darstellt<ref type="anker" target="#fn-107-1">∗)</ref>; über den, von dem hier die Rede<lb n="8"/>ist, heißt es: »Bey Commun-Rechnungen bemeistert sich der Schreiber aller Papiere<lb n="9"/>des Journals, der Beylagen und Quittungen des sogenannten Rechners, ohne speciel<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>len Legschein dafür zu geben. Von diesem Augenblicke an ist der Burgermeister sein<lb n="11"/>Sclave; er hat den letzten ruhigen Schlaf gethan, denn der Gedanke, seinen Credit,<lb n="12"/>Ehre und guten Nahmen einem fremden unbekannten Menschen überantwortet zu<lb n="13"/>wissen, quält ihn unablässig. Mancher läßt sich nun sogleich Abschlagszahlungen<lb n="14"/>machen, wandert damit in eine andere Gegend des Reichs. Wird endlich das Ge<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>schäft von einem der Nachfolger begonnen, so nimmt die Leidensperiode des Rech<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>ners ihren Anfang, er hat unpassirliche Ausgaben gemacht, es fehlen Quittungen, es<lb n="17"/>zeigt sich ein bedeutendes Deficit; die Zukunft des Rechners ist die Festung oder das<lb n="18"/>Zuchthaus. Ist nun der sich schuldlos Bewußte auf diesem Punkte der Verzweiflung,<lb n="19"/>so wird, nachdem die zweckdienlichen Mittel eingeschlagen worden, wieder einge<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>lenkt; die Quittungen wieder gefunden oder gemacht u.s.f. Der Rechner nebst den<lb n="21"/>dabey vorkommenden Figuren oder Urkunds-Personen unterschreibt seine ihm ganz<lb n="22"/>überall unverständliche Rechnung, und begreift eben so wenig, wie bey dem früher<lb n="23"/>ihm angeschuldigten Deficit, daß ihm nun am Ende ein Guthaben zukomme.«</p>
<p><lb n="24"/>In solchen Händen befinden sich also die Gemeinde-Vor<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>stände, in solchen Händen<lb n="25"/>befindet sich das Volk! »Mein Volk, deine Führer betriegen dich!« – wenn sie vom<lb n="26"/><hi rendition="#g">guten</hi> alten Rechte sprechen, möchte man mit dem Propheten ausrufen. Aber so<lb n="27"/>fern man seyn wird, jene Schilderung, was das Persönliche betrift, für allgemein<lb n="28"/>anzunehmen, eben so gewiß geht nicht aus den Persönlichkeiten, sondern aus sol<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>chen Einrichtungen die nothwendige Abhängigkeit der Gemeinde-Vorstände, der<lb n="30"/>Gemeinden, und mit dem oben erwähnten weitern Geschäftsressort der Schreiberey<lb n="31"/>zusammengenommen, auch die der einzelnen Bürger, von den Stadt- und Amts<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>schreibern hervor. Jene Gemeindevorstände erwählten ehmals die Landtagsdeputirte<lb n="33"/>allein, und von den Mitgliedern der Ausschüsse war der größere Theil aus der Classe</p>
<note xml:id="fn-107-1" n="∗"><lb n="34"/><seg type="marke">∗) </seg>Man erstaunt über das daselbst ausführlich angegebene Detail von dem Aussaugen der<lb n="35"/>Gemeinden durch das Schreibereywesen; es finden sich darunter die Berechnungen von Ort<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>schaften, in welchen die Schreibereykosten sich auf 6¾ und 7 Steuern belaufen.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></note>
<pb n="108" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=111" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>der Schreiber. In dem Gries. Gutachten S. 72 heißt es: »Die Verbesserung oder gar<lb n="2"/>die Umschmelzung des Schreiber-Instituts, mußte, trotz der oft gefühlten und<lb n="3"/>gerügten Gebrechen desselben, in den ständischen Repräsentanten, die ja meistens<lb n="4"/>selbst Schreiber waren, oder auf die wenigstens Schreiber Einfluß <hi rendition="#g">hatten</hi>, darum<lb n="5"/>immer die größten Widersacher finden, weil jede Hauptverbesserung mit ihrem<lb n="6"/>Interesse im offenbarsten Widerspruche stand.« – Hiemit ist Alles gesagt. Was aber<lb n="7"/>als ein <hi rendition="#g">waren, hatten</hi>, als ein Vergangenes von den frühern Landtagen und land<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>ständischen Ausschüssen erscheint, war es nicht auch ein Verhältniß, wie auch die<lb n="9"/>Geschichte dieser Ständeversammlung selbst? hat sie etwas wirksames dafür gethan,<lb n="10"/>um solchen Augiasstall wegzuschwemmen? hätte sie nicht in ihre eigenen Einge<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>weide gewüthet? Haben die immer wiederholten Bemühungen des Hrn. v. Forst<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>ner, der sich durch ihre Zögerungen nicht ermüden ließ, es durchsetzen können, daß<lb n="13"/>nach Jahr und Tagen auch nur eine Relation des Comité's zu Stande gekommen,<lb n="14"/>vielweniger daß eine Deliberation, oder gar ein Beschluß in die Sache eingegangen<lb n="15"/>wäre<ref type="anker" target="#fn-108-1">∗)</ref>?</p>
<p><lb n="16"/>Charakteristisch ist es, daß die Klagen und Beschwerden vornemlich nur aus<lb n="17"/>Neu-Wirtemberg kamen, als ob Alt-Wirtemberg in solchem Zustand activ und pas<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>siv so befangen <seg type="balken">| </seg>gewesen wäre, daß es kein Bewußtseyn und Empfindung oder viel<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>mehr nur die der resignirenden Verzweiflung auf der einen Seite, und auf der andern<lb n="20"/>nur ein in den guten, alten, garantirten Rechten völlig gesichertes, privilegirtes Ge<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>wissen gehabt hätte! – Es mochte das seinige dazu beygetragen haben, daß die altwir<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>tembergischen Schreiber, die man als erfahrene Männer im Fache in dem neuen<lb n="23"/>Gebiet vornemlich brauchen mußte, daselbst wie in einem eroberten Lande ärger<lb n="24"/>hausten, als daheim. Aber schlecht empfohlen sich so die neuen Landsleute, die in<lb n="25"/>der Gewohnheit des altwirtemb. Rechts und dieser so gepriesenen Verfassung er<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>wachsen und gebildet waren, und eben so schlecht empfahlen sie dieß alte Recht und<lb n="27"/>diese alte Verfassung.</p>
<p><lb n="28"/>Dem Ministerium aber könnte man einen Vorwurf daraus machen, eine Stände<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>versammlung, deren Elemente es kennen mußte, zusammengerufen, und nicht<lb n="30"/>vielmehr den König berathen zu haben, noch zu den Veränderungen, die er in den<lb n="31"/>obern Stockwerken des Staats vorgenommen hatte, diese vorher hinzuzusetzen, daß<lb n="32"/>er die Regeneration des unseligen Verfassungszustands der allgemeinen Volksmasse<lb n="33"/>bewerkstelligte. So lange diese Wirtemberg eigenthümliche, bürgerliche Aristo<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>kratie existirte, welche durch Schreiben bischöfliche Einkünfte als <hi rendition="#g">Gefälle</hi> bezieht,<lb n="35"/>und eine allgemeine Gewalt über die Gemeinden, deren Vorsteher und die Privaten</p>
<note xml:id="fn-108-1" n="∗"><lb n="36"/><seg type="marke">∗) </seg>Was im Nov. 1816 noch geschehen, wird unten erwähnt werden.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></note>
<pb n="109" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=112" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>ausübte, so lange diese Vorsteher und die Gemeinden nicht aus den Klauen dieser<lb n="2"/>privilegirten Kaste gerissen, solches die Begriffe, wie den Beutel der Volksmasse<lb n="3"/>umgarnende Element sittlicher und intellectueller Versumpfung nicht zerstört war,<lb n="4"/>konnte kein wahrer Begriff über Recht, Freyheit und Verfassung Wurzel fassen,<lb n="5"/>konnte das Ministerium nicht anders erwarten, als daß von den erwählten Deputir<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>ten ein großer Theil aus diesem Elemente hervorgehen würde. – Es konnte glänzend<lb n="7"/>scheinen, daß der König zuerst unter den deutschen Fürsten seinem Volke Land<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>stände nach einer Organisation gab, welche sie zu Vertretern der Rechte nicht einer<lb n="9"/>Classe, sondern des Volks selbst machen sollte, welche damit die landständische<lb n="10"/>Verfassung aus der Gleichgültigkeit und Entfremdung, ja Verachtung des Volkes<lb n="11"/>gegen sie, zu der frühere deutsche Landstände herabgesunken <seg type="balken">| </seg>waren, reißen<lb n="12"/>konnte<ref type="anker" target="#fn-109-1">∗)</ref>. Altwirtemberg hat keinen bedeutenden Adel für sich gehabt; dagegen<lb n="13"/>hatte sich jene unscheinbarere, aber drückendere Aristokratie festgesetzt. So lange<lb n="14"/>aber diese Fesseln des Volks nicht zerbrochen waren, konnte für sich keine Repräsen-</p>
<note xml:id="fn-109-1" n="∗"><lb n="15"/><seg type="marke">∗) </seg><hi rendition="#g">Spittler</hi> in der <hi rendition="#g">Sammlung einiger Urkunden</hi> und <hi rendition="#g">Actenstücke zur neusten<lb n="16" rend="g-umgekehrt"/>wirtemb. Geschichte, Göttingen</hi>, im J. 1796, sagt in dem <hi rendition="#g">Entwurf einer Geschich<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="17" break="no"/><hi rendition="#g">te des engern landschaftl. Ausschusses</hi> II. Th. S. 359f. »In manchem Lande ist die gut<lb n="18"/>eingerichtete Collegien-Verfassung desselben eine weit bessere Schutzwehr des allgemeinen<lb n="19"/>Wohls geworden, als selbst die ständische Constitution. Daher ruht denn auch oft auf diesem<lb n="20"/>und jenem landesherrlichen Collegium eine allgemeine Ehrerbietung des ganzen Publicums,<lb n="21"/>indessen das <hi rendition="#g">ständige Corps</hi> zu einer <hi rendition="#g">Nicht-Achtung</hi> herabsinkt, die bey der ursprüng<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>lichen Bestimmung desselben fast unmöglich seyn sollte, und doch <hi rendition="#g">überall</hi> unverkennbar<lb n="23"/>hervorbricht.« – An noch vieles andere aus jenem Aufsatze, das auch auf die neuern Verhält<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>nissse Anwendung fände, könnte erinnert werden; nur dieß noch: S. 444 heißt es in Ansehung<lb n="25"/>der Einrichtung der <hi rendition="#g">Controle</hi> über die <hi rendition="#g">Verwaltung</hi> der <hi rendition="#g">Landescasse</hi> durch den <hi rendition="#g">engern<lb n="26" rend="g-umgekehrt"/>Ausschuß</hi>, daß nicht leicht eine schlechtere Controle ausgefunden werden möchte; daß aber,<lb n="27"/><hi rendition="#g">einige Menschlichkeiten abgerechnet</hi>, im Ganzen tractatenmäßig gewirthschaftet wor<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>den sey. – Damals war die oben angeführte Bewirthschaftung der Landescasse noch nicht ans<lb n="29"/>Licht gezogen worden. – Eben so merkwürdig ist, was S. 445f. darüber vorkommt, wie die<lb n="30"/>Mandanten, die Städtemagistrate von der Kenntniß und dem Verständniß der Rechte immer<lb n="31"/>mehr abkamen, »daß ihre Ungeschicklichkeit keine Rechte und die Unwissenheit keine<lb n="32"/>Autorität mehr – gegen die Comitéherrn – behaupten« konnte; wie es nicht anders gehen<lb n="33"/>konnte, da die allgemeinen Angelegenheiten nicht mehr volksmäßig, sondern advocaten<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>mäßig, und überdem <hi rendition="#g">geheim</hi> betrieben wurden; – ferner wie auf Landtagen das Verhältniß<lb n="35"/>zwischen den Ausschüssen und den übrigen Landtagsdeputirten sich machte, die Comitéherrn<lb n="36"/>referirten, und die Vota der Uebrigen »gleichsam nur für die lange Weile gehört worden<lb n="37"/>seyen.«<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></note>
<pb n="110" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=113" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>tation hervorgehen, die ihm angehörte; und so unerläßlich es für den Begriff eines<lb n="2"/>monarchischen Staates ist, daß <hi rendition="#g">Landstände</hi> in demselben seyen, wäre es selbst<lb n="3"/>vorzüglicher, <hi rendition="#g">gar keine zu haben</hi>, als die Fortdauer jener Privilegien, jener<lb n="4"/>Bedrückung, Täuschung und Verdumpfung des Volks zu <seg type="balken">| </seg>dulden, ohnehin besser<lb n="5"/>als Landstände zu haben, welche die Vertreter der Privilegien dieser Aristokratie<lb n="6"/>sind. – Das Ministerium konnte gleichfalls die Grundsätze der andern Aristokratie<lb n="7"/>kennen, welche Wirtemberg so eben erst einverleibt worden, oder nach dem Sinne<lb n="8"/>eines Theils derselben, erst einverleibt werden sollte. Es mußte voraussehen, daß<lb n="9"/>diese Classe damit anfangen würde, sich <hi rendition="#g">ihre Rechte</hi> vorzubehalten, – Rechte, die<lb n="10"/>in dieser Unbestimmtheit es unentschieden ließen, welches Verhältniß dieser Stand<lb n="11"/>im Staate hatte, und die in ihrem alten Umfange jedem Staatsorganismus widerspre<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>chen. – Es hat sich in den meisten Fällen großer politischer Bewegung gezeigt, daß<lb n="13"/>Fürst und Volk, Eines Sinnes und Willens gewesen sind; aber daß sich nur zu oft ein<lb n="14"/>Mittelstand, wie in Frankreich der Adel und die Geistlichkeit, so in Wirtemberg<lb n="15"/>jener und die bürgerliche Aristokratie der Schreiberey, statt das Band von beyden<lb n="16"/>auszumachen, wie es seine Bestimmung ist, auf Privilegien und Monopole steifte,<lb n="17"/>und die Verwirklichung der Grundsätze des vernünftigen Rechts und allgemeinen<lb n="18"/>Wohls hinderte, ja zu nichte machte. Durch die Stellung, die dem Mittelstande<lb n="19"/>überhaupt zukommt, die Intelligenz eines Volkes auszumachen, und dessen Rechte<lb n="20"/>wie dessen Pflichten unmittelbar zu handhaben, vermag er, wenn er vielmehr eigene<lb n="21"/>Privilegien gegen dasselbe vertheidigt, dieses in die Täuschung zu ziehen, daß es sich<lb n="22"/>auf die Seite dieses seines Feindes stellt. Dann ergibt sich das so ekelhafte als traurige<lb n="23"/>Schauspiel, daß <hi rendition="#g">Unrecht</hi>, welches hundert Jahre <hi rendition="#g">Recht</hi> geheißen, als solches<lb n="24"/>gegolten und das Volk zur Verzweiflung gebracht hat, von dem durch diesen<lb n="25"/>Nahmen betrogenen Volke selbst unterstützt wird.</p>
<p><lb n="26"/>Nachdem nun aus dem Bisherigen die Grundsätze, der Geist und die Interessen<lb n="27"/>dieser Versammlung sich sattsam zu erkennen gegeben, so hat die fernere Geschich<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>te, die nur eine trockene Folge davon ist, weniger Interesse mehr, und läßt sich<lb n="29"/>kürzer zusammenfassen.</p>
<p><lb n="30"/>Wir sind im Verfolge des Geschichtlichen dabey stehen geblieben, daß die Stände<lb n="31"/>am 26. Juni nicht darauf eingingen, dem, was in den wichtigen königl. Concessio<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>nen annehmbar für sie war, mit welchem die gleichfalls aus der königl. Ver<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>fassung<lb n="33"/>annehmbaren Punkte in Verbindung gebracht werden konnten, die Form einer<lb n="34"/>Uebereinkunft zu geben, sondern sich vielmehr in der Stellung völliger <hi rendition="#g">Nicht<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="35" break="no"/><hi rendition="#g">befriedigung</hi> hielten. Originell ist es dabey, aber ganz im Style des bisherigen<lb n="36"/>Ganges (IX. Abth. S. 3), daß in der folgenden Sitzung <hi rendition="#g">nach</hi> gefaßtem Beschlusse,<lb n="37"/>nun die <hi rendition="#g">Prüfung</hi> der kön. Resolutionen, in einem Aufsatze eines einzelnen Mit-</p>
<pb n="111" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=114" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>glieds, Dr. <hi rendition="#g">Weishaar</hi>, zur Sprache gebracht, und ein Comité ernannt wurde, um<lb n="2"/>diesen Aufsatz zu prüfen. Dieß Comité referirte am 28. Juni, erwähnte jedoch einer<lb n="3"/>Untersuchung und des Befunds dieses Aufsatzes gar nicht, sondern trug nur darauf<lb n="4"/>an, ihn den kön. Unterhandlungs-Commissarien mitzutheilen. Dieser Beschluß vom<lb n="5"/>28. Juni erscheint auch in der Hauptadresse, obgleich diese vom 26. Juni datirt ist, so<lb n="6"/>wie auch am 28. noch der am 26. gefaßte Entschluß, darin der hohen <hi rendition="#g">Garanten</hi> der<lb n="7"/>altwirt. Verfassung, nemlich der drey Mächte, Preußen, England und Dänemark, zu<lb n="8"/>erwähnen, zurückgenommen wird. – Den 21. Juli erfolgte die vorauszusehende kön.<lb n="9"/>Resolution (XX. Abth. S. 13), die <hi rendition="#g">Vertagung der Versammlung</hi> vom 26. Juli<lb n="10"/>an, mit dem Motiv, daß dem Könige die vorgelegten <hi rendition="#g">Landesbeschwerden</hi> von<lb n="11"/>weit größerer Wichtigkeit seyn müssen, als die vorliegenden Disceptationen über<lb n="12"/><hi rendition="#g">Verfassungs-Gegenstände</hi>, und er jene einer strengen Prüfung und Unter<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>suchung der Ministerien und Behörden zu unterwerfen gesonnen sey; daß, da die<lb n="14"/>Landstände in ihren eingegebenen Aufsätzen alles erschöpft haben, was sie denkbarer<lb n="15"/>Weise an den König zu bringen im Falle seyn könnten, kein Gegenstand vorliege,<lb n="16"/>der sich zu einer Berathung mit der Versammlung eigne. Ferner gibt ihr der König<lb n="17"/>auf, zur Fortsetzung der Unterhandlung Bevollmächtigte zurückzulassen und sie so<lb n="18"/>zu instruiren, daß einer Vereinbarung entgegengesehen werden könne. – Man wird<lb n="19"/>zugeben müssen, daß dieser Beschluß in Ansehung der zwey vorliegenden Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>stände der Lage der Sache gemäß war.</p>
<p><lb n="21"/>Die Stände bezeugten dagegen in ihrer Adresse vom 24. Juli (X. Abth. S. 15), daß<lb n="22"/>ihnen an den Beschwerden gar nicht soviel gelegen sey, als an der Verfassung; daß<lb n="23"/>sie durch die königl. Resolution in die <hi rendition="#g">größte Betrübniß</hi> versetzt <seg type="balken">| </seg>worden, da<lb n="24"/>sie vertagt werden sollen, ehe sie dem Volke <hi rendition="#g">irgend einen</hi> Trost, <hi rendition="#g">irgend eine</hi><lb n="25"/>Beruhigung bringen können. Außer dieser Verläugnung, daß der König so vieles,<lb n="26"/>ihnen selbst für wesentlich geltendes, in der That aber so gut als alles Wesentliche<lb n="27"/>zugegeben hatte, fügten sie die Anzeige bey, daß sie ein Comité von 25 Mitgliedern<lb n="28"/>unter dem Vorsitz des bisherigen Präsidenten der Versammlung bevollmächtigt,<lb n="29"/>welches die Vergleichshandlungen führen und <hi rendition="#g">überhaupt</hi> das <hi rendition="#g">Interesse des<lb n="30" rend="g-umgekehrt"/>Landes</hi> besorgen <hi rendition="#g">werde</hi>. Uebrigens können sie keine andere Instruction geben, als<lb n="31"/>die sie vom Volke erhalten und in ihrem Herzen tragen; sie <hi rendition="#g">behalten</hi> sich ferner<lb n="32"/><hi rendition="#g">die Genehmigung</hi> der Verhandlungen <hi rendition="#g">vor</hi>. – Es war hiemit auf dem Wege,<lb n="33"/>nemlich von Seite der Stände, zu einem Ausschuß alten Styls, zu einem zur Besor<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>gung <hi rendition="#g">des Interesse des Landes überhaupt</hi> bevollmächtigten Comité. Der<lb n="35"/>König bewahrte sein Volk hievor, und rettete die Landstände wider ihren Willen<lb n="36"/>und gegen sie selbst. Das Lächerliche des ständischen Antrags wies eine Resol. vom<lb n="37"/>26. Juli (X. Abth. S. 50) damit ab, daß es mit dem <hi rendition="#g">Begriffe der Vertagung</hi></p>
<pb n="112" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=115" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">nicht vereinbarlich</hi> sey, daß ein die <hi rendition="#g">ganze Versammlung repräsentiren<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="2" break="no"/><hi rendition="#g">des</hi> Collegium zurückbleibe. – Aber mit den Vorstellungen dieser Stände vertrug<lb n="3"/>sich, wie man zur Genüge gesehen, vieles, was mit <hi rendition="#g">dem Begriffe</hi> nicht vereinbar<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>lich ist. – Sie sollen ferner Bevollmächtigte in der bisherigen Zahl ihrer Verhand<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>lungs-Commissarien zurücklassen. – In derselben Sitzung, den 26. Juli, worin diese<lb n="6"/>kön. Resolution verlesen wurde, wurde von Hn. Bolley in einem Votum scriptum<lb n="7"/>entwickelt, daß die Versammlung in <hi rendition="#g">keiner Hinsicht</hi> nur vier Bevollmächtigte<lb n="8"/>zurücklassen könne. Dann kam die Abordnung einer Deputation an den König,<lb n="9"/>welche <hi rendition="#g">mündlich</hi> die bisherigen Bitten wiederholen sollte, in Vorschlag; er ward<lb n="10"/>aber abgewiesen, weil solche Deputation eben so wenig, als die bisherigen schrift<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>lichen Vorträge, ausrichten, weil sie ferner gegen die alten Normen seyn würde, –<lb n="12"/>weil ein Regent so viel <hi rendition="#g">Mittel in Händen</hi> habe, die vor ihn treten, mit schein<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>barer <hi rendition="#g">Beschämung</hi> zurückzuweisen, so daß dieser <hi rendition="#g">Act</hi> mit <hi rendition="#g">Unannehmlich<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>keiten</hi> für die Versammlung verbunden seyn könnte. – Besorgte sie etwa, daß ihre<lb n="15"/>Deputation hinausgeprügelt werden möchte? – Während das Comité mit Abfassung<lb n="16"/>der Adresse beschäftigt war, ließ sich in dieser Noth die übrige Versammlung Adres<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>sen, zum Theil von weit entlegenen Städten und deren Amtsbezirken verlesen, die<lb n="18"/>vom vorigen Tag datirt, »per Estafette« den 26. präsentirt und im Sinne der Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>sammlung abgefaßt waren, vorlesen. Von andern noch nicht zum Verlesen gekom<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>menen Adressen andern Inhalts ward nur die lange Consigna<seg type="balken">|</seg>tion, doch ohne das<lb n="21"/>Datum ihrer Abfassung und Präsentation anzugeben, vorgelegt. Auch wurde unter<lb n="22"/>andern Aufsätzen ein »von <hi rendition="#g">mehrern Mitgliedern gewünschter</hi>« abgelesen,<lb n="23"/>über die – ihnen von den Amtspflegern verweigerten <hi rendition="#g">Diäten</hi>. – In einer frühern<lb n="24"/>Sitzung war nemlich angemerkt worden, daß die Mitglieder sich weigerten, ihre<lb n="25"/>Diäten aus der Staatscasse anzunehmen, und sie aus den Gemeindecassen foderten,<lb n="26"/>deren Verwalter, wie es scheint, nicht alle willfährig waren, diese unberechtigte<lb n="27"/>Zahlung zu leisten.</p>
<p><lb n="28"/>Die nun von der Versammlung beschlossene Adresse bleibt bey ihrem vorigen<lb n="29"/>Verlangen, und schließt unter vielem Pathos mit dem gewöhnlichen breiten Selbst<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>lobe und Selbstzeugnisse von ihrem Gewissen, und daß sie nichts als ihre Pflicht<lb n="31"/>gethan, daß sie vom Volke <hi rendition="#g">die rührendsten Beweise</hi> der Dankbarkeit dafür,<lb n="32"/>von ganz Deutschland Beweise der Achtung erhalten, u.s.f. – Der König hatte sie<lb n="33"/>zusammenberufen, die Constitution gegeben, deren Grundzüge oben betrachtet<lb n="34"/>worden, hatte zu den neuerlichen Concessionen sich verstanden, und der schnöden<lb n="35"/>Erwiederungen der Versammlung auf dieselben ungeachtet die Fortsetzung der<lb n="36"/>eingerichteten und begonnenen Unterhandlung zugegeben; das Beysammenseyn<lb n="37"/>der Versammlung selbst war ohne allen Gegenstand; ihr blieb sowohl die Instrui-</p>
<pb n="113" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=116" type="body"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>rung ihrer Bevollmächtigten, als die Ratification des Verhandelten vorbehalten.<lb n="2"/>Alles dessen unerachtet entblödeten sich die Vff. der Adresse und die mit ihnen<lb n="3"/>einmüthige Versammlung nicht, dem Könige zu sagen, daß, wenn er nicht in die<lb n="4"/>Uebertragung der Rechte der Landstände an einen Ausschuß willige, sie die Ueber<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>zeugung haben müssen, daß seine <hi rendition="#g">Absicht</hi> sey, daß <hi rendition="#g">dem Volke gar keine Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>fassung zu Theil werden soll</hi>. – Noch griff die Versammlung zu dem letzten<lb n="7"/>Mittel in dieser Noth, wo ihr Alles auf der Spitze zu stehen schien; – sich nemlich<lb n="8"/><hi rendition="#g">an die Garanten</hi> zu wenden. – Hr. Bolley drückte sich (Abth. X. S. 37) darüber so<lb n="9"/>aus, daß wenn der König den Wünschen der Adresse nicht entspreche, nicht nur jede<lb n="10"/>Möglichkeit wegfalle, an den Bundestag als Ständeversammlung sich zu wenden,<lb n="11"/>sondern <hi rendition="#g">auch für die Sache selbst nicht mehr viel zu verlieren sey</hi>. –<lb n="12"/>Man wird es wunderbarlich genug finden können, wie die Versammlung sich selbst<lb n="13"/>in solches Fieber und Schwüle hineinhetzen mochte; ihre Uebertreibung, wo es sich<lb n="14"/>um eine ganz einfache Sache handelte, konnte keinen Zweck haben, als die schlimm<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>sten Absichten auf Seiten des Königs, die Gefahr des <hi rendition="#g">Verlusts der Sache</hi>, glaub<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>lich zu machen; und diese Sache war die Reduction der Stände auf einen alten Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>schuß.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="18"/>Was aber die Anrufung der <hi rendition="#g">Garanten</hi> der <hi rendition="#g">alten</hi> Verfassung betrifft, so fehlte<lb n="19"/>nur dieß, daß die Stände noch an einen Reichstag in Regensburg und einen Reichs<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>hofrath in Wien Schreiben erlassen hätten. Sie riefen die Garantie von Mächten an,<lb n="21"/>welche nur eben erst in Wien, in Gemeinsamkeit mit den übrigen, die Auflösung des<lb n="22"/>deutschen Reichs und die Erhebung des Herzogthums Wirtemberg zu einem Staat<lb n="23"/>aufs Neue consolidirt, welche vernünftigerweise für die neuen deutschen Staaten<lb n="24"/>landständische Verfassungen überhaupt, nicht die alten stipulirt – und in diesen<lb n="25"/>Artikel hiemit die für einen neuen deutschen Staat einzig denkbare Garantie gelegt,<lb n="26"/>wenn eine solche nöthig seyn sollte, – ja welche nicht einmal der französischen<lb n="27"/>Nation, deren König sie so eben zum zweytenmal auf seinen Thron zurückgeführt<lb n="28"/>hatten, die Schmach einer Garantie ihrer Charte aufgelegt hatten, vielweniger daß<lb n="29"/>dieses Volk sie zu dieser letzten Erniedrigung seiner selbst aufgefodert hätte. – Auch<lb n="30"/>haben die wirtemb. Stände auf ihre Schreiben an jene drey Mächte, wie sich von<lb n="31"/>selbst versteht, nie eine Antwort erhalten.</p>
<p><lb n="32"/>Der König ließ den Ständen in einem Erlaß vom 27. Juli das Unerklärliche ihres<lb n="33"/>Benehmens bemerklich machen, und überließ es ihnen, wenn es zu ihrer Beruhi<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>gung diene, eine doppelte oder dreyfache Anzahl von Deputirten zu bestellen; er<lb n="35"/>rückte den Termin der Vertagung auf den 28sten hinaus, um der Versammlung<lb n="36"/>noch einmal zur Besinnung Zeit zu lassen. Sie verfertigte den 28sten noch eine breite<lb n="37"/>Adresse, wie die vorhergehenden, in einem Tone von rechthaberischer Gehässig<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>keit <seg type="balken">| </seg>und böser Verbitterung, der mit dem Tone von würdiger Haltung, ruhig<lb n="39"/>bleibender Einfachheit und Beschränkung auf das Wesentliche der kön. Resolutio-</p>
<pb n="114" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=117" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>nen sehr contrastirt; – den Ausdruck am Schlusse der Adresse, daß durch diese Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>tagung eine <hi rendition="#g">unheilbare Spaltung</hi> zwischen <hi rendition="#g">dem Könige und dem Lande</hi><lb n="3"/>herbeygezogen worden, hätte eine Ständeversammlung sich nie gestatten dürfen. –<lb n="4"/>Sie ging nun auseinander.</p>
<p><lb n="5"/>Diese böse Bitterkeit sollte sie an den <hi rendition="#g">rührenden Beweisen</hi> der Dankbarkeit<lb n="6"/>des <hi rendition="#g">Volkes</hi> (unter andern in einer ihrer letzten Sitzungen einer <hi rendition="#g">Nachtmusik</hi>)<lb n="7"/>Antheil gehabt haben? Man hätte meynen können, daß nur der Pöbel daran Gefallen<lb n="8"/>gefunden und sein Selbstgefühl darin hätte haben können. Ueber den König ver<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>mochte sie nicht, die Stände nicht mehr zusammen zu berufen; sondern er wider<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>legte ihr Benehmen, sich nicht an die Sache und seinen erklärten Willen, sondern<lb n="11"/>vornemlich an ihre eignen Imputationen von <hi rendition="#g">Absichten</hi> zu halten, dadurch, daß er<lb n="12"/>sie auf den 16. Oct. dess. Jahrs wieder zusammenberief. Wenn das Ministerium vor<lb n="13"/>der ersten Zusammenberufung schon es höchst unwahrscheinlich hatte finden<lb n="14"/>können, daß mit solchem Material, als sich für eine ständische Versammlung vor<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>fand, nichts Gedeihliches auszurichten seyn würde, so konnte es nach der bisherigen<lb n="16"/>Erfahrung von der <hi rendition="#g">Unmöglichkeit</hi> sich überzeugt und vor der ganzen Welt sich<lb n="17"/>gerechtfertigt halten, wenn es sie nicht wieder einberief. Ein solches Beysammen<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>setzen ist jedoch immer von unendlicher Wichtigkeit für die <hi rendition="#g">politische Erzie<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>hung</hi>, deren ein Volk und dessen Häupter bedürfen, das bisher in politischer Nulli<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>tät gelebt, und dessen Erziehung, nicht wie bey einem unbefangenen Volke, nur<lb n="21"/>ganz von Vorne anzufangen war, sondern das auch in den harten Fesseln einer<lb n="22"/>drückenden Aristokratie, einer darauf gebauten innerlichen Verfassung, und in dem<lb n="23"/>Mangel und der Verkehrung von Begriffen über Staats- und Freiheitsrechte oder<lb n="24"/>vielmehr in Worten befangen war. Gegen solche Begriffe, die, wie man gesehen hat,<lb n="25"/>mit dem fest und sicher gewordenen Interesse der herrschenden Caste so eng<lb n="26"/>zusammenhingen, läßt sich nicht mit Begriffen ein directer Kampf eingehen, noch<lb n="27"/>irgend eine directe Wirkung davon erwarten; desto sicherer, jedoch unscheinbar ist<lb n="28"/>die indirecte Wirkung, daß solchem Sinne Raum <seg type="balken">| </seg>gegeben wird, sich mit sich selbst<lb n="29"/>abzuhetzen, und sich zu Tage zu bringen. Die nächste Wirkung aufs Publicum ist,<lb n="30"/>daß es bald, wie sich solcher verschrobene Inhalt weiter entwickelt, von demselben<lb n="31"/>und dessen Vertheidigung nichts mehr versteht; – eine Folge, die Aufdeckung der<lb n="32"/>Rechte des Schreiber-Instituts, und damit ein richtigeres und verbreiteteres Bewußt<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>seyn, wo ein <hi rendition="#g">bleibender</hi> Quell der Unterdrückung liegt, – Charaktere und Hand<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>lungen der Regenten, so wie die Umstände sind dagegen nur etwas Vorübergehen<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>des, – ist betrachtet worden, und eine Wirkung wenigstens <hi rendition="#g">formeller</hi> Bildung<lb n="36"/>wird sich fernerhin zeigen. Da es nach jenen Voraussetzungen nicht hatte gelingen<lb n="37"/>können, und nicht gelungen war, die Verfassung à priori einzuführen, so war nur</p>
<pb n="115" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=118" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>dieß übrig, die Stände auf den Weg ihrer Erziehung durch sich selbst zu versetzen, –<lb n="2"/>ein Weg, zu dem allerdings die Menschen auch das Recht haben; dem Fürsten und<lb n="3"/>seinem Ministerium macht es Ehre, ihn im Zutrauen, daß derselbe, ob er gleich vom<lb n="4"/>entgegengesetzten Standpunkt ausging, nothwendig dem Vernünftigen bewußtlos<lb n="5"/>näher bringe, eröffnet zu haben.</p>
<p><lb n="6"/>In dem königl. Erlaß vom 16. Oct. 1815 (XI. Abth. S. 26), womit die neue Sit<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>zung eröffnet wurde, ist der Standpunkt der Verhandlungen nunmehr auf folgende<lb n="8"/>klare Weise bestimmt, daß die Stände dafür halten, das Princip der <hi rendition="#g">rechtlichen<lb n="9" rend="g-umgekehrt"/>Ansprache</hi> von Alt- u. Neu-Wirtemberg auf die <hi rendition="#g">alte Verfassung müsse<lb n="10" rend="g-umgekehrt"/>zuerst</hi> festgesetzt werden; der König müßte sich dadurch für verbunden erklären,<lb n="11"/>auch das, was er bey Alt-Wirt. für <hi rendition="#g">fehlerhaft</hi> halte, auf Neu-Wirt. überzutragen;<lb n="12"/>hiezu könne er nach seiner gegründetsten Ueberzeugung nicht verbunden seyn.<lb n="13"/>Wenn er auch überzeugt wäre, daß die Ansprache von Alt-Wirt. auf seinen ehmali<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>gen Rechtszustand für ihn noch verbindlich wäre, <hi rendition="#g">was nicht der Fall sey</hi>, so<lb n="15"/>könnte er sich dessen Herstellung, wenn es sich allein vom alten Lande handelte,<lb n="16"/>leicht gefallen lassen; auch sey er nicht gemeynt, die ehmaligen Rechtsverhältnisse<lb n="17"/>der neuerworbenen Landestheile nicht zu berücksichtigen. Aber es könne nicht<lb n="18"/>davon die Rede seyn, die so verschiedenen Theile des Königreichs jedes nach seinen<lb n="19"/>eigenthümlichen Normen einzurichten, sondern eine den alten und neuen Verhält<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>nissen gleich angemessene Ver<seg type="balken">|</seg>fassung durch gemeinschaftliche Uebereinkunft zu<lb n="21"/>Stande zu bringen. – Es war ferner in dieser Eröffnung nicht mehr von der königl.<lb n="22"/>Verfassung die Rede; vielmehr Veränderungen, die sich der König als für das Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>wohl erfoderlich vorbehielt, werden nur <hi rendition="#g">einzelne</hi> Bestimmungen genannt, und<lb n="24"/>sollen auf dem Wege der Unterhandlung geltend gemacht werden. Er erklärte<lb n="25"/>ferner, keinen Anstand zu nehmen, aus der alten Verfassung das beyzubehalten, was<lb n="26"/>sich mit der gegenwärtigen Zeit und einer guten Staatsverwaltung nur immer ver<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>einigen lasse. Die Anerkennung des alten Rechtsprincips in seinem ganzen Umfang<lb n="28"/>war für sich unnütz und der Natur der Sache widersprechend, aber das Wahrhafte<lb n="29"/>durch die Anerkennung, daß alles Brauchbare aus der alten Verfassung beybehalten<lb n="30"/>werden sollte, erschöpft.</p>
<p><lb n="31"/>Was, ehe wir weiter gehen, noch die Zusammensetzung der Stände betrifft, wie<lb n="32"/>sie bey ihrer Wiedereröffnung erscheint, so hatten sich auch die meisten Virilstimm<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>führer theils persönlich, – darunter sechs Fürsten, theils mit Uebertragung ihrer<lb n="34"/>Stimmen an Anwesende, angeschlossen und eingefunden. Zwölfe vom Adel hatten<lb n="35"/>schon in einer Adresse vom 3. May (Abth. IV. S. 141ff.) der Ständeversammlung das<lb n="36"/>vorgetragen, worauf sie ihre Erwartungen und Wünsche in Betreff der Vorrechte,<lb n="37"/>die ihnen von ihren vormaligen in dem neuen Staatsorganismus bleiben sollten,</p>
<pb n="116" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=119" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>beschränken. Diese ihrem Inhalte nach gemäßigten, und was gleichfalls wichtig ist,<lb n="2"/>detaillirt und bestimmt angegebenen Foderungen, sind auch in offenem, freymüthi<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>gem, jedoch entsprechendem Tone verfaßt. Cons. Griesinger verlas zwar den 6. Juni<lb n="4"/>(VI. Abth. S. 113) eine ihm über jene Adr. aufgetragene Relation, aber, weil diese<lb n="5"/>Sache ein <hi rendition="#g">Inhalt</hi> gewesen wäre, kam die Versammlung darüber zu keiner Berath<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>schlagung, noch vielweniger zu einem Beschluß. – An jene Adr. hatte sich am 26.<lb n="7"/>Juni (X. Abth. S. 24) der übrige Adel des Königreichs angeschlossen. Ingleichem<lb n="8"/>hatte an dems. (Abth. X. S. 26) ein anderer Theil der Standesherrn, welche (I. Abth.<lb n="9"/>S. 15) die Resultate des Wiener Congresses über ihre staatsrechtlichen Verhältnisse<lb n="10"/>erwarteten, und consequenterweise an den ständischen Verhandlungen keinen An<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>theil nehmen wollten, nunmehr nach Beendigung jenes Con<seg type="balken">|</seg>gresses, wie auch der<lb n="12"/>Hr. Fürst von Oettingen-Wallerstein, sich erklärt, daran Antheil zu nehmen, – mit<lb n="13"/>Bezug auf die ihnen durch die Bundes-Acte bestimmten Rechte, namentlich die<lb n="14"/><hi rendition="#g">ersten Standesherrn</hi> in den Staaten, worin ihre Besitzungen gelegen sind, zu<lb n="15"/>seyn, oder in der Folge etwa noch ferner zukommenden Rechte und Befugnisse. –<lb n="16"/>Mehrere Standesherrn jedoch waren auch dießmal noch nicht erschienen. Auch<lb n="17"/>erscheinen mehrere neue gewählte Mitglieder anstatt voriger, die ihre Stellen als<lb n="18"/>Deputirte niedergelegt hatten. Es scheint, dieses Niederlegen von Stellen, so wie das<lb n="19"/>Erwählen neuer Deputirten, hat keinen Anstand gehabt, und das Ministerium es<lb n="20"/>geschehen lassen, ohne daß in der königl. Verfassungs-Urkunde etwas darüber<lb n="21"/>bestimmt gewesen wäre. Es fehlte ohnehin auch noch an einem für jede Versamm<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>lung wesentlichen Erforderniß, einem <hi rendition="#g">Reglement</hi>; so sieht man die Versammlung<lb n="23"/>in dieser neuen ersten Sitzung, wo solcher fürstlicher Glanz in sie eintrat, zu ihrer<lb n="24"/>Achtungsbezeugung sich derselben Gebehrde bedienen, die, wie oben angeführt, in<lb n="25"/>der allerersten die Abstimmung über ihren Beschluß bedeutet hatte. – So viel Unbe<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>stimmtheit nun noch in dem Verhältnisse der Standesherrn zum Staate und zu einer<lb n="27"/>Ständeversammlung lag, so konnte es genügen, daß sie sich jetzt als Standesherrn<lb n="28"/><hi rendition="#g">des Königreichs</hi> anerkannten, – für eine Versammlung, die sich selbst noch ganz<lb n="29"/>in derselben Unbestimmtheit befand und hielt; wäre es ihr möglich gewesen, sich in<lb n="30"/>Verfassungs-Materien von einem Inhalt einzulassen, so hätte jenes Ungenügende<lb n="31"/>bald zum Vorschein kommen müssen.</p>
<p><lb n="32"/>Der König hatte in der Resol. vom 16. Oct. die Stände noch aufgefodert, ihre<lb n="33"/>schon früher existirende Bevollmächtigte zu Unterhandlungen so zu instruiren, daß<lb n="34"/><hi rendition="#g">ein für das Ganze geltender Vergleich</hi> geschlossen werden könne. Die<lb n="35"/>Stände erwiederten mit einer 12 kleingedruckte Blatt starken Adresse (XI. Abth. S.<lb n="36"/>263–286) für deren gründliche Ausarbeitung die Versammlung dem Hn. Bolley</p>
<pb n="117" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=120" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>ihren Dank abstattete. Sie wiederholt in der gewöhnlichen Manier die alten Ansich<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>ten; es bedarf es nicht, etwas davon auszuziehen, nur dieß, daß es S. 269 heißt: auch<lb n="3"/>eine <hi rendition="#g">oberflächliche</hi> Bekanntschaft mit der wirt. Verfassung gebe die Ueber<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>zeugung <seg type="balken">| </seg>daß sie ein <hi rendition="#g">für sich bestehendes geschlossenes</hi> Ganzes ausmachte; –<lb n="5"/>man kann diesen Satz auch in einem Sinne zugeben, aber auch dieß kaum, denn zu<lb n="6"/>solcher Ueberzeugung oder vielmehr Urtheil ist auch eine nur oberflächliche Be<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>kanntschaft schon viel zu viel. – Es heißt ferner unter anderem darin, daß die Stände<lb n="8"/>nicht <hi rendition="#g">zugeben</hi> können, daß dem <hi rendition="#g">Volke seine Geschichte entrissen</hi>, alle<lb n="9"/>frühern Grundgesetze zur <hi rendition="#g">Antiquität</hi> gemacht würden; – man könnte vielmehr<lb n="10"/>fragen, ob eigentlich ein Volk eine Geschichte gehabt habe, das nicht ein selbststän<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>diger Staat, sondern nur ein Theil eines Volkes war, ob ein Volk in der That nicht<lb n="12"/>dann erst eine Geschichte erhält, wenn es ein Staat wird? – Daß in dieser Adr. die<lb n="13"/>Stände die Rechte der wirt. Unterthanen nicht angeben zu können erklären, weil<lb n="14"/>ihnen das <hi rendition="#g">alte Landschafts-Archiv noch vorenthalten werde</hi>, – ist oben<lb n="15"/>angeführt; – als ob es in der Verfassung als solcher um einen Codex des peinlichen<lb n="16"/>und bürgerl. Rechts u.s.f. zu thun wäre, und als ob die kön. Verfassungsurkunde<lb n="17"/>nichts mehr von diesen Rechten hätte gelten lassen! – Die einfache und eintönige<lb n="18"/>Schlußbitte ist, daß der König die <hi rendition="#g">altwirtemb. Verfassung</hi> als eine <hi rendition="#g">für das<lb n="19" rend="g-umgekehrt"/>ganze Königreich gültige Regel</hi>, einzig mit dem Vorbehalt solcher Modifica<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>tionen, welche nach beyderseitigem Anerkenntniß nothwendig oder zweckmäßig<lb n="21"/>sind, <hi rendition="#g">feyerlich anerkenne</hi>.</p>
<p><lb n="22"/>Die Stände hatten anfangs nur solche Modificationen der altwirt. Verfassung<lb n="23"/>zugegeben, welche sich auf die Einverleibung des Adels und die Gemeinsamkeit der<lb n="24"/>Rechte der Protestanten und Katholiken bezogen; nach ihrer Adresse sollte die jetzt<lb n="25"/>zu errichtende »Verabschiedung« zu dem Chaos der alten Landesgesetze – die oben<lb n="26"/>hererzählt worden, nur <hi rendition="#g">hinzukommen</hi>. Wenn dieselbe nur jene zwey Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>stände betreffen sollte, so wäre es noch immer dieselbe unhaltbare Sache oder viel<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>mehr die ganz leere Täuschung gewesen, im Uebrigen die alte Verfassung, – ohne<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>hin die altwirt. mit Hintansetzung und Unterdrückung aller Ansprüche der neuwirt.<lb n="30"/>Gebietstheile auf ihre eigenthümlichen Rechte, – unter der ganz veränderten Stel<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>lung des Königreichs gegen das Herzogthum, eintreten lassen zu wollen. Aber so<lb n="32"/>wie jene zu treffende Vereinbarung mehr enthalten <seg type="balken">| </seg>sollte, und die Natur der Sache<lb n="33"/>hätte dieß von selbst herbeygeführt, auch die Bitte der Adresse spricht in allge<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>meinern Ausdrücken davon, so bestimmt sich der Gegensatz der königlichen<lb n="35"/>Willensmeynung und der ständischen Foderung dahin, ob die <hi rendition="#g">königl. Verfas<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="36" break="no"/><hi rendition="#g">sung</hi> mit der Zugestehung, daß über <hi rendition="#g">Modificationen</hi> derselben überein<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>zukommen wäre, oder die <hi rendition="#g">altwirtemb. mit demselben Zugeständniß</hi> zu</p>
<pb n="118" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=121" type="body" subtype="apparat"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>Grunde gelegt werden solle. Wenn bey diplomatischen Unterhandlungen es vor<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>käme, daß der eine Theil die Zugrundelegung seiner Proposition mit dem Zuge<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>ständniß weiterer Modificationen, über die übereinzukommen wäre, und der andere<lb n="4"/>Theil dasselbe gefodert hätte, so würde, da <hi rendition="#g">die Sache</hi> ganz dieselbe ist, nach dem<lb n="5"/>Sprichworte, der Gescheuteste nachgeben.</p>
<p><lb n="6"/>Im kön. Rescripte vom 13. Nov., welches endlich, freylich nicht über die Sache,<lb n="7"/>aber doch über den Gang des bisherigen Libellirens der Stände eine Entscheidung<lb n="8"/>herbeyführte, wurde sich auf die wesentlichen rechtlichen Behauptungen der Stände<lb n="9"/>besonders der Incorporation eingelassen, und in einer besondern Beylage deren<lb n="10"/>Seichtigkeit aufgezeigt, der Hauptstandpunkt wiederholt, daß es sich um eine Staats<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>verfassung handle, wodurch die neuen und alten Lande in <hi rendition="#g">Ein staatsrechtliches<lb n="12"/>Ganzes</hi> vereinigt werden. Der König erklärt, daß er, bey aufgehobener deutscher<lb n="13"/>Reichsverfassung, wo es bey einer Rechtsungewißheit auch keinen Richter mehr<lb n="14"/>gebe, sich auf eine bloß allgemeine Anerkennung der alten Landesverträge <hi rendition="#g">ohne<lb n="15" rend="g-umgekehrt"/>eine ins Einzelne</hi> gehende Angabe ihres <hi rendition="#g">Inhalts</hi> nicht einlassen könnte. Vorerst<lb n="16"/>wäre eine vollständige und deutliche Entwicklung dieses in vielen Urkunden zer<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>streuten, oft zweifelhaften Inhalts unerläßlich, damit die verfassungsmäßigen<lb n="18"/>Bestimmungen nicht mehr das <hi rendition="#g">ausschließliche Eigenthum einiger Wenigen</hi><lb n="19"/>(der alten <hi rendition="#g">Comitéherrn</hi>, vielleicht auch unter diesen nicht aller und vornemlich<lb n="20"/>nur ihrer <hi rendition="#g">Consulenten</hi>), sondern vielmehr ein <hi rendition="#g">Gemeingut des Volkes</hi> werden<lb n="21"/>könne. – In dem unseligen Falle, daß ein Vergleich über eine <hi rendition="#g">gemeinsame</hi> Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>fassung nicht zu Stande kommen sollte, und die Stände sich noch ferner weigerten,<lb n="23"/>auf Unterhandlungen für eine solche einzugehen, würde der König in seinem<lb n="24"/>Stammlande die <hi rendition="#g">herkömmliche Repräsenta<seg type="balken">|</seg>tion</hi>, in seinen neuen Landen hin<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>gegen eine auf eine <hi rendition="#g">wahrhafte National-Repräsentation</hi> gegründete Verfas<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>sung mit Rücksicht auf ihre frühern Rechtsverhältnisse einzuführen entschlossen seyn.<lb n="27"/>Der König ließ den Ständen ferner (in einer zweyten Beylage) <hi rendition="#g">Fundamental-</hi><lb n="28" break="no"/><hi rendition="#g">Punkte</hi> mittheilen, die keinem <hi rendition="#g">Unbefangenen</hi> (gewiß!) ungeeignet scheinen<lb n="29"/>können, den Unterhandlungen über eine <hi rendition="#g">gute</hi> Verfassung zur Grundlage zu dienen.</p>
<p><lb n="30"/>Die Vernunft der Sache schlug doch so weit durch, daß die Versammlung sich,<lb n="31"/>freylich zu etwas bloß Formellen, zu Unterhandlungen entschloß. – Der Hr. Fürst<lb n="32"/>von <hi rendition="#g">Oettingen-Wallerstein</hi> trug (XIII. Abth. S. 138) darauf an, daß nach einer<lb n="33"/>zureichenden Frist die Mitglieder ihre Ansichten über das kön. Rescript vortragen<lb n="34"/>und dann ein Comité sie begutachten sollte. Dieser Vorschlag störte den gewöhn<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>lichen Weg, den Bericht über eine königl. Proposition sogleich einem Comité und<lb n="36"/>wohl von den gewöhnlichen Mitgliedern zu übertragen, und die <hi rendition="#g">Einmüthigkeit</hi></p>
<pb n="119" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=122" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1224-1225"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>des Beschlusses der Versammlung, worauf solches Comité eine Art von Monopol<lb n="2"/>erlangt hatte, von selbst folgen zu sehen. Es wurde doch beliebt, nicht ein Comité,<lb n="3"/>sondern <hi rendition="#g">vier Referenten</hi> zu wählen. Schon seit einiger Zeit war es ohnehin vor<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>gekommen, daß auch von einem zum Berichten und Gutachten gewählten Comité<lb n="5"/>jedes einzelne Mitglied seinen Aufsatz in die Versammlung brachte und verlas; es<lb n="6"/>schien, als ob selbst ein Comité von Wenigen es nicht zu einer Berathschlagung und<lb n="7"/>Beschluß unter sich, sondern nur zu einer Folge von Monologen brachte. – Es<lb n="8"/>wurden nun in folgenden Sitzungen viele Aufsätze abgelesen, deren mehrere dahin<lb n="9"/>gingen, daß auch so sich noch nicht in Unterhandlungen eingelassen werden könne;<lb n="10"/>z. B. es handle sich de juribus singulorum, über welche die <hi rendition="#g">Stimmenmehrheit</hi><lb n="11"/>der Versammlung nicht entscheiden könne, – ein heiliger Grundsatz des vormaligen<lb n="12"/>Staatsrechts des deutschen Reichs, in dem eben das <hi rendition="#g">Grundübel</hi> und das <hi rendition="#g">Grund<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="13" break="no"/><hi rendition="#g">unrecht</hi> darin bestanden hatte, daß aus den Rechten des Staats Jura singulo<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>rum geworden waren.</p>
<p><lb n="15"/>Unter andern Stimmen des bessern Sinnes, entgegnete Hr. v. <hi rendition="#g">Varnbüler</hi> (XV.<lb n="16"/>Abth. S. 59) dem Hr. Lang, der <seg type="balken">| </seg>die Ermahnung gemacht, das <hi rendition="#g">Gewissen</hi> in Acht<lb n="17"/>zu nehmen und »mit Pathos zugerufen hatte«: »keine Unterhandlung« – daß er (Hr.<lb n="18"/>v. V.) das Gewissen bey solchem Vorschlage vielmehr für <hi rendition="#g">gefährdet</hi> halten müsse,<lb n="19"/>daß es dadurch am Ende viel eher dazu kommen könne, gar keine Verfassung zu<lb n="20"/>erhalten. »Damit, fährt er fort, daß die alte Verfassung <hi rendition="#g">rechtlich</hi> fortdauert, ist<lb n="21"/>dem <hi rendition="#g">Volke nicht geholfen</hi>, und mit <hi rendition="#g">gelehrten</hi> Abhandlungen können wir<lb n="22"/>ihm nicht antworten, wenn es uns dereinst zurufen sollte: Ihr habt ein <hi rendition="#g">vermessen<lb n="23" rend="g-umgekehrt"/>Spiel</hi> getrieben; ihr habt <hi rendition="#g">Alles an Nichts</hi> gesetzt; man hat uns geben wollen:<lb n="24"/><hi rendition="#g">Mitwirkung an der Gesetzgebung</hi><seg rend="g-umgekehrt">,</seg><lb n="25"/><hi rendition="#g">das Recht der Steuerbewilligung</hi><seg rend="g-umgekehrt">,</seg><lb n="26"/><hi rendition="#g">das alte Kirchengut</hi><seg rend="g-umgekehrt">,</seg><lb n="27"/><hi rendition="#g">Rechenschaft über die Staatsausgaben</hi><seg rend="g-umgekehrt">,</seg><lb n="28"/><hi rendition="#g">persönliche Freyheit</hi><seg rend="g-umgekehrt">,</seg><lb n="29"/><hi rendition="#g">Verantwortlichkeit der Staatsdiener</hi><seg rend="g-umgekehrt">,</seg><lb n="30"/><hi rendition="#g">das Auswanderungs-Recht</hi><seg rend="g-umgekehrt">,</seg><lb n="31"/><hi rendition="#g">die fortdauernde Wirksamkeit der Stände</hi><seg rend="g-umgekehrt">,</seg><lb n="32"/>aber <hi rendition="#g">ihr habt Alles verworfen</hi>! Wer ist Schuld, daß wir Alles verlohren ha<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>ben?« – Es ist merkwürdig, daß mehrere Herrn von Adel sich hier durch gemäßig<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>tere und unbefangenere Ansichten vor andern Deputirten auszeichneten. – Hr. Bolley<lb n="35"/>glaubte, (XV. Abth. S. 6) bey der Misbilligung, die ihm schon während er seinen<lb n="36"/>Vortrag gehalten, nicht entgangen, sich vertheidigen zu müssen; er meynte den<lb n="37"/>Vorwurf von Bitterkeit und Spott nicht verdient zu haben, und wohl nur sein</p>
<pb n="120" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=123" type="body" subtype="apparat"/>
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<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">starkes Organ</hi>, womit er den Vortrag gehalten, habe <hi rendition="#g">einigen Anstoß</hi> ver<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>ursacht<ref type="anker" target="#fn-120-1">∗)</ref>. – Es scheint, die <seg type="balken">| </seg>Versammlung sey der Adressen von dem vorigen Styl<lb n="3"/>und Breite überdrüssig gewesen, und ein ohne Bitterkeit, Rechthaberey und Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>unglimpfungen der kön. Absichten verfaßter, schlichter Entwurf des Hrn. D. <hi rendition="#g">Weis<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="5" break="no"/><hi rendition="#g">haar</hi> zu einer Adresse, wurde von der Versammlung mit 57 gegen 49 Stimmen in<lb n="6"/>der Sitzung vom 23. Nov. angenommen. Darin wird mit Bezeugung der Beruhi<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>gung und des Danks anerkannt, daß die Hindernisse zu einer Vereinigung gehoben<lb n="8"/>seyen, und die Ernennung der Bevollmächtigten der Stände zu Vergleichs-Verhand<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>lungen wird angezeigt. – Hr. Bolley bemühte sich <hi rendition="#g">nach</hi> diesem gefaßten Beschluß<lb n="10"/>in der folg. Sitzung, noch während die Stimmzettel zur Wahl der Unterhandlungs-<lb n="11" break="no"/>Commissarien übergeben wurden, durch Vortrag seiner <hi rendition="#g">Bedenklichkeiten</hi> noch<lb n="12"/>die Einschaltung einiger <hi rendition="#g">Verwahrungen</hi> in die Adresse durchzusetzen, durch<lb n="13"/>deren <hi rendition="#g">gar zu große diplomatische Feinheit</hi> die Stände ihrem <hi rendition="#g">bisherigen<lb n="14" rend="g-umgekehrt"/>Charakter</hi> nicht getreu geblieben seyen; – in der That stach das Schlichte, Offene<lb n="15"/>und Einfache derselben gegen den entgegengesetzten Charakter der bisherigen sehr<lb n="16"/>ab. – Die Versammlung blieb jedoch bey ihrem Beschlusse.</p>
<p><lb n="17"/>In die Instruction der ständischen Commissarien sollte als der Zweck aufge<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>nommen werden, daß ein bloß <hi rendition="#g">accessorischer Receß</hi> zu Stande komme; dieß<lb n="19"/>ward verworfen, jedoch dagegen von Hrn. Bolley noch der feine Zusatzartikel<lb n="20"/>durchgesetzt (XVI. Abth. S. 47), daß die ständ. Commissarien eine <hi rendition="#g">schickliche<lb n="21" rend="g-umgekehrt"/>Gelegenheit</hi> ergreifen sollen, über den Hauptzweck des Vertrags im Sinne der<lb n="22"/><hi rendition="#g">frühern Eingaben</hi> bestimmt sich zu erklären; – in diesen war, wie oben ange<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>führt, ein Vergleich auf jene Form beschränkt. Die Unterhandlungen umfaßten<lb n="24"/>jedoch den ganzen Umfang der Verfassungsgegenstände. – Die beyderseitigen<lb n="25"/>Commissarien hielten am 4. Dec. 1815 die <hi rendition="#g">erste Conferenz</hi>. Späterhin (den 17.<lb n="26"/>Jan. 1816) <seg type="balken">| </seg>wurde den ständischen ein instruirendes Comité von 12, und weiterhin,<lb n="27"/>(den 29. Febr.) von 25 Mitgliedern an die Seite gesetzt. Der vornehmste Theil der</p>
<note xml:id="fn-120-1" n="∗"><lb n="28"/><seg type="marke">∗) </seg>In XVI. Abth. S. 161 bemerkt der Hr. Fürst von Waldburg-Zeil, daß »die meisten Vor<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>träge so <hi rendition="#g">schnell</hi> und so <hi rendition="#g">wenig <seg type="leerraum"> </seg>laut</hi> vorgelesen werden (es hatte in dieser Sitzung nur Hr.<lb n="30"/>Bolley Vorträge im Nahmen eines Comité über den Entwurf einer Adresse, und in der vor<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>hergehenden diesen Entwurf selbst abgelesen), daß wenn man nicht <hi rendition="#g">genau instruirt</hi> sey,«<lb n="32"/>(wie das Comité) »man den ganzen Inhalt nicht fassen könne.« Jener Umstand, von dem auch<lb n="33"/>oben schon die Rede <seg type="balken">| </seg>gewesen, vergesellschaftet sich leicht mit dem Vorlesen von Aufsätzen,<lb n="34"/>ist aber für die eigene Einsicht einer Versammlung in die Sache nicht förderlich, die sich um so<lb n="35"/>leichter dadurch veranlaßt sieht, sich auf ihre Comité's zu verlassen, und <hi rendition="#g">einmüthig</hi> in ihre<lb n="36"/>Gutachten einzugehen.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></note>
<pb n="121" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=124" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1227-1228"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>Arbeiten sowohl dieser Mitglieder als auch anderer, denen es beliebte, bestand darin,<lb n="2"/><hi rendition="#g">Materialien</hi> über Kapitel der alten Verfassung, nach einem zu Grunde gelegten<lb n="3"/>Plane zu sammeln, und dann die einzelnen Gegenstände in einen geordneten Zusam<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>menhang von Sätzen zu redigiren, über deren Inhalt und Fassung das Comité über<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>einkam, und die ständischen Commissarien in Verhandlungen mit den königl.<lb n="6"/>traten. Da die Stände einmal ihre Abneigung oder Unfähigkeit an den Tag gelegt<lb n="7"/>hatten, etwas Allgemeines aufzufassen und von solchem auszugehen, so waren auch<lb n="8"/>die dem kön. Rescr. vom 13. Nov. beygegebenen <hi rendition="#g">Fundamentalartikel</hi> von der<lb n="9"/>Versammlung ganz bey Seite gesetzt und ignorirt worden. Indem nun von der<lb n="10"/>Zusammenstellung des Einzelnen ausgegangen wurde, stellte sich aber von selbst das<lb n="11"/>Bedürfniß ein, diese Materialien auf allgemeine Sätze zurückzuführen, wozu der Hr.<lb n="12"/>Fürst von <hi rendition="#g">Oettingen-Wallerstein</hi> (XVII. Abth. S. 58 und ebend. S. 145) den<lb n="13"/>Antrag machte. Dieses Aufsteigen zum Allgemeinen gehört zur formellen Seite der<lb n="14"/><hi rendition="#g">politischen Erziehung</hi> einer neuen Ständeversammlung.</p>
<p><lb n="15"/>Die Früchte dieser Redaction sind besonders im Druck erschienen als: <hi rendition="#g">Entwurf<lb n="16" rend="g-umgekehrt"/>des zu erneuernden Würtembergischen Verfassungsvertrags.</hi> Nach<lb n="17"/>Beschlüssen des ständischen Instructions-Comité 1816. – Diese Arbeit hat ein anderes<lb n="18"/>Aussehen, als eine Sammlung von Landtagsabschieden, Allerhand-Ordnungen u.s.f.,<lb n="19"/>so wie sie auch von der alten Verfassung dem <hi rendition="#g">Inhalt</hi> nach in Wesentlichem ab<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>weicht. Eine solche geordnete Zusammenstellung von bestimmten Sätzen macht<lb n="21"/>durch die That die frühern Grundgesetze zu <hi rendition="#g">Antiquitäten</hi>. Die dem Entwurfe<lb n="22"/>angehängte <hi rendition="#g">General-Clausel</hi>, welche frühe der Ständeversammlung schon am<lb n="23"/>Herzen gelegen hatte, daß alle Landes- und Haus-Grundgesetze des vorm. Herzog<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>thums, insofern sie nicht durch jenen Entwurf verändert worden, ihre fortdauernd<lb n="25"/>verbindende Kraft behalten, muß immer theils als etwas Unschuldiges der Beruhi<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>gung des formellen Gewissens nachgegeben werden, theils ist eine Verfassung über<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>haupt zwar <seg type="balken">| </seg>etwas festes, aber nichts schlechthin ruhendes, sondern das Bey<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>sammenseyn einer Ständeversammlung ist es vornemlich, deren Arbeiten ein fort<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>währendes, ruhiges Fortbilden derselben ist. – Dieß ist die wahrhafte <hi rendition="#g">General-</hi><lb n="30" break="no"/><hi rendition="#g">Clausel</hi>, welche der Weltgeist für sich an jede bestehende Verfassung hängt. – Die<lb n="31"/>Thätigkeit einer Ständeversammlung, insofern sie nemlich einen <hi rendition="#g">Stoff</hi> und <hi rendition="#g">Inhalt</hi><lb n="32"/>hat, – sonst sind es ohnehin keine Arbeiten – oder schon die jetzige Bearbeitung<lb n="33"/>eines Verfassungsentwurfs, macht das <hi rendition="#g">formelle Rechtsprincip</hi> ohne <hi rendition="#g">weitern<lb n="34" rend="g-umgekehrt"/>Inhalt</hi>, welches für diese Versammlung Monate lang ihr höchstes Ziel war, von<lb n="35"/>selbst aus den Köpfen schwinden. Eine zusammenhängende Arbeit über ein Ganzes<lb n="36"/>von Verfassung in bestimmten Sätzen macht es ferner für sich unmöglich, sich bloß<lb n="37"/>an positive Bestimmungen bey der Verworrenheit, Zerstreutheit, und überhaupt</p>
<pb n="122" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=125" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1228-1229"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>Menge jener angeführten unzähligen Urkunden und Rescripte zu halten, und führt<lb n="2"/>es herbey, seinen eigenen Verstand und Vernunft, wie im sogenannten <hi rendition="#g">natür<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="3" break="no"/><hi rendition="#g">lichen Staatsrecht</hi>, zu gebrauchen. – Wirkungen, die sich bewußtlos durch die<lb n="4"/>Natur der Sache in den Köpfen gegen ihre steifsten und aufs entschiedenste ausge<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>sprochenen Vorstellungen von selbst ergeben, sind immer das wichtigste Resultat,<lb n="6"/>wegen dessen Gewißheit hellsehende Ministerien, wie auch das wirtemb. that, über<lb n="7"/>die vorangehenden Erscheinungen von Leidenschaftlichkeit, Vorurtheilen, verkehr<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>ten Begriffen, Gehässigkeit u.s.f. hinwegblicken.</p>
<p><lb n="9"/>Was aber noch die Geschäfte der Ständeversammlung selbst vom Dec. 1815 bis in<lb n="10"/>dens. Monat 1816 betrifft, so bezogen sie sich theils auf andere als Verfassungsgegen<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>stände, theils auf diese. Zu jenen gehörten unter anderen, zum Theil particulare,<lb n="12"/>Weiterungen in Betreff der Standesherrn; es ist schon vorhin berührt worden, daß<lb n="13"/>nicht wohl abzusehen ist, wie noch bis jetzt eine deutsche ständische Versammlung<lb n="14"/>in Wirksamkeit treten soll, wenn diese Verhältnisse nicht vorher bestimmt sind.<lb n="15"/>Wenn eine solche Versammlung selbst, wie es hier anfangs erschien, zum Mittel<lb n="16"/>gemacht werden soll, die Ansprüche dieses Standes erst geltend zu machen, so zeigen<lb n="17"/>sich ebendamit die Stände als noch nicht organisirt. – Unter den übrigen, hier auch<lb n="18"/>schon wegen ihres geringen Interesses zu übergehenden, <seg type="balken">| </seg>Angelegenheiten, – das<lb n="19"/>Institut des Schreiberunfugs ist oben betrachtet worden, – machte insbesondere die<lb n="20"/>königl. Ausschreibung und Beytreibung der Jahres-Steuern große Bewegung. Auch<lb n="21"/>hatte der König am 20. Oct. 1815 angefangen, den Ständen in den Berichten der<lb n="22"/>Ministerien enthaltene Erläuterungen und Berichtigungen dessen, was sie in ihrem<lb n="23"/><hi rendition="#g">Beschwerdenaufsatz</hi> vorgetragen, auch einige dadurch veranlaßte abändernde<lb n="24"/>Bestimmungen zugehen lassen. In den Erläuterungen wurde die Seichtigkeit man<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>cher im genannten Aufsatze vorgetragener Ansichten aufgezeigt. Die Vers. bestellte<lb n="26"/>nachher ein Comité über diese Gegenstände, aber löste es später wie ihre meisten<lb n="27"/>Comité's auf, ohne daß die Sachen weiter behandelt wurden. Die sämmtlichen nicht<lb n="28"/>im Unterhandlungs-Comité begriffenen Mitglieder wurden den 29. Febr. in ein<lb n="29"/>großes Comité von mehrern Sectionen vereinigt, welche die Beschwerden und<lb n="30"/>allgemeinen Materien unter sich vertheilen und besonders bearbeiten sollten. – Es ist<lb n="31"/>aber von den Arbeiten dieser Sectionen eben nichts zum Vorschein gekommen.<lb n="32"/>Wäre es durch ihre Arbeiten zu einer wirksamen Verhandlung mit dem Ministerium<lb n="33"/>gekommen, so wäre geschehen, was schon früher verworfen war, nemlich ein <hi rendition="#g">Ein<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="34" break="no"/><hi rendition="#g">lassen auf die Beschwerden.</hi> – Bey laufenden Gegenständen, wie die Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>schreibung und Beytreibung der Jahres-Steuern, und andern kam der Anlauf, den<lb n="36"/>die Versammlung von Zeit zu Zeit zu nehmen sich getrieben fühlte, gegen ihr Ver-</p>
<pb n="123" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=126" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1229-1230"/>
<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>hältniß ins Gedränge. Sie konnte weder als altwirtembergische Ständeversammlung<lb n="2"/>Rechte der Mitwirkung ausüben, denn eine solche war sie nicht; noch Rechte, die<lb n="3"/>ihr aus der königl. Charte zugestanden hätten, denn diese wollte sie nicht; eben so<lb n="4"/>wenig nach dem neuen Vergleich, denn dieser war noch nicht zu Stande gekommen.<lb n="5"/>Daher kommen noch späthin über diese Verlegenheit, ob die Versammlung hiezu<lb n="6"/>competent, <hi rendition="#g">constituirt</hi> oder <hi rendition="#g">nicht constituirt</hi> sey, im Juni 1816 (XXV. Abth.)<lb n="7"/>Discussionen vor. Das königl. Ministerium wies die Versuche der Stände, sich als<lb n="8"/>constituirt geltend zu machen, mit der Natur ihres damaligen Verhältnisses zurück.</p>
<p><lb n="9"/>Das Geschäft in Betreff des Verfassungs-Vergleichs aber hatte die Versammlung<lb n="10"/>an ihre Commissarien und Comité's <seg type="balken">| </seg>übertragen. Anfangs (vom 1. Dec. 1815) hielt<lb n="11"/>sie die Sitzungen, worin ihr über solche Gegenstände referirt wurde, <hi rendition="#g">geheim</hi>, und<lb n="12"/>führte abgesonderte Protocolle darüber. Nachdem aber das Detail der Unterhand<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>lungen dem Comité übertragen war, hob sie (den 25. Jan. 1816) dieß Geheimhalten<lb n="14"/>wieder auf. – Frühe schon, den 15. dess. (XVII. Abth. S. 144) machten die<lb n="15"/>Commissarien den Antrag, daß nicht die <hi rendition="#g">einzelnen</hi> Abschnitte der Verfassungs<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>arbeit <hi rendition="#g">vor die Versammlung</hi> gebracht, sondern das Ganze vorher vollständig<lb n="17"/>bearbeitet werde. Hr. Knapp trug im Comité (13. Febr. 1816. XIX. Abth. S. 75)<lb n="18"/>unter anderen vor, daß bey der angeordneten Manier der Unterhandlungen, außer<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>dem daß sie als eine <hi rendition="#g">diplomatische</hi> sich nicht zum Verhältnisse zwischen dem<lb n="20"/>Könige und Ständen zieme, – nur 5 Mitglieder und 7 (damals bestand das Comité<lb n="21"/>aus 12) nur zuweilen <hi rendition="#g">thätig</hi> und <hi rendition="#g">wirksam, alle andern</hi> aber meist bloß mit<lb n="22"/><hi rendition="#g">unbedeutenden Gegenständen</hi> beschäftigt wären. Ueber die Frage: wie<lb n="23"/><hi rendition="#g">während der Unterhandlungen</hi> die Versammlung überhaupt und in Bezie<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>hung auf die Verfassung <hi rendition="#g">ihren Beruf ausüben</hi> solle, wurde jetzt (d. 29. Febr.<lb n="25"/>1816. XX. Abth. S. 28) der Beschluß gefaßt, daß nicht ein Kapitel nach dem andern,<lb n="26"/>sondern dereinst der ganze Constitutionsentwurf zur Deliberation der Stände<lb n="27"/>gebracht, und diesen indeß vom Comité über den Gang der Verhandlungen im<lb n="28"/><hi rendition="#g">Allgemeinen, von Zeit zu Zeit</hi> referirt werden solle. Nachher geschah auch<lb n="29"/>die vorhin erwähnte Vereinigung der übrigen Versammlung in ein Comité von<lb n="30"/>mehreren Sectionen. –</p>
<p><lb n="31"/>So befand sich die Versammlung von selbst in dem Verhältniß, das der König für<lb n="32"/>ihre Vertagung Ende Juli 1815 hatte wollen eintreten lassen, das ihre Leidenschaft so<lb n="33"/>sehr aufgeregt und mit welchem sie in <hi rendition="#g">der Sache nicht mehr viel zu ver<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="34" break="no"/><hi rendition="#g">lieren zu haben</hi> glaubte. Den Ueberfluß ihres Beysammenseyns während eines<lb n="35"/>ganzen Jahres ohne reelle Wirksamkeit weder für die Verfassung, noch für andere<lb n="36"/>Gegenstände hatte, wie es scheint, die Betrachtung der <hi rendition="#g">Kosten-Vermehrung</hi></p>
<pb n="124" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=127" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1230-1232"/>
<fw type="header" place="top">HEIDELB. JAHRBÜCHER · 1817</fw>
<p><lb n="1"/>nicht zu entfernen vermocht. Hr. <hi rendition="#g">Knapp</hi> sagte in einem Vortrage vom 9. Febr.<lb n="2"/>1816 (XIX. Abth. S. 23), man höre <hi rendition="#g">jetzt schon</hi> und nicht mit Unrecht die Frage: <seg type="balken">|</seg><lb n="3" break="no"/>»wozu eine Versammlung von mehr als 100 Männern, wozu ein täglicher Aufwand<lb n="4"/>von mehr als 100 Ducaten, wenn nur einige wenige die Geschäfte zu besorgen, oder<lb n="5"/>nur mit minder wichtigen Gegenständen sich zu beschäftigen haben, die ebenfalls<lb n="6"/>durch wenige besorgt werden konnten?« – Die Versammlung ist die Antwort schul<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>dig geblieben. – Von dem Verfassungsentwurf wurden nun das Jahr über der Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>sammlung von Zeit zu Zeit, theils aus Auftrag der Comité's, einzelne Kapitel, theils<lb n="9"/>auch sonstige Aufsätze und sogenannte Materialien für einen solchen Entwurf ver<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>lesen. Alsdenn konnten auch die <hi rendition="#g">allgemeine Zeitung</hi> und andere »unbekannte«<lb n="11"/><hi rendition="#g">Schriftsteller</hi> dafür angesehen werden, an den Geschäften und der Unterhaltung<lb n="12"/>der Versammlung Theil zu haben. Das Recht des freymüthigen Urtheils und andere<lb n="13"/>Stimmen, als die bisherigen Lobpreisungen der Zeitungen und Journale, schienen ihr<lb n="14"/>etwas so Fremdes zu seyn, daß gegen Zeitungsartikel und Broschüren, so gut als<lb n="15"/>gegen königl. Rescripte, Deliberationen angestellt, Comité's ernannt, und weit<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>läufige Arbeiten und Aufsätze, welche zu Büchern wurden, vor der Versammlung<lb n="17"/>verlesen wurden, die sich durch sie rechtfertigen, und die, wie man es nannte,<lb n="18"/>»gegen sie ausgeheckten Schmähungen und Verläumdungen,« mitunter auf eine<lb n="19"/>possirliche Weise <hi rendition="#g">widerlegen,</hi> wie man es gleichfalls nannte, hörte. – In der Sit<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>zung vom 17. Sept. 1816 (XXX. Abth. 1. St. S. 32) wurde angezeigt, daß <hi rendition="#g">das<lb n="21" rend="g-umgekehrt"/>Instructions-Comité</hi> seine auf die Verfassung sich beziehenden <hi rendition="#g">Arbeiten<lb n="22" rend="g-umgekehrt"/>geendigt</hi> habe, welche der Versammlung nun nach und nach vorgelegt werden<lb n="23"/>sollten. Einige derselben wurden noch vorgelesen. Aber auch in diesem letzten<lb n="24"/>Vierteljahre noch kam die Versammlung nicht zu einer Berathschlagung, noch<lb n="25"/>vielweniger zu Beschlüssen darüber. – Kurz vor dem, in der Nacht vom 29. auf 30.<lb n="26"/>Oct. 1816 erfolgten Tode des Königs Friederich II. war in der Versammlung noch<lb n="27"/>einmal den 24. Oct. (XXXII. Abth. S. 48) der Unwillen gegen <hi rendition="#g">Schreiberey<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="28" break="no"/><hi rendition="#g">unfug</hi> laut geworden. Die Anzeige eines schreyenden Falls schien sie aus der bis<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>herigen Lethargie darüber zu reißen. Das dafür ernannte Comité wurde verstärkt,<lb n="30"/>und da Hr. <hi rendition="#g">Knapp</hi> »wegen seit 8 Monaten überhäuften Verfassungs-Geschäften«<lb n="31"/>den ihm über<seg type="balken">|</seg>tragenen Bericht nicht hatte fertigen können, und die Versammlung<lb n="32"/>zu keiner Berathung gekommen war, ward den 21. Nov. eine Adresse (XXXIII.<lb n="33"/>Abth. S. 99 f.) nun an den neuen Regenten eingegeben, und derselbe um Nieder<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>setzung einer herr- und landschaftlichen Commission gebeten, welcher jetzt die<lb n="35"/>Arbeit aufgetragen werden sollte, die man bisher von den Ständen erwartet hatte.<lb n="36"/>Für die gemeinschaftliche Arbeit mit königlichen Deputirten wird angeführt: weil<lb n="37"/>diese große <hi rendition="#g">Erfahrung</hi> mitbringen, die nur <hi rendition="#g">die obersten Behörden</hi> haben</p>
<pb n="125" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=128" type="body" subtype="apparat"/>
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<fw type="header" place="top">VERHANDL. DER LANDSTÄNDE</fw>
<p><lb n="1"/>können – ein Eingeständniß, das auch wohl bey Abfassung eines Beschwerden-<lb n="2" break="no"/>Aufsatzes, der Organisation von Landständen und andern Fällen, hätte vorschweben<lb n="3"/>dürfen. – Weil aber »jeder <hi rendition="#g">Monat Verzug</hi> das Land <hi rendition="#g">empfindlich beschä<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="4" break="no"/><hi rendition="#g">dige«</hi>, (warum hatte die Versammlung mit einer Arbeit von ihrer Seite so viele<lb n="5"/>Monate gezaudert? ihr erstes Comité hatte sie den 13. May 1815, also vor <hi rendition="#g">acht<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="6" break="no"/><hi rendition="#g">zehn</hi> Monaten niedergesetzt) so legte sie nur ein <hi rendition="#g">Comité-Gutachten</hi> über provi<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>sorische Mittel vor, das sie übrigens nicht zu dem ihrigen gemacht, und auch hier<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>über jetzt noch von ihrer Seite keine Vorschläge zur Abhülfe zu Stande gebracht<lb n="9"/>hatte. Nachdem nun der König am 6. Dec. (XXXIII. Abth. S. 150) den Ständen zu<lb n="10"/>erkennen gegeben, daß er dem Geheimenrathe die Prüfung des Entwurfs einer<lb n="11"/>Verfassungsurkunde und des daraus hervorgegangenen Gegenentwurfs aufgetragen,<lb n="12"/>und sie bis auf den 15. Jenner 1817 vertagt hatte, ging die Versammlung auseinan<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>der. – Nach dieser so weitläufigen Darstellung, deren Gegenstand man verkennen<lb n="14"/>würde, wenn man ihr den Zweck einer Vertheidigung von etwas Anderem, als nur<lb n="15"/>von dem mit dem höchsten Interesse verknüpften <hi rendition="#g">Begriffe der Landstände</hi><lb n="16"/>gegen die ihm so unangemessene und doch so anmaßliche <hi rendition="#g">Wirklichkeit,</hi> die sich<lb n="17"/>durch den Druck ihrer <hi rendition="#g">Verhandlungen</hi> dem Publicum geschildert und zur Beur<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>theilung hingestellt hat, unterlegen wollte, – ist nur noch das merkwürdige End<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>resultat anzuführen, das Schicksal dieser Versammlung nemlich, durch den ganzen<lb n="20"/>Lauf ihres langen und theuren Zusammenseyns, ohnehin nicht eine Uebereinkunft<lb n="21"/>mit dem Könige, aber auch nicht innerhalb ihrer selbst einen Beschluß über irgend<lb n="22"/>einen Inhalt eines Verfassungsgegenstands zuwege gebracht zu haben.</p>
<pb n="126" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=129" type="body"/>
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<fw type="header" place="top">HINRICHS · DIE RELIGION</fw>
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<head><lb n="1"/>III.<lb n="2"/>VORWORT ZU:<lb n="3"/>H. F. W. HINRICHS: DIE RELIGION.</head>
<p><lb n="4"/>Der Gegensatz von Glauben und Vernunft, der das Interesse von Jahrhunderten<lb n="5"/>beschäftigt hat, und nicht blos das Interesse der Schule, sondern der Welt, – kann in<lb n="6"/>unserer Zeit von seiner Wichtigkeit verloren zu haben, ja beinahe verschwunden zu<lb n="7"/>seyn scheinen. Wenn dem in der That so wäre, so würde vielleicht unserer Zeit<lb n="8"/>hierüber nur Glück zu wünschen seyn. Denn jener Gegensatz ist von dieser Natur,<lb n="9"/>daß der menschliche Geist sich von keiner der beiden Seiten desselben wegwenden<lb n="10"/>kann; jede beweist sich vielmehr in seinem innersten Selbstbewußtseyn zu wurzeln,<lb n="11"/>so daß, wenn sie im Widerstreite begriffen sind, der Halt des Geistes erschüttert und<lb n="12"/>die unseligste Entzweiung sein Zustand ist. Wenn aber der Widerstreit des Glaubens<lb n="13"/>und der Vernunft verschwunden und in eine Aussöhnung übergegangen ist, so<lb n="14"/>würde es wesentlich von der Natur dieser Aussöhnung selbst abhängen, in wie fern<lb n="15"/>zu ihr Glück zu wünschen wäre.</p>
<p><lb n="16"/>Denn es giebt auch einen Frieden der Gleichgültigkeit gegen die Tiefen des Gei<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>stes, einen Frieden des Leichtsinns, der Kahlheit; in einem solchen Frieden kann das<lb n="18"/>Widerwärtige beseitigt scheinen, indem es nur auf die Seite gestellt ist. Dasjenige<lb n="19"/>aber, was nur übersehen oder verachtet wird, ist darum nicht überwunden. Im<lb n="20"/>Gegentheil, wenn nicht in der Aussöhnung die tiefsten wahrhaften Bedürfnisse befrie<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>digt, wenn das Heiligthum des Geistes sein Recht nicht erlangt hätte, so wäre die<lb n="22"/>Entzweiung an sich geblieben, und die Feindschaft eiterte sich desto tiefer im Innern<lb n="23"/>fort; der Schade würde nur, mit sich selbst unbekannt und unerkannt, desto gefähr<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>licher seyn.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="25"/>Ein unbefriedigender Friede kann zu Stande gekommen seyn, wenn der Glaube<lb n="26"/>inhaltslos geworden, und von ihm nichts als die leere Schale der subjectiven Ueber<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>zeugung übrig geblieben ist, – und andererseits die Vernunft auf die Erkenntniß von<lb n="28"/>Wahrheit Verzicht gethan hat, und dem Geiste nur ein Ergehen theils in Erschei<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>nungen theils in Gefühlen übrig gelassen ist. Wie sollte da noch großer Zwiespalt<lb n="30"/>zwischen Glauben und Vernunft statt finden können, wenn in beiden kein objectiver<lb n="31"/>Inhalt mehr, somit kein Gegenstand eines Streites vorhanden ist?</p>
<p><lb n="32"/>Unter Glauben verstehe ich nemlich nicht weder das blos subjective Ueberzeugt<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>seyn, welches sich auf die Form der Gewißheit beschränkt, und es noch unbestimmt</p>
<pb n="127" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=130" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="II-IV"/>
<fw type="header" place="top">VORWORT</fw>
<p><lb n="1"/>läßt, ob und welchen Inhalt dieses Ueberzeugtseyn habe – noch auf der andern Seite<lb n="2"/>nur das Credo, das Glaubensbekenntniß der Kirche, welches in Wort und Schrift<lb n="3"/>verfaßt ist, und in den Mund, in Vorstellung und Gedächtniß aufgenommen seyn<lb n="4"/>kann, ohne das Innere durchdrungen, ohne mit der Gewißheit, die der Mensch von<lb n="5"/>sich hat, mit dem Selbstbewußtseyn des Menschen sich identificirt zu haben. Zum<lb n="6"/>Glauben rechne ich, nach dem wahrhaften alten Sinn desselben, das eine Moment<lb n="7"/>eben so sehr, als das andere, und setze ihn darein, daß beide in ununterschiedener<lb n="8"/>Einheit vereint sind. Die Gemeinde (Kirche) ist in glücklichem Zustande, wenn der<lb n="9"/>Gegensatz in ihr sich rein auf den angegebenen formellen Unterschied beschränkt,<lb n="10"/>und weder der Geist der Menschen aus sich einen eigenthümlichen Inhalt dem In<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>halte der Kirche entgegen setzt, noch die kirchliche Wahrheit zu einem äusserlichen<lb n="12"/>Inhalt übergegangen ist, welcher den heiligen Geist gleichgültig gegen sich läßt. Die<lb n="13"/>Thätigkeit der Kirche innerhalb ihrer selbst wird vornemlich in der Erziehung des<lb n="14"/>Menschen bestehen, in dem Geschäfte, daß die Wahrheit, welche zunächst nur der<lb n="15"/>Vorstellung und dem Gedächtniß gegeben <seg type="balken">| </seg>werden kann, zu einem Innerlichen<lb n="16"/>gedeihe, das Gemüth davon eingenommen und durchdrungen, und das Selbst<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>bewußtseyn sich und seinen wesentlichen Bestand nur in jener Wahrheit finde. Daß<lb n="18"/>diese beiden Seiten weder unmittelbar noch fortdauernd und fest in allen Bestim<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>mungen miteinander vereinigt sind, sondern eine Trennung der unmittelbaren Ge<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>wißheit seiner selbst von dem wahrhaften Inhalte vorhanden ist, gehört in die<lb n="21"/>Erscheinung jener fortdauernden Erziehung; die Gewißheit seiner selbst ist zunächst<lb n="22"/>das natürliche Gefühl und der natürliche Wille, und das demselben entsprechende<lb n="23"/>Meynen und eitle Vorstellen; – der wahrhafte Inhalt aber kommt zunächst äusserlich<lb n="24"/>in Wort und Buchstaben an den Geist – und die religiöse Erziehung bewirkt beides<lb n="25"/>in Einem, daß die Gefühle, die der Mensch nur unmittelbar von Natur hat, ihre<lb n="26"/>Kraft verlieren, und das, was Buchstaben war, zum eigenen lebendigen Geiste<lb n="27"/>werde.</p>
<p><lb n="28"/>Diese Verwandlung und Vereinigung des zunächst äusserlichen Stoffes findet zwar<lb n="29"/>sogleich einen Feind vor, mit dem sie es zu thun hat; sie hat einen unmittelbaren<lb n="30"/>Widersacher an dem Naturgeiste, und muß solchen zur Voraussetzung haben, eben<lb n="31"/>weil es der freie Geist, nicht ein Naturleben ist, was erzeugt werden soll, weil der<lb n="32"/>freie Geist nur als ein Wiedergeborner ist. Dieser natürliche Feind aber ist durch die<lb n="33"/>göttliche Idee ursprünglich überwunden und der freie Geist erlöst. Der Kampf mit<lb n="34"/>dem Naturgeiste ist darum nur die Erscheinung im endlichen Individuum. Aber es<lb n="35"/>kommt aus dem Individuum noch ein anderer Feind hervor – ein Feind, der nicht in<lb n="36"/>der blossen Natürlichkeit des Menschen den Ort seines Ausgangs, sondern ihn viel<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>mehr in dem übersinnlichen Wesen desselben, im <hi rendition="#g">Denken</hi> hat – dem Urstande des<lb n="38"/>Innern selbst, dem Merkzeichen des göttlichen Ursprungs des Menschen, demjeni<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>gen, wodurch er sich vom Thiere unterschei<seg type="balken">|</seg>det und was allein, wie es die Wurzel</p>
<pb n="128" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=131" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="IV-V"/>
<fw type="header" place="top">HINRICHS · DIE RELIGION</fw>
<p><lb n="1"/>seiner Hoheit, so die seiner Erniedrigung ist; denn das Thier ist weder der Hoheit<lb n="2"/>noch der Erniedrigung fähig. Wenn das Denken sich eine solche Selbstständigkeit<lb n="3"/>nimmt, in der es dem Glauben gefährlich wird, so ist ein höherer hartnäckigerer<lb n="4"/>Kampf eingeleitet, als jener erstere Kampf ist, in welchem nur der natürliche Wille<lb n="5"/>und das unbefangene, sich noch nicht für sich stellende Bewußtseyn befaßt ist. Dieses<lb n="6"/>Denken ist dann dasjenige, was man menschliches Denken, eigenen Verstand, end<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>liche Vernunft genannt, und mit Recht von dem Denken unterscheidet, welches<lb n="8"/>obwohl im Menschen, doch göttlich ist, von dem Verstand, der nicht das Eigene,<lb n="9"/>sondern das Allgemeine sucht, von der Vernunft, welche das Unendliche und Ewige<lb n="10"/>nur als das allein Seyende weiß und betrachtet.</p>
<p><lb n="11"/>Es ist jedoch nicht nothwendig, daß jenes endliche Denken sogleich der Glaubens<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>lehre entgegengesetzt sey. Zunächst wird es vielmehr innerhalb derselben, und ver<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>meintlich zu Gunsten der Religion bemüht seyn, um sie mit seinen Erfindungen,<lb n="14"/>Neugierden und Scharfsinnigkeiten auszuschmücken, zu unterstützen und zu ehren.<lb n="15"/>In solchem Bemühen geschieht es, daß der Verstand als Folgerungen oder Voraus<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>setzungen, Gründen und Zwecken, eine Menge von Bestimmungen an die Glau<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>benslehren anknüpft, – Bestimmungen, die von endlichem Gehalte sind, denen aber<lb n="18"/>leicht eine gleiche Würde, Wichtigkeit und Gültigkeit mit der ewigen Wahrheit<lb n="19"/>selbst beigelegt wird, weil sie in unmittelbarem Zusammenhange mit dieser erschei<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>nen. Indem sie zugleich nur endlichen Gehalt haben, und daher ebensosehr der<lb n="21"/>Gegenrede und Gegengründe fähig sind, bedürfen sie leicht um behauptet zu<lb n="22"/>werden, äusserlicher Autorität, und werden ein Feld für menschliche Leidenschaften.<lb n="23"/>Im Interesse der Endlichkeit erzeugt haben sie nicht <seg type="balken">| </seg>das Zeugniß des heiligen<lb n="24"/>Geistes für sich, sondern zu ihrem Beystande endliche Interessen.</p>
<p><lb n="25"/>Die absolute Wahrheit selbst aber tritt mit ihrer Erscheinung in zeitliche Gestal<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>tung und in deren äusserliche Bedingungen, Zusammenhänge, und Umstände. –<lb n="27"/>Dadurch ist sie von selbst schon mit einer Mannichfaltigkeit von örtlichem, ge<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>schichtlichem und anderem positivem Stoffe umgeben. Weil die Wahrheit <hi rendition="#g">ist</hi>, muß<lb n="29"/>sie erscheinen und erschienen seyn; diese ihre Manifestation gehört zu ihrer ewigen<lb n="30"/>Natur selbst, welche untrennbar von ihr ist, sosehr, daß diese Trennung sie vernich<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>ten, nemlich ihren Inhalt zu einem leeren Abstractum herabsetzen würde; von der<lb n="32"/>ewigen Erscheinung aber, die dem Wesen der Wahrheit inhärirt, muß die Seite des<lb n="33"/>momentanen, örtlichen, äusserlichen Beywesens wohl unterschieden werden, um<lb n="34"/>nicht das Endliche mit dem Unendlichen, das Gleichgültige mit dem Substantiellen<lb n="35"/>zu verwechseln. Dem Verstande wird an dieser Seite ein neuer Spielraum für seine<lb n="36"/>Bemühungen und die Vermehrung des endlichen Stoffes aufgethan, und an dem<lb n="37"/>Zusammenhange dieses Beywesens findet er unmittelbare Veranlassung, die Einzeln<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>heiten desselben zu der Würde des wahren Göttlichen, den Rahmen zur Würde des</p>
<pb n="129" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=132" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="V-VII"/>
<fw type="header" place="top">VORWORT</fw>
<p><lb n="1"/>davon umschlossenen Kunstwerkes zu erheben, um für die endlichen Geschichten,<lb n="2"/>Begebenheiten, Umstände, Vorstellungen, Gebote u.s.f. dieselbe Ehrfurcht, den<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>selben <hi rendition="#g">Glauben</hi> zu fordern, als für das, was absolutes Seyn, ewige Geschichte, ist.</p>
<p><lb n="4"/>An diesen Seiten ist es denn, wo die <hi rendition="#g">formelle Bedeutung des Glaubens</hi><lb n="5"/>hervorzutreten beginnt, – die Bedeutung, daß er ein <hi rendition="#g">Fürwahrhalten</hi> überhaupt<lb n="6"/>sey, das was für wahr gelten soll, mag seiner innern Natur nach beschaffen seyn, wie<lb n="7"/>es wolle. Es ist dies dasselbe Fürwahrhalten, welches in den alltäglichen Dingen des<lb n="8"/>gemeinen Lebens, dessen Zuständen, Verhältnissen, Be<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>gebenheiten, oder sonstigen<lb n="9"/>natürlichen Existenzen, Eigenschaften und Beschaffenheiten an seinem Orte ist und<lb n="10"/>gilt. Wenn die sinnliche äusserliche Anschauung, oder das innere unmittelbare<lb n="11"/>Gefühl, die Zeugnisse anderer und das Zutrauen zu ihnen u.s.f. die Kriterien sind,<lb n="12"/>aus welchen der Glaube für dergleichen Dinge hervorgeht, so kann wohl hiebei<lb n="13"/>eine Ueberzeugung, als ein durch <hi rendition="#g">Gründe</hi> vermitteltes Fürwahrhalten, von dem<lb n="14"/>Glauben als solchem unterschieden werden. Aber diese Unterscheidung ist zu<lb n="15"/>geringfügig, um für solche Ueberzeugung einen Vorzug gegen den blossen Glauben<lb n="16"/>zu behaupten; denn die sogenannten Gründe sind nichts anderes, als die bezeichneten<lb n="17"/>Quellen dessen, was hier Glauben heißt.</p>
<p><lb n="18"/>Von anderer Art aber ist in Ansehung dieses allgemeinen Fürwahrhaltens ein<lb n="19"/>Unterschied, der sich auf den Stoff und insbesondere den Gebrauch bezieht, der von<lb n="20"/>dem Stoffe gemacht wird. Indem nemlich diejenigen endlichen und äusserlichen<lb n="21"/>Geschichten und Umstände, welche in dem Umfange des religiösen Glaubens liegen,<lb n="22"/>in einem Zusammenhange mit der ewigen Geschichte, welche die objective Grund<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>lage der Religion ausmacht, stehen, so schöpft die Frömmigkeit ihre mannichfalti<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>gen Erregungen, Erbauungen und Belehrungen über die weltlichen Verhältnisse,<lb n="25"/>individuellen Schicksale und Lagen aus diesem Stoffe, und findet ihre Vorstellungen<lb n="26"/>und den ganzen Umfang ihrer Bildung meistentheils oder ganz an jenen Kreis von<lb n="27"/>Geschichten und Lehren, von welchem die ewige Wahrheit umgeben ist, ange<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>knüpft. Auf alle Fälle verdient solcher Kreis, in welchem, als einem Volksbuche, die<lb n="29"/>Menschen ihr Bewußtseyn über alle weiteren Verhältnisse ihres Gemüths und<lb n="30"/>Lebens überhaupt geschöpft haben, ja welcher auch das Medium ist, durch welches<lb n="31"/>sie ihre Wirklichkeit zu dem religiösen Gesichtspunkt erheben, wenigstens die<lb n="32"/>größte Achtung und eine ehrfurchtsvolle Behandlung.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="33"/>Ein Anderes ist es nun, wenn solcher Kreis unbefangen blos von der frommen<lb n="34"/>Gesinnung gebraucht und für dieselbe benutzt wird, und wenn er vom Verstande<lb n="35"/>gefaßt und wie er von diesem gefaßt und festgesetzt ist, anderem Verstande so<lb n="36"/>geboten wird, daß er diesem als Regel und ein Festes für das Fürwahrhalten gelten,<lb n="37"/>hiemit dieser Verstand nur dem Verstande sich unterwerfen soll, und, wenn diese<lb n="38"/>Unterwerfung im Namen der göttlichen Wahrheit gefordert wird.</p>
<p><lb n="39"/>In der That thut solche Forderung das Gegentheil ihrer selbst; indem es nicht der</p>
<pb n="130" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=133" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="VII-VIII"/>
<fw type="header" place="top">HINRICHS · DIE RELIGION</fw>
<p><lb n="1"/>göttliche Geist des Glaubens ist, sondern der Verstand, welcher die Unterwerfung<lb n="2"/>des Verstands unter sich verlangt, so wird vielmehr der Verstand unmittelbar da<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>durch berechtigt, das Hauptwort in den göttlichen Dingen zu haben. Gegen solchen<lb n="4"/>Inhalt des Buchstabens und der dürren Gelehrsamkeit der Orthodoxie hat der bessere<lb n="5"/>Sinn ein göttliches Recht. So geschieht es denn, daß je breiter sich diese endliche<lb n="6"/>Weisheit über göttliche Dinge macht, je mehr sie Gewicht auf das äusserliche Histo<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>rische, und auf die Erfindung ihres eigenen Scharfsinns legt, sie desto mehr gegen die<lb n="8"/>göttliche Wahrheit und gegen sich selbst gearbeitet hat. Sie hat das der göttlichen<lb n="9"/>Wahrheit entgegengesetzte Princip hervorgebracht und anerkannt, einen ganz<lb n="10"/>andern Boden für das Erkennen aufgethan und bereitet, und auf diesem wird die<lb n="11"/>unendliche Energie, die das Princip des Erkennens zugleich in sich besitzt, und in der<lb n="12"/>die tiefere Möglichkeit seiner einstigen Versöhnung mit dem wahren Glauben liegt,<lb n="13"/>sich gegen die Einzwängung in jenes endliche Verstandesreich kehren, und dessen<lb n="14"/>Ansprüche, das Himmelreich seyn zu wollen, zerstören.</p>
<p><lb n="15"/>Es ist der bessere Sinn, der empört über den Widerspruch solcher Anmassung,<lb n="16"/>Endlichkeiten und Aeusserlichkeiten als das Göttliche anerkennen und verehren zu<lb n="17"/>lassen, <seg type="balken">| </seg>ausgerüstet mit der Waffe des endlichen Denkens, als <hi rendition="#g">Aufklärung</hi> einer<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>seits die <hi rendition="#g">Freiheit des Geistes</hi>, das Princip einer geistigen Religion, hergestellt und<lb n="19"/>behauptet, andererseits aber als nur abstractes Denken <hi rendition="#g">keinen Unterschied zu<lb n="20" rend="g-umgekehrt"/>machen gewußt hat,</hi> zwischen Bestimmungen eines nur endlichen Inhalts, und<lb n="21"/>Bestimmungen <hi rendition="#g">der Wahrheit</hi> selbst. So hat dieser abstracte Verstand sich gegen<lb n="22"/><hi rendition="#g">alle</hi> Bestimmtheit gekehrt, die Wahrheit durchaus alles Inhalts entleert, und sich<lb n="23"/>nichts übrig behalten als einerseits das reine Negative selbst, das caput mortuum<lb n="24"/>eines nur abstracten <hi rendition="#g">Wesens</hi> und andererseits endlichen Stoff, theils den, der seiner<lb n="25"/>Natur nach endlich und äusserlich ist, theils aber den, den er sich aus dem göttlichen<lb n="26"/>Inhalt verschafft hat, als welchen selbst er zu der Aeusserlichkeit von blos gemein<lb n="27"/>historischen Begebenheiten, zu localen Meinungen und besondern Zeitansichten<lb n="28"/>herabgesetzt hat. – Unthätig kann aber das Denken überhaupt nicht seyn. Aus und<lb n="29"/>in jenem Gotte ist nichts zu holen, noch zu erholen, denn er ist bereits in sich ganz<lb n="30"/>hohl gemacht. Er ist das Unerkennbare, denn das Erkennen hat es mit Inhalt, Be<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>stimmung, Bewegung zu thun, das Leere aber ist inhaltslos, unbestimmt, ohne<lb n="32"/>Leben und Handlung in sich. Die Lehre der Wahrheit ist ganz nur dies, Lehre von<lb n="33"/>Gott zu seyn, und dessen Natur und Geschäffte geoffenbart zu haben. Der Verstand<lb n="34"/>aber, indem er allen diesen Inhalt aufgelöst hat, hat Gott wieder eingehüllt und ihn<lb n="35"/>zu dem, was er früher zur Zeit der blossen Sehnsucht war, zu dem Unbekannten,<lb n="36"/>herabgesetzt. Der denkenden Thätigkeit bleibt daher kein Stoff, als der vorher ange<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>gebene endliche, nur <hi rendition="#g">mit dem Bewußtseyn und der Bestimmung,</hi> daß es</p>
<pb n="131" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=134" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="VIII-X"/>
<fw type="header" place="top">VORWORT</fw>
<p><lb n="1"/>nichts als zeitlicher und endlicher Stoff ist; sie ist darauf beschränkt, in solchem<lb n="2"/>Stoffe sich zu ergehen und die Befriedigung in der Eitelkeit zu finden, das Eitle<lb n="3"/>vielfach zu gestalten, zu wenden, <seg type="balken">| </seg>und eine große Masse desselben gelehrterweise<lb n="4"/>vor sich zu bringen.</p>
<p><lb n="5"/>Dem Geiste aber, der es in dieser Eitelkeit nicht aushält, ist nur das Sehnen gelas<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>sen; denn das worin er sich befriedigen wollte, ist ein <hi rendition="#g">Jenseits.</hi> Es ist gestaltlos,<lb n="7"/>inhaltslos, bestimmungslos; nur durch Gestalt, Inhalt, Bestimmung ist etwas für den<lb n="8"/>Geist, ist es Vernunft, Wirklichkeit, Leben, ist es an und für sich. (Jene Abstraction<lb n="9"/>des Leeren), jener endliche Stoff aber ist nur etwas Subjectives, und unfähig, den<lb n="10"/>Gehalt für das leere Ewige abzugeben. Das Bedürfniß, das in dem Geiste, der nach<lb n="11"/>Religion wieder sucht, liegt, hat darum näher die Bestimmung, daß es einen Gehalt,<lb n="12"/>der an und für sich sey, eine Wahrheit verlangt, die nicht dem Meynen und dem<lb n="13"/>Eigendünkel des Verstandes angehöre, sondern welche <hi rendition="#g">objectiv</hi> sey. Was nun<lb n="14"/>diesem Bedürfnisse allein noch übrig ist, um zu einer Befriedigung zu gelangen, ist,<lb n="15"/>in die <hi rendition="#g">Gefühle zurückgetrieben zu werden.</hi> Das Gefühl ist noch die einzige<lb n="16"/>Weise, in welcher die Religion vorhanden seyn kann; an den höhern Gestalten ihrer<lb n="17"/>Existenz, an der Form des <hi rendition="#g">Vorstellens</hi> und <hi rendition="#g">Fürwahrhaltens</hi> eines Inhalts, hat<lb n="18"/>immer die Reflexion einen Antheil, und die Reflexion hat sich bis zur Negation aller<lb n="19"/>objectiven Bestimmung getrieben.</p>
<p><lb n="20"/>Dies sind kurz die Grundzüge des Ganges, den die formelle Reflexion in der Reli<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>gion genommen hat. Das System von spitzfindigen, metaphysischen, casuistischen<lb n="22"/>Unterscheidungen und Bestimmungen, in welches der Verstand den gediegenen<lb n="23"/>Inhalt der Religion zersplitterte, und auf das er die gleiche Autorität, als die ewige<lb n="24"/>Wahrheit hat, legte, ist das erste Uebel, das innerhalb der Religion selbst beginnt.<lb n="25"/>Das andere Uebel aber, so sehr es zunächst das Gegentheil zu seyn scheint, ist schon<lb n="26"/>in diesem ersten Standpunkte gegründet, und nur eine weitere Entwicklung <seg type="balken">| </seg>dessel<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>ben; es ist das Uebel, daß das Denken als selbstständig auftritt, und mit den formel<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>len Waffen, welchen jene Masse von dürrer Gehaltlosigkeit ihren Ursprung, und die<lb n="29"/>es selbst jenem ersten Geschäfte verdankt, sich dagegen kehrt, und sein letztes Prin<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>cip, die reine Abstraction selbst, das bestimmungslose höchste Wesen, findet. Für die<lb n="31"/>philosophische Betrachtung hat es Interesse, eben dieses der Reflexion selbst uner<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>wartete Umschlagen in ein Feindseliges gegen das, was ihr eigenes Werk ist, zu<lb n="33"/>bemerken, – ein Umschlagen, welches ebenso nur die eigene Bestimmung der Refle<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>xion selbst ist.</p>
<p><lb n="35"/>Nach dem Gesagten bestimmt sich das Uebel, in welches die Aufklärung die<lb n="36"/><hi rendition="#g">Religion</hi> und die <hi rendition="#g">Theologie</hi> gebracht hat, als der Mangel an <hi rendition="#g">gewußter Wahr<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="37" break="no"/><hi rendition="#g">heit, einem objectiven Inhalt, einer Glaubenslehre.</hi> Eigentlich kann</p>
<pb n="132" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=135" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="X-XII"/>
<fw type="header" place="top">HINRICHS · DIE RELIGION</fw>
<p><lb n="1"/>jedoch nur von der Religion gesprochen werden, daß sie solchen Mangel leide, denn<lb n="2"/>eine Theologie giebt es nicht mehr, wenn es keinen solchen Inhalt giebt. Diese ist<lb n="3"/>darauf reducirt, historische Gelehrsamkeit, und dann die dürftige Exposition einiger<lb n="4"/>subjectiven Gefühle zu seyn. Das angegebene Resultat aber ist es, was von der reli<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>giösen Seite geschehen ist, zur Versöhnung des Glaubens und der Vernunft. Es ist<lb n="6"/>jetzt noch zu erwähnen, daß <hi rendition="#g">die Philosophie</hi> auch von ihrer Seite zu dieser Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>gleichung, und zwar auf dieselbe Weise die Hand geboten hat.</p>
<p><lb n="8"/>Denn der Mangel, in den die Philosophie herabgefallen ist, zeigt sich gleichfalls als<lb n="9"/>Mangel an <hi rendition="#g">objectivem Inhalte</hi>. Sie ist die Wissenschaft der denkenden Vernunft,<lb n="10"/>wie der religiöse Glauben das Bewußtseyn und absolute Fürwahrhalten der für die<lb n="11"/>Vorstellung gegebenen Vernunft, und dieser Wissenschaft ist der Stoff so dünne<lb n="12"/>geworden, als dem Glauben.</p>
<p><lb n="13"/>Die Philosophie, von welcher der Standpunkt der <seg type="balken">| </seg>allgemeinen Bildung des<lb n="14"/>Gedankens in neuerer Zeit zunächst festgestellt worden, und welche sich mit Recht<lb n="15"/>die <hi rendition="#g">kritische</hi> genannt hat, hat nichts anderes gethan, als daß von ihr das Geschäffte<lb n="16"/>der Aufklärung, welches zunächst auf concrete Vorstellungen und Gegenstände<lb n="17"/>gerichtet war, auf seine einfache Formel reducirt worden ist; diese Philosophie hat<lb n="18"/>keinen andern Inhalt und Resultat, als aus jenem räsonnirenden Verstande hervor<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>gegangen ist. Die <hi rendition="#g">kritische</hi> oder <hi rendition="#g">Kantische</hi> Philosophie ist zwar, so gut als die<lb n="20"/><hi rendition="#g">Aufklärung</hi> etwas dem <hi rendition="#g">Namen</hi> nach Antiquirtes, und man würde übel an<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>kommen, wenn man denjenigen, welche sich die Philosophen unter den Schriftstel<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>lern nennen, ferner den wissenschaftlichen Schriftstellern über Materien der Theo<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>logie, Religion, Moral, so auch, welche über politische Angelegenheiten, Gesetze<lb n="24"/>und Staatsverfassungs-Sachen schreiben, heutiges Tags noch Schuld gäbe, was von<lb n="25"/>Philosophie daran zu seyn scheinen könnte, sey Kantische Philosophie; so wie man<lb n="26"/>eben so übel ankommen würde, wenn man den räsonnirenden Theologen, und noch<lb n="27"/>mehr denen, welche die Religion auf subjective Gefühle stellen, noch die <hi rendition="#g">Aufklä<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="28" break="no"/><hi rendition="#g">rung</hi> zuschreiben wollte. – Wer hat nicht die Kantische Philosophie widerlegt, oder<lb n="29"/>verbessert, und wird nicht etwa noch jetzt zum Ritter an ihr? Wer ist nicht weiter<lb n="30"/>fortgeschritten? Betrachtet man aber die Thaten dieser Schriftstellerei, der philoso<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>phischen, moralischen und der theologischen, welche letztere häufig gegen nichts so<lb n="32"/>stark, als dagegen, etwas Philosophisches seyn zu wollen, protestirt, so erkennt man<lb n="33"/>sogleich nur dieselben Grundsätze und die Resultate, welche aber hier bereits als<lb n="34"/><hi rendition="#g">Voraussetzungen</hi> und <hi rendition="#g">anerkannte Wahrheiten</hi> erscheinen. An ihren Früch<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>ten sollt ihr sie erkennen. Der Umstand, sich ganz nur auf der Heerstrasse der Zeit<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>vorstellungen und Vorurtheile zu befinden, hindert den Eigendünkel nicht, zu<lb n="37"/>mey<seg type="balken">|</seg>nen, daß seine aus dem allgemeinen Strome aufgeschöpften Trivialitäten, ganz<lb n="38"/>originelle Ansichten und neue Entdeckungen auf dem Gebiete des Geistes und der<lb n="39"/>Wissenschaft seyen.</p>
<pb n="133" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=136" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="XII-XIII"/>
<fw type="header" place="top">VORWORT</fw>
<p><lb n="1"/>Das, was an und für sich ist, und was endlich und zeitlich ist, – dies sind die zwei<lb n="2"/>Grundbestimmungen, die bei einer Lehre von der Wahrheit vorkommen müssen,<lb n="3"/>und von welchem Gehalt eine solche Lehre sey, da kommt es darauf an, wie diese<lb n="4"/>zwei Seiten gefaßt und festgestellt sind, und welche Stellung dem Geiste zu ihnen<lb n="5"/>angewiesen ist. Betrachten wir hiernach die Wahrheiten der Zeitphilosophie, –<lb n="6"/>Wahrheiten, die sosehr für anerkannt gelten, daß kein Wort mehr über sie zu ver<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>lieren sey.</p>
<p><lb n="8"/>Die Eine der absoluten Voraussetzungen in der Bildung unserer Zeit ist, daß der<lb n="9"/>Mensch <hi rendition="#g">nichts von der Wahrheit wisse.</hi> Der aufklärende Verstand ist nicht<lb n="10"/>sowohl zum Bewußtseyn und zum Aussprechen dieses seines Resultates gekommen,<lb n="11"/>als daß er es herbeigeführt hat. Er ist, wie erwähnt worden, davon ausgegangen, das<lb n="12"/>Denken von jenen Fesseln des anderen Verstandes, der auf dem Boden der göttlichen<lb n="13"/>Lehre selbst seine Endlichkeiten gepflanzt, und für dies sein wucherndes Unkraut,<lb n="14"/>die absolute göttliche Autorität gebrauchen wollte, zu befreyen, und die Freiheit<lb n="15"/>herzustellen, welche von der Religion der Wahrheit errungen und zu ihrer Heimath<lb n="16"/>gemacht worden. So hat er zunächst den Irrthum und Aberglauben anzugreifen den<lb n="17"/>Willen gehabt, und was ihm wahrhaft gelungen ist zu zerstören, ist freilich nicht die<lb n="18"/>Religion gewesen, sondern jener pharisäische Verstand, der über die Dinge einer<lb n="19"/>andern Welt auf Weise dieser Welt klug gewesen und seine Klugheiten auch Reli<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>gionslehre nennen zu können gemeint hat. Er hat den Irrthum entfernen wollen, nur<lb n="21"/>um <hi rendition="#g">der Wahrheit</hi> Raum zu machen; er hat ewige Wahrheiten gesucht und an<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>erkannt, und die Würde <seg type="balken">| </seg>des Menschen noch darein gesetzt, daß <hi rendition="#g">für ihn,</hi> und für<lb n="23"/>ihn nur, nicht für das Thier, <hi rendition="#g">solche Wahrheiten sind.</hi> In dieser Ansicht sollen<lb n="24"/>diese Wahrheiten das Feste und Objective gegen die subjective Meinung und die<lb n="25"/>Triebe des Gefühls seyn, und das Meynen und die Gefühle wesentlich der Einsicht<lb n="26"/>der Vernunft gemäß und unterworfen und durch sie geleitet seyn, um eine Berech<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>tigung zu haben.</p>
<p><lb n="28"/>Die <hi rendition="#g">consequente</hi> und <hi rendition="#g">selbstständige</hi> Entwicklung des Princips des Verstan<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>des aber führt dahin, alle Bestimmung und damit allen Inhalt nur als eine Endlich<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>keit zu fassen, und so die Gestaltung und Bestimmung des Göttlichen zu vernichten.<lb n="31"/>Durch diese Ausbildung ist die objective Wahrheit, die das Ziel seyn sollte, mehr<lb n="32"/>bewußtlos zu der Dünne und Dürre herabgebracht worden, welche nun von der<lb n="33"/>Kantischen Philosophie nur zum Bewußtseyn gebracht und als die Bestimmung des<lb n="34"/>Ziels der Vernunft ausgesprochen zu werden nöthig hatte. Demnach ist von dieser<lb n="35"/>die <hi rendition="#g">Identität des Verstandes</hi> als das höchste Princip als das letzte Resultat wie<lb n="36"/>für das Erkennen selbst, so für seinen Gegenstand, angegeben worden, – das <hi rendition="#g">Leere</hi><lb n="37"/>der atomistischen Philosophie, Gott bestimmungslos, ohne alle Prädicate und Eigen<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>schaften, in das <hi rendition="#g">Jenseits</hi> des Wissens hinaufgesetzt, oder vielmehr zur Inhaltslosig<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>keit herabgesetzt. Diese Philosophie hat diesem Verstande das richtige Bewußtseyn</p>
<pb n="134" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=137" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="XIII-XV"/>
<fw type="header" place="top">HINRICHS · DIE RELIGION</fw>
<p><lb n="1"/>über sich gegeben, daß er unfähig sey, Wahrheit zu erkennen; aber indem sie den<lb n="2"/>Geist nur als diesen Verstand auffaßte, hat sie es zum allgemeinen Satze gebracht,<lb n="3"/>daß der Mensch von Gott, – und als ob es ausser Gott überhaupt absolute Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>stände und eine Wahrheit geben könnte – überhaupt von dem, was <hi rendition="#g">an sich ist,</hi><lb n="5"/>nichts wissen könne. Wenn die Religion die Ehre und das Heil des Menschen darein<lb n="6"/>setzt, Gott zu erkennen, und ihre Wohlthat darein, ihm diese Erkenntniß mitgetheilt<lb n="7"/>und das unbekannte Wesen desselben enthüllt <seg type="balken">| </seg>zu haben, so ist in dieser Philosophie<lb n="8"/>im ungeheuersten Gegensatze gegen die Religion, der Geist zu der Bescheidenheit des<lb n="9"/>Viehs, als zu seiner höchsten Bestimmung, verkommen, nur daß er unseliger Weise<lb n="10"/>den Vorzug besitze, noch das Bewußtseyn über diese seine Unwissenheit zu haben;<lb n="11"/>wogegen das Vieh in der That die viel reinere, wahrhafte, nemlich die ganz unbe<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>fangene Bescheidenheit der Unwissenheit besitzt. Dies Resultat darf man nun wohl<lb n="13"/>dafür ansehen, daß es mit weniger Ausnahme allgemeines Vorurtheil unserer Bil<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>dung geworden ist. Es hilft nichts, die Kantische Philosophie widerlegt zu haben,<lb n="15"/>oder sie zu verachten; die Fortschritte und Einbildungen von Fortschritten über sie<lb n="16"/>hinaus, mögen sich sonst auf ihre Weise viel zu thun gemacht haben; sie sind nur<lb n="17"/>dieselbe Weltweisheit, wie jene, denn sie leugnen dem Geiste die Fähigkeit und die<lb n="18"/>Bestimmung zur objectiven Wahrheit.</p>
<p><lb n="19"/>Das <hi rendition="#g">andere</hi> hiemit unmittelbar zusammenhängende Princip dieser Weisheit ist,<lb n="20"/>daß der Geist, indem er freilich erkennend, aber die Wahrheit ihm versagt ist, es nur<lb n="21"/>mit Erscheinungen, mit Endlichkeiten zu thun haben kann. Die Kirche und die<lb n="22"/>Frömmigkeit haben häufig die weltlichen Wissenschaften für verdächtig und gefähr<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>lich, ja oft für feindselig gegen sie gehalten, und sie dafür angesehen, daß sie zum<lb n="24"/>Atheismus führen. Ein berühmter Astronom soll gesagt haben, er habe den ganzen<lb n="25"/>Himmel durchsucht, und keinen Gott darin finden können. In der That geht die<lb n="26"/>weltliche Wissenschaft auf Erkennen des <hi rendition="#g">Endlichen</hi>; indem sie in das Innere des<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>selben hineinzusteigen sich bemüht, sind Ursachen und Gründe das Letzte, bei<lb n="28"/>welchem sie sich beruhigt. Aber diese Ursachen und Gründe sind wesentlich ein<lb n="29"/>dem zu Erklärenden Analoges, und darum sind es gleichfalls nur endliche Kräfte,<lb n="30"/>welche in ihren Bereich fallen. Wenn nun gleich diese Wissenschaften ihre Erkennt<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>nisse nicht zur Region des Ewigen, – welches nicht <seg type="balken">| </seg>nur ein Uebersinnliches ist,<lb n="32"/>denn auch jene Ursachen und Kräfte, das Innere, welches vom reflectirenden Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>stande erzeugt und auf seine Weise erkannt wird, sind nicht ein Sinnliches – hinüber<lb n="34"/>führen, indem sie nicht das Geschäft dieser Vermittlung haben, so ist doch die<lb n="35"/>Wissenschaft des Endlichen durch nichts abgehalten, eine göttliche Sphäre zuzu<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>geben. Gegen eine solche höhere Sphäre liegt es für sich ganz nahe, dasjenige, was<lb n="37"/>nur durch die Sinne und die verständige Reflexion in das Bewußtseyn kommt, für<lb n="38"/>einen Inhalt anzuerkennen, der nichts an und für sich, der nur Erscheinung ist. Aber<lb n="39"/>wenn auf die Erkenntniß der Wahrheit überhaupt Verzicht geleistet ist, dann hat das</p>
<pb n="135" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=138" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="XV-XVI"/>
<fw type="header" place="top">VORWORT</fw>
<p><lb n="1"/>Erkennen nur <hi rendition="#g">Einen Boden</hi>, den Boden der Erscheinung. Auf diesem Stand<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>punkte kann es auch in den Bemühungen der Erkenntniß mit einer von ihr sonst als<lb n="3"/>göttlich anerkannten Lehre nicht um <hi rendition="#g">die Lehre selbst</hi>, sondern allein um die<lb n="4"/>äusserliche Umgebung derselben zu thun seyn. Die Lehre für sich bleibt ausser dem<lb n="5"/>Interesse der geistigen Thätigkeit und es kann nicht eine Einsicht, ein Glaube und<lb n="6"/>Ueberzeugung von derselben gesucht werden, denn ihr Inhalt ist als das Unerreich<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>bare angenommen. So muß die Beschäftigung der Intelligenz mit den Lehren der<lb n="8"/>Religion sich auf ihre erscheinenden Seiten beschränken, sich auf die äusserlichen<lb n="9"/>Umstände werfen, und das Interesse <hi rendition="#g">einem Historischen</hi> werden, einem solchen,<lb n="10"/>wo der Geist es mit Vergangenheiten, einem von sich Abgelegenen zu thun hat,<lb n="11"/><hi rendition="#g">nicht selbst darin präsent ist</hi>. Was die ernsthafte Bemühung der Gelehrsamkeit,<lb n="12"/>des Fleißes, des Scharfsinns u.s.f. herausbringt, wird gleichfalls Wahrheit genannt,<lb n="13"/>und ein Meer solcher Wahrheiten zu Tage gefördert und fortgepflanzt; aber dieß<lb n="14"/>sind nicht Wahrheiten der Art, wie sie der ernste Geist der Religion für seine Befrie<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>digung fordert.</p>
<p><lb n="16"/>Wenn nun das, was <hi rendition="#g">disseits</hi> ist, und <hi rendition="#g">Gegen<seg type="balken">|</seg>wart für den Geist</hi> hat, dieses<lb n="17"/>breite Reich des Eiteln und Erscheinenden ist, das aber, was an und für sich ist, dem<lb n="18"/>Geiste entrückt, und ein leeres Jenseits für ihn ist, wo kann er noch einen Ort finden,<lb n="19"/>in welchem ihm das Substantielle begegnete, das Ewige an ihn käme, und er zur<lb n="20"/>Einigkeit damit, zur Gewißheit und dem Genusse derselben gelangen könnte? Es ist<lb n="21"/>nur die <hi rendition="#g">Region des Gefühls</hi>, wohin sich der Trieb zur Wahrheit flüchten kann.<lb n="22"/>Das Bewußtseyn kann das Gehaltvolle, vor der Reflexion nicht Wankende nur noch<lb n="23"/>in der eingehüllten Weise der Empfindung ertragen. Diese Form ermangelt der<lb n="24"/>Gegenständlichkeit und der Bestimmtheit, die das Wissen und der seiner bewußte<lb n="25"/>Glauben erfordert, die aber der Verstand zu nichte zu machen gewußt, vor welcher<lb n="26"/>sich eben wegen dieser Gefahr die Religiosität nur fürchtet und deswegen in diese<lb n="27"/>Einhüllung zurückzieht, welche dem Denken keine Seite zum dialectischen Angriff<lb n="28"/>darzubieten scheint. In solcher Religiosität, wenn sie aus ächtem Bedürfnisse hervor<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>geht, wird die Seele den verlangten Frieden finden können, indem sie in der Inten<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>sität und Innerlichkeit das zu ergänzen bestrebt ist, was ihr an Inhalt und Extension<lb n="31"/>des Glaubens abgeht. Es kann aber noch als das <hi rendition="#g">dritte allgemeine Vorurtheil</hi><lb n="32"/>angeführt werden, daß das Gefühl die wahrhafte und sogar einzige Form sey, in<lb n="33"/>welcher die Religiosität ihre Aechtheit bewahre.</p>
<p><lb n="34"/>Unbefangen ist zunächst diese Religiosität nicht mehr. Der Geist fordert über<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>haupt, weil er Geist ist, daß was in dem Gefühle ist, für ihn auch in der Vorstellung<lb n="36"/>vorhanden sey, der Empfindung ein Empfundenes entspreche, und die Lebendigkeit<lb n="37"/>der Empfindung nicht eine bewegungslose Concentration bleibe, sondern zugleich<lb n="38"/>eine Beschäftigung mit objectiven Wahrheiten und dann, was in einem Cultus ge<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>schieht, eine Ausbreitung zu Handlungen sey, welche die Gemeinsamkeit der Geister</p>
<pb n="136" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=139" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="XVI-XVIII"/>
<fw type="header" place="top">HINRICHS · DIE RELIGION</fw>
<p><lb n="1"/>in der Religion, so<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>wohl beurkunden, als auch, wie die Beschäftigung mit den<lb n="2"/>Wahrheiten, die religiöse Empfindung nähren und in der Wahrheit erhalten, und<lb n="3"/>ihr den Genuß derselben gewähren. Aber solche Ausdehnung zu einem Cultus<lb n="4"/>wie zu einem Umfange von Glaubenslehren verträgt sich nicht mehr mit der<lb n="5"/>Form des Gefühls; vielmehr ist die Religiosität in der hier betrachteten Gestalt aus<lb n="6"/>der Entwicklung und Objectivität zum Gefühle geflohen, und hat dieses polemisch<lb n="7"/>für die ausschließende oder überwiegende Form erklärt.</p>
<p><lb n="8"/>Hier ist es denn, wo die Gefahr dieses Standpunkts, und sein Umschlagen in das<lb n="9"/>Gegentheil dessen, was die Religiosität in ihm sucht, den Anfang nimmt. Dies ist<lb n="10"/>eine Seite von größter Wichtigkeit, welche nur kurz noch zu berühren ist, wobei ich<lb n="11"/>mich, ohne in die Natur des Gefühls hier weiter eingehen zu können, nur auf das<lb n="12"/>Allgemeinste berufen muß. Es kann kein Zweifel dagegen Statt finden, daß das<lb n="13"/>Gefühl ein Boden ist, der für sich unbestimmt zugleich das Mannichfaltigste und<lb n="14"/>Entgegengesetzteste in sich schließt. Das Gefühl für sich ist die natürliche Subjecti<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>vität, ebensowohl fähig gut zu seyn, als böse, fromm zu seyn, als gottlos. Wenn nun<lb n="16"/>vormals die sogenannte Vernunft, was aber in der That der endliche Verstand und<lb n="17"/>dessen Räsonnement war, zum Entscheidenden ebensowohl über das, was ich für<lb n="18"/>wahr halten, als was mir Grundsatz für das Handeln seyn soll, gemacht ist, und<lb n="19"/>wenn es nun das Gefühl seyn soll, aus welchem die Entscheidung, was ich sey und<lb n="20"/>was mir gelte, hervorgehen soll, so ist auch noch der Schein von Objectivität ver<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>schwunden, der wenigstens im Princip des Verstandes liegt; denn nach diesem soll<lb n="22"/>das, was mir gelten soll, doch auf einem allgemeingültigen Grunde, auf etwas, das an<lb n="23"/>und für sich sey, beruhen. Noch bestimmter aber gilt in aller Religion, wie in allem<lb n="24"/>sittlichen Zusammenleben <seg type="balken">| </seg>der Menschen, in der Familie wie im Staate, das an und<lb n="25"/>für sich seyende Göttliche, Ewige, Vernünftige, als ein <hi rendition="#g">objectives</hi> <hi rendition="#g">Gesetz</hi>, und<lb n="26"/>dies Objective so als <hi rendition="#g">das</hi> <hi rendition="#g">Erste</hi>, daß das Gefühl durch dasselbe allein seine Haltung,<lb n="27"/>allein seine wahrhafte Richtung bekomme. Die natürlichen Gefühle sollen vielmehr<lb n="28"/>durch die Lehren und die Uebung der Religion und durch die festen Grundsätze der<lb n="29"/>Sittlichkeit bestimmt, berichtigt, gereinigt, und aus diesen Grundlagen erst in das<lb n="30"/>Gefühl gebracht werden, was dasselbe zu einem richtigen, <hi rendition="#g">religiösen</hi>, <hi rendition="#g">morali<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="31" break="no"/><hi rendition="#g">schen</hi> <hi rendition="#g">Gefühle</hi> <hi rendition="#g">macht</hi>.</p>
<p><lb n="32"/>»<hi rendition="#g">Der</hi> <hi rendition="#g">natürliche</hi> <hi rendition="#g">Mensch</hi> vernimmt nichts vom Geiste Gottes und kann es<lb n="33"/>nicht erkennen, denn es muß geistlich gerichtet seyn.« Der natürliche Mensch aber<lb n="34"/>ist der Mensch in seinen natürlichen Gefühlen, und dieser ist es, der nach der Lehre<lb n="35"/>der Subjectivität zwar nichts erkennen, aber allein es seyn soll, der, wie er als natür<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>licher Mensch ist, den Geist Gottes vernehme. Unter den Gefühlen des natürlichen<lb n="37"/>Menschen befindet sich freilich <hi rendition="#g">auch</hi> ein Gefühl des Göttlichen, ein anderes aber ist<lb n="38"/>das natürliche Gefühl des Göttlichen, ein anderes der Geist Gottes. Und aber welche<lb n="39"/>andere Gefühle finden sich nicht noch in der Menschen Herz? Selbst daß jenes natür-</p>
<pb n="137" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=140" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="XVIII-XX"/>
<fw type="header" place="top">VORWORT</fw>
<p><lb n="1"/>liche Gefühl ein Gefühl des Göttlichen sey, liegt nicht im Gefühle als natürlichem;<lb n="2"/>das Göttliche ist nur im und für den Geist, und der Geist ist dies, wie oben gesagt<lb n="3"/>worden, nicht ein Naturleben, sondern ein Wiedergeborner zu seyn. Soll das Gefühl<lb n="4"/>die Grundbestimmung des Wesens des Menschen ausmachen, so ist er dem Thiere<lb n="5"/>gleichgesetzt, denn das Eigene des Thieres ist es, das, was seine Bestimmung ist, in<lb n="6"/>dem Gefühle zu haben, und dem Gefühle gemäß zu leben. Gründet sich die Religion<lb n="7"/>im Menschen nur auf ein Gefühl, so hat solches richtig keine weitere Bestimmung,<lb n="8"/>als das <hi rendition="#g">Gefühl</hi> <hi rendition="#g">seiner</hi> <seg type="balken">| </seg><hi rendition="#g">Abhängigkeit</hi> zu seyn, und so wäre der Hund der beste<lb n="9"/>Christ, denn er trägt dieses am stärksten in sich, und lebt vornehmlich in diesem<lb n="10"/>Gefühle. Auch Erlösungsgefühle hat der Hund, wenn seinem Hunger durch einen<lb n="11"/>Knochen Befriedigung wird. Der Geist hat aber in der Religion vielmehr seine<lb n="12"/>Befreiung und das Gefühl seiner göttlichen Freiheit; nur der freie Geist hat Religion,<lb n="13"/>und kann Religion haben; was gebunden wird in der Religion, ist das natürliche<lb n="14"/>Gefühl des Herzens, die besondere Subjectivität; was in ihr frei wird, und eben<lb n="15"/>damit wird, ist der Geist. In den schlechtesten Religionen, und dies sind solche, in<lb n="16"/>welchen die Knechtschaft und damit der Aberglaube am mächtigsten ist, ist für den<lb n="17"/>Menschen in der Erhebung zu Gott der Ort, wo er seine Freiheit, Unendlichkeit,<lb n="18"/>Allgemeinheit, d. i. das Höhere, was nicht aus dem Gefühle als solchem, sondern aus<lb n="19"/>dem Geiste stammt, fühlt, anschaut, genießt.</p>
<p><lb n="20"/>Wenn man von religiösen, sittlichen u.s.f. Gefühlen spricht, so wird man freilich<lb n="21"/>sagen müssen, daß dies ächte Gefühle seyen; und wenn dann, wie wir von da aus auf<lb n="22"/>diesen Standpunkt gekommen sind, das Mißtrauen oder vielmehr die Verachtung<lb n="23"/>und der Haß des Denkens, – die Misologie, von welcher schon Plato spricht, hinzu<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>gekommen ist, so liegt es nahe bei der Hand, in die Gefühle für sich das Aechte und<lb n="25"/>Göttliche zu setzen. Es wäre, besonders zunächst in Beziehung auf die christliche<lb n="26"/>Religion, freilich nicht nothwendig, für den Ursprung der Religion und Wahrheit<lb n="27"/>nur eine Wahl zwischen Verstand und Gefühl zu sehen, und man muß das, was die<lb n="28"/>christliche Religion für ihre Quelle angiebt, die höhere göttliche Offenbarung, be<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>reits beseitigt haben, um auf jene Wahl beschränkt zu seyn, und dann nach Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>werfung des Verstandes, ferner des Gedankens überhaupt, eine christliche Lehre auf<lb n="31"/>Gefühle gründen zu wollen. – Indem aber überhaupt das <seg type="balken">| </seg>Gefühl der Sitz und die<lb n="32"/>Quelle des Wahrhaftigen seyn soll, so übersieht man diese wesentliche Natur des<lb n="33"/>Gefühls, daß es für sich eine <hi rendition="#g">bloße</hi> <hi rendition="#g">Form</hi>, für sich unbestimmt ist, und jeden Inhalt<lb n="34"/>in sich haben kann. Es ist Nichts, was nicht gefühlt werden kann, und gefühlt wird.<lb n="35"/>Gott, Wahrheit, Pflicht wird gefühlt, das Böse, die Lüge, Unrecht ebensosehr; alle<lb n="36"/>menschlichen Zustände und Verhältnisse werden gefühlt; alle Vorstellungen des<lb n="37"/>Verhältnisses seiner selbst zu geistigen und natürlichen Dingen werden Gefühle. Wer<lb n="38"/>wollte es versuchen, alle Gefühle, vom religiösen Gefühle, Pflichtgefühle, Mitleiden<lb n="39"/>an, u.s.f. zum Neide, Haß, Hochmuth, Eitelkeit, u.s.f. Freude, Schmerz, Traurigkeit,</p>
<pb n="138" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=141" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="XX-XXI"/>
<fw type="header" place="top">HINRICHS · DIE RELIGION</fw>
<p><lb n="1"/>u. so fort zu nennen und aufzuzählen. Schon aus der Verschiedenheit, noch mehr<lb n="2"/>aber aus dem Gegensatze und Widerspruche der Gefühle, läßt auch für das gewöhn<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>liche Denken, der richtige Schluß sich machen, daß das Gefühl etwas nur Formelles<lb n="4"/>ist, und nicht ein Princip für eine wahrhafte Bestimmung seyn kann. Ferner ist eben<lb n="5"/>so richtig zu schließen, daß, indem <hi rendition="#g">das</hi> <hi rendition="#g">Gefühl</hi> zum Princip gemacht wird, es nur<lb n="6"/>darum zu thun ist, dem <hi rendition="#g">Subjecte</hi> es zu überlassen, <hi rendition="#g">welche</hi> Gefühle es haben will;<lb n="7"/>es ist die absolute Unbestimmtheit, welche es sich als Maaßstab und Berechtigung<lb n="8"/>giebt, d. h. die Willkühr und das Belieben, zu seyn und zu thun, was ihm gefällt,<lb n="9"/>und sich zum Orakel dessen zu machen, was gelten, was für Religion, Pflicht, Recht,<lb n="10"/>edel gelten soll.</p>
<p><lb n="11"/>Die Religion, wie Pflicht und Recht, wird und soll auch Sache des Gefühls<lb n="12"/>werden, und in das Herz einkehren, wie auch die Freiheit überhaupt sich zum<lb n="13"/>Gefühle herabsenkt, und im Menschen ein Gefühl der Freiheit wird. Allein ein ganz<lb n="14"/>Anderes ist, ob solcher Inhalt, wie Gott, Wahrheit, Freiheit aus dem Gefühle ge<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>schöpft, ob diese Gegenstände das Gefühl zu ihrer Be<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>rechtigung haben sollen, oder<lb n="16"/>ob umgekehrt solcher objectiver Inhalt als an und für sich gilt, in Herz und Gefühl<lb n="17"/>erst einkehrt, und die Gefühle erst vielmehr wie ihren Inhalt, so ihre Bestimmung,<lb n="18"/>Berichtigung und Berechtigung von demselben erhalten. Auf <hi rendition="#g">diesen</hi> <hi rendition="#g">Unter<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="19" break="no"/><hi rendition="#g">schied</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Stellung</hi> kommt Alles an. Auf ihm beruht die Abscheidung alter<lb n="20"/>Redlichkeit und alten Glaubens, wahrhafter Religiosität und Sittlichkeit, welche<lb n="21"/>Gott, Wahrheit und Pflicht zu <hi rendition="#g">dem</hi> <hi rendition="#g">Ersten</hi> macht, von der Verkehrtheit, dem<lb n="22"/>Eigendünkel und der absoluten Selbstsucht, welche in unserer Zeit aufgegangen, und<lb n="23"/>den Eigenwillen, das eigne Meynen und Belieben zur Regel der Religiosität und des<lb n="24"/>Rechten macht. Gehorsam, Zucht, Glaube im alten Sinne des Worts, Ehrfurcht vor<lb n="25"/>Gott und der Wahrheit, sind die Empfindungen, welche mit der ersteren Stellung<lb n="26"/>zusammenhängen und aus ihr hervorgehen, Eitelkeit, Eigendünkel, Seichtigkeit und<lb n="27"/>Hochmuth, die Gefühle, welche aus der zweiten Stellung hervorgehen, oder es sind<lb n="28"/>vielmehr diese Gefühle des nur natürlichen Menschen, aus welchen diese Stellung<lb n="29"/>entspringt.</p>
<p><lb n="30"/>Die bisherigen Bemerkungen wären geeignet, den Stoff für eine weitläufige Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>führung zu geben, welche ich von einigen Seiten desselben theils anderwärts schon<lb n="32"/>gemacht, theils aber ist zu einer solchen hier der Ort nicht. Sie mögen nur Erinne<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>rungen an die angeregten Gesichtspunkte seyn, um dasjenige näher zu bezeichnen,<lb n="34"/>was das Uebel <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Zeit</hi> und damit was <hi rendition="#g">ihr</hi> <hi rendition="#g">Bedürfniß</hi> ausmacht. Dieses <hi rendition="#g">Uebel</hi>,<lb n="35"/>die <hi rendition="#g">Zufälligkeit</hi> und <hi rendition="#g">Willkühr</hi> des <hi rendition="#g">subjectiven</hi> Gefühls und seines Meynens,<lb n="36"/>mit der <hi rendition="#g">Bildung</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Reflexion</hi> verbunden, welche es sich erweist, daß der Geist<lb n="37"/>des <hi rendition="#g">Wissens</hi> <hi rendition="#g">von</hi> <hi rendition="#g">Wahrheit</hi> <hi rendition="#g">unfähig</hi> sey, ist von alter Zeit her <hi rendition="#g">Sophisterei</hi></p>
<pb n="139" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=142" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="XXI-XXIII"/>
<fw type="header" place="top">VORWORT</fw>
<p><lb n="1"/>genannt worden. Sie ist es, die den Spitznamen der <hi rendition="#g">Weltweisheit</hi>, den Herr Fried.<lb n="2"/>von Schlegel neuerlichst wieder hervor<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">| </seg>gesucht hat, verdient; denn sie ist eine Weis<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>heit in und von demjenigen, was man die <hi rendition="#g">Welt</hi> zu nennen pflegt, von dem Zufälli<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>gen, Unwahren, Zeitlichen; sein ist die Eitelkeit, welche das Eitle, die Zufälligkeit<lb n="5"/>des Gefühls und das Belieben des Meynens zum absoluten Principe dessen, was<lb n="6"/>Recht und Pflicht, Glaube und Wahrheit sey, erhebt. Man muß freilich oft diese<lb n="7"/>sophistischen Darstellungen Philosophie nennen hören; doch widerspricht nun auch<lb n="8"/>selbst diese Lehre der Anwendung des Namens von Philosophie auf sie, denn von<lb n="9"/>ihr kann man häufig hören, <hi rendition="#g">daß</hi> <hi rendition="#g">es</hi> <hi rendition="#g">mit</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Philosophie</hi> <hi rendition="#g">nichts</hi> <hi rendition="#g">sey</hi>. Sie hat<lb n="10"/>Recht, von der Philosophie nichts wissen zu wollen; sie spricht damit das Bewußt<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>seyn dessen aus, was sie in der That will und ist. Von je ist die Philosophie im Streite<lb n="12"/>gegen die Sophistik gewesen; diese kann aus jener nur die formelle Waffe, die Bil<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>dung der Reflexion, nehmen, hat aber am Inhalte nichts Gemeinschaftliches mit ihr,<lb n="14"/>denn sie ist eben dies, alles Objective der Wahrheit zu fliehen. Auch der andern<lb n="15"/>Quelle der Wahrheit, wie die Wahrheit Sache der Religion ist, der heiligen Schriften<lb n="16"/>der Offenbarung kann sie sich nicht bedienen, einen Inhalt zu gewinnen; denn diese<lb n="17"/>Lehre anerkennt keinen Grund, als die eigene Eitelkeit ihres Dafürhaltens und Offen<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>barens.</p>
<p><lb n="19"/>Was aber das <hi rendition="#g">Bedürfniß</hi> der Zeit betrifft, so ergiebt sich, daß das <hi rendition="#g">gemeinschaft<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="20" break="no"/><hi rendition="#g">liche</hi> Bedürfniß der <hi rendition="#g">Religion</hi> und der <hi rendition="#g">Philosophie</hi>, auf einen <hi rendition="#g">substantiellen</hi>,<lb n="21"/><hi rendition="#g">objectiven</hi> <hi rendition="#g">Inhalt</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Wahrheit</hi> <hi rendition="#g">geht</hi>. Wie die Religion von ihrer Seite und<lb n="22"/>auf ihrem Wege ihrem Inhalte wieder Ansehen, Ehrfurcht und Autorität gegen das<lb n="23"/>beliebige Meinungswesen verschaffe, und sich zu einem Bande von objectivem<lb n="24"/>Glauben, Lehre, auch Cultus herstelle, diese Untersuchung für sich von so weitrei<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>chender Natur, müßte zugleich den empirischen Zustand der Zeit nach seinen viel<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>fachen Richtungen in gründliche Rücksicht <seg type="balken">| </seg>nehmen, und daher wie hier an ihrem<lb n="27"/>Orte, auch überhaupt nicht bloß philosophischer Art seyn. An einem Theile des<lb n="28"/>Geschäfts, dies Bedürfniß zu befriedigen, treffen aber die beiden Sphären der Reli<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>gion und der Philosophie zusammen. Denn dies kann wenigstens erwähnt werden,<lb n="30"/>daß die Entwicklung des Geistes der Zeiten es herbeigeführt hat, daß dem Bewußt<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>seyn, <hi rendition="#g">das</hi> <hi rendition="#g">Denken</hi>, und die Weise der Ansicht, welche mit dem Denken zusam<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>menhängt, zu einer <hi rendition="#g">unabweislichen</hi> <hi rendition="#g">Bedingung</hi> dessen geworden ist, <hi rendition="#g">was</hi> <hi rendition="#g">es</hi><lb n="33"/><hi rendition="#g">für</hi> <hi rendition="#g">wahr</hi> <hi rendition="#g">gelten</hi> lassen und anerkennen soll. Es ist hier gleichgültig auszumachen,<lb n="34"/>in so weit es nur ein Theil der religiösen Gemeinde wäre, welcher ohne die Freiheit<lb n="35"/>des denkenden Geistes nicht mehr zu leben, d. h. nicht mehr geistig zu existiren<lb n="36"/>fähig wäre, oder in wiefern vielmehr die ganzen Gemeinden, in denen sich dies<lb n="37"/>höhere Princip aufgethan hat, es sind, für welche nunmehr die Form des Denkens,</p>
<pb n="140" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=143" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="XXIII-XXV"/>
<fw type="header" place="top">HINRICHS · DIE RELIGION</fw>
<p><lb n="1"/>auf irgend eine Stuffe entwickelt, unerläßliche Forderung ihres Glaubens ist. Die<lb n="2"/>Entwicklung und das Zurückgehen auf die Principien ist sehr vieler Stuffen fähig;<lb n="3"/>denn das Denken kann, um sich populär auszudrücken, darein gesetzt werden,<lb n="4"/>besondre Fälle, Sätze, u.s.f. auf einen <hi rendition="#g">immanenten</hi> <hi rendition="#g">allgemeinen</hi> <hi rendition="#g">Satz</hi> zurük<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>zuführen, welcher relativ der <hi rendition="#g">Grundsatz</hi> für jenen im Bewußtseyn davon abhängig<lb n="6"/>gemachten Stoff ist. Was so auf einer Stuffe der Entwicklung des Gedankens ein<lb n="7"/>Grundsatz, ein letztes Festes ist, das bedarf für eine andere Stuffe wieder weiterer<lb n="8"/>Zurückführung auf noch allgemeinere tiefere Grundsätze. Die Grundsätze aber sind<lb n="9"/>ein Inhalt, den das Bewußtseyn fest in der Ueberzeugung hält, ein Inhalt, dem sein<lb n="10"/>Geist das Zeugniß gegeben, und der nun ungetrennt vom Denken und von der<lb n="11"/>eigenen Selbstheit ist. Sind die Grundsätze dem Räsonnement preisgegeben, so ist<lb n="12"/>oben der Abweg bemerkt, auf dem es die subjective Meinung <seg type="balken">| </seg>und Willkühr an die<lb n="13"/>Stelle von Grundsätzen stellt, und sich zur Sophisterei steigert.</p>
<p><lb n="14"/>Die Art und Weise der Ueberzeugung aber, welche in der Religion Statt findet,<lb n="15"/>kann in der Gestalt dessen, was eigenthümlich <hi rendition="#g">Glauben</hi> heißt, stehen bleiben,<lb n="16"/>wobei nur nicht ausser Acht zu lassen ist, daß auch der Glaube nicht als etwas Aeus<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>serliches, mechanisch Einzugebendes vorgestellt werden dürfe, sondern damit er<lb n="18"/>lebendig und keine Knechtschaft sey, wesentlich des Zeugnisses von dem inwohnen<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>den Geiste der Wahrheit bedarf, und ins eigene Herz eingesetzt worden seyn muß.<lb n="20"/>Wenn aber in das religiöse Bedürfniß das Element der Grundsätze eingedrungen ist,<lb n="21"/>so ist jenes Bedürfniß nun ungetrennt von dem Bedürfnisse und der Thätigkeit des<lb n="22"/>Gedankens, und die Religion erfordert nach dieser Seite eine <hi rendition="#g">Wissenschaft</hi> der<lb n="23"/>Religion, – eine Theologie. Was in dieser mehr ist, oder nur in ihr mehr zu seyn<lb n="24"/>verdient, als die allgemeine, jedem Mitgliede jedweder Bildung zugehörige Kennt<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>niß der Religion, dies hat diese Wissenschaft mit der Philosophie gemein. So hat sich<lb n="26"/>im Mittelalter die <hi rendition="#g">scholastische</hi> <hi rendition="#g">Theologie</hi> erzeugt, – eine Wissenschaft, welche<lb n="27"/>die Religion nach der Seite des Denkens und der Vernunft ausgebildet und sich<lb n="28"/>bemüht hat, die tiefsten Lehren der geoffenbarten Religion denkend zu erfassen.<lb n="29"/>Gegen die erhabene Richtung solcher Wissenschaft ist diejenige Weise der Theologie<lb n="30"/>sehr zurück, die ihren wissenschaftlichen Unterschied von der allgemeinen Reli<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>gionslehre bloß in das geschichtliche Element setzt, welches sie in seiner Breite und<lb n="32"/>Länge, in seinen grenzenlosen Einzelnheiten zu der Religion hinzufügt. Der absolute<lb n="33"/>Inhalt der Religion ist wesentlich ein Gegenwärtiges, und darum nicht in dem<lb n="34"/>äußerlichen Zusatz des gelehrten Geschichtlichen, sondern nur in der vernünftigen<lb n="35"/>Erkenntniß kann der Geist das weitere ihm Gegenwärtige und Freie finden, was sein<lb n="36"/>ewiges Bedürfniß, <seg type="balken">| </seg>zu denken und hiemit die unendliche Form dem unendlichen<lb n="37"/>Inhalte der Religion hinzuzufügen, zu befriedigen vermag.</p>
<p><lb n="38"/>Mit dem Vorurtheil, mit welchem das Philosophiren über den Gegenstand der<lb n="39"/>Religion in unserer Zeit zu kämpfen hat, nemlich daß das Göttliche nicht <hi rendition="#g">begriffen</hi></p>
<pb n="141" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=144" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="XXV-XXVI"/>
<fw type="header" place="top">VORWORT</fw>
<p><lb n="1"/>werden könne, daß vielmehr sogar der Begriff und das begreiffende Erkennen Gott<lb n="2"/>und die göttlichen Eigenschaften in das Gebiet der Endlichkeit herabsetze und eben<lb n="3"/>damit vielmehr vernichte, – mit diesem Vorurtheile hatte glücklicherweise die scho<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>lastische Theologie noch nicht zu kämpfen; die Ehre und Würde der denkenden<lb n="5"/>Erkenntniß, war sosehr nicht herabgesetzt gewesen, im Gegentheil wie unangetastet,<lb n="6"/>so noch unbefangen gelassen. Es war nur die neuere Philosophie selbst, welche ihr<lb n="7"/>eigenes Element, den Begriff, so sehr mißverstand und ihn in diesen Mißkredit<lb n="8"/>brachte. Sie hat die Unendlichkeit desselben nicht erkannt, und die endliche Refle<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>xion, den Verstand, damit verwechselt; so sehr, daß nur der Verstand denken, die<lb n="10"/>Vernunft aber nicht denken, sondern nur unmittelbar wissen, d. i. nur fühlen und<lb n="11"/>anschauen, somit nur <hi rendition="#g">sinnlich</hi> soll <hi rendition="#g">wissen</hi> können.</p>
<p><lb n="12"/>Die ältern griechischen Dichter gaben von der göttlichen Gerechtigkeit die Vor<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>stellung, daß die Götter das sich Erhebende, das Glückliche, das Ausgezeichnete<lb n="14"/>anfeinden und es herabsetzen. Der reinere Gedanke von dem Göttlichen hat diese<lb n="15"/>Vorstellung vertrieben, Plato und Aristoteles lehren, daß <hi rendition="#g">Gott</hi> <hi rendition="#g">nicht</hi> <hi rendition="#g">neidisch</hi> ist,<lb n="16"/>und die Erkenntniß seiner und der Wahrheit den Menschen nicht vorenthält. Was<lb n="17"/>wäre es denn anders, als <hi rendition="#g">Neid</hi>, wenn Gott das Wissen von Gott dem Bewußtseyn<lb n="18"/>versagte; er hätte demselben somit alle Wahrheit versagt, denn Gott ist allein das<lb n="19"/>Wahre; was sonst wahr ist und etwa kein göttlicher Inhalt zu seyn scheint, ist nur<lb n="20"/>wahr, insofern es in <seg type="balken">| </seg>ihm gegründet ist, und aus ihm erkannt wird, das übrige daran<lb n="21"/>ist zeitliche Erscheinung. Die Erkenntniß Gottes, der Wahrheit, ist allein das den<lb n="22"/>Menschen über das Thier Erhebende, ihn Auszeichnende, und ihn Beglückende,<lb n="23"/>oder vielmehr Beseligende, nach Plato und Aristoteles, wie nach der christlichen<lb n="24"/>Lehre.</p>
<p><lb n="25"/>Es ist die ganz eigenthümliche Erscheinung dieser Zeit, auf der Spitze ihrer Bildung<lb n="26"/>zu jener alten Vorstellung zurückgekehrt zu seyn, daß Gott das Unmittheilende sey,<lb n="27"/>und seine Natur dem menschlichen Geiste nicht offenbare. Diese Behauptung von<lb n="28"/>dem Neide Gottes muß innerhalb des Kreises der christlichen Religion um so mehr<lb n="29"/>auffallen, als diese Religion nichts ist und seyn will, als die <hi rendition="#g">Offenbarung</hi> dessen,<lb n="30"/>was Gott ist, und die christliche Gemeinde nichts seyn soll, als die Gemeinde, in die<lb n="31"/>der Geist Gottes gesandt und in welcher derselbe, der eben, weil er Geist, nicht Sinn<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>lichkeit und Gefühl, nicht ein Vorstellen von Sinnlichem, sondern Denken, Wissen,<lb n="33"/>Erkennen ist, und weil er der göttliche, heilige Geist ist, nur Denken, Wissen und<lb n="34"/>Erkennen von Gott ist, die Mitglieder in die Erkenntniß Gottes leitet. Was wäre die<lb n="35"/>christliche Gemeinde noch, ohne diese Erkenntniß? was ist eine Theologie ohne<lb n="36"/>Erkenntniß Gottes? eben das, was eine Philosophie ohne dieselbe ist, ein tönend Erz<lb n="37"/>und eine klingende Schelle!</p>
<p><lb n="38"/>Indem mein Freund, der mit nachstehender Schrift sich dem Publicum zum<lb n="39"/>erstenmale vorstellt, gewünscht hat, daß ich derselben ein Vorwort voranschicken</p>
<pb n="142" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=145" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="XXVI-XXVIII"/>
<fw type="header" place="top">HINRICHS · DIE RELIGION</fw>
<p><lb n="1"/>möge, so mußte sich mir dabei die Stellung zunächst vor Augen bringen, in welche<lb n="2"/>ein solcher Versuch, wie eine speculative Betrachtung der Religion ist, zu dem<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>jenigen tritt, dem er auf der Oberfläche der Zeit zunächst begegnet. Ich glaubte in<lb n="4"/>diesem Vorworte den Verfasser selbst daran erinnern zu müssen, welche Aufnahme<lb n="5"/>und Gunst er sich <seg type="balken">| </seg>von einem Zustande zu versprechen habe, wo dasjenige, was sich<lb n="6"/>Philosophie nennt, und wohl den Plato selbst immer im Munde führt, auch keine<lb n="7"/>Ahnung von dem mehr hat, was die Natur des speculativen Denkens, der Betrach<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>tung der Idee, ist, wo in Philosophie wie in Theologie, die <hi rendition="#g">thierische</hi> <hi rendition="#g">Unwissen<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="9" break="no"/><hi rendition="#g">heit</hi> <hi rendition="#g">von</hi> <hi rendition="#g">Gott</hi>, und die <hi rendition="#g">Sophisterei</hi> <hi rendition="#g">dieser</hi> <hi rendition="#g">Unwissenheit</hi>, welche das indi<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>viduelle Gefühl und das subjective Meynen, an die Stelle der Glaubenslehre, wie der<lb n="11"/>Grundsätze der Rechte und der Pflichten setzt, das große Wort führt, wo die Schrif<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>ten von christlichen Theologen wie eines <hi rendition="#g">Daub</hi> und <hi rendition="#g">Marheinecke</hi>, welche noch<lb n="13"/>die Lehre des Christenthums wie das Recht und die Ehre des Gedankens bewahren,<lb n="14"/>und Schriften, worin die Grundsätze der Vernunft und Sittlichkeit gegen die den<lb n="15"/>sittlichen Zusammenhalt der Menschen und des Staats wie die Religion zerstörenden<lb n="16"/>Lehren, vertheidigt und durch den Begriff begründet werden, die schnödeste Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>unglimpfung der Seichtigkeit und des übeln Willens erfahren.</p>
<p><lb n="18"/>Was aber meines Freundes eigene Tendenz bei der Abfassung seiner Abhandlung<lb n="19"/>gewesen, kann ich nicht besser als mit dessen Worten sagen; er schrieb mir darüber<lb n="20"/>in einem Briefe vom 25. Jan. d. l. J. folgendes:</p>
<p><lb n="21"/>»Mein Buch hat jetzt eine ganz andere Gestalt gewonnen, als es in dem Ihnen<lb n="22"/>zugesandten Manuscripte hatte und haben konnte; und wird, wie ich hoffe, Sie jetzt<lb n="23"/>mehr ansprechen. Dasselbe ist aus dem Bedürfnisse meines Geistes so eigentlich<lb n="24"/>hervorgegangen. Denn von Jugend auf war die Religion (keine Frömmelei) mir<lb n="25"/>immer das Höchste und Heiligste, und ich hielt sie für wahr, aus dem ganz einfachen<lb n="26"/>Grunde, weil der Geist des Menschengeschlechts in dieser Hinsicht sich nicht täu<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>schen läßt. Die Wissenschaft nahm mir aber das vorstellende Element, in welchem<lb n="28"/>ich die Wahrheit zu schauen <seg type="balken">| </seg>gewohnt war, und was war natürlicher, als daß ich die<lb n="29"/>durch die Wissenschaft in mir bewirkte höchste Entzweiung und höchste Verzweif<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>lung aufzuheben, und so in dem Elemente des Wissens die Versöhnung zu gewinnen<lb n="31"/>bemüht war. Dann sagte ich zu mir selber: kann ich das, was in dem Christenthum<lb n="32"/>als die absolute Wahrheit vorliegt, nicht durch die Philosophie in der reinen Form<lb n="33"/>des Wissens begreifen, so daß die Idee selber diese Form ist, so will ich nichts mehr<lb n="34"/>von aller Philosophie wissen. – Aber dann muß die Wissenschaft (fuhr ich weiter<lb n="35"/>fort) wie sie sich als christliche Philosophie in der neuern Zeit entwickelt hat, selbst<lb n="36"/>das höchste Erzeugniß des Christenthums seyn, und so wurde diese Untersuchung,<lb n="37"/>die ich in dem Buche ausgeführt habe, meine Aufgabe, welche ich denn von Seiten</p>
<pb n="143" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=146" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="XXVIII"/>
<fw type="header" place="top">VORWORT</fw>
<p><lb n="1"/>der Religion zu meiner Beruhigung und damit zur Anerkennung der Wissenschaft<lb n="2"/>zu lösen bestrebt gewesen bin.«</p>
<p><lb n="3"/><hi rendition="#g">Berlin</hi>, am Ostertage 1822.</p>
<p><lb n="4"/><hi rendition="#g">Hegel</hi>.</p>
<pb facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=147" type="blank"/>
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</div>
<div>
<head><lb n="1"/>MANUSKRIPTE</head>
<pb facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=149" type="section_break"/>
<head><lb n="1"/>MANUSKRIPTE</head>
<pb facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=150" type="blank"/>
<pb n="147" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=151" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1a"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<head><lb n="1"/>I.</head>
<head><lb n="2"/>ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER KRITISCHEN<lb n="3"/>ZEITSCHRIFT DER LITERATUR</head>
<head><lb n="4"/>[HANDSCHRIFTLICHER ENTWURF]</head>
<head><lb n="5"/>Über die Errichtung einer kritischen Zeitschrifft der Literatur</head>
<p><lb n="6"/>In der Darlegung eines Entwurfs über die Errichtung einer <hi rendition="#g">kritischen</hi> <hi rendition="#g">Zeit<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="7" break="no"/><hi rendition="#g">schrifft</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Literatur</hi> glaube ich mich nicht mit der Auseinandersetzung des<lb n="8"/>allgemeinen Zwecks der Institute dieser Art aufhalten zu dürfen, sondern desselben<lb n="9"/>nur erwähnen zu müssen, um in Beziehung darauf das Eigenthümliche zu entwik-</p>
<pb n="148" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=152" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1a"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>keln, worin das Interesse, eine solche Anstalt hier in Berlin ins Werk zu setzen, lie<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>gen könnte. Der Zweck von Recensiranstalten, die sich nicht auf ein einzelnes wis<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>senschaftliches Fach beschränken, das gebildete Publicum oder die Lesewelt mit<lb n="4"/>den literarischen Productionen die in einem Lande oder in weiteren unbestimmten<lb n="5"/>Umfangs neu erscheinen, bekannt zu machen, neigt sich in der Art und Weise der<lb n="6"/>Ausführung entweder mehr dahin, die Leser mehr oder weniger von dem <hi rendition="#g">Inhalte</hi>,<lb n="7"/>der in wissenschaftlicher oder anderer Rüksicht eine Merkwürdigkeit hätte, oder<lb n="8"/>mehr nur mit der Existenz dieser Productionen überhaupt und durch ein Urtheil von<lb n="9"/>dem <hi rendition="#g">Werthe</hi> oder <hi rendition="#g">Unwerthe</hi> derselben zu unterrichten. – Es kann dabey<lb n="10"/>ferner entweder die Heraushebung der wichtigern Erscheinungen oder auch nur<lb n="11"/>dessen, was der subjective Zufall den Mitarbeitern darbietet (wie bey den Heidel<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>berger Jahrbüchern) oder vornemlich die <hi rendition="#g">Vollständigkeit</hi> zum Ziele gesetzt wer<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>den. Der <hi rendition="#g">Nutzen</hi>, der sich [von] solchen Anstalten versprochen wird, gesichtete</p>
<pb n="149" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=153" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1a-1b"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>gründliche Kenntniße zu verbreiten und den Fortgang und das Gedeihen <seg type="balken">| </seg>der Wis<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>senschaften, besonders durch das ausgeübte Gericht über das Mittelmässige und<lb n="3"/>Schlechte zu befördern, – dieser Nutzen, so plausibel sich dafür das Mittel zunächst<lb n="4"/>darstellt, scheint sich jedoch, indem man die Erfahrung darüber zu Rathe zieht,<lb n="5"/>eben nicht in ausgedehnter durchgreiffender Wirkung zu ergeben, sondern die<lb n="6"/>Masse des Mittelmässigen und Schlechten eher in dem Verhältniße als diese Recen<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>siranstalten sich vermehrten, gewachsen zu seyn und an Breite als an Autorität<lb n="8"/>gewonnen und gleicherweise das Publicum zur Meynung verführt zu haben, Jour<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>nalwissenschaft und das Lesen von Zeitungen für das nothwendige und ausrei<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>chende Mittel zu Fortschritten in Bildung und Kenntnißen und für das bequeme<lb n="11"/>Surrogat an die Stelle von Studium und Beschäftigung mit Inhalt und Sache zu<lb n="12"/>nehmen. Geht man der Quelle solcher Wirkung näher nach, so ist wohl nicht zu<lb n="13"/>verkennen, daß in solchen Recensiranstalten die Mittelmässigkeit sich gegenseitig<lb n="14"/>hegt und pflegt, Nahmen und Ruhm ertheilt, und daß einerseits aus der Gewohn<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>heit des Aburtheilens und andererseits aus der perennirenden Anschauung des<lb n="16"/>Aburtheilens der Wahn und Eigendünkel zur allgemeinen Erzeugung gedeiht, so<lb n="17"/>etwas wie die andern wenigstens und gewiß etwas Besseres auch machen zu kön-</p>
<pb n="150" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=154" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1b-2a"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>nen; so daß man wohl dafürhalten kann die gegenseitige Pflegung der Mittelmäs<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>sigkeit ebensowohl als das ebenso beständige Herabsetzen seyen gleicherweise der<lb n="3"/>Dünger, der die Fruchtbarkeit dieser Mittelmässigkeit ins Unendliche erhöht.</p>
<p><lb n="4"/>Eine kritische Zeitschrifft, die sich zu erfreuen hätte, unter den Auspicien einer<lb n="5"/>Königlichen Staatsbehörde aufzutreten, erschiene es als die Bestimmung, sich aus<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>serhalb des Kreises jenes Umtriebs zu stellen, und seinen Wirkungen und Zwecken<lb n="7"/>vielmehr entgegen zu arbeiten. Sie würde sonach den Charakter einer blossen allge<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>meinen Recensiranstalt ausschliessen, und sich darauf beschränken, innländische<lb n="9"/>und ausländische Werke, welche für die Wissenschaften und für Kenntnisse eines<lb n="10"/>umfassenden Interesses einen wirklichen Werth haben, zum Gegenstande der Beur<pc force="weak">-</pc><seg type="balken">|</seg><lb n="11" break="no"/>theilung zu machen, und sie vornemlich mit dem Zweck anzuzeigen, ihren <hi rendition="#g">Inhalt</hi><lb n="12"/>zur allgemeinern Kenntniß zu bringen, dagegen das Gewöhnliche, Beschränkte<lb n="13"/>Mittelmässige und Schlechte, das nur eine negative Kritik erleiden könnte, gänzlich<lb n="14"/>unbeachtet zu lassen. –</p>
<p><lb n="15"/>Es würden sowohl <hi rendition="#g">innländische</hi> deutsche, als vornemlich <hi rendition="#g">seltene</hi> ausländi<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>sche Werke der Gegenstand seyn, und nur etwa solchen von weniger gediegenem<lb n="17"/>Werthe eine Aufmerksamkeit geschenkt werden, denen aüsserliche Umstände ein<lb n="18"/>grosses Aufsehen verschafften oder, daß sie ausgezeichnete Representanten einer</p>
<pb n="151" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=155" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="2a-2b"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>allgemeinen Gattung sind, eine weitere Bedeutsamkeit gegeben hätten. – Bey die<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>sem so beschränkten Umfange würde allerdings Vollständigkeit zum Ziele zu<lb n="3"/>machen seyn. Ausgeschlossen würden ferner die Werke die ganz speciellen Wissen<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>schaften, und speciellen Zweigen derselben, überhaupt ganz vereinzelten Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>ständen gewidmet sind; – die Jurisprudenz, Medicin, sowie Theologie, ingleichen<lb n="6"/>Werke aus speciellen Naturwissenschaften, Technologie, Cameralwissenschaften,<lb n="7"/>würden nicht vorgenommen; – doch auch solche in diese Fächer einschlagende<lb n="8"/>Werke wären dem Zwecke des Ganzen gemäß noch mit hereinzuziehen welchen<lb n="9"/>theils der umfassende Inhalt, theils ein allgemeinerer, philosophischer Gesichts<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>punkt wie bey Werken der Theologie naturphilosophischen Systemen der Medicin,<lb n="11"/>philosophischen Ansichten der Gesezgebung, der Staatsökonomie, u.s.f. ein allge<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>meineres Interesse oder eine Prätension eines solchen gäbe. – Schriften politischen<lb n="13"/>Inhalts, vornemlich die der Zeitpolitik, blieben dabey gänzlich entfernt.</p>
<p><lb n="14"/>In dieser obgleich mehr negativen jedoch hier wohl hinreichenden Bestimmung<lb n="15"/>der zu beachtenden Bücher, ergäbe sich, ja erwüchse wohl selbst schon grösten<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>theils für sich die Bestimmung der <hi rendition="#g">Haltung</hi> und des <hi rendition="#g">Tones</hi>, der in dem In<seg type="balken">|</seg>sti-</p>
<pb n="152" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=156" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="2b"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>tute herrschen würde und zu behaupten wäre. Von einer würdigen Haltung eines<lb n="2"/>solchen Instituts machte es wohl den Hauptbestandtheil aus, daß das Interessante,<lb n="3"/>Tüchtige, Gediegene, die Wissenschaften und Kenntnisse wirklich bereichernde<lb n="4"/><hi rendition="#g">anerkannt</hi> und mit <hi rendition="#g">Zustimmung bekannt gemacht wird</hi>. Ausser der Sucht,<lb n="5"/>die der Beschäftigung mit dem Beurtheilen besonders mittelmässiger Productionen<lb n="6"/>so nahe liegt, daß der Beurtheiler durch Tadel sich das Bewußtseyn seiner Überle<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>genheit, ja selbst erst das Bewußtseyn der Befähigung zu seinem Berufe des Beur<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>theilens gibt, wie er aus demselben Grunde auch zu dem entgegengesezten Tone<lb n="9"/>der vornehmen Schonung und Milde geführt wird, mag sich mit dem Geschäfte<lb n="10"/>der Beurtheilung eines bedeutenden Werks leicht der Sinn und die Foderung ver<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>knüpfen, als ob der Beurtheiler sich zugleich nicht nur als Herr über das Fach son<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>dern auch als Herr über den Gegenstand <hi rendition="#g">in einem höhern Grade</hi> zu beweisen<lb n="13"/>hätte, als der Verfasser wie sich denn als das lezte Resultat der Beurtheilungen sehr<lb n="14"/>gewöhnlich diß ergibt, daß wenn es dem Referenten gefallen hätte, ein Werk über<lb n="15"/>den Gegenstand zu schreiben, er etwas Vorzüglicheres geleistet hätte, – ein Resul<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>tat, das wie das damit etwa sich verknüpfende Bedauern in dem Umstande seine</p>
<pb n="153" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=157" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="2b, 4a"/>
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<p><lb n="1"/>Erledigung findet, daß die Referenten, selbst Schriftsteller eigener Werke, etwa<lb n="2"/>höchstens von demselben, und leicht von viel minderem Werthe lieffern, als die<lb n="3"/>gegen welche sie jene Meynung von sich erweckten, und daß sie wieder mit ihren<lb n="4"/>Werken, dasselbe <seg type="balken">| </seg>Schiksal gegenseitig erfahren. Die <hi rendition="#g">Anerkennung</hi>, daß in der<lb n="5"/>That es sey im Innland oder Ausland literarische Producte erscheinen, welche eine<lb n="6"/>wirkliche Bereicherung der Kenntniße, Erweiterung der wissenschaftlichen Ansich<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>ten, Neuheit der Entwicklung und Ideen, auch für den Referenten, von welcher<lb n="8"/>Stärke sonst seine Gelehrsamkeit und der Standpunkt seines Denkens sey, enthalten<lb n="9"/>– diese Anerkennung wird durch die obige Bestimmung erleichtert, daß es gewich<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>tige Werke seyn sollen, die der Beurtheilung unterworfen würden, so wie dann<lb n="11"/>dadurch, daß diese das Geschäfft, selbst schon anerkannter wissenschaftlicher Män<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>ner wäre. Ohnehin ereignet sich bey den vorhandenen Recensiranstalten der Fall<lb n="13"/>haüffig, daß die bedeutendsten Werke nur darum Jahrelang, zuweilen selbst gar<lb n="14"/>keine Beurtheilung erfahren, weil die bestellten Recensenten sich erst bemühen,<lb n="15"/>nicht nur <hi rendition="#g">in das Werk</hi> hinein, sondern auch <hi rendition="#g">darüber hinaus</hi> zu kommen, und<lb n="16"/>bis sie durch eigenes Studium des Gegenstandes auf den Schultern des Verfassers<lb n="17"/>weiter zu sehen glauben, die Arbeit zu verschieben zu haben meynen. Indem als</p>
<pb n="154" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=158" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="4a-4b"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>der Zweck bey der kritischen Anstalt in Beziehung auf das Publicum vorausgesetzt<lb n="2"/>würde, mit den Fortschritten der Wissenschaften und allgemein interessanten<lb n="3"/>Kenntnissen, und <hi rendition="#g">nicht</hi> mit der <hi rendition="#g">Überlegenheit</hi> der <hi rendition="#g">Recensenten</hi> bekannt zu<lb n="4"/>werden, so würde es umsomehr an der Regierung seyn, jenes Interesse des Publi<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>cums gegen ein solches etwaiges Interesse der Referenten geltend zu machen.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="6"/>Die erwähnten subjectiven Richtungen, ob sie gleich individuell sind, und schon<lb n="7"/>durch die Wahl der Individuen, oder etwa schon dadurch, daß es Gelehrte über<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>haupt seyen, welche die Arbeit verrichten, beseitigt scheinen können, habe ich<lb n="9"/>doch geglaubt, berühren zu müssen, weil von solchen Richtungen die Haltung<lb n="10"/>eines Journals abhängt, und sie ohne Zweiffel nicht zufällig sind, sondern durch die<lb n="11"/>Natur einer Anstalt theils unterstützt, theils aber selbst hervorgeruffen werden, und<lb n="12"/>nicht wohl durch Vorschriften oder zutrauensvolle Voraussetzungen, sondern allein<lb n="13"/>durch die Art und Weise der Einrichtung zurükgehalten und entfernt werden kön-</p>
<pb n="155" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=159" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="4b-5a"/>
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<p><lb n="1"/>nen. Ans Berührte würde sich in Ansehung der Beschaffenheit der Critiken, diß<lb n="2"/>anschließen, daß sie überhand <hi rendition="#g">abhandelnd</hi>, durch ihren <hi rendition="#g">Inhalt</hi> weniger über die<lb n="3"/>Subjectivität des Buchs und dessen Verfasser als über die da von ihm abgehandelte<lb n="4"/><hi rendition="#g">Sache</hi> lehrreich wären, und bey der Gründlichkeit zugleich die Rüksicht für das<lb n="5"/>Publicum durch Klarheit der Darstellung und würdige Popularität, wenigstens<lb n="6"/>durch die Vermeidung einer zu sehr sich vereinzelnden Beurtheilung zum wesent<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>lichen Augenmerk hätten.</p>
<p><lb n="8"/>Ich kann der Mühe überhoben seyn, die Bemerkung zu machen, daß eine solche<lb n="9"/>literarische Anstalt, vorzüglich der Hauptstadt des Reichs, dem Sitze der Akademie<lb n="10"/>der Wissenschaften und der Hauptuniversität, anständig und entsprechend<lb n="11"/>erscheint, ebenso daß diese dreyfachen Mittelpunkte eine Anzahl von Männern<lb n="12"/>darbieten müssen, durch welche eine solche Anstalt ins Werk und in einen gedeyli<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>chen Stand gesetzt werden könnte. Daß es schon von selbst Mehrern ein Bedürfniß<lb n="14"/>ist, eine Gelegenheit, sich vor dem Publicum über gelehrte Werke auszusprechen,<lb n="15"/>zu finden, dafür darf ich den Umstand anführen, daß ein verstorbener College,<lb n="16"/>Prof. <hi rendition="#g">Solger</hi>, eine gehaltvolle Arbeit dieser Art, seine letzte, an die Wiener Jahr<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>bücher gegeben hat, (in welchen gleichfalls eine <seg type="balken">| </seg>interessante Abhandlung von</p>
<pb n="156" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=160" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="5a"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>einem andern meiner Collegen, Prof. von Raumer, erschienen ist;) ausserdem daß<lb n="2"/>ein grosser Theil der übrigen Aufsätze der erwähnten Jahrbücher von preussischen<lb n="3"/>Gelehrten herrühren soll, die ohne Zweifel nur aus Mangel an einer innländischen<lb n="4"/>Gelegenheit eine solche fremde, wenigstens entfernte aufsuchen.</p>
<p><lb n="5"/>In Beziehung auf das genannte Journal gehe ich auf den wichtigsten Gesichts<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>punkt über, in den eine hiesige kritische Anstalt zu treten bestimmt seyn würde,<lb n="7"/>nemlich ihre Stellung zum Königlichen Gouvernement. Auf den meisten beynahe<lb n="8"/>allen Universitäten Deutschlands waren dergleichen Veranstaltungen entstanden,<lb n="9"/>theils, und zwar später als Privatunternehmungen, theils aber als Veranstaltungen<lb n="10"/>der Universität oder einer dortigen öffentlichen daselbst schon constituirten Gesell<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>schafft, wie in Göttingen. Daß Veranstaltungen der Universitäten, der freywilligen<lb n="12"/>Thätigkeit und dem Patriotismus (der Professoren) überwiesen waren, daß sie mit<lb n="13"/>der Zeit in Verfall geriethen, und Privatunternehmungen an ihre Stelle traten, ist<lb n="14"/>ein ebenso bekannter, als natürlicher Gang der Sache. – Aber so viel ich mich erin<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>nere, hat keine die Qualität und den Titel einer Regierungsanstalt getragen; auch<lb n="16"/>die Wiener Jahrbücher gelten wenn ich recht unterrichtet bin, zwar dafür mit Vor-</p>
<pb n="157" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=161" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="5a-5b"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>schub und auf Veranstaltung der Regierung entstanden zu seyn und ihre Aufsicht<lb n="2"/>und Bethätigung zu geniessen, aber diß Verhältniß scheint zugleich als ein privates<lb n="3"/>gehalten zu werden, und sie tragen diesen Titel nicht an der Stirne.</p>
<p><lb n="4"/>Das französische Journal des Sçavans erscheint dagegen als eine bleibende und<lb n="5"/>ausdrükliche Regierungsanstalt ebenso wie eine Universität oder näher, wie der<lb n="6"/>Druck und die Herausgabe der Arbeiten einer Akademie der Wissenschaften, –<lb n="7"/>Arbeiten, welche die specielle Beförderung der Wissenschaften durch eigene Pro<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>ductionen, wie eine kritische Anstalt durch frucht<seg type="balken">|</seg>bare Bekanntmachung von<lb n="9"/>Arbeiten Anderer zum Zwecke hat. Schon die Betrachtung, daß der Zweck eines<lb n="10"/>kritischen Werks dem ersten Zwecke, dem der Bekanntmachung der eigenen<lb n="11"/>Arbeiten einer Akademie, parallel geht, ja als ein wesentliches Complement dessel<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>ben erscheint, macht eine weitere Ausführung davon, daß ein solches Institut wür<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>dig wäre, <hi rendition="#g">Veranstaltung</hi> der Königlichen Staatsbehörde zu seyn und so zu hei<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>ßen, überflüssig. Aber diß möchte wohl einer weitern Ausführung bedürffen,</p>
<pb n="158" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=162" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="5b"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>inwiefern es mir scheint, daß nur als Veranstaltung des Gouvernements ein solches<lb n="2"/>Institut diejenige Wirksamkeit für die Wissenschaften, deren Beförderung und<lb n="3"/>Verbreitung und auf das schriftstellerische Treiben haben könne, welche in seinem<lb n="4"/>Zwecke liegt, indem es nur dadurch daß es Veranstaltung der Regierung ist, dieje<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>nige Einrichtung bekommen und sich erhalten kann, durch welche es jene Wirk<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>samkeit auszuüben im Stande ist.</p>
<p><lb n="7"/>Was zunächst jene Wirksamkeit betrifft, so ist um von ihr vollständiger zu spre<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>chen, die Rükwirkung der Meynung des Publicums mit in Anschlag zu bringen;<lb n="9"/>wobey ich zugleich um nicht zu ausführlich zu werden, damit verwandte Rüksich<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>ten wenn sie sich darbieten – mit aufführen werde – wodurch sie verstärkt wird.<lb n="11"/>Ich verstehe diese Rükwirkung zunächst [so,] daß ein kritisches Institut, schon<lb n="12"/>dadurch daß es existirt und thätig ist, im Publicum die Vorstellung erzeugt, daß auf<lb n="13"/>dieser Akademie, Universität, Stadt u.s.f. sich eine Versammlung competenter<lb n="14"/>Richter zusammen befinde, – ein Mittelpunkt, der durch geistige Mittel für ein sol-</p>
<pb n="159" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=163" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="5b-6a"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>ches Unternehmen wie durch aüssern Zusammenhang als eine Autorität erscheint.<lb n="2"/>In diesem Lichte eines solchen Centrums erscheint <seg type="balken">| </seg>der Ort, wo ein solches Werk<lb n="3"/>herausgegeben wird, selbst wenn nur der Redacteur und etwa einige Mitarbeiter<lb n="4"/>[sich daselbst,] die Mehrzahl derselben aber sich auswärts aufhält. So hat wohl die<lb n="5"/>Allgemeine deutsche Bibliothek das ihrige dazu beygetragen, vormals Berlin das<lb n="6"/>Ansehen eines literarischen Mittelpunkts und Richterstuhls zu verschaffen. Wieder<lb n="7"/>schließt sich dann von selbst Vieles gern an eine solche Autorität und vermehrt<lb n="8"/>damit ihre Wirksamkeit. So hat vielleicht der Jenaischen Literaturzeitung, an der<lb n="9"/>selbst immer bey weitem die Minderzahl der Arbeiter aus dort Ansässigen bestand,<lb n="10"/>die dasige Universität einen Theil ihres Ansehens zu verdanken gehabt, und dieses<lb n="11"/>Ansehen die Neigung, dort als Lehrer aufzutreten und angestellt und Mitarbeiter an</p>
<pb n="160" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=164" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="6a"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>der kritischen Anstalt zu werden vermehrt. – Im Vorbeygehn möchte auch diß<lb n="2"/>nicht unbeachtet bleiben, daß wohl eine solche kritische Anstalt in die ausgebreitete<lb n="3"/>und gründlicheste Kenntniß der Gelehrten, deren Fähigkeit und Brauchbarkeit sich<lb n="4"/>versetzen kann, und daß wohl die Gelegenheit des Jenaischen literarischen Blattes<lb n="5"/>das ihrige dazu beygetragen hat, daß es den Nutritoren der dasigen Universität<lb n="6"/>gelingen konnte, den fortwährenden Abgang daselbst berühmt gewordener Gelehr<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>ten, immer wieder mit noch wenig öffentlich bekannten aber tüchtigen Männern<lb n="8"/>zweckmässig und ohne grosse Kosten zu ersetzen, und den Ruff der Universität auf<lb n="9"/>gleicher Höhe zu erhalten. – Um noch die Göttinger gelehrten Anzeigen zu erwäh<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>nen, so haben sie so leicht ihre Verfasser es sich mit der Intelligenzblattartigen<lb n="11"/>Redaction machen, dazu gewiß mitgewirkt die dortige gelehrte Gesellschaft zur<lb n="12"/>Würde eines Mittelpunkts erhoben [zu haben], dem Mancher seine Arbeiten, Ent-</p>
<pb n="161" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=165" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="6a-6b"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>deckungen, Merkwürdigkeiten und dergleichen vorlegte und widmete, weil es<lb n="2"/>daselbst eine Beachtung und öffentliche Würdigung zu erwarten hatte. Eine Akade<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>mie, welche durch die speciellen Untersuchungen und Arbeiten ihrer einzelnen<lb n="4"/>Mitglieder, wie eine Universität, welche durch den Vortrag ihrer Lehrer und die<lb n="5"/>vereinzelten Schriften derselben thätig ist und ihre Existenz beweißt, genießt darum<lb n="6"/>wohl noch nicht dieses Ansehens und Einflusses, wenn sie nicht ein beurtheilendes<lb n="7"/>Institut damit verbindet. Sie erscheint für sich zum Theil mehr als ein Aggregat<lb n="8"/>von Arbeitern und Thätigkeiten denn als ein gemeinsam thätiger Mittelpunkt <seg type="balken">|</seg><lb n="9" break="no"/>auch nicht als ein die Andern beurtheilender Körper, der <hi rendition="#g">das Wort hat</hi>. Zur<lb n="10"/>Totalität einer wissenschafftlichen Existenz fodern wir, daß jeder sein Geschäft für<lb n="11"/>sich tüchtig treibe, und dann, daß er eine Bekanntschafft und Urtheil über die<lb n="12"/>andern Arbeiten seines Feldes habe und zeige. Von jener ersten Wirksamkeit kön<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>nen immer nur Wenigere Gewinn ziehen, in Vergleich mit denen, für welche es<lb n="14"/>Bedürfniß ist, durch andere theils mit dem allgemeinen Zustande der wissenschaft<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>lichen Fortschritte bekannt gemacht zu werden, theils ein von competenten Rich<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>tern ausgesprochenes Urtheil über die bedeutenden literarischen Erscheinungen zu<lb n="17"/>erhalten. Diß Bedürfniß einer <hi rendition="#g">Autorität</hi>, um sich bey ihr zu beruhigen, oder<lb n="18"/>wenigstens erst auf sie hin anzufangen, ist der wichtigste Umstand, der die kri-</p>
<pb n="162" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=166" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="6b-7a"/>
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<p><lb n="1"/>tisch-wissenschaftliche Wirksamkeit nach aussen einleitet und begünstigt, und<lb n="2"/>dann sie selbst zum Ansehen erhebt.</p>
<p><lb n="3"/>So wichtig sich diese combinirte Wirksamkeit nach der Seite des Publicums hin<lb n="4"/>darstellt um nicht bloß Bücherkenntniß, sondern Sachkenntnisse zu vermehren und<lb n="5"/>richtige und bestimmte Begriffe zu verbreiten, so wird sie sich auch über das Publi<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>cum, das sich mehr auf das Empfangen beschränkt, hinaus, und auf den <hi rendition="#g">activen</hi>,<lb n="7"/><hi rendition="#g">schriftstellerischen</hi> Theil desselben erstrecken. Wenn bey jenem Theil das<lb n="8"/>Bedürfniß der Autorität vorherrschend ist, so zeigt [sich] bey diesem gera<seg type="balken">|</seg>de das<lb n="9"/>Gegentheil, aber in der That nimmt bey ihm die Abhängigkeit von Autorität nur<lb n="10"/>eine andere Gestalt an. Betrachtet man den wissenschaftlichen Zustand Deutsch<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>lands nach seiner activen Seite, so heben sich bey der Classe, welche sich beweist<lb n="12"/>zum <hi rendition="#g">Lernen, Auffaßen</hi> des Gehaltvollen und populärem, <hi rendition="#g">verständigem Ver<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="13" break="no"/><hi rendition="#g">breiten</hi> und <hi rendition="#g">Lehren</hi> desselben bestimmt zu seyn, die zwey Erscheinungen her<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>vor, in Ansehung des Inhalts ganz von der Routine abhängig und besonders in<lb n="15"/>Ansichten und der wissenschaftlichen Weise der Ausländer vergraben zu seyn, und</p>
<pb n="163" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=167" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="7a-7b"/>
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<p><lb n="1"/>das Innländische eher gar nicht zu beachten und aufzunehmen, ehe es nicht von<lb n="2"/>Franzosen oder Engländern hervorgezogen und anerkannt worden ist – und dabey<lb n="3"/>unmittelbar, und zwar um so dürftiger ein Inhalt aufgefaßt ist, sich selbst dieß,<lb n="4"/>bloß durch ein Aufraffen der Gedanken anderer einen kümmerlichen Besiz zu<lb n="5"/>haben, gänzlich zu verbergen und zu verläugnen, und mit Herabsetzung anderer<lb n="6"/>und zunächst derer, von denen sie alles gelernt haben, was sie wissen, die Preten<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>sion eigener Entdeckungen, eigenthümlicher neuer Theorien und selbstgeschaffener<lb n="8"/>Gedanken zu haben. Daß sie die gediegenen Gedanken und Ansichten anderer auf<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>nehmen, ist nicht das, was man wegwünschen kann; – im Gegentheil sind ja die<lb n="10"/>Wissenschaften ein Product von mehrtausendjähriger Arbeit, und derjenige ist ein<lb n="11"/>grosser Gelehrter, der seine Wissenschaft auf dem Standpunkt, auf dem sie itzt<lb n="12"/>steht, erlernt hat und innehat; Lehrer an Universitäten und andern Anstalten haben<lb n="13"/>zunächst keine andere Pflicht zu erfüllen, als eine solche gedachte Kenntniß zu<lb n="14"/>besitzen und sie andern zu wiederhohlen, um sie auch damit bekannt zu machen,<lb n="15"/>sie thun auch näher betrachtet, kaum etwas anderes, und was sie weiter thun, ist<lb n="16"/>wenn es nicht etwas zweydeutig und noch mehr ist, wenigstens unbeträchtlich<lb n="17"/>gegen die Masse dessen, was sie der Tradition verdanken – <seg type="balken">| </seg>kommt nicht nur<lb n="18"/>durch ihre Unwissenheit zu ihrer Prätension der Originalität, sondern diese Präten<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>sion selbst macht es ihr unmöglich, sich jene erste Bedingung, die Kenntniß des<lb n="20"/>Vorhandenen, zu verschaffen. Die Hauptkrankheit unseres schriftstellerischen<lb n="21"/>Publicums scheint durch die Definition ausgedrükt zu seyn, die wenn mir recht ist,<lb n="22"/>Voltaire von Deutschland überhaupt gegeben hat, daß es sey un pays fertile en</p>
<pb n="164" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=168" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="7b"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>mauvais originaux. Man kann überall als eine Wirkung, die aus dem <hi rendition="#g">Mangel</hi><lb n="2"/>eines imponirenden wissenschaftlichen und literarischen Mittelpunkts in Deutsch<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>land hervorgehe, die Selbstständigkeit, Originalität, Freyheit der Ansichten, die in<lb n="4"/>unserer Literatur herrschte, rühmen hören. Näher betrachtet jedoch möchte man<lb n="5"/>gerade den höchsten Mangel an Originalität des Inhalts, ja an einer blossen Man<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>nichfaltigkeit desselben erblicken, dagegen die desto grössere formelle Originalität<lb n="7"/>des Eigendünkels, die sich auf die vollkommene Dürftigkeit ihres Stoffes, und die<lb n="8"/>gänzliche Seichtigkeit und Verkehrtheit ihrer Einfälle stützt, – um zu beweisen,<lb n="9"/>etwas <hi rendition="#g">Besonderes</hi>, d. i. vom Anerkannten Vernünftigen abweichendes zu Tage<lb n="10"/>gebracht [zu] haben. Diese Sucht, die zu einem negativen Geiste gegen das Gedie<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>gene, Geltende und Anerkannte wird, ist es die auf dem theoretischen Felde erzo<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>gen und genährt, sich dann wenn das Politische ein eigenthümliches Interesse<lb n="13"/>erweckt hat, auf dieses wirft, wo die Originalität der Seichtigkeit ganz homogene,<lb n="14"/>nur itzt einen Kreis von ganz anderer Bedeutung und Ehrwürdigkeit antastende<lb n="15"/>Erscheinungen hervorbringt, und der Anfang des leeren Aufspreitzens mit hohlen<lb n="16"/>Gedanken die Bahn zu gefährlichern und zu selbst verbrecherischen Originalitäten<lb n="17"/>eröffnet.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<pb n="165" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=169" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="8a"/>
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<p><lb n="1"/>Die gewöhnlichen Recensiranstalten, wie oben deren Treiben und Zweck berührt<lb n="2"/>worden sind, arbeiten diesem Geist des Negativen gegen das Anerkannte und<lb n="3"/>Anzuerkennende nicht nur nicht entgegen, sondern pflegen und befördern ihn, da<lb n="4"/>er ihren Hauptton selbst ausmacht. Wenn daher eine allgemeinere Wirkung von<lb n="5"/>einem kritisch literarischen Institut gedacht werden darf, so würde sie sich ohne<lb n="6"/>Zweiffel daran anschließen, daß von ihr im Felde des Wissenschafftlichen durch das<lb n="7"/>Herausheben und Anerkennen des Tüchtigen und Verdienstvollen, und durch ein<lb n="8"/>Stillschweigen über das Mittelmässige und Schlechte und über die Pretension des<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>selben, Aufsehen zu machen, die anerkannte gründliche Wissenschafft in ihrem<lb n="10"/>Rechte behauptet, und damit ein Maßstab dessen aufgestellt würde, was von neuen<lb n="11"/>Gedanken die Aufmerksamkeit eines gelehrten Instituts auf sich ziehen kann, des<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>sen Autorität, so wie der Wunsch, von demselben beachtet zu werden, dadurch<lb n="13"/>erhöht wird, daß eine darin bewiesene Auszeichnung unter den Augen einer hohen<lb n="14"/>StaatsBehörde ertheilt wird, und gleichsam als ein dieser abgestattetes Gutachten</p>
<pb n="166" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=170" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="8a-8b"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>angesehen werden kann. Einem preussischen Schriftsteller wird es nicht gleichgül<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>tig seyn, wenn ihm eine solche Beachtung wiederfährt, und auch für andere deut<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>sche Schriftsteller wird diß in mannichfaltigen Beziehungen nicht ohne Interesse<lb n="4"/>seyn. Diese Wirkung möchte gerade um so kräftiger seyn, als je unbefangener sie<lb n="5"/>erscheint und es wirklich ist, da die Censur <seg type="balken">| </seg>von unparheyischen Gelehrten frey<lb n="6"/>ausgeübt wird, und ihre nächste und einzige Rüksicht für sich die wissenschaftliche<lb n="7"/>ist. Ich gehe in dieser letzten Beziehung gleich zu einem speciellen Umstande über,<lb n="8"/>der damit in unmittelbarer Verbindung steht. Um nemlich die Unabhängigkeit des<lb n="9"/>directen wissenschaftlichen Zwecks fortwährend vor dem Publicum zu vergewis<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>sern, würde es unerläßlich seyn, daß zu <hi rendition="#g">jeder</hi> Abhandlung der Nahme des <hi rendition="#g">Ver<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="11" break="no"/><hi rendition="#g">fassers</hi> gesetzt werde. Diese Bestimmung particularisirt wieder gegen das Publi<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>cum die Thätigkeit des Instituts, und stellt deren Erscheinung von der Regierung in<lb n="13"/>diejenige Entfernung, in der sie von dieser steht. Die allgemeine Versicherung einer<lb n="14"/>rüksichtslosen bloß gelehrten Beurtheilung, so wie die Anfangs oder von Zeit zu<lb n="15"/>Zeit aufgeführte namentliche Liste der Mitarbeiter würde immer in der Meynung<lb n="16"/>des Publicums eine Unbestimmtheit übrig lassen, welcher der Wirksamkeit der</p>
<pb n="167" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=171" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="8b-9a"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>Anstalt nach ihren verschiedenen Seiten, nur hinderlich wäre. Ausserdem liegen<lb n="2"/>andere Garantieen in dieser Nennung der Nahmen. Werden die Abhandlungen<lb n="3"/>anonym gegeben, so haben sie den aüssern Schein, Producte, Ansichten und<lb n="4"/>Urtheile des ganzen Instituts zu seyn, welches damit in <hi rendition="#g">positivem Sinne<lb n="5" rend="g-umgekehrt"/>responsabel</hi> erscheint – während zwar allerdings eine solidare Responsabilität<lb n="6"/>aber ohne Zweiffel nur im negativen Sinne auf ihm liegen muß, daß es nemlich<lb n="7"/>nicht für die geaüsserten Ansichten, Meynungen und Urtheile der Verfasser, wohl<lb n="8"/>aber dafür einsteht, daß nichts <seg type="balken">| </seg>auf irgendeine Weise Unschikliches, Unwürdiges,<lb n="9"/>und insbesondere nichts Werthloses mit unterlaüfft. Wenn der leere Schein eines<lb n="10"/>in jedem Sinne gemeinsamen Gerichtshofes den gewöhnlichen Recensiranstalten<lb n="11"/>aus der Anonymität der Verfasser der Recensionen bey dem Publicum von der<lb n="12"/>einen Seite etwas imposantes leihen kann und ihnen selbst, um sich Mitarbeiter zu<lb n="13"/>verschaffen, die sie wegen der sonstigen Unbedeutenheit ihres Nahmens nicht ein<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>gestehen möchten, und die selbst sich nicht getrauten öffentlich zu erscheinen, noth<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>wendig ist, so ist ihnen dieser zugleich um so nachtheiliger in Absicht auf die Rük-</p>
<pb n="168" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=172" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="9a"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>wirkung, die er auf die Verfasser ausübt, indem er diesen leicht einen eigenen Ton<lb n="2"/>und etwas von der Meinung einzuflössen, fähig ist, als ob schon diese Qualität, ein<lb n="3"/>Richter zu seyn und nicht persönlich für seine Arbeit einzustehen zu haben ihrer<lb n="4"/>Subjectivität besondere Rechte und Freyheiten ertheilte. Aber es würde zu weit<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>laüffig und verdrießlich seyn, den leicht unendlichen subjectiven Verwicklungen<lb n="6"/>nachzugehen, die sämmtlich durch das Gesetz, daß die Nahmen der Verfasser<lb n="7"/>genannt werden, niedergeschlagen werden. Wenn ich die entwickelte Wirksamkeit<lb n="8"/>theils auf die allgemeine Bildung theils auf das schriftstellerische Wesen und<lb n="9"/>Unwesen, einer Veranstaltung durch die Königliche Staatsbehörde nicht unwürdig<lb n="10"/>halten darf, so habe ich zugleich die Überzeugung, daß eine solche Anstalt in<lb n="11"/>Wirklichkeit gesetzt und ihrem Zwecke getreu erhalten werden könne, nur inso<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>fern sie als eine <hi rendition="#g">öffentliche Anstalt der Regierung existirt</hi>. Was aus Privat<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>unternehmungen dieser Art geworden ist, hat man gesehen und sieht es noch täg<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>lich. Privatunternehmungen sind ein <hi rendition="#g">Eigenthum</hi> eines oder einer Gesellschaft von</p>
<pb n="169" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=173" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>Gelehrten oder einer Buchhandlung. <seg type="balken">| </seg>Der Eigenthümer legt ein Kapital in eine<lb n="2"/>solche Unternehmung, um pecuniären Vortheil daraus zu ziehen, und welche löb<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>liche Vorsätze und glänzende ehrliche Versprechungen der Eigenthümer selbst,<lb n="4"/>sowie die Mitarbeiter, die sich dazu finden, Anfangs auch haben und geben mag, so<lb n="5"/>reißt die Beschaffenheit der Sache solche Institute bald von dem vorgestekten und<lb n="6"/>verheißenen Wege ab. Ausser dem durch die Rüksicht des Gewinns gewöhnlichen<lb n="7"/>Zwecke der Vollständigkeit, der mehr oder weniger eine Fabrikarbeit und die nega<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>tive Behandlungsweise herbeyführt, findet sich der Eigenthümer einerseits dahin<lb n="9"/>getrieben dem vermeynten Geschmak des Publicums zu huldigen und hienach die</p>
<pb n="170" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=174" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="9b-10a"/>
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<p><lb n="1"/>Mitarbeiter aufzusuchen, andererseits sieht er sich genöthigt, sich mit hunderterley<lb n="2"/>Rüksichten auf seine Mitarbeiter um ihre gute Laune und Mitwirkung zu erhalten<lb n="3"/>herumzudrücken den Gang des Ganzen von ihrer Gefälligkeit (denn gegen den Pri<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>vateigenthümer, der den Gewinn des Ganzen zieht, hat ihre Arbeit zugleich<lb n="5"/>wesentlich diese Qualität) ihren Zufälligkeiten und Bequemlichkeiten abhängig<lb n="6"/>werden und um ihn im ununterbrochenem Fluße zu erhalten, die Heffte von den<lb n="7"/>mittelmäßigen Arbeitern, welche die rüstigsten sind, anfüllen zu lassen. Es fehlt<lb n="8"/>dem Privateigenthümer, gleichgültig ob es einer oder eine Gesellschafft, an dem <seg type="balken">|</seg><lb n="9" break="no"/>rüksichts- und interesselosen Ansehen, eine Gesellschafft bedeutender Gelehrter<lb n="10"/>theils zusammenzubringen, theils zu einer regelmässigen Abliefferung von Arbeiten<lb n="11"/>zu bewegen, theils sie überhaupt zusammenzuhalten. – Wenn die Regierung auch<lb n="12"/>(wie bey den Heidelbergischen Jahrbüchern der Fall ist) sowohl mit Geldunterstüt<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>zungen an die Buchhandlung, die Eigenthümer ist, als mit Aufmunterungen und<lb n="14"/>Ermahnungen an die Gelehrten herzutritt, so hebt diß so wenig die Grundbestim<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>mung, die in dem Eigenthumsrechte der Buchhandlung liegt, auf, daß dadurch das<lb n="16"/>Verhältniß und das Interesse desto unbestimmter und schwankender wird, und die<lb n="17"/>Anstalt vollends alle Festigkeit und Richtung verliert.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<pb n="171" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=175" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="10b"/>
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<p><lb n="1"/>Indem ich die Sicherung und das Gedeyhen eines Unternehmens, wie es oben<lb n="2"/>entwickelt ist, allein in seiner <hi rendition="#g">innern Einrichtung</hi> suchen kann, kann ich nur<lb n="3"/>darin, daß es Eigenthum und Veranstaltung der Regierung ist – das Mittel sehen,<lb n="4"/>eine Einrichtung zu bewirken und zu erhalten, wodurch die innern Zufälligkeiten<lb n="5"/>[beseitigt werden], durch die sich ein solches Unternehmen, das mit den löblichsten<lb n="6"/>Vorsätzen und dem besten ersten Einverständniße der Theilhaber gefaßt wäre, über<lb n="7"/>kurz oder lang zur mittelmässigen Gewöhnlichkeit herabsinkt und sich ruinirt.<lb n="8"/>Wenn dagegen die Arbeit daran sowohl der Auswahl der anzuzeigenden Werke<lb n="9"/>und der Redaction als der Aufsätze eine <hi rendition="#g">Art amtlicher Geschäftssache ist</hi>, so<lb n="10"/>ist der Zusammenhalt bewirkt, der der Sache festen Zweck, Ton und Dauer<lb n="11"/>sichert. Sollte die blosse <hi rendition="#g">Privatehre</hi> des Gelehrten an eine solche Anstalt geknüpft</p>
<pb n="172" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=176" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>werden, – denn die öffentliche Ehre hat er dann in einem sonstigen Amt oder sei<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>nen schriftstellerischen Werken, so kann er jene Verbindung unbeschadet dieser<lb n="3"/>und seiner Privatehre läßig halten[,] zurüknehmen, und diese bloß an sein Amt oder<lb n="4"/>an was sonst weiter sein Belieben ist, anknüpfen. Die Amtspflicht und Amtsehre<lb n="5"/>erscheint dagegen als dasjenige, was den Zufälligkeiten, besondern Ansichten,<lb n="6"/>unbedeutenden Empfindlichkeiten u.s.f. der Mitarbeiter, diesen unscheinbaren und<lb n="7"/>sich nicht gestehenden, aber desto gewisser wirkenden Keimen des Unterganges<lb n="8"/>allein das Gegengewicht halten kann.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="9"/>Das französische Journal des Sçavans das ich oben angeführt habe, scheint in<lb n="10"/>dem so eben angegebenen Sinne gefaßt zu seyn, – nemlich der gelehrten <hi rendition="#g">eigenen</hi><lb n="11"/>Arbeit der französischen Staatsanstalten für die Wissenschaften, diese zweyte Seite,<lb n="12"/>die Bekanntmachung und Censur der Arbeiten anderer hinzufügen zu sollen. Fer<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>ner erscheint die Einrichtung, welche sie zu einer Staatsanstalt macht, als dasjenige,<lb n="14"/>was ihren Werth und ihre Würdigkeit und zwar in so langer Dauer gesichert hat.<lb n="15"/>Das Specielle der innern Einrichtung ist mir zwar nicht näher bewußt, aber die<lb n="16"/>wesentlichen Züge davon sind in ihm selbst bekannt gemacht.</p>
<pb n="173" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=177" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="11a-11b"/>
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<p><lb n="1"/>In dem Heffte, womit ein neues Jahr oder Halbjahr beginnt, steht das Bureau de<lb n="2"/>Rédaction und die Auteurs verzeichnet, aber an der Spitze über beyden steht der<lb n="3"/>Nahme von Monseigneur le Garde des Sceaux. – Wenn der Chef der obersten<lb n="4"/>Unterrichtsbehörde die Spitze der bisher dargestellten Anstalt mit Seinem Titel<lb n="5"/>beehren wollte, so würde dadurch nicht nur der ganze Charakter derselben gegen<lb n="6"/>das Publicum durch eine solche Verknüpfung bezeichnet, und den Wissenschaften<lb n="7"/>als solchen wiederführe ihre Ehre, sondern dieser imposante Nahme bezeichnete<lb n="8"/>schon den Mitarbeitern aufs unmittelbarste und öffentlich ihre Pflichten.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="9"/>Ferner würde wohl schon das Aüssere der Arbeit es unthunlich machen, daß <hi rendition="#g">Ein</hi><lb n="10"/>Redacteur ihr Genüge leistete, eine Anzahl, von 5 oder 6 würde sich aber auch da<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>durch als nützlich, ja selbst als nothwendige Bedingung zeigen, daß das Geschäffte<lb n="12"/>der Beurtheilung und Entscheidung über die Zweckmässigkeit sowohl der Arbeiten<lb n="13"/>selbst als darüber, welche Werke anzuzeigen wären, nicht als Sache Eines Individu<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>ums sondern eines Collegiums erschiene, das zugleich die Würde einer Behörde</p>
<pb n="174" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=178" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="11b-12a"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>hätte. Ohne eine solche Form sänke das Verhältniß der Mitarbeiter wieder theils<lb n="2"/>zum persönlichen Verhältniß mit Einem Individuum theils zur Zufälligkeit und<lb n="3"/>Convenienz derselben zurük. So sehr die Convenienz bey der Wahl der Bücher,<lb n="4"/>welche die Mitarbeiter öffentlich anzuzeigen übernähmen, von selbst sich zur<lb n="5"/>Berüksichtigung aufdrängte, so sehr würde es wenn sie allein es bestimmte, Sache<lb n="6"/>des Zufalls seyn, ob nicht wichtige Werke ganz unbeachtet blieben. Wenn ausser<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>dem zwar schon in der Qualität der Mitarbeiter die Garantie für den Gehalt und<lb n="8"/>den Ton ihrer Arbeiten liegen würde, so kann es doch nicht an Fällen fehlen, wo<lb n="9"/>Rüksichten der Schiklichkeit und noch mehr der Zweck der Anstalt, der die Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>führlichkeit gelehrten Details und die zu speciellen Erörterungen, durch ein beab<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>sichtetes allgemeineres Interesse beschränkte, hie und da den Wunsch zu Abkür<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>zungen, zu Abänderungen, Modificationen einer Wendung, Ausdruks herbeyfüh<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>ren. Solche Wünsche könnten aber nur dann unverfänglicher an den Verfasser der<lb n="14"/>Arbeit gebracht werden, <seg type="balken">| </seg>wenn sie durch eine collegialische Berathung hindurch<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>gegangen, den Charakter von subjectiver Ansicht nicht mit sich führten.</p>
<p><lb n="16"/>Für den Zusammenhalt und die feste Begründung des Ganzen, so wie für die so<lb n="17"/>eben berührten Rüksichten würde ich es fast für <hi rendition="#g">unerläßlich</hi> [halten], theils daß<lb n="18"/>die Mitglieder des Redactions-Bureaus von der obersten Staatsbehörde ernannt</p>
<pb n="175" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=179" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="12a"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>[würden] (wenn [sie] auch bey folgenden Erledigungen von Stellen etwa das Gut<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>achten dieses Bureau sich vorlegen lassen wollte), sondern daß auch unter diesen<lb n="3"/>Mitglieder der obersten Behörde für den öffentlichen Unterricht [und] Gelehrte in<lb n="4"/>festgesetzter oder unständiger Anzahl sich befänden. Diese ausdrükliche Vereini<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>gung von gelehrten Regierungsmitgliedern mit blossen der Wissenschaft und dem<lb n="6"/>Lehramt gewidmeten Gelehrten dringt sich mir insoferne als zweckmässig auf, als<lb n="7"/>dadurch Verhältnisse und Umstände ersetzt werden, durch welche die Mitglieder<lb n="8"/>des französischen Instituts schon in nähere Beziehung auf die Regierung gestellt<lb n="9"/>sind, und in den wissenschaftlichen Arbeiten zugleich eine Rüksicht auf die Bethä<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>tigung der Staats-Zwecke befestigt ist; so wie eine solche Anordnung die Regierung<lb n="11"/>in werkthätigem Interesse nicht nur für wissenschaftliche Anstalten, sondern für<lb n="12"/>die Wissenschaften und die Literatur selbst zeigte.</p>
<p><lb n="13"/>In Ansehung der Wahl anderer Mitarbeiter würde das Bureau seine Ansichten<lb n="14"/>gleichfalls der vorgedachten Staatsbehörde vorzulegen haben. Es würde sich hiebey</p>
<pb n="176" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=180" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="12a-12b"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>nicht als unwichtig zeigen, ob eine bestimmte Anzahl festgesetzt oder ob allerwärts<lb n="2"/>hin die Aufforderungen und Einladungen zu erlassen wären. Der bisherigen Vor<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>stellung der Einrichtung könnte es als entsprechend erscheinen, eine <hi rendition="#g">bestimmte<lb n="4" rend="g-umgekehrt"/>Anzahl</hi> von Mitarbeitern, und zwar <hi rendition="#g">hiesiger</hi> Gelehrter festzusetzen, <seg type="balken">| </seg>theils weil<lb n="5"/>das Ganze dadurch <hi rendition="#g">wirklich</hi> eine Anstalt des Mittelpunkts der Monarchie wäre<lb n="6"/>und eine eigenthümliche Wirksamkeit und Ansehen nach Aussen erhielte; – theils<lb n="7"/>weil die Mitarbeiter nur insofern ihrer eine bestimmte Anzahl ist, für den ununter<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>brochenen Fortgang des Ganzen verantwortlich gemacht werden könnten, da er<lb n="9"/>nur von ihren Arbeiten abhängig gemacht und es ausgeschlossen wäre, sich auf das<lb n="10"/>zufällige Einlauffen von Artikeln Anderer zu verlaßen. Es wäre dabey nicht nur<lb n="11"/>nicht ausgeschlossen, sondern es ließe selbst ausdrüklich damit sich verbinden, daß<lb n="12"/>auch mehrere nicht hiesige Gelehrte, um ihrer für die Anstalt wünschenswerthen<lb n="13"/>Thätigkeit willen, wie zu ihrer Auszeichnung, zur Mittheilnahme aufgefodert und<lb n="14"/>gezogen würden, so jedoch daß diese Beyträge, nur als eine zufällige Zugabe</p>
<pb n="177" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=181" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="12b-13a"/>
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<p><lb n="1"/>betrachtet, und die Liefferung des erforderlichen Quantums von Materialien auf die<lb n="2"/>Arbeiten der ordentlichen Mitglieder des Redactionsbureau gestellt wäre.</p>
<p><lb n="3"/>Speciellere Bestimmungen, unter anderem, daß die Mitglieder des Bureaus regel<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>mässige Sitzungen hielten, würden von selbst sich erst als Folgen der wesentlichen<lb n="5"/>Einrichtung ergeben; ich berühre nur diese, daß die <hi rendition="#g">Vorlesung</hi> eines jeden aufzu<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>nehmenden Aufsatzes in der Versammlung des Bureau, – so sehr er dessen Geschäft<lb n="7"/>zunächst weitlaüffiger zu machen scheinen kann, leicht als eine wesentliche Anord<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>nung sich empfehlen dürfte. Nicht nur machte das Bureau selbst schon ein Publi<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>cum aus, und empfände in ihm die Wirkung, die ein Aufsatz auf das öffentliche<lb n="10"/>Publicum machen könnte; seine Zusammensetzung aus allgemein gebildeten und<lb n="11"/>zugleich Mitgliedern verschiedener Fächer so wie die nothwendige Zustimmung<lb n="12"/>einer solchen Gesammtheit für die Auf<seg type="balken">|</seg>nahme eines Aufsatzes, sondern auch die<lb n="13"/>Rüksicht des Verfassers auf eine solche Probe vor diesem Publicum, würden es von<lb n="14"/>selbst herbeyführen helfen, daß diejenige Klarheit, Allgemeinheit in dem Interesse<lb n="15"/>der Gegenstände und Ansichten, und die Vermeidung eines Details von zu speciel<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>lem Interesse herrschend blieben – Eigenschafften, welche für eine höhere und<lb n="17"/>würdige Popularität und den weitern Wirkungskreis des Instituts als die wün-</p>
<pb n="178" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=182" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="13a-13b"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>schenswerthesten erscheinen möchten. Was den Aufwand an Zeit betrifft, der auf<lb n="2"/>das Vorlesen daraufginge, so würde insofern die Beurtheilung der Aufsätze der<lb n="3"/>Gesammtheit anvertraut ist, wenigstens ein <hi rendition="#g">weitlaüffigeres Referiren</hi> Statt<lb n="4"/>finden, welches, wenn die Beurtheilung insbesondere auf die Ausführung und Dar<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>stellung gerichtet wäre jenen Zweck leicht unvollkommner machte, ja den colle<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>gialischen Körper in eine Zahl von besondern Redacteurs zerfallen machen könnte.<lb n="7"/>Ohnehin ist der Verfasser eines Aufsatzes schon Referent über das beurtheilte<lb n="8"/>Werk, und ein Referat über sein Referat, welches auch Arbeit von Collegen ist,<lb n="9"/>würde Delicatessen haben, die durch das blosse Vorlesen beseitigt sind; – ausser<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>dem daß für den Referenten das Lesen des Aufsatzes privatim, ein schriftliches<lb n="11"/>Urtheil oder wenigstens Noten darüber ausser der Zeit der Bureauversammlung,<lb n="12"/>eine besondere Arbeit verursachte. – <seg type="balken">| </seg>Abkürzungen und Auslassungen im Vorlesen</p>
<pb n="179" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=183" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="13b-14a"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>– besonders in Ansehung des Materiellen des Inhalts, würden sich ohnehin von<lb n="2"/>selbst als thunlich zeigen, und die Arbeit der Versammlung beschleunigen. Ob<lb n="3"/>andere aüßerliche Arbeiten, die bey dem Institut vorkämen, einem einzelnen Mit<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>glied des Bureau gleichsam als Sekretär aufzutragen wären, würde sich wohl bey<lb n="5"/>Bestimmung der nähern Art und Weise der Geschäftsführung finden.</p>
<p><lb n="6"/>Der letzte Punkt, der noch zu erwähnen wäre, würde der Überschlag der Kosten<lb n="7"/>seyn, den eine solche Unternehmung der Königlichen Regierung verursachen<lb n="8"/>könnte. – Daß von dem anscheinend aüßerlichen Umstande, ob der Staat oder ein<lb n="9"/>Privatmann Ei<seg type="balken">|</seg>genthümer wäre, meiner Ansicht nach der ganze sich zu verspre<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>chende Erfolg abhänge, habe ich vorhin erwähnt. – Indem ich von der Berechnung<lb n="11"/>der Kosten, nicht als Sachverständiger sprechen kann, kann ich nur etwa folgendes<lb n="12"/>in dieser Rüksicht bemerken.</p>
<pb n="180" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=184" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="14a"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>Ein Theil der Ausgaben eines solchen Instituts nemlich die <hi rendition="#g">Anschaffung der<lb n="2" rend="g-umgekehrt"/>anzuzeigenden Schrifften</hi>, würde durch die Anschaffungen der Königlichen<lb n="3"/>Bibliothek von selbst ausfallen; eine nähere höhere Bestimmung würde wohl die in<lb n="4"/>dieser Rüksicht von der Bibliothek zu machenden Abliefferungen für den Gebrauch<lb n="5"/>des Instituts zu reguliren haben.</p>
<p><lb n="6"/>Ob die Erscheinung der Heffte monatlich oder vierteljährig erfolgte würde auf<lb n="7"/>die Kosten insofern Einfluß haben, als die monatliche Liefferungen für den ganzen<lb n="8"/>Jahrgang eher eine größere Bogenzahl veranlassen würde. Ob das eine oder andre<lb n="9"/>vorzuziehen wären, hänge wohl größtentheils von näherer Convenienz ab, – nur<lb n="10"/>daß in einem und dem anderen Falle die Abliefferungen auf bestimmte Termine<lb n="11"/>und regelmässig erfolgen, erscheint sowohl für die Ordnung in den Arbeiten als in<lb n="12"/>der Erwartung des Publicums sogleich für sich als vortheilhaffter – sonst die<lb n="13"/>monatliche und vierteljährige Erscheinung mit einander verglichen, könnte man</p>
<pb n="181" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=185" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="14a-14b"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>bey jener die Vortheile sehen, daß dem Publicum öfters etwas Neues in die Hand<lb n="2"/>gegeben wird, das Lesen eines dikern vierteljährigen Hefftes mehr die Art der<lb n="3"/>Lesung eines Buches hat, und die geringere Bogenzahl des Monatsheffts schon für<lb n="4"/>sich die zu grosse Ausführlichkeit der Abhandlungen unthunlicher erscheinen läßt.<lb n="5"/>Wenn für ein Monatsheft 10 Bogen, vornemlich insofern als anständiger das<lb n="6"/>Quartformat vorgezogen würde, gerechnet werden, so betrüge die Bogen<seg type="balken">|</seg>anzahl<lb n="7"/>eines Jahrgangs 120, und die Ausgabe für einen Bogen zu 750 Exemplaren mit<lb n="8"/>Redactions-Honorars und Druk und Papierkosten auf 6 friedrichs d'or gerechnet<lb n="9"/>angeschlagen, betrüge die Auslage des Ganzen 4000 Thaler. Wenn ⅓ Rabatt für die<lb n="10"/>Post und Buchhandlungen berechnet, und das Exemplar eines Jahrgangs zu 10 Tha<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>ler angesetzt wird – so wäre der Absatz von 600 Exemplaren erforderlich, die<lb n="12"/>Kosten zu decken.</p>
<p><lb n="13"/>Insofern die Unternehmung von finanzieller Seite nicht als ein Risico, sondern als<lb n="14"/>eine Ausgabe für ein wesentliches wissenschaftliches Bedürfniß für das Ansehn des<lb n="15"/>Staates behandelt würde, so würden die Kosten eines Exemplars sogleich herabge<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>setzt werden können und dadurch der Abgang selbst befördert werden, wo hinge<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>gen die Buchhandlungen um des Risico's willen, indem sie den Absatz irgend einer<lb n="18"/>Anzahl von Exemplaren als wahrscheinlich annehmen, auf diese gleich den ganzen<lb n="19"/>Kostenbelauff zu legen gewohnt sind.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<pb n="182" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=186" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="15a"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>Die Redactions-Kosten für sich, die ich unter dem Aufwand aufgeführt habe,<lb n="2"/>würden sich bey dieser Anstalt insofern höher belauffen, als sie bey einem Privat<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>unternehmen der Eigenthümer wenn er zugleich Redacteur ist sie in dem Gewinn,<lb n="4"/>den er vom Ganzen bezieht, einrechnet, und als nach dem dargestellten Plane die<lb n="5"/>Redaction die Qualität eines verpflichteten Amtsgeschäffts, und die Ausgabe dafür<lb n="6"/>die eines FunctionsBezugs erhielte. Wie weit übrigens diese Kosten selbst sich ver<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>mindern ließen wenn Mitgliedern der Königlichen Akademie schon in dieser Qua<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>lität und in Rüksicht auf ihre von daher bezogenen Gehalte, jenes Geschäfft zur</p>
<pb n="183" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=187" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="15a-15b"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>Pflicht gemacht werden könnte, ist ein weitergehender Umstand, der über meinen<lb n="2"/>Gesichtskreis und den gegenwärtigen Gegenstand hinausliegt.</p>
<p><lb n="3"/>Ebenso könnte etwa für die Verminderung der Kosten die Anfügung eines Intel<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>ligenz-Blattes in Berüksichtigung kommen. Buchhandlungsanzeigen würden der<lb n="5"/>Artikel seyn, der einen Ertrag abwürfe. Antikritiken, die wenn sie gegen die Anstalt<lb n="6"/>selbst gerichtet wären, ohnehin nicht wohl zu einem Gegenstande des Ertrags<lb n="7"/>gemacht werden könnten, aber sowohl solchen, als noch mehr die gegen andre<lb n="8"/>Zeitungen und kritische Blätter gerichteten, wäre <seg type="balken">| </seg>wohl durchaus in jeder Rüksicht<lb n="9"/>der Zugang zu verschließen so wie auch Antikritiken und sonstige Aüsserungen, die<lb n="10"/>in andern Zeitschriften oder Schriften gegen diese Zeitschrifft gerichtet wären, bes<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>ser unbeantwortet bleiben; Erörterungen über solche Aüsserungen, die sich auf<lb n="12"/>Facta oder andere wissenschaftliche Untersuchungen bezögen, möchten kaum in<lb n="13"/>ganz einzelnen Fällen zuzulassen seyn, indem die Beurtheilung und Anzeigen lite<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>rarischer Producte, nicht wissenschaftliche Erörterungen der Hauptgegenstand des<lb n="15"/>Journals wären. – Sonst könnte ein Notizenblatt andere Zwecke erfüllen, und dazu<lb n="16"/>gebraucht werden, Königliche Verordnungen und Veranstaltungen, welche die<lb n="17"/>Wissenschaften und den öffentlichen Unterricht betreffen, bekannter zu machen,<lb n="18"/>von den öffentlichen Sitzungen der Akademie der Wissenschafften und ihren Preis<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>aufgaben und zuerkannten Preisen Rechenschaft zu geben u. dergleichen. Übrigens</p>
<pb n="184" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=188" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="15b"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>würde die Ausdehnung auf alle gelehrte Neuigkeiten, Todesfälle Anstellungen und<lb n="2"/>Personalveränderungen von Gelehrten, wo ohnehin die Gränze, wer noch unter die<lb n="3"/>Gelehrten zu rechnen sey, unbestimmt ist, und das Zusammenlesen solcher Noti<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>zen aus andern Blättern aller Art, eine eigene Redaction erfodern, und dieser<lb n="5"/>Anstalt zu fremde seyn. Aber ob innländische Anstellungen bey der Akademie, den<lb n="6"/>Universitäten, Gymnasien und wie weit herab, von dem Königlichen Ministerium<lb n="7"/>als officiell mitgetheilt, nicht eine Ausnahme von jener Ausschliessung machen<lb n="8"/>sollten, habe ich ganz höherem Ermessen anheimzustellen.</p>
<p><lb n="9"/>Wenn übrigens gleich zum Voraus vom Königlichen Ministerium auf die Hälffte<lb n="10"/>oder allen, mit der Zeit doch wohl zu erwartenden Gewinn Verzicht gethan würde,<lb n="11"/>so würde hierin ausserdem daß dem Theile eine mit dem allgemeinen Zwecke des<lb n="12"/>Instituts in Beziehung stehende Bestimmung und die Disposition bleiben könnte,<lb n="13"/>darin eine schon durch das Liberale solcher Bestimmung aufmunternde Möglich<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>keit liegen, den Redacteurs und den übrigen Mitarbeitern die Aussicht zu einer von<lb n="15"/>ihrer Thätigkeit zum Theil abhängigen Erhöhung des Bezugs und Honorars zu<lb n="16"/>geben. – Gesicherter persönlicher Vortheil einerseits und amtsgemäße Thätigkeit</p>
<pb n="185" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=189" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="15b-16a"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>andererseits wären somit überhaupt die beyden Momente, welche der eigenen Nei<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>gung von Gelehrten für dergleichen Beschäffti<seg type="balken">|</seg>gungen und ihrem Interesse für die<lb n="3"/>Natur des Zweckes die nähere Regulirung den ständigen Antrieb geben könnten.</p>
<p><lb n="4"/>Die Bestimmung eines Instituts, dessen Grundzüge ich hier zu entwerfen ver<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>sucht habe, in etwa zusammen zu fassen, daß es einen ergänzenden Zusatz zu dem<lb n="6"/>Systeme der so ausgezeichneten Veranstaltungen des Königreichs für Wissenschaf<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>ten und Bildung ausmachte, und da zur Entwicklung, öffentlichen Anerkennung</p>
<pb n="186" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=190" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="16a"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>und Benutzung dieser Veranstaltungen bey zu tragen, – und nicht nur vornemlich<lb n="2"/>dadurch daß das eben diesem gemeinschaftlichen Zweck sondern auch den übrigen<lb n="3"/>Zwecken des Staats nach der Seite insbesondere gegen die Gelehrsamkeit und den<lb n="4"/>Stand der Gelehrten hin förderlich wäre, das sonst für den Staat selbst so wichtige<lb n="5"/>Beurtheilungswesen der schriftstellerischen Producte und seiner Censur aus seiner<lb n="6"/>Zufälligkeit, Unbestimmtheit und Abhängigkeit von Privatzwecken und Privatan<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>sichten zu reissen und diesem Beurtheilen, das einmal durch ein allgemeines<lb n="8"/>Bedürfniß hervorgeruffen sich gründete, und dem gelehrten und schriftstellerischen<lb n="9"/>Treiben selbst einen festen an den Staat angeknüpften Mittelpunkt im Königreich<lb n="10"/>und in Deutschland zu verschaffen, daß eine solche Veranstaltung der Königlichen</p>
<pb n="187" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=191" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="16a"/>
<fw type="header" place="top">ENTWURF</fw>
<p><lb n="1"/>Staatsbehörde erblühen und bestehen könnte – diese Gedanken allein sind es gewe<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>sen, welche mir die Dreistigkeit gegeben, Euer Excellenz von einem solchen Ent<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>wurfe zu sprechen und die Grundzüge wie ich sie aufgefaßt habe, darzulegen zu<lb n="4"/>versuchen und bin so frey, dieselben dem hohen Interesse Eurer Excellenz für die<lb n="5"/>Beförderung der Wissenschaften und der Zwecke des Staats vornemlich aber Dero<lb n="6"/>gnädigen Nachsicht für darin enthaltene wohlmeynende Gedanken zu übergeben,<lb n="7"/>womit in devotester Ehrfurcht verharrt</p>
<p><lb n="8"/>Euer Excellenz                    unterthäniger</p>
<pb n="188" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=192" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="3a"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>Euer Excellenz</p>
<p><lb n="2"/>hatten mir gütigst erlaubt, Denselben von meinen Gedanken über die Anlegung<lb n="3"/>einer kritischen Zeitschrifft der Literatur zu sprechen, und mich dann aufgefodert,<lb n="4"/>Ihnen einen Entwurf dazu schriftlich vorzulegen. In dem anliegenden Aufsatz habe<lb n="5"/>ich die Grundzüge, wie ich sie aufgefaßt, zu entwickeln versucht, und nehme mir<lb n="6"/>nun die unterthänigste Freyheit, denselben dem würdigenden Ermessen vornemlich<lb n="7"/>aber der gnädigen Nachsicht Euer Excellenz für die darin enthaltenen Gedanken,<lb n="8"/>die von der Richtung auf die wissenschaftlichen Staatszwecke gelöset und wenig<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>stens ihren Ausgangspunkt genommen haben – zu übergeben, ehrerbietigst verhar<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>rend</p>
<p><lb n="11"/>Euer Excellenz unterthäniger</p>
<pb n="189" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=193" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="368-369"/>
<fw type="header" place="top">ERSTDRUCK</fw>
</div>
<div>
<head><lb n="1"/>II.</head>
<head><lb n="2"/>ÜBER DIE EINRICHTUNG EINER KRITISCHEN<lb n="3"/>ZEITSCHRIFT DER LITERATUR</head>
<head><lb n="4"/>[ERSTDRUCK]</head>
<head><lb n="5"/>Ueber die Einrichtung einer kritischen Zeitschrift der Literatur.<lb n="6"/>(An das Ministerium des Unterrichts eingesandt.)</head>
<p><lb n="7"/>In der Darlegung eines Entwurfs über die Zweckmäßigkeit und über die Art und<lb n="8"/>Weise, <hi rendition="#g">eine kritische Zeitschrift der Literatur in Berlin</hi> anzulegen, glaube<lb n="9"/>ich mich nicht mit der Auseinandersetzung des allgemeinen Zwecks der Institute<lb n="10"/>dieser Art aufhalten zu dürfen, sondern desselben nur erwähnen zu müssen, um in<lb n="11"/>Beziehung darauf das Eigenthümliche zu entwickeln, worin das Interesse, eine sol<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>che Anstalt hier in's Werk zu setzen, liegen könnte.</p>
<p><lb n="13"/>Der Zweck derjenigen Recensiranstalten, welche sich nicht auf ein einzelnes wis<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>senschaftliches Fach beschränken, neigt sich in der Art und Weise der Ausführung<lb n="15"/>entweder mehr dahin, die Leser von dem <hi rendition="#g">Inhalte</hi> der literarischen Produktionen,<lb n="16"/>der in wissenschaftlicher oder anderer Rücksicht eine Merkwürdigkeit hätte, – oder<lb n="17"/>mehr dahin, nur von der <hi rendition="#g">Existenz</hi> solcher Produktionen und durch ein <hi rendition="#g">Urtheil</hi><lb n="18"/>von dem <hi rendition="#g">Werthe</hi> oder <hi rendition="#g">Unwerthe</hi> derselben zu unterrichten, – wobei dann wei<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>ter die Heraushebung der <hi rendition="#g">wichtigern</hi> Erscheinungen, oder auch nur dessen, was<lb n="20"/>der subjektive Zufall den Mitarbeitern in die Hände führt, (wie bei den heidelber<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>ger Jahrbüchern) oder vornehmlich die <hi rendition="#g">Vollständigkeit</hi> zum Ziele gesetzt wird.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="22"/>Der <hi rendition="#g">Nutzen</hi>, – um sogleich auf diesen zu kommen, – der sich von solchen<lb n="23"/>Anstalten versprochen wird, gesichtete, gründliche Kenntnisse zu verbreiten, und<lb n="24"/>den Fortgang und das Gedeihen der Wissenschaften, besonders durch das ausgeübte<lb n="25"/>Gericht über das Mittelmäßige und Schlechte, zu befördern, – dieser Nutzen, so<lb n="26"/>plausibel sich dafür das Mittel zunächst darstellt, scheint sich jedoch, wenn man die<lb n="27"/>Erfahrung darüber zu Rathe zieht, eben nicht in ausgedehnter, durchgreifender<lb n="28"/>Wirkung zu ergeben, sondern die Masse des Mittelmäßigen und Schlechten eher in<lb n="29"/>dem Verhältnisse, als diese Recensir-Anstalten sich vermehrten, gewachsen zu seyn,<lb n="30"/>und an Breite wie an Autorität gewonnen, und gleicherweise das Publikum zu der<lb n="31"/>Meinung geleitet zu haben, Journal-Wissenschaft und das Lesen von Zeitungen sey<lb n="32"/>das ausreichende Mittel zu Fortschritten in Bildung und Kenntnissen, und das</p>
<pb n="190" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=194" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="369-370"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>bequeme Surrogat für Studium und Beschäftigung mit Inhalt und Sache. Geht man<lb n="2"/>der Quelle solcher Wirkung näher nach, so ist wohl nicht zu verkennen, daß in<lb n="3"/>solchen Recensiranstalten die Mittelmäßigkeit sich gegenseitig hegt und pflegt,<lb n="4"/>Namen und Ruhm ertheilt, und daß einer Seits aus der Gewohnheit des Aburthei<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>lens und andrer Seits aus der perennirenden Anschauung des Aburtheilens der<lb n="6"/>Wahn und Eigendünkel zur allgemeinen Ueberzeugung gedeiht, so etwas, wie die<lb n="7"/>Andern, wenigstens und gewiß etwas Besseres auch produciren zu können; so daß<lb n="8"/>man wohl jene gegenseitige Pflegung der Mittelmäßigkeit eben sowohl als dieses<lb n="9"/>beständige Herabsetzen gleicherweise für den Dünger halten könnte, der die<lb n="10"/>Fruchtbarkeit dieser Mittelmäßigkeit ins Unendliche erhöht.</p>
<p><lb n="11"/>Für eine kritische Zeitschrift, die sich zu erfreuen hätte, unter den Auspicien<lb n="12"/>einer Königlichen Staatsbehörde aufzutreten, erschiene es als schickliche Bestim<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>mung, sich außerhalb des Kreises jenes Umtriebs zu stellen, und seinen Wirkungen<lb n="14"/>und Zwecken vielmehr entgegen zu arbeiten. Sie möchte sonach den Charakter<lb n="15"/>einer bloßen allgemeinen Recensir-Anstalt auszuschließen und <seg type="balken">| </seg>sich darauf zu<lb n="16"/>beschränken haben, inländische und ausländische Werke, welche für die Wissen<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>schaften und für Kenntnisse eines umfassenden Interesses einen wirklichen Werth<lb n="18"/>haben, zum Gegenstand der Beurtheilung zu machen, und sie vornehmlich mit<lb n="19"/>dem Zwecke anzuzeigen, ihren <hi rendition="#g">Inhalt</hi> zur allgemeinen Kenntniß zu bringen,<lb n="20"/>dagegen das Gewöhnliche, Beschränkte, Mittelmäßige und Schlechte, das nur eine<lb n="21"/><hi rendition="#g">negative</hi> Kritik erleiden könnte, gänzlich unbeachtet zu lassen. Etwa nur solche<lb n="22"/>Werke von weniger gediegenem Werthe könnten beachtet werden, denen äußerli<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>che Umstände ein großes Aufsehen verschafft, oder denen dieß, daß sie ausgezeich<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>nete Repräsentanten einer allgemeinen Gattung sind, eine weitere Bedeutsamkeit<lb n="25"/>gegeben hätte. Bei diesem so beschränkten Umfange würde allerdings Vollständig<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>keit zum Ziele zu machen seyn. Ausgeschlossen würden ferner die Werke, die ganz<lb n="27"/>speciellen Wissenschaften und speciellen Zweigen derselben gewidmet sind, – der<lb n="28"/>Theologie, Jurisprudenz, Medicin, so wie der Technologie, der Kameralwissen<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>schaft und dergleichen; wobei es offen bleiben könnte, solche in diese Fächer ein<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>schlagende Schriften hereinzuziehen, welchen Theils der umfassende Inhalt, Theils<lb n="31"/>ein allgemeinerer philosophischer Gesichtpunkt, – wie bei Werken der Theologie,<lb n="32"/>naturphilosophischen Systemen der Medicin, philosophischen Ansichten der<lb n="33"/>Gesetzgebung, der Staatsökonomie u.s.f. – ein allgemeineres Interesse oder die Prä<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>tension eines solchen gäbe. Schriften politischen Inhalts, vornehmlich die der Zeit<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>politik, blieben dabei gänzlich entfernt.</p>
<p><lb n="36"/>In dieser, obgleich mehr negativen, jedoch hier wohl hinreichenden Bestimmung<lb n="37"/>der zu beachtenden Bücher, ergäbe sich, ja erwüchse wohl selbst schon größten<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>theils für sich die Bestimmung der <hi rendition="#g">Haltung</hi> und des <hi rendition="#g">Tones</hi>, der in dem Institute<lb n="39"/>herrschen würde und zu behaupten wäre. Einen Hauptbestandtheil seiner würdigen</p>
<pb n="191" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=195" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="370-372"/>
<fw type="header" place="top">ERSTDRUCK</fw>
<p><lb n="1"/>Haltung machte es, daß das Gediegene, Tüchtige, Interessante, die Wissenschaften<lb n="2"/>und Kenntnisse wirklich Bereichernde <hi rendition="#g">anerkannt</hi> und mit Zustimmung, die auf <seg type="balken">|</seg><lb n="3" break="no"/>gründlichem Urtheil beruhte, bekannt gemacht würde. Außer der bei der Beschäf<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>tigung mit dem Beurtheilen, besonders mittelmäßiger Produktionen, dem Beur<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>theiler so nahe liegenden Sucht, durch Tadel sich das Bewußtseyn seiner Ueberle<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>genheit, ja selbst erst das Bewußtseyn des Berufes zum Beurtheilen zu geben, wie er<lb n="7"/>aus demselben Grund auch zu dem entgegengesetzten Tone der vornehmen Scho<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>nung und Milde geführt wird, – mag sich mit dem Geschäfte der Beurtheilung<lb n="9"/>eines bedeutenden Werks leicht der Sinn und die Forderung verknüpfen, als ob der<lb n="10"/>Beurtheiler zugleich nicht nur sich als Herr über das Fach, sondern, daß er dieß <hi rendition="#g">in<lb n="11"/>einem höhern Grade</hi> als der Verfasser sey, zu beweisen hätte. Wie sich denn als<lb n="12"/>das letzte Resultat der Beurtheilungen sehr gewöhnlich dieß ergiebt, daß, wenn es<lb n="13"/>dem Referenten gefallen hätte, ein Werk über den Gegenstand zu schreiben, er<lb n="14"/>etwas Vorzüglicheres geleistet haben würde, – ein Resultat, das, wie das damit etwa<lb n="15"/>sich verbindende Bedauern der Leser, in dem Umstande seine Erledigung findet,<lb n="16"/>daß die Referenten selbst Schriftsteller, etwa von demselben, und leicht von minde<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>rem, Werthe, sind, als die, gegen deren Werke sie jene Meinung von sich erweck<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>ten, und daß sie mit ihren Produktionen dasselbe Schicksal ihrer Seits erfahren. Die<lb n="19"/><hi rendition="#g">Anerkennung</hi>, daß in der That, es sey im Inland oder Ausland, literarische Pro<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>dukte erscheinen, welche eine wirkliche Bereicherung der Kenntnisse, Erweiterung<lb n="21"/>der wissenschaftlichen Ansicht, Neuheit der Entwicklung und der Ideen, auch für<lb n="22"/>den Referenten, von welcher Stärke sonst seine Gelehrsamkeit und der Standpunkt<lb n="23"/>seines Denkens sey, enthalten, – diese Anerkennung wird durch die obige Bestim<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>mung erleichtert, daß nur gewichtige Werke der Beurtheilung unterworfen wür<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>den, so wie dann dadurch, daß das Geschäft der Beurtheilung schon selbst aner<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>kannten wissenschaftlichen Männern übertragen würde. Ohnehin ereignet sich bei<lb n="27"/>den vorhandenen Recensir-Anstalten der Fall häufig, daß die bedeutendsten Werke<lb n="28"/>nur darum Jahre lang und mehrere <seg type="balken">| </seg>gar keine Beurtheilung erfahren, weil die<lb n="29"/>bestellten Recensenten sich erst bemühen, nicht nur <hi rendition="#g">in das Werk hinein</hi>, son<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>dern auch <hi rendition="#g">darüber hinauszukommen</hi>, und bis sie nicht durch eigenes Studium<lb n="31"/>des Gegenstandes auf den Schultern des Verfassers weiter zu sehen glauben, die<lb n="32"/>Arbeit verschieben zu müssen meinen. Indem als die Absicht des Publikums bei der<lb n="33"/>kritischen Anstalt vorausgesetzt wird, mit den <hi rendition="#g">Fortschritten der Wissen<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>schaften,</hi> und <hi rendition="#g">nicht</hi> mit der <hi rendition="#g">Ueberlegenheit der Recensenten</hi> bekannt zu<lb n="35"/>werden, so würde es um so mehr Einwirkung der Regierung seyn können, jenes<lb n="36"/>Interesse des Publikums gegen ein solches etwaiges Interesse der Referenten geltend<lb n="37"/>zu machen.</p>
<p><lb n="38"/>Die erwähnten subjektiven Richtungen, von denen, ob sie gleich individuell sind,<lb n="39"/>die Haltung eines Journals großen Theils abhängt, habe ich geglaubt berühren zu</p>
<pb n="192" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=196" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="372-373"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>müssen, weil sie ohne Zweifel nicht zufällig sind, sondern durch die Natur einer<lb n="2"/>Anstalt Theils unterstützt, Theils aber selbst hervorgerufen werden, und nicht<lb n="3"/>sowohl durch Vorschriften oder zutrauensvolle Voraussetzungen, sondern allein<lb n="4"/>durch die Art und Weise der Einrichtung, zurückgehalten und entfernt werden<lb n="5"/>können.</p>
<p><lb n="6"/>An das Berührte würde sich in Ansehung der Beschaffenheit der Kritiken dieß<lb n="7"/>anschließen, daß sie überhaupt <hi rendition="#g">abhandelnd</hi> durch ihren <hi rendition="#g">Inhalt</hi>, weniger über<lb n="8"/>die Subjektivität des Buchs und seines Verfassers, als über die von ihm bearbeitete<lb n="9"/><hi rendition="#g">Sache</hi> lehrreich wären, und bei der Gründlichkeit zugleich die Rücksicht für das<lb n="10"/>Publikum durch Klarheit der Darstellung und würdige Popularität, wenigstens<lb n="11"/>durch die Vermeidung eines zu sehr sich vereinzelnden Details zum wesentlichen<lb n="12"/>Augenmerk hätten.</p>
<p><lb n="13"/>Ich kann der Mühe überhoben seyn, die Bemerkung zu machen, daß eine solche<lb n="14"/>litterarische Anstalt, vorzüglich der <hi rendition="#g">Hauptstadt des Reichs, dem Sitze der<lb n="15"/>Akademie der Wissenschaften und der Hauptuniversität</hi>, entsprechend<lb n="16"/>und anständig erscheint, eben so, daß diese dreifachen Mittelpunkte <seg type="balken">| </seg>eine Zahl von<lb n="17"/>Männern darbieten müssen, durch welche ein solches Institut ins Werk und in<lb n="18"/>einen gedeihlichen Zustand gesetzt und darin erhalten werden könnte. Daß schon<lb n="19"/>von selbst es Mehrern ein Bedürfniß ist, eine Gelegenheit zu finden, sich vor dem<lb n="20"/>Publikum über neue gelehrte Werke auszusprechen, dafür läßt sich wohl der<lb n="21"/>Umstand anführen, daß Professor <hi rendition="#g">Solger</hi> eine gehaltvolle Arbeit dieser Art, seine<lb n="22"/>letzte, an die wiener Jahrbücher gegeben hat, außerdem daß ein großer Theil der<lb n="23"/>übrigen Aufsätze dieser Jahrbücher, von preußischen Gelehrten herrühren soll, die<lb n="24"/>ohne Zweifel nur aus Mangel einer inländischen Gelegenheit eine solche fremde,<lb n="25"/>wenigstens entfernte, aufsuchen.</p>
<p><lb n="26"/>In Beziehung auf das genannte Journal gehe ich auf den wichtigsten Gesichts<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>punkt über, in den eine hiesige kritische Anstalt zu treten bestimmt seyn würde,<lb n="28"/>nämlich ihre <hi rendition="#g">Stellung zur Regierung</hi>. Auf den meisten, beinahe allen <hi rendition="#g">Uni<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>versitäten</hi> Deutschlands waren dergleichen Veranstaltungen entstanden, – entwe<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>der der Universitäten selbst, oder, wie in Göttingen, einer dortigen sonst konstitu<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>irten öffentlichen Gesellschaft. Daß solche Veranstaltungen, indem sie der freiwilli<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>gen Thätigkeit und dem Patriotismus der Professoren überwiesen waren, mit der<lb n="33"/>Zeit in Verfall geriethen, sich in einem siechen Gange fortschleppten oder ganz<lb n="34"/>aufhörten, und daß <hi rendition="#g">Privatunternehmungen</hi> an ihre Stelle traten, ist ein eben so<lb n="35"/>bekannter als natürlicher Erfolg. Aber so viel ich mich erinnere, hat keine die Qua<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>lität und den Titel einer Regierungsanstalt getragen; auch die wiener Jahrbücher<lb n="37"/>gelten, wenn ich recht unterrichtet bin, zwar dafür, mit Vorschub der Regierung<lb n="38"/>entstanden zu seyn und ihrer Aufsicht und Bethätigung zu genießen, aber dieß Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>hältniß scheint zugleich als ein privates gehalten zu werden, und sie tragen jenen</p>
<pb n="193" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=197" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="373-375"/>
<fw type="header" place="top">ERSTDRUCK</fw>
<p><lb n="1"/>Titel nicht an der Stirne. Das französische Journal des Savans erscheint dagegen als<lb n="2"/>eine bleibende und ausdrückliche Regierungsanstalt, eben so wie eine Universität,<lb n="3"/>oder <seg type="balken">| </seg>näher wie die Arbeiten einer Akademie der Wissenschaften, und deren Her<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>ausgabe; – Arbeiten, welche die Beförderung der Wissenschaften durch <hi rendition="#g">eigene</hi><lb n="5" rend="g-umgekehrt"/><hi rendition="#g">Produktionen</hi>, wie eine kritische Anstalt durch die fruchtbare <hi rendition="#g">Bekanntma<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>chung</hi><seg rend="g-umgekehrt"> </seg><hi rendition="#g">der</hi><seg rend="g-umgekehrt"> </seg><hi rendition="#g">Arbeiten</hi><seg rend="g-umgekehrt"> </seg><hi rendition="#g">Anderer</hi>, zum Zwecke haben. Schon die Betrachtung, daß<lb n="7"/>der letztere Zweck dem erstern parallel geht, ja als ein <hi rendition="#g">wesentliches</hi><seg rend="g-umgekehrt"> </seg><hi rendition="#g">Komple<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>ment</hi> desselben erscheint, macht eine weitere Ausführung davon, daß ein solches<lb n="9"/>Institut würdig wäre, <hi rendition="#g">Veranstaltung</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Königlichen</hi> <hi rendition="#g">Staatsbehörde</hi> <hi rendition="#g">zu</hi><lb n="10"/>seyn und <hi rendition="#g">so</hi><seg rend="g-umgekehrt"> </seg><hi rendition="#g">zu</hi><seg rend="g-umgekehrt"> </seg><hi rendition="#g">heißen</hi>, überflüssig. Aber dieß möchte wohl einer weitern Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>führung bedürfen, in wie fern es mir scheint, daß nur als <hi rendition="#g">Veranstaltung</hi><seg rend="g-umgekehrt"> </seg><hi rendition="#g">des</hi><lb n="12" rend="g-umgekehrt"/><hi rendition="#g">Gouvernements</hi> ein solches Institut diejenige Wirksamkeit für Beförderung und<lb n="13"/>Verbreitung der Wissenschaften, und auf das schriftstellerische Treiben haben<lb n="14"/>könne, welche in seinem Zwecke liegt, indem es nur als Regierungsanstalt diejenige<lb n="15"/><hi rendition="#g">Einrichtung</hi> bekommen und sich erhalten kann, durch welche es jene Wirksam<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>keit auszuüben im Stande ist.</p>
<p><lb n="17"/>Was diese <hi rendition="#g">Wirksamkeit</hi> zunächst betrifft, so ist, um von ihr vollständiger zu<lb n="18"/>sprechen, die Rückwirkung der Meinung des Publikums mit in Anschlag zu brin<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>gen, wodurch sie verstärkt wird, – eine Seite, welche mehrere verwandte Rücksich<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>ten darbietet, die ich, um nicht zu ausführlich zu werden, zugleich mit anführen<lb n="21"/>werde. Ich verstehe unter jener Rückwirkung zunächst, daß ein kritisches Institut<lb n="22"/>schon dadurch, daß es existirt und thätig ist, im Publikum die Vorstellung erzeugt,<lb n="23"/>daß auf dieser Universität, Stadt u.s.f. sich eine Versammlung kompetenter Richter<lb n="24"/>zusammen befinde, ein Mittelpunkt, der durch seine geistigen Mittel, wie durch<lb n="25"/>den äußern Zusammenhang eines solchen Unternehmens, als eine <hi rendition="#g">Autorität</hi><lb n="26"/>erscheint. Dieser Schein wirft sich auf den Ort, wo eine solche Zeitschrift<lb n="27"/>erscheint, selbst wenn nur der Redakteur und etwa einige Mitarbeiter sich daselbst,<lb n="28"/>deren Mehrzahl aber auswärts <seg type="balken">| </seg>aufhält. So hat wohl die allgemeine deutsche<lb n="29"/>Bibliothek das Ihrige beigetragen, vormals Berlin das Ansehn eines literarischen<lb n="30"/>Mittelpunkts und Richterstuhls zu verschaffen. Wieder schließt sich dann von<lb n="31"/>selbst Vieles gern an eine solche Autorität an und vermehrt damit ihren Gehalt und<lb n="32"/>ihre Wirksamkeit. So hat vielleicht der jena'schen Literatur-Zeitung, an der immer<lb n="33"/>bei weitem die Minderzahl der Arbeiter aus dort Ansässigen bestand, die dasige<lb n="34"/>Universität einen Theil ihres Ansehens zu verdanken gehabt, und dieses Ansehen,<lb n="35"/>die Neigung, dort als Lehrer angestellt und Mitarbeiter an der kritischen Anstalt zu<lb n="36"/>werden, vermehrt. Und zwar mag jenes Blatt dabei noch in sofern näher mitge<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>wirkt haben, als eine solche kritische Anstalt sich im Falle befindet, zu einer ausge<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>breiteten und gründlichen Kenntniß der Gelehrten, deren Fähigkeit und Brauch<pc force="weak">-</pc><lb n="39" break="no"/>barkeit zu kommen; so daß wohl diese Gelegenheit dazu beigetragen hat, daß es</p>
<pb n="194" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=198" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="375-376"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>den Nutritoren der dortigen Universität gelingen konnte, den fortwährenden<lb n="2"/>Abgang daselbst berühmt gewordener Gelehrter immer wieder mit noch wenig<lb n="3"/>öffentlich bekannten, aber tüchtigen Männern zu ersetzen, und auf diese Weise<lb n="4"/>auch ohne große Kosten den Ruf der Universität auf gleicher Höhe zu erhalten. –<lb n="5"/>Um noch die göttinger gelehrte Anzeigen zu erwähnen, so haben sie, so leicht ihre<lb n="6"/>Verfasser es sich mit der intelligenzblattartigen Redaktion machen, dazu doch<lb n="7"/>gewiß mitgewirkt, die dasige gelehrte Gesellschaft zur Würde eines Mittelpunkts<lb n="8"/>zu erheben, dem mancher Gelehrte und Staatsmann seine Arbeiten, Entdeckungen,<lb n="9"/>Merkwürdigkeiten und dergleichen vorlegte und widmete, weil er daselbst eine<lb n="10"/>Beachtung und öffentliche Würdigung zu erwarten hatte. Eine Akademie, welche<lb n="11"/>durch die speciellen Untersuchungen ihrer einzelnen Mitglieder, – wie eine Uni<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>versität, welche durch den Vortrag ihrer Lehrer und die vereinzelten Schriften der<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>selben thätig ist und ihre Existenz beweist, genießt wohl darum noch nicht dieses<lb n="14"/>Ansehens und Einflusses, wenn sie nicht ein beurtheilendes Institut damit verbin<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>det, und auch <hi rendition="#g">über <seg type="balken">| </seg>die Arbeiten Anderer</hi> fortwährend <hi rendition="#g">das Wort hat</hi>. Von<lb n="16"/>jener ersten Wirksamkeit können ohnehin immer nur Wenigere Gewinn ziehen,<lb n="17"/>im Vergleich mit denen, für welche es <hi rendition="#g">Bedürfniß</hi> ist, durch Andere mit dem <hi rendition="#g">all<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>gemeinen</hi> Zustande der wissenschaftlichen Fortschritte bekannt gemacht zu wer<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>den, und von kompetenten Richtern ein Urtheil über die bedeutenden literarischen<lb n="20"/>Erscheinungen zu erhalten. Dieß Bedürfniß einer <hi rendition="#g">Autorität</hi>, um sich bei ihr zu<lb n="21"/>beruhigen, oder erst auf sie hin selbst anzufangen, ist der wichtigste Umstand, der<lb n="22"/>die kritisch-literarische Wirksamkeit nach Außen einleitet und begünstigt und dann<lb n="23"/>sie selbst zum Ansehen erhebt.</p>
<p><lb n="24"/>So wichtig sich diese kombinirte Wirksamkeit darstellt, um nicht bloß Bücher<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>kenntniß, sondern die Sachkenntniß bei dem Publikum zu vermehren und richtige<lb n="26"/>und bestimmte Begriffe zu verbreiten, so wird sie sich auch über den Theil dessel<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>ben, der sich mehr auf das Empfangen beschränkt, hinaus und auf den <hi rendition="#g">aktiven,<lb n="28"/>schriftstellerischen Theil</hi> desselben erstrecken. Wenn bei jenem Theil das<lb n="29"/>Bedürfniß der Autorität vorherrschend ist, so zeigt sich bei diesem vielmehr das<lb n="30"/>Gegentheil; aber in der That nimmt bei ihm die <hi rendition="#g">Abhängigkeit von Autorität</hi><lb n="31"/>nur eine andere Gestalt an. Betrachtet man den wissenschaftlichen Zustand<lb n="32"/>Deutschlands nach seiner aktiven Seite, so heben sich bei der Klasse von Schriftstel<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>lern, welche zum Auffassen und populären verständigen Verbreiten und Lehren<lb n="34"/>bestimmt zu seyn sich beweist, die zwei Erscheinungen hervor, in Ansehung des<lb n="35"/>Inhalts ganz von der <hi rendition="#g">Routine abhängig</hi>, ja besonders in Ansichten und in die<lb n="36"/>wissenschaftliche Weise der Ausländer vergraben zu seyn und das Einheimische gar</p>
<pb n="195" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=199" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="376–378"/>
<fw type="header" place="top">ERSTDRUCK</fw>
<p><lb n="1"/>nicht zu beachten und aufzunehmen, ehe es von Franzosen oder Engländern her<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>vorgezogen und anerkannt worden ist, – und dabei unmittelbar, und zwar um so<lb n="3"/>mehr, je dürftiger ein Inhalt aufgefaßt ist, sich selbst dieß, daß sie bloß durch ein<lb n="4"/>Aufraffen der Gedanken Anderer einen kümmerlichen Besitz haben, gänzlich zu<lb n="5"/>verbergen und <seg type="balken">| </seg>zu verläugnen, und sogar mit Herabsetzung Anderer und zunächst<lb n="6"/>derer, von denen sie Alles gelernt haben, was sie wissen, die <hi rendition="#g">Prätension eigener<lb n="7"/>Entdeckungen</hi>, eigenthümlicher <hi rendition="#g">neuer Theorien</hi> und selbstgeschaffener<lb n="8"/>Gedanken zu haben. Daß sie die gediegenen Gedanken und Ansichten Anderer auf<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>nehmen, ist nicht das, was man wegwünschen kann; im Gegentheil sind ja die<lb n="10"/>Wissenschaften eine Produktion von mehrtausendjähriger Arbeit, und derjenige ist<lb n="11"/>ein großer Gelehrter, der seine Wissenschaft auf dem Standpunkt, auf dem sie jetzt<lb n="12"/>steht, erlernt hat und gedacht inne hat. Lehrer an Universitäten und andern Anstal<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>ten haben zunächst keine andere Pflicht zu erfüllen, als eine solche gedachte<lb n="14"/>Kenntniß dessen, was da ist, zu besitzen und sie Andern zu wiederholen. Was sie<lb n="15"/>weiter thun in Ansehung des Inhalts, ist, wenn es nicht etwa zweideutig und noch<lb n="16"/>mehr ist, wenigstens unbeträchtlich gegen die Masse dessen, was sie der Tradition<lb n="17"/>verdanken. Und die Bedingung, um die Wissenschaft weiter zu bringen, ist immer:<lb n="18"/>sich in die vorhandene Wissenschaft einstudirt zu haben. Jene Mehrzahl aber<lb n="19"/>kommt nicht nur durch ihre geringe Kenntniß zu der Prätension von Originalität,<lb n="20"/>sondern diese Prätension macht es ihr wieder unmöglich, sich die erste Bedingung,<lb n="21"/>die Kenntniß des Vorhandenen zu verschaffen. Man kann überall als eine Wirkung,<lb n="22"/>die aus dem <hi rendition="#g">Mangel eines imponirenden wissenschaftlichen und litera<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>rischen Mittelpunkts in Deutschland</hi> hervorgehe, die Selbstständigkeit, Ori<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>ginalität, Freiheit der Ansichten, die in unserer Literatur herrsche, rühmen hören.<lb n="25"/>Die Hauptkrankheit aber unsers schiriftstellerischen Publikums scheint wohl eben<lb n="26"/>durch die Definition ausgedrückt zu seyn, welche Voltaire in dieser Rücksicht von<lb n="27"/>Deutschland giebt, es sey un pays fertile en mauvais originaux. Denn man möchte<lb n="28"/>bei jenem aktiven Theile des Publikums vielmehr leicht den höchsten Mangel an<lb n="29"/>Originalität des Inhalts, ja an einer bloßen Ausdehnung und Mannigfaltigkeit des<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>selben erblicken, dagegen die desto <seg type="balken">| </seg>größere formelle Originalität der Einbildung,<lb n="31"/>die sich auf die Dürftigkeit ihres Stoffes und die Seichtigkeit und Verkehrtheit ihrer<lb n="32"/>Einfälle stützt, um zu beweisen, daß sie etwas <hi rendition="#g">Besonderes</hi>, d. i. vom Anerkann<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>ten und Vernünftigen Abweichendes zu Tage gebracht habe. Diese <hi rendition="#g">Sucht nach<lb n="34"/>etwas Besonderem</hi>, die zu einem negativen Geiste gegen das Gediegene, Gel<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>tende und Anerkannte wird, ist es, die auf dem theoretischen Felde erzogen und<lb n="36"/>genährt, dann, wenn das Praktische und Politische ein eigenthümliches Interesse<lb n="37"/>erweckt hat, sich auf dieses wirft, wo die Originalität der Seichtigkeit ganz homo<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>gene, nur jetzt einen Kreis von ganz anderer Bedeutung und Würde antastende<lb n="39"/>Erscheinungen hervorbringt, und der Anfang des leeren Aufspreizens mit hohlen</p>
<pb n="196" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=200" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="378–379"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>Gedanken die Bahn zu praktischen Originalitäten, d. i. zu thörichten, gefährlichen,<lb n="2"/>verbrecherischen Unternehmungen und Handlungen eröffnet.</p>
<p><lb n="3"/>Die gewöhnlichen Recensir-Anstalten, wie oben deren Treiben und Zwecke<lb n="4"/>berührt worden sind, arbeiten diesem Geiste des Negativen gegen das Anerkannte<lb n="5"/>und Anzuerkennende nicht nur nicht entgegen, sondern pflegen und befördern ihn,<lb n="6"/>da er auf ihrem Felde selbst den Haupton ausmacht. Wenn daher eine allgemei<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>nere Wirkung von einem kritisch-literarischen Institute gedacht werden kann, so<lb n="8"/>wird sie sich ohne Zweifel daran anschließen, daß durch dasselbe im Felde des<lb n="9"/>Wissenschaftlichen, durch das Herausheben und Anerkennen des Tüchtigen und<lb n="10"/>Verdienstvollen, und durch ein Stillschweigen über das Mittelmäßige und<lb n="11"/>Schlechte, die anerkannte gründliche Wissenschaft in ihrem Rechte behauptet, und<lb n="12"/>gegen die Prätension, Aufsehen zu machen, der Maaßstab dessen aufgestellt und<lb n="13"/>fortdauernd bethätigt würde, was von neuen Produktionen die Aufmerksamkeit<lb n="14"/>eines gelehrten Instituts auf sich ziehen könne, – eines Instituts, dessen Autorität,<lb n="15"/>so wie der Wunsch, von demselben beachtet zu werden, dadurch erhöht wird, daß<lb n="16"/>eine darin erwiesene Auszeichnung unter den Augen einer hohen Staatsbehörde<lb n="17"/>ertheilt wird, und <seg type="balken">| </seg>gleichsam als ein dieser abgestattetes Gutachten angesehen wer<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>den kann. Einem preußischen Schriftsteller wird es nicht gleichgültig seyn, wenn<lb n="19"/>ihm eine solche Beachtung und welche ihm widerfährt, und auch für andere deut<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>sche Schriftsteller wird dieß in mannigfaltigen Beziehungen nicht ohne Interesse<lb n="21"/>seyn. Diese Wirkung möchte gerade um so kräftiger seyn, je unbefangener sie<lb n="22"/>erscheint und es wirklich ist, indem die Censur von unpartheiischen Gelehrten aus<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>geübt wird, und das Wissenschaftliche zu ihrer nächsten und einzigen Rücksicht<lb n="24"/>hat. Ich gehe in dieser letzten Beziehung gleich zu einem speciellen Umstande<lb n="25"/>über, der damit in unmittelbarer Verbindung steht. Um nämlich die Unabhängig<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>keit des direkten wissenschaftlichen Zwecks fortwährend vor dem Publikum zu<lb n="27"/>vergewissern, würde es unerläßlich seyn, daß <hi rendition="#g">zu jeder Abhandlung der Name<lb n="28"/>des Verfassers</hi> beigesetzt werde. Diese Bestimmung partikularisirt wieder gegen<lb n="29"/>das Publikum die Thätigkeit des Instituts, und stellt deren Erscheinung in diejenige<lb n="30"/>Entfernung von der Regierung, in der sie von dieser steht. Die allgemeine Versi<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>cherung einer rücksichtslosen, bloß gelehrten Beurtheilung, so wie die, es sey<lb n="32"/>anfangs oder von Zeit zu Zeit, aufgeführte namentliche Liste der Mitarbeiter würde<lb n="33"/>immer in der Meinung des Publikums eine Unbestimmtheit, oder eine arrière-<lb n="34" break="no"/>pensée übrig lassen, welche der Wirksamkeit der Anstalt nach ihren verschiedenen<lb n="35"/>Seiten nur hinderlich wäre. Außerdem liegen in dieser Nennung der Namen andere<lb n="36"/>Garantien, welche dieselbe rathen. Werden die Kritiken anonym gegeben, so haben<lb n="37"/>sie den äußern Schein, Produkte, Ansichten und Urtheile des ganzen Instituts zu<lb n="38"/>seyn, welches damit in <hi rendition="#g">positivem Sinne</hi> responsabel erschiene, während zwar<lb n="39"/>allerdings eine solidare Responsabilität, aber ohne Zweifel nur im negativen Sinne</p>
<pb n="197" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=201" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="379–381"/>
<fw type="header" place="top">ERSTDRUCK</fw>
<p><lb n="1"/>auf ihm liegen muß, daß es nämlich nicht für die einzelnen Ansichten und Mei<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>nungen der Mitarbeiter, wohl aber dafür einsteht, daß nichts auf irgend eine Weise<lb n="3"/>Unschickliches, Unwürdiges und nichts Werthloses mit unterläuft. Wenn <seg type="balken">| </seg>der<lb n="4"/>leere Schein eines gemeinsamen Gerichtshofes, den gewöhnliche Recensiranstalten<lb n="5"/>aus der Anonymität der Verfasser der Kritiken ziehen, ihnen bei dem Publikum auf<lb n="6"/>der einen Seite etwas Imposantes leihen kann, und wenn er ihnen selbst, um sich<lb n="7"/>Mitarbeiter zu verschaffen, die sie wegen der sonstigen Unbedeutenheit ihres<lb n="8"/>Namens nicht eingestehen möchten, und die sich selbst öffentlich zu erscheinen<lb n="9"/>nicht getrauten, nothwendig ist; so ist er ihnen um so nachtheiliger in Absicht auf<lb n="10"/>die Rückwirkung, die er auf die Recensenten ausübt, denen er leicht einen eigenen<lb n="11"/>Ton des Aburtheilens und etwas von der Meinung einflößt, nicht persönlich für<lb n="12"/>ihre Arbeit einzustehen, im Gegentheil, für ihre Subjektivität besondere Rechte<lb n="13"/>und Freiheit erhalten zu haben. – Es würde aber zu weitläufig und verdrießlich<lb n="14"/>seyn, den leicht unendlichen subjektiven Verwicklungen nachzugehen, die sämmt<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>lich durch das Gesetz, daß der Name des Verfassers einer Anzeige genannt werde,<lb n="16"/>niedergeschlagen werden.</p>
<p><lb n="17"/>Wenn ich die entwickelte Wirksamkeit Theils auf die allgemeine Bildung, Theils<lb n="18"/>auf das schriftstellerische Wesen und Unwesen, einer Veranstaltung durch eine<lb n="19"/>Königliche Staatsbehörde nicht unwürdig halten darf, so habe ich zugleich die<lb n="20"/>Ueberzeugung, daß eine solche Anstalt in Wirklichkeit gesetzt und ihrem Zwecke<lb n="21"/>treu erhalten werden könne, nur in sofern sie <hi rendition="#g">als eine öffentliche Anstalt der<lb n="22" rend="g-umgekehrt"/>Regierung existirt.</hi> – Was aus Privatunternehmungen dieser Art geworden ist,<lb n="23"/>hat man gesehen und sieht es noch täglich. Privatunternehmungen sind ein <hi rendition="#g">Eigen<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="24" break="no"/><hi rendition="#g">thum</hi> eines oder einer Gesellschaft von Gelehrten, oder einer Buchhandlung. Der<lb n="25"/>Eigenthümer legt ein Kapital in eine solche Unternehmung, um pekuniären Vor<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>theil daraus zu ziehen. Welche löbliche Vorsätze und glänzende und ehrliche Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>sprechungen der Eigenthümer und die Mitarbeiter, die sich dazu finden, anfangs<lb n="28"/>auch haben und geben mögen, so reißt die Beschaffenheit der Sache solche Institute<lb n="29"/>bald von dem vorgesteckten und verheißenen Wege ab. Außer dem durch die <seg type="balken">|</seg><lb n="30" break="no"/>Rücksicht des Gewinnes gewöhnlichen Zwecke einer allgemeinen Vollständigkeit,<lb n="31"/>der mehr oder weniger eine Fabrikarbeit und die negative Behandlungsweise her<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>beiführt, findet sich der Eigenthümer einer Seits dahin gebracht, dem vermeinten<lb n="33"/>Geschmacke des Publikums zu huldigen und hienach die Mitarbeiter aufzusuchen,<lb n="34"/>– anderer Seits sieht er sich genöthigt, sich mit hunderterlei Rücksichten auf seine<lb n="35"/>Mitarbeiter, um ihre gute Laune und Mitwirkung zu erhalten, herumzudrücken,<lb n="36"/>den Gang des Ganzen von ihrer Gefälligkeit, – denn gegen den Privateigenthümer,</p>
<pb n="198" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=202" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="381–382"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>der den Gewinn des Ganzen zieht, hat ihre Arbeit zugleich wesentlich diese Quali<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>tät, – von ihren Zufälligkeiten und Bequemlichkeiten abhängig werden, und um<lb n="3"/>den ununterbrochenen Fluß der Hefte zu erhalten, sie von den mittelmäßigen<lb n="4"/>Arbeitern, welche die rüstigsten sind, anfüllen zu lassen. – Es fehlt dem Privatei<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>genthümer, – gleichgültig ob es einer oder eine Gesellschaft ist, – an dem rück<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>sichts- und interesselosen Ansehen, um eine Gesellschaft bedeutender Gelehrter<lb n="7"/>Theils zusammen zu bringen, Theils zu einer regelmäßigen Ablieferung von Arbei<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>ten zu bewegen, Theils sie überhaupt zusammen zu halten. – Wenn das Gouverne<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>ment auch, wie bei den heidelberger Jahrbüchern der Fall ist, sowohl mit Geldun<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>terstützungen an die Buchhandlung, welche Eigenthümerin ist, als mit Aufmunte<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>rungen und Ermahnungen an die bei der dortigen Universität angestellten Gelehr<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>ten herzutritt, so hebt dieß so wenig die Grundbestimmung, die in dem Eigen<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>thumsrechte der Buchhandlung liegt, auf, daß dadurch das Verhältniß und das<lb n="14"/>Interesse desto unbestimmter und schwankender wird, und die Anstalt vollends alle<lb n="15"/>Festigkeit und Richtung verliert.</p>
<p><lb n="16"/>Das Mittel daher, um eine Einrichtung zu bewirken und zu erhalten, wodurch<lb n="17"/>die innern Zufälligkeiten beseitigt werden, durch die ein solches Unternehmen<lb n="18"/>über kurz oder lang zur mittelmäßigen Gewöhnlichkeit herabsinkt und sich ruinirt,<lb n="19"/>kann ich einzig darin finden, daß es <hi rendition="#g">Eigenthum und Veranstaltung der<lb n="20" rend="g-umgekehrt"/>Regierung</hi> ist. Wenn die Arbeit daran sowohl der Aus<seg type="balken">|</seg>wahl der anzuzeigenden<lb n="21"/>Werke und der Redaktion als der Aufsätze selbst <hi rendition="#g">eine Art amtlicher<lb n="22" rend="g-umgekehrt"/>Geschäftssache</hi> ist, so wird der Zusammenhalt bewirkt, der dem Institute festen<lb n="23"/>Zweck, Ton und Dauer sichert. Sollte die bloße <hi rendition="#g">Privatehre</hi> des Gelehrten an eine<lb n="24"/>solche Anstalt geknüpft werden, (wie man den Fall bei den obenerwähnten Univer<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>sitäts-Instituten dieser Art ansehen kann), – die öffentliche Ehre hat er in dem son<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>stigen Amte oder seinen schriftstellerischen Werken, – so kann er solche Verbin<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>gung lässig halten oder zurücknehmen, unbeschadet seiner besondern Ehre, die er<lb n="28"/>bloß an sein Amt, oder an was sonst weiter sein Belieben ist, knüpfen kann. Die<lb n="29"/>Amtspflicht und Amtsehre erscheint dagegen als dasjenige, was das Belieben über<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>haupt abschneidet und den Zufälligkeiten, besondern Ansichten, unbedeutenden<lb n="31"/>Empfindlichkeiten u.s.f. der Mitarbeiter, diesen unscheinbaren und sich nicht<lb n="32"/>gestehenden, aber desto gewisser wirkenden Keimen des Untergangs, allein das<lb n="33"/>Gleichgewicht halten kann.</p>
<p><lb n="34"/>Das oben angeführte Journal des Savans scheint in dem vorhin angegebenen<lb n="35"/>Sinne gefaßt zu seyn, – nämlich der gelehrten <hi rendition="#g">eigenen</hi> Arbeit der französischen<lb n="36"/>Staatsanstalten für die Wissenschaften, diese zweite Seite, die Bekanntmachung und<lb n="37"/>Censur der Arbeiten Anderer hinzufügen zu sollen. Die Einrichtung, welche dieses<lb n="38"/>Journal zu einer Staatsanstalt macht, erscheint ferner als dasjenige, was den Werth<lb n="39"/>und die Würdigkeit desselben und zwar in so langer Dauer gesichert hat. Das Spe-</p>
<pb n="199" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=203" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="382–384"/>
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<p><lb n="1"/>cielle der innern Einrichtung ist mir nicht näher bewußt, aber die wesentlichen<lb n="2"/>Züge davon liegen in ihm selbst vor Augen.</p>
<p><lb n="3"/>In dem Hefte, womit ein neues Jahr oder Halbjahr beginnt, steht das Bureau de<lb n="4"/>Rédaction und die Auteurs verzeichnet; aber an der Spitze über beiden steht <hi rendition="#g">der<lb n="5" rend="g-umgekehrt"/>Titel von</hi> Monseigneur le Garde des Sceaux. – Wenn der Chef der obersten<lb n="6"/>Unterrichtsbehörde die Spitze der bisher dargestellten Anstalt mit seinem Titel<lb n="7"/>beehren wollte, so würde dadurch nicht nur der ganze Charakter derselben gegen<lb n="8"/>das Publikum bezeichnet, und <seg type="balken">| </seg>durch solche Verknüpfung widerführe den Wis<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>senschaften als solchen ihre Ehre, sondern dieser imposante Name bezeichnete<lb n="10"/>schon den Mitarbeitern aufs unmittelbarste und öffentlich ihre Pflichten.</p>
<p><lb n="11"/>Ferner würde wohl schon das Aeußere der Arbeit es unthunlich machen, daß<lb n="12"/><hi rendition="#g">Ein Redakteur</hi> ihr Genüge leistete; eine Anzahl von etwa fünf oder sechs würde<lb n="13"/>sich aber auch als nützlich, ja selbst als nothwendige Bedingung dazu zeigen, daß<lb n="14"/>das Geschäft der Beurtheilung und Entscheidung über die Zweckmäßigkeit sowohl<lb n="15"/>der Arbeiten selbst, als darüber, welche Werke anzuzeigen wären, nicht als Sache<lb n="16"/>Eines Individuums sondern <hi rendition="#g">eines Kollegiums</hi> erschiene, das zugleich die Würde<lb n="17"/>einer Behörde hätte. Ohne eine solche Form sänke das Verhältniß der Mitarbeiter<lb n="18"/>wieder Theils zum bloß persönlichen Verhältniß mit Einem Individuum, Theils zur<lb n="19"/>Zufälligkeit und Konvenienz derselben zurück. So sehr die Konvenienz bei der<lb n="20"/>Wahl der Bücher, welche die Mitarbeiter zu beurtheilen übernähmen, von selbst<lb n="21"/>sich zur Berücksichtigung aufdränge, so würde es, wenn sie allein es bestimmte,<lb n="22"/>Sache des Zufalls bleiben, ob nicht wichtige Werke ganz unbeachtet blieben. Wenn<lb n="23"/>außerdem zwar schon in der Qualität der Mitarbeiter die Garantie für den Gehalt<lb n="24"/>und Ton ihrer Arbeiten liegen würde, so kann es doch nicht an Fällen fehlen, wo<lb n="25"/>Rücksichten der Schicklichkeit, der Zweck der Anstalt, – der zum Beispiel die Aus<pc force="weak">-</pc><lb n="26" break="no"/>führlichkeit gelehrten Details und zu specielle Erörterungen durch ein beabsichtig<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>tes allgemeines Interesse beschränkte, – hie und da den Wunsch zu Abkürzungen,<lb n="28"/>zu Modifikationen eines Ausdrucks, einer Wendung u.s.f. herbeiführen. Solche<lb n="29"/>Wünsche könnten dann unverfänglicher an den Verfasser der Arbeit gebracht wer<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>den, wenn sie durch kollegialische Berathung hindurchgegangen, den Charakter<lb n="31"/>von subjektiver Ansicht nicht mit sich führten. Für den Zusammenhalt und die<lb n="32"/>feste Begründung des Ganzen, so wie für die so eben berührten Rücksichten<lb n="33"/>möchte es fast als unerläßlich erscheinen, nicht nur, daß die Mitglieder des Redak<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>tions-Bureau von der <seg type="balken">| </seg><hi rendition="#g">obersten Staatsbehörde ernannt</hi> würden, sondern daß<lb n="35"/>sich unter diesen auch <hi rendition="#g">Mitglieder der obersten Behörde</hi> für den öffentlichen<lb n="36"/>Unterricht befänden, es sey in unbestimmter oder festgesetzter Anzahl. Diese aus<pc force="weak">-</pc><lb n="37" break="no"/>drückliche Vereinigung von gelehrten Regierungsmitgliedern mit bloßen den Wis<pc force="weak">-</pc><lb n="38" break="no"/>senschaften und dem Lehramt gewidmeten Gelehrten dringt sich insofern als<lb n="39"/>zweckmäßig auf, als dadurch Verhältnisse und Umstände ersetzt werden, durch</p>
<pb n="200" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=204" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="384–385"/>
<fw type="header" place="top">KRIT. ZEITSCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>welche die Mitglieder des französischen Instituts schon in nähere Beziehung auf die<lb n="2"/>Regierung gestellt sind, und in der wissenschaftlichen Arbeit zugleich eine Rück<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>sicht auf die Bethätigung der Staatszwecke befestigt ist; so wie eine solche Anord<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>nung die Regierung in werkthätigem Interesse nicht nur für die wissenschaftlichen<lb n="5"/>Anstalten, sondern für die Wissenschaften und die Literatur selbst zeigte.</p>
<p><lb n="6"/>In Ansehung der <hi rendition="#g">Wahl anderer Mitarbeiter</hi> würde das Bureau seine Ansich<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>ten gleichfalls der mehrgedachten Staatsbehörde vorzulegen haben. Hiebei zeigte<lb n="8"/>sich die Frage nicht als unwichtig, ob eine bestimmte Anzahl festgesetzt oder ob<lb n="9"/>allerwärts hin Aufforderungen und Einladungen zu erlassen wären. Der bisherigen<lb n="10"/>Vorstellung der Einrichtung könnte es als entsprechend erscheinen, eine<lb n="11"/><hi rendition="#g">bestimmte Anzahl</hi> und zwar <hi rendition="#g">hiesiger</hi> Gelehrten festzusetzen, Theils weil das<lb n="12"/>Ganze dadurch <hi rendition="#g">wirklich</hi> eine Anstalt des Mittelpunkts der Monarchie wäre, und<lb n="13"/>nur so ihre eigenthümliche Wirksamkeit und Ansehen nach Außen sich begrün<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>dete, Theils weil die Mitarbeiter, nur in sofern ihrer eine bestimmte Anzahl ist, für<lb n="15"/>den ununterbrochenen Fortgang des Ganzen verantwortlich gemacht werden könn<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>ten, da es ausgeschlossen wäre, sich auf das zufällige Einlaufen von Artikeln Ande<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>rer zu verlassen. Es wäre dabei nicht ausgeschlossen, sondern es ließe sich aus<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>drücklich damit verbinden, daß auch mehrere nicht hiesige Gelehrte, um ihrer für<lb n="19"/>die Anstalt wünschenswerthen Thätigkeit willen, wie zu ihrer Auszeichnung, zur<lb n="20"/>Mittheilnahme aufgefordert und gezogen würden, so daß diese Beiträge als eine <seg type="balken">|</seg><lb n="21" break="no"/>zufällige Zugabe betrachtet, und die Lieferung des erforderlichen Quantums von<lb n="22"/>Materialien auf die Thätigkeit der ordentlichen Mitarbeiter und der Mitglieder des<lb n="23"/>Redaktions-Bureau gestellt bliebe.</p>
<p><lb n="24"/>Speciellere Bestimmungen, unter andern, daß die Mitglieder des Bureau <hi rendition="#g">regel<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="25" break="no"/><hi rendition="#g">mäßige Sitzungen</hi> hielten, würden sich von selbst als Folgen der wesentlichen<lb n="26"/>Einrichtung ergeben. Ich berühre nur diese, daß die <hi rendition="#g">Vorlesung</hi> eines jeden aufzu<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>nehmenden Aufsatzes in der Versammlung des Bureau, – so sehr dieß dessen<lb n="28"/>Geschäft zunächst weitläufiger zu machen scheinen kann, – leicht als eine wesentli<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>che Anordnung sich empfehlen dürfte. Nicht nur machte das Bureau, als aus allge<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>mein gebildeten und zugleich aus Mitgliedern von verschiedenen Fächern zusam<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>mengesetzt, für sich schon ein Publikum, und empfände in ihm die Wirkung, die<lb n="32"/>ein Aufsatz auf das öffentliche Publikum machen könnte, sondern auch die Rück<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>sicht des Verfassers auf eine solche Probe vor einer Gesammtheit, von deren<lb n="34"/>Zustimmung die Aufnahme eines Aufsatzes abhinge, würde von selbst dazu beitra<pc force="weak">-</pc><lb n="35" break="no"/>gen, daß mit Vermeidung eines Details von zu specieller Ausführung diejenige All<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>gemeinheit und Interesse der Ansichten und Gegenstände, diejenige Klarheit der<lb n="37"/>Darstellung herrschend blieben, welche für eine höhere und würdige Popularität<lb n="38"/>die wünschenswerthesten Eigenschaften seyn würden, – ein Zweck, auf welchen<lb n="39"/>das <hi rendition="#g">Referiren</hi>, das doch immer Statt haben müßte, nicht so einwirken könnte.</p>
<pb n="201" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=205" type="body"/>
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<p><lb n="1"/>Das Referiren für sich nähme gleichfalls Zeit weg; es setzte das Lesen des Aufsatzes<lb n="2"/>beim Referenten voraus, der sich vielleicht veranlaßt finden könnte, ein schriftli<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>ches Urtheil zu machen, – Geschäfte, wodurch auch an Zeit gegen die zum Vorle<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>sen erforderliche eben nicht viel gewonnen werden möchte; – außerdem daß ein<lb n="5"/>Referat über die Arbeit eines Kollegen leicht Delikatessen mit sich führte, die<lb n="6"/>durch das bloße Verlesen sich beseitigten. Bei diesem würden sich ohnehin Abkür<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>zungen als thunlich zeigen, welche die Arbeit der Versamm<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg>lung beschleunigten. –<lb n="8"/>Ob andere äußerliche Arbeiten, die bei dem Institute vorkämen, einem einzelnen<lb n="9"/>Mitgliede des Bureau gleichsam als Sekretär aufzutragen wären, würde sich wohl<lb n="10"/>bei der Bestimmung der nähern Art und Weise der Geschäftsführung finden.</p>
<p><lb n="11"/>Der letzte Punkt, der noch zu erwähnen stände, würde der <hi rendition="#g">Ueberschlag der<lb n="12" rend="g-umgekehrt"/>Kosten</hi> seyn, den eine solche Unternehmung der Königlichen Regierung verursa<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>chen könnte. Daß von dem anscheinend äußerlichen Umstande, ob der Staat oder<lb n="14"/>ein Privatmann Eigenthümer wäre, meiner Ansicht nach, der ganze sich zu verspre<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>chende Erfolg abhänge, habe ich vorhin erwähnt. Indem ich von der Berechnung<lb n="16"/>der Kosten nicht als Sachverständiger sprechen kann, kann ich nur etwa Folgendes<lb n="17"/>in dieser Rücksicht bemerken.</p>
<p><lb n="18"/>Ein Theil der Ausgaben dieses Instituts, – die <hi rendition="#g">Anschaffung der anzuzeigen<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="19" break="no"/><hi rendition="#g">den Werke</hi>, – würde durch die Anschaffungen der Königlichen Bibliothek aus<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>fallen, wenn eine höhere Bestimmung die in dieser Rücksicht von der Bibliothek<lb n="21"/>zu machenden Ablieferungen für den Gebrauch des Instituts regulirte.</p>
<p><lb n="22"/>Ob die Erscheinung der Hefte <hi rendition="#g">monatlich</hi> oder <hi rendition="#g">vierteljährig</hi> erfolgte, würde<lb n="23"/>auf die Kosten insofern Einfluß haben, als etwa die monatliche Lieferung für den<lb n="24"/>ganzen Jahrgang wohl eine größere Bogenzahl veranlassen würde. Ob das eine oder<lb n="25"/>das andere sonst vorzuziehen wäre, hängt größten Theils von näherer Konvenienz<lb n="26"/>ab. Nur daß in dem einen und dem anderen Falle die Ablieferungen <hi rendition="#g">auf<lb n="27" rend="g-umgekehrt"/>bestimmte Termine</hi> und <hi rendition="#g">regelmäßig</hi> erfolgten, erscheint sowohl für die Ord<pc force="weak">-</pc><lb n="28" break="no"/>nung in den Arbeiten als in der Erwartung des Publikums sogleich für sich als vor<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>theilhafter. Sonst die monatliche und vierteljährige Erscheinung mit einander ver<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>glichen, könnte man bei der erstern den Vortheil sehen, daß dem Publikum öfter<lb n="31"/>etwas Neues in die Hand gegeben wird, das Lesen eines dicken vier<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg>teljährigen<lb n="32"/>Hefts mehr die Art der Lesung eines Buches hat, und die geringere Bogenzahl<lb n="33"/>schon für sich die zu große Ausführlichkeit der Abhandlungen unthunlicher<lb n="34"/>erscheinen läßt.</p>
<p><lb n="35"/>Wenn für ein Monatsheft <hi rendition="#g">zehn</hi> Bogen, vornehmlich insofern das Quartformat<lb n="36"/>vorgezogen würde, – beim Oktavformat könnte man auch bei acht oder neun<lb n="37"/>Bogen stehen bleiben, – gerechnet werden, so betrüge die Bogenzahl eines <hi rendition="#g">Jahr<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="38" break="no"/><hi rendition="#g">gangs einhundert</hi> und <hi rendition="#g">zwanzig</hi>, und die Ausgabe für <hi rendition="#g">einen</hi> Bogen, zu 750<lb n="39"/>Exemplaren, mit Redaktions-Honorar und Druck- und Papierkosten auf <hi rendition="#g">sechs</hi></p>
<pb n="202" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=206" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="387–388"/>
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<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">Friedrichsd'or</hi> angeschlagen, betrüge die Auslage des Ganzen <hi rendition="#g">viertausend<lb n="2" rend="g-umgekehrt"/>Thaler</hi>. Wenn ein Drittel Rabatt für die Post und Buchhandlungen berechnet und<lb n="3"/>das Exemplar eines Jahrgangs auf <hi rendition="#g">zehn Thaler</hi> angesetzt wird, so wäre der Absatz<lb n="4"/>von <hi rendition="#g">sechshundert</hi> Exemplaren erforderlich, um <hi rendition="#g">die Kosten zu decken</hi>. In<lb n="5"/>sofern von finanzieller Seite die Unternehmung nicht als ein Risiko, sondern als<lb n="6"/>eine Ausgabe für ein wesentliches wissenschaftliches Bedürfniß und für das Anse<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>hen des Staates behandelt würde, so ließen sich die Kosten eines Exemplars sogleich<lb n="8"/>herabsetzen, was den Abgang selbst befördern würde, wohingegen Buchhandlungen<lb n="9"/>um des Risiko's willen auf eine Anzahl von Exemplaren, deren Absatz sie als<lb n="10"/>wahrscheinlich annehmen, sogleich den ganzen Kostenbelauf zu schlagen gewohnt<lb n="11"/>sind. Die Redaktions-Kosten, die ich unter dem Aufwand aufgeführt habe, würden<lb n="12"/>sich bei dieser Anstalt höher belaufen, weil bei einem Privatunternehmen der<lb n="13"/>Eigenthümer, wenn er zugleich Redakteur ist, sie in den Gewinn, den er vom Gan<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>zen bezieht, einrechnet, und weil nach dem bisher entwickelten Plane die Redak<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>tion die Qualität eines verpflichtenden Amtsgeschäfts und die Ausgabe dafür die<lb n="16"/>eines Funktionsgehalts erhielte. Ob übrigens diese Ausgabe dadurch einer Vermin<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>derung fähig wäre, daß Mitgliedern der Königlichen Akademie der Wissenschaften<lb n="18"/>schon in dieser Qualität und in Rücksicht auf von daher bezogene Ge<seg type="balken">|</seg>halte, jenes<lb n="19"/>Geschäft zur Pflicht gemacht werden könnte, ist ein weiter gehender Umstand, der<lb n="20"/>über meinen Gesichtskreis und den gegenwärtigen Gegenstand hinaus liegt.</p>
<p><lb n="21"/>Die Anfügung eines Intelligenz-Blattes könnte für die Verminderung der Kosten<lb n="22"/>gleichfalls in Berücksichtigung kommen. Buchhändleranzeigen würden der Artikel<lb n="23"/>seyn, der einen Ertrag abwürfe. Antikritiken, die, wenn sie gegen die Anstalt selbst<lb n="24"/>gerichtet wären, ohnehin nicht gut zu einem Gegenstande des Ertrags gemacht<lb n="25"/>werden könnten, sowohl solchen, als noch mehr den gegen andere Zeitungen und<lb n="26"/>kritische Blätter gerichteten, wäre es wohl durchaus das Rathsamste und Anstän<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>digste, in jeder Rücksicht den Zugang zu verschließen; so wie auch Antikritiken<lb n="28"/>und sonstige Aeußerungen, die in andern Zeitschriften oder sonst gegen diese<lb n="29"/>Anstalt gerichtet wären, besser unbeantwortet bleiben würden. Erörterungen über<lb n="30"/>Fakta oder andere wissenschaftliche Untersuchungen möchten nur in ganz einzel<pc force="weak">-</pc><lb n="31" break="no"/>nen, höchst seltenen Fällen zuzulassen seyn, indem die Beurtheilung und Anzeige<lb n="32"/>literarischer Produkte, nicht wissenschaftliche Erörterungen der Hauptgegenstand<lb n="33"/>des Journals wären. – Sonst könnte ein Notizenblatt andere Zwecke erfüllen und<lb n="34"/>dazu gebraucht werden, <hi rendition="#g">Königliche Verordnungen</hi> und <hi rendition="#g">Veranstaltungen</hi>,<lb n="35"/>welche die Wissenschaften und den öffentlichen Unterricht betreffen, <hi rendition="#g">bekannter</hi><lb n="36"/>zu machen, von den öffentlichen Sitzungen der Akademie der Wissenschaften,<lb n="37"/>ihren Preisaufgaben und ertheilten Preisen Rechenschaft zu geben. Die Ausdeh-</p>
<pb n="203" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=207" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="388–390"/>
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<p><lb n="1"/>nung jedoch auf alle gelehrte Neuigkeiten, Anstellungen und Todesfälle von<lb n="2"/>Gelehrten, wo ohnehin die Grenze, wer noch unter die Gelehrten zu rechnen sey,<lb n="3"/>unbestimmt ist, und das Zusammenlesen solcher Notizen aus andern Blättern aller<lb n="4"/>Art, würde Theils eine eigene Redaktion erfordern, Theils für sich dieser Anstalt<lb n="5"/>fremd seyn. Ob aber inländische Anstellungen bei der Akademie, den Universitä<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>ten, Gymnasien und dergleichen, von der Königlichen Staatsbehörde als officiell<lb n="7"/>mitgetheilt, nicht eine <seg type="balken">| </seg>Ausnahme von jener Ausschließung machen sollten, habe<lb n="8"/>ich ganz höherem Ermessen anheim zu stellen.</p>
<p><lb n="9"/>Wenn übrigens gleich zum Voraus von dem Königlichen Ministerium auf die<lb n="10"/>Hälfte oder sonst einen bestimmten Theil des mit der Zeit doch wohl zu erwarten<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>den Gewinns Verzicht gethan würde, so würde hierin, – außerdem daß auch dem<lb n="12"/>übrigen Theile eine mit dem allgemeinen Zwecke des Instituts in Beziehung ste<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>hende Disposition erhalten werden könnte, – schon durch das Liberale solcher<lb n="14"/>Bestimmung eine aufmunternde Möglichkeit liegen, den Redakteurs und den übri<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>gen Mitarbeitern die Aussicht zu einer von ihrer Thätigkeit zum Theil abhängigen<lb n="16"/>Erhöhung des Bezugs und Honorars zu geben. Gesicherter persönlicher Vortheil<lb n="17"/>einer Seits und amtsgemäße Thätigkeit anderer Seits wären somit überhaupt die<lb n="18"/>beiden Momente, welche der eigenen Neigung von Gelehrten für dergleichen<lb n="19"/>Beschäftigungen und ihrem Interesse für die Natur des Zwecks die erforderliche<lb n="20"/>nähere Regulirung und den ständigen Antrieb geben sollten.</p>
<p><lb n="21"/>Das bisher Dargelegte möchten etwa die Hauptmomente seyn, die bei der äußern<lb n="22"/>Einrichtung des Instituts, dessen Grundzüge ich zu entwickeln versucht habe, in<lb n="23"/>Rücksicht kommen könnten, und bei der Ausführung übrigens wohl noch manche<lb n="24"/>Modifikationen zu erleiden hätten, um die Bestimmung zu erfüllen, deren in dem<lb n="25"/>Obigen zerstreute Züge ich zum Schlusse in dem Zwecke zusammenfasse: als<lb n="26"/>Eigenthum und Veranstaltung des Königlichen Gouvernements ein Institut zu<lb n="27"/>begründen, das einen ergänzenden Zusatz zu dem Systeme der so ausgezeichneten<lb n="28"/>Veranstaltungen des Königreichs für Wissenschaften und Bildung ausmachte, und<lb n="29"/>zur Entwickelung, öffentlichen Anerkennung und Benutzung dieser Veranstaltun<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>gen beitrüge, und nicht nur den mit denselben gemeinschaftlichen, sondern auch<lb n="31"/>den weiteren Zwecken des Staates nach der Seite der Gelehrsamkeit und des Stan<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>des der Gelehrten hin, in sofern förderlich wäre, daß da<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg>durch das öffentliche<lb n="33"/>Beurtheilungswesen der schriftstellerischen Produkte aus seiner Zufälligkeit, Unbe<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>stimmtheit und Abhängigkeit von Privatzwecken und Privatansichten gerissen, und<lb n="35"/>diesem Beurtheilen, das einmal durch ein allgemeines Bedürfniß hervorgerufen ist,<lb n="36"/>und dem gelehrten und schriftstellerischen Treiben selbst ein fester, an den Staat<lb n="37"/>geknüpfter Mittelpunkt im Königreiche und in Deutschland verschafft würde.</p>
<pb n="204" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=208" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="170"/>
<fw type="header" place="top">KÜGELGENS BILDER</fw>
</div>
<div>
<head><lb n="1"/>III.</head>
<head><lb n="2"/>ÜBER VON KÜGELGENS BILDER</head>
<head><lb n="3"/>[Über von Kügelgens Bilder]</head>
<p><lb n="4"/>Auf der dißjährigen Kunstausstellung in Dresden (1820) befanden sich die 4 letzten<lb n="5"/>Arbeiten von Kügelchen, Brustbilder in Porträt-Grösse und Format von Christus,<lb n="6"/>Johannes dem Taüffer und dem Evangelisten und vom verlornen Sohn.</p>
<p><lb n="7"/>Es ist α) die PortraitGrösse und Format, wohl für einen Christus-Kopf pas<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>send, aber was ein Porträt von den andern sagen soll, ist nicht abzusehen; –<lb n="9"/>vollends vom verlornen Sohn, und Johannes dem Evangelisten von welchen<lb n="10"/>jener wenigstens kein Heiliger ist.</p>
<p><lb n="11"/>β) Die Art ihres Ausdruks und Charakters ist ferner selbst insofern porträtmäs<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>sig, als sie nicht sowohl Charaktere, Physiognomieen eines andern Volks, einer<lb n="13"/>andern Zeit, – einer andern Welt, in sich ruhende eigenthümliche Gestalten<lb n="14"/>ausdrücken, sondern den Grundton moderner Gesichtsbildung zeigen; – [der]<lb n="15"/>Blik, besonders [der] Mund und dessen ganze Umgebung enthält eine Ausar<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>beitung (es ist nicht die technische gemeynt) eine Ausarbeitung der Muskeln,<lb n="17"/>die moderne Reflexion, geistige Thätigkeit, Empfindung, – viel Gedacht-<lb n="18" break="no"/>Gesprochenhaben, u. s. w. [spiegelt], die in diese untere Parthie des Gesichts –<lb n="19"/>welche bey den Alten ohnehin meist der Bart bedekte – den Ton eines vielsei<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>tig bewegten und durchgearbeiteten, nach vielen Richtungen und Verhältnissen<lb n="21"/>hingegangenen – an sich haltenden, überlegten und geaüsserten Benehmens<lb n="22"/>bringt. Wo bey den Alten kein Bart ist – bey jungen und weiblichen Figuren, –<lb n="23"/>ist die Form der Masoteren einfach, rund, und so die ganze Umgebung des</p>
<pb n="205" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=209" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="170–170a"/>
<fw type="header" place="top">KÜGELGENS BILDER</fw>
<p><lb n="1"/>Mundes, nicht nur in momentaner Ruhe, sondern so, daß man sieht, diese<lb n="2"/>Parthie hat das ganze Daseyn hindurch geruht. Die modernen Portraits – eines<lb n="3"/>Dürers – Holbeins, – haben einen Theil ihrer Vortreflichkeit in diesem geist<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>reichen Fleiß, der in die kleinste Parthie hinein den Reflex eines denkenden,<lb n="5"/>bethätigten, vielgeschäftigen Lebens bringt – ihm steht entgegen, das Großar<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>tige der Bildung der Antiken, ebenso wie das Einfache, Reine Raffaëlscher<lb n="7"/>Figuren.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="8"/>γ) An Johannes dem Evangelisten aber vornemlich am Verlornen Sohn –<lb n="9"/>erscheint der Ausdruk, in diesem der Zerknirschung als ein Zustand – als eine<lb n="10"/>historische Situation, – als ein Momentanes, – und der Grundlage der Physio<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>gnomie sieht man an, daß sie ganz anderer Zustände, des Glüks u.s.w. fähig,<lb n="12"/>und jener Ausdruck ein nur vorübergehendes seyn kann; – von einer büssenden<lb n="13"/>betenden knienden Magdalena, auch von einem jungen Künstler, machte eine<lb n="14"/>empfindende Frau die Bemerkung, daß die Busse sie nicht durchdrungen und<lb n="15"/>wenn sie aufgestanden, sie wieder seyn könne, was vorher. In Corregio's Mag<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>dalena ist diese ewige Tieffe und frommes Sinnen einer edlen Seele vielmehr<lb n="17"/>das Grundwesen, und daß sie leichtsinnig gewesen, liegt hinter dem ganzen<lb n="18"/>Charakter ihres Geistes – man weiß es mehr nur sonst woher, historisch – diese<lb n="19"/>Seite ist das momentane, ein Fehler, der vergänglich ist, ein vorübergegange<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>nes. –</p>
<p><lb n="21"/>Diß macht einen Hauptunterschied der grossen Meister aus – das Ewige<lb n="22"/>Unvergängliche, in einem Ausdruk, der das Ganze durchdringt, so daß nichts<lb n="23"/>vor und nach, nichts andres in diesem Charakter seyn kann. Corregio's heiliger<lb n="24"/>Franciscus – u.s.w. sie <hi rendition="#g">sind</hi> nur diß durch und durch und immer, was sie hier<lb n="25"/>und itzt sind; – es ist keine Situation, sondern die Situation gibt nicht den<lb n="26"/>Inhalt, sondern die Form eines erhöhten, deutlichern Ausdruks, – oder bloß<lb n="27"/>der Aüsserung, dessen, was sie in Allem, durch und durch, und immer sind.<seg type="verweis">¹</seg></p>
<pb n="206" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=210" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="170a"/>
<fw type="header" place="top">KÜGELGENS BILDER</fw>
<p><lb n="1"/>Der Unterschied des eigentlichen historischen Styls, liegt hierin – Alexander<lb n="2"/>z. B. in einer Situation ist mehr, als was sich in dieser Situation ausdrükt; – das<lb n="3"/>Mehr ist sein Ganzes, und die Situation eine darin hervortretende Einzelnheit,<lb n="4"/>oder selbst ein Heterogenes, – ein Erstaunen, Huld, u.s.f. – die Umgebung<lb n="5"/>erklärt diß – die sich als ein zugleich Aüsserliches und Momentanes auf dem<lb n="6"/>Spiegel des Gesichts und Stellung zeigt, – einem Spiegel der noch unendlich<lb n="7"/>viel anderes darstellen kann. Aber die Mutter Maria mit dem Kinde, oder am<lb n="8"/>Kreutze stehend u.s.f. ist ewig und immer nur dieses – in welche Situation sie<lb n="9"/>sonst komme, so behält sie diesen Grundcharakter.</p>
<pb n="207" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=211" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="12r"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
</div>
<div>
<head><lb n="1"/>IV.</head>
<head><lb n="2"/>FRAGMENT ZUR PHILOSOPHIE<lb n="3"/>DES SUBJEKTIVEN GEISTES</head>
<head><lb n="4"/>[ERSTES BRUCHSTÜCK]</head>
<head><lb n="5"/>§</head>
<p><lb n="6"/>Die <hi rendition="#g">Philosophie des Geistes</hi> hat den Geist als <hi rendition="#g">unser</hi> inneres Selbst zum<lb n="7"/>Gegenstande, – weder das uns und sich selbst Aüsserliche – noch das sich selbst<lb n="8"/>schlechthin Innerliche; – unsern Geist, der zwischen der natürlichen Welt und der<lb n="9"/>ewigen Welt steht, und beyde als Extreme bezieht und zusammenknüpft.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="10"/>§</head>
<p><lb n="11"/>Der Mensch wendet sein Bewußtseyn früher nach diesen beyden Seiten; er lebt,<lb n="12"/>empfindet, schaut an, stellt vor, denkt, will und vollbringt, und hat in allem die<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>sem, aüssere Dinge oder seine Zwecke, andere und zwar <hi rendition="#g">beschränktere</hi> Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>stände, als seine Thätigkeit in Allem diesem selbst, vor sich. Ebenso geht er<lb n="15"/>zugleich über diesen seinen endlichen Boden hinaus zum Unendlichen, als einem<lb n="16"/>ihm Fernern oder Nähern, aber einem solchen Andern, in welchem er verschwebt.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="17"/>§</head>
<p><lb n="18"/><hi rendition="#g">Sich selbst zu erkennen</hi>, diese Richtung auf das, was unmittelbar gegen-</p>
<pb n="208" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=212" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="12r–12v"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>wärtig ist, wie die endliche Gegenstände, und als ein Inneres, wie der unendliche<lb n="2"/>Gegenstand, ist später.</p>
<p><lb n="3"/><hi rendition="#g">Erkenne dich selbst</hi>, ist das bekannte Gebot des delphischen Apollo, und<lb n="4"/>bezeichnet den eigenthümlichen Standpunkt der griechischen Bildung als der sich<lb n="5"/>selbst individuellen Geistigkeit. Es macht dem griechischen <seg type="balken">| </seg>Sinne Ehre, durch<lb n="6"/>die Innschrifft Γνωθι σεαυτον auf dem Tempel des höchsten Wissens diß wahr<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>hafte Selbstbewußtseyn über die Eigenthümlichkeit des griechischen Geistes<lb n="8"/>bewiesen zu haben. Die Auslegung jenes Gebotes im Verstande einer Selbst<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>kenntniß, die nur auf die particulären Zufälligkeiten, Neigungen, Fehler, Schwä<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>chen u.s.f. des Individuums ginge, wäre, könnte man sagen, des delphischen<lb n="11"/>Apollo, des <hi rendition="#g">Wissenden</hi>, unwürdig, weil solche subjective Menschenkennerey,<lb n="12"/>dem griechischen Geiste noch fremde und ein späteres, modernes Erzeugniß ist.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="13"/>§</head>
<p><lb n="14"/>Der Geist als in der § 1. angegebnen Stellung ein unterschiedenes Besonderes<lb n="15"/>gegen die natürliche und gegen die ewige Welt, ist <hi rendition="#g">endlicher</hi> Geist. Indem aber<lb n="16"/>die Philosophie einen Gegenstand in seiner Wahrheit betrachtet, hat sie den Geist<lb n="17"/>in seiner von der Schranke unabhängigen Unendlichkeit zu betrachten. Weil der<lb n="18"/>Geist sich auf die Natur und auf die göttliche Idee zugleich <hi rendition="#g">bezieht</hi>, somit beydes<lb n="19"/>zugleich in seiner Bestimmung liegen muß, so liegt hierin schon daß die Endlich<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>keit nicht seine allgemeine Bestimmung ist.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="21"/>§</head>
<p><lb n="22"/>Es können hier zunächst die endlichen Betrachtungsweisen des Geistes erwähnt</p>
<pb n="209" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=213" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="12v, 14r"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>werden, welche sonst die Philosophie des Geistes ausmachten und mit ihr verwech<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>selt werden können.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
</div>
<div>
<head><lb n="3"/>§<seg type="verweis">¹</seg></head>
<p><lb n="4"/>a) Die <hi rendition="#g">Menschenkenntniß</hi> und <hi rendition="#g">Selbsterkenntniß</hi> bezieht sich auf das<lb n="5"/>Zufällige und Besondere der Charaktere, ihre Neigungen, Leidenschaften,<lb n="6"/>Gewohnheiten, Ansichten, Vorurtheile, Launen, Schwächen, Fehler u.s.f. – eine<lb n="7"/>Kenntniß <hi rendition="#g">der Menschen</hi>, die oft mit der Kenntniß <hi rendition="#g">des Menschen</hi>, und deren<lb n="8"/>Interesse und Wichtigkeit eben so haüffig mit dem Interesse und der Gewalt der<lb n="9"/>Sache verwechselt wird.</p>
<p><lb n="10"/>Die <hi rendition="#g">Selbsterkenntniß</hi> hat ihr Interesse für den moralischen Zweck in Rük<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>sicht auf das particuläre Individuum, und führt, wenn sie nicht das Substantielle<lb n="12"/>und Gründliche der Moralität und Religiosität mehr vor Augen hat, als die sub<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>jectiven Particularitäten, leicht zu einer grüblerischen Ängstlichkeit, vornemlich<lb n="14"/>aber zu einer einbilderischen Selbstsucht. –<seg type="verweis">²</seg> Die sogenannte <hi rendition="#g">Menschenkennt<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="15" break="no"/><hi rendition="#g">niß</hi>, für welche man vorzüglich auch auf Romane, Schauspiele, ferner gemeine<lb n="16"/>Gesellschaft, u.s.f. angewiesen hat, fällt nach der Seite der <hi rendition="#g">Klugheit</hi> im Leben<lb n="17"/>vornehmlich hin, und erlangt um so mehr Wichtigkeit in denjenigen, die desto<lb n="18"/>weniger eigenen Gehalt des Charakters besitzen und sich auf Zwecke richten, die<lb n="19"/>sie nicht durch die Sache selbst, sondern durch die Zufälligkeiten und Particulari<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>täten Anderer zu erreichen hoffen, oder deren Geschäfte mit Andern es mehr<lb n="21"/>mit deren Zufälligkeiten zu thun haben (wie z. B. die Kammerdiener)<seg type="verweis">³</seg>. – Die</p>
<pb n="210" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=214" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="14r–14v"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">Zufälligkeiten, Particularitäten</hi>, und noch mehr die blossen Leidenschaf<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>ten der Menschen können leicht mit dem verwechselt werden und das übersehen<lb n="3"/>machen, <seg type="balken">| </seg><hi rendition="#g">was ihr substantieller Charakter und Wille ist</hi>. So geschieht<lb n="4"/>es in einer psychologisch-pragmatischen Geschichtsansicht, daß die grossen Bege<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>benheiten nur als Producte kleiner oder mächtigerer Leidenschaften, und die<lb n="6"/>Individuen in ihren Handlungen nur als von subjectiven Interessen regiert<lb n="7"/>betrachtet werden, so daß die Geschichte auf diese Weise zu einem Spiele gehalt<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>loser Thätigkeit und zufälligen Ereignisses herabsinkt.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="9"/>§<seg type="verweis">¹</seg></head>
<p><lb n="10"/>b) Die <hi rendition="#g">Psychologie</hi> ist ihrem Fundamente nach gleichfalls empirisch<seg type="verweis">²</seg>, bringt<lb n="11"/>aber die Erscheinungen in allgemeine Classen, und beschreibt dieselben unter dem<lb n="12"/>Nahmen von <hi rendition="#g">Seelenkräften, Vermögen</hi> u.s.f. und betrachtet den Geist nach<lb n="13"/>den <hi rendition="#g">Besonderheiten</hi>, in die er auf diese Weise zerlegt ist, so daß er als eine<lb n="14"/><hi rendition="#g">Sammlung</hi> (EIN AGGREGAT) solcher Vermögen und Kräffte oder <hi rendition="#g">Thätigkei<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="15" break="no"/><hi rendition="#g">ten</hi>, – gleichgültig<seg type="verweis">³</seg> vorgestellt wird<seg type="verweis">⁴</seg>, deren jede für sich nach ihrer Beschränktheit</p>
<pb n="211" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=215" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="14v–15r"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>wirkt, und mit den andern nur in Wechselwirkung und somit aüsserliche Bezie<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>hung tritt.</p>
<p><lb n="3"/>Alle Erkenntniß fängt subjectiv von Wahrnehmungen und Beobachtungen an,<lb n="4"/>und die Kenntniß <hi rendition="#g">der Erscheinungen</hi> ist von höchster Wichtigkeit, ja eine<lb n="5"/>durchaus unentbehrliche Kenntniß. Aber sowohl für die Wissenschaft als unmit<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>telbar auch für einen solchen Gegenstand, wie der Geist ist, wird etwas ganz<lb n="7"/>anderes erfordert, als die Hererzählung von einer Reihe von Vermögen, und die<lb n="8"/>Darstellung derselben als einer unorganischen Menge. Die Foderung des<lb n="9"/><hi rendition="#g">har<seg type="balken">|</seg>monischen Zusammenhangs</hi>, – (was ein Schlagwort in dieser Materie<lb n="10"/>und ein so unbestimmtes ist, als sonst die <hi rendition="#g">Vollkommenheit</hi> war) in welchen<lb n="11"/>jene Vermögen und deren Ausbildung gebracht werden <hi rendition="#g">soll</hi>, zeigt wohl die</p>
<pb n="212" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=216" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="15r"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>Erinnerung an eine wesentliche Einheit an, aber nur als eine seyn sollende, nicht<lb n="2"/>als die ursprüngliche Einheit des Begriffs, die doch jeder Mensch vor sich hat,<lb n="3"/>wenn er den Geist sich vorstellt – nemlich als ein wesentlich an sich Eines, als<lb n="4"/>eine Monade; diese Harmonie bleibt dann darum auch eine leere, und sich nur in<lb n="5"/>leeren Redensarten etwa amplificirende, Vorstellung, weil der Begriff, die<lb n="6"/>ursprüngliche Einheit, nicht als das Princip, vielmehr das Gegentheil; die unorga<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>nische Vielheit und Besonderheit der Geisteskräfte vorausgesetzt ist.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="8"/>§<seg type="verweis">¹</seg></head>
<p><lb n="9"/>c) Die <hi rendition="#g">rationelle Psychologie, Pneumatologie</hi> betrachtet den Geist in<lb n="10"/>ganz <hi rendition="#g">abstracter Allgemeinheit</hi>, und ist die alte <hi rendition="#g">Metaphysik</hi> über den Geist,<lb n="11"/>welche denselben oder die Seele<seg type="verweis">²</seg> als <hi rendition="#g">Ding</hi> und nach abstracten <hi rendition="#g">Verstandesbe<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="12" break="no"/><hi rendition="#g">stimmungen</hi>, wie <hi rendition="#g">Einfach</hi> oder Zusammengesetzt<seg type="verweis">³</seg>, nach der Beziehung auf</p>
<pb n="213" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=217" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="15r–15v"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>den Körper, als auf ein schlechthin Selbstständiges, u.s.f. faßte. In solcher Betrach<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>tungsweise tritt das, wodurch der Geist Geist ist, nicht ein.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="3"/>§</head>
<p><lb n="4"/>Es sind vornemlich <hi rendition="#g">zwey Umstände</hi>, wodurch diese Betrachtungsweisen<lb n="5"/>ver<seg type="balken">|</seg>drängt worden sind: der <hi rendition="#g">eine</hi> ist die völlige Veränderung <hi rendition="#g">des Begriffs</hi> der<lb n="6"/>Philosophie, welcher für die Wissenschaft weder <hi rendition="#g">empirische Erkenntnisse</hi><lb n="7"/>und Erscheinungen oder sogenannte Thatsachen des Bewußtseyns, noch deren<lb n="8"/>Erhebung zu <hi rendition="#g">Gattungen</hi> und <hi rendition="#g">Classification</hi>, noch abstracte Verstandesbe<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>stimmungen, überhaupt nicht die <hi rendition="#g">endliche</hi> Betrachtungsweise unseres gewöhnli<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>chen Bewußtseyns und reflectirenden Denkens für hinreichend und adäquat hält,<lb n="11"/>sondern zum Gegenstand der Wissenschaft vom Geiste <hi rendition="#g">nur den lebendigen<lb n="12" rend="g-umgekehrt"/>Geist</hi>, und zur <hi rendition="#g">Form</hi> des Erkennens nur dessen eigenen <hi rendition="#g">Begriff</hi> und nach der<lb n="13"/>Nothwendigkeit seiner immanenten Entwicklung, haben kann.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="14"/>§</head>
<p><lb n="15"/>Der <hi rendition="#g">andere</hi> Umstand kommt von der empirischen Seite selbst, und ist der <hi rendition="#g">ani<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="16" break="no"/><hi rendition="#g">malische Magnetismus</hi>, welcher in der Welt des Geistes ein Gebiet von</p>
<pb n="214" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=218" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="15v"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/><hi rendition="#g">Wundern</hi> entdekt, und uns damit bekannt gemacht hat. Für die Auffassung der<lb n="2"/>verschiedenen Zustände und sonstiger natürlicher Bestimmungen des Geistes, wel<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>che den Zusammenhang der Natur und des Geistes enthalten, wie für die Auffas<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>sung seines Bewußtseyns und seiner geistigen Thätigkeit, reicht, wenn man bey den<lb n="5"/>Erscheinungen stehen bleibt, nothdürftig die <hi rendition="#g">gewöhnliche endliche Be<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="6" break="no"/><hi rendition="#g">trachtungsweise</hi> hin, und der <hi rendition="#g">verständige</hi> Zusammenhang von <hi rendition="#g">Ursachen</hi><lb n="7"/>und <hi rendition="#g">Wirkung</hi>, den man den <hi rendition="#g">natürlichen Gang</hi> der <hi rendition="#g">Dinge</hi> nennt, findet in<lb n="8"/>diesem aüsserlichen Gebiete sein Auskommen. Aber in den Erfahrungen des thieri-</p>
<pb n="215" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=219" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="15v, 13r"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>schen Magnetismus ist es die <hi rendition="#g">Region</hi> der <hi rendition="#g">aüsserlichen Erscheinungen</hi><lb n="2"/>selbst, in welcher der verständige Zusammenhang von Ursachen und Wirkungen,<lb n="3"/>mit seinen Bedingungen von den raümlichen und <seg type="balken">| </seg>zeitlichen Bestimmungen seinen<lb n="4"/>Sinn verliert, und innerhalb des sinnlichen Daseyns selbst und seiner Bedingtheit<lb n="5"/>die höhere Natur des Geistes sich geltend macht und zum Vorschein kommt. Es<lb n="6"/>wird sich später hin zeigen, daß die Erscheinungen des animalischen Magnetismus<lb n="7"/>nicht aus dem Begriffe des Geistes, namentlich nicht über sein Denken und seine<lb n="8"/>Vernunft, hinausgehen, daß sie im Gegentheil nur einem Zustande und einer Stuffe<lb n="9"/>angehören, in der er krank und in ein niedrigeres Daseyn unter die Kraft seiner<lb n="10"/>wahrhaften Würde herabgesunken ist. So thörigt und eine so falsche Hoffnung es<lb n="11"/>daher ist, in den Erscheinungen dieses Magnetismus eine Erhöhung des Geistes und<lb n="12"/>eine Eröffnung von Tieffen, die weiter gingen als sein denkender Begriff, sehen zu<lb n="13"/>wollen, so sind es dagegen diese Erscheinungen, welche <hi rendition="#g">im Felde des Erschei<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="14" break="no"/><hi rendition="#g">nens</hi> selbst nöthigen, <hi rendition="#g">den Begriff des Geistes</hi> herbeyzuruffen, und nicht<lb n="15"/>gestatten, bey dem begrifflosen Auffassen des Geistes, nach der <hi rendition="#g">gewöhnlichen<lb n="16" rend="g-umgekehrt"/>Psychologie</hi> und nach <hi rendition="#g">dem sogenannten natürlichen Gange der<lb n="17" rend="g-umgekehrt"/>Dinge</hi>, mehr stehen zu bleiben. Die an diesen Erscheinungen<seg type="verweis">¹</seg> sich beweisende<lb n="18"/>IDEALITÄT der sinnlichen und verständigen, überhaupt der endlichen Bestimmun<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>gen, ist es, wodurch dieses Gebiet für sich eine Verwandschaft zur Philosophie hat,<lb n="20"/>so wie es auch für die Geschichte, in welcher so vieles unter dem Nahmen des<lb n="21"/>Wunderbaren, von dem Verstand, der den <hi rendition="#g">Zusammenhang aüsserlicher<lb n="22" rend="g-umgekehrt"/>Ursachen und Wirkungen und die Bedingtheiten</hi> des <hi rendition="#g">sinnlichen<lb n="23" rend="g-umgekehrt"/>Daseyns</hi>, zum <hi rendition="#g">Maßstabe</hi> der <hi rendition="#g">Wahrheit</hi> nimmt, so Vieles Ereignisse und Indi<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>viduen, mishandelt und verworfen worden ist, eine <hi rendition="#g">versöhnende</hi> Wichtigkeit<lb n="25"/>hat.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<pb n="216" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=220" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="13v, 16r"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>Von schriftstellerischen Werken über die Natur des Geistes, welche von einem<lb n="2"/>höhern Standpunkte der Philosophie ausgehen, als aus welchem die § <seg type="leerraum"> </seg>ff. genann<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>ten Ansichten und Wissenschaften entsprangen, sind zwey zu nennen:</p>
<p><lb n="4"/><hi rendition="#g">Eschenmayers</hi> Psychologie in drey Theilen, als <hi rendition="#g">empirische, reine und<lb n="5" rend="g-umgekehrt"/>angewandte</hi>. Stuttgart und Tübingen 1817.</p>
<p><lb n="6"/>Der zweyte Theil enthält eine Logik, Ästhetik und Ethik, der dritte eine Kos<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>mologie oder Physik; diese beyden Theile gehören also nicht hieher. Der erste,<lb n="8"/>die Psychologie macht sogleich als empirische, für sich keinen Anspruch auf<lb n="9"/>Wissenschaftlichkeit; der zweyte Theil, die reine Psychologie, [soll] die Bestim<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>mung haben, die Principien jenes empirischen Materials aufzustellen, und von<lb n="11"/>dem dabey nur vorausgesetzten Schema die Construction gefunden und seine<lb n="12"/>Abkunft aufgezeigt [zu] haben. <hi rendition="#g">Eschenmayer</hi> setzt aber sogleich (§ 280) die<lb n="13"/>speculative Erkenntniß, die hier eintreten soll, bloß 1) in Reflexionen durch<lb n="14"/>Begriffe, Urtheile und Schlüsse und 2) in ideale Anschauung. So findet sich in<lb n="15"/>diesem zweyten Theil die gewöhnliche Methode, eine Voraussetzung zu analysi<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>ren, darüber zu reflectiren und das hiebey unentbehrliche, in der That ganz<lb n="17"/>empirische und willkührliche Verfahren, den Inhalt ganz beliebig herzuerzählen<lb n="18"/>und zu bestimmen, – der gebrauchte Nahme: ideale Anschauung thut nichts zur<lb n="19"/>Sache; so spricht jeder, der seine Kenntniße und Vorstellungen in einer beliebi<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>gen Ordnung abhandelt, aus idealer Anschauung. Es ist in dieser Darstellung<lb n="21"/>daher gerade die speculative Erkenntnißweise, welche man gänzlich vermißt; und<lb n="22"/>an deren Stelle dagegen die bekannte Manier, ein Schema vorauszusetzen, und<lb n="23"/>die vorhan<seg type="balken">|</seg>denen Materialien unter dasselbe zu rubriciren, in Verbindung mit<lb n="24"/>einem Herrn <hi rendition="#g">Eschenmayern</hi> eigenthümlichen Formalismus, mathematische<lb n="25"/>Terminologie an die Stelle von Gedanken zu setzen, herrschend.</p>
<p><lb n="26"/><hi rendition="#g">Steffens</hi> Anthropologie in 2 Bänden. Breslau 1822. verflicht Geologie sosehr<lb n="27"/>mit Anthropologie, daß auf die letztere etwa der 10te oder 12te Theil des Ganzen</p>
<pb n="217" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=221" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="16r-16v"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>kommt. Da das Ganze aus empirischem Stoffe, aus Abstractionen und aus Com<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>binationen der Phantasie erzeugt, dagegen das, wodurch Wissenschaft constituirt<lb n="3"/>wird, Gedanke, Begriff und Methode verbannt ist, so hat solches Werk wenig<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>stens für die Philosophie kein Interesse.<seg type="verweis">¹</seg></p>
<p><lb n="5"/>Die speculative Betrachtung und Erkenntniß der Natur und Thätigkeit des<lb n="6"/>Geistes ist in neuern Zeiten bis auf die Ahndung davon so sehr untergegangen,<lb n="7"/>daß noch immer die Schrifften des <hi rendition="#g">Aristoteles</hi> über diesen Theil der Philoso<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>phie, beynahe, oder da die tieffen Ansichten des <hi rendition="#g">Spinoza</hi> doch nur ein Anfang<lb n="9"/>sind, und weil sie, wie seine ganze Philosophie, nur Anfang sind, auf einer nur<lb n="10"/>einseitigen Metaphysik beruhen, <hi rendition="#g">Leibnitzens</hi> Betrachtungen aber einerseits<lb n="11"/>gleichfalls nur metaphysisch, andererseits nur empirisch sind, – so bleiben also<lb n="12"/>durchaus die <hi rendition="#g">Aristotelischen</hi> Schriften die einzigen, welche wahrhaft specula<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>tive Entwicklungen über das Seyn und die Thätigkeit des Geistes [enthalten,] <seg type="balken">|</seg><lb n="14" break="no"/>obgleich nichts so sehr misverstanden worden ist, als die Aristotelische Ansicht<lb n="15"/>von der allgemeinen Natur des Erkennens, daß man sogar den Aristoteles an die<lb n="16"/>Spitze der Empiriker gesetzt hat, und diese Ansicht seiner Lehre in allen<lb n="17"/>Geschichten der Philosophie als ein festes Vorurtheil, zu finden ist; die Aristoteli<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>schen Speculationen aber über die Empfindung und überhaupt über die beson<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>dern Wirksamkeiten des Geistes, sind für die Psychologie ganz unbeachtet geblie<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>ben.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="21"/>§</head>
<p><lb n="22"/>Die Philosophie des Geistes kann weder empirisch noch metaphysisch seyn, son<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>dern hat den <hi rendition="#g">Begriff</hi> des Geistes in seiner immanenten, nothwendigen Entwick<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>lung aus sich selbst zu einem Systeme seiner Thätigkeit zu betrachten.</p>
<pb n="218" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=222" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="16v-17r"/>
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<p><lb n="1"/>Die empirische Betrachtungsweise des Geistes bleibt bey der Kenntniß der<lb n="2"/>Erscheinung des Geistes stehen, ohne den Begriff desselben; die metaphysische<lb n="3"/>Betrachtungsweise will es nur mit dem Begriffe zu thun haben, ohne seine<lb n="4"/>Erscheinung; der Begriff wird so nur ein Abstractum, und die Bestimmungen<lb n="5"/>desselben ein todter Begriff. Der Geist ist diß wesentlich, thätig zu seyn, das<lb n="6"/>heißt, sich und zwar nur seinen Begriff zur Erscheinung zu bringen, ihn zu offen<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>baren.</p>
<p><lb n="8"/>In jeder besondern philosophischen Wissenschaft ist das Logische, als die<lb n="9"/>reine allgemeine Wissenschaft, hiemit als das Wissenschaftliche in aller Wissen<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>schaft vorausgesetzt.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
</div>
<div>
<head><lb n="11"/>Begriff des Geistes<lb n="12"/>und<lb n="13"/>Eintheilung der Wissenschaft.</head>
<head><lb n="14"/>§</head>
<p><lb n="15"/>Den Begriff des Geistes festzusetzen, dazu ist nöthig, die <hi rendition="#g">Bestimmtheit</hi> anzu<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>geben, wodurch er die Idee als Geist ist. Alle Bestimmtheit ist aber Bestimmtheit<lb n="17"/>nur gegen eine andere Bestimmtheit; der des Geistes überhaupt steht zunächst die<lb n="18"/>der Natur gegenüber, und jene ist daher nur zugleich mit dieser zu fassen. Indem<lb n="19"/>dieser Unterschied des Geistes und der Natur zunächst <hi rendition="#g">für uns</hi>, für die subjective<lb n="20"/>Reflexion ist, so wird sich dann an ihm selbst zeigen, daß und wie Natur und Geist<lb n="21"/>sich durch sich selbst aufeinander beziehen.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="22"/>§</head>
<p><lb n="23"/>Die Bestimmtheit, in welcher die Idee als <hi rendition="#g">Natur</hi> ist, ist, daß sie die Idee als<lb n="24"/><hi rendition="#g">unmittelbar</hi> ist; die sich entwickelnden Bestimmungen aber, oder was dasselbe</p>
<pb n="219" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=223" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="17r-17v"/>
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<p><lb n="1"/>ist, der Inhalt der Idee, in der Form der Unmittelbarkeit sind für sichseyende <hi rendition="#g">Ver<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="2" break="no"/><hi rendition="#g">einzelungen</hi>, die <hi rendition="#g">sind</hi>, d. i. als <hi rendition="#g">gleichgültig</hi> gegen einander bestehend<lb n="3"/>erscheinen. Das <hi rendition="#g">Aussereinander</hi> macht daher die allgemeine, abstracte<lb n="4"/>Bestimmtheit der Idee als Natur aus. Der Natur wird darum die <hi rendition="#g">Realität</hi> zuge<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>schrieben.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="6"/>§</head>
<p><lb n="7"/>Die <hi rendition="#g">Unmittelbarkeit</hi> und damit das, was die Realität der Natur heißt, ist<lb n="8"/>zugleich nur eine Form, vielmehr ein <hi rendition="#g">Vermitteltes</hi>, und diese wesentliche Seite,<lb n="9"/>nemlich die Beziehung der Natur auf den Geist, stellt dieselbe Bestimmtheit der<lb n="10"/>Natur von ihrer andern Seite dar. <seg type="balken">| </seg>Sie ist nemlich das dem Geiste <hi rendition="#g">Andre</hi> oder<lb n="11"/><hi rendition="#g">Aüsserliche</hi>; aber was sie gegen den Geist ist, diß ist ihre wahrhafte Bestimmung<lb n="12"/>an ihr selbst, weil der Geist ihre Wahrheit ist. Sie ist deßwegen das <hi rendition="#g">sich selbst<lb n="13" rend="g-umgekehrt"/>Andre</hi>, das ihr selbst <hi rendition="#g">Aüsserliche</hi>, und ihre Realität begründet sich somit<lb n="14"/>wesentlich auf das Verhältniß zum Geiste. – Diß Aussereinander macht, in seiner<lb n="15"/>ganz unmittelbaren, abstracten Form genommen, und zwar selbst sogleich in zwey<lb n="16"/>Bestimmungen den <hi rendition="#g">Raum</hi> und die <hi rendition="#g">Zeit</hi> aus. Alles Natürliche ist raümlich und<lb n="17"/>zeitlich. Aber die <hi rendition="#g">Unterschiedenheit</hi> oder die Grenze in Raum und Zeit ist<lb n="18"/>nicht nur das abstracte Eins, Raum- und <hi rendition="#g">Zeitpunkt</hi>, sondern das concretere Eins,<lb n="19"/>das <hi rendition="#g">Atom</hi> als <hi rendition="#g">materielles</hi>, wornach das Aussereinander der Natur, und damit<lb n="20"/>die allgemeine Grundlage aller ihrer daseyenden Gestaltungen, sich zur Materie<lb n="21"/>bestimmt, welche, weil jenes Atom, als nur Eins für sich, selbst nur ein abstractes<lb n="22"/>Moment ist, wesentlich nicht als solches Eins, sondern nur als ein Aussereinander<lb n="23"/>derselben, als <hi rendition="#g">zusammengesetzt</hi> existirt.</p>
<pb n="220" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=224" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="17v, 20r"/>
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</div>
<div>
<head><lb n="1"/>§</head>
<p><lb n="2"/>Diese erste Bestimmtheit, das <hi rendition="#g">Aussereinander</hi>, führt die andere Bestimmtheit<lb n="3"/>der natürlichen Dinge mit sich. Die Materie ist ausserdem, daß sie ein sich aüsserli<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>ches überhaupt ist, vielfach bestimmt und beschaffen, und die Beziehung<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
</div>
<div>
<head><lb n="5"/>[ZWEITES BRUCHSTÜCK]</head>
<head><lb n="6"/>§</head>
<p><lb n="7"/>Die <hi rendition="#g">Endlichkeit</hi> des Geistes ist eine für sich, aber auch darum vornemlich<lb n="8"/>wichtige Bestimmung, weil von ihrem wahrhaften Verhältniß nur eine speculative<lb n="9"/>Erkenntniß möglich ist, diese aber, weil die Endlichkeit für eine bekannte für sich<lb n="10"/>sich verstehende, und schlechthin feste Bestimmung genommen wird, sosehr den<lb n="11"/>Misverständnißen ausgesetzt ist. Obgleich die Unwahrheit solcher Bestimmung,<lb n="12"/>wie die Endlichkeit überhaupt, aus der Logik vorauszusetzen ist, so ist sie in der<lb n="13"/>concreten Bedeutung als Endlichkeit des Geistes, und um des besondern Interesses,<lb n="14"/>das sie insofern hat, hier näher zu erörtern.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="15"/>§</head>
<p><lb n="16"/>Die <hi rendition="#g">Endlichkeit</hi> ist zunächst die qualitative überhaupt, so daß die Qualität als<lb n="17"/>Bestimmtheit mit dem Seyn, der Gattung des Gegenstandes identisch, und von ihr<lb n="18"/>untrennbar, und daß sie an einer andern von diesem Subjecte ausgeschlossenen<lb n="19"/>Qualität ihre Bestimmtheit und Schranke hat. Diese Endlichkeit ist die der natürli<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>chen Dinge, wie die specifische Schwere des Goldes vom Seyn des Goldes untrenn-</p>
<pb n="221" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=225" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="20r-20v"/>
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<p><lb n="1"/>bar und an einer andern ausser dem Golde ihren Unterschied und Bestimmtheit<lb n="2"/>hat, so diese Form der Zähne, der Klauen, u.s.f. eines Thieres u.s.w. Die Endlich<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>keit in ihrem Begriffe aber ist die Unangemessenheit des Begriffes und seiner Reali<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>tät, so daß diese seine Realität an dem Begriffe ihre Bestimmtheit oder Schranke<lb n="5"/>hat, und für den Begriff eines endlichen Gegenstands bedarf es um dieser Unange<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>messenheit willen, weil der Begriff ganz und ungetrennt ist, noch anderer Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>stände – wie für den Begriff der Sonne nicht bloß der Sonne, sondern auch der Pla<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>neten und so ferner.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
</div>
<div>
<head><lb n="9"/>§</head>
<p><lb n="10"/>Die Idealität, welche die Qualität des Geistes ausmacht, ist ein solches, worin alle<lb n="11"/>Qualität als solche sich aufhebt, das Qualitätslose – und die Endlichkeit des Geistes<lb n="12"/>ist daher so zu fassen, daß, indem er in der Idealität aller Schranken der zur Exi<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>stenz gekommene freye unendliche Begriff ist, seine Endlichkeit nur in die ihm<lb n="14"/>unangemessene Weise der Realität fällt.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="15"/>§</head>
<p><lb n="16"/>Weil der Geist die zur Existenz gekommene Freyheit des Begriffes ist, so ist jene<lb n="17"/>ihm unangemessene Realität, die <hi rendition="#g">Schranke</hi>, FÜR IHN. Eben darin, daß sie <hi rendition="#g">für<lb n="18" rend="g-umgekehrt"/>ihn</hi> ist, steht er über derselben, und die Beschränktheit des Geistes hat damit eben<lb n="19"/>diesen ganz andern Sinn, als die der natürlichen Dinge; daß er sich als beschränkt<lb n="20"/>weiß, ist der Beweis seiner Unbeschränktheit.</p>
<p><lb n="21"/><hi rendition="#g">Die Schranken der Vernunft</hi>, die <hi rendition="#g">Beschränktheit des Geistes</hi> sind<lb n="22"/>Vorstellungen, welche ebenso für ein Letztes, ein für sich gewisses Factum als für<lb n="23"/>etwas Bekanntes und für sich Verständliches gelten. Sie [sind] aber so wenig ein</p>
<pb n="222" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=226" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="20v-21v"/>
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<p><lb n="1"/>für sich Verständliches, daß die Natur des Endlichen und Unbeschränkten, und<lb n="2"/>ebendamit sein Verhältniß zum Unendlichen den schwersten Punkt, man könnte<lb n="3"/>sagen, den einzigen Gegenstand der Philosophie ausmachen; ebenso ist die<lb n="4"/>Schranke nicht das Letzte, sondern vielmehr indem und weil der bewußte<lb n="5"/>Mensch von der Schranke weiß und spricht, ist sie Gegenstand für ihn und er<lb n="6"/>hinaus über sie. Diese einfache Reflexion liegt ganz nahe, und sie ist es, die nicht<lb n="7"/>gemacht wird, indem von den Schranken der Vernunft und des Geistes gespro<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>chen wird. – Der Misverstand beruht auf der Verwechslung der qualitativen<lb n="9"/>Schranken der natürlichen Dinge, und der <seg type="balken">| </seg>nur im Geiste nur ideellen, wesent<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>lich zum Scheine herabgesetzten Schranke. Die natürlichen Dinge sind eben<lb n="11"/>insofern natürliche Dinge, als ihre Schranke <hi rendition="#g">nicht für sie selbst</hi> ist; sie ist es<lb n="12"/>nur für den Geist. Die natürlichen Dinge <hi rendition="#g">sind</hi> beschränkt, und sie sind es <hi rendition="#g">für<lb n="13" rend="g-umgekehrt"/>uns</hi>, in <hi rendition="#g">Vergleichung</hi> mit <hi rendition="#g">andern</hi> Dingen und ohnehin mit dem Geiste.<choice><orig>–</orig><reg> –</reg></choice><lb n="14"/>Diese Vergleichung aber machen die natürlichen Dinge nicht, nur <hi rendition="#g">wir</hi> machen<lb n="15"/>sie, machen die Vergleichung des Geistes in sich mit demselben, wie er als füh<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>lender, verständiger, wollender u.s.f. beschränkt ist, aber eben dieses Vergleichen,<lb n="17"/>diß Aussprechen seines Beschränktseyns ist selbst die Erhebung über sein<lb n="18"/>Beschränktseyn. – Zur Schranke gehören <hi rendition="#g">zwey</hi>; die Schranke ist eine Negation<lb n="19"/>überhaupt; daß <hi rendition="#g">Etwas</hi> beschränkt sey, dazu gehört das <hi rendition="#g">Andere</hi> desselben; jedes<lb n="20"/>der beyden ist beschränkt, und die Schranke ist wenn man will, das Gemein<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>schaftliche beyder, oder vielmehr das Allgemeine derselben. Indem aber der Geist<lb n="22"/>von der Schranke weiß, indem sie <hi rendition="#g">für ihn</hi> ist, darin schon ist sie selbst als<lb n="23"/>Gegenstand, als das <hi rendition="#g">Andere</hi> gesetzt; diß Andere der Schranke aber zunächst ist<lb n="24"/>das Unbeschränkte, das Andere des Endlichen ist das Unendliche. – So hat dann<lb n="25"/>das Endliche seine Beschränktheit an dem Unendlichen, das Beschränkte hat das<lb n="26"/>Unbeschränkte zu seiner Schranke oder Grenze. Allein <seg type="balken">| </seg>diesen beyden ist so die<lb n="27"/>Schranke das Gemeinschaftliche, und in der That ist das Unbeschränkte, die</p>
<pb n="223" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=227" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="21v"/>
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<p><lb n="1"/>Unendlichkeit, welchen das Beschränkte, die Endlichkeit das gegenüberstehende<lb n="2"/>Andere ist, selbst nur eine endliche. An den Misverstand über die Natur der<lb n="3"/>Schranken des Geistes, und die Endlichkeit überhaupt, schließt der Verstand<lb n="4"/>sogleich diesen andern Misverstand an, eine solche Unendlichkeit, welcher das<lb n="5"/>Endliche gegenüber stehen bleibt, für etwas mehr als ein bloßes Abstractum des<lb n="6"/>Verstandes, für etwas Wahrhaftes zu halten. – Hier wo es sich von einer concre<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>ten Idee, dem Geiste handelt, müssen alle diese Gewohnheiten des abstracten<lb n="8"/>Verstandes, längst aufgegeben seyn.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="9"/>§</head>
<p><lb n="10"/>Der Begriff oder die wahrhafte Unendlichkeit überhaupt, und damit die des Gei<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>stes ist daß die Schranke <hi rendition="#g">als</hi> Schranke <hi rendition="#g">für ihn</hi> sey, daß er sich in seiner Allge<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>meinheit <hi rendition="#g">bestimme</hi>, d. i. sich eine Schranke setze, aber daß sie als ein <hi rendition="#g">Schein</hi><lb n="13"/>sey; er <hi rendition="#g">ist</hi> diß, ewig sich diesen Schein zu setzen, die Endlichkeit nur als ein Schei<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>nen in ihm zu haben, d. i. sich Begriff so zu seyn, wie der Begriff in der Philoso<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>phie ist. Das <hi rendition="#g">Seyn</hi> des Geistes [ist] nicht Seyn, insofern es von der Thätigkeit<lb n="16"/>unterschieden wird, sondern sein Seyn ist eben diese Bewegung, sich als <hi rendition="#g">Anderes</hi><lb n="17"/>seiner selbst zu setzen, und diß Andre seiner aufzuheben, zum Scheine herabzuset<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>zen, und so in sich zurükzukehren; diese sich hervorbringende Idealität<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<pb n="224" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=228" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="35r"/>
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</div>
<div>
<head><lb n="1"/>[DRITTES BRUCHSTÜCK]</head>
<head><lb n="2"/>Racenverschiedenheit.</head>
<head><lb n="3"/>§</head>
<p><lb n="4"/>Das allgemeine Naturleben der <hi rendition="#g">Bewegung</hi>, der freye Mechanismus des Son<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>nensystems und darin der individuellere der Erde ist im anthropologischen Leben<lb n="6"/>jener ganz untergeordnete Unbestimmtheit, dieser theils für sich noch nicht weiter<lb n="7"/>concrete Veränderung, theils ganz unbestimmte und untergeordnete Stimmung.</p>
<p><lb n="8"/>Erst die Erde kann als physicalische Individualität eine Besonderung zu qualitativ<lb n="9"/>unterschiedenen Massen an ihr haben, und die physicalische Unterscheidung dieses<lb n="10"/>Bodens des Menschen als anthropologische Besonderung an dessen allgemeiner<lb n="11"/>Natur zur Existenz kommend macht das aus, was die <hi rendition="#g">Racenverschiedenheit</hi><lb n="12"/>der Menschen genannt worden ist.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="13"/>§</head>
<p><lb n="14"/>Diese Unterschiede sind Qualitäten, weil sie der natürlichen Seele, dem blossen<lb n="15"/><hi rendition="#g">Seyn</hi> des Geistes angehören; aber der Begriff des Geistes, Denken und Freyheit, ist</p>
<pb n="225" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=229" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="35r-36r"/>
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<p><lb n="1"/>höher als das blosse Seyn, und der Begriff überhaupt und näher die Vernünftigkeit<lb n="2"/>ist eben diß nicht qualitativ bestimmt zu seyn. Die Unterschiede <seg type="balken">| </seg>fallen in die<lb n="3"/><hi rendition="#g">besondere</hi> Natur des Menschen oder in seine Subjectivität, die sich als Mittel zur<lb n="4"/>Vernünftigkeit verhält, wodurch und worin diese sich zum Daseyn bethätigt. Diese<lb n="5"/>Unterschiede betreffen deswegen nicht die Vernünftigkeit selbst, sondern die Art<lb n="6"/>und Weise der Objectivität derselben, und begründen nicht eine ursprüngliche<lb n="7"/>Verschiedenheit in Ansehung der Freyheit und Berechtigung unter den sogenann<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>ten Racen. Aber die Unterschiedenheit, ist darum, daß sie die Objectivirung der<lb n="9"/>Vernünftigkeit betrifft, noch groß genug, denn die Vernünftigkeit ist wesentlich<lb n="10"/>diß, sich zum Daseyn zu bethätigen; – eine bloß mögliche Vernünftigkeit wäre gar<lb n="11"/>keine, und alle die ungeheuren Verschiedenheiten unter den Nationen und Indivi<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>duen reduciren sich allein auf die Art und Weise des Bewußtseyns, d. i. der Objec<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>tivirung der Vernunft.</p>
<p><lb n="14"/>Die Frage, ob das Menschengeschlecht von Einem Paare abstamme, welche mit<lb n="15"/>der Racenverschiedenheit zusammenhängt, hat für [sich] kein philosophisches,<lb n="16"/>sondern, ausserdem wie sie sich auf die religiöse Geschichte bezieht, nur ein<lb n="17"/>historisches und verständiges Interesse. Ohnehin würde es nur eine müssige Frage<lb n="18"/>seyn, ob die mannichfaltig verschiedenen Menschenstämme von verschiedenen<lb n="19"/>ursprünglichen Menschenpaaren ihre Herkunft haben, und ein näheres Interesse<lb n="20"/>für den Verstand kann die Frage nur in Beziehung auf die gemeinsame oder<lb n="21"/>unterschiedene Abkunft der verschiedenen Menschenracen haben. Die historische<lb n="22"/>Untersuchung müßte die geschichtlichen Daten oder Spuren, soweit sich deren<lb n="23"/>vorfinden, verfolgen, und die Verschiedenheit als eine geschehene oder nicht<lb n="24"/>geschehene Verän<seg type="balken">|</seg>derung auf ihre Weise anzugeben bemüht seyn. Aber solche</p>
<pb n="226" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=230" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="36r-36v"/>
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<p><lb n="1"/>Untersuchung liesse schon darum nicht erwarten, zu etwas Schließlichem zu<lb n="2"/>kommen, weil das Resultat, daß soweit die Geschichte oder Sage zurükgehe, sich<lb n="3"/>nur die Verschiedenheit schon als vorhanden finde, auf diesem Felde immer<lb n="4"/>schlechthin die Möglichkeit übrig läßt, daß noch ältere Begebenheiten uns nur<lb n="5"/>unbekannt seyn. Aber ohnehin muß die geschichtliche Forschung auf solchem<lb n="6"/>alten Boden des noch ganz trüben Bewußtseyns der Begebenheiten und Thaten<lb n="7"/>bald abbrechen, und es ist nur der Verstand, der gegen das Geschichtliche Datum<lb n="8"/>der Abstammung von Einem Paare, seine Zweiffel erhoben, indem er die vorhan<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>dene Verschiedenheit geltend macht, und auf seine Weise dieselbe sich<lb n="10"/>begreifflich zu machen bestrebt ist. Diß Verstehen steht auf dem Felde natürli<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>cher Einwirkungen und aüsserlicher Ursachen für die vorhandene Verschieden<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>heit, und befindet sich also auf einem andern Felde als das philosophische Den<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>ken, welches die Verschiedenheiten nur in der Bestimmtheit des Begriffs auf<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>sucht, aber um das geschichtliche Entstehen und die natürlichen Ursachen der<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>selben unbekümmert ist. Zugleich aber kennt der Begriff des Geistes sein Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>hältniß zu den geschichtlichen und verständigen Forschungen. Die Vernünftig<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>keit des Geistes und ebendeßwegen seine an sich Qualitätslose Allgemeinheit<lb n="18"/>steht für sich selbst über <seg type="balken">| </seg>diesen unterschiedenen Qualitäten, weil sie Besonder<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>heiten sind, dem natürlichen Daseyn angehören, und daher ein natürliches Ent<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>stehen haben. Sie befinden sich daher auf einem Felde, wo der natürliche Zusam<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>menhang und die Wirksamkeit natürlicher Ursachen Statt hat. Nach der Seite<lb n="22"/>des Daseyns und ihrer Entstehung in demselben ist deßwegen die Aufsuchung der<lb n="23"/>natürlichen Ursachen und die verständige Betrachtung ihrer Wirksamkeit hier an</p>
<pb n="227" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=231" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="36v, 27r"/>
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<p><lb n="1"/>ihrem Platz, und eine solche Betrachtung ist es allein, die hier gültig seyn kann;<lb n="2"/>Vorstellungsweisen, worin die Idee und natürliche Existenz ineinander gebraut<lb n="3"/>sind, wenn sie nicht mythologisch sind und gar die Prätension haben, etwas phi<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>losophisches zu seyn, sind nur phantastisch und unwürdig, daß der Gedanke<lb n="5"/>einige Rüksicht auf sie nimmt; denn es ist die Unfähigkeit, den denkenden<lb n="6"/>Begriff zu fassen und von ihm sich leiten zu lassen, welche dergleichen phantasti<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>sche Extravaganzen hervorbringt.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="8"/>§<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></head>
<head><lb n="9"/>[VIERTES BRUCHSTÜCK]</head>
<head><lb n="10"/>§</head>
<p><lb n="11"/>Das <hi rendition="#g">Allgemeine, von welchem</hi> die sich unterscheidende, individuelle Seele<lb n="12"/>sich unterscheidet, ist zunächst das unmittelbare Seyn ihres in sich noch eingehüll<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>ten Lebens, welches zu einer Form, einem blossen <hi rendition="#g">Zustande</hi> derselben, als<lb n="14"/><hi rendition="#g">Schlaff</hi> herabgesetzt ist. Aber diß Allgemeine ist auf der andern Seite, die Sub<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>stanz der Seele selbst, und so unterschieden von ihrer leeren Hülse, der Allgemein<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>heit als bloßen Form von Unmittelbarkeit oder Seyn, ist sie das <hi rendition="#g">innere</hi> Allge<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>meine, die concrete Natur der Seele, und im Verhältniße zu dem Unmittelbaren,<lb n="18"/>welches die <hi rendition="#g">unmittelbare Einzelnheit</hi> der Seele ist, – die <hi rendition="#g">Gattung</hi> im Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>hältniße zum <hi rendition="#g">natürlichen Individuum</hi> als solchem.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="20"/>§</head>
<p><lb n="21"/>Diß Verhältniß begründet den <hi rendition="#g">Lebensproceß</hi> aller lebendigen wie der geisti<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>gen Natur, weil es dessen Gegensatz, die innere substantielle Allgemeinheit und die</p>
<pb n="228" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=232" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="27r-27v"/>
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<p><lb n="1"/>unmittelbare Einzelnheit enthält. Er ist die Thätigkeit, die erste, nur unmittelbare<lb n="2"/>Einheit zu dem Gegensatze zu bringen, und sie zu einer aus demselben sich hervor<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>bringenden Einheit zu erheben, die unmittelbare Einzelnheit dem Allgemeinen ein<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>zubilden und gemäß zu machen, und ebendamit das Allgemeine in dem Indivi<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>duum zu realisiren. Er ist die <hi rendition="#g">Entwicklung</hi> des Lebendigen überhaupt, und im<lb n="6"/>Geistigen, als Seele oder unmittelbar existirenden Individuum die <hi rendition="#g">Bildung</hi>.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
</div>
<div>
<head><lb n="7"/>§</head>
<p><lb n="8"/>Dieser Proceß als am natürlichen Individuum erscheint in der Zeit, und die frü<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>her nur qualitative Unterschiede (§ ) als eine Reihe unterschiedner Zustände, in<lb n="10"/>denen sich der Proceß zur Totalität vollendet. Er ist die Reihe der Lebensalter<choice><orig>¹,</orig><reg>,</reg></choice><lb n="11"/>welche mit der unmittelbaren noch unterschiedslosen Einheit der Gattung und der<lb n="12"/>Individualität als einem abstracten unmittelbaren <hi rendition="#g">Entstehen</hi> der unmittelbar<lb n="13"/>seyenden <hi rendition="#g">Einzelnheit</hi> der Geburt, beginnt, und ebenso mit der Einbildung der<lb n="14"/>Einzelnheit in die Gattung, welche hiebey als an der <hi rendition="#g">seyenden</hi>, hiemit der Allge<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>meinheit nicht adäquaten noch adäquat werden könnenden, nur als <hi rendition="#g">Macht</hi><lb n="16"/>erscheinen kann, – hiemit der abstracten Negation der Einzelnheit, <hi rendition="#g">dem Tode</hi>,<lb n="17"/>endigt.<seg type="verweis">²</seg></p>
</div>
<div>
<head><lb n="18"/>§</head>
<p><lb n="19"/>Was die Gattung am Lebendigen als solchem, ist die objective Vernünftigkeit im<lb n="20"/>Geistigen, und weil jene gleichfalls schon innere Allgemeinheit ist, so entsprechen</p>
<pb n="229" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=233" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>sich hier die anthropologische Erscheinungen der Entwicklung im Physischen und<lb n="2"/>Intelligenten inniger. Allein die geistige Natur zeigt sich zugleich unabhängiger,<lb n="3"/>und es finden sich eine Menge Ausnahmen, daß Kinder sich geistig früher entwi<choice><orig>k-</orig><reg>c</reg></choice><lb n="4" break="no"/>keln als ihr Körper zu einer entsprechenden Ausbildung gelangt ist. Doch behaup<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>tet sich dabey auch das Sprichwort, daß der Verstand nicht vor den Jahren kommt.</p>
<p><lb n="6"/>Es sind vornemlich entschiedene künstlerische Talente, und besonders das musi<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>calische, die sich oft durch die Früh<seg type="balken">|</seg>zeitigkeit ihrer Erscheinung ausgezeichnet<lb n="8"/>haben. Auch die Intelligenz hat durch Interesse und leichteres Auffassen von<lb n="9"/>mancherley Kenntnißen, und einem verständigen Räsonnement darin, besonders<lb n="10"/>im mathematischen Fache, selbst auch in den sittlichen und religiösen Gegen<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>ständen eine solche frühzeitige Stärke gezeigt. Evelyn . . .</p>
<p><lb n="12"/>Jedoch sind es vornemlich artistische Talente, wo die frühe Erscheinung eine<lb n="13"/>Vorzüglichkeit angekündigt hat. Frühe Entwicklung allgemeinerer Intelligenz<lb n="14"/>dagegen hat nicht etwa die Folge gehabt, daß solche Individuen im Jünglings-<lb n="15"/>und Mannesalter vor mittelmässigen Talenten vorausgewesen und eine besondere<lb n="16"/>Auszeichnung bewiesen hätten. Fertigkeit in Kenntnissen und im Räsonnement<lb n="17"/>ist noch verschieden von dem Verstand im Charakter, sowohl dem intelligenten<lb n="18"/>als dem praktischen, und solcher Verstand erfodert, daß der ganze Mensch fertig<lb n="19"/>sey.</p>
<pb n="230" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=234" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="28r-28v"/>
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</div>
<div>
<head><lb n="1"/>§</head>
<p><lb n="2"/>Der Proceß der Entwicklung des Individuums (§ ) hat näher zu seinem Ziele,<lb n="3"/>daß einerseits dasselbe zu dem Gegensatze seiner Selbstständigkeit gegen das Allge<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>meine, als die an und für sich seyende, fertige und bestehende Sache komme, und<lb n="5"/>andererseits derselbe so in ihm versöhnt sey, daß es in ihr seine wesentliche Thätig<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>keit und seine eigene Befriedigung allein zu finden, das Bewußtseyn habe. Die <seg type="balken">|</seg><lb n="7" break="no"/>Entwicklung unterscheidet sich daher in die <hi rendition="#g">drey</hi> Perioden, 1) die der Entwicklung<lb n="8"/>der zuerst nur natürlichen Einheit des Individuums mit seinem Wesen bis zu jener<lb n="9"/>geistigen Vereinung, 2) die der objectiven Geistigkeit selbst, und dann 3) die der<lb n="10"/>Rükkehr derselben zu der Interesselosen, die Thätigkeit darum aufgebenden Ein<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>heit, – das <hi rendition="#g">Kindes</hi>alter, das <hi rendition="#g">Mannes</hi>- und das <hi rendition="#g">Greisen</hi>alter.<seg type="verweis">¹</seg></p>
</div>
<div>
<head><lb n="12"/>§</head>
<p><lb n="13"/>Die physische Entwicklung beginnt mit dem Heraustreten, das ein Sprung ist, aus<lb n="14"/>dem Zustande einer vegetativen, elementarischen Ernährung und gegensatzlosen<lb n="15"/>Lebens überhaupt in den Zustand der Absonderung, des Verhältnißes zu Licht,<lb n="16"/>Lufft, und einer vereinzelten Gegenständlichkeit, und durchs Athmen zunächst<lb n="17"/>constituirt es sich zu einem Selbstständigen, welches die elementarische Strömung<lb n="18"/>unterbricht, an einem einzelnen Punkte seines Organismus Speise einzieht, und<lb n="19"/>ebenso Lufft einathmet und ausstößt.</p>
<pb n="231" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=235" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>Gegen das bloß quantitative Zunehmen und nur formelle Wachsthum, wozu die<lb n="2"/>Vollendung der Knochenbildung überhaupt und insbesondere das Hervortreten der<lb n="3"/>Apophysen der Rückenwirbel, zur Befestigung und Haltung der Rückenwirbelsaüle<lb n="4"/>gerechnet werden kann, ist die nächste qualitative Stuffe, daß das Kind <hi rendition="#g">Zähne</hi><lb n="5"/>bekommt, sich <hi rendition="#g">aufrecht</hi> stellt, und zu <hi rendition="#g">gehen</hi> vermag, so daß es itzt seine Rich<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>tung nach Aussen und seine Individualität gewinnt.</p>
<p><lb n="7"/>Der <hi rendition="#g">Knabe</hi> ist zum <hi rendition="#g">Jüngling</hi> gereifft<seg type="verweis">¹</seg>, indem bey Eintritt der Pubertät das<lb n="8"/>Leben der <hi rendition="#g">Gattung</hi> in ihm sich regt, und seine Befriedigung sucht. Der Übergang<lb n="9"/>des Jünglings oder Mädchens zum <hi rendition="#g">Mann</hi> oder <hi rendition="#g">Frau</hi>, besteht nur darin, daß die<lb n="10"/>Bedürfnisse von jener Stuffe befriedigt seyen, nicht in neuen Bedürfnissen, und ist<lb n="11"/>darum durch kein physisches Entwicklungs-moment bezeichnet; ausser daß etwa<lb n="12"/>die vollendete Entwicklung der subjectiven Individualität, sich straübend gegen ihr<lb n="13"/>Aufgehen in der Allgemeinheit<seg type="verweis">²</seg> und Objecti<seg type="balken">|</seg>vität, noch ein Ansichhalten und Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>weilen in leerer Subjectivität, – eine Hypochondrie, zu bekämpfen hat. Diese<lb n="15"/>Hypochondrie fällt meist etwa um das 27ste Jahr des Lebensalters oder zwischen<lb n="16"/>dasselbe und das sechs und dreissigste; – sie mag oft unscheinbarer seyn, aber es<lb n="17"/>entgeht ihr nicht leicht ein Individuum; und wenn dieses Moment später eintritt,</p>
<pb n="232" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=236" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>zeigt es sich unter bedenklichern Symptomen; aber da es zugleich wesentlich geisti<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>ger Natur ist, und vielmehr nur von dieser Seite her zur körperlichen Erscheinung<lb n="3"/>wird, kann sich jene Stimmung unter die ganze Flachheit eines Lebens, das sich<lb n="4"/>nicht zum Momentanen concentrirt hat, vertheilen und hindurchziehen.</p>
<p><lb n="5"/>Indem nun aber das subjective Interesse und Princip der Thätigkeit befriedigt und<lb n="6"/>sich in die objective Welt und physisch zunächst in seinen Organismus eingelebt<lb n="7"/>hat, so löscht sich der bisherige Gegensatz der Lebendigkeit aus; und endigt sich in<lb n="8"/>die Verknöcherung und Unerregsamkeit, und diese zur Unmittelbarkeit gediehene<lb n="9"/>Allgemeinheit endigt mit dem Verschwinden der daseyenden, und nur durch den<lb n="10"/>Gegensatz zu Interesse, Thätigkeit und Lebendigkeit erregten Einzelnheit.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="11"/>§</head>
<p><lb n="12"/>Um von dem natürlichen Verlauffe des Geistigen durch seine Lebensalter<lb n="13"/>bestimmter und concreter zu sprechen, muß, wie zu der Schilderung der Racenver<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>schiedenheit, die Kenntniß der concretern Geistigkeit, wie sie in der Wissenschaft<lb n="15"/>auf dem Standpunkte der Anthropologie sich noch nicht gefaßt hat, anticipirt und<lb n="16"/>mit zur Unterscheidung der Stuffen genommen werden.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<pb n="233" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=237" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="24r"/>
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</div>
<div>
<head><lb n="1"/>[FÜNFTES BRUCHSTÜCK]</head>
<head><lb n="2"/>c.</head>
<head><lb n="3"/>Die empfindende Seele.</head>
<head><lb n="4"/>§</head>
<p><lb n="5"/>Die Seele ist erstens bestimmt (§ ) aber zweytens ist sie zur Individualität<lb n="6"/>bestimmt, und die Bestimmtheiten verändern sich zunächst an sich, so daß die<lb n="7"/>Seele die allgemeine Substanz dieser Veränderungen und die Totalität der<lb n="8"/>Bestimmtheiten ist. Die Wahrheit dieses Verhältnisses ist daher, daß die Bestimmt<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>heit nicht durch eine andere verändert wird, sondern in der allgemeinen Seele<lb n="10"/>unmittelbar eine aufgehobene, und diese darin in sich reflectirt ist, und so in ihrer<lb n="11"/>Allgemeinheit die Bestimmtheit negirend, erst als <hi rendition="#g">für sich seyende</hi> Individuali<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>tät, nicht mehr nur als Individualität <hi rendition="#g">ansich</hi> oder Zustand bestimmt ist. Oder die<lb n="13"/>Seele ist und bleibt diß allgemeine durchgängige Wesen, in dem alle Besonderheit<lb n="14"/>aufgelöst; in ihrer Individualität aber ist solche Besonderheit nun gesetzt, und <hi rendition="#g">für<lb n="15" rend="g-umgekehrt"/>die Seele</hi>.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="16"/>§</head>
<p><lb n="17"/>Die Seele <hi rendition="#g">empfindet</hi>, nicht indem sie nur als wach einer Welt von Bestimmt<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>heiten sich gegenüber, sondern indem sie <hi rendition="#g">sich</hi> selbst bestimmt <hi rendition="#g">findet</hi>. Sie ist<lb n="19"/>selbst das Gedoppelte, Unterschiedne, einmal die <hi rendition="#g">bestimmte</hi> Seele, und das andre<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>mal die <hi rendition="#g">allgemeine</hi>, aber indem diese und die unterschiedene Seele eins und das-</p>
<pb n="234" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=238" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="24r-24v"/>
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<p><lb n="1"/>selbe ist, so ist sie in dieser Bestimmtheit bey sich selbst. Aber nicht nur ist auf<lb n="2"/>diese Weise die Seele nur an sich Eine, sondern daß die Bestimmtheit, als unter<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>schieden von der Allgemeinheit der Seele, und als <hi rendition="#g">ideelle in ihr selbst</hi> ist, da<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>durch ist die Seele in ihrer Bestimmtheit für sich.</p>
<p><lb n="5"/>Wenn das neutrale Wasser, indem es z. B. gefärbt, und so nur in dieser Qualität<lb n="6"/>oder Zustand ist, nicht nur <hi rendition="#g">für uns</hi> oder was dasselbe ist, der Möglichkeit nach,<lb n="7"/>von diesem seinem Zustande unterschieden, sondern selbst von sich als so<lb n="8"/>bestimmtem, zugleich unterschieden wäre, so würde es empfindend seyn. Oder<lb n="9"/>die Gattung Farbe existirt nur als blaue oder als irgend eine bestimmte Farbe; sie<lb n="10"/>bleibt die <hi rendition="#g">Gattung</hi> Farbe, indem sie blau ist. Wenn aber die Farbe als Farbe, d.<lb n="11"/>i. nicht als Blaue, sondern zugleich als Farbe gegen sich als blaue Farbe bliebe, –<lb n="12"/>der Unterschied ihrer Allgemeinheit und ihrer Besonderheit nicht bloß <hi rendition="#g">für uns</hi><lb n="13"/>sondern in ihr selbst existirte, so wäre sie Empfindung des Blauen.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="14"/>§</head>
<p><lb n="15"/>Die Bestimmtheit oder der Inhalt der Empfindung ist noch ein <hi rendition="#g">Seyendes</hi>; die<lb n="16"/>Seele <hi rendition="#g">findet</hi> sich so oder anders afficirt. Daß die Seele <hi rendition="#g">sich</hi> so bestimmt findet,<lb n="17"/>diß ist es, daß <seg type="balken">| </seg>die Bestimmtheit zugleich als <hi rendition="#g">ideell</hi> in der Seele gesetzt, nicht eine<lb n="18"/>Qualität derselben ist, und indem die Idealität dieser Bestimmtheit nicht eine<lb n="19"/>andere Bestimmtheit, die an deren Stelle träte und die erstere verdrängte, sondern<lb n="20"/>daß die Seele selbst die Idealität dieser Bestimmtheit, das in ihr, dem Endlichen, in<lb n="21"/>sich reflectirt, d. i. unendlich ist, ist diese Bestimmtheit auch nicht ein blosser</p>
<pb n="235" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=239" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="24v-25r"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>Zustand. – Die Seele ist somit <hi rendition="#g">freye</hi> Lebendigkeit in der Empfindung, und<lb n="2"/>zugleich als <hi rendition="#g">seyend</hi> bestimmtes, als abhängiges. Der Inhalt der Empfindung ist ein<lb n="3"/>Gegebenes, und die Empfindung selbst ist der Widerspruch, der Reflexion der Seele<lb n="4"/>in sich selbst, und der Aüsserlichkeit derselben; – ein Widerspruch, der in der<lb n="5"/>Empfindung noch nicht aufgelöst, sondern seine Auflösung in einer höhern Weise<lb n="6"/>der Seele hat.</p>
<p><lb n="7"/>Die Endlichkeit einer Existenz es sey einer natürlichen oder geistigen besteht in<lb n="8"/>einem Widerspruche, der sie in sich selbst ist, und es ist wesentlich diß über<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>haupt aber vornemlich den bestimmten Widerspruch einzusehen, der die Natur<lb n="10"/>einer bestimmten Existenz ausmacht. Die Empfindung ist diese erste Gestalt, in<lb n="11"/>welcher die Seele als concret, als Individualität, oder somit eigentlich erst Seele<lb n="12"/>ist. Aber die Empfindung ist eben darum zugleich diese ganz untergeordnete<lb n="13"/>Weise der Seele, weil sie dieser unmittelbare Widerspruch ist, das ganz Freye,<lb n="14"/>und zugleich als <hi rendition="#g">seyend</hi> bestimmt zu seyn, so daß dieser Inhalt der Empfindung<lb n="15"/>noch ganz unversöhnt, noch auf keine Weise geistiger Inhalt ist. Der Wider<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>spruch der Empfindung allein ist es, welcher den Geist aus derselben hinaus, <seg type="balken">|</seg><lb n="17" break="no"/>oder vielmehr dazu treibt, sie aufzuheben, wie alles Höhere nur dadurch ent<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>steht, daß das Niedrigere sich als Widerspruch in sich zu dem Höhern aufhebt.<lb n="19"/>Diejenigen, welche die Empfindung oder das Gefühl für die wahre Weise des<lb n="20"/>Geistigen, und damit für die Weise, in welcher die Wahrheit für den Geist ist,<lb n="21"/>halten, haben über das, was die Natur der Empfindung ist, so wie überhaupt über<lb n="22"/>das, was Geist und Wahrheit ist, noch wenig nachgedacht.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="23"/>§</head>
<p><lb n="24"/>Weil das was einen Inhalt zum Inhalt der Empfindung macht, als ein <hi rendition="#g">Seyendes</hi></p>
<pb n="236" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=240" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="25r-25v"/>
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<p><lb n="1"/>ist, ist es in vollkommener <hi rendition="#g">qualitativer Beschränktheit</hi>, eine unmittelbare<lb n="2"/>Einzelnheit. Ein solches Beschränktes ist aber nur so, daß seinem Andern ebenso<lb n="3"/>gut das Seyn zukommt; es ist ein Daseyn, das nur den Werth der Möglichkeit hat,<lb n="4"/>– <hi rendition="#g">ein Zufälliges</hi>. Diß macht die Zufälligkeit der Empfindung überhaupt aus,<lb n="5"/>und die Empfindung heißt darum auch etwas bloß <hi rendition="#g">Subjectives</hi>, weil die Seele als<lb n="6"/>empfindend überhaupt in beschränkter Qualität sich befindet, und darum sich nach<lb n="7"/>unmittelbarer Einzelnheit verhält.</p>
<p><lb n="8"/>Die Subjectivität der Empfindung bedeutet die Beschränktheit und Zufälligkeit<lb n="9"/>derselben im Gegensatz gegen das <hi rendition="#g">Objective</hi>, den Inhalt, insofern er <hi rendition="#g">an und<lb n="10" rend="g-umgekehrt"/>für sich</hi> selbst ist; seine Wahrheit besteht darin, daß er als blosser Inhalt in sich<lb n="11"/>selbst, dessen Realität mit seinem Begriffe zusammenstimmt. Solches Wahre<lb n="12"/>kann und ist denn auch</p>
<p><lb n="13"/>Das Wahre, Gewußte oder Gewollte, muß wesentlich ebenso ein subjectives,<lb n="14"/>der Intelligenz oder dem Willen angehöriges, seyn, als es seinem Inhalte nach ob<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>jectiv ist. Aber eine solche Subjectivität, wie sie vernünftige Einsicht und vernünf<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>tiger Wille ist, ist eine ganz andere Subjectivität, als die der blossen Empfindung;<lb n="17"/>diese letztere ist eben die nur ganz abstracte <seg type="balken">| </seg>Subjectivität, welche der Seele in<lb n="18"/>ihrer noch ungeistigen nur <hi rendition="#g">unmittelbaren Einzelnheit</hi> zukommt, und</p>
<pb n="237" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=241" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="25v"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>einen wahren ebensowohl als einen falschen, einen guten sowohl als einen<lb n="2"/>schlechten Inhalt haben kann.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="3"/>§</head>
<p><lb n="4"/>Die Empfindung ist zunächst überhaupt unendlich <hi rendition="#g">mannichfaltiger</hi> Art, weil<lb n="5"/>der Inhalt derselben eine <hi rendition="#g">seyende Bestimmtheit</hi> ist, diese aber zunächst den<lb n="6"/>formlosen Unterschied, die vielfache Mannichfaltigkeit an ihr hat. Indem die<lb n="7"/>Empfindungen nach diesem ihrem mannichfaltigen Inhalte betrachtet werden, so<lb n="8"/>wird von demselben, die Form, nach der er Empfindung ist, weggelassen, und es<lb n="9"/>wird also von den Bestimmtheiten in ihrer sonstigen objectiven Form die Rede.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="10"/>§</head>
<p><lb n="11"/>Insofern dabey die Empfindung nach dem Gegenstande, innerem oder aüssern,<lb n="12"/>von welchem sie erregt werde, bestimmt wird, so liegt in dieser Betrachtung ein<lb n="13"/>Unterschied von dem Empfindenden und dem Empfundenen, dem fühlenden Sub<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>jecte und gefühlten Objecte, so wie ein Verhältniß, so daß das Object einen <hi rendition="#g">Ein<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="15" break="no"/><hi rendition="#g">druck</hi> auf das Subject mache, dieses von dem Gegenstande <hi rendition="#g">afficirt</hi> werde, der<lb n="16"/>Gegenstand Ursache oder Erregendes u.s.f. sey. Alle diese Unterschiede aber gehö<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>ren noch nicht dem Standpunkte der Empfindung selbst an, sondern einer spätern<lb n="18"/>Reflexion der Seele, insofern sie sich weiterhin zu <hi rendition="#g">Ich</hi> und dann zum <hi rendition="#g">Geiste</hi><lb n="19"/>bestimmt hat, – oder wenn <hi rendition="#g">wir</hi> sogleich bey der Empfindung sie nach solchen<lb n="20"/>Unterschieden betrachten, <hi rendition="#g">unserer aüssern</hi> Reflexion an. Wenn ich sage[:] ich</p>
<pb n="238" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=242" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="25v-25r"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>fühle <hi rendition="#g">Etwas</hi> Hartes oder Warmes, oder sehe <hi rendition="#g">Etwas</hi> Rothes, oder ich habe ein<lb n="2"/>Gefühl von <hi rendition="#g">Recht</hi> und <hi rendition="#g">Un<seg type="balken">|</seg>recht</hi>, so gehört diese Unterscheidung meinem<lb n="3"/>Bewußtseyn oder Reflexion an, welche die Unterscheidung von subjectiver<lb n="4"/>Empfindung und deren Gegenstand macht, eine Unterscheidung, welche der<lb n="5"/>Empfindung als solcher noch nicht angehört. – Ich empfinde Freude, Schmerz,<lb n="6"/>Zorn u.s.f. ist insofern ein pleonastischer Ausdruck, als Freude, Schmerz, Zorn<lb n="7"/>u.s.f. selbst Empfindungen sind, und dieser Ausdruk spricht nur zuerst mein<lb n="8"/>Empfinden überhaupt und dann die besondere Empfindung aus, die ich habe.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="9"/>§</head>
<p><lb n="10"/>Indem das, was ich empfinde, als <hi rendition="#g">Seyendes</hi> in mir ist, welchen Inhalt auch das<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>selbe weiter an sich habe, so bin ich als empfindend, nur als <hi rendition="#g">Seele</hi> bestimmt. <hi rendition="#g">An<lb n="12" rend="g-umgekehrt"/>sich</hi> ist die Seele <hi rendition="#g">Ich, Geist</hi>; aber die Unterschiede als Seele, Ich und Geist,<lb n="13"/>betreffen eben die unterschiedene Bestimmtheit, in welcher diß Ansich existirt. Die<lb n="14"/>Seele aber überhaupt, oder der noch als <hi rendition="#g">seyend</hi> bestimmte Geist, ist noch der<lb n="15"/>Geist in Leiblichkeit, und die Empfindung ist daher unmittelbar zugleich ein<lb n="16"/><hi rendition="#g">Leibliches</hi>. Die Empfindung gehört der noch <hi rendition="#g">unmittelbaren Einzelnheit</hi><lb n="17"/>des Geistes an, und diß ist die nähere Bestimmung der Subjectivität, (§   ) die der<lb n="18"/>Empfindung zukommt.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="19"/>§</head>
<p><lb n="20"/>Die Bestimmtheit der Empfindung ist noch als eine <hi rendition="#g">unmittelbare</hi> Affection in<lb n="21"/>der Seele; der Geist selbst damit noch als unmittelbarer Geist bestimmt. In dem</p>
<pb n="239" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=243" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="25r-26v"/>
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<p><lb n="1"/>Empfinden als solchen ist daher die Seele <seg type="balken">| </seg>noch nicht <hi rendition="#g">frey</hi>. Selbst im Gefühle der<lb n="2"/>Freyheit ist die Seele nach der Seite unfrey, nach welcher sie die Freyheit fühlt;<lb n="3"/>diese Seite der Unmittelbarkeit ist es deßwegen, an welcher alle Zufälligkeiten und<lb n="4"/>Particularitäten des Subjects in die Freyheit sich einmischen. – Ferner aber ist die<lb n="5"/>Unmittelbarkeit des Geistes als empfindenden, in ihrem bestimmten Sinne zu neh<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>men, sie ist die <hi rendition="#g">Leiblichkeit</hi>; die Empfindung muß daher wesentlich als <hi rendition="#g">leibli<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="7" break="no"/><hi rendition="#g">ches</hi> gefaßt werden. Welchen Inhalt die Empfindung sonst auch habe, zum Bey<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>spiel auch wenn sie religiöse Empfindung ist, ist sie unmittelbar zugleich in einer<lb n="9"/>Leiblichkeit.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="10"/>§</head>
<p><lb n="11"/>Die Empfindung, weil sie leiblich ist, ist insofern <hi rendition="#g">animalisch</hi>. Aber ein Anderes<lb n="12"/>ist die Animalität des Thieres, welches nicht Mensch ist, und ein anderes die Ani<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>malität des Menschen. Die anthropologische Betrachtung kann deßwegen nicht bey<lb n="14"/>der Animalität des Empfindens stehen bleiben, sondern hat dasselbe als Empfinden<lb n="15"/>der Seele zu fassen, und deßwegen als <hi rendition="#g">zweyseitig</hi> zu erkennen. Nemlich es ist<lb n="16"/>vorhin (§   ) zwischen der <hi rendition="#g">bestimmtseyenden</hi> Seele und zwischen der Seele als<lb n="17"/><hi rendition="#g">allgemeiner, für</hi> welche jene ist, unterschieden worden. In der Seele tritt diese<lb n="18"/>Unterscheidung erst in dem Empfinden ein, und sie ist es, welche zugleich schon in<lb n="19"/>dieser Sphäre die Seele des Thieres von der geistigen unterscheidet.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<pb n="240" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=244" type="body" subtype="apparat"/>
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</div>
<div>
<head><lb n="1"/>§</head>
<p><lb n="2"/>Die Empfindung überhaupt ist zwar die Rüknahme und Aufheben der unmittel<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>baren Wirklichkeit der organischen <hi rendition="#g">Einzelnheit</hi> in der <hi rendition="#g">Allgemeinheit</hi> oder<lb n="4"/>Gattung, so daß die Einzelnheit nunmehr als concretes Moment der Allgemeinheit<lb n="5"/>ist. (Encyklop. der philos. Wissensch. § 273 u. 276) Aber im Thiere ist und bleibt<lb n="6"/>diese <hi rendition="#g">Einheit</hi> des Individuums und der Gattung selbst in ihrer Unmittelbarkeit,<lb n="7"/>und die <hi rendition="#g">Gattung</hi> ist nicht <hi rendition="#g">für sich</hi> in ihrer einzelnen Bestimmung, oder die<lb n="8"/>bestimmte Seele ist nicht <hi rendition="#g">für</hi> die <hi rendition="#g">allgemeine</hi> Seele. Die geistige Seele aber ist<lb n="9"/>eben diß, als <hi rendition="#g">allgemeine für sich zu seyn</hi>.</p>
<p><lb n="10"/>Diß Fürsichseyn der allgemeinen Seele aber ist <hi rendition="#g">zunächst abstract</hi>; – hier<lb n="11"/>nemlich wo sich noch keine Bestimmtheit in diesem allgemeinen Medium gesetzt<lb n="12"/>hat. Dieser ideelle Raum ist daher noch unbestimmt und leer, – er ist die tabula<lb n="13"/>rasa, welche erst erfüllt werden soll und die als die abstracte Idealität zugleich abso<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>lut weich genannt werden kann. Aber freylich wird diß Erfüllen nicht durch soge<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>nannte Eindrücke von aussen geschehen, etwa in der Weise wie durch ein Petschaft<lb n="16"/>Bilder auf Wachs <seg type="balken">| </seg>abgedruckt werden. Was in dem Geiste zur Existenz kommen<lb n="17"/>kann, kann nur so in ihn kommen, daß er dasselbe selbstbestimmend in sich setzt.<lb n="18"/>Die Empfindung ist daher als Empfinden der geistigen Seele das Zweytheilige, das</p>
<pb n="241" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=245" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>einemal als <hi rendition="#g">Affection</hi> zu seyn, welche der empfindenden, individuellen Seele<lb n="2"/>überhaupt angehört, das andremal aber<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
</div>
<div>
<head><lb n="3"/>[SECHSTES BRUCHSTÜCK]</head>
<head><lb n="4"/>γ)</head>
<head><lb n="5"/>Die reale Individualität der empfindenden Seele.<seg type="verweis">¹</seg></head>
<head><lb n="6"/>§</head>
<p><lb n="7"/>Die Empfindungen, sowohl aüssere als innere, sind bestimmte, und zunächst als<lb n="8"/>der formellen Individualität, dem Empfindenden überhaupt angehörig schließen sie<lb n="9"/>sich gegenseitig aus, verdrängen einander und sind so in der Zeit spurlos ver<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>schwindende aüssere Begebenheiten an dem Subject. Die Seele aber ist nicht<lb n="11"/><hi rendition="#g">seyende</hi>, unmittelbare, sondern <hi rendition="#g">allgemeine</hi> Substanz, somit ist sie in sich das<lb n="12"/><hi rendition="#g">Bestehen</hi> des Mannichfaltigen, und nicht ein bloßes Durchlauffen von seyenden<lb n="13"/>Empfindungen, sondern das Aufbewahren von ideell gesetzten. Denn die blosse,<lb n="14"/>abstracte <hi rendition="#g">Negation</hi> des Seyenden wird in der Seele zu einem Aufgehobenen als<lb n="15"/><hi rendition="#g">aufbewahrten</hi>; – ein Übergang, der im Begriffe und zeitlos ist, und bey wel<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>chem daher auch die Bestimmung des Seyenden als eines <hi rendition="#g">Itzt</hi>, und desselben,<lb n="17"/>insofern es ideell ist, als eines <hi rendition="#g">Vergangenen</hi> und <hi rendition="#g">Gewesenen</hi> nicht das<lb n="18"/>Wesentliche, sondern vielmehr das erst in der weitern Form des aüsserlichen Sinn<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>lichen Hinzukommende ist. Die Seele ist als diese insichseyende Allgemeinheit des</p>
<pb n="242" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=246" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>Bestimmten der <hi rendition="#g">unendliche Raum</hi>, in welchem der Inhalt unmittelbar als auf<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>bewahrter ist; der Durchgang einer Affection zur eigentlichen Erinnerung, welcher<lb n="3"/>durch das Bewußtseyn und Anschauung eines aüsserlichen Gegenstandes <hi rendition="#g">vermit<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="4" break="no"/><hi rendition="#g">telt</hi> ist, hat hier noch nicht seine Stelle, sondern gehört einer entwickeltern Stuffe<lb n="5"/>des Geistes an. – Dieser so in der Seele ein Bestehen erhaltende Inhalt der Affectio<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>nen gehört nun zu dem <hi rendition="#g">eigenen Bestimmt<seg type="balken">|</seg>seyn</hi> der Seele, wie die Bestim<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>mungen, welche die Grundlage der Triebe, Neigungen u.s.f. überhaupt der innern<lb n="8"/>Empfindungen der Seele ausmachen; und daß dieser Stoff [als] Inhalt empfunden<lb n="9"/>werde, oder aus dem <hi rendition="#g">Ansichseyn</hi> in das <hi rendition="#g">Fürsichseyn</hi> der Seele heraustrete, ist<lb n="10"/>ein Übergang und vermittelnde Thätigkeit, welche erst später als <hi rendition="#g">reproduci<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="11" break="no"/><hi rendition="#g">rende</hi> Thätigkeit des Geistes überhaupt, zu betrachten ist.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="12"/>§</head>
<p><lb n="13"/>Ferner nun sind die Empfindungen, wie sie als Arten bestimmt worden sind,<lb n="14"/>beschränkte, qualitativ-unterschiedene, auseinander fallende Bestimmungen. Die<lb n="15"/>Seele aber ist individuell überhaupt und das Mannichfaltige, das an sich zum Kreis<lb n="16"/>der Totalität gehört, in ihr zur Einheit verbunden. Der Inhalt ist an ihm selbst nur<lb n="17"/>das <hi rendition="#g">Concrete</hi> jener vereinzelten Bestimmungen, und diese <hi rendition="#g">ansichseyende</hi><lb n="18"/>Verknüpfung macht die <hi rendition="#g">Objectivität</hi> desselben aus. Die Seele ist jedoch noch<lb n="19"/>nicht als <hi rendition="#g">Subject</hi> und nicht als Geist bestimmt, darum ist der Inhalt <hi rendition="#g">für die<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="20" break="no"/><hi rendition="#g">selbe</hi> noch nicht in einer eigenthümlichen Objectivität, d. i. entwickelten und in</p>
<pb n="243" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=247" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>ihre Bestimmungen zugleich ausgelegten Einheit (wovon nachher noch näher); die<lb n="2"/>Seele hat aber überhaupt die Bestimmungen der Empfindung als einen zum Con<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>creten vereinigten Inhalt in ihr, und was sie aus sich reproducirt, sind solche Ganze<lb n="4"/>von Inhalt.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="5"/>§</head>
<p><lb n="6"/>Dieser concrete Inhalt hat hier noch keine der weitern nähern Bestimmungen,<lb n="7"/>welche er daher erhalten wird, daß er durch das Bewußtseyn und <seg type="balken">| </seg>den Geist hin<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>durchgegangen und durch sie gebildet worden wäre. Er ist aber auch nicht nur<lb n="9"/>irgend ein Inhalt, sondern <hi rendition="#g">an sich</hi> der allgemeine Inhalt, aber zugleich für die ein<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>zelne Seele individualisirt; die ganze, zunächst noch <hi rendition="#g">zukünftige</hi> Welt des Indivi<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>duums liegt in seiner Seele. Aber diß, was noch in ihr eingehüllter Stoff ist, wird<lb n="12"/>ihm erst durch das Bewußtseyn und die Thätigkeit des Geistes als seine Welt vor<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>geführt werden.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="14"/>§</head>
<p><lb n="15"/>Insofern das Individuum noch als empfindendes existirt, ist noch nicht an den<lb n="16"/>Unterschied eines objectiven Daseyn und aüsserer oder innerer, überhaupt gegebe<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>ner Dinge, gegen die Subjectivität der Seele zu denken. Die Empfindungen sind<lb n="18"/>seyende Affectionen, ob ihre Bestimmtheit späterhin als durch ein Object veran<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>laßt, als Eindruck von Aussen, oder ob als durch vorhandene innere Affectionen<lb n="20"/>bewirkt angesehen werde.</p>
<pb n="244" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=248" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="32r-32v"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
</div>
<div>
<head><lb n="1"/>§<seg type="verweis">¹</seg></head>
<p><lb n="2"/>Indem vorhin das Empfinden überhaupt betrachtet worden ist, so ist nunmehr<lb n="3"/>das Empfindende als Individuum bestimmt, welches zu betrachten ist, und es ist<lb n="4"/>zunächst die Bestimmung anzugeben, welche in das Empfinden kommt, dadurch<lb n="5"/>daß es ein individuelles ist; wie der Stoff des Empfinden durch die Individualität der<lb n="6"/>Seele bestimmt wird, ist so eben angegeben worden. Das Empfinden aber als der<lb n="7"/>individuellen Seele ist, daß sie als empfindend <hi rendition="#g">für sich selbst</hi> ist, – d. i. daß sie<lb n="8"/>sich empfindet, und in dieser Unterschei<seg type="balken">|</seg>dung zwar, aber darin in unmittelbarer<lb n="9"/>Beziehung auf sich, und bey sich ist.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="10"/>§</head>
<p><lb n="11"/>Die <hi rendition="#g">sich</hi> empfindende Seele aber ist bestimmt und beschränkt überhaupt, weil<lb n="12"/>sie nur erst auf unmittelbare Weise [ist], näher aber ist sie ihrer <hi rendition="#g">selbst nicht<lb n="13" rend="g-umgekehrt"/>mächtig</hi>. Daß sie frey und ihrer mächtig wäre, dazu gehört, daß ihr Inhalt und<lb n="14"/>ihre natürlichen Bestimmungen sich in ihr als ideell bestimmt hätten, und sie<lb n="15"/>abstracte, bestimmungslose Beziehung auf sich selbst, – als <hi rendition="#g">Ich wäre</hi>. Hiemit<lb n="16"/>wäre verbunden, daß sie ihre Bestimmungen von sich abgetrennt, sie ausser ihr<lb n="17"/>selbst gesetzt hätte, und daß sie als <hi rendition="#g">andere</hi> denn sie ist, als für sich seyende<lb n="18"/>Objecte [ihr] gegenüberstünden. So wäre sie <hi rendition="#g">Bewußtseyn</hi>, das abstracte Ich, für<lb n="19"/>welches der Inhalt als für sich seyender Gegenstand, als eine vorhandene Welt, ist.<lb n="20"/>Daß die Seele ohne Freyheit, und daß ihr Inhalt ohne seine von ihr unterschiedene<lb n="21"/>Objectivität an ihm selbst ist, ist eins und dasselbe. Erst als <hi rendition="#g">Bewußtseyn</hi>, nur als</p>
<pb n="245" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=249" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="32v, 34r"/>
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<p><lb n="1"/>diese Negativität ihrer Bestimmungen, das abstracte nur bey sich seyende <hi rendition="#g">Ich</hi>, ist<lb n="2"/>die <hi rendition="#g">Macht</hi> über dieselben, welche sie von sich ausgeschlossen hat. Aber nicht frey<lb n="3"/>und mächtig <hi rendition="#g">ihrer</hi> selbst ist die Seele, insofern ihr noch unabgeschiedene, unmit<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>telbar ihr immanente Bestimmungen zukommen, insofern sie somit überhaupt<lb n="5"/>noch auf unmittelbare, natürliche Weise existirt.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="6"/>§</head>
<p><lb n="7"/>Es ist gerade um der noch unmittelbaren Einheit der erst empfindenden Indivi<pc force="weak">-</pc><lb n="8" break="no"/>dualität mit sich, daß die Seele in dieser Form als <hi rendition="#g">subjective</hi> Seele zu bestimmen<lb n="9"/>ist, – zum Unterschiede von der Objectivität des Bewußtseyns und dann des Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>standes.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="11"/>Es ist eine alte Vorstellung, daß der primitive Zustand der Menschen als ein<lb n="12"/>Zustand der Unschuld, oder als ein goldenes Zeitalter von einfacher Lebensweise,<lb n="13"/>einfachen, genügsamen, von Leidenschaften freyen Sitten aufgefaßt wird. Dieser<lb n="14"/>Vorstellung ist in neuerer Zeit zuerst als einer geschichtlichen Theorie, die nach<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>her von da auch in die Philosophie übergieng, die Bedeutung gegeben worden,<lb n="16"/>daß dieser Zustand ein geistiger Zustand sowohl der Reinheit des Willens als<lb n="17"/>eines ungetrübten Durchschauens der innern Lebendigkeit der Natur, und eines<lb n="18"/>klaren Anschauens der göttlichen Wahrheit gewesen sey. So daß der spätere Auf<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>gang des Bewußtseyns, alle Kenntniße von Gott und von Pflichten seiner Vereh<pc force="weak">-</pc><lb n="20" break="no"/>rung, wie von den Gesetzen der Natur, einerseits nur eine Trübung und Verder<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>ben jenes göttlichen Lebens und Schauens gewesen, andererseits alles, was unter<lb n="22"/>solchem Vorkommen, noch von höherem Inhalt und Wissen sich zeige, nur<lb n="23"/>nachgelassene Trümmer und Spuren aus jener ersten Reinheit und Klarheit</p>
<pb n="246" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=250" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="34r-34v, 33r"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>seyen. Es soll diese Vollkommenheit wesentlich nicht als eine selbstbewußte Sitt<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>lichkeit des vernünftigen Willens, noch als eine gedachte und wissenschaftliche<lb n="3"/>Einsicht in die Gesetze der Natur und des Geistes, noch als ein begreiffendes<lb n="4"/>Erkennen des göttlichen Wesens bestimmt [werden], sondern im Gegentheil ist<lb n="5"/>dasjenige, wodurch solcher Zustand ein Leben in der Wahrheit sey, eben die<lb n="6"/>noch ungetrennte Einheit des intelligenten <seg type="balken">| </seg>und natürlichen Lebens, des Den<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>kens und Empfindens. – So leicht, faßlich und selbst anmuthig sich solche<lb n="8"/>Ansicht für die Vorstellung macht, so zeigt sie sich doch bey näherer Betrach<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>tung, nicht nur oberflächlich zu seyn, sondern selbst auf der gänzlichen Verken<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>nung der Natur des Geistes, auf der Verkennung des Begriffes überhaupt zu<lb n="11"/>beruhen. Denn der Begriff, und dann der als Begriff existirende Begriff, der Geist,<lb n="12"/><hi rendition="#g">ist</hi> nur, insofern die durch Aufheben der Unmittelbarkeit für sich seyende Idee<lb n="13"/>ist. Die unmittelbare Idee überhaupt ist nur die Natur, und der unmittelbare<lb n="14"/>Geist, nur der schlaffende, nicht der selbstbewußte, noch weniger der wirklich<lb n="15"/>denkende, wissende und erkennende Geist. Die Natur aber in ihrer Wahrheit ist<lb n="16"/>sie die an sichseyende <hi rendition="#g">Idee</hi>, das Leben des <hi rendition="#g">Allgemeinen</hi> in sich. Aber eben<lb n="17"/>das Allgemeine ist nicht das Unmittelbare des Daseyns; die Natur, wie sie in<lb n="18"/>ihrer Unmittelbarkeit ist, bietet sie das Schauspiel der sinnlich bunten Welt dar.<lb n="19"/>Sinnliches Daseyn heißt nichts anderes, als die in das Aussersichseyn des Begriffs,<lb n="20"/>der in die Verworrenheit und Vergänglichkeit der Erscheinung verlorne Begriff.<lb n="21"/>Wenn aber der Geist sich <hi rendition="#g">anschauend</hi> verhält, so verhält er ebendamit sich nur<lb n="22"/>auf eine unmittelbare, d. i. sinnliche, sich selbst und seiner Freyheit aüsserliche<lb n="23"/>Weise, und nur <hi rendition="#g">zu</hi> jener aüsserlichen Weise und unvernünftigen, unwahren<lb n="24"/>Gestalt der Natur. Nur erst für denken<seg type="balken">|</seg>den Geist ist die Wahrheit, die Idee als<lb n="25"/>Idee; der denkende Geist aber ist nicht der empfindende und anschauende. Es<lb n="26"/>hilft nichts zu sagen, jenes primitive Anschauen der Natur, sey nicht ein sinnli-</p>
<pb n="247" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=251" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="33r, 40r"/>
<fw type="header" place="top">SUBJEKTIVER GEIST</fw>
<p><lb n="1"/>ches, aüsserliches Anschauen, sondern ein Schauen durch die Aüsserlichkeit der<lb n="2"/>Natur, eine Gegenwart ihres Centrums, ein intellectuelles Anschauen, indem<lb n="3"/>eben in dieser Ursprünglichkeit das Denken sich noch nicht von dem Anschauen<lb n="4"/>losgerissen, und zum reflectirenden Erkennen sich bestimmt habe. Allein eben<lb n="5"/>diese <hi rendition="#g">nur unmittelbare</hi> Einheit des Denkens und Anschauens, ist es, worin<lb n="6"/>nur das Anschauen gesetzt ist; es ist ein leeres Wort, davon zu sprechen, daß es<lb n="7"/>nicht bloß Anschauen, sondern vielmehr das Denken darin enthalten sey. <hi rendition="#g">An<lb n="8" rend="g-umgekehrt"/>sich</hi> ist freylich die Natur sowohl als der Geist Denken; aber das Denken ist<lb n="9"/>eben diß, nicht bloß ansich, nicht in der Gegensatz-losen Einheit und Unmittel<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>barkeit zu seyn, und wenn es nicht bloß als innere Natur, sondern existirendes<lb n="11"/>Denken seyn soll, so ist es nicht in seiner nur an sich seyenden Einheit mit dem<lb n="12"/>Anschauen geblieben. Dieses Denken, um Wissen von dem Wahren zu seyn,<lb n="13"/>überhaupt daß das Wahre für dasselbe sey, muß freylich nicht auf dem Stand<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>punkt der nur trennenden Reflexion stehen bleiben, sondern, als Idee, zur objec<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>tiven Einheit sich hindurchgearbeitet haben. Das Denken ist nur Wissen und<lb n="16"/>Erkennen, insofern es sich befreyt hat, und zwar befreyt wesentlich von der<lb n="17"/>Weise der blossen Unmittelbarkeit der Seele; diese Unmittelbarkeit werde nur als<lb n="18"/>Anschauen, oder als Einheit des Anschauens und Denkens genommen.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
</div>
<div>
<head><lb n="19"/>[ANHANG]</head>
<p><lb n="20"/>Den <hi rendition="#g">Geist</hi> zum Gegenstande der Betrachtung zu machen, setzt können wir<lb n="21"/>sagen ein Bedürfniß voraus, denselben kennen zu lernen. Was wir so ein Bedürfniß<lb n="22"/>nennen mögen, darüber können wir uns erinnern, daß es den Griechen als ein<lb n="23"/><hi rendition="#g">Gebot</hi> des delphischen <hi rendition="#g">Apollos</hi> ausgesprochen worden ist. <hi rendition="#g">Erkenne dich<lb n="24" rend="g-umgekehrt"/>selbst</hi>, war die berühmte Aufschrift an dem Tempel des <hi rendition="#g">wissenden</hi> Gottes. Um<lb n="25"/>so viel höher der Himmel über der Erde, um so viel höher, ja unendlich hoch ist<lb n="26"/>der Geist über der Natur, und die Erkenntniß desselben ist schon durch ihren<lb n="27"/>Gegenstand die würdigste.</p>
<pb n="248" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=252" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="40r-40v"/>
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<p><lb n="1"/>Dem Griechen war das <hi rendition="#g">Menschliche</hi> zu seinem Antheil gegeben, das ist, der<lb n="2"/><hi rendition="#g">freye</hi> Geist, der aber seine <hi rendition="#g">Unendlichkeit</hi> noch nicht erfaßt hat. – Es ist nicht<lb n="3"/>der absolute, der <hi rendition="#g">heilige</hi> Geist, der in die griechische Welt sich ergossen hätte<lb n="4"/>und zu dessen Erkenntniß er kommen könnte.<seg type="verweis">¹</seg> Es ist der Mensch, als <hi rendition="#g">frey inner<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="5" break="no"/><hi rendition="#g">halb</hi> der Natur, so daß er an ihr das Organ seines Bewußtseyns behält, in ihr<lb n="6"/>befangen bleibt, und indem er zwar in der Philosophie und nur in ihr, nicht in der<lb n="7"/>Religion zum reinen Gedanken fortgeht, dieser selbst sich von der Abstraction –<lb n="8"/>der der Unmittelbarkeit im Gedanken entsprechenden Befangenheit – nicht losma<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>chen [kann], nicht zum <hi rendition="#g">Begriffe</hi> des Geistes selbst kommt.</p>
<p><lb n="10"/>Die Aufgabe, den Geist zu erkennen, ist auf diese Weise, an und für sich<lb n="11"/>beschränkt. Auf dieselbe Stuffe begränzt sich auch die Erkenntniß, <seg type="balken">| </seg>welche das Ziel<lb n="12"/>dieser Wissenschaft ist. Aber zugleich bestimmt sich uns die Aufgabe auf vielfache<lb n="13"/>Weise anders, ebendadurch daß unser allgemeiner Standpunkt durch die Erhebung<lb n="14"/>unseres Bewußtseyns zum Bewußtseyn des unendlichen Geistes, – eine Erhebung,<lb n="15"/>die in der Religion begonnen hat, höher gestellt ist. Durch diesen Standpunkt ist<lb n="16"/>dem Geist, welcher zunächst unter dem Menschlichen verstanden zu werden pflegt,</p>
<pb n="249" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=253" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="40v-41r"/>
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<p><lb n="1"/>nunmehr der absolute Geist gegenüber getreten, und jener wird durch diese Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>gleichung zu einem <hi rendition="#g">Endlichen</hi> d. i. in der Natur beschränkten einerseits herab<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>gedrükt. Andererseits aber hat der Mensch durch die Beziehung selbst, welche mit<lb n="4"/>jener Vergleichung zugleich zu Stande kommt, in sich einen ganz freyen Boden<lb n="5"/>gewonnen, und sich ein anderes Verhältniß gegen die Natur, das Verhältniß der<lb n="6"/>Unabhängigkeit von ihr, gegeben.<seg type="verweis">¹</seg></p>
<p><lb n="7"/>So ist uns der Geist, den wir hier betrachten, sogleich als eine Mitte zwischen<lb n="8"/>zwey Extreme, die <hi rendition="#g">Natur</hi> und <hi rendition="#g">Gott</hi>, gestellt, – zwischen einen Ausgangspunkt<lb n="9"/>und zwischen einen Endzweck und Ziel. Die Frage, was der Geist <hi rendition="#g">ist</hi>, schließt<lb n="10"/>damit sogleich die zwey Fragen in sich, <hi rendition="#g">wo</hi> der Geist <hi rendition="#g">her</hi>kommt, und <hi rendition="#g">wo</hi> der<lb n="11"/>Geist <hi rendition="#g">hin</hi>geht! Und wenn diß zunächst zwey <hi rendition="#g">weitere</hi> Betrachtungen zu seyn<lb n="12"/>scheinen über die, was er <hi rendition="#g">ist</hi>, so wird sich bald zeigen, daß sie es allein wahrhaftig<lb n="13"/>sind, durch welche erkannt wird, was er <hi rendition="#g">ist</hi>.</p>
<p><lb n="14"/>Wo er herkommt, – es ist von der Natur; wo er hingeht, – es ist zu seiner Frey<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>heit. Was er <hi rendition="#g">ist</hi>, ist eben diese Bewegung selbst von der Natur sich zu befreyen.<lb n="16"/>Diß ist sosehr seine Substanz selbst, daß man <seg type="balken">| </seg>von ihm nicht als einem so festste<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>henden Subjecte sprechen darf, welches diß oder jenes thue und wirke, als ob sol<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>che Thätigkeit eine Zufälligkeit, eine Art von Zustand wäre, ausser welchem es<lb n="19"/>bestehe, sondern seine Thätigkeit ist seine Substantialität, die Actuosität ist sein<lb n="20"/>Seyn.</p>
<pb facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=254" type="blank"/>
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</div>
<div>
<head><lb n="1"/>SEKUNDÄRE ÜBERLIEFERUNG</head>
<pb facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=256" type="section_break"/>
<head><lb n="1"/>SEKUNDÄRE ÜBERLIEFERUNG</head>
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<fw type="header" place="top">CREUZERS PROCLUS-EDITION</fw>
<head><lb n="1"/>I.</head>
<head><lb n="2"/>ANMERKUNGEN ZU CREUZERS PROCLUS-EDITION</head>
<head><lb n="3"/>[Anmerkungen zu Creuzers Proclus-Edition]</head>
<p><lb n="4"/>74. μδ'. l. 7 sqq. Taylor legit: εἰ οὖν ἐστι κατὰ τὴν ἀπὸ τῆς οὐσίας ἐνέργειαν πρὸς<lb n="5"/>ἑαυτὸ ἐπιστρεπτικόν, vertitque: »If therefore it is convertive to itself accor<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>ding to the energy proceeding from essence, it will also be allotted a con<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>vertive essence cet.« Ego hunc locum ex cod. mscr. explevi. Vid. not. nostr.<lb n="8"/>3. Ne vero versio mea tenebras offundat alicui, Hegelio V. Cl. monente, eam<lb n="9"/>ita refingendam censeo: »Proinde si quid secundum actionem, quae <seg type="balken">| </seg>ab<lb n="10"/>essentiâ nascitur, <hi rendition="#g">est revertens</hi> ad se, illud et cet.« Cf. cap. 39 et cap. 44<lb n="11"/>init et praecipue sequentia: ὡς μὴ ἐνεργεῖν μόνον κτλ.</p>
<p><lb n="12"/>80. ν'. l. 1 sqq. »If therefore the <hi rendition="#g">was</hi> and the <hi rendition="#g">will be</hi> are different, that which is<lb n="13"/>measured by time is becoming to be [or rising into existence] and never <hi rendition="#g">is</hi>,<lb n="14"/>but proceeds together with time, by which it is measured, existing in a ten<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>dency to being.« In annotatione illustrare studet hunc locum apposito etiam<lb n="16"/>loco Plotini Ennead. III. libr. 6. (Tu vid. Plotin. p. 390 sqq.) Hegelius<lb n="17"/>autem in literis ad me datis de hoc loco ita scribit (apponam enim ipsa viri<lb n="18"/>docti verba): »Von Εἰ οὖν ἄλλο an ist allerdings ein schwerer Satz. Mit dem<lb n="19"/>unmittelbar Vorhergehenden verglichen, worin er ganz sein Verständniß<lb n="20"/>hat, hätte ich gemeynt, ließe er sich einfach, ohne alle Parenthese, so neh<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>men: Wenn <hi rendition="#g">War</hi> und <hi rendition="#g">Wird</hi> zweyerley ist (s. das Vorhergehende), so ist<lb n="22"/>(es) ein γινόμενον und niemals ein ὄν, – von der Zeit wird es gemessen – ἐν<lb n="23"/>τῷ γίνεσθαι ὄν –, nur indem es ein ὄν wird, aber nicht <hi rendition="#g">ist</hi>; es <hi rendition="#g">empfängt</hi><lb n="24"/>nur immer das Seyn und ein anderes und anderes.«</p>
<p><lb n="25"/>82. νβ'. l. 8 sqq. Ad haec Hegel. ita: »Γένεσις γὰρ ἔσται, καὶ οὐκ ὄν ist dasselbe, der<lb n="26"/>vorige Satz. Die Parenthese des Portus, die Sie beybehalten, scheint mir<lb n="27"/>eher eine Herabziehung des speculativen Sinnes, eine Verkehrung als<lb n="28"/>Erklärung.« Deinde l. 11. ἐκ δὴ τούτων φανερόν, τοῦ τοῖς ὅλοις εἶναι ὁ<lb n="29"/>αἰὼν αἴτιος mecum facit Hegelius (Vid. annot. nostr. 6) »Aevum in caussâ<lb n="30"/>esse, ut res tanquam totae appareant.« Ceterum his verbis Taylor. praemi-</p>
<pb n="254" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=259" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="326-327"/>
<fw type="header" place="top">CREUZERS PROCLUS-EDITION</fw>
<p><lb n="1"/>sit: Corollary. In antecedentibus autem idem <seg type="balken">| </seg>(p. 82. l. 4 sqq.) ita: »For if<lb n="2"/>the eternal, as the name denotes, is perpetual being, but <hi rendition="#g">to be someti<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="3" break="no"/><hi rendition="#g">mes</hi>, and to subsist in becoming to be, are different from perpetual being<lb n="4"/>cet.« Vult enim legi τὸ δὲ <hi rendition="#g">ποτὲ</hi> εἶναι pro τὸ δὲ εἶναι. Non placet. Nec libri<lb n="5"/>mss. suffragantur.</p>
<pb n="255" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=260" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1-1a"/>
<fw type="header" place="top">ZU SCHULZ' ABHANDLUNG</fw>
</div>
<div>
<head><lb n="1"/>II.</head>
<head><lb n="2"/>ZWEI AUFSÄTZE ZUR FARBENLEHRE</head>
<head><lb n="3"/>I.</head>
<head><lb n="4"/>Zu des Herrn Geheimen OberRegierungsRaths Schulz Abhandlung:<lb n="5"/>Über physiologische Gesichts- und Farben Erscheinungen, im Journal für Che<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>mie und Physik von Schweigger XVI. Band 1816. S. 121.ff.</head>
<p><lb n="7"/>Herr Geheime OberRegierungsRath Schulz machte mir und einigen Bekannten im<lb n="8"/>Winter 1821–1822 das Vergnügen, uns die Reihe der interessanten Beobachtungen,<lb n="9"/>welche derselbe über die physiologischen Erscheinungen des Sehens und der Farben<lb n="10"/>gemacht, so wie die allgemeinen Ansichten, welche er daraus gezogen hatte, in<lb n="11"/>Abendunterhaltungen vorzulegen. Der Anfang wurde mit dem im Journal für Che<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>mie und Physik, bereits früher abgedruckten Aufsatze gemacht, dessen HauptGe<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>genstand das Doppelsehen ist. Die nähere Einsicht, welche ich durch diese beleh<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>rende Mittheilung in dies Phänomen erhielt, veranlaßte mich zu Bemerkungen<lb n="15"/>über etliche Nebenumstände, die sich an die Darstellung desselben knüpften, und<lb n="16"/>die einige Beziehung auf Farbenerscheinungen haben, die bei demselben vorkom<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>men können, und die auch im Verfolge jenes <seg type="balken">| </seg>Aufsatzes angegeben sind. Doch<lb n="18"/>sind diese Farbenerscheinungen hier etwa sekundäres und die Bemerkungen, die ich<lb n="19"/>machen werde, beziehen sich nicht auf diese Erscheinungen selbst, sondern<lb n="20"/>beschränken sich ganz nur auf Umstände des Doppelsehens, die in dem Aufsatze<lb n="21"/>mit denselben in nähere Beziehungen gebracht sind und zu einigen Schlüssen über<lb n="22"/>die Natur der Farben selbst Veranlassung geworden sind. Von diesen Schlüssen<lb n="23"/>wird hier abgesehen, und nur jene Umstände, auf welchen jene Beziehungen beru<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>hen sollen, für sich betrachtet.</p>
<p><lb n="25"/>Es wird bei dem folgenden Vortrag ganz die Figur zu Grunde gelegt, welche jenem<lb n="26"/>Aufsatze im Journal beigegeben, so wie die präsente Bekanntschaft mit jenem Auf<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>satz, vorausgesetzt.</p>
<pb n="256" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=261" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1a-3"/>
<fw type="header" place="top">ZUR FARBENLEHRE</fw>
</div>
<div>
<head><lb n="1"/>a.</head>
<p><lb n="2"/>Ich gehe von einer Bemerkung über jene Figur aus, wie dieselbe zur Darstellung<lb n="3"/>des Phänomens des Doppelsehens gebraucht wird, und wie mir diese Figur zu<lb n="4"/>einem Misverständnisse in Ansehung desselben Veranlassungen geben zu können<lb n="5"/>scheint. <seg type="balken">| </seg>Angenommen, F. G. als die beiden Augen; A, B, C, D. etc. als Punkte in<lb n="6"/>der geraden Linie, welche senkrecht auf die Linie F. G. und durch deren Mitte<lb n="7"/>geht, so ist das <hi rendition="#g">ganze Bild</hi> der Erscheinung <hi rendition="#g">für das Auge</hi> F, – da bei A. das<lb n="8"/>Sehen von etwas anfängt, – <hi rendition="#g">in dem Dreieck</hi> A. F. D. befaßt, welches Dreiek in<lb n="9"/>die weitern A.F.B, B.F.C. u.s.f. in sich getheilt ist, <hi rendition="#g">zusammen in die Figur</hi><lb n="10"/>FABCDF. Gleicherweise ist das <hi rendition="#g">Bild für</hi> G., in dem Δ AGD mit den weiter<lb n="11"/>darin enthaltenen Richtungen GA, GB u.s.f. zusammen in der Figur GABCDG,<lb n="12"/>ausgedrückt.</p>
<p><lb n="13"/>Ferner ist eben so deutlich, daß A, B, C. u.s.f. nur dann in gerader Linie so<lb n="14"/>befindlich, daß sie sich <hi rendition="#g">decken</hi>, gesehen werden, wann Ein Auge, es sei F. oder<lb n="15"/>G. sich in die Mitte der Linie FG, d. i. selbst in die Richtung AD. in I. stellt, indem<lb n="16"/>dabei jedesmal das andere Auge zugeschlossen ist.</p>
<p><lb n="17"/>Nun gehe ich weiter und behaupte, daß die Figur FABCDF das Bild der Objekte A,<lb n="18"/>B, C, D. etc. <hi rendition="#g">für</hi> G, und die Figur <seg type="balken">| </seg>GABCDG, das Bild derselben Objekte <hi rendition="#g">für</hi> F.<lb n="19"/>nämlich für jedes <hi rendition="#g">einzelne</hi> der beiden Augen <hi rendition="#g">abgesondert</hi>, zwar ganz <hi rendition="#g">rich<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="20" break="no"/><hi rendition="#g">tig</hi>, nämlich nach dem Verhältnisse der Winkel AGB, CGB, etc. AFB, CFB.<lb n="21"/>u.s.f. darstellt, aber <hi rendition="#g">nicht richtig</hi>, in so fern als nach der Figur für jedes der bei<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>den Augen auch der <hi rendition="#g">Punkt</hi> A, B, C, D u.s.f. als <hi rendition="#g">Ein</hi> und <hi rendition="#g">Derselbe bleiben</hi> und<lb n="23"/>erscheinen würde.</p>
<p><lb n="24"/>Um dies bestimmter auszudrücken, unterscheide ich an den <hi rendition="#g">Punkten</hi> A, B, C, D<lb n="25"/>u.s.f. zweierlei (und werde in Zukunft den Ausdruck <hi rendition="#g">Punkt</hi> vermeiden) α) die<lb n="26"/><hi rendition="#g">Bilder</hi> von A, B, C, u.s.f. z. B. Stifte, Nadeln u. dergleichen und β) die <hi rendition="#g">Örter</hi> A,<lb n="27"/>B, C, u.s.f. Für beide Augen sind nothwendig <hi rendition="#g">die Bilder</hi> dieselben, aber nicht die<lb n="28"/><hi rendition="#g">Örter</hi>.</p>
<p><lb n="29"/>Wenn die Figur daher so verstanden würde, daß FABCDF vorstellte, wie das Auge<lb n="30"/>F (in F), und GABCDG, wie das Auge G (in G) das System der Bilder A, B, C, D.<lb n="31"/>etc. vor sich hätte, so <seg type="balken">| </seg>würde nach dem Gesagten die Unrichtigkeit darin liegen,<lb n="32"/>daß <hi rendition="#g">jedes der beiden Augen</hi> dieselben gemeinschaftlichen <hi rendition="#g">Bilder</hi> A, B, C, D<lb n="33"/>auch an denselben <hi rendition="#g">gemeinschaftlichen Örtern</hi> A, B, C, D sehen sollte. Dieser<lb n="34"/>Misverstand ist übrigens zunächst blos möglich; er hat in § 32. und der weitern</p>
<pb n="257" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=262" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="3-4a"/>
<fw type="header" place="top">ZU SCHULZ' ABHANDLUNG</fw>
<p><lb n="1"/>Abhandlung gar nicht Statt, indem es sich in derselben ausdrücklich vom Doppel<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>sehen handelt, d. i. eben vom Sehen, wo die Bilder A, B, C, D sich nicht <hi rendition="#g">zugleich</hi><lb n="3"/>an für beide Augen gemeinschaftlichen <hi rendition="#g">Orten</hi> befinden. Ich bemerke die Möglich<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>keit dieses Misverständnisses nur in so fern von dem Sehen jedesmal durch Ein<lb n="5"/>Auge insbesondere die Rede sein, und es auch in Hinsicht des Doppelsehens Inter<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>esse haben kann, jenes Sehen vorher insbesondere zu betrachten; wovon nachher.<lb n="7"/>Daß die Erscheinung der Ortsveränderung der Bilder A, B, C, wenn sie das einemal<lb n="8"/>durch das eine, das andere <seg type="balken">| </seg>Mal durch das andere Auge gesehen werden, zu haben,<lb n="9"/>nichts leichter ist, brauche ich nicht anzuführen. Das <hi rendition="#g">Herüber</hi> und <hi rendition="#g">Hinüber<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="10" break="no"/><hi rendition="#g">hüpfen</hi> der Bilder bei schneller Abwechselung des Öffnens des Einen mit gleich<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>zeitigem Schließen des andern Auges, und des Öffnens des andern mit gleichzeiti<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>gem Schließen des erstern, – mag etwa dazu dienen, auf solche Erscheinungen Auf<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>merksamkeit zu erwecken, und es ist für das Folgende wichtig, zunächst dieses<lb n="14"/>Herüber und Hinüberknüpfen der Bilder bei dem Öffnen des Einen, und dann<lb n="15"/>schnellem Oeffnen des andern bei Schließen des erstern, bemerkt zu haben, und<lb n="16"/>mit demselben bekannt zu sein. Am besten beobachtet es sich, wenn ein Stift nah<lb n="17"/>vor die Augen gegen andere entferntere Gegenstände gehalten wird.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="18"/>b.</head>
<p><lb n="19"/>Nun kommt das Doppelsehen. <seg type="balken">| </seg>Dasselbe ist in der Figur ausführlich dargestellt.<lb n="20"/>Ich bemerke nun hierüber, daß</p>
<p><lb n="21"/>für das Auge F, in so fern es <hi rendition="#g">allein</hi> sieht, eben so für G. in so fern es allein sieht,<lb n="22"/>im OrtsSysteme <hi rendition="#g">ihrer</hi> Bilder, keine Veränderung dadurch vorgeht, daß beim Dop<pc force="weak">-</pc><lb n="23" break="no"/>pelsehen <hi rendition="#g">beide</hi> sehen;</p>
<p><lb n="24"/>α., Auch nach der Construktion der Figur geht in so fern keine Veränderung vor<lb n="25"/>als die Winkel AFB, BFC. u.s.f. und AGB, BGC. u.s.f. dieselben bleiben, αα., es<lb n="26"/>sehe entweder jedesmal nur das eine oder das andere Auge, oder beide zugleich und<lb n="27"/>ββ., es werde entweder A oder B oder C. u.s.f. von einem oder beiden Augen fixirt;<lb n="28"/>die Winkel sind immer dieselben. Indem aber die Winkel immer dieselben bleiben,<lb n="29"/>ist in der Zeichnung der Figur</p>
<p><lb n="30"/>β., auch eine Veränderung für F. angegeben, daß nämlich, indem z. B. A. von<lb n="31"/>beiden Augen fixirt wird, B nun dem F. <hi rendition="#g">näher</hi>, nämlich <seg type="balken">| </seg>nach a, C nach c u.s.f. –<lb n="32"/>für G, daß B näher nach b, C nach d u.s.f. hergerückt werde.</p>
<pb n="258" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=263" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="4a-6"/>
<fw type="header" place="top">ZUR FARBENLEHRE</fw>
<p><lb n="1"/>Diese Annäherung ist es, die ich nicht gerechtfertigt finde.</p>
<p><lb n="2"/>Für F. so wie seinerseits für G. sind die Entfernungen AB, BC, CD, u.s.f. welche,<lb n="3"/>um die Vergleichung zu vereinfachen, als gleich angenommen sind, nach den<lb n="4"/>Regeln der gewöhnlichen Perspektive in Entfernungen verändert, die durch die<lb n="5"/>Winkel AFB, BFC u.s.f. bestimmt sind. Wenn gleich AB = BC = DE, so werden<lb n="6"/>diese Abstände jedoch vom Auge F. nicht gleich gesehen, sondern nach der Größe<lb n="7"/>der verschiedenen Winkel AFB, BFC u.s.f. – was etwas bekanntes ist.<lb n="8"/>Diese veränderten Entfernungen nun sind nur relative Entfernungen von A, B, C, D<lb n="9"/><hi rendition="#g">zu einander</hi>, nicht zu F oder G. Ferner, wenn mit beiden Augen F und G, und<lb n="10"/>z. B. D doppelt gesehen wird, so ist das Verhältniß der zwei Bilder von D zu einan<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>der, ein Verhältniß, das weder <seg type="balken">| </seg>für das Auge F, noch für das Auge G, Statt hat,<lb n="12"/>sondern nur für <hi rendition="#g">Ich</hi>, welcher die <hi rendition="#g">beiden</hi> Perspektiven, die des F und die des G,<lb n="13"/>vor sich hat und sie vergleicht. – Für Ich, der als in der Axe AD und zwar in I, ste<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>hend anzusehen ist, ist, wenn A fixirt ist, D doppelt in f und e, C ist in d und c (in<lb n="15"/>so fern wir für einen Augenblick von der Entfernung des e, c, a von F, und des f, d,<lb n="16"/>b von G. abstrahiren und sie nur überhaupt als Örter, die zur <hi rendition="#g">Seite</hi> von AD liegen,<lb n="17"/>nehmen). Diese Entfernungen des f von e, des d von c, des b von a haben als <hi rendition="#g">Ver<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="18" break="no"/><hi rendition="#g">gleichungen</hi> der Örter der <hi rendition="#g">einen</hi> Seite mit <hi rendition="#g">den Örtern</hi> der <hi rendition="#g">andern</hi>, nichts zu<lb n="19"/>thun mit den Entfernungen des A, B, C, D und des F. auf <hi rendition="#g">Einer</hi> Seite <hi rendition="#g">unter sich</hi>.</p>
<p><lb n="20"/>Es ist nach der Figur angenommen, daß wenn E. fixirt wird, A (der nächste<lb n="21"/>Punkt) für I in h und g, d. i. in denselben Örtern <seg type="balken">| </seg>erscheint, in welchen E (der<lb n="22"/>entfernteste Punkt) erscheine, wenn A fixirt wird. Dies würde ich nur in so fern<lb n="23"/>zugeben, als g und h überhaupt von der Axe AD distirende Punkte bezeichneten. E<lb n="24"/>erscheint, wenn A fixirt wird, in <hi rendition="#g">derselben Distanz</hi> von AD zu <hi rendition="#g">dessen beiden</hi><lb n="25"/>Seiten, als A erscheint, wenn E fixirt wird. Obwohl diese Distanzen dieselben sind,<lb n="26"/>so folgt aber daraus nicht, daß die Distanz des verdoppelten E. (wenn A. fixirt ist)<lb n="27"/>und des verdoppelten A (wenn E fixirt ist) von F oder G <hi rendition="#g">dieselben</hi> sind.</p>
<p><lb n="28"/>Die nächste Weise, die Verrückung des E als eine Annäherung zu F und zu G.<lb n="29"/>zu constatiren, wäre wohl nur die Erfahrung, daß E eine größere <hi rendition="#g">Helligkeit</hi><lb n="30"/>gewinne, je nachdem D, C, B, oder A fixirt wird. Von solcher Erfahrung ist jedoch<lb n="31"/>in dem Aufsatze theils nichts erwähnt, theils wird überhaupt <seg type="balken">| </seg>für I, der fixirte</p>
<pb n="259" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=264" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="6-7"/>
<fw type="header" place="top">ZU SCHULZ' ABHANDLUNG</fw>
<p><lb n="1"/>Punkt auch der hellste Punkt sein, da in ihm die beiden Bilder desselben, das vom<lb n="2"/>Auge F und das vom Auge G zusammenfallen, die andern doppelgesehenen Bilder<lb n="3"/>aber schwächer sein und durchsichtig umherschweben werden, da sie nur Einem<lb n="4"/>Auge angehören.<lb n="5"/>Die besprochene Herbeiziehung aber näher betrachtet, könnte sie nicht etwas<lb n="6"/>ungefähres, sondern müßte <hi rendition="#g">nothwendig bestimmt</hi> sein, und wenn diese ihre<lb n="7"/>Bestimmtheit sich als ungerechtfertigt zeigt, so ist sie selbst schon um deswillen<lb n="8"/>ungerechtfertigt. Die Annäherung ist nun so bestimmt, daß wenn A. fixirt wird, die<lb n="9"/>übrigen Bilder B, C, D, u.s.f. für das <hi rendition="#g">Auge</hi> F in der <hi rendition="#g">Achse</hi> GA des das A. fixiren<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>den <hi rendition="#g">Auges</hi> G, fallen sollen, dagegen für das <hi rendition="#g">Auge</hi> G in die Achse FA des das A.<lb n="11"/>fixirenden <hi rendition="#g">Auges</hi> F. u.s.f.<lb n="12"/>Diese Bestimmung scheint mir nicht begründet zu sein. Ich kann nämlich GA. oder<lb n="13"/>FA. nur betrachten jenes als <seg type="balken">| </seg>das Sehen vom Auge G, dieses als das Sehen vom<lb n="14"/>Auge F, welches bis A. und nicht weiter geht, so daß das Sehen GA oder die Achse<lb n="15"/>GA. das Auge F. nichts angeht, wie die Achse FA das Auge G nichts angeht.<lb n="16"/><hi rendition="#g">Wird das Auge</hi> G <hi rendition="#g">geschlossen, so bleiben für</hi> F. die Gegenstände B, C, D.<lb n="17"/>u.s.f. <hi rendition="#g">ganz an denselben</hi> Örtern und die <hi rendition="#g">Örter</hi> derselben sind <hi rendition="#g">ganz allein<lb n="18" rend="g-umgekehrt"/>von</hi> F <hi rendition="#g">aus</hi> bestimmt, ohne G. und GA. u.s.f.<lb n="19"/>Es bietet sich wohl als etwas nahe Liegendes dar, diese Achse AG des einen Auges G<lb n="20"/>zum Orte der Bilder B, C, D u.s.f. für das andere Auge F zu nehmen. Wenn bei<lb n="21"/>der Erscheinung des Doppelsehens, z. B. A fixirt wird, so wird A normal d. i. ein<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>fach gesehen. Das Fixiren eines Punktes zeigt sich als die Haupt-Bestimmung des<lb n="23"/>allgemeinen Arrangements des ganzen Bildes, somit kann die Achse dieses Fixirens<lb n="24"/>sich wohl auch als das Bestimmende für die besondern Örter der Bilder B, C, D,<lb n="25"/>u.s.f. zunächst darbieten. In dieser Ansicht aber <seg type="balken">| </seg>scheint zu liegen, daß das Fixiren<lb n="26"/>irgend eines Punktes <hi rendition="#g">durch beide Augen</hi> derjenige Umstand sei, durch welchen<lb n="27"/>für die Erscheinung des Doppelsehens, die Lage der Bilder A, B, C, D u.s.f. in<lb n="28"/><hi rendition="#g">jeder Rücksicht</hi> bestimmt werde.<lb n="29"/>Daß dies aber nicht der Fall sei, davon überzeugt man sich leicht, wenn man die<lb n="30"/>Erscheinung des Doppelsehens hat, und nun das Eine Auge schließt. Hier wird man<lb n="31"/>bemerken, daß die Hälfte der Bilder, nämlich alle die, welche dem noch offnen<lb n="32"/>Auge angehören, ganz an derselben Stelle bleiben, die sie einnahmen, als man ihre<lb n="33"/>Gegenbilder durch das gleichfallsige Offensein des andern Auges gleichfalls vor sich<lb n="34"/>hatte. Das dem Einen Auge angehörige einfache System bleibt dasselbe, verändert<lb n="35"/>nicht im Ganzen und in keinem seiner Theile den <hi rendition="#g">Ort</hi>, man mag beim Doppelse<pc force="weak">-</pc><lb n="36" break="no"/>hen, welches Theil-Bild es sey, fixirt d. i. einfach gemacht haben. – Ohnehin ist<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<pb n="260" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=265" type="body"/>
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</div>
<div>
<head><lb n="1"/>Grundfigur</head>
<head><lb n="2"/>Figur 1</head>
<pb n="261" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=266" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>es bei diesem Sehen mit Einem Auge gleichgültig, ob man ein einzelnes Bild des<lb n="2"/>Ganzen fixirt, oder alle mit gleicher Indifferenz vor sich hat; die Perspektive des<lb n="3"/>Ganzen bleibt unverändert.<lb n="4"/>Hieraus wäre dies zu folgern, daß von der <hi rendition="#g">Erscheinung</hi> des Doppelsehens, d. h.<lb n="5"/>von der in demselben erscheinenden <hi rendition="#g">Ortsstellung</hi> der Bilder A, B, C, D, u.s.f.<lb n="6"/>nur <hi rendition="#g">Ein Theil</hi> dem Doppelsehen selbst als solchem, und dem in ihm vorhandenen<lb n="7"/>Fixiren eines Punktes A. z. B. zukomme, ein <hi rendition="#g">anderer Theil</hi> aber der <hi rendition="#g">Ortsstel<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="8" break="no"/><hi rendition="#g">lungen</hi> einem andern Umstande, nämlich der Perspektive der Bilder, wie sie sich<lb n="9"/><hi rendition="#g">für jedes Auge insbesondere</hi> zeichnet.<lb n="10"/>Wie so eben bemerkt, bleibt für <hi rendition="#g">jedes einzelne</hi> Auge das System seiner Bilder<lb n="11"/>unverändert, nachdem man doppelt gesehen und nun das andere Auge schließt.<lb n="12"/>Dem Doppeltsehen als solchem, d. h. dem <hi rendition="#g">zugleich</hi> Sehen <seg type="balken">| </seg>der <hi rendition="#g">beiden</hi>, jedem<lb n="13"/>Auge schon eigenthümlichen und bleibenden Systeme, kann nur dies eigenthüm<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>lich sein, daß <hi rendition="#g">Einer der Punkte fixirt wird</hi>, d. h. den z. B. von B. in beiden<lb n="15"/>Augen herkommenden zwei Bildern B', B'' ein gemeinschaftlicher Ort gegeben,<lb n="16"/>und dieselben nun nur als Ein Bild B gesehen werden. Dem Doppelsehen als sol<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>chem kann wohl keine weitere Aktivirung zugeschrieben werden. Indem B' und B''<lb n="18"/>nur Ein Bild B. machen, so bleibt die jedem Auge eigenthümliche <hi rendition="#g">Perspektive</hi><lb n="19"/>von A, C, D, E u.s.f. unter einander und zu B <hi rendition="#g">ganz dieselbe</hi>.<lb n="20"/>In dieser Perspektive jedes einzelnen Auges würde nun die Bestimmung für die<lb n="21"/>relativen Orte des A, B, C, D, u.s.f. nämlich als A', B', C', D' für das Auge F <hi rendition="#g">unter<lb n="22" rend="g-umgekehrt"/>einander</hi> und als A'', B'', C'' u.s.f. <seg type="balken">| </seg>für das Auge G zu suchen sein, statt diese<lb n="23"/>Ortsbestimmungen der B', C', D' für das Auge F aus der Achse AG. des Auges G.,<lb n="24"/>und die der Bilder B'', C'', D'' für das Auge G. aus der Achse AF des Auges F zu<lb n="25"/>entnehmen.<lb n="26"/>In dieser Rücksicht wäre es, daß wie oben bemerkt, es interessant sein würde, die<lb n="27"/>Ortsstellungen der A, B, C, D, vorher <hi rendition="#g">für jedes einzelne</hi> Auge, zu bestimmen,<lb n="28"/>worauf dann erst dies im Doppelsehen hinzukommende Eigenthümliche, das Fixi<pc force="weak">-</pc><lb n="29" break="no"/>ren Eines Punktes allein in Anschlag käme. In solcher Darstellung würde dann der<lb n="30"/>Übergang von der Stellung der Punkte A, B, C, D, E u.s.f. (in der Figur 1.) in einer<lb n="31"/>geraden Linie, und der Stellung der Augen F. und G. zum Doppelsehen, nicht<lb n="32"/><hi rendition="#g">unmittelbar</hi> gemacht, sondern durch die Bestimmung <seg type="balken">| </seg>der Bilder, wie sie sich<lb n="33"/>für jedes einzelne Auge stellen, hindurch zum Phänomen des Doppelsehens über<pc force="weak">-</pc><lb n="34" break="no"/>gegangen.</p>
<pb n="262" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=267" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="9-10"/>
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</div>
<div>
<head><lb n="1"/>c.</head>
<p><lb n="2"/>Eine Explikation des Doppelsehens nun, wobei nach den im Vorhergehenden ent<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>haltenen GesichtsPunkten verfahren würde, möchte sich etwa nach folgenden Dar<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>stellungen bewerkstelligen:<lb n="5"/>α., Nehmen wir zuerst das Sehen der, wie in der Figur 1, hintereinander gestellten<lb n="6"/>Punkte A, B, C, D, u.s.f. durch die an die Stellen F. und des G. gesetzten Augen so<lb n="7"/>vor, daß nur das Eine Auge jedesmal offen gehalten wird, und betrachten diese<lb n="8"/>besondern Systeme der Bilder jedes für sich, so wird der Umfang FABCD .. F,<lb n="9"/>als richtiger Ausdruck des Bildes des Ganzen für das Auge F, so wie GABCD ..<lb n="10"/>G. als Ausdruck desselben für das Auge G ungezweifelt anerkannt werden, mit der<lb n="11"/>Bestimmung aber, <seg type="balken">| </seg>daß für diese zwei Bilder des Auges F und des G. <hi rendition="#g">nicht</hi> A, B,<lb n="12"/>C, D u.s.f. die <hi rendition="#g">gemeinschaftlichen</hi> ÖRTER der ihnen in jedem Bilde correspon<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>direnden A', B', C' u.s.f. und A'', B'', C'' u.s.f. sind; – siehe oben.<lb n="14"/>β., Es muß wohl auch ein gemeinschaftlicher Punkt für beide Bilder bleiben. Wel<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>cher besondere Punkt unter den mehreren in jedem Bilde zu dem gemeinschaftli<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>chen Punkte im Doppelsehen werde, hängt von der Richtung meines Willens ab.<lb n="17"/>Insofern wir aber zunächst die abgesonderten Bild-Systeme der einzelnen Augen<lb n="18"/>insbesondere betrachten, und sie schnell wechseln lassen, so bedürfen wir für die<lb n="19"/>Vergleichung ihrer Stellungen gleichfalls einen gemeinschaftlichen Punkt – einen<lb n="20"/>solchen, der bei ihrem Wechsel auf eine natürliche Weise unveränderlich ist, denn<lb n="21"/>dem Willen kann bei diesem Sehen, jedesmal nur <hi rendition="#g">durch ein Auge</hi> noch kein<lb n="22"/>Einfluß zugeschrieben werden. <seg type="balken">| </seg>Dieser sich von selbst festhaltende Punkt wird der<lb n="23"/><hi rendition="#g">entfernteste</hi> E sein; wie dies sich sogleich aus der Betrachtung dessen ergeben<lb n="24"/>wird, was beim Sehen durch das Eine Auge und dann in der Vergleichung dieses<lb n="25"/>Sehens mit dem Sehen durch [das] andere Auge vorgeht. Zunächst aber ist für eine<lb n="26"/>Bestimmung in der Vergleichung nichts vorhanden, als <hi rendition="#g">Ich der Sehende</hi> als ein<lb n="27"/>Punkt, und ein Raum vor mir, in welchem Ich in Beziehung auf mich ein <hi rendition="#g">Rechts</hi><lb n="28"/>und <hi rendition="#g">Links</hi> unterscheiden kann. Die Punkte A, B, C, D, E u.s.f. in Einer Linie und<lb n="29"/>zu den beiden Augen, wie in der Grundfigur, liegend, erhalten in der Beziehung<lb n="30"/>auf I., (das in den Durchschnitt der Linie der A, B, C, D. u.s.f. und der Linie der<lb n="31"/>beiden Augen zu setzen ist,) gleichfalls die Determination von Rechts und Links, je<lb n="32"/>nachdem sie mit dem einen oder dem andern Auge gesehen werden.</p>
<pb n="263" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=268" type="body" subtype="apparat"/>
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<p><lb n="1"/>γ., Wenn Ich nunmehr aus F (dem <hi rendition="#g">rechten</hi> Auge) sehe, so <seg type="balken">| </seg>sehe Ich den Punkt<lb n="2"/>A <hi rendition="#g">links</hi> von B um den größern &lt; AFB, den Punkt B <hi rendition="#g">links</hi> von C um den klei<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>nern &lt; BFC, u.s.f. und den Punkt D <hi rendition="#g">links</hi> von E. unter dem kleinsten EFD, den<lb n="4"/>Punkt E aber sehe ich nicht mehr links von einem andern.<lb n="5"/>Hingegen sehe ich von G (dem <hi rendition="#g">linken</hi> Auge) aus, so sehe ich den Punkt A<lb n="6"/><hi rendition="#g">rechts</hi> von B, um den größten Winkel AGB den Punkt B <hi rendition="#g">rechts</hi> von C um den<lb n="7"/>kleinern &lt; BGC u.s.f. Bei der Vergleichung der beiden Bilder in Mir, dem Einen,<lb n="8"/>kommen also die Bilder A', A'' vom nächsten A viel weiter, das Eine <hi rendition="#g">Links</hi> das<lb n="9"/>andere <hi rendition="#g">Rechts</hi>, als von dem entfernteren B. u.s.f. und das entfernteste rückt<lb n="10"/>unendlich wenig, d. i. gar nicht von seiner Stelle, wenigstens <hi rendition="#g">relativ nicht</hi> gegen<lb n="11"/>die Nähern, – was dasselbe ist.</p>
<p><lb n="12"/>Übrigens bedarf es keines ausdrücklichen Punktbildes für diesen entferntesten<lb n="13"/>festen Ort, wie es zB. wenn eine einfärbige Wand, der Himmel, den Hintergrund<lb n="14"/>aus <seg type="balken">| </seg>macht, nicht der Fall ist; <hi rendition="#g">meine Richtung</hi>, welche <hi rendition="#g">Eine</hi> und <hi rendition="#g">Dieselbe</hi> ist,<lb n="15"/>enthält die Determination der Achse, an welcher das Mehr und Weniger des<lb n="16"/>Rechts und Links, der nähern und entfernteren Punkte sich abscheidet.</p>
<p><lb n="17"/>Von <hi rendition="#g">Mir</hi> ist nun, besonders in so fern es darum zu thun ist, wie diese Phänomene<lb n="18"/>zu zeichnen sind, vornämlich die Bestimmung wichtig und festzuhalten, daß <hi rendition="#g">Ich</hi><lb n="19"/>nur <hi rendition="#g">Einer</hi> bin, – Ein und Derselbe in F und G, und nicht von F nach G, und<lb n="20"/>umgekehrt herüber und hinüberhüpfe, sondern in F und G als <hi rendition="#g">Einer</hi> sehe, d. i.<lb n="21"/>den <hi rendition="#g">Standpunkt</hi> oder Ort nicht verändere, ob ich gleich itzt durch F, itzt durch</p>
</div>
<div>
<head><lb n="22"/>Figur 2</head>
<pb n="264" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=269" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="11-12"/>
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<p><lb n="1"/>G sehe. <hi rendition="#g">Ich</hi> bin Ein Auge und Ich als Sehend nur zu rechnen als <hi rendition="#g">Ein</hi> Ort. I ist zu<lb n="2"/>E der zweite feste Eine Ort.</p>
<p><lb n="3"/>δ., Sollte nun dies gezeichnet werden, so würden wir zunächst I auf die Linie LR,<lb n="4"/>welche beide Augen, das Rechte R, das Linke L, <seg type="balken">| </seg>verbindet, setzen, wobei die<lb n="5"/>Richtung EI die unveränderliche Achse ist. Figur 2.</p>
<p><lb n="6"/>Anmerkung. Wenn andere Rücksichten es als plausibler erscheinen ließen, I abste<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>hend von LR etwa nach i zu setzen, so würde dies hier zunächst gleichgültig sein;<lb n="8"/>nothwendig ist nur, daß I in der Achse IE liegt und diese Linie als eine unveränder<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>liche Achse betrachtet werde. Allein ferner, indem nun I. in die Mitte oder in die<lb n="10"/>Achse AD gesetzt ist, dürfen L und R. nicht <hi rendition="#g">auf der Seite stehen gelassen<lb n="11" rend="g-umgekehrt"/>werden</hi>, sondern es verzeichnet sich itzt das Sehen, das einemal durch das rechte,<lb n="12"/>das anderemal durch das linke Auge so, daß dort R in I. und hier L. in I fällt in die<lb n="13"/>unbewegliche Achse IE, bestimmt durch die zwei gemeinschaftlichen, fixen Punkte<lb n="14"/>IE.</p>
<p><lb n="15"/>Die Stellung und Zeichnung des Sehens mit dem <hi rendition="#g">rechten</hi> Auge ergiebt sich<lb n="16"/>demnach so, daß das perspektivische Bild FABCDEF – aus <seg type="balken">| </seg>der GrundFigur, zwar<lb n="17"/>bleibt was es ist, aber in die Stellung tritt, daß IE. die Mittelachse bleibt, und hier<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>nach die Bilder A, B, C, u.s.f. <hi rendition="#g">linker Hand</hi> in ihrer perspektivischen Ordnung zu<lb n="19"/>stehen kommen. (Figur 3)</p>
</div>
<div>
<head><lb n="20"/>Figur 3</head>
<pb n="265" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=270" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="12-12a"/>
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<p><lb n="1"/>Hingegen das Bild GABCDEG, indem L in I gestellt und nur mit L gesehen wird,<lb n="2"/>stellt sich so, daß A, B, C u.s.f. <hi rendition="#g">rechts</hi> von IE. nach ihrer perspektivischen Stel<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>lung zu stehen kommen. Figur 4.</p>
<p><lb n="4"/>ε., Wird nunmehr von hier aus zum <hi rendition="#g">Doppelsehen</hi> übergegangen, d. i. beide<lb n="5"/>Augen geöffnet, und NB. hiebei der Punkt E fixirt gelassen, so geschieht nur dies,<lb n="6"/>daß die beiden vorigen Bilder jedes einzelnen Auges <hi rendition="#g">unverändert</hi> für sich,<lb n="7"/><hi rendition="#g">zusammengebracht</hi> werden und zwar werden sie so zusammengebracht, daß<lb n="8"/>(Figur 5) die Achsen IE und IE als das für sich gemeinschaftliche, itzt auch als<lb n="9"/>gemeinschaftlich als Eine Achse <seg type="balken">| </seg>in diesem Sehen vorhanden ist. Das Bild stellt</p>
</div>
<div>
<head><lb n="10"/>Figur 4</head>
<head><lb n="11"/>Figur 5</head>
<pb n="266" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=271" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="12a-14"/>
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<p><lb n="1"/>sich demnach nach der (nebenstehenden) Figur 5, als eine <hi rendition="#g">einfache Vereini<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="2" break="no"/><hi rendition="#g">gung</hi> jener vorhergehenden einzelnen zwei Bilder dar.</p>
<p><lb n="3"/>2) Bei dem Sehen mit beiden Augen kommt es auf folgende Umstände an, daß</p>
<p><lb n="4"/>αα., <hi rendition="#g">mein Wille nichts über das Bild eines jeden einzelnen Auges<lb n="5" rend="g-umgekehrt"/>für sich vermag</hi>; das Bild beim Doppelsehen ist nur eine Zusammensetzung<lb n="6"/>jener beiden Bilder, – indem jedes solches Bild des einzelnen Auges durch die allge<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>meinen Gesetze des Sehens und der Perspektive bestimmt ist;</p>
<p><lb n="8"/>ββ., Mein Wille vermag aber irgend einen Punkt der beiden Bilder zum<lb n="9"/><hi rendition="#g">Gemeinschaftlichen</hi> zu machen, und nur <hi rendition="#g">diese Gemeinschaftlichkeit<lb n="10" rend="g-umgekehrt"/>ist das dem Willen im Sehen mit beiden Augen eigenthümliche</hi>.<lb n="11"/>Sei es aber dieser oder jener Punkt, der zum Gemeinschaftlichen gemacht wird, so<lb n="12"/>bleibt die Stellung der Punkte A, B, C. u.s.f. in <hi rendition="#g">jedem</hi> <seg type="balken">| </seg>der Bilder der beiden<lb n="13"/>Augen insbesondere, <hi rendition="#g">unter sich</hi> unverändert Eine und Dieselbe.</p>
<p><lb n="14"/>γγ., daß Ich <hi rendition="#g">nur Einen</hi> Punkt gemeinschaftlich machen kann, folgt von selbst<lb n="15"/>daraus, daß die Stellung der Punkte A, B, C und ihre Winkel zum Auge in jedem<lb n="16"/>Bilde <hi rendition="#g">für sich</hi>, perspektivisch bestimmt sind.</p>
<p><lb n="17"/>δδ., daß Ich aber willkührlich jedem einzelnen Bild A, B, C, des Ganzen einen<lb n="18"/>gemeinschaftlichen Ort geben, es als Eines sehen kann, liegt in der Natur des<lb n="19"/>Sehens durch Mich überhaupt, so zu sagen die <hi rendition="#g">physische</hi> Aufmerksamkeit beider<lb n="20"/>Augen in Einem Punkte vereinigen zu können, somit ihn nur als Einen zu sehen.</p>
<p><lb n="21"/>η., In welche Stellung die Bilder beim Doppelsehen kommen, je nachdem irgend<lb n="22"/>einer der Punkte fixirt ist, d. i. als Einer gesehen wird, läßt sich am leichtesten so<lb n="23"/>darstellig machen, wenn man die auf Papier verzeichnete zunächst zu Grunde<lb n="24"/>gelegte Figur (hier Figur 6,) <seg type="balken">| </seg>so in zwei Stücke zerschneidet, daß jedes Stück das<lb n="25"/>Bild, das mit Einem der beiden Augen gesehen wird, enthält, – also das Stück<lb n="26"/>LAEL. und das Stück RAER, wie Figur 3. und 4. Hierauf lege man den Punkt R<lb n="27"/>und L. auf einander, und welcher der Punkte A, B, C u.s.f. nun der fixirte d. i. als<lb n="28"/>Einer gesehene, sein soll, dessen beide Bilder in dem einen und in dem andern<lb n="29"/>Stücke, legt man auf einander, so hat der fixirte Punkt nur <hi rendition="#g">Einen Ort</hi>, die übri<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>gen aber behalten relativ ihre Stellungen, die sie in jedem der besondern Bilder<lb n="31"/>gegen die andern haben, bei, fallen aber, jeder der einzelnen Punkte, gegen sich<lb n="32"/>selbst, wie er im andern Stücke ist, auseinander. Es fallen damit, wie geschehen<lb n="33"/>soll, die beiden Richtungen der beiden Augen auf Einen Punkt, in Eine Linie<lb n="34"/>zusammen. Wird also E fixirt, so erhält das Bild des Doppelsehens <seg type="balken">| </seg>wie vorhin<lb n="35"/>gesagt, die Gestalt, die in Figur 5. verzeichnet ist, wo A' A'' die beiden Bilder von</p>
<pb n="267" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=272" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="14"/>
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<p><lb n="1"/>A am weitesten aus einander treten. Wird A, der nächste Punkt gegen die Augen<lb n="2"/>zu, fixirt, so gehen die zwei Bilder von E am weitesten auseinander, und [das]<lb n="3"/>ganze Bild [erhält] die Gestalt von Figur 7.</p>
<p><lb n="4"/>Wird B. als Ein Punkt gesehen, so fallen die Linien LB. und RB. in einander,<lb n="5"/>und das Bild erhält die Gestalt von Figur 8. Auf der linken Seite von I B hat man<lb n="6"/>hier A', C'', D'', E'', d. i. diese Bilder Einer Seite gehören nicht sämtlich Einem und<lb n="7"/>Demselben Auge, sondern A' gehört dem rechten Auge, C'', D'', E'' hingegen</p>
</div>
<div>
<head><lb n="8"/>Figur 6</head>
<pb n="268" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=273" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="14-14a"/>
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<p><lb n="1"/>dem linken Auge an; (wie dies in § 32 der Abhandlung des Geheimen Rathes<lb n="2"/>Schulz angegeben ist).</p>
</div>
<div>
<head><lb n="3"/>d.</head>
<p><lb n="4"/>Ich darf es nicht unterlassen, dem Bisherigen noch den Versuch beizufügen, wie<lb n="5"/>ich einem interessanten Einwurfe zu begegnen hätte, den Herr <seg type="balken">| </seg>Geheime Rath<lb n="6"/>Schulz in einer folgenden Unterhaltung, nachdem ich demselben die obige Darstel-</p>
</div>
<div>
<head><lb n="7"/>Figur 7</head>
<head><lb n="8"/>Figur 8</head>
<pb n="269" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=274" type="body" subtype="apparat"/>
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<fw type="header" place="top">ZU SCHULZ' ABHANDLUNG</fw>
<p><lb n="1"/>lung vorgelegt und er dieselbe durchzugehen die Güte gehabt hatte, dagegen ein<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>legte. – Wie oben erwähnt, war ich davon ausgegangen, daß ich die Annahme<lb n="3"/>nicht gerechtfertigt gefunden hatte, daß (siehe Grundfigur) wenn z. B. A. fixirt ist,<lb n="4"/>die Örter vor B, C, D. u.s.f. nach a, c, e u.s.f. für F. verlegt und diese Örter a, c, e<lb n="5"/>u.s.f. – durch die Achse des andern Auges G, nämlich die das A. fixirende Achse GA<lb n="6"/>bestimmt werden sollen. Ich suchte die Determination der Örter der Bilder beim<lb n="7"/>Doppelsehen vielmehr in der perspektivischen Stellung der Bilder, wie sie für das<lb n="8"/>Sehen mit Einem Auge sich bestimmt, und dann in der Art, wie diese beiden ein<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>zelnen <hi rendition="#g">für sich un<seg type="balken">|</seg>verändert bleibenden</hi> Stellungen, nunmehr, wenn mit<lb n="10"/>beiden Augen gesehen wird, blos in einander und je nachdem der eine oder der<lb n="11"/>andere Punkt fixirt wird, geschoben werden.</p>
<p><lb n="12"/>Dieser Vorstellung nun wurde entgegengesetzt, daß die Entfernung der B, C, D<lb n="13"/>u.s.f. auch des A, für Ein Auge <hi rendition="#g">nicht bestimmt</hi> sei, sondern erst durch beide<lb n="14"/>Augen bestimmt werde, und diese Bestimmung für Ein Auge somit gleichfalls<lb n="15"/>durch die Achse des andern und nur allein dadurch gegeben werden könne. Hieher<lb n="16"/>gehöre die allerdings interessante Erfahrung, daß wenn ein Ring zwischen zwei<lb n="17"/>Lichtern aufgehangen und Ein Auge geschlossen werde, man kaum im Stande sei,<lb n="18"/>mit einem Stocke (einem krummen, damit die Direktion nicht gegeben ist) den<lb n="19"/>Ring zu treffen.</p>
<p><lb n="20"/>Diese Erfahrung aber möchte ich gerade selbst gegen die Behauptung, die ich<lb n="21"/>angefochten, <seg type="balken">| </seg>wenden, und zum Behuf meiner Darstellung gebrauchen. Nach die<pc force="weak">-</pc><lb n="22" break="no"/>ser Erscheinung ist nämlich der Ort des Ringes erst dann bestimmt, wenn ich ihn<lb n="23"/>mit beiden Augen fixire, – beide Achsen in ihm zusammentreffen lasse. Dies ist es<lb n="24"/>nun, was beim Doppelsehen, in so fern A fixirt wird, für B, C, D u.s.f. <hi rendition="#g">nicht</hi><lb n="25"/>geschieht. Beim Doppelsehen ist es der Fall, daß das Eine Auge <hi rendition="#g">blind</hi> in Ansehung<lb n="26"/>der <hi rendition="#g">Örter</hi> der Bilder des andern ist, welches Andere die seinigen für sich hat, so<lb n="27"/>sehr, daß es, wenn ein mittlerer Punkt fixirt ist, einen Theil seiner Bilder, nämlich<lb n="28"/>die vom fixirten Punkt aus, ihm näher liegenden Bilder in den Raum der Bilder des<lb n="29"/>Erstern den Gesichtskreis desselben, hineinträgt.</p>
<p><lb n="30"/>So sehr der Ring an seiner richtigen Stelle darum nicht gesehen wird, weil er nur<lb n="31"/>mit Einem Auge gesehen wird, so sehr werden beim Doppel<seg type="balken">|</seg>sehen, außer dem<lb n="32"/>Fixirten, die übrigen sämtlich nicht an ihrer richtigen Stelle (vielmehr jedes an zwei<lb n="33"/>verschiedenen Stellen) gesehen, darum weil jedes dieser einzelnen Bilder nur mit<lb n="34"/>Einem Auge gesehen wird.</p>
<pb n="270" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=275" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1-1a"/>
<fw type="header" place="top">ZUR FARBENLEHRE</fw>
</div>
<div>
<head><lb n="1"/>II.</head>
<p><lb n="2"/>Herr Geheime Rath Schulz legte uns in einer Abendunterhaltung das Phänomen<lb n="3"/>vor, welches Herr Pfaff n. 84. f. S. 60.f. seiner Schrift: Über Newtons Farbentheo<pc force="weak">-</pc><lb n="4" break="no"/>rie u.s.f. 1813., beschreibt und dies Phänomen bezieht sich auf die Newtonische,<lb n="5"/>von Herrn Pfaff gleichfalls behauptete Versicherung, daß wenn auf einem schwar<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>zen Grunde ein blaues und ein rothes Viereck in horizontalem Nebeneinander<lb n="7"/>gesetzt und durch [ein] Prisma betrachtet werden, das Blaue mehr verrückt werde<lb n="8"/>als das Rothe. Diese sogenannte Erfahrung und die damit zusammenhängende all<pc force="weak">-</pc><lb n="9" break="no"/>gemeine Theorie hat Herr von Goethe zur Genüge beleuchtet, und ihren Ungrund<lb n="10"/>aufgedeckt. Das Phänomen, von dem hier die Rede sein soll, betrifft nur eine<lb n="11"/>besondere Art und Weise, welche Herr Pfaff angiebt und wodurch jene behauptete<lb n="12"/>Erscheinung recht genau soll beobachtet werden können.</p>
<p><lb n="13"/>Wenn nämlich das rothe und blaue Viereck auf die bereits angegebene Weise (siehe<lb n="14"/>Figur 1.) gestellt und durch ein Prisma – wir wollen hier ein für allemal mit<lb n="15"/>abwärts gekehrtem Winkel annehmen, – gesehen werde, solle man, – um die wah<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>ren Grenzen der Bilder zu erkennen, und sich von der wirklichen verschiedenen<lb n="17"/>Verrückung zu überzeugen, – eine <seg type="balken">| </seg><hi rendition="#g">Nähnadel</hi> nehmen von <hi rendition="#g">stahldunkler</hi><lb n="18"/>Farbe, oder die man zu diesem Behuf auch schwärzlich anschmauchen lassen<lb n="19"/>könne, und damit an den Rändern der Vierecke hinfahren. In dem Augenblicke<lb n="20"/>nun, daß man mit der Nadel über die Grenze weggehe, den Rand des rothen Vier<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>ecks verlasse und zum Rande des blauen übergehe, falle die Nadel gleichsam in eine<lb n="22"/>Vertiefung herab, wie wenn man sie durch einen zickzackförmigen Rand, etwa wie<lb n="23"/>diesen Strich roth blau führte.</p>
</div>
<div>
<head><lb n="24"/>Figur 1</head>
<pb n="271" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=276" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="1a-2a"/>
<fw type="header" place="top">ZU PFAFFS SCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>In der Anmerkung führt Herr Pfaff an, daß die Vertiefung an der Stelle, wo roth<lb n="2"/>(r.) und blau (bl.) an einander grenzen so <hi rendition="#g">merklich</hi> sei, daß man, selbst bei<lb n="3"/>Anwendung eines schmalen weißen Papierstreifens statt der Nadel, beim Übergang<lb n="4"/>vom Rande des rothen zum Rande des blauen Vierecks scheinbar mit dem Streifen<lb n="5"/>sich abwärts bewege. Indem ich dieses Phänomen zunächst nur in der Pfaffischen<lb n="6"/>Beschreibung und die Umstände desselben näher beachtete, so konnte ich gleich<lb n="7"/>nicht recht absehen, warum die Merklichkeit der Erscheinung in einem höhern<lb n="8"/>Grade daraus hervorgehen solle, daß sie sich gleichfalls zeige, wenn ein schmales<lb n="9"/>weißes Papier, statt einer stahldunkeln Nadel zum Versuch angewendet werde.<seg type="leerraum"> </seg><seg type="balken">|</seg></p>
<p><lb n="10"/>Der Unterschied sollte etwa darin liegen, daß die Nadel als dünn und spitz eine<lb n="11"/>größere Schärfe des Versuchs darbiete, und das Phänomen sehr auffallend sein<lb n="12"/>müsse, um sich auch noch bei einer stumpfern Spitze und größern Breite, derglei<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>chen ein schmaler Papierstreifen in Vergleich mit einer Nadel haben wird, zu zei<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>gen.</p>
<p><lb n="15"/>Allein es will nicht deutlich werden, was dieser Unterschied hier besagen soll. Viel<pc force="weak">-</pc><lb n="16" break="no"/>mehr wenn von Genauigkeit die Rede sein soll, so ist solche allein oder hauptsäch<pc force="weak">-</pc><lb n="17" break="no"/>lich für den <hi rendition="#g">Umstand</hi> zu beobachten, <hi rendition="#g">auf den es hier ankommt</hi>, und dieser<lb n="18"/>ist die <hi rendition="#g">Farbe</hi>. Daß Roth und Blau auf einem schwarzen Grunde durchs Prisma<lb n="19"/>herübergezogen trübe, unscheinbare Ränder giebt, darauf hat Goethe so bestimmt<lb n="20"/>aufmerksam gemacht, die Sache ist so leicht zu bemerken, daß Herr Pfaff bei sei<pc force="weak">-</pc><lb n="21" break="no"/>nem Experiment sich doch schon hierüber nicht so rücksichtslos hätte verhalten<lb n="22"/>sollen. Wenn Herr Pfaff vollends auf Roth, Blau und Schwarz noch mit einem<lb n="23"/>weitern Gegenstande operirt und hin und her fährt, so ist dies gleichfalls ein<lb n="24"/><hi rendition="#g">Gefärbtes</hi> und dessen Farbe auf jene andern Farben gebracht, ist ganz die Haupt<pc force="weak">-</pc><lb n="25" break="no"/>sache; die stahldunkle Nähnadel, in welcher die Genauigkeit liegen soll, ist ein<lb n="26"/>graues, unbestimmtes, das gegen <seg type="balken">| </seg>ein Helleres als ein Dunkles, gegen ein Dunkle<pc force="weak">-</pc><lb n="27" break="no"/>res als ein Helles, und vollends um seines Glanzes willen, auch gegen ein Helleres,<lb n="28"/>als grau ist, doch als ein ganz Helles wirken kann. So etwas zweideutiges hätte Herr<lb n="29"/>Pfaff vielmehr ausdrücklich entfernen und entschiedenes Helles und Dunkles,<lb n="30"/>Schwarz und Weiß nehmen müssen. Diese Nadel verhindert es gerade, daß man<lb n="31"/>nicht sogleich sieht, was denn an dem ganzen Phänomen ist. Herr Pfaff tritt inso<pc force="weak">-</pc><lb n="32" break="no"/>fern in die Fußtapfen Newtons, von dessen Experimenten Goethe hinlänglich<lb n="33"/>gezeigt hat, daß in Vielem der Hauptwerth in dem Verstecken dessen liegt, worauf</p>
<pb n="272" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=277" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="2a-3a"/>
<fw type="header" place="top">ZUR FARBENLEHRE</fw>
<p><lb n="1"/>es ankommt. Herr Pfaff gibt wohl noch an, man könne die Nadel auch schwarz<lb n="2"/>anlaufen lassen. Hätte er den Versuch wirklich mit einer schwarzen nicht mehr<lb n="3"/>glänzenden Nadel durchgeführt, so würde er wohl etwas von dem verschiedenes<lb n="4"/>gesehen haben, was er beim weißen Papierstreif sah, den er promiscue auch ange<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>wendet hat. Ein reines Schwarzes, das gegen den schwarzen Grund, auf dem er die<lb n="6"/>Nadel fortführte, gar keine besondere Schattirung hat, würde ihm eigentlich gar<lb n="7"/>nichts gezeigt haben. Man könnte Herrn Pfaff auch noch darüber chikaniren, daß<lb n="8"/>er nicht angiebt, ob er die Nadel auf dem <seg type="balken">| </seg>schwarzen Grunde, oder auf dem Roth<lb n="9"/>und Blau fortbewegt habe, was man ausdrücklich anzugeben nicht unterlassen<lb n="10"/>wird, wenn man an die Hauptsache denkt, daß man mit Farbigtem auf Farbigtem<lb n="11"/>experimentirt. Man kann sogleich alle Lust verlieren, auf das Experiment irgend<lb n="12"/>eine Aufmerksamkeit zu richten, wenn man sieht, daß diese Hauptsache außer<lb n="13"/>Acht gelassen ist.</p>
<p><lb n="14"/>Bleibt man nun zunächst ganz nur bei der Pfaffischen Art und Weise des Experi<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>ments stehen, so zeigt sich sogleich die Dürftigkeit desselben für den Zweck, zu<lb n="16"/>dem es dienen soll. Mit der Nadel von dem Rande ab des Rothen zum Blauen<lb n="17"/>übergehend, Figur 2. erblickt man sie, statt an der Grenze bd, nun tiefer unten an<lb n="18"/>cd., bei n' z. B. Dies heißt doch nichts anders, als daß die Spitze n'' materiell noch<lb n="19"/>in derselben horizontalen Richtung ab. sich befindet, und ein Stück der Nadel n''p.<lb n="20"/>nur <hi rendition="#g">unsichtbar geworden ist</hi>; was man an cd. sieht (n') ist nicht die Spitze,<lb n="21"/>sondern der Punkt der Nadel p, wo sie wieder sichtbar wird. Denn dies darf man<lb n="22"/>Herrn Pfaff doch nicht zumuthen, daß er meine, die Spitze n der Nadel und damit<lb n="23"/>die ganze Nadel sei herabgerückt <seg type="balken">| </seg>worden. Indem er mit Newton dem Blau eine<lb n="24"/>größere Stechbarkeit zuschreibt, so kann er dieses Vermögen doch nicht so weit<lb n="25"/>ausdehnen, daß es sich auch einem benachbarten Körper der Nadel, die ans Blau</p>
</div>
<div>
<head><lb n="26"/>Figur 2</head>
<pb n="273" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=278" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="3a-4"/>
<fw type="header" place="top">ZU PFAFFS SCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>stößt, mitgetheilt und diese durch die Nachbarschaft gleichfalls eine größere Brech<pc force="weak">-</pc><lb n="2" break="no"/>barkeit erlangt habe. Wenn nun das Stück n''p. der grauen Nadel, das vom herab<pc force="weak">-</pc><lb n="3" break="no"/>gerückten Blau bezogen oder bedekt wird, unsichtbar wird, dasselbe Stück np. aber,<lb n="4"/>so lange es sich unter dem Roth befindet, sichtbar bleibt, was soll nun damit her<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>auskommen? Daß das Roth als die weniger brechbare Farbe nicht, oder nicht so<lb n="6"/>sehr, in das Schwarze herübergezogen werde, als das Blaue? Um dies wäre es frei<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>lich zu thun! Ist aber irgend etwas geschehen, um zu zeigen, daß, – wenn das Roth<lb n="8"/>so weit herabgezogen worden wäre, als das Blau, und es sei, daß es roth geblieben<lb n="9"/>oder auf dem schwarzen Grunde in irgend eine andere trübe schmutzige Farbe ver<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>wandelt worden wäre, – daß das Stück der grauen Nadel, das in diesem Saum fiele,<lb n="11"/>gleichfalls hätte müssen unsichtbar geworden sein! Es kann Herrn Pfaff nicht unbe<pc force="weak">-</pc><lb n="12" break="no"/>kannt sein, daß ein Dunkles auf einen dunklen Grund gehalten, unsichtbar oder <seg type="balken">|</seg><lb n="13" break="no"/>wenigstens ununterscheidbarer wird, als wenn dasselbe auf eine hellere Unterlage<lb n="14"/>gehalten wird.</p>
<p><lb n="15"/>Für eine bestimmtere Ansicht des Phänomens aber verschaffte mir Herr Dr. von<lb n="16"/>Henning eine Karte in vier Vierecke getheilt, zwei weiße und zwei schwarze, sie in<lb n="17"/>Kreutz gegeneinander gestellt. Solcher entschiedene Gegensatz, statt ein Roth und<lb n="18"/>Blau mit einem Schwarz zu vergleichen, zeigte, zwei zugespitzte Papierstreifchen,<lb n="19"/>ein schwarzes und ein weißes dazu genommen, sogleich, was es mit dem ganzen<lb n="20"/>Phänomene für eine unbedeutende Bewandniß hat.</p>
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<div>
<head><lb n="21"/>Figur 3</head>
<pb n="274" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=279" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="4-4a"/>
<fw type="header" place="top">ZUR FARBENLEHRE</fw>
<p><lb n="1"/>Nimmt man nämlich nach nebenstehender Figur 3. etwa zuerst das <hi rendition="#g">weiße</hi><lb n="2"/>Streifchen, indem man das Prisma mit unterwärtsgekehrten Winkel vor Augen hat<lb n="3"/>– und hält man dies Streifchen (man lasse es durch eine andere Person an die Linie<lb n="4"/>ac. halten und hin und her bewegen) an ab. <hi rendition="#g">auf</hi> das <hi rendition="#g">schwarze</hi> <hi rendition="#g">Viereck</hi> C.,<lb n="5"/><hi rendition="#g">über</hi> welchem ein <hi rendition="#g">weißes</hi>, A, ist, so reicht das <hi rendition="#g">weiße</hi> Streifchen nm, bis an dies<lb n="6"/>weiße A. Es ist also hier ein <hi rendition="#g">Continuum</hi> <hi rendition="#g">von</hi> <hi rendition="#g">Weiß</hi>; man sieht also die Spitze<lb n="7"/>des Streifchens natürlich bis an A hinaus <hi rendition="#g">ungefärbt</hi>, aber sonst von <seg type="balken">| </seg>a nach b<lb n="8"/>wird der (blaue) farbige Rand unterhalb ab. blau gesehen, <hi rendition="#g">nur</hi> <hi rendition="#g">da</hi> unterbrochen,<lb n="9"/>wo das weiße Streifchen, hinreichend an A ist, jene farblose Unterbrechung dessel<pc force="weak">-</pc><lb n="10" break="no"/>ben macht. Bewegt man das Streifchen weiter über b hinaus, so erhält es nunmehr<lb n="11"/>einen weißen Grund zur Unterlage und ein Schwarzes, das Viereck B über sich;<lb n="12"/>hier geht der (gelbrothe) Farbensaum unter bc. natürlich gleichmäßig, ununterbro<pc force="weak">-</pc><lb n="13" break="no"/>chen durch das Streifchen nm von b bis c. Das Streifchen kommt daher, in so fern<lb n="14"/>es von seinem Grunde unterscheidbar ist, erst unterhalb des Saumes, bei p wieder<lb n="15"/>zum Vorschein; so sieht man es von b nach c. an tiefer, als von a nach b, wo es<lb n="16"/>selbst farblos den farbigten Saum unterbricht.</p>
<p><lb n="17"/>Auf den ersten Anblick hat das scheinbare Herabfahren der weißen Erscheinung des<lb n="18"/>Streifchens, bei b, allerdings etwas frappirendes.</p>
<p><lb n="19"/>Nun nehme man, Figur 4. alles Übrige ungeändert, das schwarze Streifchen zuerst<lb n="20"/>auf C; hier geht der blaue Saum unterhalb ab, von a nach b, natürlich über das<lb n="21"/><hi rendition="#g">schwarze</hi> <hi rendition="#g">Streifchen</hi> weg, und der Anfang des Streifchens erscheint tiefer als</p>
</div>
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<head><lb n="22"/>Figur 4</head>
<pb n="275" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=280" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="4a-6"/>
<fw type="header" place="top">ZU PFAFFS SCHRIFT</fw>
<p><lb n="1"/>dieser Saum, bei p, in so fern es nämlich doch von seinem schwarzen Grunde <seg type="balken">|</seg><lb n="2" break="no"/>unterscheidbar ist. Hingegen das Streifchen bei b angekommen bis c. weil es<lb n="3"/>schwarz mit dem obern schwarzen B. zusammenstößt, bleibt es farblos schwarz;<lb n="4"/>der rothgelbe Saum, der unter bc in D. hereingeht, ist durch das schwarze Streif<pc force="weak">-</pc><lb n="5" break="no"/>chen unterbrochen, und dieses bis n hinauf sichtbar.</p>
<p><lb n="6"/>Hier kann dann also Herr Pfaff, wenn es ihm beliebt, das Gegentheil von dem,<lb n="7"/>worauf es ihm ankam, sehen, nämlich den rothen Saum, in so fern seine Stelle<lb n="8"/>durch die Sichtbarkeit der Nadel bezeichnet werden sollte, als tiefer.</p>
<p><lb n="9"/>In beiden Fällen kann hier Herr Pfaff den gelben Saum selbst so tief herabsehen als<lb n="10"/>den blauen. Wenn die Sichtbarkeit des Streifchens das Entscheidende sein sollte, so<lb n="11"/>könnte er eben so im zweiten Falle, wo mit dem weißen Streifchen operirt wird,<lb n="12"/>das Gegentheil von dem sehen, worauf es ihm ankommt, nämlich dies Streifchen<lb n="13"/>auf der Seite des Blauen viel höher hinauf sichtbar als auf der Seite des Gelben.<lb n="14"/>Allein wenn der Versuch auf die angegebene Weise mit Schwarz und Weiß neben<lb n="15"/>einander angestellt wird, so erscheinen die Säume selbst überhaupt sichtbar genug,<lb n="16"/>und in den Fällen, wo das Streifchen mit einem ihm homogenen <seg type="balken">| </seg>Weiß oder<lb n="17"/>Schwarz oben zusammentrifft und bis n sichtbar ist, zeigt sich neben demselben zu<lb n="18"/>dessen beiden Seiten, der Saum so deutlich, daß man sieht, daß durch das Streif<pc force="weak">-</pc><lb n="19" break="no"/>chen gar nichts bezeichnet wird.</p>
<p><lb n="20"/>Herr Pfaff, der zunächst mit einem rothen und blauen Viereck angrenzend an<lb n="21"/>einen schwarzen Raum operirt hatte, betrachtet sie nachher (§ 85) auch kürzlich<lb n="22"/>auf einem weißen Grund. Hier sieht er sich genötigt, allerdings zuzugeben, daß der<lb n="23"/>rothe Grund <hi rendition="#g">gleichsam</hi> VERSTÄRKT werde, durch einen rothen Rand und gel<pc force="weak">-</pc><lb n="24" break="no"/>ben ins Weiße hineinstrahlenden Saum. Hier soll nun die <hi rendition="#g">PurpurFarbe</hi> des obern<lb n="25"/>Randes des blauen Vierecks, an welche der <hi rendition="#g">gelbe</hi> ins weiße sich verlierende Saum<lb n="26"/>(also der vom rothen Viereck herkommende) grenze, den Beweis geben, daß hier, –<lb n="27"/>wieder <hi rendition="#g">gleichsam</hi>, das Blaue über den rothen Rand des weißen Grundes geführt<lb n="28"/>worden sei. – Zunächst ist zu sehen, wo denn die erwähnte Purpurfarbe sich<lb n="29"/>befindet. Es heißt: die Purpurfarbe des obern <hi rendition="#g">Randes</hi> (das Prisma ist nämlich auf<pc force="weak">-</pc><lb n="30" break="no"/>wärts gekehrt) des <hi rendition="#g">blauen</hi> Vierecks, an <hi rendition="#g">welche</hi> (d. i. Purpurfarbe) der <hi rendition="#g">gelbe</hi> sich<lb n="31"/>ins Weiße <seg type="balken">| </seg>verlierende Saum grenzt; – sie befindet sich somit nirgend anders (und<lb n="32"/>kann sich auch nirgend anders befinden) als an der kleinen Stelle, wo bei der hori<pc force="weak">-</pc><lb n="33" break="no"/>zontalen Lage der beiden Vierecke neben einander, wie vorhin, – die beiden<lb n="34"/>Säume, der blaue und roth- und gelbe an einander grenzen. Die Sache ist hier auf<lb n="35"/>ein sehr kleines Fleckchen gestellt. Es ist 1., allerdings an dem, daß die Säume –</p>
<pb n="276" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=281" type="body" subtype="apparat"/>
<milestone unit="vorlage" n="6-6a"/>
<fw type="header" place="top">ZUR FARBENLEHRE</fw>
<p><lb n="1"/>aber auch die ganzen Bilder, durchs Prisma gesehen, <hi rendition="#g">nach</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Seite</hi>, d. i. in der<lb n="2"/>bisher sogenannten <hi rendition="#g">horizontalen</hi> Richtung <hi rendition="#g">breiter</hi> werden; – die näheren<lb n="3"/>Bedingungen hat in neuern Zeiten Amici angegeben, und auf diese Beobachtung<lb n="4"/>ein sehr sinnreiches Vergrößerungsglas – ohne Linse gebaut. Es ist dies wohl zu<lb n="5"/>merken, daß hier von einer Verbreiterung die Rede ist, die in <hi rendition="#g">entgegengesetz<pc force="weak">-</pc></hi><lb n="6" break="no"/><hi rendition="#g">ter</hi> Richtung gegen diejenige geschieht, von der bisher die Rede war, und die hier<lb n="7"/>allein in Betracht zu kommen hat. 2., Man könnte für den Fall, den Herr Pfaff hier<lb n="8"/>betrachtet, auf einen Augenblick zugeben, daß die PurpurFarbe nur entstehe, wenn<lb n="9"/>ein Blau über Roth geführt werde, obgleich Herr Pfaff sogleich auch Purpur im <seg type="balken">|</seg><lb n="10" break="no"/>entgegengesetzten Fall haben kann, so wäre 3., die <hi rendition="#g">Behauptung</hi>, (aber wenig<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>stens keine Beobachtung ist es) diese, daß <hi rendition="#g">Blau</hi> <hi rendition="#g">nach</hi> <hi rendition="#g">der</hi> <hi rendition="#g">Seite</hi> <hi rendition="#g">hingeführt</hi><lb n="12"/>werde über das Roth, während <hi rendition="#g">das</hi> <hi rendition="#g">Roth</hi> <hi rendition="#g">ruhe</hi>. Allein hievon ist ja hier nicht die<lb n="13"/>Rede, sondern allein von derjenigen Richtung des blauen und rothen Randes, wel<pc force="weak">-</pc><lb n="14" break="no"/>che <hi rendition="#g">vertikal</hi> nach der Richtung des brechenden Winkels geschieht.</p>
<p><lb n="15"/>Solche Weise des Experimentirens und Folgerns, wie sie Herr Pfaff übt, und deren<lb n="16"/>Stärke darin besteht, diejenigen Umstände, auf die es allein ankommt, nicht zu<lb n="17"/>beachten, hat auch das Unangenehme, daß die Beleuchtung solcher Versuche und<lb n="18"/>Schlüsse auf keine Art von Gehalt führt.</p>
<pb n="277" facs="GW%2015%20Schriften%20und%20Entw%C3%BCrfe%20I%20%281817-1825%29.pdf#page=282" type="body"/>
<milestone unit="vorlage" n="556"/>
<fw type="header" place="top">FRAGMENT ZUR PHILOSOPHIE</fw>
</div>
<div>
<head><lb n="1"/>III.</head>
<head><lb n="2"/>FRAGMENT ZUR PHILOSOPHIE</head>
<head><lb n="3"/>[Einseitigkeit der Philosophie ...]</head>
<p><lb n="4"/><hi rendition="#g">Einseitigkeit</hi> der Philosophie ist das liebste Gerede, das man am häufigsten<lb n="5"/>hört und diese Kategorie gilt für einen Talisman, der ein für allemal gegen jede<lb n="6"/>Philosophie, gegen jede Zumuthung derselben u.s.f. aushilft; ein absoluter Har<pc force="weak">-</pc><lb n="7" break="no"/>nisch, an dem eine Prätension derselben wenn nicht an Bekanntschaft, doch auch<lb n="8"/>an äußerer Achtung, abgleitet. Eine Philosophie ist einseitig, weil sie eine besondere<lb n="9"/>ist, und eine solche ist sie, weil sie eine bestimmte ist – oder besser überhaupt, weil<lb n="10"/>es noch andere, von ihr abweichende gibt. – Was ist also zu thun, um nicht in sol<pc force="weak">-</pc><lb n="11" break="no"/>che Einseitigkeit zu verfallen? Die Klugheit gibt unmittelbar an, sich nicht blos mit<lb n="12"/>Einer, sondern mit den verschiedenen Philosophieen bekannt zu machen; auf diese<lb n="13"/>Weise nur setzt man sich in den Stand, erst <hi rendition="#g">wählen</hi> zu können, damit selbstthätig<lb n="14"/>und selbstständig zu sein. Ist dies nicht klug, ist dies nicht der hausbackene Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="15" break="no"/>stand, der sich solches vor- und umsichtiges Benehmen besonnen ausgedacht hat<lb n="16"/>und sich wohl und vorzüglich dabei befindet?</p>
<p><lb n="17"/>Ohne Unglück ist solches Benehmen jedoch nicht; denn nachdem die Nüchtern<pc force="weak">-</pc><lb n="18" break="no"/>heit, um sich vor Einseitigkeit zu bewahren, zur Wahl sich entschlossen haben<lb n="19"/>wird, so ist das, was sie gewählt hat, selbst wieder eine bestimmte, eine besondere<lb n="20"/>Philosophie, – denn sie ist unmittelbar von denen <hi rendition="#g">verschieden</hi>, aus welchen sie<lb n="21"/>gewählt worden ist, oder auch gegen welche sie aus sich selbst etwas, das sie eine<lb n="22"/>Philosophie nennt, producirt hat. – Dieser hausbackene Verstand, indem er die<lb n="23"/>Einseitigkeit vermeiden will, fällt damit nur selbst in sie, und seine Klugheit hat<lb n="24"/>ihm nicht nur nichts geholfen, sondern ihn zu dem verführt, dem er entgehen will.</p>
<p><lb n="25"/>Kant hat die Wolfische, Hume'sche Philosophie gekannt, sich eine eigene gegen sie<lb n="26"/>gemacht – also eine einseitige u.s.f.</p>
<p><lb n="27"/>Es ist nur Ein Weg, die gefürchtete Einseitigkeit zu vermeiden – nämlich, von<lb n="28"/>der Philosophie dispensirt zu sein, weil eine jede einseitig. Der Verstand enthält<lb n="29"/>sich dann auch, zu wählen, sich zu entscheiden. Seine Philosophie haben oder gar<lb n="30"/>zu wissen, daß es mit der Philosophie nichts sei, mit jeder nichts, dieses Negative,<lb n="31"/><hi rendition="#g">Leere</hi>, dem ist nicht abzusprechen, daß es <hi rendition="#g">von</hi> <hi rendition="#g">Einseitigkeit</hi> <hi rendition="#g">frei</hi> sei, von der<lb n="32"/>Einseitigkeit irgend eines <hi rendition="#g">Inhalts</hi> nämlich. Eben damit tritt sogleich wieder eine</p>
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<fw type="header" place="top">FRAGMENT ZUR PHILOSOPHIE</fw>
<p><lb n="1"/>andere Einseitigkeit ein, denn die <hi rendition="#g">Unwissenheit</hi> ist wieder nur Eine Seite, etwas<lb n="2"/>Besonderes, weil ihr ein Anderes, Besonderes, nämlich Kenntniß und Wissenschaft,<lb n="3"/>gegenübersteht. In der That ist der Verstand mit seiner Hausbackenheit so nur vom<lb n="4"/>Berge seiner Absurdität in den Abgrund seiner Dummheit herabgefallen. O du<lb n="5"/>glückseliger Sancho Pansa, wer, der den Don Quixote gelesen, hat nicht sein Ver<pc force="weak">-</pc><lb n="6" break="no"/>gnügen an Dir gehabt?</p>
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<head><lb n="1"/>FRIEDERICH HEINRICH JACOBI'S WERKE</head>
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<head><lb n="1"/>VERHANDLUNGEN IN DER VERSAMMLUNG DER LANDSTÄNDE</head>
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<head><lb n="1"/>VORWORT ZU: H. F. W. HINRICHS: DIE RELIGION</head>
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<head><lb n="1"/>ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER KRITISCHEN ZEITSCHRIFT<lb n="2"/>DER LITERATUR<lb n="3"/>[Handschriftlicher Entwurf]</head>
<head><lb n="4"/>ÜBER DIE EINRICHTUNG EINER KRITISCHEN ZEITSCHRIFT<lb n="5"/>DER LITERATUR<lb n="6"/>[Erstdruck]</head>
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<head><lb n="1"/>ÜBER VON KÜGELGENS BILDER</head>
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<head><lb n="1"/>ANMERKUNGEN ZU CREUZERS PROCLUS-EDITION</head>
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<head><lb n="1"/>ZWEI AUFSÄTZE ZUR FARBENLEHRE</head>
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